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Der Landtag war von 1831 bis 1918 die parlamentarische Vertretung im Konigreich Sachsen die aus zwei Kammern bestand Die Verfassung spricht vom Landtag in offiziellen Schriften ist jedoch auch von den Standen oder der Standeversammlung die Rede Der Sachsische Landtag trat seit seiner ersten Einberufung bis 1907 im Landhaus in Dresden zusammen seitdem im Sachsischen Standehaus Das Landhaus in Dresden im Jahr 1843Das Landhaus in Dresden im Jahr 2007 Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 1831 1 1 Zusammensetzung der I Kammer 1 2 Zusammensetzung der II Kammer 2 Wahlrechtsreform 1848 und Wiedereinfuhrung des alten Wahlrechts 1850 3 Wahlrechtsreform 1868 4 Das Dreiklassenwahlrecht von 1896 5 Pluralwahlrecht von 1909 6 Revolution 1918 7 Prasidenten 7 1 Prasidenten der I Kammer 7 2 Prasidenten der II Kammer 8 Arbeitsweise 9 Gesetze 10 Literatur 11 EinzelnachweiseEntstehung 1831 BearbeitenNach den Unruhen im Gefolge der Julirevolution von 1830 wurde 1831 in Zusammenarbeit von Regierung und dem alten Landtag die erste Verfassung fur das Konigreich Sachsen erarbeitet Die Verfassung wurde am 4 September 1831 verkundet mit dem Titel Verfassungsurkunde des Konigreichs Sachsen 1 Nach der Verfassung bestand der Landtag aus zwei Kammern Die Prasidenten beider Kammern wurden vom Konig ernannt Der Landtag war wenigstens alle drei Jahre einzuberufen Gesetze und der Staatshaushalt benotigten die Zustimmung des Konigs und beider Kammern Die Gesetzesinitiative lag allein bei der Regierung Ein Regierungsentwurf konnte auch dann als Gesetzentwurf verkundet werden wenn nur eine Kammer dagegen war die andere hingegen mit einer Zweidrittelmehrheit zugestimmt hatte Das Wahlgesetz wurde am 24 September 1831 erlassen 2 Zusammensetzung der I Kammer Bearbeiten Die I Kammer 3 bildete in etwa die Zusammensetzung des alten Landtags ab Mitglieder waren die volljahrigen Prinzen des koniglichen Hauses ein von diesem gewahlter Deputierter des evangelischen Hochstifts Meissen einer der von diesen gewahlten Besitzer der funf Schonburgischen Rezessherrschaften Glauchau Waldenburg Lichtenstein Hartenstein und Stein einer der ordentlichen Professoren der Universitat Leipzig von diesen gewahlt der Besitzer der Standesherrschaft Konigsbruck der Besitzer der Standesherrschaft Reibersdorf der Besitzer der Herrschaft Wildenfels der evangelische Oberhofprediger aus Dresden der Dekan des Domstifts zu Bautzen als hochster katholischer Geistlicher in Sachsen vgl Liste der Bischofe von Meissen der ev luth Superintendent zu Leipzig ein von diesem gewahlter Deputierter des evangelischen Kollegiatstifts Wurzen einer der von diesen gewahlten Besitzer der vier Schonburgischen Lehnsherrschaften Rochsburg Wechselburg Penig und Remse zwolf auf Lebenszeit gewahlte Abgeordnete der Rittergutsbesitzer wobei die etwa 1000 Ritterguter Sachsens schon zur Halfte in burgerlicher Hand waren Die Wahl erfolgte in den Ritterschaften der alten sachsischen Kreise und der Ritterschaft der sachsischen Oberlausitz zehn vom Konig nach seinem Belieben auf Lebenszeit zu Abgeordneten ernannte Rittergutsbesitzer die beiden Oberburgermeister von Leipzig und Dresden sechs weitere