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Der Lehrerinnenzolibat war eine rechtliche Regelung die eine Unvereinbarkeit von Ehe und Beruf fur Lehrerinnen festschrieb Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Reich und nach 1945 1 1 Hintergrund 1 2 Berufsethos Moral und Zolibat 1 3 Ruhegehalt 1 4 Aufhebung 2 Osterreich 3 Schweiz 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseDeutsches Reich und nach 1945 BearbeitenHintergrund Bearbeiten 1880 wurde der Lehrerinnenzolibat im Deutschen Reich per Ministererlass eingefuhrt Er untersagte Lehrerinnen zu heiraten auf eine Missachtung folgte die Kundigung Im Grossherzogtum Baden wurde der Beamtinnenzolibat 1888 eingefuhrt Er entzog einer Beamtin bei Heirat den Beamtenstatus machte die Stelle somit kundbar gleichzeitig erlosch der Anspruch auf Ruhegehalt 1 Grundlage dafur waren arbeitsmarktpolitische Aspekte und moralische Vorstellungen uber die Geschlechterordnung Ein Leben lang berufstatig zu sein entsprach nicht der burgerlichen Frauenrolle Der Lehrerinnenberuf diente lediglich der kurzfristigen Versorgung unverheirateter junger Frauen aus burgerlichen Familien Man traute Frauen nicht zu einer Doppelbelastung durch Beruf und Familie standzuhalten zudem galten berufstatige Frauen als unnotige Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt Der Lehrerinnenzolibat war damit ein Instrument mit dem durch Diskriminierung flexibel auf die jeweilige Arbeitsmarktsituation reagiert werden konnte bestand Lehrermangel so wurde er gelockert bestand dagegen ein Uberangebot konnten damit Lehrerinnen vom Arbeitsmarkt verdrangt werden 2 Berufsethos Moral und Zolibat Bearbeiten Aus heutiger Sicht erscheint es schwer verstandlich dass die burgerliche Frauenbewegung mit dem Lehrerinnenzolibat auch emanzipative Aspekte verknupfte Im Zuge der burgerlichen Frauenbewegung hatten sich Frauen am Ende des 19 Jahrhunderts den Zugang zum Besuch mittlerer und hoherer Bildungseinrichtungen und zu einer Reihe qualifizierter Berufe erkampft meist im padagogischen und sozialen Bereich Ob Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren waren stand fur Frauen aus der Arbeiterklasse ausser Frage Fur die burgerliche Frauenbewegung blieb dies vorerst ungeklart Auf Familie zu verzichten um sich bewusst beruflicher Erfullung zu widmen galt durchaus als emanzipative Entscheidung Der Lehrerinnenzolibat brachte damit die innere Berufung zum Ausdruck und pragte das Berufsethos der Lehrerinnen Gleichzeitig gab es Versuche den Lehrerinnenzolibat auch mit religiosen Werten symbolisch aufzuwerten So schrieb die langjahrige Vorsitzende des Vereins katholischer deutscher Lehrerinnen Maria Johanna Schmitz die sich schon in der Weimarer Nationalversammlung fur den Lehrerinnenzolibat ausgesprochen hatte Die Lehrerin wie wir sie gewunscht und erzogen haben soll sich mit ganzer Kraft ihrem Beruf widmen Sie soll ausscheiden aus dem Beruf wenn sie erkennt dass sie in die Ehe eintreten und einen anderen hochwertigen Beruf ergreifen soll Sie soll solange sie in der Schule steht ungeteilt sein Und sie soll aus diesem Erleben heraus die Fahigkeit haben den Lehrberuf auch als Lebensberuf zu sehen sich ihm fur immer zu weihen und sie kann das um so mehr wenn sie in der katholischen Kirche steht