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Das Hessische Denkmalschutzgesetz HDSchG 1 ist die Grundlage des Denkmalrechts im Land Hessen Anm 1 Es setzt die Vorschrift von Art 62 Verfassung des Landes Hessen um BasisdatenTitel Hessisches DenkmalschutzgesetzFruherer Titel Gesetz zum Schutze der KulturdenkmalerAbkurzung HDSchGArt LandesgesetzGeltungsbereich HessenRechtsmaterie Denkmalschutz KulturschutzrechtFundstellennachweis 76 17Erlassen am 28 November 2016 GVBl S 211 Inkrafttreten am 6 Dezember 2016Ausserkrafttreten Zeitlich unbegrenzte GultigkeitWeblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Plakette an der Hauswand eines Einzelkulturdenkmals 2016 Die Denkmaler der Kunst der Geschichte und Kultur sowie die Landschaft geniessen den Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden Sie wachen im Rahmen besonderer Gesetze uber die kunstlerische Gestaltung beim Wiederaufbau der deutschen Stadte Dorfer und Siedlungen Art 62 hessische Verfassung Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Entwicklung 1 2 Neuerungen 2016 2 Inhalt 2 1 Kulturdenkmaler 2 1 1 Einzelkulturdenkmaler 2 1 2 Gesamtanlagen 2 1 3 Baudenkmaler 2 1 4 Bodendenkmaler 2 2 Einzelfragen 2 2 1 Nachrichtliches Prinzip 2 2 2 Eigentumer 2 2 3 Verursacherprinzip 2 3 Verfahren 2 3 1 Genehmigung 2 3 2 Zustandige Behorde 2 3 3 Sofortmassnahmen 2 4 Gesellschaftliches Engagement 3 Literatur 4 Anmerkungen 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenEntwicklung Bearbeiten Das Land Hessen wurde in seiner heutigen Form erst 1945 geschaffen Die Vorgangerterritorien aus denen es sich zusammensetzt brachten eigene denkmalschutzrechtliche Bestimmungen ein Dazu zahlten Fur die ehemals hessischen Gebiete Anm 2 Das Gesetz den Denkmalschutz betreffend vom 16 Juli 1902 2 es war das erste moderne Denkmalschutzgesetz Deutschlands und Die Bekanntmachung uber die Anzeigepflicht und die behordlichen Anordnungen bei Ausgrabungen und Funden vom 25 Oktober 1920 Fur die ehemals preussischen Gebiete Das preussische Ausgrabungsgesetz vom 26 Marz 1914 und Erster Teil Titel 8 33 des Allgemeinen Landrechts fur die Preussischen Staaten vom 5 Februar 1794 Dieser zersplitterte Rechtszustand hielt bis zum Jahr 1974 an als das erste gesamthessische Denkmalschutzgesetz geschaffen wurde 3 Dieses wurde 1986 grundsatzlich uberarbeitet 4 In den folgenden drei Jahrzehnten fanden punktuell in der Regel innerhalb von Sammelgesetzen einzelne Anderungen statt um das Denkmalschutzgesetz geanderten rechtlichen oder tatsachlichen Vorgaben anzupassen So wurden etwa die Bussgelder der Ordnungswidrigkeits Tatbestande im Zuge der Einfuhrung des Euro umgestellt Um das Gesetz den Veranderungen die sich nach drei Jahrzehnten ergeben hatten anzugleichen wurde es 2016 durch ein neu gefasstes Gesetz ersetzt Diese entspricht inhaltlich aber in grossen Teilen dem bis dahin geltenden Recht Neuerungen 2016 Bearbeiten Der Gesetzestext wurde insgesamt erstmals gegendert und die Rechtschreibung dem Stand nach der Rechtschreibreform angepasst Im Einzelnen wurde gegenuber der zuvor geltenden Fassung des Gesetzes geandert Die historisch gewachsene Kulturlandschaft wird nun explizit als mogliches Kulturdenkmal aufgefuhrt 1 Abs 1 Das Bodendenkmal ist moderner definiert