Stadtoberhaupter die der Konig bestimmte Durch diese Zusammensetzung war eine konservative Mehrheit abgesichert Allerdings war die I Kammer nicht geneigt allen Wunschen der Regierung zu folgen sondern vertrat die Interessen der Besitzenden Zusammensetzung der II Kammer Bearbeiten 20 Abgeordnete der Rittergutsbesitzer Die Wahl erfolgte in den Ritterschaften der alten sachsischen Kreise und der Ritterschaft der sachsischen Oberlausitz 25 Abgeordnete der Stadte 25 Abgeordnete des Bauernstandes 5 Vertreter des Handels und FabrikwesensAngesichts der starken Urbanisierung und Industrialisierung Sachsens waren die agrarischen Interessen uberreprasentiert Die Abgeordneten der II Kammer wurden fur die Dauer dreier Landtage gewahlt am Ende eines jeden Landtags trat ein Drittel aus Der Konig hatte das Recht die II Kammer aufzulosen und Neuwahlen anzuordnen Die Abgeordneten der Stadte und des Bauernstandes wurden durch indirekte Wahlen in getrennten Wahlkreisen ermittelt Dabei galt ein Zensus Wahlrechtsreform 1848 und Wiedereinfuhrung des alten Wahlrechts 1850 BearbeitenIm Vormarz wurden von liberaler und radikaldemokratischer Seite Veranderungen gefordert und in der Revolution 1848 von der Regierung auch zugesagt Der alte Landtag trat noch einmal zusammen und verabschiedete ein verfassungsanderndes Provisorisches Wahlgesetz vom 15 November 1848 Die Wahlen zur II Kammer fanden nun in 75 Wahlkreisen als direkte Wahlen statt Wahlberechtigt waren alle volljahrigen wirtschaftlich selbstandigen Manner Fur die Kandidaten galt ein Mindestalter von 30 Jahren Zur I Kammer gehorten ausser den koniglichen Prinzen 50 direkt in Wahlkreisen gewahlte Abgeordnete Kandidaten mussten Grundbesitz haben und mindestens 10 Taler direkter Staatssteuern zahlen Neuwahlen der Halfte der Abgeordneten beider Kammern fanden zu jedem Landtag statt Jetzt kam auch den Kammern die Gesetzesinitiative zu Die ersten Wahlen nach diesem Wahlrecht wurden im Winter 1848 49 durchgefuhrt Der Landtag wurde am 17 Januar 1849 eroffnet In beiden Kammern hatten die radikalen Demokraten eine erdruckende Mehrheit Die Liberalen bildeten die Minderheit konservative Abgeordnete waren selten Eine Zusammenarbeit mit dem sachsischen Gesamtministerium war nicht moglich Der Landtag verstieg sich zu utopischen Projekten und verlor sich in Geschaftsordnungsfragen Der Liberale Karl Biedermann sprach gar von einem Unverstandslandtag 4 So wurden beide Kammern am 30 April aufgelost Dadurch wurde der Dresdner Maiaufstand ausgelost der nach wenigen Tagen militarisch niedergeschlagen wurde Siehe Liste der Mitglieder des Sachsischen Landtags 1849 Die nun erforderlichen Neuwahlen zogen sich bis in den November hin Missliebige Kandidaten wurden durch die Regierung an einer Kandidatur gehindert Es ergab sich in beiden Kammern eine starke liberale Mehrheit die wiederum nicht mit der Regierung zusammenarbeiten wollte und eine echte Parlamentarisierung der Monarchie verlangte Man spricht gemeinhin vom Widerstandslandtag Die Regierung loste deshalb auch diesen Landtag vorzeitig am 1 Juni 1850 auf Der noch nach dem alten Wahlrecht zusammengesetzte Landtag von 1848 wurde erneut einberufen Die Regierung rechtfertigte dieses Vorgehen mit dem Verweis darauf