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Das Domkapitel Osnabruck ist eine geistliche Korporation am Dom St Petrus in Osnabruck und befindet sich heute in der Grossstadt Osnabruck des Bundeslandes Niedersachsen im Nordwesten der Bundesrepublik Deutschland Das Domkapitel ging hervor aus der Priesterschaft an der Domkirche des Bistums Osnabruck und steht unter dem Patrozinium des St Petrus Seit Grundung des Bistums hat das Domkapitel einen bedeutenden und besonders in der Reformationszeit entscheidenden Anteil an der Geschichte der Diozese und des fruheren Furstbistums 1 Durch den gesamten zeitbedingten Wandel hinweg hat das Domkapitel seine heutigen Aufgaben auch in fruheren Jahrhunderten wahrgenommen Das heutige Domkapitel ist fur die feierliche Gestaltung der Gottesdienste in der Domkirche verantwortlich unterstutzt den Bischof bei der Leitung der Diozese und wahlt den Bischof sowie bei Sedisvakanz einen Diozesanadministrator Dom zu Osnabruck Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Grundung 1 2 Hochmittelalter und Spatmittelalter 1 3 Fruhe Neuzeit 1 4 Sakularisation 2 Verfassung 2 1 Personelle Zusammensetzung 2 2 Dignitaten 2 3 Verhaltnis zum Bischof 2 3 1 Von 783 787 bis 1200 2 3 1 1 Bischofswahl 2 3 1 2 Konsensrecht 2 3 2 Von 1200 bis 1350 2 3 3 Von 1400 bis 1803 2 4 Stellung im Hochstift 3 Religioses und geistliches Leben 4 Besitzentwicklung 5 Domkapitel Osnabruck ab 1858 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenGrundung Bearbeiten Das Bistum Osnabruck wurde zwischen 783 und 787 von Kaiser Karl dem Grossen gegrundet und ausgestattet Vermutlich wurde das Bistum allerdings nach dem Sieg von Karl dem Grossen uber die Sachsen in der Schlacht an der Hase im Jahr 783 gegrundet Geweiht wurde der erste Dom durch den Lutticher Bischof Agilfried Wenngleich die Existenz einer geistlichen Gemeinschaft am Osnabrucker Dom erst fur das Jahr 851 anlasslich der Translation der Reliquien des Heiligen Alexander durch Graf Waltbert von Rom nach Wildeshausen erwahnt wird ist doch anzunehmen dass bereits dem ersten Bischof Wiho eine Gruppe Geistlicher zur Beratung und Unterstutzung zur Seite stand Vermutlich bestand diese Gruppe Geistlicher zunachst aus den Klerikern die der Lutticher Bischof Agilfried dem neu gegrundeten Bistum Osnabruck zur Unterstutzung beim Aufbau des Bistums geschickt hatte Neben der Unterstutzung des Bischofs bei der Verwaltung des Bistums bestand die zentrale Aufgabe des Priesterkollegiums in der Ausbildung des Klerus und der Gestaltung der Gottesdienste 2 Aus diesem Priesterkollegium entwickelte sich mit der Zeit eine feste Organisation die in vita communis am Dom lebte und deren Lebensunterhalt durch die Kirchenguter finanziert wurde Die Domherren lebten dabei nach bestimmten kirchlichen Regeln canones und bildeten eine kanonische Gemeinschaft Seit 816 war zudem die Aachener Regel die auf die Kanonikerregel des Bischofs Chrodegang von Metz zuruckgeht im Frankenreich verbindlich welche eine klosterahnliche Gemeinschaft fur Bischof und Domkapitel vorgesehen hatte 3 Durch einen Normannenuberfall in der zweiten Halfte des 9 Jahrhunderts scheint sich diese Priestergemeinschaft zunachst wieder aufgelost zu haben da der Bischof Egilmar bei seinem Amtsantritt im Jahr 885 berichtet dass er kein Domkapitel vorgefunden habe Da die Existenz erst wieder ab der Mitte des 11 Jahrhunderts belegt wird ist anzunehmen dass es bereits im 10 Jahrhundert zu einem Neuaufbau einer Priestergemeinschaft zur Unterstutzung des Bischofs kam 4 Ende des 11 Jahrhunderts folgte eine Trennung von Bischofs und Stiftsvermogen und eine Aufteilung der Kapitaleinkunfte auf die einzelnen Kanonikerstellen Anlass fur die Auflosung des gemeinsamen Lebens war vermutlich der grosse Dombrand im 11 Jahrhundert Im Anschluss daran wurden einzelne Hauser Kurien fur die Kanoniker errichtet 5 Hochmittelalter und Spatmittelalter Bearbeiten Im hohen Mittelalter errang das Domkapitel mit der Zeit seine heute charakteristischen Privilegien Bischofswahlrecht Konsensrecht bei den Entscheidungen