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Die Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds wahrend ihres Bestehens meist mit den Abkurzungen SV FDGB SV oder SVK Sozialversicherungskasse bezeichnet war die gesetzliche Kranken Unfall und Rentenversicherung fur Arbeiter und Angestellte in der Deutschen Demokratischen Republik DDR Sie existierte von 1947 bis 1990 und befand sich ab 1951 in Tragerschaft des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds FDGB des Dachverbandes der Einzelgewerkschaften der DDR Die SV des FDGB gewahrte neben der Absicherung der Versorgung im gesundheitlichen Bereich und der Altersversorgung auch verschiedene andere soziale Leistungen und war als Pflichtversicherung mit einem einheitlichen Beitragssatz konzipiert Ausweis fur Arbeit und Sozialversicherung der SV des FDGB 1966 Inhaltsverzeichnis 1 Leistungen 2 Finanzierung 3 Geschichte 4 Literatur 5 EinzelnachweiseLeistungen Bearbeiten nbsp Bescheid uber eine Rentenerhohung Dezember 1989 Von der Sozialversicherung des FDGB gewahrte Versicherungsleistungen umfassten die Versorgung bei Krankheit bei Schwanger und Mutterschaft im Ruhestand bei Unfall und Invaliditat sowie beim Tod von Angehorigen 1 Jeder Versicherte war Inhaber eines Sozialversicherungsausweises der annahernd A6 Grosse hatte und etwa 60 Seiten umfasste und neben dem Personalausweis als wichtigstes personliches Dokument eines DDR Burgers galt Im SV Ausweis wurden relevante Angaben wie beispielsweise versicherungspflichtige Beschaftigungsverhaltnisse genehmigungspflichtige Heilbehandlungen sowie Heil und Hilfsmittel Tauglichkeitsuntersuchungen fur bestimmte Berufsgruppen und Vorsorgeuntersuchungen eingetragen Fur Kinder und Jugendliche fungierte er daruber hinaus als Impfausweis Die Krankenversicherung der SV schloss unentgeltlich und zeitlich unbefristet die ambulante und stationare arztliche und zahnarztliche Behandlung die Versorgung mit Medikamenten Zahnersatz und anderen Heilmitteln die Inanspruchnahme von Kuren und Rehabilitationsmassnahmen sowie die Zahlung von Kranken und Ausfallgeld ein 1 Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall betrug 50 Prozent des beitragspflichtigen Bruttolohns fur die Dauer von 78 Wochen hinzu kam ein durch den Arbeitgeber fur die Dauer von sechs Wochen gewahrter Ausgleich der Differenz zwischen diesem Krankengeld und 90 Prozent des Nettoverdienstes 2 Da der Bruttolohn nur bis zu einer Hohe von 600 Mark der Beitragspflicht unterlag war die Krankengeldleistung der SV auf hochstens 300 Mark pro Monat festgesetzt Die Mindesthohe der monatlichen Altersrente aus der SV betrug anfangs 300 und spater 330 Mark basierend auf einer Berechnungsgrundlage von bis zu 15 angerechneten Arbeitsjahren und einem monatlichen Bruttolohn ab 75 Mark Sie war nach oben mit weiteren anerkannten Zeiten gestaffelt und lag mit mindestens 45 anerkannten Arbeitsjahren und einem durchschnittlichen Einkommen von 600 Mark in den letzten 20 Arbeitsjahren bei 470 Mark Ab 1972 konnte bei einem monatlichen Einkommen von mehr als 600 Mark eine freiwillige Zusatzrentenversicherung abgeschlossen werden aus der neben der zusatzlichen Rente auch ein hoheres Krankengeld resultierte 3 Daruber hinaus existierten in bestimmten Betrieben und Behorden weitere Zusatzrentenversicherungen Fur Schwangere und Mutter wurde Schwangerschafts und Wochengeld gezahlt daruber hinaus gab es Unterstutzungszahlungen fur die Pflege kranker Kinder und Ehegatten Weitere Leistungen der SV waren Unfall Invaliden und Hinterbliebenenrenten sowie Blindengeld Alterspflegegeld und Beihilfen zu Bestattungskosten 1 Finanzierung BearbeitenDie Sozialversicherung des FDGB war als einheitliche Pflichtversicherung fur alle Arbeiter und Angestellten konzipiert und betreute damit rund 90 Prozent der DDR Bevolkerung 1 Die Versicherungspflicht galt neben Arbeitern und Angestellten auch fur Lehrlinge Studenten und Fachschuler sowie freiberuflich tatige Arzte Zahnarzte und Tierarzte 4 Die soziale Absicherung anderer Personen vor allem von Mitgliedern Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften LPG und Produktionsgenossenschaften des Handwerks PGH sowie von selbstandigen Unternehmern und freiberuflich tatigen Personen mit Ausnahmen der arztlichen Berufe oblag der Staatlichen Versicherung der DDR Daruber hinaus bestand eine gesonderte Sozialversicherung fur die rund 45 000 im Uranabbau tatigen Beschaftigten der SDAG Wismut die direkt aus dem