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Die Priorisierung der COVID 19 Impfmassnahmen bezeichnet Auswahlentscheidungen daruber welche Teile der Bevolkerung in welchen Gebieten in welcher Reihenfolge geimpft werden sollen wenn ein COVID 19 Impfstoff verfugbar ist um die COVID 19 Pandemie zu bekampfen Ziel der Impfung ist es eine Immunantwort im Geimpften zu erzeugen die vor der durch das Virus SARS CoV 2 hervorgerufenen Erkrankung COVID 19 oder vor einer Infektion selbst schutzt Nachdem der Impfstoff nicht sofort weltweit in ausreichender Menge vorhanden ist erfordert die anfangliche Knappheit von COVID 19 Impfstoffen und begrenzten Impfkapazitaten das Setzen von Prioritaten gestaffelt u a nach dem Alter Der alles entscheidende Risikofaktor fur eine schwere COVID 19 Erkrankung ist das zunehmende Alter gt 60 Jahre 1 Priorisierung bedeutet dabei dass bestimmte Bevolkerungsgruppen bevorzugt zur freiwilligen Impfung zugelassen werden In Deutschland wurde die Priorisierung der COVID 19 Impfmassnahmen im Juni 2021 bundesweit aufgehoben Inhaltsverzeichnis 1 Weltgesundheitsorganisation 2 Rahmenbedingungen 2 1 Zeitplan fur priorisierte Personengruppen 2 2 Zur Verfugung stehende Impfdosen in der EU 3 Deutschland 3 1 Impfkapazitaten 3 2 Vorgehen 3 3 Impfstoffverteilung 3 4 Ethische und rechtliche Fragen 3 5 Zu priorisierende Personengruppen 3 5 1 Notarzte und Rettungsdienst 3 6 STIKO Empfehlung 3 7 Coronavirus Impfverordnung CoronaImpfV 3 8 Ausnahmen 3 9 Nachweis der Anspruchsberechtigung 3 10 Abweichungen 3 11 Aufhebung der Priorisierung 3 12 Einwilligung in die arztliche Massnahme hier Impfung 3 13 Impfpflicht 3 14 Folgen der Priorisierung fur die Logistik 4 Osterreich 4 1 Risikogruppe Verordnung 4 2 Stellungnahme zu den ethischen Fragen 4 3 Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums 4 4 Verordnung zum Ablauf der Corona Schutzimpfung 4 5 Impfplan 4 6 Fortschritt der Impfungen 5 Schweiz 6 Weitere Lander 6 1 Grossbritannien 6 2 Israel 6 3 Kanada 6 4 USA 7 Debatte 8 Umgehung der Priorisierung 9 Siehe auch 10 Literatur 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseWeltgesundheitsorganisation BearbeitenDie Strategic Advisory Group of Experts on Immunization der WHO veroffentlichte im Oktober 2020 ein Dokument mit dem Titel Roadmap For Prioritizing Uses Of COVID 19 Vaccines In The Context Of Limited Supply In diesem werden verschiedene Priorisierungsstrategien basierend auf den aktuellsten epidemiologischen Erkenntnissen vorgestellt Unterschiedliche Priorisierungsstrategien gehen von unterschiedlichen epidemischen Verbreitungsszenarien und unterschiedlichen Impfstoffkapazitaten aus Die Verbreitungsszenarien nach Ansicht der WHO 2 Verbreitungsszenario in Form einer anhaltenden Ubertragung in der Allgemeinbevolkerung Community Transmission setting Die Krankheit breitet sich gleichmassig in der Bevolkerung aus In diesem Fall liegt der Fokus auf der Reduzierung der Sterblichkeit durch Impfung von Risikogruppen und das Aufrechterhalten von kritischer Infrastruktur Verbreitungsszenario in Form des Auftretens von sporadischen Fallen oder Fallclustern Sporadic Cases or Clusters of Cases setting Die Krankheit breitet sich ungleichmassig durch Infektionscluster aus Die Impfmassnahmen sollten sich vor allem auf Gebiete mit hoher Inzidenz konzentrieren mit ansonsten ahnlicher Priorisierung wie in dem Community Transmission setting Ausserdem sollten Kapazitaten fur sich spontan entwickelnde Infektionsherde zuruckgehalten werden Verbreitungszenario in Form einer weitgehenden Abwesenheit von Fallen No Cases setting Die Krankheit breitet sich kaum mehr in der Bevolkerung aus In diesem Szenario stehen die Arbeiter fur kritische Infrastruktur im Vordergrund und in zweiter Linie die Risikogruppen Rahmenbedingungen BearbeitenAuf Grund einer komplexen Logistik fur die Auslieferung der Impfdosen die beispielsweise beim Impfstoff BNT162b2 in Ultratiefkuhlschranken bei 70 C transportiert und gelagert werden mussen sind spezialisierte und entsprechend ausgestattete Impfzentren notwendig Dies ist ein begrenzender Faktor fur die Impfkapazitaten 3 Laut Moderna zeigten neue Stabilitatsdaten dass der Impfstoff mRNA 1273 30 Tage lang bei Kuhlschranktemperaturen stabil sei viel langer als die zuvor geschatzten sieben Tage Fur eine langerfristige Lagerung kann es in Gefrierschranken aufbewahrt werden benotigt damit nicht die fur den BioNTech Pfizer Impfstoff erforderlichen speziellen Einrichtungen wie Ultratiefkuhlschranke Die beiden Dosen des Impfstoffs von Moderna werden im Abstand von vier Wochen verabreicht 4 Zeitplan fur priorisierte Personengruppen Bearbeiten Die mRNA COVID 19 Impfstoffserie besteht aus zwei intramuskular verabreichten Dosen Pfizer BioNTech 30 µg je 0 3 ml Abstand 3 Wochen 21 Tage bis zu vier Wochen Moderna 100 µg 0 5 ml Abstand 1 Monat 28 Tage bis zu sechs Wochen COVID 19 Vaccine AstraZeneca Abstand von 9 bis 12 Wochen In der Planung sollten gemass einer Empfehlung des Advisory Committee on Immunization Practices ACIP des CDC geimpfte Personen die zweite Dosis nicht fruher als empfohlen erhalten d h nach 3 Wochen bei Pfizer BioNTech oder nach einem Monat bei Moderna Fur die zweite Dosis gilt ein Zeitrahmen von 4 Tagen Versehentlich vor dieser Frist verabreichte Dosen sollten nicht wiederholt werden Die zweite Dosis sollte so nahe wie moglich am empfohlenen Intervall verabreicht werden Wenn es jedoch nicht moglich ist das empfohlene Intervall einzuhalten kann die zweite Dosis von Pfizer BioNTech und Moderna COVID 19 Impfstoffen bis zu 6 Wochen 42 Tage nach der ersten Dosis verabreicht werden Derzeit liegen nur begrenzte Daten zur Wirksamkeit von mRNA COVID 19 Impfstoffen vor die uber dieses Zeitfenster hinaus verabreicht werden Wenn die zweite Dosis ausserhalb dieser Intervalle verabreicht wird muss die Impfserie jedoch nicht neu begonnen werden 5 Zur Verfugung stehende Impfdosen in der EU Bearbeiten Der mRNA Impfstoff BNT162b2 Tozinameran oder Comirnaty der Unternehmen BioNTech und Pfizer erhielt am 21 Dezember 2020 in der EU eine bedingte Marktzulassung fur die Anwendung bei Personen ab 16 Jahren 6 Am 16 November 2020 gab Moderna bekannt dass ihr Impfstoff mRNA 1273 eine Wirksamkeit von mehr als 94 Prozent habe Die Europaische Arzneimittel Agentur EMA beginnt dafur ebenfalls ein beschleunigendes Rolling Review Verfahren Die Europaische Kommission stellte im Juni 2020 die EU Impfstoffstrategie vor welche die Qualitat Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen sowie einen schnellen und gleichberechtigten Zugang zu Impfstoffen gewahrleisten soll 7 Sie genehmigte hierfur in den Folgemonaten Vertrage mit mehreren Herstellern Sie hat Stand 15 Dezember 2020 Vertrage uber zwei Milliarden Impfdosen abgeschlossen Der Bezug verteilt sich auf AstraZeneca 8 400 Millionen Dosen Sanofi GlaxoSmithKline 9 300 Millionen Dosen Janssen Pharmaceutica Johnson amp Johnson 10 Dosen fur 400 Millionen Menschen die BioNTech Pfizer Allianz 11 300 Millionen Dosen CureVac 12 405 Millionen Dosen und Moderna 13 160 Millionen Dosen Die Dosen werden nach der Bevolkerungszahl der Mitgliedstaaten 446 Millionen zugeteilt Nachdem der Bevolkerungsanteil Deutschlands an der EU 18 6 betragt 83 02 Millionen erhielte davon Deutschland theoretisch 372 Millionen Impfdosen die fur 186 Millionen Impflinge ausreichen wurden Dem mussen die Zulassungen der Impfstoffe vorausgehen Die Mitgliedstaaten haben auch die Moglichkeit Impfstoffe an Lander mit niedrigen und mittleren Einkommen zu spenden 14 Allein von BioNTech Pfizer erhalten alle EU Mitgliedsstaaten laut Vertrag 200 Millionen Impfdosen 18 6 stehen davon Deutschland zur Verfugung das sind 37 2 Millionen Impfdosen Nachdem eine Impfung zwei Mal pro Person durchgefuhrt werden muss konnen damit vorerst 18 6 Millionen Personen etwa 22 der Bevolkerung geimpft werden Zusatzlich erhielt die EU eine Option fur die Zukunft uber weitere 100 Millionen Impfdosen womit in Deutschland weitere 9 5 Millionen Menschen etwa 11 der Bevolkerung geimpft werden konnten 15 Nachdem im Dezember 2020 COVID 19 Impfungen in Europa begannen regte sich Unmut uber die Impfstrategie Die Menge an Impfstoffen die die EU Kommission bei Herstellern bestellt hatte wurde als zu gering kritisiert und die Impfungen liefen zu langsam an Deutschland bestellte laut Medienangaben zusatzlich zur ersten gemeinsamen Bestellung durch die Europaische Kommission 30 Millionen Extradosen bei Biontech Neben dieser zusatzlichen Bestellung habe Deutschland so die Kritik einen hoheren Anteil Impfdosen fur sich reserviert als es dem gemass dem Bevolkerungsanteil vorgesehenen Kontingent von 18 6 entsprache EU Kommissionsprasidentin Ursula von der Leyen sprach daraufhin von einer rechtlich bindenden Vereinbarung zwischen den EU Staaten nur gemeinsam Impfstoffe zu bestellen Die Vertrage sollten zunachst nicht offengelegt werden 16 spater jedoch veroffentlichte die Kommission den Vertrag mit Curevac im Internet Medien betonten dass der deutsche Impfstoffhersteller eine Haftung ubernommen hat die das US Unternehmen Pfizer nicht ubernehmen wollte 17 18 Im Januar 2021 erklarten Pfizer BioNTech und AstraZeneca die zugesagte Liefermenge nicht einhalten zu konnen 19 Die Europaische Arzneimittel Agentur EMA gab am 29 Januar 2021 bekannt dass sie die Erteilung einer bedingten Genehmigung fur das Inverkehrbringen des COVID 19 Impfstoffs AstraZeneca empfohlen hat 20 Deutschland BearbeitenSiehe auch COVID 19 Impfung in Deutschland nbsp Stufenplan der STIKO zur Priorisierung der COVID 19 Impfung Stand 4 Februar 2021 Zur Vorbereitung der COVID 19 Impfmassnahmen in Deutschland haben die Standige Impfkommission STIKO beim Robert Koch Institut der Deutsche Ethikrat und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina ein Positionspapier zur Priorisierung erstellt Darauf aufbauend wurde eine Impfstrategie entwickelt Impfkapazitaten Bearbeiten An 60 Standorten bundesweit sind spezialisierte und fur die Ultratiefkuhlung ausgestattete Impfzentren eingerichtet Laut Recherchen des Business Insiders soll in den Impfzentren bei bis zu jeweils 4000 Menschen pro Tag der Wirkstoff verabreicht werden konnen Die Gesamtprozess Dauer je zu impfender Person betragt basierend auf Erfahrungswerten aus den Grippeschutzimpfungen etwa 15 Minuten einschliesslich Datenerfassung und medizinischer Aufklarung In jedem Impfzentrum seien dafur etwa 100 Mediziner in Vollzeit notwendig insgesamt demnach 6 000 Arzte Hierfur sollen gegebenenfalls Arzte im Ruhestand angeworben werden wobei diese bereits einer hoheren Risikogruppe angehoren Die Impfung selbst kann durch entsprechend qualifiziertes Personal in gleicher Grossenordnung erfolgen Fur Fluchtlingsheime und Menschen mit Migrationshintergrund sind Dolmetscher in mehreren Sprachen notwendig Damit konnten bundesweit nach Uberwindung der Anlaufschwierigkeiten theoretisch bis zu 2 5 Millionen Menschen pro Monat rund 3 geimpft werden 3 Uber mobile Impfteams konnen ausserdem nichtmobile und vulnerable Personen aufgesucht und geimpft werden beispielsweise in Alten und Pflegeheimen Insgesamt wurde Deutschland von den Impfstoffen BNT162b2 und mRNA 1273 die am fruhesten die Zulassung erhalten in mehreren Chargen nach und nach 85 5 Millionen Impfdosen erhalten die fur rund die Halfte