des Bischofs Stiftsregierung wahrend der Abwesenheit des Bischofs durch Tod oder Amtsverzicht Gerade durch diese Ausbildung der Exklusivrechte konnte das Domkapitel St Petrus im 12 Jahrhundert die beiden auftretenden Konkurrenten das Stiftskapitel St Johann und den Abt des Benediktinerklosters Iburg in ihrer Bedeutung fur die Diozesanregierung zuruckdrangen 6 Die Ernennung eines Bischofs war zunachst das Recht und die Aufgabe des Konigs Infolgedessen dass im 11 Jahrhundert ein Konflikt zwischen Konig Heinrich IV und Papst Gregor VII entbrannte ausserte sich der Investiturstreit auch in der Stadt Osnabruck Erkennbar wurden diese Differenzen des Investiturstreits zum Beispiel in den Doppelwahlen von Bischofen und langerer Perioden der Abwesenheit eines Bischofs in der Diozese Osnabruck Durch diese langwierigen Streitigkeiten zwischen Konig und Papst also der weltlichen und der geistlichen Macht um die Einsetzung des Bischofs entwickelte sich in Osnabruck das Bischofswahlrecht welches sich im folgenden Jahrhundert als alleiniges Wahlrecht des Domkapitels durchsetzte Auch die nachfolgenden Bemuhungen der Stadt Osnabruck und der Osnabrucker Ritterschaft im 15 Jahrhundert um eine Beteiligung an den Wahlen konnten durch die Domherren zuruckgewiesen werden Der Westfalische Frieden von 1648 konnte das alleinige Bischofswahlrecht des Domkapitels zwar beeintrachtigen aber nicht auflosen Bis zum Ende des 13 Jahrhunderts und in der Folge bis zur Sakularisation fiel das Bischofsamt nur selten auf ein Mitglied des Kapitels In der Regel erhielten Mitglieder des Welfenhauses oder Mitglieder westfalischer Grafenhauser das Amt des Bischofs 7 Fruhe Neuzeit Bearbeiten Im Jahre 1543 erfolgte die Einfuhrung der Reformation im Osnabrucker Bistum durch den Furstbischof Franz von Waldeck gegen den Willen des Domkapitels Nach dem Schmalkaldischen Krieg war er im Reich politisch isoliert und verlor seine Macht Die Domherren stoppten weitere Reformationsversuche Der Widerruf des Furstbischofs im Mai 1548 hatte jedoch nicht die Ruckkehr der Diozese zum alten Glauben zur Folge sondern markierte den Beginn einer langen Phase der konfessionellen Indifferenz 8 Die im Jahr 1563 verabschiedeten Beschlusse des Konzils von Trient wurden im Bistum Osnabruck erst durch Furstbischof Eitel Friedrich von Hohenzollern im 17 Jahrhundert veroffentlicht Innerhalb des Domkapitels hatte sich aber bereits gegen Ende des 16 Jahrhunderts eine Gruppe Geistlicher gebildet die die Beschlusse des Konzils von Trient befurworteten Diese Gruppe wurde bis zum Fruhjahr 1615 so stark dass es kaum noch Gegner der Einfuhrung des Glaubensbekenntnisses als Voraussetzung fur Kanonikate und weitere geistliche Amter gab In der Folge gab es auch wieder eine Mehrheit fur die Wahl katholischer Furstbischofe Diese betriebene Gegenreformation durch die Bischofe Eitel Friedrich von Hohenzollern und Franz Wilhelm von Wartenberg kam mit der Besetzung des Hochstifts Osnabruck durch die Schweden im Jahr 1633 zum Erliegen Im Jahr 1648 wurde dann der Westfalische Frieden geschlossen und beendete den Dreissigjahrigen Krieg in Deutschland Der Westfalische Frieden legte das Jahr 1624 als Normaljahr fest Es sieht vor dass der Besitzstand der evangelischen und katholischen Kirche so bleiben oder in dem Verhaltnis wiederhergestellt werden sollte wie er am 1 Januar 1624 war Somit war das Schicksal des Hochstifts Osnabruck als gemischt konfessionelles Territorium das abwechselnd von einem katholischen und einem evangelischen Landesherren regiert werden sollte 9 besiegelt 10 Sakularisation Bearbeiten In der Folge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 wurde das Hochstift Osnabruck dem Kurfurstentum Hannover zugeschrieben Dem Beschluss der Sakularisation vorgreifend hatte der Furstbischof Friedrich von York das Hochstift Osnabruck bereits am 29 Oktober 1802 seinem Vater Georg III Konig von England Hannover ubertragen Die letzte Sitzung des Domkapitels fand am 21 Dezember 1802 statt danach folgte seine vollstandige Auflosung und der Entzug des gesamten