die ihr in der Lehre von der gottgeweihten Jungfraulichkeit einen herrlichen Fingerzeig ja eine Verklarung fur diese Ganzheitsaufgabe des Berufes gibt Es ist eine soziale Tat unseres Vereins wenn er von seinen Mitgliedern erwartet dass gerade sie die Volkserzieherinnen nicht Ehe und Schuldienst miteinander verbinden Sie sollen vorleben was sie als soziale Entwicklung erwarten die Wiedergewinnung der Frau ungeteilt fur Familie Unser Ideal ist die Verbindung christlicher Jungfraulichkeit mit dem Lehrerinnenideal Die ist in einer Zeit wo ein heiliger Radikalismus dem Radikalismus der Gottlosen gegenubergestellt werden muss so zeitgemass wie je Katholische Frauenbildung 1955 S 80 f Viele Frauenrechtlerinnen wie etwa Maria Lischnewska setzten sich allerdings auch fur eine Aufhebung des Heiratsverbotes ein 3 Ruhegehalt Bearbeiten Ging eine Lehrerin eine Ehe ein so verlor sie aufgrund des Lehrerinnenzolibats nicht nur ihre Stellung sondern auch jeglichen Anspruch auf ein Ruhegehalt 4 Aufhebung Bearbeiten In Artikel 128 II der Weimarer Reichsverfassung 1919 wurde der Lehrerinnenzolibat auf Antrag der SPD mit Zustimmung von DDP DVP und USPD abgeschafft Alle Ausnahmebestimmungen gegen weibliche Beamte werden beseitigt Schon im Oktober 1923 wurde er aus arbeitsmarktpolitischen Grunden wieder eingefuhrt Die Personalabbauverordnung erlaubte die Entlassung verheirateter Beamtinnen um in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Stellen fur Manner zu sichern Unverheiratete Lehrerinnen mussten eine Ledigensteuer einen zehnprozentigen Lohnsteueraufschlag bezahlen Da sie auch weniger verdienten als gleichrangige mannliche Lehrer konnte eine Heirat schon aus finanziellen Grunden eventuell als erstrebenswert erscheinen Das Deutsche Beamtengesetz DBG sah in 63 DBG eine Zolibatsklausel vor Diese wurde durch 3 Nr 10 Bundespersonalgesetz BPG mit Wirkung vom 16 Juni 1950 abgemildert so dass nunmehr eine Beamtin die sich verehelichte nicht mehr wie stets zu entlassen war sondern dann entlassen werden konnte wenn ihre wirtschaftliche Versorgung nach der Hohe des Familieneinkommens dauernd gesichert erschien Zudem knupfte die Bundesfassung der DV zu 63 DBG die Entlassung verheirateter Beamtinnen insgesamt an strengere Voraussetzungen und schrieb vor dass sie bei nachtraglichem Wegfall ihrer dauernden wirtschaftlichen Versorgung zwingend wieder in den offentlichen Dienst einzustellen seien 5 Die Personalabbauverordnung galt bis 1951 ausser in der DDR Erst danach konnten Lehrerinnen eine Familie grunden und weiterhin beruflich tatig sein Die Kundigung aufgrund von Doppelverdienst wurde zu diesem Zeitpunkt abgeschafft der Beamtinnenzolibat galt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr 6 Im Dienstrecht des Landes Baden Wurttemberg bestand trotzdem noch bis 1956 die Regelung dass eine Lehrerin im Fall der Heirat ihre Stellung zu quittieren hatte Darum gab es besonders an Grundschulen viele unverheiratete Lehrerinnen Das Bundesarbeitsgericht erklarte mit Urteil vom 10 Mai 1957 dass eine Zolibatsklausel in Arbeitsvertragen generell verfassungswidrig und damit nichtig sei 7 Osterreich BearbeitenIn Osterreich Ungarn waren ab 1867 die im Reichsrat vereinigten Konigreiche und Lander Osterreich und die Lander der Ungarischen Krone