der deutschen Bevolkerung ausreichen wurden Eine Umfrage vom November 2020 ergab dass die Impfbereitschaft in Deutschland zu diesem Zeitpunkt bei mehr als 62 Prozent lag Knapp 30 Prozent lehnten eine Impfung gegen COVID 19 ab Ungefahr zehn Prozent hatten sich noch nicht entschieden 21 Die Bereitschaft zur Impfung gegen COVID 19 ist Stand 17 November 2020 bei Personen die alter sind mannlich sind und in einer Grossstadt wohnen hoher nbsp COVID 19 Impfzentrum in der Halle 4 der Messe KolnVorgehen Bearbeiten Die Gesundheitsminister von Bund und Landern haben ein gemeinsames Vorgehen bei Impfungen gegen das Coronavirus beschlossen Die Impfstoffe sollen durch die Bundeswehr oder durch die Hersteller angeliefert werden Die Impfdosen sollen dem Bevolkerungsanteil entsprechend an die Bundeslander verteilt werden die die Impfzentren in eigener Verantwortung errichten Die Lieferung der Impfdosen sei mit Blick auf Lagerung und Transport nur an einer begrenzten Zahl von Standorten in jedem Bundesland moglich da einige der Impfstoffe die derzeit entwickelt werden bei 70 C tiefgekuhlt transportiert und gelagert werden mussen Dafur mussten etwa entsprechende Ultratiefkuhlschranke beschafft werden 22 Auch deren Stromzufuhr muss bei Stromausfall beispielsweise durch Notstromaggregate gesichert sein Die drei Phasen fur die Impfung sind Phase Ia Gezielte zentralisierte Verimpfung in Zentren und durch Impfteams wenig Impfstoff verfugbar teilweise komplexe Lagerung Phase Ib Erweiterte zentralisierte Verimpfung in Zentren und durch Impfteams mehr Impfstoff verfugbar teilweise komplexe Lagerung Phase II Breite dezentrale Routine Verimpfung durch niedergelassene Arzte und Betriebsarzte Impfstoffe grossflachig und als Einzeldosen verfugbar bei geringen LagerherausforderungenDie Impfstoffe werden nach Verfugbarkeit verimpft Der einzelne Impfkandidat hat keine Wahlmoglichkeit mit welchem der lieferbaren Impfstoffe er geimpft werden will Impfstoffverteilung Bearbeiten Stand 16 Februar 2021 wurden in Deutschland 2 896 064 Erstimpfungen 3 5 verabreicht und wie folgt verteilt 23 Indikation nach Alter gt 80 Jahre 33 Berufliche Indikation 40 Medizinische Indikation 3 1 Pflegeheimbewohner 23 1 BioNTech hat zusammen mit dem Land Bayern eine Software BayIMCO zur besseren Steuerung der Impfstoffverteilung entwickelt Die Software kann auch andere Impfstoffe als den BioNTech Pfizer Impfstoff erfassen Das Programm steuert auch wie viele Dosen in welches Impfzentrum geliefert werden wann und wo Nachlieferungen erforderlich sind und wie trotz knapper Dosen moglichst viele Menschen geimpft werden konnen 24 BayIMCO errechnet fur jeden Impfwilligen einen Punktewert Einige Faktoren Beruf Vorerkrankungen etc werden berucksichtigt das tatsachliche Alter wird in ein virtuelles Alter umgerechnet Der Algorithmus wird laut bayerischem Gesundheitsministerium nicht veroffentlicht um Missbrauch vorzubeugen 25 Ethische und rechtliche Fragen Bearbeiten Priorisierungsentscheidungen beruhren ethisch wie rechtlich elementare Fragen insbesondere des Gesundheits und Lebensschutzes jedes Einzelnen sowie der Gerechtigkeit und der Solidaritat zwischen allen betroffenen Mitgliedern einer Gesellschaft Die STIKO wird eine auf wissenschaftlichen Daten basierende gegebenenfalls weiter zu entwickelnde Matrix vorlegen in der verschiedene Personengruppen genauer hierarchisiert werden Durch evidenzbasierte Begrundungen wird transparent gemacht warum welche Personengruppe welchem Prioritatsgrad zunachst zugeordnet wird Weitere Anpassungen konnen im Verlauf der Epidemie notig werden wenn sich neue wissenschaftliche Erkenntnisse ergeben oder neue Impfstoffe verfugbar sein werden Der Gesetzgeber hat gesetzliche Grundlagen fur die Priorisierung geschaffen Der Vorsitzende der STIKO Thomas Mertens rechnet damit dass es angesichts eines zunachst knappen Impfstoffs Konflikte geben werde Es werde nicht nur zu Diskussionen um die gerechte Zuteilung kommen Es kann auch sein dass Einzelne die nicht gleich zum Zuge kommen dagegen klagen werden 26 Eine an Krebs erkrankte uber 60 Jahrige hat beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Eilantrag gestellt als Hartefall vor einer Krebsoperation eine erste COVID Impfung zu erhalten nachdem das Hamburger Gesundheitsamt dies abgelehnt hatte Das Amt hat nach Hinweisen des Verwaltungsgerichts noch wahrend des Verfahrens nachgegeben und seine Haltung revidiert die Frau wurde schnell geimpft 27 Eine zentrale Speicherung personenbezogener Daten beruhrt Probleme des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein Datenschutz Grundrecht Einschrankungen des Grundrechts bedurften einer gesetzlichen Grundlage mussen im uberwiegenden Allgemeininteresse sein und dem Gebot der Normenklarheit entsprechen Dabei sind Vorkehrungen zu treffen um Datenmissbrauch zu verhindern siehe auch Bundesdatenschutzgesetz Datenschutz Grundverordnung Zu priorisierende Personengruppen Bearbeiten source source source source source source source track Video uber die Reihenfolge der VerimpfungFur Deutschland definiert das Positionspapier vom 9 November 2020 vier primare Impfziele und leitet daraus zu priorisierende Personengruppen ab 28 Das erste Ziel ist die Verhinderung schwerer COVID 19 Verlaufe Hospitalisation und Todesfalle Aus diesem Ziel ergibt sich eine hohe Prioritat fur Personen beziehungsweise Personengruppen die aufgrund ihres Alters oder vorbelasteten Gesundheitszustandes ein signifikant erhohtes Risiko fur einen schweren oder todlichen Krankheitsverlauf haben insbesondere bei erhohter Kontaktdichte etwa in Pflegeheimen und anderen Einrichtungen der Langzeitpflege Laut Positionspapier ist evident dass ein hohes Lebensalter den bei weitem starksten und zudem am einfachsten feststellbaren generischen Risikofaktor darstellt Aber auch unabhangig vom Alter konnen einige Vorerkrankungen das Risiko fur einen schweren COVID 19 Verlauf deutlich erhohen Laut Robert Koch Institut erhohen folgende Faktoren nach bisherigen Erkenntnissen das Risiko fur einen schweren Krankheitsverlauf 29 Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an Auch verschiedene Grunderkrankungen wie beispielsweise Herzkreislauferkrankungen Diabetes Erkrankungen des Atmungssystems der Leber der Niere Krebserkrankungen oder Faktoren wie Adipositas und Rauchen scheinen das Risiko fur einen schweren Krankheitsverlauf zu erhohen Bei alteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen ist das Risiko fur einen schweren Krankheitsverlauf hoher als wenn nur ein Faktor Alter oder Grunderkrankung vorliegt Das zweite Ziel ist der Schutz von Personen mit besonders hohem arbeitsbedingten SARS CoV 2 Expositionsrisiko Das dritte Ziel ist die Verhinderung von Transmission sowie Schutz in Umgebungen mit hohem Anteil vulnerabler Personen und in solchen mit hohem Ausbruchspotenzial Aus diesen Zielen ergibt sich eine hohe Prioritat fur Mitarbeiter von stationaren oder ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und der Altenpflege die aufgrund berufsspezifischer Kontakte ein signifikant erhohtes Risiko fur eine Infektion und gegebenenfalls zusatzlich fur einen schweren oder todlichen Krankheitsverlauf haben und die als Multiplikatoren das Virus in die Einrichtungen hinein und in andere Bereiche der Gesellschaft hinaustragen konnen Das vierte Ziel ist die Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und des offentlichen Lebens Daraus ergibt sich eine hohe Prioritat fur Personen beziehungsweise Personengruppen die in basalen Bereichen der Daseinsvorsorge und fur die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlusselstellung besitzen wie Mitarbeiter der Gesundheitsamter der Polizei und Sicherheitsbehorden der Feuerwehr Lehrer und Erzieher insbesondere wenn sie direkten risikoerhohenden Kontakt mit Patienten Angehorigen von Risikogruppen oder potenziell Infizierten haben Wahrend die Zuordnung von Personen zu den priorisierten Gruppen bundeseinheitlich geregelt ist obliegt die Staffelung innerhalb der Gruppen wiederum den Bundeslandern Wahrend manche Bundeslander beispielsweise Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhauspersonal parallel impfen lassen stellen andere das Krankenhauspersonal auch dann zuruck wenn dadurch vorhandener Impfstoff zunachst nicht verimpft werden kann 30 In Bayern werden die Impfstoffe durch das Bayerische Landesamt fur Gesundheit und Lebensmittelsicherheit LGL entsprechend dem Bevolkerungsproporz der bayerischen Regierungsbezirke verteilt Die weitere Feinverteilung auf die einzelnen Bedarfstrager innerhalb der Regierungsbezirke obliegt den Koordinatoren an den Regierungen wobei diese neben dem Bevolkerungsproporz innerhalb ihres Regierungsbezirks auch Sonderbedarfe wie die der Krankenhauser nach eigenem Ermessen und Prioritat und Prufung der Bedarfsanforderungen berucksichtigen heisst es seitens des LGL 31 Notarzte und Rettungsdienst Bearbeiten Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notarzte Deutschlands BAND verweist auf die Notwendigkeit Notarzte und Rettungsdienstfachpersonal bei der Versorgung mit einem zukunftigen COVID 19 Impfstoff neben anderen Beschaftigten im Gesundheitswesen wie die Mitarbeiter die in den Krankenhausern und Arztpraxen die Akutversorgung von COVID 19 Patienten im personlichen Kontakt bewaltigen bevorzugt zu berucksichtigen Notarzte und Rettungsdienstfachpersonal konnen ihren Abstand zu erkrankten Personen nicht selbst bestimmen und sind daher besonders in unklaren Lagen einem erhohten Infektionsrisiko ausgesetzt Zugleich ist ihre Arbeit fur die gesundheitliche Versorgung der Bevolkerung unverzichtbar und ein Ausfall ihrer Arbeitskraft nicht zu ersetzen Letztlich muss die zugehorige Impfstrategie und Impflogistik bis auf jede einzelne Gemeinde heruntergebrochen werden damit die Impfstrategie effektiv umgesetzt werden kann 32 STIKO Empfehlung Bearbeiten Am 17 Dezember 2020 hat die STIKO ihre Empfehlung zur COVID 19 Impfung veroffentlicht Die Empfehlung enthalt detailliertere Empfehlungen zur Prioritat der verschiedenen Gruppen 1 33 Am 8 Januar 2021 legte das RKI eine erste Aktualisierung vor Diese hebt u a die Moglichkeit zu Einzelfallentscheidungen hervor beispielsweise bei seltenen Krankheiten Die Impfung wird in der Schwangerschaft im Allgemeinen nicht empfohlen 34 Am 29 Januar 2021 erfolgte eine weitere Aktualisierung und Prazisierung der STIKO Empfehlungen 35 STIKO Empfehlung 36 Prioritat Personengruppen Anzahl1 Bewohner und Personal von Alten und Pflegeheimen mit Patientenkontakt Personen die das 80 Lebensjahr vollendet haben Personal in der ambulanten und stationaren Altenpflege mit Patientenkontakt Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen Notaufnahmen medizinische Betreuung von COVID 19 Patienten Rettungsdienst Beschaftigte aus Bereichen in denen aerosolgenerierende Tatigkeiten z B Intubation Bronchoskopie Laryngoskopie an COVID 19 Patienten durchgefuhrt werden Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen Einrichtungen die schwer immunsupprimierte Patienten betreuen Onkologie Palliativversorgung Transplantationsmedizin mobile Impfteams gt 8 6 Mio 2 Personen die das 75 Lebensjahr vollendet haben Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen Infektionsstationen hausarztliche und padiatrische Praxen KV Notdienste Transport