wirtschaftlichen Kapitals 11 Erst ab 1858 wurde in Osnabruck ein neues Domkapitel errichtet Verfassung BearbeitenPersonelle Zusammensetzung Bearbeiten Das Osnabrucker Domkapitel bestand anfangs wohl aus 12 Kanonikaten Die Zahl stieg im 12 Jahrhundert stetig an Anfang des 13 Jahrhunderts wurden 24 erreicht Bei dieser Zahl blieb es bis durch Stiftung der Familie von Galen im Jahre 1676 ein 25 Kanonikat eingerichtet wurde 12 Diese Anzahl blieb bis zur Aufhebung im Jahre 1802 Wie auch in anderen Domkapiteln kamen die Domherren hauptsachlich aus den umliegenden Gebieten Des Weiteren entstammten die Domherren grosstenteils hochadligen Geschlechtern das ubrige Stift bestand aus Domherren die dem niederen Adel angehorten und zu einem geringen Teil aus Angehorigen des Burgertums Diese fuhrende Rolle der hochadligen Geschlechter innerhalb des Domkapitels Osnabruck lasst sich mit dem Leitsatz Adlige durfen auch nur Adlige richten erklaren denn mit der Vergabe der Kanonikate war auch die kirchliche Gerichtsbarkeit verbunden Ein weiterer Grund fur das Ubergewicht des Adels innerhalb des Domkapitels ist dass die Adelssippen aus denen sie sich erganzten den vermogensrechtlichen und politischen Interessen der Domkapitel nutzlich sein konnten 13 Im 14 Jahrhundert stieg die Zahl der Domherren aus dem gehobenen Burgertum im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs der Stadt Osnabruck weiter an Daraus resultierend entwickelte das Osnabrucker Domkapitel am 10 September 1398 ein Aufnahmeverfahren das besagte dass Personen die nicht dem Adel entstammten nur Mitglied des Stifts werden konnten wenn sie den Doktorgrad im kanonischen oder burgerlichen Recht besassen oder in der Theologie graduiert waren 14 Diese Bestimmung wurde im 14 Jahrhundert durch Papst Bonifaz IX bestatigt und sie bestand bis zur Aufhebung des Domkapitels im November 1802 15 Generell konnte in Osnabruck nur ein Kanonikat erworben werden indem es vorher durch Tod oder Verzicht des Amtsinhabers freigeworden war 16 17 In den ersten Jahrhunderten nach der Grundung des Domkapitels wurde es bei Bedarf durch ausgewahlte Mitglieder vom Bischof erganzt Um das Jahr 1184 hatte es bereits das Recht der Selbsterganzung erworben Urkundlich belegt trat in diesem Zusammenhang Mitte des 13 Jahrhunderts der Papst durch die Vergabe der Kirchenamter als Konkurrent auf Die aus diesem Konkurrenzkampf erwachsenden Streitigkeiten konnten durch das Wiener Konkordat 1448 geschlichtet werden Es beinhaltete die Bestimmung dass die Vergabe von freiwerdenden Kirchenamtern in ungeraden Monaten dem Papst zustanden und in geraden Monaten dem Domkapitel Allerdings mussten auch die vom Papst eingesetzten Kanoniker die Aufnahmebestimmungen erfullen Das Domkapitel verfolgte einen bestimmten Turnus nach der Reihenfolge des Dienstalters Senioritat stand immer einem Domherren die Vergabe eines freiwerdenden Kanonikats zu Nachfolgend stand die Vergabe der freigewordenen Kanonikate von 1689 bis 1695 und von 1725 bis 1747 dem Kurerzbischof von Koln zu Eine weitere Moglichkeit der Ubergabe von Kanonikaten bestand darin dass ein Domherr das Domkapitel darum bat der Besetzung seiner Stelle mit einem von ihm gewahlten Mitglied zuzustimmen Vor allem von protestantischen Amtsinhabern wurde diese Moglichkeit genutzt um das Kanonikat innerhalb der Familie zu halten Ein vollberechtigtes Mitglied des Domkapitels Osnabruck konnte zudem nur werden wer das 20 Lebensjahr erreicht und ein Universitatsabschluss absolviert hatte 18 Ein Domherr besass Mitsprache und Stimmrecht innerhalb des Kapitels Durch sein Kanonikat bezog er ausserdem alle Exklusivrechte die dem Kapitel zustanden und sein Lebensstandard wurde abgesichert Innerhalb des Domkapitels erhielt der zuletzt emanzipierte Domherr die unterste Stelle des Stifts Bei der nachsten Vakanz konnte er eine bessere Stellung innerhalb des Stifts erlangen und somit seine Einkunfte und Bezuge aufbessern Demzufolge war eine lange Mitgliedschaft sehr attraktiv da diese durch hohere Einkunfte belohnt wurde 19 Dignitaten Bearbeiten Wie in den