auf die vorher enthaltene weiche Zeitgrenze verzichtet 2 Abs 2 Anm 3 Das UNESCO Welterbe wird erstmals explizit genannt 3 Anm 4 Das Landesamt fur Denkmalpflege Hessen ist nun auch ausdrucklich Trager offentlicher Belange in Sachen Denkmalschutz 5 Abs 2 Nr 2 Ehrenamtliches Engagement zugunsten der Denkmalpflege wurde im Gesetz verankert 7 Abs 2 Das Verursacherprinzip galt in Hessen schon vor der Gesetzesnovelle Bis 2016 musste es aber aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden Es ist nun ausdrucklich hineingeschrieben 18 Abs 5 Das Schatzregal wurde umfassend neu geregelt 25 Auf eine zeitliche Befristung des Gesetzes wurde verzichtet Anm 5 Inhalt BearbeitenKulturdenkmaler Bearbeiten Die Kulturdenkmaler werden im Hessischen Denkmalschutzgesetz unterschiedlich kategorisiert und zwar nach dem ihnen zukommenden Schutz in Einzelkulturdenkmaler 2 Abs 1 und Gesamtanlagen Anm 6 2 Abs 3 ihrem Entstehungs und Konservierungsprozess in Bau und Bodendenkmaler 2 Abs 2 nach ihrer sachenrechtlichen Qualitat in Sachen und hier in Bewegliche Sachen und Immobilien 2 Abs 4 Sachgesamtheiten und Sachteile 2 Abs 1 sowie Gegenstande die nach dem Kulturgutschutzgesetz in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen sind 2 Abs 5 Einzelkulturdenkmaler Bearbeiten Ein Gegenstand ist Kulturdenkmal wenn an seinem Erhalt aus kunstlerischen wissenschaftlichen technischen geschichtlichen stadtebaulichen Grundenein offentliches Interesse besteht Ist eines dieser Kriterien erfullt handelt es sich um ein Kulturdenkmal und es ist schutzwurdig 2 Abs 1 Gesamtanlagen Bearbeiten Bei der Gesamtanlage 2 Abs 3 ist die ganze Anlage ein Kulturdenkmal Die einzelnen Bestandteile der Gesamtheit konnen mussen aber nicht auch einzeln Kulturdenkmale sein Beispiele dafur sind Strassen Platz und Ortsbilder einschliesslich Pflanzen Frei und Wasserflachen Fur Gesamtanlagen gelten leicht abgeschwachte Regeln fur deren Erhalt 18 Abs 4 Baudenkmaler Bearbeiten Baudenkmaler sind die Kategorie der Kulturdenkmaler die im offentlichen Bewusstsein am prasentesten ist Wird das Begriffspaar Bau Bodendenkmal verwandt so zahlen Gartendenkmaler technische Denkmaler oder Kleindenkmaler zu den Baudenkmalern 2 Abs 1 Bodendenkmaler Bearbeiten Bodendenkmaler sind Kulturdenkmaler die Zeugnisse menschlichen tierischen oder pflanzlichen Lebens von wissenschaftlichem Wert darstellen und die im Boden verborgen sind oder waren oder aus urgeschichtlicher Zeit stammen 2 Abs 2 Diese Definition hat zur Folge dass auch Fossilien als Kulturdenkmaler definiert sind Lex Messel Der Schutz archaologischer oder palaontologischer Befunde soll in der Regel durch Nachforschungsgenehmigungen sichergestellt werden Erlaubnispflichtig ist also schon das gezielte Suchen nicht erst das Graben nach Bodendenkmalern Entsprechende Genehmigungen stellt das Landesamt fur Denkmalpflege Hessen aus 22 Grabungsschutzgebiete 23 sind in Hessen nur wenige ausgewiesen worden Das wohl auch weil das lediglich die Verlagerung der Zustandigkeit fur das Erteilen einer Genehmigung bewirkt aber keinen materiellrechtlich verstarkten Schutz Beim zufalligen Fund eines Bodendenkmals mussen Entdecker Eigentumer des Grundstucks und oder der Leiter der Arbeiten bei denen der Fund gemacht wurde diesen