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Frauenrechte sind Freiheits und Menschenrechte die Frauen als Mitglieder der Gesellschaft besitzen oder beanspruchen 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 2 1 Antike und Christentum 2 2 Islam 2 3 Von der Aufklarung bis in die Gegenwart 2 4 Mitte 20 Jahrhundert bis heute 3 Kritik an der Umsetzung der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte 3 1 Menschenrechte oder Frauenrechte 4 Umsetzung der Frauenrechte in den internationalen Gemeinschaften 4 1 UN Ubereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau 1979 4 2 Wiener Erklarung und Erklarung uber die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen 1993 4 3 4 Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 4 4 Resolution des UN Sicherheitsrates zu Frauen Frieden und Sicherheit 2000 4 5 UN Frauenkonferenz 2013 4 6 Istanbul Konvention 2014 4 7 Rechtliche Moglichkeiten und Rechtsprechung 4 8 Kritik an diesem Konzept 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAllgemeinesIm Laufe der Geschichte ist der Begriff Frauenrechte unterschiedlich eingegrenzt und gedeutet worden Ein zentraler Aspekt war dabei die Geschlechtsvormundschaft 2 3 GeschichteAntike und Christentum Im antiken Griechenland waren verheiratete Frauen vor allem im Haushalt Oikos tatig Viele Hetaren waren hingegen gebildet und genossen soziale Anerkennung In Sparta wurden den Frauen zwar keine Burgerrechte zugestanden sie hatten jedoch im Unterschied zu anderen Poleis als Herrin kyria zu kyros Herr das Verfugungsrecht uber ihr eigenes Geld Mit der spatgriechischen Stoa wurde Emanzipation z B in der Bildung sowie in verschiedenen Berufen Schauspielerinnen Sangerinnen Arztinnen Dichterinnen Sportlerinnen moglich Die Frau im antiken Rom war vom Mann und Hausherren dominus abhangig und nahm nicht am gesellschaftlichen Leben teil hatte jedoch als Vorsteherin des Haushalts und Hausherrin domina ein gewisses Ansehen Fur die Ehe im Romischen Reich rechtlich konstitutiv war die patria potestas des pater familias des mannlichen Familienoberhauptes Ab dem 25 Lebensjahr war die Frau jedoch grundsatzlich frei bei der Entscheidung eine Ehe einzugehen 4 In der romischen Religion nahmen Vestalinnen Priesterinnen der Gottin Vesta die allerdings ehelos bleiben mussten eine geachtete Stellung ein In der spaten Kaiserzeit und gegen Ende des Romischen Reiches wuchsen die Rechte der Frauen so dass sie Einfluss auf das politische Leben ausuben oder selbstandig die Ehe schliessen und scheiden konnten Auch das Urchristentum hat dazu beigetragen die Rechte der Frauen und ihre Selbstandigkeit zu starken Die Bibel insbesondere die Apostelgeschichte erwahnt zahlreiche starke Frauen deren Status uber den in der griechischen Welt ublichen hinausgeht In der Spatantike kam es jedoch zu gegenlaufigen Bewegungen 5 nbsp Gesetzbuch des serbischen Zaren Stefan Dusan Dusanov zakonik 1349 Prizrener Abschrift 15 Jh Fur die Zeit vor der Aufklarung sind einige Gesetzeswerke nennenswert in denen Frauenrechte besser verbrieft worden sind Ein neues Gesetz zum Schutz von Frauen gab es im Heiligen Romischen Reich in der ersten Halfte des 13 Jahrhunderts unter der Herrschaft des Kaisers Friedrich II In dem 1349 erlassenen Gesetzbuch des serbischen Zaren Stefan Dusan dem Dusanov zakonik wird Witwen und Waisen zugesichert dass sie soziale Hilfe erhalten 6 Islam Die heute weit verbreitete Ansicht der Islam habe den Status der Frau verschlechtert trifft zumindest im Fruhislam kaum zu Die islamischen Reformen des 7 Jahrhunderts verbesserten teilweise die Rechte der Frauen soweit sie die Ehe die Scheidung und das Erbrecht betreffen 7 In anderen Kulturen einschliesslich Europas hatten Frauen nicht derart verbesserte Rechte sondern bekamen sie meist erst Jahrhunderte spater 8 Das Oxford Dictionary of Islam erwahnt fur Arabien auch das Verbot der Kindstotung insbesondere die Totung von Madchen kurz nach der Geburt und Anerkennung der Frau als Rechtsperson vor dem Gesetz 9 Die Mitgift bis dahin ein Preis der an den Vater des Mannes A d U gezahlt wurde wurde umgewandelt in eine Gabe die die Frau als Teil ihres personlichen