meisten Domkapiteln existieren im Osnabrucker Domkapitel bis zur Sakularisation zwei Dignitare Zum einen der Propst und zum anderen der Dechant Im Jahre 1517 erteilt Papst Leo X dem Domkapitel das Recht diese beiden Dignitaten in freier Wahl besetzten zu durfen Im 17 und 18 Jahrhundert wurde bei der Vakanz einer Dignitat sogar eigens ein Wahltag einberufen und allen Kanonikern schriftlich mitgeteilt Der Dompropst ging dem Dechanten in Rang und Wurde voran war fur den Besitz des Domkapitels zustandig und vertrat das Stift in allen Angelegenheiten nach aussen Nach dem Dompropst folgte als zweite Dignitat der Dekan oder Dechant Er war fur die Angelegenheiten innerhalb des Kapitels zustandig und musste aus diesem Grund auch stets in Osnabruck anwesend sein 20 Noch im ausgehenden 16 Jahrhundert waren Dompropst und Domdechant Inhaber besonderer Dignitarspfrunden Sie besassen kein regulares Kanonikat Um sie besser zu integrieren wurde 1536 verabschiedet dass ein zum Domdechant gewahltes Mitglied sein regulares Kanonikat weiterhin behalten konnte Im Jahre 1560 wurde das in gleicher Weise mit dem Dompropst entschieden 21 Verhaltnis zum Bischof Bearbeiten Von 783 787 bis 1200 Bearbeiten Die zunehmende Verselbstandigung des Domkapitels im 11 Jahrhundert konnte nicht ohne Auswirkungen fur das Verhaltnis zwischen Domkapitel und Bischof bleiben Differenzen innerhalb dieses Verhaltnisses lassen sich nur wahrend der Amtszeit von Benno II erkennen die jedoch nicht auf die Verselbstandigung des Bistums zuruckzufuhren sind sondern auf die Frage nach den Rechten und Pflichten des Domkapitels Ebenfalls scheint es so dass das Domkapitel den Ausbau seiner Stellung im Bistum nicht im offenen Konflikt mit den Bischofen anstrebte aber dennoch kontinuierlich an Eigenstandigkeit gewann 22 Bedeutsam waren sowohl fur das Domkapitel als auch den Bischof in welchem Masse sich das Stift an der Wahl der Bischofs beteiligen durfte und inwiefern es die Handlungen des gewahlten Bischofs beeinflussen konnte 23 Bischofswahl Bearbeiten Die Erlangung des Bischofswahlrechts im 11 Jahrhundert bedeutete fur das Osnabrucker Domkapitel eine grosse Anteilnahme an der Bistumsregierung und einen beachtlichen Machtzuwachs Das Wormser Konkordat im Jahr 1122 ubertrug das Recht der Bischofswahl auf den Klerus und das Volk zuvor war der Bischof vom deutschen Konig ernannt worden In den folgenden Jahrhunderten konnte sich das Domkapitel das Privileg des alleinigen Wahlrechts sichern Im Jahr 1209 forderte Papst Innozenz III von Otto IV ein die deutschen Domkapitel als einzige Wahler der Bischofe anzuerkennen Dieses Exklusivrecht wurde zudem 1215 vom Vierten Laterankonzil bestatigt Durch die Erlangung dieses Wahlrechts gerieten die Laien immer weiter in den Hintergrund Ausserdem gelang es dem Domkapitel in Osnabruck auch andere Wahler von der Bischofswahl auszuschliessen wie in den meisten Domkapiteln in Deutschland im 12 und 13 Jahrhundert jedoch konnten sich auch in manchen Bistumern bestimmte Personengruppen ein Mitspracherecht bei der Bischofswahl sichern 24 Fur den Bischof Benno II ist belegt dass er im 11 Jahrhundert durch die deutschen Konige eingesetzt wurde Im Gegensatz dazu scheint sein Nachfolger Bischof Markward von den Domherren des Osnabrucker Domkapitels gewahlt worden zu sein Im Gegensatz zu diesen beiden Wahlverhalten gab es in Osnabruck auch zwei Falle in denen einem gewahlten Bischof ein koniglicher Amtstrager entgegengestellt wurde Im Jahre 1119 wurde dem Bischof Thiethard der vom Osnabrucker Klerus und den Ministerialen gewahlt wurde Bischof Konrad entgegengestellt der vom Konig ernannt worden war Der Gegenbischof Konrad konnte sich allerdings nicht durchsetzen und verlor sein Amt 25 Das Domkapitel versuchte das Privileg der Bischofswahl zum ersten Mal wahrend des Investiturstreits zu erlangen und das Amt des Bischofs mit von ihm favorisierten Kandidaten zu besetzen Dadurch wird zwar deutlich dass das Domkapitel eine massgebliche Beteiligung an der Wahl anstrebte jedoch lasst sich die Bestrebung nach einem alleinigen