Staatshaushalt der DDR und der Sowjetunion finanziert wurde 5 Der einheitliche Beitragssatz betrug 20 Prozent des Bruttoeinkommens bei einem Hochstsatz von 120 Mark der DDR pro Monat 3 Jeweils die Halfte des Beitrags wurde vom Versicherten und von seinem Arbeitgeber gezahlt in der SV des FDGB versicherte freiberufliche tatige Personen zahlten den vollstandigen Beitrag von 20 Prozent allein Abweichend davon betrugen die Beitrage fur im Bergbau tatige Arbeiter zehn Prozent fur die Arbeitnehmer und 20 Prozent fur die Arbeitgeber 6 Fur die Unfallversicherung wurden von den Betrieben daruber hinaus zusatzliche Beitrage entrichtet deren Hohe sich pro Arbeitnehmer aus einem Satz von 0 3 Prozent multipliziert mit einer betriebsspezifischen Gefahrenklasse ergab 6 Da in der DDR fur die Sozialversicherung anstelle einer individuellen Versicherung eine staatliche Fursorge angestrebt wurde wurden die Beitrage konstant gehalten und entstehende Defizite durch Staatszuschusse ausgeglichen 6 Der Haushalt der nach dem Umlageverfahren finanzierten SV war Teil des DDR Staatshaushaltes Geschichte BearbeitenDie Sozialversicherung entstand in der Sowjetischen Besatzungszone SBZ auf der Grundlage des Befehls Nr 28 der Sowjetischen Militaradministration in Deutschland SMAD vom 28 Januar 1947 uber die Einfuhrung eines einheitlichen Systems der Sozialversicherung und die Verbesserung ihrer Leistungen in der Sowjetischen Besatzungszone sowie von dazugehorenden Verordnungen der Deutschen Zentralverwaltung fur Arbeit und Sozialfursorge 1 Mit der Grundung der DDR im Oktober 1949 wurde die Sozialversicherung in Artikel 16 der DDR Verfassung verankert 7 Zwei Jahre spater erfolgte mit einer Verordnung des Ministerrats der DDR vom 26 April 1951 die Ubertragung der politischen und organisatorischen Zustandigkeit fur die SV von den Sozialversicherungsanstalten der Lander an den FDGB dessen Rolle spater auch im Artikel 45 der DDR Verfassung von 1968 festgelegt war 8 9 Nach der Deutschen Wiedervereinigung entstand aus der Sozialversicherung des FDGB auf der Grundlage des Einigungsvertrages zwischen Bundesrepublik Deutschland und der DDR die von Januar bis Dezember 1991 ubergangsweise existierende Uberleitungsanstalt Sozialversicherung 10 Anschliessend ubernahmen die in Deutschland bestehenden gesetzlichen Kranken und Rentenkassen den Versicherungsschutz der Einwohner der neuen Bundeslander Literatur BearbeitenWerner Russ Die Sozialversicherung in der DDR Eine Untersuchung unter besonderer Berucksichtigung der Zielsetzungen der marxistisch leninistischen Sozialpolitik R G Fischer Frankfurt am Main 1982 ISBN 3 88 323243 2 Sozialpolitik V In der Deutschen Demokratischen Republik Abschnitt Politik sozialer Sicherung durch die Sozialversicherung In Willi Albers Handworterbuch der Wirtschaftswissenschaft Fischer Stuttgart 1977 ISBN 3 52 510253 4 S 142 145 Exkurs Aufbau einer Einheitsversicherung in der DDR In Tanja Klenk Innovation und Kontinuitat Die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden 2008 ISBN 3 53 115817 1 S 92 94 Der zweite Kreis Die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und die Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR In Manfred G Schmidt Sozialpolitik der DDR Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden 2004 ISBN 3 81 004108 4 S 35 37Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e FDGB Lexikon Arbeitsversion Sozialversicherung SV Herausgegeben von Dieter Dowe Karlheinz Kuba und Manfred Wilke sowie bearbeitet von Michael Kubina Forschungsverbund SED Staat an der Freien Universitat Berlin Berlin 2005 abgerufen am 2 Dezember 2008 Willi Albers Handworterbuch der Wirtschaftswissenschaft Stuttgart 1977 S 144 a b DDR Lexikon Versicherung abgerufen am 2 Dezember 2008 Willi Albers Handworterbuch der Wirtschaftswissenschaft Stuttgart 1977 S 142 Manfred G Schmidt Sozialpolitik der DDR Wiesbaden 2004 S 35 a b c Willi Albers Handworterbuch der Wirtschaftswissenschaft Stuttgart 1977 S 143 Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7 Oktober 1949 abgerufen am 2 Dezember 2008 Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6 April 1968 abgerufen am 2 Dezember 2008 Dierk Hoffmann Sandra Carius Projekt Einheitssozialversicherung Rezension sehepunkte 9 2009 Nr 10 Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet F Sozialversicherung Allgemeine Vorschriften des Einigungsvertrages Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds amp oldid 235516890