www.wikidata.de-de.nina.az
Das Gesetz uber den Mutter und Kinderschutz und die Rechte der Frau war ein von der provisorischen Volkskammer dem Parlament der Deutschen Demokratischen Republik DDR am 27 September 1950 beschlossenes und ab dem 1 Oktober des gleichen Jahres geltendes Gesetz mit dem in der DDR erstmals eine einheitliche rechtliche Regelung fur die Bereiche Mutter und Kinderschutz sowie Frauenrechte in Kraft trat Ziele der Verabschiedung des Gesetzes waren gemass seiner Praambel insbesondere die Durchsetzung des in der Verfassung der DDR enthaltenen Prinzips der vollen Gleichberechtigung von Mann und Frau die Festigung der Familie sowie die Forderung des Kinderreichtums Das Gesetz uber den Mutter und Kinderschutz und die Rechte der Frau war in der DDR die Grundlage fur die Frauenpolitik und bis 1972 fur die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs Mit der Unterzeichnung des Einigungsvertrages wurde es 1990 im Zuge der deutschen Wiedervereinigung aufgehoben Inhaltsverzeichnis 1 Bestimmungen 2 Anderungen und Aufhebung 3 Literatur 4 WeblinksBestimmungen BearbeitenZu den Inhalten des Gesetzes uber den Mutter und Kinderschutz und die Rechte der Frau zahlten im ersten Abschnitt Staatliche Hilfe fur Mutter und Kinder 1 11 unter anderem die Gewahrung sowohl einmaliger als auch laufender finanzieller Unterstutzung fur kinderreiche Mutter die Bevorzugung alleinerziehender Mutter bei der Aufnahme ihrer Kinder in Kinderkrippen und Kindertagesstatten Vorgaben zur Errichtung von neuen Kinderpolikliniken Kinderabteilungen in bestehenden Krankenhausern Kinderheimen fur Kleinkinder Kinderkrippen und Kindertagesstatten sowie Entbindungs und Erholungsheimen die Schaffung von durchschnittlich drei Mutter und Kinderberatungsstellen in jedem Kreis der DDR die Gewahrung von Schwangerschafts und Wochenurlaub im Umfang von funf Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt sowie die Zahlung einer Schwangerschafts und Wochenhilfe durch die Sozialversicherung in Hohe des durchschnittlichen Monatseinkommens Daruber hinaus enthielt das Gesetz eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Form einer Indikationsregelung durch welche zuvor in den Landern der DDR geltende Einzelgesetze abgelost wurden Nach 11 des Gesetzes uber den Mutter und Kinderschutz und die Rechte der Frau war ein Schwangerschaftsabbruch nur zulassig nach medizinischer oder embryopathischer Indikation wenn die Austragung des Kindes das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Frau ernstlich gefahrdet oder wenn ein Elternteil mit schwerer Erbkrankheit belastet ist Daruber hinaus war die Erlaubnis einer Kommission erforderlich die aus Arzten Vertretern der Organe des Gesundheitswesens und des Demokratischen Frauenbundes bestand Im zweiten Abschnitt Ehe und Familie 12 19 wurde festgelegt dass die Eheschliessung fur die Frau keine Einschrankung oder Schmalerung ihrer Rechte darstellte wodurch das Alleinbestimmungsrecht des Mannes in allen Angelegenheiten des ehelichen Lebens aufgehoben und ein gemeinsames Entscheidungsrecht beider Eheleute ersetzt wurde Der Mutter eines nichtehelichen Kindes standen die vollen elterlichen Rechte zu Weiterfuhrende Regelungen zum Bereich Ehe und Familie sollten in Form eines noch auszuarbeitenden Familienrechtsgesetzes beschlossen werden Im dritten Abschnitt Die Frau in der Produktion und der Schutz ihrer Arbeit 19 25 war festgelegt dass sich die Arbeit von Frauen nicht auf traditionelle Frauenberufe beschranken sollte Daruber hinaus seien die Arbeitsbedingungen den physischen Besonderheiten der Frau anzupassen Das Gesetz enthielt daruber hinaus das Prinzip der gleichen Bezahlung fur die gleiche Arbeit sowie die Vorgabe der Forderung der Arbeit von Frauen in leitenden Stellungen Weitere Regelungen betrafen Massnahmen im Hinblick auf die besondere Situation von Frauen in landwirtschaftlichen Berufen sowie die Bevorzugung von alleinstehenden und kinderreichen arbeitenden Muttern bei der Vergabe von Wohnraum sowie bei der Einstellung von Arbeitskraften Vorgaben zur Beteiligung von Frauen an politischen und gesellschaftlichen Amtern waren im vierten Abschnitt Teilnahme der Frau am staatlichen und gesellschaftlichen Leben 26 29 enthalten Dies betraf beispielsweise die Tatigkeit von Frauen als Burgermeister Stadt Land und Kreisrate sowie als Geschworene Schoffen und Beisitzer Schiedsleute und Hausvertrauensleute In den Schlussbestimmungen im funften Abschnitt 30 31 wurde die Verletzung des Verfassungsprinzips der Gleichberechtigung der Frauen mit einer Gefangnisstrafe bedroht Anderungen und Aufhebung BearbeitenDurch die Verabschiedung eines Anderungsgesetzes am 28 Mai 1958 wurden die staatlichen Leistungen fur Mutter neu geregelt insbesondere stieg die Hohe der finanziellen Unterstutzung deutlich Weitere Anderungen des Gesetzes erfolgten durch das am 12 April 1961 beschlossene Einfuhrungsgesetz zum Gesetzbuch der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik sowie durch das Gesetz uber die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9 Marz 1972 mit dem eine grundlegende Neufassung der Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch in Form einer Fristenlosung in Kraft trat Aufgehoben wurde das Gesetz uber den Mutter und Kinderschutz und die Rechte der Frau durch den am 31 August 1990 unterzeichneten Einigungsvertrag Literatur BearbeitenDierk Hoffmann Michael Schwartz Sozialstaatlichkeit in der DDR Sozialpolitische Entwicklungen im Spannungsfeld von Diktatur und Gesellschaft 1945 49 1989 Reihe Schriftenreihe der Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte Oldenbourg Wissenschaftsverlag 2005 ISBN 3 48 657804 9 S 68 74Weblinks BearbeitenGesetz uber den Mutter und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27 September 1950 Volltext des Gesetzes Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber den Mutter und Kinderschutz und die Rechte der Frau amp oldid 231750255