und unabhangigen Wahlrecht nicht erkennen Die erste Bischofswahl in der andere Personengruppen von der Wahl ausgeschlossen wurden und das alleinige Wahlrecht beim Domkapitel lag hat nachweislich im Jahr 1265 stattgefunden 26 Jedoch ist anzunehmen dass die Domherren bereits im Laufe des 12 Jahrhunderts bestrebt waren den entscheidenden Einfluss auf die Bischofswahlen auszuuben auch wenn noch andere Gruppen beteiligt waren oder einzelne Machtige Einfluss nehmen konnten 27 Konsensrecht Bearbeiten Auch mit dem Erlangen des Konsensrechtes veranderte sich die Stellung des Domkapitels gegenuber dem Bischof Das Konsensrecht des Dom stifts bei bischoflichen Entscheidungen bezog sich auf geistliche Amtshandlungen Verausserungen von Kirchengut und den Abschluss von Bundnissen 28 Zunachst teilten sich dieses Recht die Domherren die Kanoniker von St Johann die Vertreter der Ritterschaft und die Stadt Osnabruck Zu Beginn des 13 Jahrhunderts hatte sich das Konsensrecht allerdings zum alleinigen Recht des Domkapitels entwickelt Von 1200 bis 1350 Bearbeiten In dem betrachteten Zeitraum hatten sich die Beziehungen zwischen Bischof und Domkapitel aufgrund von Streitigkeiten um das Konsensrecht verschlechtert Der zentrale Vorwurf gegen den Bischof Gerhard war dass er Kirchengut ohne die Zustimmung des Domkapitels ausgegeben habe Daraufhin musste dieser im Jahr 1203 versprechen die Rechte der einzelnen Institutionen der Osnabrucker Kirche zu bewahren Des Weiteren wurde er verpflichtet die Guter zuruckzuerwerben Das Ziel des Domkapitels innerhalb dieser Streitigkeiten war die Wahrung des Konsensrechts als Privileg des Domkapitels Auch durch die gesamten nachfolgenden Jahrhunderte zogen sich Dissonanzen zwischen Bischof und Domkapitel aufgrund der Erstrebungen weiterer Rechte und der Ausweitung der Befugnisse innerhalb des Kirchensystems 29 Aufgrund dessen das die Domherren in dem betrachteten Zeitraum seltener einen Bischof aus eigenen Reihen gewahlt haben sondern einen Bischof aus machtigen Adelsfamilien damit die Belange des Bistums abgesichert waren und die Bischofe diesem Anspruch auch gerecht wurden wurden weitere Unstimmigkeiten zwischen dem Domkapitel und dem Bischof verhindert Im 13 Jahrhundert gelang es dem Domkapitel ausserdem die Kompetenzen gegenuber dem Bischof auszubauen indem das Domkapitel zum Beispiel das Konsensrecht so weit ausbaute dass Rechtsgeschafte ohne Zustimmung des Stifts nicht mehr moglich waren Auch die Tatsache dass der Bischof infolge des Ruckerwerbs der Hochvogtei von den Grafen von Tecklenburg beim Osnabrucker Domkapitel verschuldet war veranderte die Stellung des Domkapitels da sich der Bischof nun nicht mehr uber die Forderungen des Stifts hinwegsetzten konnte 30 Im Jahr 1282 kam es zu einem Bundnis zwischen Domkapitel und Bischof indem die Sicherheit der Geistlichkeit und der Bestand der Kirchenguter festgehalten wurde Dieses Bundnis entstand aufgrund des Misstrauens der Burger gegenuber dem Bischof und weiteren geistlichen Institutionen Es weist zudem zwar ein Spannungsverhaltnis zwischen Geistlichen und Laien auf jedoch zeigt es auch eine Verbindung und enge Zusammenarbeit des Domkapitels mit dem Bischof 31 Nachfolgend kam es im 13 Jahrhundert zu einem Konflikt zwischen Bischof und Domkapitel da Bischof Hugo von Goltern die Domherren die an bestimmten Fest und Gedenktagen nicht anwesend waren aus der Prabende streichen wollte Dieser Konflikt wurde im 13 Jahrhundert durch die Einigung dass Domherren an bestimmten Festtagen nur durch Krankheit oder Gefangenschaft abwesend sein durften beendet 32 Von 1400 bis 1803 Bearbeiten Ein Spannungsfeld zwischen Domkapitel und Bischof entwickelte sich im Jahre 1543 da durch den Furstbischof Franz von Waldeck die Reformation hinwegsetzend uber den Gegenspruch des Domkapitels im Osnabrucker Bistum eingefuhrt wurde Diese Spannungen wurden durch den Sturz des Furstbischofs aufgelost Die Spannungen zwischen Bischof und Domkapitel waren dadurch jedoch nicht vollstandig aufgelost da der Sturz des Furstbischofs keine Ruckkehr zum alten