unverzuglich einer Denkmalschutzbehorde oder der Gemeinde anzeigen 21 Abs 1 und 2 Fund und Fundstelle sind dann bis zu einer Woche lang unverandert zu erhalten um dem Landesamt fur Denkmalpflege Hessen die Moglichkeit zu geben die Fundstelle zu untersuchen 21 Abs 3 Das Landesamt ist berechtigt Funde zu bergen auszuwerten und zur wissenschaftlichen Bearbeitung vorubergehend in Besitz zu nehmen 21 Abs 3 Diese Regel beruhrt die Eigentumsfrage nicht Nachdem eine 2011 eingefuhrte Regelung die ein relatives Schatzregal zugunsten des Landes Hessen begrundete sich nicht bewahrt hatte weil sie zu komplex gestaltet war wurde diese Bestimmung neu gefasst und zwar unter engem Bezug auf entsprechende Regelungen des Burgerlichen Gesetzbuches So erwirbt das Land Eigentum an Fundgegenstanden nur wenn sie von hervorragendem wissenschaftlichen Wert sind vom Land Hessen selbst gefunden wurden also etwa bei einer Grabung des Landesamtes fur Denkmalpflege Hessen in einem Grabungsschutzgebieten entdeckt wurden oder bei einer Raubgrabung ans Tageslicht kamen Dem Finder und dem Grundstuckseigentumer steht im Gegenzug eine Fundpramie zu Dies spiegelt den Teilungsgedanken des 984 BGB Die Hohe der Fundpramie wurde nach der Regelung des 971 BGB Finderlohn gestaltet Einzelfragen Bearbeiten Nachrichtliches Prinzip Bearbeiten Eine Sache wird nach hessischem Denkmalrecht allein durch die Tatsache dass sie die in 2 Abs 1 gelisteten Merkmale aufweist zum Denkmal Der Eintrag in ein Denkmalverzeichnis ist so rein nachrichtlich nachrichtliches Prinzip Anm 7 Ein Verwaltungsakt ist also in der Regel nicht erforderlich damit eine Sache zum Kulturdenkmal wird Die Kulturdenkmalseigenschaft legt schon das Gesetz fest Ausnahmen gelten fur bewegliche Sachen die in der Regel erst durch den Eintrag in das Denkmalbuch zum Kulturdenkmal werden 12 Abs 2 Satz 1 Eine Ausnahme von dieser Regel sind Gegenstande die nach dem Kulturgutschutzgesetz in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen sind Sie sind durch den dortigen Eintrag automatisch Kulturdenkmaler nach hessischem Denkmalrecht 12 Abs 2 Satz 2 Eigentumer Bearbeiten Das Hessische Denkmalschutzgesetz richtet sich auch an die Eigentumer Besitzer und Unterhaltungspflichtigen von Kulturdenkmalern Diese sind verpflichtet ihr Kulturdenkmal zu erhalten und pfleglich zu behandeln 13 Abs 1 Dies gilt aber nur im Rahmen des individuell Zumutbaren Anm 8 21 Abs 3 Wird die Grenze der Zumutbarkeit uberschritten kann zum einen die Zumutbarkeit durch die offentliche Hand hergestellt werden Das kann durch eine Zuwendung 13 Abs 2 die Gewahrung von Abschreibungsmoglichkeiten fur den denkmalpflegerischen Mehraufwand nach 7i Einkommensteuergesetz oder die Ubernahme der Kosten einer Ausgrabung durch das Landesamt fur Denkmalpflege Hessen geschehen Zum anderen kann die offentliche Hand auf den Erhalt des Kulturdenkmals verzichten 18 Abs 3 Nr 2 Daruber hinaus besteht die Moglichkeit dass der Staat gegen Entschadigung ein Kulturdenkmal enteignet 26 Das ist allerdings in der Praxis wegen der damit verbundenen Kosten sehr selten Verursacherprinzip Bearbeiten Das Verursacherprinzip galt in Hessen schon immer musste aber bis 2016 aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden Nachdem dies immer wieder