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Das Gesetz zum Schutz von Kulturgut kurz Kulturgutschutzgesetz KGSG ist ein Bundesgesetz der Bundesrepublik Deutschland Neben den landesrechtlichen Denkmalschutzgesetzen regelt es einen Teilbereich 1 des Kulturgutschutzes Es loste am 6 August 2016 das bis dahin geltende Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung das Kulturgutruckgabegesetz und das Gesetz zur Ausfuhrung der Haager Konvention von 1954 ab BasisdatenTitel Gesetz zum Schutz von KulturgutKurztitel KulturgutschutzgesetzAbkurzung KGSGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von Art 73 Abs 1 Nr 5a GG u a Rechtsmaterie Besonderes Verwaltungsrecht Zivilrecht NebenstrafrechtFundstellennachweis 224 26Erlassen am 31 Juli 2016 BGBl I S 1914 Inkrafttreten am 6 August 2016 Art 10 G vom 31 Juli 2016 Letzte Anderung durch Art 40 G vom 20 November 2019 BGBl I S 1626 1649 Inkrafttreten derletzten Anderung 26 November 2019 Art 155 G vom 20 November 2019 GESTA B030Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Vorlauferregelungen 1 2 Neufassung 2016 2 Regelungsgehalt 2 1 Zentralbegriffe 2 1 1 Kulturgut 2 1 2 Nationales Kulturgut 2 1 3 Archaologisches Kulturgut 2 2 Abwanderungsschutz 2 2 1 Genehmigungsverfahren 2 2 2 Eintragungsverfahren 2 3 Einfuhrkontrollen 2 4 Stichtage 2 5 Sicherstellung und Einziehung 2 6 Kulturguthandel 2 6 1 Handelsverbote 2 6 2 Sorgfalts Aufzeichnungs und Auskunftspflichten 3 Kritik 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenRegelungen zum Schutz von Kulturgutern gegen Abwanderung ins Ausland wurden von verschiedenen deutschen Landern im fruhen 20 Jahrhundert erlassen 2 Dafur gab es zahlreiche Vorbilder aus anderen Staaten die entsprechende Regelungen schon im 19 Jahrhundert erlassen hatten Vorlauferregelungen Bearbeiten Die erste gesamtdeutsche Regelung wurde nach dem Ersten Weltkrieg mit einer Reichsverordnung uber die Ausfuhr von Kunstwerken 3 vom 11 Dezember 1919 getroffen Danach sollte ein Verzeichnis national wertvoller Kunstwerke angelegt werden deren Export beschrankt wurde Anlass war die Ausfuhr von Kunstwerken aus Adelsbesitz insbesondere der Oldenburger Gemaldegalerie durch den abgedankten Grossherzog im Sommer 1919 der nationale Proteste ausgelost hatte 4 Am 8 Mai 1920 folgte eine Reichsverordnung uber den Schutz von Denkmalen und Kunstwerken 5 die auch unabhangig von der Eintragung in das genannte Verzeichnis Exportbeschrankungen vorsah Damit wollte man insbesondere Panikverkaufen ins Ausland zur Linderung akuter Not begegnen 6 1955 wurde ein Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung kurz Kulturgutschutzgesetz 7 erlassen Seinem Inhalt nach entsprach es weitgehend der Reichsverordnung von 1919 Es trug insbesondere der mit dem Grundgesetz eingefuhrten Kulturhoheit der Lander Rechnung indem es in das Ermessen der Lander stellte ob und welche Kulturguter sie in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eintragen lassen Schon ein Jahr zuvor war die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten erlassen worden die in Deutschland durch ein Transformationsgesetz Gultigkeit erlangte Da der Kunsthandel auch den europaischen Binnenmarkt tangiert erliess die Europaische Union seit den 1990er Jahren zunehmend ebenfalls Regelungen auf dem Gebiet des Kulturgutschutzes Hierzu gehorte einerseits die 1992 erstmals erlassene und 2009 neu gefasste Ausfuhrverordnung 8 die in den EU Mitgliedstaaten unmittelbar gilt Die 1993 erlassene und nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltende Kulturguterruckgaberichtlinie 9 der EU wurde erst 1998 