der Landtag habe das 1848 geschaffene Wahlrecht selbst als nur vorlaufig bezeichnet Der Landtag behielt allerdings das Recht zur Gesetzesinitiative In den Mittheilungen uber die Verhandlungen des Landtages II Kammer wurden die Wortprotokolle der Sitzungen von der am 15 Januar 1849 zur Vorbereitung der Konstituierung bis zur 57 offentlichen Sitzung am 27 April 1849 auf 1270 Seiten veroffentlicht 5 Ein Sachregister uber die Verhandlungsthemen erschien ebenfalls 6 Wahlrechtsreform 1868 BearbeitenDie Zusammenarbeit zwischen Landtag und Regierung verlief allerdings weiter unbefriedigend da der Landtag oft eine konservativere Haltung einnahm als die Regierung 1861 beantragte die Regierung eine Wahlrechtsreform Die Zahl der Vertreter des Handels und Fabrikgewerbes wurde auf 10 erhoht Durch den Sieg Preussens im Deutschen Krieg 1866 wurde Sachsen in den Norddeutschen Bund aufgenommen Dadurch wurde eine Reform der Verfassung und Verwaltung notwendig die sich bis 1874 hinzog Durch die nationale Einigung erhielt der Liberalismus einen Aufschwung Dem wurde in Sachsen durch eine Veranderung des Wahlrechts Rechnung getragen die am 3 Dezember 1868 in Kraft trat Die Zusammensetzung der I Kammer blieb im Wesentlichen unverandert Der Konig erhielt das Recht funf weitere Mitglieder nach seiner freien Wahl auf Lebenszeit zu bestimmen Fur die II Kammer wurden 80 Wahlkreise gebildet die je einen Abgeordneten entsandten Gewahlt war wer die relative Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigte Wahlrecht hatten alle Manner die 25 Jahre alt waren und wenigstens 1 Taler direkte Staatssteuern 7 zahlten Kandidaten mussten 30 Jahre alt sein und 10 Taler Steuern zahlen Etwa 10 der mannlichen Untertanen hatten nun das Wahlrecht Allerdings bewirkte die Trennung in 35 stadtische und 45 landliche Wahlkreise eine Verzerrung Abgeordnete wurden fur sechs Jahre gewahlt Alle zwei Jahre fanden Wahlen zu einem Drittel der Sitze statt Der Staatshaushalt wurde alle zwei Jahre beschlossen Der Prasident der II Kammer wurde nun von der Kammer selbst gewahlt In den Mittheilungen uber die Verhandlungen des ordentlichen Landtags im Konigreiche Sachsen wahrend der Jahre 1871 1872 finden sich Informationen uber die Mitglieder von Erster und Zweiter Kammer die Regeln uber die Sitzungsablaufe und die Wortprotokolle der Sitzungen vom 4 Dezember 1871 bis 21 November 1872 auf etwa 1200 Seiten 8 In den zeitlich daran anschliessenden Mittheilungen finden sich die Protokolle der Sitzungen vom 27 November 1872 bis 8 Marz 1873 9 Das Dreiklassenwahlrecht von 1896 BearbeitenDie liberale Vorherrschaft im sachsischen Landtag endete mit den Wahlen 1881 Seither gab es wieder eine konservative Mehrheit Massgebend war der Konservative Landesverein unter Paul Mehnert Daneben gab es etwa gleich stark eine nationalliberale und eine linksliberale Fraktion Aufgrund des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Einfuhrung neuer direkter Steuern Einkommensteuer ab 1879 wurden immer mehr Manner wahlberechtigt so dass die Zahl der sozialdemokratischen Abgeordneten zunahm Zugleich wurde die Diskrepanz zum Reichstagswahlrecht durch das die Sozialdemokraten uber 50 Prozent der sachsischen Stimmen und zeitweise alle