Ungarn zu unterscheiden In den meisten osterreichischen Landern wurden als Ergebnis der liberalen Schulreform von 1868 69 gesetzliche Ehebeschrankungen fur Lehrerinnen und Lehrer eingefuhrt Lehrerinnen bedurften entweder der Zustimmung der Schulbehorden Ehekonsens oder das Heiraten war ihnen ganz verboten 8 Von ihren mannlichen Kollegen waren zum Teil Unterlehrer einem Ehekonsens unterworfen Nur in Dalmatien herrschte fur Lehrerinnen bis zum Ende der Monarchie durchgehend Ehefreiheit Gesetzliche Ehebeschrankungen fur Lehrerinnen an offentlichen Volksschulen in Osterreich 1870 bis 1911 ohne die reichsunmittelbare Stadt Triest 9 EhefreiheitNiederosterreich 1870 1905 Wien 1911 1918Schlesien 1870 1901 nur Lehrerinnen Dalmatien 1872 1918Steiermark 1874 1899EhekonsensBukowina 1870 1918Krain 1870 1918Mahren 1870 1904Schlesien 1870 1901 Unterlehrerinnen Galizien 1873 1918Oberosterreich 1870 1901Istrien 1874 1908 Unterlehrerinnen Steiermark 1874 1918 Ehen mit Lehrern EheverbotBohmen 1870 1918Gorz und Gradisca 1870 1918Karnten 1870 1918Salzburg 1870 1918Vorarlberg 1870 1918Oberosterreich 1870 1873 1901 1918Steiermark 1870 1874 1899 1918 Ausnahme Lehrer Istrien 1870 1874 1908 1918Tirol 1892 1918Schlesien 1901 1918Mahren 1905 1918Niederosterreich 1905 1918 Wien 1905 1911Im Konigreich Ungarn existierte im staatlichen Bildungssektor kein gesetzliches Eheverbot fur Lehrerinnen wenn man von Kroatien absieht 10 Mit 25 Prozent lag in Ungarn um 1900 der Frauenanteil am Lehrpersonal dennoch knapp unter dem osterreichischen Durchschnitt Im Konigreich Kroatien dem innerhalb des ungarischen Staates eine Sonderstellung zukam galt ab 1888 ein gesetzlicher Lehrerinnenzolibat der 1914 fur definitive Lehrerinnen aufgehoben fur provisorische Lehrerinnen zu einem Ehekonsens abgemildert wurde In der Republik Osterreich behielten die Bundeslander Vorarlberg und Tirol zunachst den Lehrerinnenzolibat bei Andere Bundeslander hoben ihn 1919 auf oder milderten ihn zum Ehekonsens 11 Als Folge der Finanzkrise 1922 23 und der Weltwirtschaftskrise ab 1930 fuhrten sie wieder Ehebeschrankungen bis hin zu Eheverboten ein Niederosterreich und Wien waren zu dieser Zeit die einzigen Lander in denen fur die Lehrerinnen weiterhin die Ehefreiheit galt Allerdings nahm das rote Wien bis 1928 so gut wie keine neuen Lehrkrafte auf Das schwarze Niederosterreich stellte grosszugig solche ein und bewegte in Krisenzeiten jeweils Hunderte verheirateter Lehrerinnen aus sozialen Grunden zum freiwilligen Verzicht Nach 1945 traten noch die Landesregierungen von Salzburg Tirol und Vorarlberg fur die Beibehaltung des gesetzlichen Lehrerinnenzolibats ein 12 Zur Klarstellung zog der Nationalrat mit 12 Abs 1 des Bundesgesetzes vom 13 Juli 1949 uber das Diensteinkommen und die Ruhe und Versorgungsgenusse der unter der Diensthoheit der Lander stehenden Lehrer Landeslehrer Gehaltsuberleitungsgesetz BGBl Nr 188 1949 ausdrucklich einen Schlussstrich Mit Wirksamkeitsbeginn dieses Bundesgesetzes treten hinsichtlich des Personenkreises auf den es Anwendung findet die entgegenstehenden bisher geltenden dienstrechtlichen Vorschriften insbesondere auch jene uber eine unterschiedliche Behandlung der mannlichen und weiblichen Lehrer ausser Kraft 12 Abs 1 Landeslehrer GehaltsuberleitungsgesetzSchweiz