umgesetzt nachdem es zu einem Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europaischen Gerichtshof gekommen war 10 Ihrer Umsetzung diente ein neu erlassenes Kulturguterruckgabegesetz sowie eine Novelle des Kulturgutschutzgesetzes von 1955 11 Als die Bundesrepublik Deutschland 2007 schliesslich auch das Ubereinkommen uber Massnahmen zum Verbot und zur Verhutung der unzulassigen Einfuhr Ausfuhr und Ubereignung von Kulturgut der UNESCO von 1970 ratifizierte wurden Kulturgutschutzgesetz und Kulturguterruckgabegesetz novelliert 12 Dabei wurde auch eine Evaluation dieser neuen Rechtslage nach wenigen Jahren beschlossen Neufassung 2016 Bearbeiten Als Ergebnis dieser Evaluation legte die Bundesregierung im April 2013 einen umfangreichen Bericht uber die Auswirkungen der Novelle vor 13 Der Bericht stufte die geltende Rechtslage als ineffektiv und damit unzureichend ein Als Hauptkritikpunkte wurden benannt Das Gesetz von 2007 habe sich fur die Kulturguterruckgabe als nicht praxistauglich erwiesen Kein einziges Kulturgut sei auf seiner Grundlage zuruckgegeben worden Als Ursache hierfur wurden die hohen Anforderungen an eine Ruckfuhrung identifiziert denen kaum ein Drittstaat gerecht geworden sei Das Gesetz ermoglichte namlich nur eine Ruckfuhrung von Kulturgutern die in ihrem Herkunftsstaat in ein Verzeichnis nationalen Kulturgutes eingetragen waren Nur die wenigsten Staaten fuhren aber uberhaupt solche Verzeichnisse 14 Entsprechendes gilt fur die Praxis von Einfuhrkontrollen 15 Ein effektiver Abwanderungsschutz sei auf Grundlage des geltenden Gesetzes nicht moglich gewesen Die zustandigen Behorden hatten bereits Probleme ihnen unbekannte aber von Ausfuhrbeschrankungen betroffene Kulturguter bei Ausfuhrkontrollen zu identifizieren 16 Im Ubrigen erwies sich als Problem dass Ausfuhrverbote an die Eintragung in das Verzeichnis nationalen Kulturgutes gebunden war man sich mit solchen Eintragungen einerseits aber ausgesprochen zuruckhielt Seit Ende des Ersten Weltkriegs waren nur 2 700 Kulturguter unter Schutz gestellt worden 17 Andererseits erlangten die zustandigen Behorden oft schlechterdings keine Kenntnis von schutzenswerten Kulturgutern die hatten eingetragen werden konnen 17 Die Verzahnung mit den landesrechtlichen Denkmalschutzgesetzen fuhrte zu Wertungswiderspruchen Im Verzeichnis nationalen Kulturgutes gefuhrte Kulturguter die nicht dem landesrechtlichen Denkmalbegriff unterfielen durften daher zwar nicht ins Ausland ausgefuhrt im Inland aber zerstort werden 18 Hinzu kamen zwei Resolutionen des Weltsicherheitsrates der die UN Mitgliedstaaten so zu effektiven Massnahmen gegen den illegalen Kunsthandel verpflichtete 19 Damit sollte vor allem der Erkenntnis begegnet werden dass sich Terrororganisationen in Syrien und im Irak auch durch den Handel mit Kulturgutern finanzierten Schliesslich war auch eine Neufassung der Ruckgaberichtlinie 20 bis 2015 umzusetzen Nicht zuletzt weil im Vorfeld der Novelle Kulturguter von nationaler Bedeutung ins Ausland gelangt waren und teuer zuruckgekauft werden mussten 21 begann man unter Federfuhrung von Kulturstaatsministerin Monika Grutters ein vollstandig neues Kulturgutschutzgesetzes zu erarbeiten Schon im Herbst 2014 wurde deshalb eine offentliche mundliche Anhorung von Fachkreisen Verbanden Kirchen und Wissenschaftlern durchgefuhrt Anschliessend wurden mit 100 Personen die Kernanliegen der Novelle erarbeitet 22 Ende Juni 2015 gelangte zunachst ein nicht autorisierter Referentenentwurf in die Offentlichkeit und loste heftige Kritik aus Im Handelsblatt kritisierte ein Rechtsanwalt dass die Datenlage zur