sachsischen Reichstagsmandate erhielten immer gravierender Im Landtag waren die Sozialdemokraten unterreprasentiert Dies war auch deshalb moglich weil Konservative und Liberale eine Kartellpolitik verfolgten und sich gegen sozialdemokratische Abgeordnete zusammentaten Dennoch erreichte die SPD schliesslich insgesamt 15 Landtagsmandate Deshalb taten sich die burgerlichen Parteien zusammen und beschlossen 1896 die Einfuhrung des Dreiklassenwahlrechts nach preussischem Vorbild Gegen diese Verschlechterung des Wahlrechts fuhrte die SPD zahlreiche Massenveranstaltungen durch auch von burgerlicher Seite und schliesslich sogar von konservativer wurde die Kritik immer lauter Es zeigte sich dass das Klassenwahlsystem um 1900 nicht mehr auf Akzeptanz stiess und nicht fur Legitimation sorgen konnte nicht zufallig galt das Dreiklassenwahlsystem in Preussen allgemein als veraltet und reformbedurftig 10 Die Abgeordneten wurden nun in drei Klassen und indirekt gewahlt In der untersten III Klasse entfiel jeder Zensus so dass die Gesamtzahl der Wahlberechtigten anstieg Eine Gesamterneuerung der Abgeordneten der II Kammer fand nicht statt Die Sozialdemokraten schieden bis 1901 sukzessive aus Die Konservativen besassen bald eine erdruckende Mehrheit Pluralwahlrecht von 1909 BearbeitenDie Zusammensetzung der II Kammer spiegelte immer weniger die Lage im Lande wider Die beiden liberalen Fraktionen waren unzufrieden und verbundeten sich mit der Sozialdemokratie in der Forderung nach einer Wahlrechtsreform Die Sozialdemokraten fuhrten Massenveranstaltungen von bisher unbekanntem Ausmass durch Die Regierung sah die Lage als unhaltbar an da sie der konservativen Partei auf Gedeih und Verderb ausgeliefert war Diese war von einer kleinen Gruppe beherrscht die vorwiegend agrarische Interessen verfolgte Der Konservative Landesverein nutzte den Landwirtschaftlichen Kreditverein als effektives Mittel zur Durchsetzung seiner Interessen im konservativen Lager Um aus dieser Sackgasse herauszukommen berief Konig Friedrich August III 1906 Graf Wilhelm von Hohenthal zum Innenminister Er legte dem Landtag einen Entwurf vor uber den bis 1909 beraten wurde Dabei wurde der Regierungsentwurf vollig verandert Das Wahlgesetz vom 5 Mai 1909 billigte jedem Mann das Wahlrecht zu der 25 Jahre alt war und sachsische Staatssteuern zahlte Kandidaten mussten mindestens 30 Jahre alt sein Unter bestimmten Bedingungen konnten Wahler weitere Stimmen abgeben Zusatzstimmen wurden zugebilligt Mannern im Alter von mindestens 50 Jahren Mannern die eine hohere Schulbildung hatten Befahigung zum einjahrig freiwilligen Militardienst Mannern mit hohem Einkommen und Besitz wobei je nach Einkommens und Besitzhohe bis zu drei weitere Zusatzstimmen moglich waren Die Zahl der Wahlkreise wurde auf 91 vermehrt Erstmals wurden Stichwahlen vorgesehen da die Kandidaten 50 der Stimmen erreichen mussten Die Wahlperiode dauerte sechs Jahre Bei den Wahlen von 1909 schnellte die Wahlbeteiligung auf uber 82 Die Sozialdemokraten erreichten 25 Mandate die Konservativen 28 die Nationalliberalen 28 die Antisemiten 2 und die Freisinnigen 8 In den Jahren bis 1918 gaben die Liberalen in der II Kammer den Ton an Ihrer Wirksamkeit waren jedoch durch die