BearbeitenIn der Schweiz wurden zwischen 1910 und 1940 namentlich in den Kantonen Zurich Bern und Basel Stadt politische Vorstosse eingereicht um verheirateten Frauen eine Tatigkeit als Lehrerin zu verwehren 13 Ein Argument war dass das sogenannte Doppelverdienertum die Berufstatigkeit beider Ehepartner unverheirateten Lehrkraften das Finden einer Stelle erschwere Vor allem aber erachteten viele Politiker 14 die Berufstatigkeit von Lehrerinnen als unvereinbar mit deren Rolle als Mutter Im Kanton Zurich scheiterte das Gesetz uber die Nichtwahlbarkeit von Ehefrauen als Lehrerinnen in der Volksabstimmung vom 29 September 1912 15 Das hinderte allerdings viele lokale Schulbehorden nicht daran Stellen nur fur mannliche Lehrkrafte auszuschreiben Im Kanton Basel Stadt beschloss der Grosse Rat 1922 die Einfuhrung des Lehrerinnenzolibats Die Bestimmung wurde erst 1965 wieder aufgehoben 16 Auch in anderen Kantonen wurden vor allem in den wirtschaftlich angespannten 1920er und 1930er Jahren viele Lehrerinnen nicht mehr eingestellt oder abgewahlt 17 Siehe auch BearbeitenLehrerinnenseminarLiteratur BearbeitenAndrea Abele Brehm 100 Jahre akademische Frauenbildung in Bayern und Erlangen Ruckblick und Perspektiven Erlanger Universitatsreden Folge 3 Nr 64 Erlangen 2004 Ingrid Biermann Die einfuhlsame Halfte Weiblichkeitsentwurfe des 19 und fruhen 20 Jahrhunderts in Familienratgebern und Schriften der Frauenbewegung Kleine Bielefeld 2002 ISBN 3 89370 360 8 Rainer Bolling Sozialgeschichte der deutschen Lehrer Ein Uberblick von 1800 bis zur Gegenwart Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1983 ISBN 3 525 33489 3 Christine Eichel Deutschland deine Lehrer Warum sich die Zukunft unserer Kinder im Klassenzimmer entscheidet Blessing Munchen 2014 ISBN 978 3 641 12370 3 Gottfried Hodel Vom Lehrerinnenzolibat zum Kampf gegen das Doppelverdienertum In Zeitschrift fur padagogische Historiographie 9 2003 Heft 1 S 21 30 Claudia Huerkamp Die Lehrerin In Ute Frevert Hrsg Der Mensch des 19 Jahrhunderts Campus Frankfurt am Main 1999 ISBN 3 593 36024 1 S 176 200 Gudrun Kling Die rechtliche Konstruktion des weiblichen Beamten Frauen im offentlichen Dienst des Grossherzogtums Baden im 19 und fruhen 20 Jahrhundert In Ute Gerhard Hrsg Frauen in der Geschichte des Rechts Von der Fruhen Neuzeit bis zur Gegenwart Beck Munchen 1997 ISBN 3 406 42866 5 S 600 616 Ulrich Nachbaur Lehrerinnenzolibat Zur Geschichte der Pflichtschullehrerinnen in Vorarlberg im Vergleich mit anderen Landern Veroffentlichungen des Instituts fur sozialwissenschaftliche Regionalforschung Band 8 Roderer Verlag Regensburg 2011 ISBN 978 3 89783 723 2 Volltext als PDF auf den Webseiten des Vorarlberger Landesarchivs Weblinks BearbeitenMartin Rath Geschlechterdiskriminierung Lehrerinnen zuruck in den Zolibat In Legal Tribune Online vom 31 Oktober 2021Einzelnachweise Bearbeiten Badische Gesetz und Verordnungsblatter Digitalisat 134 Die weibliche Beamtin Karlsruhe Juli 1888 S 441 Christine Eichel Deutschland deine Lehrer Claudia Huerkamp Bildungsburgerinnen Frauen im Studium und akademischen Berufen 1900 1945 Gottingen 1994 S 215 Die Zolibatsklausel bestimmte dass die Beamtin bei ihrer Heirat aus dem Dienst ausscheiden musste folglich nur ledige oder kinderlos verwitwete Frauen