Terrorfinanzierung durch illegalen Antikenhandel nicht verifiziert sei 23 Sammler Galeristen und Auktionatoren unter anderem Rudolf Zwirner Max Hetzler und Florian Illies wandten sich in einem offenen Brief an Frau Grutters gegen den Entwurf den sie fur eine deutliche Verscharfung der bis dato geltenden Rechtslage hielten 24 Dagegen kritisierten Archaologen dass der Entwurf ungeeignet sei Raubgrabungen zu verhindern 25 Erst im Juli 2015 wurde demgegenuber ein abgestimmter Referentenentwurf bekannt Zu diesem Entwurf wurden abermals Fachkreise Verbande Kirche und Wissenschaftler angehort diesmal in einem schriftlichen Verfahren 22 Daraufhin beschloss die Bundesregierung am 4 November 2015 diesen Gesetzesentwurf und leitete ihn dem Bundesrat zu Versehen mit dessen Stellungnahme wurde er im Februar 2016 in den Bundestag eingebracht 26 Nach erster Lesung wurde die weitere Bearbeitung des Gesetzentwurfs dem Ausschuss fur Kultur und Medien zugewiesen Er fuhrte am 13 April 2016 eine weitere mundliche und schriftliche Anhorung diverser Experten durch 22 Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde das vom Ausschuss fur Kultur und Medien in einigen Punkten geanderte Gesetz in zweiter und dritter Lesung angenommen 27 12 Tage spater stimmte der Bundesrat zu Am 31 Juli wurde es vom Bundesprasidenten ausgefertigt und trat am 6 August 2016 in Kraft Die Vorlauferregelungen traten zugleich ausser Kraft Regelungsgehalt BearbeitenInhaltlich umfasst das Kulturgutschutzgesetz im Wesentlichen Regelungen zu den Bereichen des Abwanderungsschutzes der Einfuhrkontrolle des Handels mit sowie der Ruckgabe von Kulturgutern Restitution Hierfur wurden eine Reihe mitunter komplexer Regelungsmechanismen geschaffen die nicht zuletzt dazu beitragen sollen dass die zustandigen Behorden Kenntnis von schutzenswerten Kulturgutern erhalten 28 Zentralbegriffe Bearbeiten Die Regelungen des Kulturgutschutzgesetzes knupfen an verschiedene Begriffe von Kulturgut an Auf diese Weise werden fur einzelne Kategorien von Kulturgutern ein differenziertes System aus Bestimmungen geschaffen Vor allem drei Begriffe sind fur das Kulturgutschutzgesetz besonders zentral Kulturgut Bearbeiten Das Kulturgutschutzgesetz definiert als Kulturgut jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von kunstlerischem geschichtlichem oder archaologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen Erbes insbesondere von palaontologischem ethnographischem numismatischem oder wissenschaftlichem Wert 2 Abs 1 Nr 10 KGSG Der Begriff ist Tatbestandsmerkmal der meisten Bestimmungen des Kulturgutschutzgesetzes und definiert daher dessen prinzipiellen Anwendungsbereich Er wurde weit gefasst weil das Kulturgutschutzgesetz mehrere Vorgangerregelungen in sich vereint die unterschiedliche Kulturgutbegriffe verwendeten Sie alle sollen nun in einem einheitlichen Kulturgutbegriff aufgehen 29 Zu Kritik fuhrte dass auch Objekte von palaontologischem Wert als Kulturgut gelten sollen Die Palaontologie beschaftigt sich hauptsachlich mit Fossilien und damit mit einem Bereich der Natur nicht der Kultur 30 Dem wird entgegen gehalten dass der Begriff Kulturgut an die Bedeutung eines Objekts fur das kulturelle Leben anknupfe und daher auch kulturell bedeutende Naturerscheinungen wie Fossilien Pflanzen oder Mineralien bezeichnen konne 31 32 Nationales Kulturgut Bearbeiten Als nationales Kulturgut definiert das Kulturgutschutzgesetz jedes Kulturgut das in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen ist sich in offentlichem Eigentum und im Bestand einer offentlich rechtlichen Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet sich im Eigentum und im Bestand einer Kulturgut bewahrenden Einrichtung befindet die uberwiegend durch Zuwendungen der offentlichen Hand finanziert wird oder Teil einer Kunstsammlung des Bundes oder der Lander ist 6 Abs 1 KGSG Der Begriff des nationalen Kulturgutes ist vor allem fur die Regelungen des Abwanderungsschutzes und der Ruckgabe relevant Er entstammt der UNESCO Konvention von 1970 sowie Art 36 AEUV und wird auch von der EU Ausfuhrverordnung sowie Ruckgaberichtlinie verwendet 33 Nach Art 36 AEUV durfen von den nationalen Gesetzgebern unter anderem zum Schutz nationalen Kulturgutes Regelungen erlassen werden die den freien Warenverkehr innerhalb der Europaischen Union behindern Die Festlegung was nationales Kulturgut ist uberlasst das Europarecht den einzelnen Mitgliedstaaten 34 Mit der Definition folgt die Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen dem sogenannten Listenprinzip Im Gegensatz zu anderen Staaten stellt Deutschland nicht bestimmte Gruppen von Kulturgutern generell unter Schutz sondern nur solche die in ein Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen sind Daneben sind alle in offentlichen Sammlungen befindlichen Kulturguter automatisch von der Definition erfasst Sofern sie von einem privaten Leihgeber zur Verfugung gestellt wurden aber nicht gegen dessen Willen Archaologisches Kulturgut Bearbeiten Als archaologisches Kulturgut gelten alle bewegliche Sachen oder Sachgesamtheiten die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Aufschluss uber menschliches Leben in vergangener Zeit geben sich im Boden oder in einem Gewasser befinden oder befunden haben oder bei denen aufgrund der Gesamtumstande dies zu vermuten ist 2 Abs 1 KGSG Laut Bundesregierung soll sich diese Definition an das Denkmalschutzrecht der Lander sowie das EU Recht anlehnen 35 Seitens der Rechtswissenschaft wird jedoch kritisiert dass der Begriff ins Uferlose gehe Letztlich sei demnach jede im Boden oder im Wasser gefundene Konservenbuchse ein besonders geschutztes archaologisches Kulturgut 36 Abwanderungsschutz Bearbeiten Das Kulturgutschutzgesetz stellt als Grundsatz die Ausfuhr jeden Kulturguts ab einer bestimmten Alters und Wertgrenze gem 21 Nr 2 i V m 24 Abs 1 und 2 KGSG unter einen Genehmigungsvorbehalt Auf diese Weise soll sichergestellt werden dass der Staat wirtschaftlich hochwertige Kulturguter aus Privatbesitz kennt bevor sie ins Ausland ausgefuhrt werden 37 Von diesem Genehmigungsvorbehalt sind gem 24 Abs 1 Nr 2 KGSG einerseits Kulturguter ausgenommen die von ihrem Hersteller selbst in den europaischen Binnenmarkt entaussert werden Andererseits bedarf die Ausfuhr solcher Kulturguter keiner Genehmigung die bestimmte Alters und Wertgrenzen nicht erreichen Diese Grenzen werden prinzipiell aus der EU Ausfuhrverordnung ubernommen zum Teil aber fur die Ausfuhr in den europaischen Binnenmarkt gem 24 Abs 2 KGSG angehoben 38 Vergleich der Alters und Wertgrenzen nach Europarecht und dem KGSG Kulturgutkategorie Schutzuntergrenzen nach EU Ausfuhrverordnung Ausfuhr in Drittstaaten Schutzuntergrenzen nach 24 KGSG Ausfuhr in europaischen Binnenmarkt Altersgrenze Wertgrenze Altersgrenze WertgrenzeArchaologische Artefakte 100 Jahre keine 100 Jahre keineDenkmalteile 100 Jahre keine 100 Jahre keineGemalde 50 Jahre 150 000 75 Jahre 300 000 Aquarelle 50 Jahre 30 000 75 Jahre 100 000 Mosaike 50 Jahre 15 000 75 Jahre 50 000 Radierungen 50 Jahre 15 000 75 Jahre 50 000 Bildhauerkunst 50 Jahre 50 000 75 Jahre 100 000 Fotografien Filme 50 Jahre 15 000 75 Jahre 50 000 Handschriften 50 Jahre keine 75 Jahre 50 000 Bucher 100 Jahre 