Glauben zur Folge hatte Auch in den folgenden Jahrhunderten gab es immer wieder kleinere Spannungen und Konflikte zwischen Domkapitel und Bischof Stellung im Hochstift Bearbeiten Das Domkapitel nahm innerhalb der Territorien des alten deutschen Reiches eine gesonderte Stellung ein denn wie auch der Landesherr war es sowohl im geistlichen als auch im weltlichen Bereich tatig Der Landesherr war Bischof und Furst in einer Person und stand somit sowohl einem Hochstift als auch dem Bistum vor 33 Somit waren die Domherren in weltlichen und geistlichen Amtern tatig Jedoch gab es auch hier Einschrankungen denn nur einem katholischen Furstbischof stand die weltliche und die geistliche Landesherrschaft zu Wahrend der Amtszeit eines protestantischen Furstbischofs hatte der Kolner Erzbischof die Aufsicht uber die geistlichen Belange des Bistums Innerhalb des Hochstifts Osnabruck hatten die Domherren verschiedene weltliche Amter inne Weltliche Amter Behorden und Amtsfunktionen waren zum Beispiel der geheime Rat die Land und Justizkanzlei oder der Landrat 34 Religioses und geistliches Leben BearbeitenDas geistliche und religiose Leben der Domherren richtete sich nach bestimmten kirchlichen Regeln canones und sie bildeten eine kanonische Gemeinschaft Seit 816 war die Aachener Regel im Frankenreich verbindlich die auf der Reichssynode zu Aachen verabschiedet worden war Die Kanoniker sollten gemeinsam leben Privateigentum und auch das Leben in einzelnen Hausern waren jedoch nicht ausgeschlossen Das religiose und geistliche Leben der Kanoniker bestand aus Rechten und Pflichten Zu den Pflichten gehorten die kanonischen Betstunden und der Chordienst Dazu gehorte auch die Residenzpflicht die zur Erfullung der anderen Aufgaben notwendig war und streng uberpruft wurde Diese Residenzpflicht setzte allerdings dann aus wenn der Domherr mit Genehmigung des Domkapitels und zum Nutzen der Domkirche verreiste Wurden Pflichten seitens der Domherren nicht erfullt kam es zu Sanktionen fur den einzelnen Domherren oder die gesamte kanonische Gemeinschaft 35 Besitzentwicklung BearbeitenAufgrund einer Urkundenfalschung des 11 Jahrhunderts ist die Ausstattung des Bistums zum Zeitpunkt der Grundung nicht mehr rekonstruierbar Jedoch wird eine prekare wirtschaftliche Situation des Bistums vermutet Spatestens durch die Schenkungen der im Norden der Diozese gelegenen Missionszellen Meppen und Visbek an das Kloster Corvey und des weiteren Besitzes des Bistums Osnabruck an das Stift Herford durch Kaiser Ludwig den Frommen musste das Bistum bereits nach den ersten Jahrzehnten eine grosse Beeintrachtigung der Einkunfte hinnehmen Diese Beeintrachtigung bestimmte im Folgenden nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung des Bistums sondern war auch massgeblich fur die Stellung des Bistums im Vergleich zu benachbarten Bistumern 36 Zum Ende des 11 Jahrhunderts kam es allerdings durch die Verselbstandigung des Domkapitels zu einer Trennung des Vermogens von Bischof und Domkapitel sodass es eine vermeintliche vermogensrechtliche Unabhangigkeit errungen hatte Weiteren Aufschluss uber die wirtschaftliche Lage des Domkapitels gibt ein Verzeichnis welches unter Dompropst Lentfried verfasst wurde Der Anfang der Liste ist der Zeitpunkt der Trennung des Vermogens und damit die Erlangung der vermutlichen vermogensrechtlichen Unabhangigkeit Jedoch war dies keine strikte Trennung denn das Domkapitel musste Abgaben an den Bischof leisten so wie auch der Bischof dem Domkapitel Abgaben leisten musste Des Weiteren halt dieses Register die Organisation der gesamten Abgabenleistungen innerhalb des Bistums Osnabruck fest Von einzelnen Hofen wurden in festen Zeitabstanden geregelte Abgaben Natural oder Geldabgaben verlangt Insgesamt wurden auf diese Weise uber 41 Wochen des Jahres Lieferungen geleistet und fur die verbleibenden Wochen ubernahm der Bischof die Versorgung der Domherren von seinen Gutern 37 Laut dieses Registers besass das Osnabrucker Domkapitel im 12 Jahrhundert 29 Haupthofe innerhalb des Bistums Osnabruck 38 Wahrend des 12 