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Ein Apostolischer Administrator lat Administrator Apostolicus ist gemass dem Codex iuris canonici ein vom Papst eingesetzter Verwalter einer bestimmten Diozese eines umschriebenen Bistumsteiles bzw eines bistumsahnlichen Kirchenterritoriums oder der Leiter einer Apostolischen Administratur Auch der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium kennt fur den Bereich der unierten Ostkirchen das kirchenrechtliche Konstrukt eines Apostolischen Administrators jedoch nicht die Verwaltungsstruktur der Apostolischen Administratur Inhaltsverzeichnis 1 Kirchenrechtliche Stellung 2 Systematisierung 2 1 Apostolischer Administrator sede vacante et ad nutum Sanctae Sedis 2 2 Apostolischer Administrator sede plena 2 3 Apostolischer Administrator sede impedita 2 4 Apostolischer Administrator permanenter constitutus 3 LiteraturKirchenrechtliche Stellung BearbeitenDer Apostolische Administrator nimmt seine Leitungsfunktion nicht wie ein Bischof als Amt gottlichen Rechts wahr sondern ist der Stellung nach in dem Gebiet fur das er beauftragt ist Vikar Stellvertreter des Papstes Dieser kann ihn auf bestimmte oder unbestimmte Zeit einsetzen und jederzeit wieder abberufen Die genaue kirchenrechtliche Stellung und das Aufgabengebiet wird im Ernennungsdekret umschrieben In der Regel hat ein Apostolischer Administrator die Bischofsweihe jedoch gibt es Ausnahmen Systematisierung BearbeitenDer Heilige Stuhl unterteilt entsprechend den Umstanden fur die ein Apostolischer Administrator bestellt wird verschiedene Formen des Amtes Apostolischer Administrator sede vacante et ad nutum Sanctae Sedis Bearbeiten Ein Apostolischer Administrator kann im Fall der Vakanz eines Bischofssitzes durch den Papst statt eines vom Domkapitel oder dem Konsultorenkollegium gewahlten Diozesanadministrators bestellt werden Dieses Vorgehen wird oft dann gewahlt wenn die Neubesetzung des bischoflichen Stuhles auf Schwierigkeiten stossen oder langere Zeit in Anspruch nehmen konnte In der Regel werden aus Altersgrunden zuruckgetretene bzw auf einen anderen Bischofssitz transferierte Diozesanbischofe fur ihr bisheriges Bistum zum Apostolischen Administrator bestellt bis fur dieses ein neuer Bischof ernannt wird und offiziell die Amtsgeschafte ubernimmt In seltenen Fallen wird aber auch der Metropolit oder ein anderer Bischof der Kirchenprovinz zum Apostolischen Administrator einer Teilkirche der Kirchenprovinz berufen In der derzeitigen Praxis ist diese Form des Apostolischen Administrators die haufigste Apostolischer Administrator sede plena Bearbeiten Daruber hinaus wird ein Apostolischer Administrator bestellt wenn der Bischof sich zur Amtsfuhrung unfahig zeigt Mit der Amtsubernahme des Apostolischen Administrators ruht die Oberhirtengewalt des Diozesanbischofs und seines Generalvikars Jedoch darf der Administrator nicht gegen die zuruckliegende Amtsfuhrung einschreiten oder Verfahren gegen den Bischof oder den Generalvikar einleiten Apostolischer Administrator sede impedita Bearbeiten Ahnlich verhalt es sich wenn ein Apostolischer Administrator sede impedita ernannt wird Dies geschieht vornehmlich wenn der Diozesanbischof ganzlich an der ordentlichen Amtsausubung z B durch Gefangenschaft behindert ist oder vollstandig in der Amtsfuhrung z B durch eine Geisteskrankheit versagt Sobald der Apostolische Administrator sein Amt