50 000 100 Jahre 50 000 Landkarten 200 Jahre 15 000 200 Jahre 15 000 Archive 50 Jahre keine 50 Jahre 50 000 Sammlungen keine 50 000 keine 50 000 Verkehrsmittel 75 Jahre 50 000 150 Jahre 100 000 Sonstige grds 39 100 Jahre 50 000 100 Jahre 100 000 Genehmigungsverfahren Bearbeiten Wurde eine Ausfuhrgenehmigung beantragt mussen die zustandigen Behorden gemass 24 Abs 5 7 S 1 KGSG binnen zehn Tagen eine Ausfuhrgenehmigung erteilen Eine solche Genehmigung darf nur versagt werden wenn ein Verfahren zur Eintragung des Kulturguts in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eingeleitet wurde dieses Kulturgut illegal nach Deutschland eingefuhrt wurde das Kulturgut aufgrund des Verdachts einer illegalen Ein oder Ausfuhr sichergestellt wurde vom Zoll angehalten wurde Fur nationales Kulturgut hangt die Ausfuhrgenehmigung von weiteren Voraussetzungen ab Sie darf gem 22 KGSG fur eine Ausfuhr von hochstens 5 Jahren Dauer nur erteilt werden wenn eine fristgerechte und unbeschadete Ruckkehr des fraglichen Kulturguts nach Deutschland garantiert ist Fur eine langere als 5 Jahre dauernde Ausfuhr fordert 23 Abs 2 KGSG dass dem nicht wesentliche Belange des deutschen Kulturgutbesitzes entgegenstehen Davon ist gem 23 Abs 3 KGSG aber jede Ausfuhr zur Restitution von Raubkunst ausgenommen Wird die Genehmigung zur Ausfuhr fur mehr als 6 Jahre versagt kann der Eigentumer ein Ankaufsverfahren durch ein Museum oder eine ahnliche Einrichtung einleiten Eintragungsverfahren Bearbeiten Ist ein Kulturgut kein nationales Kulturgut konnen die zustandigen Behorden eine Ausfuhrgenehmigung verweigern und stattdessen ein Verfahren zur Eintragung einleiten Ziel dieses Verfahren ist ein Kulturgut durch Eintragung in den Rang eines nationalen Kulturgutes zu heben Solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist ist die Ausfuhr des jeweiligen Kulturgutes verboten 21 Nr 1 KGSG Die Voraussetzungen fur die Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes regelt 7 Abs 1 KGSG Demnach kann ein Kulturgut nur eingetragen werden wenn 1 es besonders bedeutsam fur das kulturelle Erbe Deutschlands der Lander oder einer seiner historischen Regionen und damit identitatsstiftend fur die Kultur Deutschlands ist und 2 seine Abwanderung einen wesentlichen Verlust fur den deutschen Kulturbesitz bedeuten wurde und deshalb sein Verbleib im Bundesgebiet im herausragenden kulturellen offentlichen Interesse liegt 7 Abs 1 KGSG Lebt der Hersteller des Kulturgutes noch muss dieser einer Eintragung in jedem Fall zustimmen Laut Gesetzesbegrundung sollte so die bisherige Eintragungspraxis gesetzlich fixiert werden 40 Juristen kritisieren diese Norm jedoch Die Begrifflichkeit sei schillernd aber vollkommen unbestimmt 41 Ausserdem sei unklar inwiefern zwischen der Bedeutung fur das kulturelle Erbe und der identitatsstiftenden Wirkung ein Kausalitatsverhaltnis bestehen musse 42 Die Eintragung bewirkt zudem dass die Beschadigung des Kulturguts gem 18 KGSG verboten ist und gem 83 Abs 3 KGSG bestraft werden kann Die Beschadigung und Zerstorung der ubrigen Kategorien von Kulturgut war schon zuvor als gemeinschadliche Sachbeschadigung gem 304 StGB strafbar 43 Diese Regelung stellt sicher dass ein Kulturgut dessen Ausfuhr verboten ist im Inland auch nicht legal zerstort werden kann Vonseiten der Rechtswissenschaft wird jedoch bezweifelt dass der Bund die notige Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer solchen Regelung hat 44 Einfuhrkontrollen Bearbeiten Gem 28 Nr 1 KGSG ist die Einfuhr jeden Kulturgutes verboten das aus einem Mitgliedstaat der Europaischen Union oder der UNESCO Konvention