Eigentums behalten konnte 10 7 Nach Einfuhrung des islamischen Rechts Scharia wurde die Ehe nicht langer als Status gesehen sondern eher als ein ziviler Vertrag mit dem notwendigen Einverstandnis der Frau 10 7 9 Sie bekam Erbrecht in einer patriarchalen Gesellschaft in der zuvor nur mannliche Verwandte erben konnten 7 Demgegenuber steht jedoch die Geschichte von Chadidscha bint Chuwailid der ersten Frau von Mohammed die als Unternehmerin und Kauffrau und Erbin einer Karawanserei uber ein grosses Vermogen bestimmte welches ihr auch nach der Heirat noch gehorte und welches erst nach ihrem Tod an Mohammed uberging Annemarie Schimmel sieht in der Einfuhrung der Scharia einen grossen Fortschritt Die Frau habe zumindest nach dem Buchstaben des Gesetzes das Recht uber das zu verfugen was sie in die Familie eingebracht oder durch eigene Arbeit verdient hat 11 Laut W M Watt hatten arabische Frauen kein Recht auf Eigentum und galten als Eigentum des Mannes ahnlich wie bei den Samburu in Kenia Wenn der Ehemann starb ging alles zu den Sohnen Mohammed habe den Frauen gewisse Rechte und Privilegien in der Sphare der Familie Ehe Bildung und okonomischen Unternehmungen gegeben 12 Spatere Entwicklungen haben diese fruhen Errungenschaften teilweise eingeengt etwa im Wahhabismus oder in neuerer Zeit in Bestrebungen des Islamismus wie sie zum Beispiel besonders in den pakistanischen Hadood Ordinances zum Vorschein kommen Verschiedene regionale Allianzen kampfen vorerst eher erfolglos dagegen an beispielsweise die afghanische Frauenorganisation RAWA und die 1990 von Christen Sikhs und Hindus gegrundete All Pakistan Minorities Alliance Von der Aufklarung bis in die Gegenwart Im Zeitalter der Aufklarung setzten sich einige der Freidenker auch fur die Frauenrechte ein so in Frankreich Nicolas de Condorcet der das freie Wahlrecht fur Frauen propagierte Zahlreiche Frauen nahmen das Recht fur sich in Anspruch Literarische Salons zu grunden in denen die geistigen und politischen Erneuerer der Zeit verkehrten Die erste Welle der Frauenrechtsbewegung forderte die politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung von Frauen und Mannern etwa das Recht fur Frauen auf politische Mitbestimmung Recht auf Bildung Recht auf Arbeit Recht auf eigenen Besitz etc Eine der ersten Feministinnen die ausdrucklich staatsburgerliche Rechte fur Frauen forderte war Olympe de Gouges Sie verfasste wahrend der Franzosischen Revolution 1791 die Declaration des droits de la femme et de la citoyenne Erklarung der Rechte der Frau und Burgerin 1793 wurden jedoch die politischen Frauenvereine in Frankreich verboten und Olympe de Gouges noch im selben Jahr durch die Guillotine hingerichtet Ein weiteres wichtiges Werk zur Frage der Frauenrechte ist das 1792 von Mary Wollstonecraft verfasste A Vindication of the Rights of Woman ebenso wie das im selben Jahr erschienene Traktat Uber die burgerliche Verbesserung der Weiber von Theodor Gottlieb von Hippel 13 Weiterhin ging es den Frauen um den Abbau von Benachteiligungen im Familienrecht Dort sollte die Ehefrau und Mutter gleiche Rechte bekommen wie der Ehemann und Vater der im zeitgenossischen Zivilrecht eine deutlich bevorzugte Stellung besass Der zentrale Punkt an welchem man im damaligen Recht die Rechtsstellung der Frau schlechthin definierte befand sich damals noch nicht im Verfassungsrecht sondern im Familienrecht Die Begrundung spezifisch mannlicher und weiblicher Rechte erfolgte im alteren Recht namlich haufig im Rahmen der personlichen Ehewirkungen heutiger 1353 BGB eheliche Lebensgemeinschaft und wurde von dort auf andere Gebiete innerhalb und ausserhalb des Familienrechts ubertragen In Deutschland hatten die Rechtskampfe der Frauenbewegung einen ersten Hohepunkt in den 1890er Jahren als Frauen gegen das geplante Familienrecht des neuen BGBs rebellierten Unter ihnen waren die ersten Juristinnen Deutschlands und der Schweiz wie Anita Augspurg Marie Raschke Emilie Kempin Spyri die in dieser Zeit gerade ihr Studium abgeschlossen hatten Eine Vorreiterrolle im europaischen Kampf um Frauenrechte hatte Finnland wenngleich die dortigen Fortschritte in der mitteleuropaischen