uberhaupt eingestellt wurden Bei Eheschliessung erlosch der Anspruch auf das Ruhegehalt vollstandig Zitiert aus E Kohler Gehrig Die Geschichte der Frauen im Recht Memento vom 25 Februar 2014 im Internet Archive PDF 241 kB Hochschule fur offentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg August 2007 S 23 Siehe Urteilsbegrundung im Urteil vom 27 November 1963 Az BVerwG VI C 125 61 Memento vom 27 Februar 2017 im Internet Archive Bundesverwaltungsgericht Barbel Maul Akademikerinnen in der Nachkriegszeit ein Vergleich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR Campus Verlag 2002 ISBN 978 3 593 37131 3 url https books google com books id lRA8WG9HHhcC amp pg PA34 S 34 Urteil des Ersten Senates des Bundesarbeitsgerichts v 10 Mai 1957 1 AZR 249 563 Ulrich Nachbaur Lehrerinnenzolibat Zur Geschichte der Pflichtschullehrerinnen in Vorarlberg im Vergleich mit anderen Landern Veroffentlichungen des Instituts fur sozialwissenschaftliche Regionalforschung Band 8 Roderer Verlag Regensburg 2011 ISBN 978 3 89783 723 2 S 32 103 Volltext als PDF auf den Webseiten des Vorarlberger Landesarchivs Ulrich Nachbaur Lehrerinnenzolibat Zur Geschichte der Pflichtschullehrerinnen in Vorarlberg im Vergleich mit anderen Landern Veroffentlichungen des Instituts fur sozialwissenschaftliche Regionalforschung Band 8 Roderer Verlag Regensburg 2011 ISBN 978 3 89783 723 2 S 86 Volltext als PDF auf den Webseiten des Vorarlberger Landesarchivs Ulrich Nachbaur Lehrerinnenzolibat Zur Geschichte der Pflichtschullehrerinnen in Vorarlberg im Vergleich mit anderen Landern Veroffentlichungen des Instituts fur sozialwissenschaftliche Regionalforschung Band 8 Roderer Verlag Regensburg 2011 ISBN 978 3 89783 723 2 S 89 90 Volltext als PDF auf den Webseiten des Vorarlberger Landesarchivs Ulrich Nachbaur Lehrerinnenzolibat Zur Geschichte der Pflichtschullehrerinnen in Vorarlberg im Vergleich mit anderen Landern Veroffentlichungen des Instituts fur sozialwissenschaftliche Regionalforschung Band 8 Roderer Verlag Regensburg 2011 ISBN 978 3 89783 723 2 S 104 144 Volltext als PDF auf den Webseiten des Vorarlberger Landesarchivs Ulrich Nachbaur Lehrerinnenzolibat Zur Geschichte der Pflichtschullehrerinnen in Vorarlberg im Vergleich mit anderen Landern Veroffentlichungen des Instituts fur sozialwissenschaftliche Regionalforschung Band 8 Roderer Verlag Regensburg 2011 ISBN 978 3 89783 723 2 S 152 162 Volltext als PDF auf den Webseiten des Vorarlberger Landesarchivs Claudia Crotti Mehr Manner in die Klassenzimmer In Marie Theres Schonbachler Rolf Becker Armin Hollenstein Fritz Osterwalder Hrsg Die Zeit der Padagogik Haupt Bern 2010 ISBN 978 3 258 07537 2 S 197 210 Frauen hatten in der Schweiz auf kantonaler Ebene bis in die 1960er Jahre kein Stimm und Wahlrecht auf Bundesebene bis 1971 1 Kommentiertes Amtsblatt zur Volksabstimmung vom 29 September 1912 Grossratsprotokolle vom 8 Juli 1920 12 Januar 1922 und 21 Oktober 1965 Staatsarchiv des Kantons Basel Stadt STA DS BS 6 Martin Lengwiler Verena Rothenbuhler Cemile Ivedi Hrsg Schule macht Geschichte 175 Jahre Volksschule im Kanton Zurich 1832 2007 Lehrmittelverlag des Kantons Zurich Zurich 2007 ISBN 978 3 03713 229 6 S 292 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lehrerinnenzolibat amp oldid 236415800