zu Diskussionen fuhrte wurde es nun explizit in den Gesetzestext hineingeschrieben 18 Abs 5 Verfahren Bearbeiten Genehmigung Bearbeiten Verfahren im Zusammenhang mit einem Kulturdenkmal sind immer nur durchzufuhren wenn es selbst 18 Abs 1 oder seine Umgebung 18 Abs 2 verandert werden soll Dann ist eine Genehmigung der zustandigen Denkmalbehorde erforderlich Als genehmigungspflichtig definiert das Gesetz das Zerstoren eines Kulturdenkmals fur die Zerstorung eines Bodendenkmals durch eine wissenschaftliche Ausgrabung enthalt 22 eine Spezialzustandigkeit Beseitigen eines Kulturdenkmals Verbringen eines Kulturdenkmals an einen anderen Ort Translozierung Instandsetzen eines Kulturdenkmals Umgestalten eines Kulturdenkmals einschliesslich des Anbringens von Werbeanlagen Die Genehmigung wird erteilt gegebenenfalls mit Auflagen wenn Grunde des Denkmalschutzes dem Vorhaben nicht entgegenstehen 18 Abs 3 Nr 1 ihre Ablehnung dem Eigentumer wirtschaftlich nicht zuzumuten ist 18 Abs 3 Nr 2 oder uberwiegende offentliche Interessen dies verlangen 18 Abs 3 Nr 3 Wird von der zustandigen Behorde uber einen vollstandig eingereichten Antrag auf eine Genehmigung nicht innerhalb von drei Monaten entschieden gilt er als genehmigt 20 Abs 2 Satz 3 Anm 9 Zustandige Behorde Bearbeiten In Hessen sind fur Denkmalschutz und Denkmalpflege folgende Behorden zustandig Oberste Denkmalschutzbehorde 4 Abs 1 das Hessische Ministerium fur Wissenschaft und Kunst Untere Denkmalschutzbehorden 4 Abs 2 das sind in den Landkreisen der Kreisausschuss in den kreisfreien Stadten und den kreisangehorigen Gemeinden denen die Bauaufsicht ubertragen ist der Magistrat Es gibt in Hessen 37 untere Denkmalschutzbehorden Der Verwaltungsaufbau der hessischen Denkmalverwaltung ist im Gegensatz zum ubrigen Verwaltungsaufbau des Landes Hessen zweistufig Eine mittlere Ebene eine obere Denkmalschutzbehorde kennt das hessische Denkmalrecht nicht Die Denkmalfachbehorde 5 das Landesamt fur Denkmalpflege Hessen Es steht ausserhalb des Verwaltungszuges von Oberer und unterer Denkmalschutzbehorde ist eine Fachbehorde und dem Hessischen Ministerium fur Wissenschaft und Kunst direkt nachgeordnet Im Landesamt ist landesseitig die Kompetenz fur Denkmalpflege gebundelt Das Landesamt fur Denkmalpflege Hessen berat die Denkmalschutzbehorden in denkmalfachlichen Fragen unterstutzt Eigentumer bei Pflege Untersuchung und Wiederherstellung ihrer Kulturdenkmaler inventarisiert die Kulturdenkmaler in Hessen fuhrt das Denkmalbuch und erforscht die Kulturdenkmaler als Beitrag zur Landesgeschichte 5 Abs 2 In den entsprechenden Verfahren etwa bei Planfeststellungsverfahren oder Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist es Trager offentlicher Belange in Sachen Denkmalschutz 5 Abs 2 Nr 2 Zustandig fur denkmalrechtliche Genehmigungen ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehorde 8 Abs 1 Ausnahmen gelten zum Beispiel fur die denkmalrechtliche Nachforschungsgenehmigung die die Denkmalfachbehorde erteilt 22 Die untere Denkmalschutzbehorde entscheidet im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehorde 20 Abs 5 Fur Massnahmen die Kulturdenkmaler nur in geringem Mass verandern konnen Denkmalfachbehorde und untere Denkmalschutzbehorde eine