Diskussion zunachst kaum beachtet wurden Bereits 1885 wurde hier das patriarchale Eheguterrecht aufgehoben und der finnische Standetag fuhrte die Gutertrennung ein Damit behielt die Frau auch in der Ehe das Recht auf ihr Vermogen Wenige Monate vorher hatte die Schriftstellerin Minna Canth das aufsehenerregende Theaterstuck Tyomiehen vaimo Die Frau des Arbeiters geschrieben Dort hatte sie geschildert wie nach altem Eheguterrecht die Frau eines Trinkers hilflos zusehen musste wie dieser ihr gesamtes personliches Vermogen missbrauchlich verschwendete Auch bei der Gewahrung staatsburgerlicher Frauenrechte machte Finnland den Anfang 1906 erhielten dort die Frauen als erste in Europa das volle Stimmrecht Mitte 20 Jahrhundert bis heute Welch patriarchalischen Rechtsvorstellungen noch bis weit in die Mitte des 20 Jahrhunderts hinein vorherrschten verdeutlicht ein Wiedergutmachungsverfahren nach dem Bundesentschadigungsgesetz Dabei ging es auch um den Wiedergutmachungsfall einer Frau die vor der Vertreibung ihrer Familie durch die Nazis im von ihrem Vater und ihrem Mann gemeinsam betriebenen Geschaft mitgearbeitet hatte ohne Vertrag Fur die ihr durch die Vertreibung entstandenen Einkommensverluste verlangte sie Wiedergutmachung Diesen Anspruch lehnte das Regierungsprasidium Kassel am 12 Marz 1959 ab da sie nur mithelfende Ehefrau gewesen sei In der Begrundung hiess es dazu In Geschaften wie denen dessen Inhaber der Ehemann der Astin Antragstellerin gewesen ist Gemischtwarenhandlung ist die Mithilfe der Ehefrau durchaus ublich und insbesondere auf dem Lande gang und gabe Diese Mithilfe wird dem Ehemann gewahrt Fallt die Arbeitskraft der Ehefrau aus so trifft der dadurch eintretende Schaden den Ehemann und nicht die Ehefrau Ein Ausgleich des durch die Nichtnutzung der Arbeitskraft der Astin entstandenen Schadens ist bereits bei Festsetzung der Entschadigung fur den Ehemann erfolgt Grundlage der Festsetzung fur den Ehemann war sein gewerbliches Einkommen zu dem auch die Arbeitskraft der Astin beigetragen hatte In einer Klage gegen diesen Bescheid wies das Landgericht Kassel die Einspruche am 11 Oktober 1962 zuruck Der Urteilstenor entsprach dem Bescheid des Regierungsprasidiums 14 Dazu passt was heute fast vergessen ist dass namlich in der jungen Bundesrepublik Deutschland bis 1958 ein Ehemann das Dienstverhaltnis seiner Frau kundigen konnte 15 In Baden Wurttemberg mussten Lehrerinnen noch bis 1956 durch ein Lehrerinnenzolibat Gesetz aus dem Staatsdienst ausscheiden wenn sie heirateten Erst mit dem Gesetz uber die Gleichberechtigung von Mann und Frau das am 3 Mai 1957 verabschiedet wurde und am 1 Juli 1958 in Kraft trat hatte der Mann nicht mehr das Letztentscheidungsrecht in allen Eheangelegenheiten und die Zugewinngemeinschaft wurde zum gesetzlichen Guterstand Bis dahin verwaltete der Mann das von seiner Frau in die Ehe eingebrachte Vermogen und verfugte allein uber die daraus erwachsenen Zinsen und auch uber das Geld aus einer Erwerbstatigkeit der Ehefrau In diesem Gesetz von 1958 zum Grundgesetz Art 3 wurden auch zum ersten Mal die vaterlichen Vorrechte bei der Kindererziehung eingeschrankt und erst 1979 vollstandig beseitigt 1976 strich eine grundlegende Neuregelung des Ehe und Familienrechts eine gesetzliche Aufgabenteilung in der Ehe Ein auch seit 1900 existierendes Kranzgeld strich der DDR Gesetzgeber 1957 was gesamtdeutsch erst 1998 realisiert wurde Ab den 1980er Jahren wurde von Feministen weltweit immer wieder kritisiert dass die Umsetzung der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte vielfach ungenugend sei und Menschenrechtsverletzungen an Frauen aus den verschiedensten Grunden nicht zur Kenntnis genommen oder vernachlassigt wurden Kritik an der Umsetzung der Allgemeinen Erklarung der MenschenrechteKritiker wiesen darauf hin dass insbesondere Artikel 12 Niemand darf willkurlichen Eingriffen in sein Privatleben seine Familie seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeintrachtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden von vielen Landern und Regierungen wiederholt dazu benutzt werde Menschenrechtsverletzungen an Frauen als Privatsache zu