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Aufwandsteuern sind in der Finanzwissenschaft und der Steuerlehre eine Steuergruppe die an die Einkommensverwendung anknupft Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsgrundlagen 3 Arten 4 Situation in einzelnen Landern 4 1 Deutschland Deutschland 4 2 Osterreich Osterreich 4 3 Schweiz Schweiz 5 Wirtschaftliche Aspekte 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenIn Deutschland wird im Steuerrecht vor allem in der Amtssprache und in der Finanzwissenschaft traditionell das Fugen s weggelassen Korperschaftsteuer Verkehrsteuer Verbrauchsteuer Aufwandsteuer 1 in Osterreich und der Schweiz dagegen meist verwendet Wenn ein Wirtschaftssubjekt Privathaushalt Unternehmen sein Einkommen fur Konsum oder Investitionen verwendet so entstehen ihm Konsumausgaben oder Investitionsausgaben die als Aufwand angesehen werden Hieraus hat sich der Begriff der Aufwandsteuer entwickelt Diese Steuergruppe enthalt verschiedene Steuerarten Dies grenzt sie von Steuerarten ab die auf den Vermogenszufluss abstellen Einkommensteuer bzw Ertragsteuer und von solchen die auf den Vermogensbestand Vermogensteuer abstellen Im Gegensatz zu den Verbrauchsteuern die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Wirtschaftsguter mit einer Steuer belasten knupfen Aufwandsteuern am Besitz oder am Halten von Gutern oder ein bestimmtes Verhalten an 2 Aufwandsteuern werden wie die Verbrauchsteuern als ortliche Steuer bezeichnet um ihren lokalen Charakter zu betonen Es handelt sich um Gemeindesteuern die jedoch nicht von allen Gemeinden erhoben werden Wahrend einige Steuerarten wie etwa Hundesteuer sehr haufig erhoben werden kommt die Zweitwohnungsteuer nur in einigen Gemeinden vor 3 Nachdem die von Tubingen erhobene Verpackungsteuer auf Einweggeschirr im Mai 2023 vom Bundesverwaltungsgericht BVerwG fur rechtmassig erklart wurde 4 ist zu erwarten dass sie auch weitere Gemeinden erheben werden Rechtsgrundlagen BearbeitenDas Bundesverfassungsgericht BVerfG definiert Aufwandsteuern als Steuern auf die Einkommensverwendung fur den personlichen Lebensbedarf in der die wirtschaftliche Leistungsfahigkeit zum Ausdruck kommt 5 Wahrend Steuern auf das Einkommen mit dem Leistungsfahigkeitsprinzip begrundet werden ist das Leistungsfahigkeitsprinzip bei Verbrauchs und Aufwandsteuern nicht automatisch erfullt Verbrauchs und Aufwandsteuern messen sich an der fur den personlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommenden wirtschaftlichen Leistungsfahigkeit Wegen der Schwierigkeit die individuelle wirtschaftliche Leistungsfahigkeit festzustellen bemessen sich die Aufwandsteuern am Konsum Aufwand als ausserlich erkennbaren Zustand 6 Die Befriedigung eines gehobenen Bedarfs ist dabei nicht erforderlich Aufwandsteuern sind deshalb nicht mit Luxussteuern gleichzusetzen Die meisten Aufwandsteuern gehoren zu den Kommunalabgaben deren Rechtsgrundlage das Kommunalabgabengesetz KAG des jeweiligen Landes ist Hierin ist vorgeschrieben dass Abgaben nur auf Grund einer kommunalen Abgabensatzung erhoben werden durfen wobei die Satzung den Kreis der Abgabeschuldner den die Abgabe begrundenden Tatbestand den Massstab und den Satz der Abgabe sowie den Zeitpunkt ihrer Falligkeit angeben muss 2 Abs 1 KAG NRW Das kommunale Steuerfindungsrecht muss sich an den Vorgaben des KAG orientieren die beispielsweise in Bayern eine kommunale Getrankesteuer verbietet und darf nur Steuerarten einfuhren solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind Art 105 GG Arten BearbeitenSteuergruppen legen die Steuererhebung und die Steuerart fest 7 Steuergruppe Steuererhebung auf SteuerartAufwandsteuern Konsumausgaben fur die personliche Lebensfuhrung Beherbergungsabgabe Hundesteuer Kraftfahrzeugsteuer Pferdesteuer Spielautomatensteuer ZweitwohnungsteuerBesitzsteuern Vermogenszuwachs Ertragsteuern Vermogensbesitz Substanzsteuern Einkommensteuer Gewerbesteuer Grundsteuer KorperschaftsteuerVerbrauchsteuern Verbrauch bestimmter Guter Biersteuer Kaffeesteuer Mineralolsteuer TabaksteuerVerkehrsteuern Teilnahme am Rechts und Wirtschaftsverkehr Grunderwerbsteuer Umsatzsteuer VersicherungsteuerSteuergruppen und Steuerarten konnen wie folgt zusammengefasst werden Steuergruppe Steuerart SteuerobjektAufwandsteuern Hundesteuer Kraftfahrzeugsteuer Motorbootsteuer Ortstaxe Pferdesteuer Spielautomatensteuer Vergnugungsteuer Zweitwohnungsteuer Hundehaltung Kraftfahrzeughaltung Motorboothaltung Ubernachtung Pferdehaltung Spielautomatenaufstellung Eintrittsgelder fur Vergnugungsstatten Eigentum an einer ZweitwohnungBesitzsteuern Ertragsteuern Einkommensteuer inkl Lohnsteuer Kapitalertragsteuer Gewerbesteuer Kirchensteuer Korperschaftsteuer Substanzsteuern Erbschaftsteuer Grundsteuer Vermogensteuer Einkommen aus den Einkunftsarten insbes Arbeitseinkommen Einkommen aus Kapitalertrag Einkommen aus Gewerbebetrieb Finanzierung der Kirchenverwaltung Einkommen aus privatrechtlichen Korperschaften Besteuerung von Erbschaften Besteuerung von Grundbesitz Besteuerung des VermogensVerbrauchsteuern Alkoholsteuer Alkopopsteuer Biersteuer Energiesteuer Fischereisteuer Jagdsteuer Kaffeesteuer Schaumweinsteuer Stromsteuer Tabaksteuer Zwischenerzeugnissteuer Besteuerung alkoholischer Getranke Besteuerung von Alkopops Besteuerung von Bier Besteuerung von Energie Besteuerung der Fischerei Besteuerung der Jagdausubungsberechtigten Besteuerung von Kaffee Besteuerung von Schaumwein Besteuerung von elektrischem Strom Besteuerung von Tabakerzeugnissen Besteuerung von alkoholischen Getranken die nicht als Bier Schaumwein oder Wein versteuert werdenVerkehrsteuern Borsenumsatzsteuer Feuerschutzsteuer Finanztransaktionssteuer Grunderwerbsteuer Rechtsverkehrsteuer Rennwett und Lotteriesteuer Schankerlaubnissteuer Spielbankabgabe Umsatzsteuer ohne Einfuhrumsatzsteuer nicht in der Schweiz Versicherungsteuer Zoll Umsatz an Effekten Besteuerung von Versicherungspramien fur Feuerversicherungen Besteuerung von borslichen und ausserborslichen Finanztransaktionen Besteuerung vom Grundstuckserwerb Besteuerung bestimmter Rechtsgeschafte Besteuerung von Rennwetten und Lotterien Besteuerung der Schankerlaubnis Besteuerung der Betreiber offentlicher Spielbanken Besteuerung des Umsatzes von Gutern und Dienstleistungen Besteuerung des Abschlusses von Versicherungsvertragen Importabgaben auf den Import von WarenSteuergruppen umfassen volkswirtschaftliche Grossen wie Einkommen oder Konsum Stromgrossen und Vermogen oder Kapital Bestandsgrossen An sie knupfen steuerliche Bemessungsgrundlagen an Die Luxussteuer kann entweder eine Aufwandsteuer sein wie beispielsweise die Hundesteuer welche die Hundehaltung zu privaten Zwecken besteuert oder eine Verkehrsteuer wenn bei der Verausserung von Luxusgutern eine erhohte Umsatzsteuer fallig wird Eine Vielzahl von Verbrauchsteuern wurde aufgegeben so insbesondere Essigsauresteuer Getrankesteuer Kernbrennstoffsteuer Leuchtmittelsteuer Salzsteuer Spielkartensteuer Teesteuer Zuckersteuer oder Zundwarensteuer Die