antritt erlischt die Jurisdiktion des Bischofs jedoch nicht zwingend die Amtsgewalt des Generalvikars Die Bestellung eines Apostolischen Administrators durch den Heiligen Stuhl ist in diesem Fall jedoch nicht zwingend und deshalb auch ausserst selten da durch die Festlegungen des can 413 CIC 1983 zunachst ein bereits vorhandener Koadjutor bzw ein in einer fur diese Situation durch den Bischof erstellten Liste festgelegter Weihbischof Generalvikar oder ein anderer Priester die Leitung der Diozese ubernimmt bzw bei Fehlen einer solchen Liste das Konsultorenkollegium in Deutschland Domkapitel einen solchen Priester wahlen soll Wenn also ein vom Heiligen Stuhl fur diesen Fall ernannter Apostolischer Administrator die Leitung des Bistums ubernehmen sollte so hat er gemass can 414 CIC 1983 lediglich die Rechte und Pflichten eines Diozesanadministrators sofern im Ernennungsdekret nichts anderes festgelegt ist Apostolischer Administrator permanenter constitutus Bearbeiten Die Amtsbezeichnung Apostolischer Administrator permanenter constitutus findet sich im neuen Codex iuris canonici von 1983 nicht mehr jedoch wurde an dieser Bezeichnung aus dem CIC von 1917 auch nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzbuches fur die Verwalter auf DDR Gebiet liegender Anteile westdeutscher Diozesen Bischofliches Amt Erfurt Meiningen Bischofliches Amt Magdeburg Bischofliches Amt Schwerin festgehalten Ein solcher Apostolischer Administrator hatte gemass can 315 1 CIC 1917 dieselben Rechte und Pflichten die ein residierender Diozesanbischof innehatte Die Administratores Apostolici permanenter constituti waren demnach in der Regel mit der Bischofsweihe ausgestattet und auf Dauer ernannt ohne dass die von ihnen verwalteten Gebiete in den Status einer Apostolischen Administratur erhoben wurden Vielmehr ruhte fur die Gebiete der Administratoren die Jurisdiktionsgewalt der eigentlichen Diozesanbischofe und ging auf die eingesetzten Apostolischen Administratoren uber Im Zuge der Neuorganisation der katholischen Kirche in Deutschland nach der Wiedervereinigung 1994 verschwand dieser Kirchenrechtsbegriff jedoch und taucht bereits im Annuario Pontificio von 1995 nicht mehr auf Literatur BearbeitenEduard Eichmann Hrsg Lehrbuch des Kirchenrechts auf Grund des Codex Iuris Canonici Band 1 Einleitung Allgemeiner Teil und Personenrecht Neu bearbeitet von Klaus Morsdorf 7 verbesserte und vermehrte Auflage Schoningh Paderborn 1953 S 390 392 Philipp Hergenrother Joseph Hollweck Lehrbuch des katholischen Kirchenrechts 2 neu bearbeitete Auflage Herder Freiburg im Breisgau 1905 S 326 331 Albert M Koniger Katholisches Kirchenrecht Mit Berucksichtigung des deutschen Staatsburgerrechtes Herder Freiburg im Breisgau 1926 S 217ff Herders Theologische Grundrisse Joseph Listl Administrator In Stephan Haering Heribert Schmitz Hrsg Lexikon des Kirchenrechts Herder Freiburg im Breisgau u a 2004 ISBN 3 451 28522 3 S 18f Lexikon fur Theologie und Kirche kompakt Hugo Schwendenwein Die Katholische Kirche Aufbau und rechtliche Organisation Ludgerus Verlag Essen 2003 ISBN 3 87497 246 1 S 329 331 Munsterischer Kommentar zum Codex iuris canonici BzMK Beiheft 37 Erik Wolf Ordnung der Kirche Lehr und Handbuch des Kirchenrechts auf okumenischer Basis Klostermann Frankfurt am Main 1961 S 265 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Apostolischer Administrator amp oldid 227514634