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Ein Diozesanadministrator ist nach dem Kanonischen Recht ein Geistlicher der wahrend der Sedisvakanz eines bischoflichen Stuhles die Diozese bis zur Wiederbesetzung des Amtes verwaltet Heinrich Schnuderl Diozesanadministrator der Diozese Graz Seckau von Januar bis Juni 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben und Rechte 2 Siehe auch 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseAufgaben und Rechte BearbeitenDas Kirchenrecht legt fest dass es in einem Bistum stets einen leitenden Verantwortlichen gibt Wahrend der Vakanz des bischoflichen Stuhls geht die Leitung der Diozese darum zunachst und unverzuglich auf den dienstaltesten Weihbischof uber und zwar bis zur Bestellung des Diozesanadministrators Ist ein Weihbischof im Bistum nicht vorhanden geht die Leitungsgewalt vorubergehend auf das Konsultorenkollegium uber Der Diozesanadministrator muss innerhalb von acht Tagen durch das Konsultorenkollegium in Deutschland und Osterreich mit Ausnahme der Diozesen Innsbruck und Feldkirch das Domkapitel gewahlt werden Fur das Amt des Diozesanadministrators kann gemass Kirchenrecht gultig nur bestellt werden wer Priester ist das funfunddreissigste Lebensjahr vollendet hat und nicht schon fur diesen vakanten bischoflichen Stuhl gewahlt benannt oder prasentiert wurde Der Diozesanadministrator erlangt mit der Annahme seiner Wahl Amtsgewalt Er muss von niemandem bestatigt werden Allerdings sind die Landesregierungen der deutschen Bundeslander in denen das Bistum liegt von der Wahl zu informieren zugleich muss der Diozesanadministrator den Vatikan so schnell wie moglich von seiner Wahl in Kenntnis setzen Der Gewahlte legt vor dem Kathedralkapitel das Glaubensbekenntnis ab Die Befugnisse des Diozesanadministrators sind denen eines Diozesanbischofs gleich Er darf nach den Bestimmungen des Kirchenrechts jedoch keine Grundsatzentscheidungen treffen die den kunftigen Bischof binden oder in seinen bischoflichen Rechten beeintrachtigen Wahrend der Sedisvakanz darf darum nichts verandert werden heisst es dazu ausdrucklich im Kirchenrecht Zu seiner Entlastung kann der Diozesanadministrator im Bereich der Verwaltung einen Stellvertreter benennen Das Amt des Diozesanadministrators endet mit der Besitzergreifung der Diozese durch den neuen Bischof 1 Siehe auch BearbeitenAdministrator katholische Kirche Apostolischer Administrator KapitularvikarWeblinks BearbeitenAdministrator in der WWW Prasenz der Deutschen Bischofskonferenz Diozesanadministrator in einer Kopie des Kirchen Lexikons bei www enzyklo de VAKANZ DES BISCHOFLICHEN STUHLS cann 416 430 Codex Iuris Canonici Einzelnachweise Bearbeiten Informationen zum Procedere der Bischofswahl Memento vom 29 Juni 2014 im Internet Archive Ursprunglich online in www erzbistum koeln de Erzbistum Koln Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Diozesanadministrator amp oldid 236005072