Verwaltungsvereinbarung uber ein pauschaliertes Beteiligungsverfahren treffen Das ist moglich wenn die untere Denkmalschutzbehorde ausreichend mit qualifiziertem Personal ausgestattet ist 20 Abs 8 Kommt Einvernehmen zwischen unterer Denkmalschutzbehorde und Denkmalfachbehorde nicht zu Stande entscheidet die Oberste Denkmalschutzbehorde 20 Abs 5 Bei staatseigenen Kulturdenkmalern gelten teilweise besondere Verfahrensregeln und Zustandigkeiten 8 Abs 2 Sofortmassnahmen Bearbeiten Kommt der Unterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals seiner Verpflichtung nicht nach und wird dadurch das Kulturdenkmal gefahrdet kann er verpflichtet werden erforderliche Erhaltungsmassnahmen auszufuhren 14 Abs 1 Kommt er dem nicht nach und der Zustand eines Kulturdenkmals erfordert unverzugliche Erhaltungsmassnahmen konnen Denkmalschutzbehorden alle Massnahmen ergreifen die geeignet sind die unmittelbare Gefahr fur den Bestand des Kulturdenkmals abzuwenden Eigentumer Besitzer und sonstige Unterhaltungspflichtige konnen im Rahmen des Zumutbaren zur Erstattung der dabei entstehenden Kosten herangezogen werden 14 Abs 2 Gesellschaftliches Engagement Bearbeiten Sowohl bei der obersten als auch bei den meisten unteren Denkmalschutzbehorden sind beratende unabhangige fachkundige Gremien eingerichtet Auf Landesebene heisst dieses Landesdenkmalrat 6 bei den unteren Denkmalschutzbehorden Denkmalbeirat 7 Abs 1 Ausserdem sind Ehrenamtliche in der Denkmalpflege vorgesehen 7 Abs 2 die die Denkmalschutzbehorden in der Denkmalpflege unterstutzen sollen Weiter wurde bei der Novellierung des Gesetzes 2016 klargestellt dass und in welchem Umfang Einsicht in das Denkmalverzeichnis genommen werden kann und das solche Informationen auch uber das Internet bereitgestellt werden konnen 10 Abs 2 11 Literatur BearbeitenGabriele Dolff Bonekamper Die Entdeckung des Mittelalters Historische Kommission fur Hessen Hg Studien zur Geschichte der Denkmalerfassung und des Denkmalschutzes in Hessen Kassel bzw Kurhessen im 18 und 19 Jahrhundert Diss Marburg 1984 Darmstadt Marburg 1985 ISBN 3 88443 149 8 Hans Feldtkeller Aus der Geschichte der Denkmalpflege in Hessen In Hessische Heimat Zeitschrift fur Kunst Kultur und Denkmalpflege Organ der Gesellschaft fur Kultur und Denkmalpflege Hessischer Heimatbund e V in Marburg 25 Nr 1 Sonderheft Denkmalpflege in Hessen 1975 S 18 23 ISSN 0178 3173 Ernst Rainer Hones Zum Hessischen Denkmalschutzgesetz vom 16 Juli 1902 In Landesamt fur Denkmalpflege Hessen Hrsg 100 Jahre Hessisches Denkmalschutzgesetz in Hessen Geschichte Bedeutung Wirkung Arbeitshefte des Landesamtes fur Denkmalpflege Hessen 5 Stuttgart 2003 S 48 60 Landesamt fur Denkmalpflege Hessen Hrsg 100 Jahre Hessisches Denkmalschutzgesetz in Hessen Geschichte Bedeutung Wirkung Arbeitshefte des Landesamtes fur Denkmalpflege Hessen 5 Stuttgart 2003 Gottfried Kiesow Organisation und Arbeitsweise der staatlichen Denkmalpflege in Hessen In Hessische Heimat Zeitschrift fur Kunst Kultur und Denkmalpflege Organ der Gesellschaft fur Kultur und Denkmalpflege Hessischer Heimatbund e V in Marburg 25 Nr 1 Sonderheft Denkmalpflege in Hessen 1975 S 23 25 ISSN 0178 3173 Michael Kummer Die hessischen Denkmalschutzgesetze 1974 und 1986 Voraussetzungen und Wirkungen In