behandeln und das Recht von Mannern auf Privatsphare Familie und personliche Ehre in der Rechtsprechung hoher zu werten als das Recht der Frauen z B auf korperliche Unversehrtheit Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen fanden grosstenteils im privaten und nicht im offentlichen Raum statt was viele Staaten dazu benutzten die Augen vor Menschenrechtsverletzungen an Frauen zu verschliessen Als weiterer Punkt wurde die nach Meinung der Kritiker einseitige Ausrichtung der Menschenrechtsdeklaration auf den Schutz des Individuums vor Ubergriffen durch den Staat kritisiert Schutz vor Ubergriffen durch Privatpersonen war in der UN Menschenrechtsdeklaration von 1948 zunachst nicht vorgesehen es sei aber gerade bei Menschenrechtsverletzungen an Frauen so dass sie vor allem durch Privatpersonen begangen wurden Diese wurden in vielen Staaten zwar nicht offensiv unterstutzt trotzdem aber in der Rechtspraxis geduldet Ein dritter Kritikpunkt lag in der Tatsache dass die spezifische Situation von Frauen in der Menschenrechtserklarung nicht erwahnt sei und deshalb von Menschenrechtsorganisationen mehr oder weniger ignoriert werde So seien Frauen vielerorts denselben Menschenrechtsverletzungen wie Manner ausgesetzt zum Beispiel Verfolgung aufgrund der Religion oder der Rasse aufgrund ihres Geschlechtes kamen aber weitere frauenspezifische Menschenrechtsverletzungen wie beispielsweise sexuelle Folter oder Zwangsprostitution hinzu welche die Situation zusatzlich verschlimmere Der vierte von Feministen angebrachte Kritikpunkt bezog sich auf die Tolerierung von Menschenrechtsverletzungen aufgrund kultureller Unterschiede So sei es noch bis weit in die 1990er Jahre ublich gewesen systematische und strukturell bedingte Menschenrechtsverletzungen an Frauen wie sie beispielsweise in Afghanistan oder im Iran vorgekommen seien im Namen der kulturellen Unterschiedlichkeit zu tolerieren Insbesondere Frauenrechtsorganisationen aus den betroffenen Landern fordern bis heute die Universalitat und Unteilbarkeit der Menschenrechte auch fur Frauen und auch in Landern in deren kultureller Tradition dies nicht vorgesehen ist Menschenrechte oder Frauenrechte Die oben aufgefuhrten eng miteinander verflochtenen Probleme fuhrten laut den Kritikern lange Zeit dazu dass strukturell bedingte Menschenrechtsverletzungen an Frauen d h Menschenrechtsverletzungen wegen ihres Geschlechts ein Widerspruch zu Artikel 1 und 2 der Allgemeinen Menschenrechtserklarung oft nicht als Verletzung der Menschenrechte wahrgenommen worden seien sondern von internationalen Organisationen und NGOs als Spezialfall eben als Frauenrechte und nicht als Menschenrechte behandelt worden seien Feministinnen brachten insbesondere scharfe Kritik gegen Amnesty International und Human Rights Watch vor die den spezifischen Frauenproblematiken zu wenig Aufmerksamkeit schenkten Der UNO und ihren Gremien wurde vorgeworfen dass beispielsweise sexuelle Ubergriffe in bewaffneten Konflikten als Privatangelegenheit und nicht als Menschenrechtsverletzungen behandelt und als aussergewohnliche Vorkommnisse an die nationale Gerichtsbarkeit delegiert wurden Mit dem bereits in den 1970er Jahren kreierten Slogan Frauenrechte sind Menschenrechte machten Frauenrechtsorganisationen darauf aufmerksam dass es auch geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen gebe von denen Frauen vielerorts betroffen seien und forderten die Universalitat und Untrennbarkeit der Menschenrechte auch fur Angehorige des weiblichen Geschlechtes sowie eine Ausweitung der Allgemeinen Deklaration der Menschenrechte auf den so genannt privaten Raum Um Frauen dieselben Rechte und Moglichkeiten zu geben wurde zunachst gefordert klare Bestimmungen gegen die Diskriminierung von Frauen in alle volkerrechtlichen Vertrage einzufugen so dass die Staaten Verstosse gegen die Menschenrechte von Frauen nicht mehr ignorieren konnten Damit die Menschenrechte auch fur die Ahndung geschlechtsspezifischer Verstosse nutzbar wurden wurde in jahrzehntelanger Aufklarungs und Lobbyarbeit darauf hingewiesen dass beispielsweise Zwangsprostitution als Sklaverei behandelt werden musse hausliche Gewalt oder