von Notfallpatienten HNO Augen Zahnarzte Personal in Testzentren und medizinisches Personal des offentlichen Gesundheitsdienstes mit Patientenkontakt Personen mit Trisomie 21 Tatige in der ambulanten oder stationaren Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung Personen in Institutionen mit Demenz oder geistiger Behinderung gt 7 Mio 3 Personen die das 70 Lebensjahr vollendet haben Personen nach Organtransplantation Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko und deren enge Kontaktpersonen Bewohner und Tatige in Gemeinschaftsunterkunften Obdachlosenunterkunfte und Asylbewerberheime enge Kontaktpersonen von schwangeren Personen Personal mit moderatem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen anderes medizinisches Personal in der ambulanten und stationaren Versorgung mit Patientenkontakt Personal der Blut und Plasmaspendedienste Reinigungspersonal in Kliniken und Praxen und Personal der stationaren Impfzentren Personen die im offentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tatig sind z B Tatige in der IT oder Krankenhaus bzw Medizintechnik gt 5 7 Mio 4 Personen die das 65 Lebensjahr vollendet haben Personen mit Vorerkrankungen mit moderat erhohtem Risiko und deren engste Kontaktpersonen Personal mit niedrigem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen Lehrer und Erzieher Personen mit prekaren Arbeits und oder Lebensbedingungen z B Inhaftierte Saisonarbeiter Beschaftigte in der Fleisch verarbeitenden Industrie und in Verteilzentren von Paketdiensten gt 6 9 Mio 5 Personen die das 60 Lebensjahr vollendet haben Personal in Schlusselpositionen der Landes und Bundesregierungen Beschaftigte im Einzelhandel Beschaftigte zur Aufrechterhaltung der offentlichen Sicherheit mit erhohtem Expositionsrisiko Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur gt 8 4 Mio 6 Alle ubrigen Personen 45 Mio Coronavirus Impfverordnung CoronaImpfV Bearbeiten Die Impfempfehlungen fanden Eingang in die erste Impfverordnung des Bundesministeriums fur Gesundheit BMG die am 18 Dezember 2020 ruckwirkend zum 15 Dezember 2020 erlassen wurde 37 Die Verordnung ist fur die Bundeslander nicht bindend Auf eine Anderung der Impfverordnung um Kita Personal Grundschullehrerinnen und lehrer fruher als bisher vorgesehen in der Kategorie 2 mit hoher Prioritat zu impfen haben sich Bund und Lander am 22 Februar einstimmig geeinigt 38 Die entsprechende Anderung der Impfverordnung trat am 24 Februar 2021 in Kraft 39 In Baden Wurttemberg waren laut Gesundheitsminister Manne Lucha bereits zuvor Lehrkrafte Erzieherinnen und Erzieher unabhangig von der Schulform impfberechtigt 40 41 Coronavirus Impfverordnung CoronaImpfV des Bundesministeriums fur Gesundheit vom 18 Dezember 2020 37 Prioritat Personengruppenhochste Personen die das 80 Lebensjahr vollendet haben Personen die in stationaren Einrichtungen zur Behandlung Betreuung oder Pflege alterer oder pflegebedurftiger Menschen behandelt betreut oder gepflegt werden oder tatig sind Personen die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmassig altere oder pflegebedurftige Menschen behandeln betreuen oder pflegen Personen die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS CoV 2 tatig sind insbesondere auf Intensivstationen in Notaufnahmen in Rettungsdiensten als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung in den Impfzentren sowie in Bereichen in denen fur eine Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 relevante aerosolgenerierende Tatigkeiten durchgefuhrt werden Personen die in medizinischen Einrichtungen regelmassig Personen behandeln betreuen oder pflegen bei denen ein sehr hohes Risiko fur einen schweren oder todlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 besteht insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin hohe Personen die das 70 Lebensjahr vollendet haben Personen bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko fur einen schweren oder todlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 besteht Personen mit Trisomie 21 Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung Personen nach Organtransplantation eine enge Kontaktperson von pflegebedurftigen Personen die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt werden von schwangeren Personen die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird Personen die in stationaren Einrichtungen zur Behandlung Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tatig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmassig geistig behinderte Menschen behandeln betreuen oder pflegen Personen die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhohten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS CoV 2 tatig sind insbesondere Arzte und sonstiges Personal mit regelmassigem unmittelbaren Patientenkontakt Personal der Blut und Plasmaspendedienste und in SARS CoV 2 Testzentren Polizei und Ordnungskrafte die in Ausubung ihrer Tatigkeit zur Sicherstellung offentlicher Ordnung insbesondere bei Demonstrationen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind Personen die im offentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tatig sind Personen die in Einrichtungen nach 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes Obdachlosenunterkunfte und Asylbewerberheime untergebracht oder tatig sind erhohte Personen die das 60 Lebensjahr vollendet haben Personen bei denen ein erhohtes Risiko fur einen schweren oder todlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 besteht Personen mit Adipositas Personen mit Body Mass Index uber 30 kg m Personen mit chronischer Nierenerkrankung Personen mit chronischer Lebererkrankung Personen mit Immundefizienz oder HIV Infektion Personen mit Diabetes mellitus Personen mit einer Herzinsuffizienz Arrhythmie einem Vorhofflimmern einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertension Personen mit zerebrovaskularen Erkrankungen oder Apoplex Personen mit Krebserkrankungen Personen mit COPD oder Asthma bronchiale Personen mit Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen Personen die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tatig sind insbesondere in den Verfassungsorganen in den Regierungen und Verwaltungen bei den Streitkraften bei der Polizei beim Zoll bei der Feuerwehr beim Katastrophenschutz einschliesslich Technisches Hilfswerk und in der Justiz Personen die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tatig sind insbesondere im Apothekenwesen in der Pharmawirtschaft in der Ernahrungswirtschaft in der Wasser und Energieversorgung in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft im Transport und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen Personen die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS CoV 2 tatig sind insbesondere in Laboren und Personal welches keine Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut Personen die im Lebensmitteleinzelhandel tatig sind Personen die als Erzieher oder Lehrer tatig sind Personen mit prekaren Arbeits oder Lebensbedingungen Am 8 Februar 2021 wurde eine Neufassung der Verordnung vorgelegt 42 In die aktualisierte Verordnung flossen erste Erfahrungen sowie die am 8 und 29 Januar 2021 aktualisierten Empfehlungen der Standigen Impfkommission ein Aufgenommen wurden insbesondere Offnungsklauseln zur Ermoglichung von Einzelfallentscheidungen Anpassungen der einzelnen Krankheitsbilder zu den Prioritatsgruppen hohe und erhohte Prioritat aufgrund neuer wissenschaftlicher Daten Regelungen zu dem inzwischen zugelassenen AstraZeneca Impfstoff sowie eine ausdruckliche Regelungen des Abstandes zwischen Erst und Zweitimpfung 43 Wie uber Hartefalle entschieden wird entscheiden die Lander 44 Das Bundesgesundheitsministerium rechnete Anfang Februar 2021 damit bis gegen Ende des ersten Quartals 2021 allen Berechtigten der hochsten Priorisierungsgruppe ein Impfangebot machen zu konnen Anschliessend folgt die nachste Gruppe 45 Im Februar 2021 begannen erste Bundeslander damit 18 bis 64 Jahrigen aus der Priorisierungsgruppe 2 Impfungen anzubieten 46 Am 8 Februar 2021 wurde eine Neufassung der Verordnung vorgelegt 42 In die aktualisierte Verordnung flossen erste Erfahrungen sowie die am 8 und 29 Januar 2021 aktualisierten Empfehlungen der Standigen Impfkommission ein Aufgenommen wurden insbesondere Offnungsklauseln zur Ermoglichung von Einzelfallentscheidungen Anpassungen der einzelnen Krankheitsbilder zu den Prioritatsgruppen hohe und erhohte Prioritat aufgrund neuer wissenschaftlicher Daten Regelungen zu dem inzwischen zugelassenen AstraZeneca Impfstoff sowie eine ausdruckliche Regelungen des Abstandes zwischen Erst und Zweitimpfung 43 Coronavirus Impfverordnung CoronaImpfV des Bundesministeriums fur Gesundheit vom 8 Februar 2021 42 Prioritat Personengruppenhochste Personen die das 80 Lebensjahr vollendet haben Personen die in stationaren und teilstationaren Einrichtungen zur Behandlung Betreuung oder Pflege alterer oder pflegebedurftiger Menschen behandelt betreut oder gepflegt werden oder tatig sind Personen die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmassig altere oder pflegebedurftige Menschen behandeln betreuen oder pflegen sowie Personen die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs oder Pruftatigkeiten ausuben Personen die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS CoV 2 tatig sind insbesondere auf Intensivstationen in Notaufnahmen in Rettungsdiensten als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung in den Impfzentren sowie in Bereichen in denen fur eine Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 relevante aerosolgenerierende Tatigkeiten durchgefuhrt werden Personen die in medizinischen Einrichtungen regelmassig Personen behandeln betreuen oder pflegen bei denen ein sehr hohes Risiko fur einen schweren oder todlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 besteht insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin hohe Personen die das 70 Lebensjahr vollendet haben Personen bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko fur einen schweren oder todlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 besteht Personen mit Trisomie 21 Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung Personen nach Organtransplantation Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung insbesondere bipolare Storung Schizophrenie oder schwere Depression Personen mit malignen hamatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedurftigen soliden Tumorerkrankungen die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als funf Jahre betragt Personen mit interstitieller Lungenerkrankung COPD Mukoviszidose oder einer anderen ahnlich schweren chronischen Lungenerkrankung Personen mit Diabetes mellitus mit HbA1c 58 mmol mol oder 7 5 Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung Personen mit chronischer Nierenerkrankung Personen mit Adipositas Personen mit Body Mass Index uber 40 kg m Personen bei denen nach individueller arztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstande im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko fur einen schweren oder todlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 besteht bis zu zwei enge Kontaktpersonen von nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedurftigen Person