von 1970 stammt dort als nationales Kulturgut unter Schutz gestellt ist und entgegen der dortigen Rechtsvorschriften ausgefuhrt wurde Das Einfuhrverbot bestimmt sich damit allein nach dem Recht des Herkunftstaates das sogenannte Listenprinzip wurde fur Einfuhrbeschrankungen also aufgegeben Von dieser Regelung sind gem 29 Nr 1 KGSG aber solche Kulturguter ausgenommen die bei Inkrafttreten der Novelle nach der vorherigen Rechtslage bereits rechtmassig ins Bundesgebiet eingefuhrt waren Gegenuber den deutschen Behorden muss gem 30 KGSG nachgewiesen werden dass die Einfuhr des Kulturgutes nicht verboten war Dafur mussen eine Ausfuhrgenehmigung oder andere die rechtmassige Ausfuhr bestatigende Unterlagen des Herkunftsstaates vorgelegt werden Seitens der Rechtswissenschaft wird kritisiert dass die Definition des Herkunftsstaates die sich aus 2 Abs 1 Nr 8 KGSG ergibt unklar sei Als Herkunftsstaat gelte sowohl derjenige Staat in dem das Kulturgut hergestellt wurde als auch derjenige der es unter Schutz gestellt hat 45 Selbst Experten sei es nicht moglich festzustellen welche Staaten ein Objekt unter Schutz gestellt haben Stichtage Bearbeiten 26 April 2007 volkerrechtliche Bindungswirkung des UNESCO Ubereinkommens von 1970 fur die Bundesrepublik Deutschland Ruckgabeanspruch eines UNESCO Vertragsstaates 46 Kulturguter die vor diesem Stichtag aus dem jeweiligen Herkunftsstaat illegal verbracht worden sind unterfallen keinem volkerrechtlich begrundeten Ruckgabeanspruch Sie werden hierdurch aber nicht automatisch legalisiert wie teilweise irrig angenommen wird Etwaige zivilrechtliche Herausgabeanspruche bleiben von der volkerrechtlichen Wertung unberuhrt Daruber hinaus bleibt der Handel mit Kulturgut welches illegal ausgegraben gestohlen wurde oder sonst abhandengekommen ist in Deutschland verboten 40 KGSG 47 Die Sorgfaltspflichten fur das Inverkehrbringen von Kulturgut 41 ff KGSG 48 sollen dieses Verbot sichern 31 Dezember 1992 Ruckgabeanspruch eines EU Mitgliedstaates Nach 50 KGSG 49 ist auf Ersuchen eines EU Mitgliedstaates Kulturgut zuruckzugeben wenn es von dort nach dem 31 Dezember 1992 illegal ausgefuhrt worden ist z B ohne eine erforderliche Ausfuhrgenehmigung eines Herkunftsstaates und vor oder nach der Ausfuhr als nationales Kulturgut von kunstlerischem geschichtlichem oder archaologischem Wert geschutzt worden ist Der Stichtag ist in der Richtlinie EU weit einheitlich vorgegeben und knupft an die erste Ruckgaberichtlinie von 1993 an Er gilt unabhangig vom Zeitpunkt des jeweiligen Beitritts zur EU Sicherstellung und Einziehung Bearbeiten Haben Behorden den Verdacht dass ein Kulturgut illegal aus oder eingefuhrt wird mussen sie es gem 33 Abs 1 KGSG sicherstellen Es wird dann von der zustandigen Behorde verwahrt und darf fur die Dauer der Sicherstellung nicht beschadigt zerstort oder in seinem Erscheinungsbild verandert werden Die Sicherstellung besteht so lange fort bis entweder der Verdacht entfallen ist oder eine Ruckgabe des Kulturguts an den Herkunftsstaat ausgeschlossen ist oder erfolgen soll 35 KGSG Dann wird das Kulturgut dem Berechtigten herausgegeben Soll keine Ruckgabe erfolgen und ist der Eigenbesitzer nicht ermittelbar oder holt er das Kulturgut nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist ab wird es eingezogen Diese Einziehung bewirkt dass alle Rechte an dem Kulturgut erloschen und das jeweilige Land selbst Eigentum erwirbt Damit kann das Kulturgut wieder legal gehandelt werden selbst wenn es zuvor illegal eingefuhrt worden ist 50 Daher kann das jeweilige Land das Kulturgut nach der Einziehung auch legal versteigern