systematische Vergewaltigung als Folter In den letzten Jahren u a mit dem 1976 gegrundeten Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen fur Frauen UNIFEM wurde daran gearbeitet die soziale und wirtschaftliche Situation der Frauen weltweit zu starken Auf volkerrechtlichem Gebiet wurden Staaten vermehrt in die Verantwortung gezogen Rechtsverletzungen an ihren Burgerinnen genau so konsequent zu verfolgen wie an ihren Burgern Innerhalb der internationalen Organisationen wird daran gearbeitet sozialen und wirtschaftlichen Rechten einen ebenso wichtigen Stellenwert zu geben wie den traditionellen burgerlichen und politischen Rechten Konkrete Hauptschwerpunkte der Aktionen moderner Frauenrechtsorganisationen sind Zwangsprostitution Zwangsheirat Ehrenmorde gezielte Abtreibungen an weiblichen Foten Infantizid an weiblichen Sauglingen weibliche Genitalverstummelung ein Recht auf Schulbildung auch fur Madchen etc Umsetzung der Frauenrechte in den internationalen GemeinschaftenDas Prinzip der Gleichberechtigung von Frau und Mann wurde bereits bei der Grundung der UNO 1946 anerkannt Praambel Art 1 3 Auch die Allgemeine Erklarung der Menschenrechte 1948 beinhaltet einen Grundsatz der Nichtdiskriminierung aufgrund des Geschlechts In den Genfer Konventionen IV wurde 1949 im Artikel 27 erstmals der besondere Schutz vor Vergewaltigung erzwungener Prostitution und sonstigen unzuchtigen Angriffen gegen Frauen im Krieg verankert 16 Trotz dieser Vorsatze fuhrte die Umsetzung dieser Grundsatze vorerst ein Schattendasein Die Vorschlage der UN Frauenkommission wurden nicht umgesetzt und die Lage der Frauen in vielen Landern verbesserte sich kaum Geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen wurden zunachst nicht wahrgenommen Deshalb schlug die Frauenkommission 1972 vor das Jahr 1975 zum Internationalen Jahr der Frau zu machen um auf die Thematik der Frauenrechte aufmerksam zu machen Dank diesem Jahr und der zwischen 1976 und 1985 dreimal stattfindenden UN Weltfrauenkonferenz fand innerhalb der Vereinten Nationen ein Umdenken statt und die Frauenrechtsproblematik wurde zu einem Thema 17 nbsp Vertragsstaaten des CEDAW Stand 2008 UN Ubereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau 1979 Im Dezember 1979 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Ubereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau CEDAW verabschiedet 18 Das Ubereinkommen war eine Zusammenfassung der bereits zuvor existierenden Bestimmungen und ging andererseits daruber hinaus da es die Vertragsstaaten in die Verantwortung nahm Rechtsverletzungen an Frauen auch bei nicht staatlichen Akteuren zu ahnden Das Ubereinkommen wurde durch ein Aktionsprogramm erganzt das die Vertragsstaaten verpflichtete die Gleichberechtigung von Frauen und Mannern nicht nur de jure sondern auch de facto umzusetzen Da die internationale Gemeinschaft zu diesem Zeitpunkt davon uberzeugt war die Lebenssituation der Frauen ware im Gegensatz zu normalen Menschenrechten fur eine regelmassige statistische Uberprufung nicht geeignet wurde als einziger Kontrollmechanismus uber die Umsetzung des Vertrages die Erstellung eines jahrlichen Berichts uber die Lage der Frauenrechte im jeweiligen Land eingerichtet Dieser Bericht muss an den Frauenkonventionsausschuss eine Gruppe von Sachverstandigen eingereicht werden Von Beginn an kamen die Vertragsstaaten dieser Verpflichtung nur ungenugend nach Sanktionsmoglichkeiten sind keine vorgesehen und im Vergleich mit anderen UN Menschenrechtsorganen wurden dem Frauenkonventionsausschuss nur geringe finanzielle Mittel zur Verfugung gestellt Wiener Erklarung und Erklarung uber die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen 1993 Aufgrund der fehlenden Verpflichtungen und Sanktionsmoglichkeiten gestaltete sich die Umsetzung der UN Frauenkonvention in den Vertragsstaaten nur sehr zogerlich Auf Druck der Frauenbewegung wurde das Thema der Frauenrechte auf die Tagesordnung der UN Weltmenschenrechtskonferenz gesetzt die im Juni 1993 in Wien stattfand Als erste internationale Erklarung uberhaupt verurteilt die Abschlusserklarung von Wien Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung 19 Zudem wurde in der Erklarung explizit festgehalten Menschenrechte von Frauen und Madchen sind ein unverausserlicher integraler und unteilbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte In der im Dezember 1993 verabschiedeten Erklarung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen wird erneut festgehalten dass Frauenrechte ein unverausserlicher und untrennbarer Bestandteil der universellen Menschenrechte sind und auf keinen Fall unter Verweis auf kulturelle und traditionelle Gewohnheiten relativiert werden durften Explizit werden Gewalttaten in folgenden Zusammenhangen als Menschenrechtsverletzungen verurteilt korperliche und sexuelle Gewalt inklusive sexuellem Missbrauch von Madchen und Vergewaltigung in der Ehe im Haushalt und der Familie Gewalt im Zusammenhang mit Mitgift weibliche Genitalverstummelung sexuelle oder anderweitige Ausbeutung von Frauen Vergewaltigung sexueller Missbrauch sexuelle Belastigung am Arbeitsplatz in Bildungseinrichtungen und anderswo Frauenhandel Zwangsprostitution staatliche oder staatlich geduldete korperliche oder sexuelle Gewalt in staatlichen Einrichtungen und anderswo Um die Umsetzung der Erklarung zu starken wurde im Marz 1994 das Amt eines standigen UN Sonderberichterstatters uber Gewalt an Frauen eingerichtet 4 Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 Die 4 Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen vom September 1995 in Peking stand unter dem Motto Handeln fur Gleichberechtigung Entwicklung und Frieden Insbesondere das kulturell und traditionell unterschiedliche Verstandnis von Frauenrechten wurde heftig und kontrovers diskutiert Das Ergebnis der Diskussionen war ein Forderungskatalog die so genannte Aktionsplattform welche mithilfe von Nichtregierungsorganisationen ausgearbeitet und von 189 Staaten ratifiziert wurde Darin verpflichteten sich die unterzeichnenden Staaten insbesondere die Gleichstellung der Geschlechter in allen Bereichen der Gesellschaft d h Politik Wirtschaft und Gesellschaft zu fordern die Rechte der Frauen zu schutzen die Armut von Frauen zu bekampfen Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung zu verfolgen und geschlechtsspezifische Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und im Bildungssystem abzubauen Ausserdem gelten die Abschlusserklarung der Weltfrauenkonferenz in Peking wie auch jene der Konferenz in Nairobi zehn Jahre zuvor als Vorlaufer der fur die Frauenrechte wichtigen UN Resolution 1325 aus dem Jahr 2000 siehe 3 4 20 Obwohl diese Aktionsplattform eine gute Argumentationsgrundlage fur Frauenrechtsorganisationen gegenuber den Regierungen und der internationalen Gemeinschaft darstellt sind darin weder klare Termine fur die Umsetzung vorgesehen noch rechtliche Sanktionsmoglichkeiten gegenuber Staaten die sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen halten Resolution des UN Sicherheitsrates zu Frauen Frieden und Sicherheit 2000 Die sogenannte Resolution 1325 zu Frauen Frieden und Sicherheit wurde durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 31 Oktober 2000 einstimmig verabschiedet Sie gilt als Meilenstein zur Achtung sexueller Kriegsgewalt gegen Frauen und Madchen der wohl ohne die gesteigerte internationale Sensibilitat der Weltoffentlichkeit gegenuber geschlechtsspezifischer Gewalt ausgelost durch die Erfahrungen aus dem Jugoslawienkrieg und dem Genozid in Ruanda in den 1990er Jahren nicht moglich gewesen ware Die Resolution verlangt von der UN den Regierungen und von nichtstaatlichen Organisationen umfassende Gewaltpravention und Strafverfolgung der Tater Ausserdem berucksichtigt sie zum ersten Mal in dieser Form eine Geschlechterperspektive in Friedensprozessen So fordert die Resolution verbesserte Teilnahmechancen von Frauen an Friedensverhandlungen sowie die Integration von Frauenbelangen in das Mandat der UN Friedensmission und die starkere Beteiligung von Frauen in militarischen und zivilen Kontingenten Diese auch organisationsbezogene Forderung von Geschlechtergerechtigkeit Gender Mainstreaming wurde durch UN Vorgaben insbesondere auch in Bezug auf die Menschenrechte die somit auch als Frauenrechte