nach den Nummern 1 und 2 die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird von schwangeren Personen die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird Personen die in stationaren Einrichtungen zur Behandlung Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tatig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmassig geistig behinderte Menschen behandeln betreuen oder pflegen Personen die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhohten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS CoV 2 tatig sind insbesondere Arzte und sonstiges Personal mit regelmassigem unmittelbaren Patientenkontakt Personal der Blut und Plasmaspendedienste und in SARS CoV 2 Testzentren Polizei und Ordnungskrafte die in Ausubung ihrer Tatigkeit zur Sicherstellung offentlicher Ordnung insbesondere bei Demonstrationen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind Personen die im offentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tatig sind Personen die in Einrichtungen nach 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes Obdachlosenunterkunfte und Asylbewerberheime untergebracht oder tatig sind Personen die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstutzung im Alltag im Sinne des 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmassig bei alteren oder pflegebedurftigen Menschen tatig sind Personen die in Kinderbetreuungseinrichtungen in der Kindertagespflege und in Grundschulen oder Forderschulen tatig sind seit 24 Februar 2021 39 erhohte Personen die das 60 Lebensjahr vollendet haben Personen bei denen ein erhohtes Risiko fur einen schweren oder todlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 besteht Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen wenn die Remissionsdauer mehr als funf Jahre betragt Personen mit Immundefizienz oder HIV Infektion Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen Personen mit einer Herzinsuffizienz Arrhythmie einem Vorhofflimmern einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie Personen mit zerebrovaskularen Erkrankungen Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung Personen mit Asthma bronchiale Personen mit chronisch entzundlicher Darmerkrankung Personen mit Diabetes mellitus mit HbA1c lt 58 mmol mol oder lt 7 5 Personen mit Adipositas Personen mit Body Mass Index uber 30 kg m Personen bei denen nach individueller arztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstande im Einzelfall ein erhohtes Risiko fur einen schweren oder todlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 besteht bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedurftigen Person nach den Nummern 1 und 2 die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden Personen die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen in den Regierungen und Verwaltungen bei der Bundeswehr bei der Polizei beim Zoll bei der Feuerwehr beim Katastrophenschutz einschliesslich des Technischen Hilfswerks in der Justiz und Rechtspflege in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder bei Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland tatig sind Personen die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tatig sind insbesondere im Apothekenwesen in der Pharmawirtschaft im Bestattungswesen in der Ernahrungswirtschaft in der Wasser und Energieversorgung in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft im Transport und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen Personen die im Lebensmitteleinzelhandel tatig sind Personen die in Kinderbetreuungseinrichtungen in der Kindertagespflege in Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe und als Lehrkrafte tatig sind bis einschliesslich 23 Februar 2021 39 Personen die in Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe und in Schulen die nicht Grund oder Forderschulen sind tatig sind seit 24 Februar 2021 39 Personen mit prekaren Arbeits oder Lebensbedingungen Am 10 Marz 2021 wurde eine Neufassung erlassen Coronavirus Impfverordnung CoronaImpfV des Bundesministeriums fur Gesundheit vom 10 Marz 2021 47 Prioritat Personengruppenhochste Personen die das 80 Lebensjahr vollendet haben Personen die in stationaren oder teilstationaren Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung Betreuung oder Pflege alterer oder pflegebedurftiger Menschen behandelt betreut oder gepflegt werden oder tatig sind Personen die regelmassig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS CoV 2 durchfuhren oder im Rahmen ambulanter Dienste darunter fallen auch pflegende Angehorige 48 regelmassig altere oder pflegebedurftige Menschen behandeln betreuen oder pflegen sowie Personen die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs oder Prufttatigkeiten ausuben Personen die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS CoV 2 tatig sind insbesondere auf Intensivstationen in Notaufnahmen in Rettungsdiensten als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung sowie in Bereichen in denen fur eine Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 relevante aerosolgenerierende Tatigkeiten durchgefuhrt werden Personen die in medizinischen Einrichtungen regelmassig Personen behandeln betreuen oder pflegen bei denen ein sehr hohes Risiko fur einen schweren oder todlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 besteht insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin oder im Rahmen der Behandlung schwerimmunsupprimierter Patienten Personen nach Absatz 1 Nr 1 konnen getrennt nach Geburtsjahrgangen beginnend mit den altesten Jahrgangen zeitversetzt zur Schutzimpfung eingeladen werden hohe Personen die das 70 Lebensjahr vollendet haben Personen bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko fur einen schweren oder todlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 besteht Personen mit Trisomie 21 oder einer Contergan Schadigung Personen nach Organtransplantation Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung insbesondere bipolare Storung Schizophrenie oder schwere Depression Personen mit behandlungsbedurftigen Krebserkrankungen Personen mit interstitieller Lungenerkrankung COPD Mukoviszidose oder einer anderen ahnlich schweren Lungenerkrankung Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskularen Erkrankungen Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung Personen mit chronischer Nierenerkrankung Personen mit Adipositas mit Bodymass Index gt 40 Personen bei denen nach individueller Beurteilung auf Grund besonderer Umstande im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko fur einen schweren oder todlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 besteht bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedurftigen Person nach den Nrn 1 und 2 und nach 2 Abs 1 Nr 1 die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden von einer schwangeren Person die von dieser Person oder einer sie vertretenden Person bestimmt werden Personen die in stationaren oder teilstationaren Einrichtungen zur Behandlung Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tatig sind oder im Rahmen ambulanter Dienste regelmassig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln betreuen oder pflegen Personen die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausubung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhohten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS CoV 2 tatig sind insbesondere Arzte und sonstiges Personal mit regelmassigem unmittelbaren Patientenkontakt Personal der Blut und Plasmaspendedienste und Personen die regelmassig zum Zwecke der Diagnostik des Coronavirus SARS CoV 2 Korpermaterial entnehmen Polizei und Einsatzkrafte die in Ausubung ihrer Tatigkeit zur Sicherstellung der offentlichen Ordnung insbesondere bei Demonstrationen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind sowie Soldatinnen und Soldaten die bei Einsatzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind Personen die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder fur das Deutsche Archaologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tatig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind Personen die im Ausland fur deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenpravention Stabilisierung Konfliktnachsorge Entwicklungszusammenarbeit oder auswartige Kultur und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehorige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tatig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind Personen die in Kinderbetreuungseinrichtungen in der Kindertagespflege in Grundschulen Sonderschulen oder Forderschulen tatig sind Personen die im offentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tatig sind Personen die in Einrichtungen nach 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhausern untergebracht oder tatig sind Personen die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstutzung im Alltag im Sinne des 45a des SGB XI regelmassig bei alteren oder pflegebedurftigen Menschen tatig sind Fur Personen nach Abs 1 Nr 1 gilt 2 Abs 2 entsprechenderhohte Personen die das 60 Lebensjahr vollendet haben Personen bei denen ein erhohtes Risiko fur einen schweren oder todlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 besteht Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen Personen mit Immundefizienz oder HIV Infektion Autoimmunerkrankungen oder rheumatologischen Erkrankungen Personen mit einer Herzinsuffizienz Arrhythmie einem Vorhofflimmern einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie Personen mit zerebrovaskularen Erkrankungen Apoplex oder einer anderen neurologischen Erkrankung Personen mit Asthma bronchiale Personen mit chronisch entzundlicher Darmerkrankung Personen mit Diabetes mellitus ohne Komplikationen Personen mit Adipositas Personen mit Body Mass Index uber 30 kg m Personen bei denen nach individueller arztlicher Beurteilung auf Grund besonderer Umstande im Einzelfall ein erhohtes Risiko fur einen schweren oder todlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 besteht bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedurftigen Person nach dem Nrn 1 und 2 die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden Personen die Mitglieder von Verfassungsorganen sind Personen die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen in den Regierungen und Verwaltungen bei der Bundeswehr bei der Polizei beim Zoll bei der Feuerwehr beim Katastrophenschutz einschliesslich des Technischen Hilfswerks in der Justiz und Rechtspflege tatig sind die in besonders relevanter Position im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen fur deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenpravention Stabilisierung Konfliktnachsorge Entwicklungszusammenarbeit oder auswartige Kultur und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehorige in internationalen Organisationen tatig sind oder die als Wahlhelfer tatig sind Personen die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tatig sind insbesondere im Apothekenwesen in der Pharmawirtschaft im Bestattungswesen in der Ernahrungswirtschaft in der Wasser und Energieversorgung in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft im Transport und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen Personen die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS CoV 2 tatig sind insbesondere in Laboren und Personal welches keine Patientinnen und Patienten betreut Personen die im Lebensmitteleinzelhandel tatig sind Personen die in Einrichtungen und Diensten der Kinder und Jugendhilfe und in Schulen die nicht von 3 Abs 1 Nr 9 erfasst sind tatig sind sonstige Personen bei denen auf Grund ihrer Arbeitszeit und Lebensumstande ein deutlich erhohtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 besteht Fur Personen nach Abs 1 Nr 1 gilt 2 Abs 2 entsprechend Ausnahmen Bearbeiten Patienten mit akuten schweren Erkrankungen sollten erst nach Genesung geimpft werden 49 Bei der Priorisierung innerhalb der COVID 19 Impfempfehlung der STIKO konnen nicht alle Krankheitsbilder oder Impfindikationen explizit genannt werden Es obliegt daher den fur die Priorisierung in den Bundeslandern Verantwortlichen in Einzelfallen Personen die nicht ausdrucklich im Stufenplan genannt sind angemessen zu priorisieren z B bei unmittelbar bevorstehender Chemotherapie Daruber hinaus sind Einzelfallentscheidungen moglich wenn berufliche Tatigkeiten bzw Lebensumstande mit einem nachvollziehbaren unvermeidbar sehr hohen Infektionsrisiko einhergehen Diese Offnungsklausel darf nicht missbraucht werden um ungerechtfertigterweise eine Impfung durchzufuhren und somit starker gefahrdeten Personen die Impfung vorzuenthalten 35 Man geht davon aus dass Schwangere und Kinder unter 16 Jahren von der Impfung ausgeschlossen bleiben werden Eine akzidentelle Impfung in der Schwangerschaft ist jedoch keine Indikation fur einen Schwangerschaftsabbruch Schwangeren mit Vorerkrankungen und einem daraus resultierenden hohen Risiko fur eine schwere COVID 19 Erkrankung kann in Einzelfallen nach Nutzen Risiko Abwagung und nach ausfuhrlicher Aufklarung eine Impfung angeboten werden Die STIKO halt es fur unwahrscheinlich dass eine Impfung der Mutter wahrend der Stillzeit ein Risiko fur den Saugling darstellt 35 Ob Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren geimpft werden sollten ist noch nicht entschieden Menschen die bereits eine COVID 19 Infektion gehabt haben sollten nicht zu den ersten gehoren die geimpft wer den Sie konnten zu ruckgestellt und vielleicht spater geimpft wer den 50 Der Nachweis von erregerspezifischem Immunglobulin G IgG kann nicht mit einer erworbenen Immunitat gleichgesetzt werden Hierzu ist der Nachweis von neutralisierenden Antikorpern mittels eines Neutralisationstests notwendig Letzterer wird aufgrund des Aufwands und der raumlichen Voraussetzungen S3 Labor nur in Forschungslaboratorien durchgefuhrt Bisher geht man bei Nachweis von SARS CoV 2 IgG Antikorpern auf Grundlage von Erfahrungen mit anderen Coronaviren zumindest von einer passageren Immunitat aus Daten zur Dauer der Immunitat gegenuber SARS CoV 2 mussen im Rahmen von Studien uber langere Zeit erhoben werden 51 Die Priorisierungen gelten entsprechend fur Folge und Auffrischimpfungen die fur ein vollstandiges Impfschema im Rahmen der Zulassung vorgesehen sind Die Vervollstandigung der Impfserie bei Personen die bereits eine erste Schutzimpfung erhalten haben hat Prioritat vor dem Beginn der Schutzimpfung weiterer Personen die noch keine Schutzimpfung erhalten haben Forscher des Massachusetts General Hospital MGH der Harvard University gaben am 31 Dezember 2020 bekannt dass die Impfstoffe Comirnaty und Moderna COVID 19 auch bei Menschen mit Lebensmittel oder Medikamentenallergien sicher verabreicht werden konnen Personen mit einer Anaphylaxie in der Vorgeschichte eines injizierbaren Arzneimittels oder Impfstoffs der Polyethylenglycol oder Polysorbate enthalt sollten sich vor der Impfung mit ihren Allergologen beraten 52 Die am RKI angesiedelte Standige Impfkommission STIKO empfiehlt das Astrazeneca Mittel mangels ausreichenden Daten nur fur Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren in der EU ist es fur alle Altersgruppen zugelassen in Italien nur fur Personen bis 55 Jahren Die STIKO wird ihre Empfehlungen nach dem Einreichen weiterer Daten zur Effizienz bei alteren Menschen aktualisieren 53 Aufgrund der anzunehmenden Immunitat nach durchgemachter Infektion zur Vermeidung uberschiessender Nebenwirkungen und in Anbetracht des bestehenden Impfstoffmangels sollten ehemals an COVID 19 erkrankte Personen nach Ansicht der STIKO unter Berucksichtigung der Priorisierung im Regelfall etwa 6 Monate nach Genesung geimpft werden Tritt nach Verabreichung der 1 Impfstoffdosis eine labordiagnostisch gesicherte positive PCR SARS CoV 2 Infektion auf sollte nach Ansicht der STIKO die Verabreichung der 2 Impfstoffdosis ebenfalls erst etwa 6 Monate nach Genesung bzw Diagnosestellung erfolgen 35 Nachweis der Anspruchsberechtigung Bearbeiten nbsp Personenkontrolle im Impfzentrum Munchen MesseUm einen geordneten Ablauf zu gewahrleisten mussen Call Center zur Terminvergabe eingerichtet werden Terminvereinbarungen sollen telefonisch oder digital uber Terminservicestellen der Kassenarztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116117 des arztlichen Notdienstes beziehungsweise mittels entsprechender App erfolgen konnen Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung und zur Prufung der Priorisierung haben die anspruchsberechtigten Personen vor der Schutzimpfung gegenuber dem Impfzentrum oder dem mobilen Impfteam Folgendes vorzulegen ihren Personalausweis oder einen anderen Lichtbildausweis aus dem der Wohnort oder gewohnliche Aufenthaltsort hervorgeht das gilt nicht fur Personen die in einer in den 2 bis 4 der Coronavirus Impfverordnung genannten Einrichtung oder in einem dort genannten Unternehmen behandelt gepflegt oder betreut werden sowie bei Personen die in einer in den 2 bis 4 der Coronavirus Impfverordnung genannten Einrichtung oder in einem dort genannten Unternehmen behandelt gepflegt oder betreut werden oder tatig sind eine Bescheinigung der Einrichtung oder des Unternehmens oder die in 3 Nummer 2 und 4 Nummer 2 genannten Personen bei denen krankheitsbedingt ein sehr hohes hohes oder erhohtes Risiko fur einen schweren oder todlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV 2 besteht ein arztliches Zeugnis uber das Vorliegen dieser Erkrankung oder bei engen Kontaktpersonen eine Bestatigung der genannten Person oder ihres gesetzlichen Vertreters Die in 3 Nummer 2 und 4 Nummer 2 genannten Personen haben Anspruch auf Ausstellung eines arztlichen Zeugnisses Der Anspruch umfasst auch einen mit dem arztlichen Zeugnis gegebenenfalls zu vergebenden Code fur die Terminvergabe Die Arztpraxen sind zur Ausstellung eines Nachweises berechtigt Sofern der Anspruchsberechtigte aufgrund fruherer Behandlung dem Arzt unmittelbar personlich bekannt ist konnen das arztliche Zeugnis sowie der gegebenenfalls zu vergebende Code auch telefonisch angefordert und postalisch versandt werden Abweichungen Bearbeiten In mindestens neun Bundeslandern wurde von der Impfreihenfolge abgewichen Geimpft wurden etwa Kommunalpolitiker Geistliche sowie Feuerwehrleute und Polizisten obwohl sie nicht der ersten Prioritatsgruppe angehoren Zumeist wurde dies mit dem sonst drohenden Verfall bereitstehender verabreichungsfahiger Impfstoffe begrundet 54 So wurden im Januar 2021 in Stendal 320 Polizisten vorzeitig geimpft Dabei habe es sich laut Landratsamt um einen Test fur ein Szenario gehandelt dass plotzlich viele Menschen geimpft werden mussten Man habe Polizisten ausgewahlt da diese kurzfristig in ausreichender Anzahl zur Verfugung gestanden hatten 55 Auch der Wittenberger Landrat Jurgen Dannenberg war bereits am 26 Dezember 2020 geimpft worden nachdem bei einem Testlauf drei Wochen vor Eroffnung in einem Impfzentrum Impfstoff ubrig geblieben sei Auch sein Stellvertreter Jorg Hartmann wurde geimpft 56 57 Vorzeitig geimpft wurde auch der Oberburgermeister von Halle Bernd Wiegand sowie zehn Stadtrate Auch das gesamte Buro des Oberburgermeisters einschliesslich Praktikanten sei geimpft worden Zum Einsatz gekommen sei Impfstoff der sonst am Ende des Tages unbrauchbar geworden ware und per Zufallsgenerator zugewiesen worden sei 58 Ebenfalls bereits geimpft wurden der Vizeprasident des Deutschen Landkreistages Landrat Frank Vogel Erzgebirgskreis 59 die Landrate der Landkreise Bernkastel Wittlich 60 Donau Ries 61 Donnersberg 60 Limburg Weilburg 62 Steinburg 63 Peine 64 Saalekreis 65 Vulkaneifel 60 und Werra Meissner 66 sowie der Bischof von Augsburg Bertram Meier 67 Der Bund kundigte Mitte Februar 2021 an im Rahmen anstehender Beratungen uber das Infektionsschutzgesetz Sanktionen und Regelungen prufen zu wollen 54 Am 20 April 2021 beschloss das Bundesland Sachsen dass dort der AstraZeneca Impfstoff ab sofort nach arztlicher Beratung auch ohne Priorisierung verimpft werden darf 68 einen Tag spater folgte die gleiche Massnahme in Mecklenburg Vorpommern 69 und Bayern 70 sowie am folgenden Tag in Berlin 71 Am 6 Mai 2021 hoben die Gesundheitsminister von Bund und Lander die Priorisierung fur den AstraZeneca Impfstoff bundesweit auf 72 Aufgrund erhohter Inzidenz in sozialen Brennpunkten zieht die Stadt Koln dort seit Anfang Mai 2021 nach entsprechendem Erlass des Gesundheitsministeriums von Nordrhein Westfalen die Impfung vor So werden die Bewohner des dicht besiedelten Stadtteils Chorweiler aufgrund einer dortigen 7 Tage Inzidenz von uber 500 in die Priorisierungsgruppe 3 aufgenommen und vor Ort von mobilen Impfteams geimpft 73 74 Aufhebung der Priorisierung Bearbeiten Die Priorisierung der COVID 19 Impfmassnahmen sollte spatestens ab 7 Juni 2021 bundesweit aufgehoben werden Darauf hatten sich die Gesundheitsminister des Bundes und der Lander geeinigt In Baden Wurttemberg konnte man sich bereits ab 18 Mai 2021 ohne Eingruppierung impfen lassen In den Impfzentren blieb die Priorisierung aber erhalten damit dort Menschen mit hohem Risiko auf jeden Fall zuerst geimpft wurden Fruhere Impf Freigaben in einzelnen Landern blieben dem Vorschlag des Bundes zufolge bestehen 75 Erst am 14 Juni 2021 wurde die Priorisierung auch in Schleswig Holstein aufgehoben 76 Einwilligung in die arztliche Massnahme hier Impfung Bearbeiten Falls die Person einer Priorisierungsgruppe die Voraussetzungen zur Impfung erfullt muss sie der Impfung mittels einer informierten Einwilligung Informed consent gemass 630d BGB zustimmen 77 Die Einwilligung ist nur nach zuvor erfolgter Aufklarung gemass 630e BGB wirksam Dazu gehoren insbesondere Art Umfang Durchfuhrung zu erwartende Folgen und Risiken der Massnahme sowie ihre Notwendigkeit Dringlichkeit Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie Die Aufklarung muss mundlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen die uber die zur Durchfuhrung der Massnahme notwendige Ausbildung verfugt so rechtzeitig erfolgen dass der Patient seine Entscheidung uber die Einwilligung wohluberlegt treffen kann fur den Patienten verstandlich sein Hierzu tragt ein schriftliches Aufklarungsmerkblatt bei das vom Deutschen Grunen Kreuz in Kooperation mit dem Robert Koch Institut erstellt wurde 78 das um ein Aufklarungsgesprach durch einen Arzt erganzt wird 79 Eine wirksame Einwilligung in die Impfung vgl 228 StGB sofern sie lege artis durchgefuhrt wird ist Rechtfertigungsgrund fur die mit der Impfung verbundene Korperverletzung die nach h