Jahrhunderts entwickelten sich aus den Gutern verschiedene Vermogensteile so vor allem Prabenden und Obodienzen Wohnhauser Kurien wurden fur die Domherren errichtet Die zugehorigen Landereien des Domkapitels wurden zu einem geringen Teil selbst bewirtschaftet Ein Grossteil wurde jedoch verpachtet wodurch eine weitere Einkommensquelle geschaffen wurde Neben den Prabenden gab es die neun Obodienzen Limbergen Riemsloh Ellerbeck Essen bei Wittlage Oesede Todeburen Tommern Papinghof Nolle und Osterhaus die den alteren Domherren zustanden 39 Bis zur Aufhebung des Domkapitels im Jahre 1802 wurde der Besitz durch territoriale Vergrosserungen durch Schenkungen oder Memorialstiftungen stark vergrossert und das Domkapitel Osnabruck gehorte im 18 Jahrhundert neben dem Adel und dem Furstbischof zu den grossten Grundbesitzern im Bistum Osnabruck 40 Domkapitel Osnabruck ab 1858 Bearbeiten nbsp Bistum OsnabruckDer Wiederaufbau des Osnabrucker Domkapitels war in der Bulle Impensa Romanorum Pontificum aus dem Jahr 1824 vorgesehen jedoch wurde er wie auch die kanonische Einsetzung erst im Jahr 1858 von der hannoverschen Regierung realisiert Das neu aufgebaute Kapitel umfasst das Domdekanat als Dignitat sechs Kanonikate und vier Domvikare Des Weiteren wurde im Niedersachsischen Konkordat aus dem Jahr 1965 festgelegt dass dem Osnabrucker Domkapitel auch zwei nichtresidierende Domkapitulare angehoren Sie sind nicht an der Teilnahme am Chordienst und den Sitzungen verpflichtet haben aber ein aktives Stimmrecht bei der Bischofswahl 41 Auch heutzutage ist das Domkapitel eine Gemeinschaft von Priestern welche den Bischof in der Leitung des Bistums unterstutzt Zustandigkeitsbereiche sind die Gestaltung des Gottesdienstes in der Domkirche und die Unterstutzung des Bischofs Des Weiteren wahlt das Domkapitel den Bischof sowie einen Diozesenadministrator welcher die Leitung der Diozese wahrend einer Sedisvakanz ubernimmt 42 Siehe auch BearbeitenDompropste und Domdechanten des Domkapitels OsnabruckLiteratur BearbeitenJohannes Freiherr von Boeselager Die Osnabrucker Domherren des 18 Jahrhunderts In Osnabrucker Geschichtsquellen und Forschungen Band 28 Osnabruck 1990 Elke Freifrau von Boeselager Wie wird man im Mittelalter Domherr in Osnabruck In Osnabrucker Mitteilungen Band 106 2001 S 49 71 Alexander Dylong Die Domkapitel von Hildesheim und Osnabruck am Vorabend der Sakularisation In Die Diozese Hildesheim in Vergangenheit und Gegenwart Jahrbuch des Vereins fur Geschichte und Kunst im Bistum Hildesheim Band 71 Hildesheim 2003 S 117 130 Heinrich Hagemann Das Osnabrucker Domkapitel in seiner Entwicklung bis ins 14 Jahrhundert Hildesheim 1910 Heinrich Hagemann Das Osnabrucker Domkapitel in seiner Entwicklung bis ins 14 Jahrhundert Greifswald Diss phil 1910 Peter Hersche Die deutschen Domkapitel im 17 und 18 Jahrhundert Selbstverlag Bern 1984 3 Bde zugl Habilitationsschrift Universitat Bern Band 1 Einleitung und Namenslisten S 140 144 Christian Hoffmann Osnabruck Domstift St Petrus In Josef Dolle Hrsg Niedersachsisches Klosterbuch Verzeichnis der Kloster Stifte Kommenden und Beginenhauser in Niedersachsen und Bremen von den Anfangen bis 1810 Nr 3 Bielefeld 2012 S 1140 1166 Christian Hoffmann Osnabrucker Domherren 1567 1624 Geistliche Karriereprofile im konfessionellen Zeitalter In Osnabrucker Mitteilungen 100 1995 S 11 73 Christian Hoffmann Konfessioneller Pragmatismus religiose Uberzeugung Familienraison Das Osnabrucker Domkapitel und seine Kanoniker im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung In Susanne Tauss Ulrich Winzer Hrsg Miteinander leben Reformation und Konfession im Furstbistum Osnabruck Munster 2017 S 185 198 Bernd Holtmann Das Domkapitel zu Osnabruck Neuenkirchen 1987 Karl August Kennepohl Die Munzen von Osnabruck die Pragungen des Bistums und des Domkapitels Osnabruck der Stadt Osnabruck sowie des Kollegiatstiftes und der Stadt Wiedenbruck Nachdr der Ausg 1938 Auflage Munster Angelmodde 1967 Ferdinand Kranke Die Osnabrucker Domherren des Mittelalters und ihre standische und landschaftliche