verstanden werden definiert Folgerichtig soll nach der Resolution 1325 das Gender Mainstreaming auch bei UN Friedensmissionen zum Tragen kommen in der Entwaffnung Demobilisierung der Planung von Fluchtlingslagern oder bei Reformen des staatlichen Sicherheitssektors aus Polizei Militar und Justiz 21 UN Frauenkonferenz 2013 Eine Konferenz der Vereinten Nationen stimmte im Marz 2013 fur eine Erklarung nach der Frauen und Madchen die gleichen Rechte und der gleiche Schutz wie Mannern und Jungen gewahrt werden sollen 22 Istanbul Konvention 2014 Die Istanbul Konvention offiziell Ubereinkommen des Europarats zur Verhutung und Bekampfung von Gewalt gegen Frauen und hauslicher Gewalt ist ein 2011 ausgearbeiteter volkerrechtlicher Vertrag Das Ubereinkommen schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und hausliche Gewalt Auf seiner Grundlage sollen sie verhutet und bekampft werden Es trat am 1 August 2014 in Kraft 23 Rechtliche Moglichkeiten und Rechtsprechung Bereits lange vor Peking wurde von der UNIFEM und NGOs kritisiert dass es keine rechtlichen Moglichkeiten zur Umsetzung der Frauenrechtskonvention von 1979 gab In der Folge der Weltfrauenkonferenz in Peking wurde 1999 erganzend zum Ubereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ein Fakultativprotokoll vorgelegt BGBl 2001 II S 1237 1238 Dieses Protokoll erlaubt Beschwerden von Individuen an den Frauenrechtsausschuss wenn die in dem Abkommen genannten Rechte verletzt werden Dies ist jedoch nur dann moglich wenn der Staat dem die Klagerin angehort das Zusatzprotokoll unterschrieben und ratifiziert hat was bisher erst in 50 Staaten der Fall ist Die Klagerin muss bevor sie an den Frauenrechtsausschuss gelangen kann alle in ihrem Staat existierenden Beschwerdemoglichkeiten ausgeschopft haben es sei denn der Weg durch die Instanzen ist unzumutbar Die Hurde der Anrufung des VN Frauenrechtsausschusses ist vor allem fur Frauen aus Landern hoch in denen die finanziellen Moglichkeiten oder rechtliche Bildung eingeschrankt sind oder in denen sie nur mit Einwilligung ihres Ehemanns Vaters oder eines anderen mannlichen Verwandten ein Gericht bemuhen durfen Fur diesen Fall sieht das Fakultativprotokoll die Moglichkeit der Vertretung der Klagerin vor Der VN Frauenrechtsausschuss kann bei einer Klage von dem betreffenden Staat Massnahmen zur Sicherung der Rechte der Klagerin verlangen Neben dem Beschwerderecht besteht im Fakultativprotokoll als zweites Verfahren auch noch ein Untersuchungsrecht des VN Frauenrechtsausschusses Gemass diesem kann der Ausschuss auf eigene Initiative eine Untersuchung in einem Vertragsstaat einleiten wenn Informationen uber schwerwiegende oder systematische Verletzungen der im Ubereinkommen niedergelegten Rechte vorliegen Im so genannten Foca Fall vom 22 Februar 2001 wurde erstmals in der Geschichte der Frauenrechte Vergewaltigung im Zusammenhang mit kriegerischen Aktionen als Kriegsverbrechen d h als schwerer Verstoss gegen die Genfer Konventionen verurteilt In dem historischen Urteil wurden das Einsperren und die Vergewaltigung von Frauen und Madchen als Folter und Sklaverei behandelt und als Verbrechen gegen die Menschheit eingestuft Kritik an diesem Konzept Heutzutage wird das Wort Frauenrechte meist als der vom Feminismus oder der von der Frauenbewegung gepragte Begriff verwendet der letzten Endes all die Rechte anspricht die in der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte aus dem Jahre 1948 aufgenommen wurden In einem Punkt sind sich Frauenrechtsorganisationen und aktivistinnen mit ihren Kritikern einig Eine Grundmaxime der Menschenrechte ist die Universalitat d h jeder Mensch hat ein Anspruch auf die gleichen Rechte unabhangig von Rasse Herkunft sozialem Status Geschlecht oder anderen Eigenschaften Uneinig sind sie sich sowohl uber den Grad der weltweiten Umsetzung der Menschenrechte fur Frauen als auch in der Interpretation der Universalitat der Menschenrechte im Kontext der Frauenrechte Siehe auchFrauenarbeit Frauenrechte unter den Taliban Frauenrechte in der Turkei Frauenrechte Deutschland Freiheitsrechte Gleichstellung der Geschlechter Geschlechtsvormundschaft Gynaikokratie