M bei jeder invasiven arztlichen Massnahme vorliegt 80 Damit entfallt deren Strafbarkeit fur den behandelnden Arzt Impfpflicht Bearbeiten Hauptartikel COVID 19 Impfung in Deutschland Freiwilligkeit der Impfung Die Priorisierung bzw deren Aufhebung bedeutet nicht dass es eine Impfpflicht gegen COVID 19 gibt 81 Im Juni 2020 gab es in Deutschland eine Diskussion um eine mogliche Impfpflicht Grundlage konnte 20 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes sein Das Bundesgesundheitsministerium ist mit Zustimmung des Bundesrates ermachtigt eine Rechtsverordnung zu erlassen die bedrohte Teile der Bevolkerung die keine Kontraindikation aufweisen 82 zu einer Schutzimpfung oder anderen prophylaktischen Massnahmen verpflichtet sofern das aus Gesichtspunkten des Infektionsschutzes notwendig ist 83 Ob eine solche Impfpflicht fur COVID 19 verfassungsrechtlich konform ware wurde unter Verfassungsrechtlern diskutiert 81 Es wurde die Verhaltnismassigkeit diskutiert 83 Am 7 April 2022 lehnte der Bundestag die Einfuhrung einer allgemeinen Impflicht ab Folgen der Priorisierung fur die Logistik Bearbeiten Hauptartikel COVID 19 Impfung in Deutschland Die Priorisierung hatte Folgen fur die Organisation und Logistik der Impfungen Anders als bei routinemassigen Schutzimpfungen musste sichergestellt werden dass der Impfstoff die richtigen Personen erreichte Dabei ergaben sich besondere Schwierigkeiten weil die ersten verfugbaren Impfstoffe anspruchsvoll zu lagern und zu transportieren waren Erst als ausreichende Impfstoffmengen mit geeigneten Lagerungskonditionen zur Verfugung standen konnten die Impfaktivitaten in das Regelsystem ubergehen 1 84 Osterreich Bearbeiten nbsp Einsatz eines Covid 19 Impf und Testbusses in GrazRisikogruppe Verordnung Bearbeiten Am 20 Mai 2020 trat die Verordnung des Bundesministers fur Soziales Gesundheit Pflege und Konsumentenschutz uber die Definition der allgemeinen COVID 19 Risikogruppe COVID 19 Risikogruppe Verordnung BGBl II Nr 203 2020 in Kraft die Freistellungen bzw Schutzmassnahmen wie Homeoffice fur diese Risikogruppen gemass 735 Abs 2 ASVG bzw 258 Abs 2 B KUVG ermoglichen sollte Medizinische Indikationen sind fortgeschrittene funktionelle oder strukturelle chronische Lungenkrankheiten welche eine dauerhafte tagliche duale Medikation benotigen chronische Herzerkrankungen mit Endorganschaden die dauerhaft therapiebedurftig sind aktive oder metastasierende Krebserkrankungen Erkrankungen die mit einer dauerhaften und relevanten Immunsuppression behandelt werden mussen fortgeschrittene chronische Nierenerkrankungen chronische Lebererkrankungen mit Organumbau und dekompensierter Leberzirrhose ab Childs Stadium B ausgepragte Adipositas ab dem Adipositas Grad III mit einem BMI gt 40 kg m Diabetes mellitus Typ I mit regelmassig erhohtem HbA1c gt 7 5 Typ II mit regelmassig erhohtem HbA1c gt 8 5 Typ I oder II mit Endorganschaden und arterielle Hypertonie mit bestehenden Endorganschaden Stellungnahme zu den ethischen Fragen Bearbeiten Am 25 November 2020 veroffentlichte die osterreichische Bioethikkommission eine Stellungnahme zu den ethischen Fragen einer Impfung gegen COVID 19 85 Darin wird ausgefuhrt man musse um eine ethisch absolut fundierte Priorisierungsstrategie vorlegen zu konnen wohl dem Beispiel der WHO folgen und in drei Schritten vorgehen indem zunachst die massgeblichen Kriterien und Wertungen identifiziert und gegeneinander abstrakt abgewogen werden sodann in einem zweiten Schritt eine konkretere Priorisierungsstrategie erarbeitet und erst in einem dritten Schritt fur jeden zugelassenen Impfstoff separat und unter Berucksichtigung seiner pharmakologischen Eigenschaften finale Empfehlungen abgegeben werden Dabei sind vor allem drei Kriterien massgeblich besondere Vulnerabilitat einer Person z B aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen ihrer sozialen Situation oder auch ihres Berufs Eigenschaft als besonderer Multiplikator des Virus trotz zumutbarer Schutzmassnahmen besondere Bedeutung fur die Aufrechterhaltung des offentlichen Lebens Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums Bearbeiten Am 26 Dezember 2020 wurden die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums zur Priorisierung in der Version 2 1 veroffentlicht 86 die 7 Prioritatsklassen definieren Sie bildet die Grundlage der Impfstrategie fur Osterreich 87 Das Sozialministerium hat am 12 Januar 2021 die Version 3 0 der Priorisierung des Nationalen Impfgremiums veroffentlicht 88 89 Priorisierung des Nationalen Impfgremiums Prioritat Personengruppen1 Prioritat sehr hoch Bewohner von Alten und Pflegeheimen Personal in Alten und Pflegeheimen mit und ohne Kontakt zu den Bewohnern und Personen mit einer regelmassigen Tatigkeit oder regelmassigem Aufenthalt in Alten und Pflegeheimen Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie I mit besonders hohem Expositionsrisiko mit Kontakt zu vulnerablen Gruppen Personen im Alter von 80 Jahren2 Prioritat hoch Personen mit Vorerkrankungen und besonders hohem Risiko und deren engste Kontaktpersonen besonders wenn institutionell betreut sowie in diesen Einrichtungen tatige Personen Trisomie 21 Organtransplantierte in Version 2 Personen mit Demenz intellektuellen oder korperlichen Behinderungen in Betreuungseinrichtungen Fortgeschrittene funktionelle oder strukturelle chronische Lungenkrankheit welche eine dauerhafte tagliche duale Medikation benotigt seit Version 3 Chronische Herzerkrankung mit Endorganschaden seit Version 3 Aktive Krebserkrankung sowie metastasierende Krebserkrankung auch ohne laufende Therapie seit Version 3 Erkrankung die mit einer dauerhaften und relevanten Immunsuppression behandelt werden muss seit Version 3 Chronische Dialyse fortgeschrittene chronische Nierenerkrankung Status post Nierentransplantation Chronische Lebererkrankung mit Organumbau und dekompensierter Leberzirrhose ab Childs Stadium B seit Version 3 Ausgepragte Adipositas ab dem Adipositas Grad III mit einem BMI gt 40 kg m seit Version 3 Diabetes mellitus Typ I mit regelmassig erhohtem HbA1c gt 7 5 Typ II mit regelmassig erhohtem HbA1c gt 8 5 sowie Typ I oder II mit Endorganschaden seit Version 3 Arterielle Hypertonie mit bestehenden Endorganschaden insbesondere chronische Herz oder Niereninsuffizienz oder nicht kontrollierbarer Blutdruckeinstellung seit Version 3 Sonstige schwere Erkrankungen mit funktionellen oder korperlichen Einschrankungen die einen ebenso schweren Krankheitsverlauf von COVID 19 wie bei den hier gelisteten Krankheitsbildern annehmen lassen seit Version 3 Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie II mit hohem Expositionsrisiko Personal in der mobilen Pflege Betreuung und Krankenpflege und 24 Stunden Pflege Personen im Alter von 75 79 Jahren3 Prioritat erhoht Personen im Alter von 70 74 Jahren Personen mit Vorerkrankungen mit erhohtem Risiko und deren engste Kontaktpersonen Betreuungspersonal inkl personliche Assistenten Personen mit Demenz oder intellektuelle Behinderungen ausserhalb von Betreuungseinrichtungen Personen mit korperlichen Behinderungen die ein erhohtes Risiko fur einen schweren Verlauf von COVID 19 zur Folge haben Adipositas BMI gt 30 kg m Chronische Nierenerkrankung Chronische Lebererkrankung Immundefizienz Diabetes mellitus Arrhythmie Vorhofflimmern HIV Infektion Koronare Herzkrankheit Herzinsuffizienz Zerebrovaskulare Erkrankungen Apoplex Autoimmunerkrankungen Chronisch obstruktive Lungenkrankheit Krebserkrankungen Arterielle Hypertonie Rheumatische Erkrankungen Asthma bronchiale Asylwerber in Unterkunften sowie Personal in diesen Unterkunften Personen in Obdachlosenunterkunften sowie Personal in diesen Unterkunften Personen in Gefangnisse sowie Personal ebendort Enge Kontaktpersonen von Schwangeren wegen des schweren Krankheitsverlaufes bei Schwangeren Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie III mit moderatem Expositionsrisiko in relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhaus und Gesundheitsinfrastruktur Personal in Sozialberufen Sozialbetreuung und Seelsorge sowie Bestattung4 Prioritat moderat erhoht Personen im Alter von 65 69 Jahren Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie IV mit geringem Expositionsrisiko Gesamtes Personal in Schulen Kindergarten Kinderkrippen und Kinderbetreuungseinrichtungen Personen in Arbeitsverhaltnissen die eine Virusubertragung begunstigen Mindestabstand nicht einhaltbar geringe Luftbewegung starke Aerosolbildung Arbeitsplatze im Kuhlbereich Personal in Schlusselpositionen der Landes und Bundesregierungen und Beschaftigte in der essentiellen Infrastruktur insbesondere mit Personenkontakt wie z B Bundesheer Feuerwehr Polizei Offentliche Verkehrsunternehmen Abfallwirtschaft etc 5 Prioritat Moderat Personen im Alter von 60 64 Jahren Beschaftigte im Einzelhandel Beschaftigte in den Bereichen Gastronomie und Tourismus Personen mit beruflich erforderlicher grenzuberschreitender Reisetatigkeit in offentlichen Verkehrsmitteln Flugzeug inkl Personal Personennahe und nicht medizinische Dienstleistungen Beruflich Kulturschaffende bei erhohtem Infektionsrisiko z B darstellende Kunst Film Musik etc Spitzensportler von Mannschaftssportarten und andere Berufe mit engem und langdauernden wiederholten Personenkontakt6 Prioritat Gering erhoht Personen die Sportarten mit engem und langdauerndem wiederholtem Personenkontakt im privaten Bereich betreiben Amateure Kulturschaffende im privaten Bereich bei erhohtem Infektionsrisiko Amateure Gesangsverein Chor Theaterverein etc Personen in Lehreinrichtungen wie Oberstufen Universitaten mit hohen Menschenansammlungen Personen mit privat erforderlicher grenzuberschreitender Reisetatigkeit in offentlichen Verkehrsmitteln Flugzeug7 Prioritat Allgemeine Empfehlung Personen im Alter von 16 bis lt 60 JahrenIm Impfplan der Regierung 90 werden drei Phasen der Impfung definiert Phase 1 Seit Dezember 2020 werden Bewohner und Personal in Alten und Pflegeheimen sowie Personen im Gesundheitsbereich und erste Hochrisikogruppen geimpft Phase 2 Ab Februar 2021 sollen altere Menschen Personen mit Vorerkrankung und in kritischer Infrastruktur folgen Phase 3 Ab dem zweiten Quartal 2021 soll die allgemeine Bevolkerung geimpft werden Verordnung zum Ablauf der Corona Schutzimpfung Bearbeiten Am 28 Janner 2021 trat die Verordnung zum Ablauf der Corona Schutzimpfung BGBl II Nr 34 2021 in Kraft 91 nach der ab Verfugbarkeit dem Impfstoffs im niedergelassenen Bereich zunachst Uber 80 Jahrige mit Assistenz sowie deren Betreuergeimpft werden sollen Ab 1 Februar sollen folgen uber 65 Jahrige Risikopatienten gemass der COVID 19 Risikogruppe Verordnung BGBl II Nr 203 2020 betreute Personen in 24 Stunden Betreuung und deren Betreuer sowie Lebenspartner von Schwangeren Impfplan Bearbeiten nbsp Massenimpfungen ohne Termin in der Messehalle Graz 24 August 2021Am 1 Februar 2021 wurde ein Impfplan veroffentlicht 92 Die Impfung wird in vier Phasen durchgefuhrt Der Impfstoff von AstraZeneca soll fur alle Personen unter 65 Jahren die keine Hochrisikopersonen sind eingesetzt werden Impfplan Phase PersonengruppenPhase 1A Bewohner von Alten und Pflegeheimen Personal in Alten und Pflegeheimen mit und ohne Kontakt zu den Bewohnern und Personen mit einer regelmassigen Tatigkeit oder regelmassigem Aufenthalt in Alten