Herkunft Munster Univ Diss 1939 Hermann Queckenstedt Bodo Zehm Franz Josef Bode Der Dom als Anfang 1225 Jahre Bistum und Stadt Osnabruck Hrsg von Hermann Queckenstedt und Bodo Zehm im Auftrag des Bistums und der Stadt Osnabruck Osnabruck 2005 Hermann Queckenstedt Das Bistum Osnabruck Der Dom zu Osnabruck Band 5 Kehl 2008 Renate Schindler Studien zum Osnabrucker Domkapitel bis zum Jahre 1350 Bonn Univ Diss 1995 William C Schrader Osnabrucker Domherren 1591 1651 In Osnabrucker Mitteilungen 95 1990 S 9 39 Hermann Stieglitz Handbuch des Bistums Osnabruck 2 Auflage Osnabruck 1991 Weblinks BearbeitenChristian Hoffmann Artikel Osnabruck Domstift St Petrus In Josef Dolle unter Mitarbeit von Dennis Knochenhauer Hrsg Niedersachsisches Klosterbuch Verzeichnis der Kloster Stifte Kommenden und Beginenhauser in Niedersachsen und Bremen von den Anfangen bis 1810 Veroffentlichungen des Instituts fur Historische Landesforschung der Universitat Gottingen Band 56 1 Bielefeld 2012 S 1140 1166 uni goettingen de abgerufen am 22 November 2018 Domstift St Petrus Osnabruck GSN 803 in Germania Sacra http klosterdatenbank germania sacra de gsn 803 Abgerufen 22 November 2018 Bistum Osnabruck Zentrale Einrichtung des Bistum Osnabruck Domkapitel bistum osnabrueck de abgerufen am 13 Dezember 2018 Einzelnachweise Bearbeiten Stieglitz Handbuch Bistum Osnabruck 1991 S 29 Hoffmann Osnabruck Domstift St Petrus 2012 S 1140 1141 Stieglitz Handbuch Bistum Osnabruck 1991 S 29 Hoffmann Osnabruck Domstift St Petrus 2012 S 1141 Hoffmann Osnabruck Domstift St Petrus 2012 S 1141 1142 Hoffmann Osnabruck Domstift St Petrus 2012 S 1142 Hoffmann Osnabruck Domstift St Petrus 2012 S 1142 Hoffmann Osnabruck Domstift St Petrus 2012 S 1143 Hoffmann Osnabruck Domstift St Petrus 2012 S 1144 Hoffmann Osnabruck Domstift St Petrus 2012 S 1143 1144 Stieglitz Handbuch Bistum Osnabruck 1991 S 29 Hoffmann Osnabruck Domstift St Petrus 2012 S 1145 Stieglitz Handbuch Bistum Osnabruck 1991 S 30 Stieglitz Handbuch Bistum Osnabruck 1991 S 30 Stieglitz Handbuch Bistum Osnabruck 1991 S 30 Stieglitz Handbuch Bistum Osnabruck 1991 S 30 31 Hoffmann Osnabruck Domstift St Petrus 2012 S 1145 Hoffmann Osnabruck Domstift St Petrus 2012 S 1146 Boeselager Die Osnabrucker Domherren des 18 Jahrhunderts 1990 S 22 23 Boeselager Die Osnabrucker Domherren des 18 Jahrhunderts 1990 S 50 57 Hoffmann Osnabruck Domstift St Petrus 2012 S 1145 Schindler Studien zum Osnabrucker Domkapitel bis zum Jahre 1350 1996 S 49 Schindler Studien zum Osnabrucker Domkapitel bis zum Jahre 1350 1996 S 49 Schindler Studien zum Osnabrucker Domkapitel bis zum Jahre 1350 1996 S 49 50 Schindler Studien zum Osnabrucker Domkapitel bis zum Jahre 1350 1996 S 51 Schindler Studien zum Osnabrucker Domkapitel bis zum Jahre 1350 1996 S 52 Schindler Studien zum Osnabrucker Domkapitel bis zum Jahre 1350 1996 S 52 Hoffmann Osnabruck Domstift St Petrus 2012 S 1143 Schindler Studien zum Osnabrucker Domkapitel bis zum Jahre 1350 1996 S 105 ff Schindler Studien zum Osnabrucker Domkapitel bis zum Jahre 1350 1996 S 123 Schindler Studien zum Osnabrucker Domkapitel bis zum Jahre 1350 1996 S 136 140 Schindler Studien zum Osnabrucker Domkapitel bis zum Jahre 1350 1996 S 164 174 Boeselager Die Osnabrucker Domherren des 18 Jahrhunderts 1990 S 8 Boeselager Die Osnabrucker Domherren des 18 Jahrhunderts 1990 S 69 f Boeselager Die Osnabrucker Domherren des 18 Jahrhunderts 1990 S 22 23 Hoffmann Osnabruck Domstift St Petrus 2012 S 1141 Schindler Studien zum Osnabrucker Domkapitel bis zum Jahre 1350 1996 S 7 Schindler Studien zum Osnabrucker Domkapitel bis zum Jahre 1350 1996 S 35 Schindler Studien zum Osnabrucker Domkapitel bis zum Jahre 1350 1996 S 33 37 Hoffmann Osnabruck Domstift St Petrus 2012 S 1155 Hoffmann Osnabruck Domstift St Petrus 2012 S 1155 Stieglitz Handbuch Bistum Osnabruck 1991 S 32 33 Bistum Osnabruck Zentrale Einrichtung des Bistum Osnabruck Domkapitel Abgerufen am 13 Dezember 2018 Normdaten Korperschaft GND 4240255 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Domkapitel Osnabruck amp oldid 210314123