Internationaler Frauentag Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen Syndikalistischer FrauenbundLiteraturWissenschaftliche LiteraturGenia Findeisen und Kristina Grossmann Hrsg Gewalt gegen Frauen in Sudostasien und China Berlin regiospectra Verlag 2013 ISBN 978 3 940132 54 3 Elisabeth Gabriel Frauenrechte Einfuhrung in den internationalen frauenspezifischen Menschenrechtsschutz Wien Graz Neuer Wissenschaftlicher Verlag 2001 ISBN 3 7083 0032 7 Ernst Furntratt Kloep Soziale Gleichheit und Frauenrechte im weltweiten Vergleich Koln Papyrossa 2001 ISBN 3 89438 154 X Ute Gerhard Hrsg Frauen in der Geschichte des Rechts Von der Fruhen Neuzeit bis zur Gegenwart Munchen 1997 ISBN 978 3 406 42866 1 SachliteraturChrista Stolle Heike Robben Zum Beispiel Frauenrechte Lamuv Verlag Gottingen 2004 ISBN 978 3 88977 657 0 TERRE DES FEMMES e V Hrsg Widerstand ist ein Geheimnis des Glucks 20 Jahre TERRE DES FEMMES Tubingen 2001 ISBN 978 3 9806165 4 6 BelletristikKatrin Rohnstock Ralf Pasch Mein Leben im Schatten der Blutrache Die Geschichte der Gulnaz Beyaz Munchen Deutscher Taschenbuch Verlag 2008 ISBN 3 423 34480 6 Necla Kelek Die fremde Braut Ein Bericht aus dem Inneren des turkischen Lebens in Deutschland Koln Kiepenheuer amp Witsch 2005 ISBN 3 462 03469 3 Seyran Ates Grosser Weg ins Feuer Die Geschichte einer deutschen Turkin Berlin Rowohlt 2003 ISBN 3 87134 452 4 Waris Dirie Wustenblume Munchen Droemer Knaur 2001 ISBN 3 426 61948 2 Serap Cileli Wir sind Eure Tochter nicht Eure Ehre Darmstadt Neuthor 1999 ISBN 3 88758 081 8 Weblinks nbsp Commons Frauenrechte Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Der Beginn des langen Kampfes fur die Frauenrechte UN Ubereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Wiener Erklarung und Aktionsprogramm von 1993 englisch Das UN Hochkommissariat fur Menschenrechte uber Frauenrechte Memento vom 4 April 2005 im Internet Archive englisch Quellentexte zur rechtlichen Stellung der Frau um 1900 Bestand Dokumentation 4 UNO Weltfrauenkonferenz in Peking in den Findmitteln des Schweizerischen SozialarchivsEinzelnachweise Siehe dadalos org Frauenrechte Ernst Holthofer Die Geschlechtsvormundschaft Ein Uberblick von der Antike bis ins 19 Jahrhundert In Ute Gerhard Hrsg Frauen in der Geschichte des Rechts Von der Fruhen Neuzeit bis zur Gegenwart Munchen 1997 S 390 451 Ute Gerhard Die Frau als Rechtsperson oder Wie verschieden sind die Geschlechter Einblicke in die Jurisprudenz des 19 Jahrhunderts In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Germanistische Abteilung Band 130 Nr 1 August 2013 S 281 304 Bernhard D Haage Die heilkundige Frau in Dichtung und Realitat des deutschen Mittelalters In Wurzburger medizinhistorische Mitteilungen 11 1993 S 107 132 hier S 111 Margit Eckholt Gender studieren Lernprozess fur Theologie und Kirche Ostfildern 2017 Predrag Jeremic Hrsg 100 najznamenitijih Srba Beograd Princip u a 2001 S 41ff zusammengefasst dargestellt bei Wolf Oschlies Mutter Theresa Die Jugend in Skopje Klagenfurt Wieser 2009 S 62 a b c d Esposito 2005 S 79 Jones Lindsay S 6224 a b Esposito 2004 S 339 a b Khadduri 1978 Schimmel 1992 S 65 Haddad Esposito 1998 S 163 Karl Heinz Burmeister Olympe de Gouges Die Rechte der Frau 1791 Stampfli Verlag Bern 1999 S 8 Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Entschadigungsakten Martha Lowenberg HHStAW Abt 518 Nr 16090 amp HHStAW Abt 518 Nr 16091 Sabine Berghan Ritt auf der Schnecke Rechtliche Gleichstellung in der Bundesrepublik Deutschland Gender Politik Online Otto Suhr Institut Freie Universitat Berlin 2011 R 0 518 51 Genfer Abkommen uber den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten Artikel 28 Die Bundesbehorden der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgerufen 22 Februar 2008 Rita Schafer Resolution des UN Sicherheitsrats zu Frauen Frieden und Sicherheit 2000 In Quellen zur Geschichte der Menschenrechte Arbeitskreis Menschenrechte im 20 Jahrhundert Oktober 2017 abgerufen am 2 November 2017 Rita Schafer Resolution des UN Sicherheitsrats zu Frauen Frieden und Sicherheit 2000 In Quellen zur Geschichte der 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