und Pflegeheimen Personen im Alter von 80 Jahren Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie I mit besonders hohem Expositionsrisiko mit Kontakt zu vulnerablen GruppenPhase 1B Personen mit Vorerkrankungen und besonders hohem Risiko gemass den Priorisierungen des Nationalen Impfgremiums und deren engste Kontaktpersonen wenn institutionell erreichbar Trisomie 21 Personen mit Demenz intellektuellen oder korperlichen Behinderungen in Betreuungseinrichtungen Fortgeschrittene funktionelle oder strukturelle chronische Lungenkrankheit welche eine dauerhafte tagliche duale Medikation benotigt Chronische Herzerkrankung mit Endorganschaden Aktive Krebserkrankung sowie metastasierende Krebserkrankung auch ohne laufende Therapie Erkrankung die mit einer dauerhaften und relevanten Immunsuppression behandelt werden muss Chronische Dialyse fortgeschrittene chronische Nierenerkrankung St p Nierentransplantation Chronische Lebererkrankung mit Organumbau und dekompensierter Leberzirrhose ab Childs Stadium B Ausgepragte Adipositas ab dem Adipositas Grad III mit einem BMI gt 40 kg m Diabetes mellitus Typ I mit regelmassig erhohtem HbA1c gt 7 5 Typ II mit regelmassig erhohtem HbA1c gt 8 5 sowie Typ I oder II mit Endorganschaden Arterielle Hypertonie mit bestehenden Endorganschaden insbesondere chronische Herz oder Niereninsuffizienz oder nicht kontrollierbarer Blutdruckeinstellung Sonstige schwere Erkrankungen mit funktionellen oder korperlichen Einschrankungen die einen ebenso schweren Krankheitsverlauf von COVID 19 wie bei den hier gelisteten Krankheitsbildern annehmen lassen Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie II mit hohem Expositionsrisiko Personal in der mobilen Pflege Betreuung und Krankenpflege Menschen mit Behinderung mit personlicher Assistenz sowie deren personliche AssistentenPhase 2 Personen im Alter von 65 79 Jahren abgestuft nach Alter und gesundheitlichen Risiken Personen unter 65 Jahren mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko gemass der COVID 19 Risikogruppe Verordnung fortgeschrittene funktionelle oder strukturelle chronische Lungenkrankheiten chronische Herzerkrankungen mit Endorganschaden die dauerhaft therapiebedurftig sind aktive Krebserkrankungen Erkrankungen die mit einer dauerhaften und relevanten Immunsuppression behandelt werden mussen fortgeschrittene chronische Nierenerkrankungen chronische Lebererkrankungen ausgepragte Adipositas ab dem Adipositas Grad III mit einem BMI gt 40 kg m Diabetes mellitus arterielle Hypertonie mit bestehenden Endorganschadensowie im Falle einer ausreichenden Verfugbarkeit in der Altersgruppe unter 65 JahrenPersonen mit erhohtem Risiko nach Priorisierung des Nationalen Impfgremiums bzw deren engste Kontaktpersonen Betreuungspersonal Personen mit Demenz oder intellektuelle Behinderungen ausserhalb von Betreuungseinrichtungen Personen mit korperlichen Behinderungen die ein erhohtes Risiko fur einen schweren Verlauf von COVID 19 zur Folge haben Adipositas BMI gt 30 kg m Chronische Nierenerkrankung Chronische Lebererkrankung Immundefizienz Diabetes mellitus Arrhythmie Vorhofflimmern HIV Infektion Koronare Herzkrankheit Herzinsuffizienz Zerebrovaskulare Erkrankungen Apoplex Autoimmunerkrankungen Chronisch obstruktive Lungenkrankheit Krebserkrankungen Arterielle Hypertonie Rheumatische Erkrankungen Asthma bronchiale betreute Personen in 24h Betreuung und deren Betreuer Enge Kontaktpersonen von Schwangeren wegen des schweren Krankheitsverlaufes bei Schwangeren Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie III mit moderatem Expositionsrisiko in relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhaus und Gesundheitsinfrastruktur Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie IV mit geringem Expositionsrisiko Personal in Schulen Kindergarten Kinderkrippen und Kinderbetreuungseinrichtungen Ausgewahlte Beschaftigte mit direktem Personenkontakt und erhohtem Ansteckungsrisiko in Polizei Strafvollzug BundesheerPhase 3 Oberste Organe und zentrale Schlusselkrafte im Krisen Management der Landes und Bundesverwaltung Bundes und Landesgesetzgebung Prasidentschaftskanzlei Zentrale Schlusselkrafte der Gerichtsbarkeit OGH VfGH VwGH Bundesverwaltungsgericht Landesverwaltungsgerichte Volksanwaltschaft Rechnungshof nach einer entsprechenden Priorisierung und Verfugbarkeit Bewohner sowie Tatige in Gemeinschaftsunterkunften und in engen prekaren Lebens und oder Arbeitsverhaltnissen z B Obdachlosenheime Schlusselpositionen in den Sektoren Energie IKT Transport Wasser Lebensmittelhandel siehe Auflistung Personen im Alter von 60 bis 64 Jahren Beschaftigte im Einzelhandel Beschaftigte in den Bereichen Gastronomie und Tourismus Personen mit beruflich erforderlicher grenzuberschreitender Reisetatigkeit in offentlichen Verkehrsmitteln Flugzeug inkl Personal Personennahe und nicht medizinische Dienstleistungen z B AMS Rechtsanwalte Tierarzte Notare Seelsorge Beruflich Kulturschaffende bei erhohtem Infektionsrisiko z B darstellende Kunst Film Musik etc Spitzensportler von Mannschaftssportarten und andere Berufe mit engem und langdauernden wiederholten Personenkontakt Weiteres Personal in den Sektoren Energie IKT Transport Wasser Personen die Sportarten mit engem und langdauernden wiederholten Personenkontakt im privaten Bereich betreiben Amateure Kulturschaffende im privaten Bereich bei erhohtem Infektionsrisiko Amateure Gesangsverein Chor Theaterverein etc Personen in Lehreinrichtungen wie Oberstufen Universitaten mit hohen Menschenansammlungen Personen mit privat erforderlicher grenzuberschreitender Reisetatigkeit in offentlichen Verkehrsmitteln Flugzeug Personen im Alter von 16 Jahren bis lt 60 JahrenFortschritt der Impfungen Bearbeiten Bis Mitte Marz war etwa ein Viertel 26 3 der 75 bis 84 Jahrigen und etwa die Halfte der Alteren 52 2 geimpft Ein Drittel der bis dahin verabreichten Impfungen ging an Menschen ab 75 Jahren Am 15 Marz erging ein Erlass der den Impfplan aktualisierte und klarstellte dass dieser nicht nur eine Empfehlung ist sondern eine verbindliche Leitlinie die zu befolgen ist 93 Schweiz BearbeitenDas Bundesamt fur Gesundheit BAG und die Eidgenossische Kommission fur Impffragen EKIF haben am 16 Dezember 2020 eine Covid 19 Impfstrategie entwickelt 94 Es wird davon ausgegangen dass die einzelnen Impfstoffe nicht von Anfang an in den Mengen zur Verfugung stehen um alle vorgesehenen Zielgruppen sofort impfen zu konnen Daher bedarf es zum gegebenem Zeitpunkt einer Priorisierung der Zielgruppen und ggf innerhalb dieser in Abhangigkeit der schrittweise verfugbaren Impfstoffdosen Die im Folgenden empfohlene ubergeordnete Priorisierung orientiert sich an Empfehlungen der WHO fur die Zuteilung und Priorisierung von Impfzielgruppen und berucksichtigt dabei die Wirkung auf das Mortalitats und Komplikationsrisiko nach Alter den Erhalt der Funktionen des Gesundheitswesens und die Vermeidung der Personaluberlastung in den von der Pandemie besonders betroffenen Bereichen wie Akutspitaler und die Betreuung Pflege von besonders gefahrdeten Personen das Expositionsrisiko und die Moglichkeit Ausbruche zu verhindern die Erreichbarkeit und Umsetzbarkeit der Impfung pro Gruppe die Anzahl Personen pro Gruppe Das Priorisierungsschema ist vorlaufig und wird bei neuen Erkenntnissen zu den Eigenschaften der Impfstoffe und deren Verfugbarkeit unter Berucksichtigung von Ergebnissen einer noch nicht abgeschlossenen Schweizer Modellierungsstudie uberpruft und gegebenenfalls angepasst Gruppe P1 Personen 65 Jahre je nach Versorgungslage in absteigenden Altersschritten zuerst 75 Jahre 756 409 dann 65 74 Jahre Vorerkrankungen 850 000 Darunter Bewohner 65 Jahre in Einrichtungen fur altere Menschen Altersheime und in Pflegeheimen 1 605 800 sowie moglichst gleichzeitige Impfung des Pflege Betreuungspersonals bzw des gesamten Personals in Kontakt mit den Bewohnern Bewohner max 160 000 Pflege Betreuungspersonal ca 126 000 Verwaltung Technische Dienste 44 000 Erwachsene lt 65 Jahre mit Vorerkrankungen etwa 621 600 Gruppe P2 Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt Betreuungspersonal von besonders gefahrdeten Personen BGP ca 560 000 Gruppe P3 Enge Kontakte erwachsene Haushaltsmitglieder von besonders gefahrdeten Personen 1 243 000 Gruppe P4 Erwachsene lt 65 Jahre in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhohtem Infektions und Ausbruchsrisiko mit altersdurchmischten Bewohnern ca 100 000 Im Idealfall soll die gesamte Zielgruppe P1 BGP gleichzeitig Zugang zur Impfung erhalten Dafur braucht es 2 Impfdosen fur ca 2 220 000 Personen Die Priorisierung umfasst anschliessend eine funfte Gruppe in der Reihenfolge 16 18 64 Jahrige 5 6 Millionen 50 64 Jahrige 3 8 Millionen 16 18 49 Jahrige 1 8 Millionen Weitere Lander BearbeitenGrossbritannien Bearbeiten In Grossbritannien veroffentlichte am 25 September 2020 das Joint Committee on Vaccination and Immunisation fur das britische Gesundheitsministerium eine Zwischenempfehlung uber die Priorisierung in elf Stufen falls ein Impfstoff zu Verfugung steht Hochste Prioritat haben altere Bewohner von Pflegeheimen und deren Pfleger danach andere Gesundheitsarbeiter und alle diejenigen uber 80 Jahre In weiteren Stufen sollten Menschen ab 75 70 und 65 Lebensjahren geimpft werden gefolgt von Unter 65 Jahrigen mit hohen und moderaten Risiken gefolgt von Menschen ab 60 55 und 50 Jahren anschliessend die ubrige Bevolkerung nach einer noch festzulegenden Priorisierung 95 In einer am 30 Dezember 2020 vorgelegten Priorisierung sind nunmehr noch neun Stufen vorgesehen Hochste Prioritat geniessen weiterhin Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen und ihre Pfleger sowie gestaffelt die Altersgruppen ab 80 75 und 70 Jahren wobei in der Gruppe ab 70 auch Personen mit einem besonders grossem Risiko enthalten sind Es folgt die Altersgruppe ab 65 Jahren Anschliessend sollen nunmehr Erwachsene mit Grunderkrankungen geimpft werden gefolgt von den Altersgruppen ab 60 55 und 50 Jahren 96 Israel Bearbeiten In Israel wurden von der Regierung drei Impfstoffe bestellt von BioNTech Pfizer und Moderna in den USA sowie aus Russland Schwangere Frauen Kinder und jene die sich von einer Erkrankung mit dem Coronavirus erholen sollen als letzte geimpft werden Diese Gruppen seien nicht an den klinischen Studien beteiligt gewesen heisst es Die Regierung grundete ein Komitee zur Verteilung das auch entscheidet wer zuerst geimpft werden soll Unter der Leitung von Professor Shmuel Rishpon hat es bereits einen Vorschlag erarbeitet Demzufolge sollen als erstes Burger uber 80 Jahre medizinisches Personal und Menschen mit Risikofaktoren geimpft werden Damit folgt es grosstenteils den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation 97 Kanada Bearbeiten Das National Advisory Committee on Immunization NACI hat im November 2020 umfassende und evidenzbasierte vorlaufige Leitlinien zu Schlusselpopulationen fur eine fruhzeitige COVID 19 Immunisierung erstellt welche die effiziente effektive und gerechte Zuteilung von COVID 19 Impfstoffen gewahrleisten soll solange die zur Verfugung stehende Menge an Impfstoffen begrenzt ist 98 Die anfangliche Impfstoffversorgung erfordert die Priorisierung hinsichtlich der Immunisierung bestimmter Populationen Zu den Schlusselpopulationen die von dem NACI