Regierung und die konservative I Kammer Grenzen gesetzt Der reformorientierte Innenminister Hohenthal starb 1909 Zeichen fur die neuen Verhaltnisse war 1911 12 die Zusammenarbeit der Liberalen und Sozialdemokraten bei der Erarbeitung eines neuen Volksschulgesetzes das allerdings nicht gegen Regierung und I Kammer durchgesetzt werden konnte Im Ersten Weltkrieg richtete man sich auch im sachsischen Landtag nach der Burgfriedenspolitik Neuwahlen wurden auf die Zeit nach dem Krieg verschoben Nach der Spaltung der SPD gab es in der II Kammer drei Abgeordnete der USPD Revolution 1918 BearbeitenSeit 1917 wurde auch in Sachsen an weitreichenden Reformen der Verfassung und auch des Wahlrechts gearbeitet Die Zusammensetzung der I Kammer sollte so verandert werden dass Industrie und Arbeiterschaft vertreten waren Die I Kammer sollte zudem in ihren Rechten beschnitten werden Der Vorsitzende im Gesamtministerium sollte den Titel eines Ministerprasidenten erhalten und vom Vertrauen des Landtags abhangig sein Die II Kammer forderte im Fruhjahr 1918 das allgemeine gleiche direkte und geheime Wahlrecht Allerdings konnten sich Landtag und Regierung auf keine Reform einigen Im Oktober 1918 wurden liberale und sozialdemokratische Minister berufen deren Amtszeit jedoch durch die Novemberrevolution bald endete Die noch von ihnen dem Landtag vorgelegten Reformprojekte waren gegenstandslos geworden Beide Kammern des Landtags stellten ihre Arbeit ein Prasidenten BearbeitenPrasidenten der I Kammer Bearbeiten Name AmtszeitErnst Gustav von Gersdorf 1833 34 1842 43Albert von Carlowitz 1845 46Friedrich von Friesen 1847Friedrich Ernst von Schonfels 1848Hermann Gottlob Joseph 1849Robert Georgi 1849 50Friedrich Ernst von Schonfels 1850 51 1862Friedrich von Friesen 1863 64 1869 70Ludwig Eduard Victor von Zehmen 1871 72 1889 90Richard Leo Graf von Konneritz 1891 92 1903 04Friedrich Vitzthum von Eckstadt 1905 06 1917 18Prasidenten der II Kammer Bearbeiten Name AmtszeitWilhelm Friedrich August von Leysser 1833 34Carl Friedrich Reiche Eisenstuck 1836 37Karl Heinrich Haase 1839 40 1842 43Alexander Karl Hermann Braun 1845 46 und 1847Franz Xaver Rewitzer 1848Adolf Ernst Hensel 1849Emil Cuno 1849 50Karl Heinrich Haase 1850 51 1857 58Daniel Ferdinand Ludwig Haberkorn 1859 1869 70Wilhelm Michael Schaffrath 1871 72 1873 74Daniel Ferdinand Ludwig Haberkorn 1875 76 1889 90Karl Gustav Ackermann 1891 92 1897 98Paul Mehnert 1899 1900 1907 09Paul Vogel 1909 10 1917 18Arbeitsweise BearbeitenNeben den in der Verfassung vorgesehenen als ordentliche bezeichneten Landtagen gab es ausserordentliche Landtage die zu einem bestimmten Zweck einberufen wurden so 1914 zur Bewilligung von Kriegskrediten Die Mitarbeit im Landtag war ehrenamtlich nbsp Entlassung der sachsischen Standeversammlung am 21 August 1843 durch den Konig von Sachsen Das Gesetzgebungsverfahren begann in der Regel mit einem koniglichen Dekret an die Stande Die beiden Kammern uberwiesen dieses Dekret an eine ihrer Deputationen Kommissionen Das Plenum beriet uber die Ergebnisse der Deputationsverhandlungen Wenn sich beide Kammern nicht einigen konnten trat eine gemischte Kommission zusammen Die Ergebnisse der Landtagsverhandlungen wurden der Regierung als Standische