Kulturguthandel Bearbeiten Eine zentrale Neuerung der Gesetzesnovelle von 2016 ist die erstmalige Normierung von Regeln fur den Kulturguthandel Sie sollen den illegalen Kulturguthandel unterbinden und setzen im Wesentlichen auf zwei Mittel Handelsverbote Bearbeiten So ist das Inverkehrbringen von Kulturgut verboten wenn es abhandengekommen ist rechtswidrig ausgegraben oder unrechtmassig eingefuhrt worden ist 40 Abs 1 KGSG Das Verbot knupft damit an das Einfuhrverbot des 28 KGSG sowie an die landesrechtlichen Denkmalschutzvorschriften an Letzteres ergibt sich aus 2 Abs 1 Nr 14 KGSG wonach ein Kulturgut als illegal ausgegraben gilt wenn es ohne Grabungsgenehmigung ausgegraben wurde Eine solche Genehmigung ist in allen deutschen Bundeslandern vorgesehen Die Bedeutung des Begriffs abhandengekommen ist in der Rechtswissenschaft umstritten Laut Gesetzesbegrundung soll er sich an 935 BGB anlehnen 51 Daraus folgert ein Teil der Fachliteratur dass der Handel nur fur solche Kulturguter verboten ist an welchen der Eigentumer den unmittelbaren Besitz verloren hat 52 Ein anderer Teil der Fachliteratur verweist darauf dass der fur 935 BGB tragende Rechtsgrundsatz Hand wahre Hand fur 40 KGSG nicht gelte und deshalb jede Form von Besitzverlust als Abhandenkommen zu gelten habe 53 Verstosst ein Geschaft gegen 40 Abs 1 KGSG so ist es laut 40 Abs 2 KGSG nichtig Auch die Bedeutung und Reichweite dieser Norm ist umstritten Das uberwiegende Schrifttum halt 40 Abs 2 KGSG fur eine im Verhaltnis zu 134 BGB speziellere Norm und damit fur eine lex perfecta die das Abstraktionsprinzip des deutschen Zivilrechts durchbricht und deshalb einen gutglaubigen Auktionserwerb i S d 935 Abs 2 ausschliesst 50 54 55 Eine Mindermeinung will die Vorschrift hingegen fur abhandengekommene Kulturguter teleologisch reduzieren sodass etwa gestohlene Kunstwerke auch weiterhin bei Auktionen erworben werden konnen Andernfalls sei der Kunsthandelsstandort in Deutschland gefahrdet 56 57 Ihr wird entgegen gehalten dass 935 Abs 2 BGB ein besonderes Verkehrsinteresse am Auktionserwerb schutze an der Durchbrechung eines gesetzlichen Verbotes wie 40 Abs 1 KGSG aber niemals ein besonderes Verkehrsinteresse bestehen konne 58 Teilweise wird weiterhin vertreten dass 40 KGSG ein Erwerbsverbot begrunde das auch eine Ersitzung ausschliesse 53 59 Die wohl uberwiegende Auffassung lehnt dies ab weil sich die Vorschrift ihrem Wortlaut zufolge bloss auf Rechtsgeschafte bezieht 60 55 42 56 Die hochstrichterliche Rechtsprechung hat die Frage bisher noch nicht entschieden In einem Obiter dictum hat das Oberlandesgericht Nurnberg 2017 zunachst festgestellt dass 40 KGSG zumindest einer Ersitzung nicht im Wege stehe 61 Diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof 2019 aus anderen Grunden aufgehoben und dabei ausdrucklich offen gelassen ob infolge 40 KGSG noch eine Ersitzung moglich ist oder nicht 62 Wird ein gem 40 KGSG verbotenes Geschaft geschlossen macht sich der Verausserer nicht nur nach 40 Abs 4 KGSG gegenuber dem Erwerber schadens oder aufwendungsersatzpflichtig sondern auch nach 83 Abs 1 Nr 4 und 5 KGSG strafbar Sorgfalts Aufzeichnungs und Auskunftspflichten Bearbeiten Um moglichst zu verhindern dass ein verbotenes Geschaft geschlossen wird erlegt das KGSG dem Verausserer von Kulturgut Sorgfaltspflichten auf Die Rechtswissenschaft kritisiert dass ihre Rechtsnatur unklar sei weil sie sowohl einen zivilrechtlichen als auch einen offentlich rechtlichen Charakter haben 63 Jeder der Kulturgut veraussern will muss gem 41 KGSG unabhangig von Alter Art und Wert des Kulturgutes alle mit zumutbarem Aufwand