Denkmalschutzinformation 4 2002 S 84ff Nr 279 Angelika Nold Gerhard Seib Anmerkungen zur Hessen Kasselischen Denkmalschutzverordnung vom 22 Dezember 1780 In Hessische Heimat Zeitschrift fur Kunst Kultur und Denkmalpflege Organ der Gesellschaft fur Kultur und Denkmalpflege Hessischer Heimatbund e V in Marburg 25 Nr 1 Sonderheft Denkmalpflege in Hessen 1975 S 3 6 ISSN 0178 3173 Karl Reinhard Seehausen Denkmalschutz in Hessen 2 Auflage Wiesbaden 1997 ISBN 3 86115 794 2 Jutta Schuchard Denkmalschutz und Denkmalpflege in Hessen im 19 Jahrhundert Ein historischer Abriss In Hessische Heimat Zeitschrift fur Kunst Kultur und Denkmalpflege Organ der Gesellschaft fur Kultur und Denkmalpflege Hessischer Heimatbund e V in Marburg 25 Nr 1 Sonderheft Denkmalpflege in Hessen 1975 S 9 17 ISSN 0178 3173 Winfried Speitkamp Entstehung und Bedeutung des Denkmalschutzgesetzes fur das Grossherzogtum Hessen von 1902 In 100 Jahre Denkmalschutzgesetz in Hessen Geschichte Bedeutung Wirkung Stuttgart 2003 ISBN 3 8062 1855 2 Jan Nikolaus Viebrock und Dimitrij Davydov Hg Hessisches Denkmalschutzrecht Kommunale Schriften fur Hessen 4 Auflage W Kohlhammer Verlag Stuttgart 2018 ISBN 978 3 555 01906 2Anmerkungen Bearbeiten Denkmalrecht fallt in der Bundesrepublik Deutschland in die gesetzgeberische Zustandigkeit der Bundeslander Kulturhoheit der Lander so dass es in Deutschland fur jedes Bundesland ein eigenes insgesamt also 16 Denkmalschutzgesetze in Deutschland gibt Bis 1918 Grossherzogtum Hessen dann Volksstaat Hessen Zuvor musste etwas aus Epochen und Kulturen stammen fur die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind 19 Abs 1 alte Fassung Danach war immer fraglich ob spatmittelalterliche und neuzeitliche Funde und Fundstellen uberhaupt erfasst waren Auf hessischem Gebiet liegen ganz oder teilweise folgende Welterbestatten Kloster Lorsch Grube Messel Oberes Mittelrheintal Obergermanisch Raetischer Limes Bergpark Wilhelmshohe Nach der vorangehenden Rechtslage musste das Denkmalschutzgesetz das ja die Rechtsgrundlage fur den dauerhaften Erhalt der Kulturdenkmale ist selbst alle paar Jahre verlangert werden und war so selbst keine dauerhafte Rechtsgrundlage In den Gesetzen anderer Bundeslander herrscht teilweise eine andere Begrifflichkeit ohne dass etwas anderes gemeint ist etwa Ensemble Denkmalbereich Denkmalzone Flachendenkmal Im Gegensatz dazu steht das konstitutive Prinzip Danach wird eine Sache durch Verwaltungsakt zum Kulturdenkmal erklart Dies ist ein Ausfluss des verfassungsrechtlich garantierten Eigentums nach Art 14 GG Die Behorde kann die Frist aus wichtigem Grund um drei Monate verlangern ebd Einzelnachweise Bearbeiten GVBl des Landes Hessen vom 5 Dezember 2016 S 211 Hess RegBl S 275 Vom 23 September 1974 GVBl I S 450 Vom 5 September 1986 GVBl I S 269 zuletzt geandert durch Art 1 AndG vom 10 Juni 2011 GVBl I S 291 Denkmalschutzgesetze in Deutschland Baden Wurttemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein Westfalen Rheinland Pfalz Saarland Sachsen Sachsen Anhalt Schleswig Holstein Thuringen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4149086 1 lobid OGND AKS LCCN n92040206 VIAF 185167129 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hessisches Denkmalschutzgesetz amp oldid 230237895