Schrift ubermittelt Der Konig erteilte seine Zustimmung im Landtagsabschied der zugleich die Schliessung des Landtags verfugte Jedermann durfte Petitionen an den Landtag richten die eingehend beraten wurden Die Regierung vertrat ihre Position in den Kammern durch die Minister die sich auch gegenseitig vertraten sowie durch besonders ernannte Konigliche Kommissare zumeist Ministerialrate Die Verwaltung der Staatsschulden lag nicht bei der Regierung sondern bei einem Landtagsausschuss Die Abgeordneten konnten der Regierung Fragen stellen Uber die Antworten wurde offentlich diskutiert Totalerneuerungen des gesamten Landtages fanden nur 1848 49 1869 und 1909 statt Gesetze BearbeitenDie von den Landtagen verabschiedeten Gesetze wurden in den Gesetzblattern veroffentlicht Diese Veroffentlichungsorgane hatten im Laufe der Zeit wechselnde Namen Am Anfang trugen sie die Bezeichnung Sammlung der Gesetze und Verordnungen fur das Konigreich Sachsen fur das Jahr und erschienen in der Hofbuchdruckerei Carl Christian Meinhold in Dresden Die ersten Jahrgange waren Gesetzsammlung fur das Konigreich Sachsen vom Jahre 1831 1stes bis 53stes Stuck Hofbuchdrucker C C Meinhold Dresden Repertorium in chronologischer Reihenfolge S III bis X Repertorium in alphabetischer Reihenfolge S XI bis XXIII Gesetze Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen S 1 bis 366 darunter die Verfassungsurkunde des Konigreichs Sachsen vom 4 September 1831 S 241 Digitalisat der Gesetzsammlung sowie Digitalisat in der Bayerischen StaatsbibliothekSammlung der Gesetze und Verordnungen fur das Konigreich Sachsen vom Jahre 1832 1stes bis 43stes Stuck Hofbuchdruckerei von C C Meinhold und Sohnen Dresden Repertorium in chronologischer Reihenfolge S III bis VII Repertorium in alphabetischer Reihenfolge S VIII bis XXXVI Gesetze Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen S 1 bis 586 darunter die Verordnung wegen des im Laufe des gegenwartigen Jahres zu haltenden Landtages vom 20 Februar 1832 S 135 Darin finden sich Regelungen uber die Wahlen der Rittergutsbesitzer der Stadte und des Bauernstandes sowie die namentlich Benennung der funf Vertreter des Handels und Fabrikwesens Digitalisat der GesetzsammlungSammlung der Gesetze und Verordnungen fur das Konigreich Sachsen vom Jahre 1833 1stes bis 38stes Stuck Hofbuchdruckerei von C C Meinhold und Sohnen Dresden Repertorium in chronologischer Reihenfolge S III bis X Repertorium in alphabetischer Reihenfolge S X bis XXII Gesetze Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen S 1 bis 475 Digitalisat der Gesetzsammlung in der Sachsischen Staats und Universitatsbibliothek DresdenSammlung der Gesetze und Verordnungen fur das Konigreich Sachsen vom Jahre 1834 1stes bis 38stes Stuck Hofbuchdruckerei von C C Meinhold und Sohnen Dresden Repertorium in chronologischer Reihenfolge S III bis VIII Repertorium in alphabetischer Reihenfolge S IX bis XXVII Gesetze Verordnungen und sonstige Bekanntmachungen S 1 bis 540 Digitalisat der GesetzsammlungLiteratur BearbeitenElvira Doscher Wolfgang Schroder Bearb Sachsische Parlamentarier 1869 1918 Die Abgeordneten der II Kammer des Konigreichs Sachsen im Spiegel historischer Photographien Photodokumente zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien Band 5 Droste Buchverlag Dusseldorf 2001 ISBN 3 7700 5236 6 Suzanne Drehwald Christoph Jestaedt Sachsen als Verfassungsstaat Edition Leipzig Leipzig 1998 ISBN 3 361 00493 4 Christoph Goldt Parlamentarismus im Konigreich Sachsen Zur Geschichte des Sachsischen Landtages 1871 1918 Geschichte Band 8 Lit Verlag Munster 1996 ISBN 3 8258 2606 6 Maria Gorlitz Parlamentarismus in Sachsen Konigtum und Volksvertretung im 19 und fruhen 20 Jahrhundert Chemnitzer Beitrage zur Politik und Geschichte Band 7 Lit Verlag Berlin Munster 2011 ISBN 3 643 11073 1 Ewald Grothe Die deutschen Staaten der zweiten Konstitutionalisierungswelle In Werner Daum u a Hrsg Handbuch der europaischen Verfassungsgeschichte im 19 Jahrhundert Institutionen und Rechtspraxis im gesellschaftlichen Wandel Band 2 1815 1847 Dietz Bonn 2012 S 879 926 Andreas Hoffmann Parteiganger im Vormarz Weltanschauungsparteien im sachsischen Landtag 1833 1848 Studien und Schriften zur Geschichte der Sachsischen Landtage Band 4 Thorbecke Verlag Ostfildern 2019 ISBN 3 7995 8463 3 Uwe Israel Josef Matzerath Geschichte der Sachsischen Landtage Studien und Schriften zur Geschichte der Sachsischen Landtage Band 5 Thorbecke Verlag Ostfildern 2019 ISBN 3 7995 8465 X Simone Lassig Parlamentarismus zwischen Tradition und Moderne Der Sachsische Landtag zwischen 1833 und 1918 In Karlheinz Blaschke Hrsg 700 Jahre politische Mitbestimmung in Sachsen Sachsischer Landtag Dresden 1994 DNB 956056768 S 35 49 Simone Lassig Wahlrechtskampf und Wahlrechtsreform in Sachsen 1895 1909 Demokratische Bewegungen in Mitteldeutschland Band 4 Bohlau Verlag Weimar Koln Wien 1996 ISBN 3 412 11095 7 Josef Matzerath Aspekte sachsischer Landtagsgeschichte Sachsischer Landtag Dresden 1998 Josef Matzerath Aspekte sachsischer Landtagsgeschichte Umbruche und Kontinuitaten 1815 1868 Sachsischer Landtag Dresden 2000 Josef Matzerath Aspekte sachsischer Landtagsgeschichte Prasidenten und Abgeordnete von 1833 bis 1952 Sachsischer Landtag Dresden 2001 Josef Matzerath Aspekte sachsischer Landtagsgeschichte Varianten der Moderne 1868 bis 1952 Sachsischer Landtag Dresden 2003 Josef Matzerath Aspekte Sachsischer Landtagsgeschichte Formierungen und Bruche des Zweikammerparlaments 1833 bis 1868 Sachsischer Landtag Dresden 2007 Josef Matzerath Aspekte Sachsischer Landtagsgeschichte Die Mitglieder und Wahlbezirke der sachsischen Landtage 1833 1952 3 Bande Sachsischer Landtag Dresden 2011 Andreas Neemann Landtag und Politik in der Reaktionszeit Sachsen 1849 50 1866 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien Band 126 Droste Buchverlag Dusseldorf 2000 ISBN 3 7700 5232 3 Gerhard A Ritter Wahlen und Wahlpolitik im Konigreich Sachsen 1867 1914 In Simone Lassig Karl Heinrich Pohl Hrsg Sachsen im Kaiserreich Politik Wirtschaft und Gesellschaft im Umbruch Bohlau Verlag Weimar Koln Wien 1997 ISBN 3 412 04396 6 S 29 86 Gerhard Schmidt Der sachsische Landtag 1833 1918 Sein Wahlrecht und seine soziale Zusammensetzung In Reiner Gross Manfred Kobuch Hrsg Beitrage zur Archivwissenschaft und Geschichtsforschung Schriftenreihe des Staatsarchivs Dresden Band 10 Bohlau Verlag Weimar 1977 S 445 465 Silke Schops Vom Stimmrecht zum Wahlrecht