Getrankesteuer betraf lediglich nicht alkoholische Getranke Situation in einzelnen Landern BearbeitenDeutschland nbsp Deutschland Bearbeiten Ortliche Verbrauch und Aufwandsteuern Hauptartikel Gemeindesteuer Deutschland In Deutschland konnen Aufwandsteuern ausschliesslich von den Gemeinden erhoben werden vorausgesetzt dass in der Gemeinde der ortliche Anknupfungspunkt fur die Erhebung der Steuer liegt Das Grundgesetz spricht von den Verbrauch und Aufwandsteuern die den Gemeinden zustehen Art 106 Abs 6 GG Eine Zweitwohnungsteuer darf beispielsweise nur die Gemeinde erheben in deren Gemeindegebiet die Zweitwohnung liegt Osterreich nbsp Osterreich Bearbeiten Das Bundesland Karnten erhebt z B nach dem Gesetz vom 5 November 1992 eine Landesabgabe auf die Verwendung von Motorbooten auf den Karntner Gewassern Karntner Motorbootabgabegesetz 1992 K MBAG Die Abgabe betragt 1 20 Euro je Kilowatt Antriebsleistung Schweiz nbsp Schweiz Bearbeiten Mit den Aufwandsteuern finanziert der Bund seine Ausgaben und belastet schadliche Handlungen Der Schweizer Staat erhebt etwa die Nationalstrassenabgabe in Form der Autobahnvignette Art 3 Nationalstrassenabgabegesetz NSAG ebenso wie die leistungs oder verbrauchsabhangige Schwerverkehrsabgabe Gemeindesteuern sind die Biersteuer und Billettsteuer letztere nur noch in einigen Orten des Kanton Luzern Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenAufwandsteuern sind direkte Steuern die der Steuerglaubiger unmittelbar dem Steuerschuldner belastet letzterer ist gleichzeitig auch Steuerdestinatar Steuertrager und Steuerzahler Alle Steuern wirken in einer Volkswirtschaft auf die steuerzahlenden Steuersubjekte kontraktiv im Hinblick auf deren Guter und Investitionsnachfrage 8 Dem Haavelmo Theorem zufolge wirkt eine Steuererhohung kontraktiv auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage weil sie das verfugbare Einkommen der Privathaushalte reduziert und ihnen Kaufkraft entzieht 9 Einerseits verringern sie die Gewinne Unternehmen oder Einkommen Privathaushalte die in Hohe der Steuerzahlung nicht fur andere Verwendungen Investitionen bzw Konsum zur Verfugung stehen Andererseits belasten Steuern als Ausgaben die Liquiditat der Steuersubjekte die in Hohe der Steuerzahlung nicht mehr fur andere Ausgaben Investitionsausgaben bzw Konsumausgaben Verfugung steht Zwangssparen Der Staat kann deshalb mit Hilfe der Steuerpolitik unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf eingreifen 10 National und international entsteht durch unterschiedliche Steuerquoten ungewollter oder bewusst herbeigefuhrter Steuerwettbewerb der zwischen Niedrigsteuerlandern und Hochsteuerlandern ausgetragen wird Folge kann eine Steuerabwehr durch Steuersubjekte sein Einzelnachweise Bearbeiten Jurgen Dittmann Richtiges Deutsch leicht gemacht 2009 S 351 Peter Albrecht Manfred Rose Konsumorientierte Neuordnung des Steuersystems 1991 S 357 Springer Fachmedien Wiesbaden Hrsg Kompakt Lexikon Finanzwissenschaft 2013 S 161 f BVerwG Urteil vom 24 Mai 2023 Az 9 CN 1 22 BVerfGE 114 316 334 BVerfGE 65 325 346 f Peggy Daume Finanz und Wirtschaftsmathematik im Unterricht Band 1 2016 S 39 Walter Wittmanns Offentliche Finanzen Einfuhrung in die Finanzwissenschaft 1983 S 246 Robert Richert Makrookonomik 2007 S 59 Reinhard Schaeder Steuerpolitik und Wirtschaftslenkung in Zeitschrift fur die gesamte Staatswissenschaft 1941 S 59 ff Normdaten Sachbegriff GND 1159735182 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aufwandsteuer amp oldid 235385496