fur eine fruhzeitige COVID 19 Immunisierung gehoren diejenigen 99 mit hohem Risiko fur schwere Krankheiten und Todesfalle die am wahrscheinlichsten an Personen mit hohem Risiko ubertragen werden Arbeitnehmer die fur die COVID 19 Reaktion wesentlich sind wesentliche Dienste fur das Funktionieren von Gesellschaft und Menschen unter Lebens oder Arbeitsbedingungen mit erhohtem Infektionsrisiko oder unverhaltnismassigen Folgen einschliesslich indigener Gemeinschaften NACI empfiehlt ausserdem die Integration von Elementen als Leitfaden fur ethische Entscheidungen unter Berucksichtigung von Uberlegungen zu Gerechtigkeit Durchfuhrbarkeit und Akzeptanz in allen Schlusselpopulationen USA Bearbeiten Am 23 November 2020 hat das Advisory Committee on Immunization Practices ACIP der Centers for Disease Control and Prevention CDC zusatzlich zu den wissenschaftlichen Daten und der Durchfuhrbarkeit der Umsetzung der Impfungen ein Grundlagenpapier zur Anwendung von vier ethischen Grundsatze fur die priorisierende Zuteilung von COVID 19 Impfstoffen erstellt 100 Maximierung des Nutzens und Minimierung des Schadens Chancengleichheit bei der Zuteilung Verringerung gesundheitlicher Ungleichheiten aufgrund sozialer Stellung oder anderer sozial bedingter Umstande Forderung der Transparenz wobei Entscheidungsprozesse fur die Zuweisung von COVID 19 Impfstoffen evidenzbasiert klar verstandlich und offentlich verfugbar sein mussen Fur den Zeitraum in dem die Versorgung mit COVID 19 Impfstoffen begrenzt sein wird hat das ACIP vier Priorisierungsgruppen fur die Zuweisung von Impfstoffen benannt medizinisches Personal 21 Millionen Personen die im Gesundheitswesen tatig sind und das Potenzial haben Patienten oder infektiosem Material direkt oder indirekt ausgesetzt zu sein andere wichtige Arbeitnehmer 87 Millionen Personen die Operationen durchfuhren die fur die Aufrechterhaltung einer kritischen Infrastruktur von entscheidender Bedeutung sind wie Lebensmittel Landwirtschaft Transport Bildung und Strafverfolgung 101 Erwachsene mit einem hohen Risiko fur Erkrankungen gt 100 Millionen wie Fettleibigkeit Diabetes und Herz Kreislauf Erkrankungen 102 103 Erwachsene ab 65 Jahren einschliesslich Bewohner von Langzeitpflegeeinrichtungen 53 Millionen darunter 3 Millionen in Langzeitpflegeeinrichtungen 104 Das CDC veroffentlichte am 26 Dezember 2020 einen Hinweis wonach auch Menschen die HIV positiv sind jene mit geschwachtem Immunsystem aufgrund anderer Krankheiten oder Medikamente jene die zuvor am Guillain Barre Syndrom erkrankt sind und jene mit Autoimmunerkrankungen mit einem mRNA COVID 19 Impfstoff geimpft werden konnen Sie sollten sich jedoch auch uber einen moglicherweise geringeren Impfschutz und fehlende Datenlage uber die Sicherheit fur diese Personengruppen bewusst sein 105 Hinsichtlich der in den USA erfolgenden Priorisierung kommt massive Kritik auf denn es kommen Algorithmen des Datamining Unternehmens Palantir dafur zur Anwendung die weisse gegenuber nicht weissen Patienten bevorzugen Auch am Universitatsklinikum von Stanford entscheidet ein Algorithmus wer den Impfstoff bevorzugt bekommt woraus resultiert dass beispielsweise Arzte kaum priorisiert werden 106 Anfang April erklarte Prasident Joe Biden dass in den USA ab dem 19 April 2021 alle Erwachsenen einen Termin fur eine Corona Impfung vereinbaren konnen 107 Debatte BearbeitenDer Physiker Shlomo Havlin schlagt eine Priorisierung von potenziellen Superspreadern vor um die Gesellschaft mit einem anfanglich begrenzten Angebot an Impfstoffen zu schutzen Er hat hierzu im Rahmen einer Studie ein Modell entwickelt das von der Zeitschrift National Science Review angenommen wurde Das Prinzip sei einfach betont er und stellt fest dass weltweit gezeigt wurde dass ein grosser Prozentsatz der Infektionen von einer kleinen Anzahl von Menschen verbreitet wird siehe Uberdispersion Anwendung in der Epidemiologie die als Superspreader bezeichnet werden und sich viel bewegen Dieses Argument wurde in akademischen Kreisen einige Male vorgebracht obwohl es in offentlichen Diskussionen unter Gesundheitsbeamten nicht enthalten ist Drei Gesundheitsexperten der Johns Hopkins University und der University of Southern California argumentierten zuvor in einem Artikel vom September dass altere Menschen warten sollten bis potenzielle Superspreader geimpft worden seien 108 Ahnlich argumentieren Laura Matrajt et al die in einer Modellrechnung die noch kein Peer Review durchlaufen hat 109 bei einer angenommenen hohen Impfstoffwirksamkeit einen Vorteil sehen wenn dieser zunachst an medizinisches Personal und jungere Personen verteilt wird da dies die Pandemie stoppen konnte Bei weniger wirksamen Impfstoffen genuge dies jedoch nicht um die Pandemie zu stoppen und die Verteilung sollte sich auf die Alteren und Risikogruppen konzentrieren um dort Todesfalle zu vermeiden 110 Eine Impfstrategie mit fraktionierter Dosis 111 112 fractional dose vaccination hat sich bei Armutserkrankungen bewahrt 113 114 um mit einem limitierten Angebot an Impfstoff rasch eine grosse Anzahl Individuen zu erreichen Sie beruht auf einer nichtlinearen Beziehung von Dosis und Effektivitat gewisser Impfstoffe Bei Covid 19 hat diese Strategie die eine reduzierte individuelle Effektivitat der Impfung zugunsten einer rasch deutlich erhohten Zahl von Impflingen in Kauf nimmt in Modellrechnungen ein relevantes Potential zur Verkurzung einer pandemischen Welle 115 mit Reduktion von Fallzahlen und Todesfallen Diese im Januar 2021 vorgeschlagene Strategie 116 wurde bisher in Europa nicht umgesetzt kann aber im Hinblick auf die globale Notwendigkeit jeden Menschen uberall auf der Welt zu erreichen Sinn machen Der Hartmannbund hat die STIKO hinsichtlich ihrer Empfehlungen zur Priorisierung scharf kritisiert Die Einordnung von Arzten in der ambulanten Versorgung auf den hinteren Platzen musse revidiert werden Auch fur die Attestierung von Vorerkrankungen mussten klar definierte Kriterien formuliert werden andernfalls berge dies nicht nur ein nachhaltiges Konfliktpotenzial fur das Arzt Patientenverhaltnis sondern sei auch organisatorisch nicht zu bewaltigen 117 Der Bundestagsprasident Wolfgang Schauble mochte die Menschen die mit Infizierten arbeiten mussen oder mit Alten und Kranken zu tun haben an der ersten Stelle priorisieren Sie haben ein extrem hohes Risiko sich mit Corona zu infizieren Und wenn zu viele Arzte und Pflegekrafte ausfallen stehen wir vor einem riesigen Problem 118 Umgehung der Priorisierung BearbeitenNeben den Menschen der im Januar 2021 fur die Impfung vorgesehenen Personen der Priorisierungsstufe 1 wurden in Deutschland nach Medienberichten auch andere geimpft die nicht zu den Risikogruppen gehorten 119 Zu den Ursachen erklarte Prosper Rodewyk von der kassenarztlichen Vereinigung in Dortmund dass die Heime drei bis vier Tage vor dem Termin die Zahl der Impfungen meldeten Dann konne es aber sein dass ein Patient versterbe oder ins Krankenhaus komme oder es sich doch anders uberlege Ahnlich sei es bei den Mitarbeitern und dadurch konne es zu Uberstanden kommen Hin und wieder wurden dabei ganze Flaschchen ubrig bleiben und diese seien nur sechs Stunden lang haltbar Deshalb gebe es bei den Impfteams eine Liste moglicher Ersatzkandidaten der Priorisierungsstufe 1 beispielsweise beim Rettungsdienst 120 Dieser Grundsatz dann die Ersatzkandidaten zu impfen wurde aber nicht immer eingehalten Nach Angaben der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft seien in den Seniorenheimen jeweils auch die Chefs von Feuerwachen und Verwaltungsangestellte Schlange gestanden fur Mitarbeiter des Rettungsdienstes sei deshalb in mehreren Fallen kein Impfstoff mehr ubrig geblieben 121 Neben den Ermittlungsbehorden gibt es in mehreren europaischen Landern auch einen hohen offentlichen Druck so musste in Spanien der Chef des Generalstabs Miguel Angel Villarroya seinen Rucktritt anbieten der dann angenommen wurde weil er und andere hohe Militars vorzeitig geimpft wurden 122 Siehe auch BearbeitenCOVAXLiteratur BearbeitenStandige Impfkommission Hrsg Beschluss der STIKO fur die Empfehlung der COVID 19 Impfung und die dazugehorige wissenschaftliche Begrundung online vorab 17 Dezember 2020 rki de PDF Standige Impfkommission u A Hrsg Wie soll der Zugang zu einem COVID 19 Impfstoff geregelt werden Positionspapier der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Standigen Impfkommission beim Robert Koch Institut des Deutschen Ethikrats und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina 9 November 2020 leopoldina org PDF 1 7 MB abgerufen am 10 November 2020 Weblinks BearbeitenFAQ zur Impfstrategie COVID 19 BMGDieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt nicht eine Diagnose durch einen Arzt Bitte hierzu den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Einzelnachweise Bearbeiten a b c STIKO Hrsg Beschluss der STIKO fur die Empfehlung der COVID 19 Impfung und die dazugehorige wissenschaftliche Begrundung online vorab 17 Dezember 2020 rki de PDF WHO SAGE Roadmap For Prioritizing Uses Of COVID 19 Vaccines In The Context Of Limited Supply Abgerufen am 22 November 2020 englisch a b Corona Impfstoff kommt Neue Strategie Details bekannt Merkur Abgerufen am 11 November 2020 Besser wird es nicht Fauci erfreut uber Durchbruch bei Corona Impfstoff In welt de 16 November 2020 abgerufen am 18 Mai 2021 Interim Clinical Considerations for Use of mRNA COVID 19 Vaccines Currently Authorized in the United States CDC 21 Januar 2021 Abgerufen am 23 Januar 2021 EMA recommends first COVID 19 vaccine for authorisation in the EU EMA 21 Dezember 2020 abgerufen am 23 Dezember 2020 englisch EU Strategie fur COVID 19 Impfstoffe In Mitteilung der Kommission an das Europaische Parlament den Europaischen Rat den Rat und die Europaische Investitionsbank COM 2020 245 final Europaische Kommission 17 Juni 2020 abgerufen am 22 Januar 2021 S 2 Coronavirus Kommission unterzeichnet ersten Vertrag mit AstraZeneca Europaische Kommission 27 August 2020 abgerufen am 22 Januar 2021 Coronavirus Kommission unterzeichnet zweiten Vertrag um Zugang zu potenziellem Impfstoff zu sichern Europaische Kommission 18 September 2020 abgerufen am 22 Januar 2021 Coronavirus Kommission genehmigt dritten Vertrag um Zugang zu potenziellem Impfstoff zu sichern 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automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www sozialministerium at abrufbar auf einer Webseite mit Fachinformationen abgerufen am 19 Januar 2021 https www sozialministerium at dam jcr 91d248ef 9aa8 44fb a66f e74696a0d59a COVID 19 Priorisierung Nationalen Impfgremiums Version 3 0 20210112 1 pdf gesundheitsministerium at Osterreich impft Impfplan Abgerufen am 16 Januar 2021 https www ots at presseaussendung OTS 20210127 OTS0187 anschober legt verordnung zum ablauf der corona schutzimpfung im niedergelassenen bereich und ehealth verordnungsnovelle vor https www sozialministerium at dam jcr 18101f10 25e2 4e27 9fa2 3cb54a4bf9bb COVID 19 Impfplan pdf Erst ein Drittel der Impfungen ging an uber 75 Jahrige In derstandard de 15 Marz 2021 abgerufen am 25 Marz 2021 COVID 19 Impfstrategie BAG EKIF Bundesamt fur Gesundheit 16 Dezember 2020 Abgerufen am 23 Dezember 2020 Priority 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