Eine rechts und verfassungsgeschichtliche Untersuchung zur politischen Partizipation von Frauen im Rahmen des burgerlichen Verfassungsstaates des 19 und beginnenden 20 Jahrhunderts insbesondere in Sachsen SV Saxonia Verlag Dresden 2017 ISBN 3 946374 44 1 Wolfgang Schroder Wahlrecht und Wahlen im Konigreich Sachsen 1866 1896 In Gerhard A Ritter Hrsg Wahlen und Wahlkampfe in Deutschland Von den Anfangen im 19 Jahrhundert bis zur Bundesrepublik Droste Buchverlag Dusseldorf 1997 ISBN 3 7700 5198 X S 79 130 Wolfgang Schroder Zur Struktur der II Kammer des sachsischen Landtages 1869 1914 In Wolfgang Kuttler Hrsg Das lange 19 Jahrhundert Personen Ereignisse Ideen Umwalzungen Ernst Engelberg zum 90 Geburtstag Abhandlungen der Leibniz Sozietat Band 1 Halbband 2 Trafo Verlag Berlin 1999 ISBN 3 89626 159 2 S 149 183 Einzelnachweise Bearbeiten Gesetzsammlung fur das Konigreich Sachsen vom Jahre 1831 1stes bis 53stes Stuck Hofbuchdrucker C C Meinhold Dresden S 241 Digitalisat Johann Friedrich Bruckner Gesetz uber die Wahl der Abgeordneten zu den kunftig zu haltenden Standeversammlungen betreffend vom 14 September 1831 und die Verordnung die Ausfuhrung desselben betreffend vom 30 Mai 1836 mit Noten und Zusatzen Verlags Comptoir Grimma 1837 Digitalisat abgerufen am 13 Februar 2016 Amtlich war immer nur von der I und II Kammer die Rede mit romischen Ziffern nie von 1 und 2 Kammer mit arabischen Ziffern Deutsche Allgemeine Zeitung DAZ vom 22 Januar 1849 S 227 f Mittheilungen uber die Verhandlungen des Landtages II Kammer Digitalisat abgerufen am 27 April 2015 Eduard Gottwald Hrsg Sachregister uber die Koniglich Sachsischen Landtags Verhandlungen im Jahre 1849 und 1850 Dresden o J Digitalisat abgerufen am 27 April 1849 Damit sind Steuern gemeint die an den sachsischen Staat gezahlt wurden Nicht mitgezahlt wurden die kommunalen Steuern und die spater eingefuhrten Reichssteuern Mittheilungen uber die Verhandlungen des ordentlichen Landtags im Konigreiche Sachsen Dresden 1873 Digitalisat abgerufen am 1 Mai 2015 Mittheilungen uber die Verhandlungen des ordentlichen Landtags im Konigreiche Sachsen wahrend der Jahre 1871 1873 Dresden 1873 Digitalisat abgerufen am 1 Mai 2015 Silke Schops Vom Stimmrecht zum Wahlrecht Eine rechts und verfassungsgeschichtliche Untersuchung zur politischen Partizipation von Frauen im Rahmen des burgerlichen Verfassungsstaates des 19 und beginnenden 20 Jahrhunderts insbesondere in Sachsen In Seelsorge und Diakonie in Berlin DE GRUYTER Dresden 2017 S 369 404 Landtage in Sachsen Landstande Sachsischer Landtag 1831 1918 Sachsische Volkskammer Sachsischer Landtag Weimarer Republik Beratende Versammlung Sachsischer Landtag 1946 1952 Sachsischer LandtagLandtage des Konigreichs Sachsen 1831 bis 1918 1833 34 1836 37 1839 40 1842 43 1845 46 1847 1848 1849 1849 50 1850 51 1851 52 1854 1854 55 1857 58 1859 1860 61 1862 1863 64 1866 1866 68 1869 70 1871 73 1873 74 1875 76 1877 78 1879 80 1881 82 1883 84 1885 86 1887 1887 88 1889 1889 90 1891 92 1893 94 1895 96 1897 98 1899 1900 1901 02 1902 1903 04 1904 1905 06 1907 09 1909 10 1911 12 1913 14 1914 1915 1915 17 1917 18 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sachsischer Landtag 1831 1918 amp oldid 233770976