zu beschaffenden Informationen prufen Das gilt aber nur bei bestimmten Verdachtsmomenten 64 Als solche kommen insbesondere in Betracht dass das Kulturgut zuvor ungewohnlich gunstig veraussert wurde oder dass der vorherige Verausserer bei einem hohen Kaufpreis auf Barzahlung bestanden hat In allen anderen Fallen soll massgeblich sein ob eine vernunftige Person Verdacht geschopft hatte 64 Daran wird kritisiert dass die Figur der vernunftigen Person eine Entlehnung aus dem common law ist die dem deutschen Recht so fremd sei 65 Fur gewerbliche Kunsthandler sehen die 42 ff KGSG ein abgestuftes System von Pflichten vor So entlastet 43 KGSG etwa den Primarmarkt wahrend 44 KGSG fur besonders sensible Kulturguter verscharfte Pflichten formuliert Verscharfte Pflichten gelten aber nur fur Kulturguter mit einem Wert von mindestens 2 500 es sei denn es handelt sich um archaologisches Kulturgut 66 Hinzu treten Pflichten zur Aufzeichnung und Aufbewahrung von Unterlagen in die gegebenenfalls Einsicht gewahrt werden muss Das Kulturgutschutzgesetz vereint schliesslich die bisherigen Regelungen zur Ruckgabe von Kulturgutern in ihre Herkunftsstaaten Es entspricht insoweit den bisherigen Regelungen bzw setzt das Europa und Volkerrecht um Kritik BearbeitenDas Kulturgutschutzgesetz wird in den einschlagigen Fachmedien umfangreich kritisiert Vor allem Vertreter des Kunsthandels bemangeln dass sie ubermassig belastet seien 67 68 69 So sei etwa nicht hinreichend berucksichtigt dass kaum ein Kulturgut je mit zugehorigen Unterlagen gehandelt wurde Gerade dieser Umstand gilt der Gegenposition als Beleg fur einen florierenden illegalen Kulturguthandel 70 Weil das Kulturgutschutzgesetz nur fur die Zukunft gilt wurden alle relevanten Falle davon zudem nicht erfasst 71 Andere kritisieren dass die Sorgfaltspflichten des Kulturgutschutzgesetzes die nach Denkmalrecht bestehenden Schatzregalien aushebele 72 Weil es archaologische Zufallsfunde nicht erfasse konne an diesen gutglaubig Eigentum erworben werden In diesem Zusammenhang trugen die Sorgfaltspflichten dazu bei die Anforderungen an die Gutglaubigkeit des Erwerbers abzusenken Die Lander wurden daher praktisch meist das Eigentum an solchen Gegenstanden verlieren wenn diese in den illegalen Handel gelangen Auch sonst berucksichtige das Gesetz die Belange des Kulturgutschutzes unzureichend weil die Bestimmungen nur wirklich auf museale Kulturguter passen und jede Schutzbestimmung von okonomischen Kriterien abhangig mache 73 Gegen diverse Vorschriften des Kulturgutschutzgesetzes wurde Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt 74 Die Verfahren sind abgeschlossen 75 Die Verfassungsbeschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen weil sie u a nicht die Subsidiaritatsanforderungen erfullen Zunachst besteht noch ein fachgerichtlicher Klarungsbedarf fur einige Rechtsbegriffe in den entsprechenden Paragraphen im KGSG zumutbarer Aufwand Merkmal des Abhandenkommens Ausfuhrverbot mit Genehmigungsvorbehalt die Zehn Tages Frist fur die Bearbeitung der Ausfuhrantrage etc 76 In einem Beitrag des Archaologen Raimund Karl werden einige Gerichtsurteile im Bereich des Kulturguterschutzes insbesondere betreffend den Handel mit archaologischen Kulturgutern genauer betrachtet und analysiert Diese Urteile gleichen sich insofern als staatliche Kulturguterschutzer sich in diesen Fallen mehr oder minder grob rechtswidrig verhielten und dadurch den von diesem Verhalten Betroffenen ob nun unabsichtlich oder absichtlich versucht haben zu schadigen 77 Literatur BearbeitenElmenhorst Wiese Hrsg Kulturgutschutzgesetz KGSG Kommentar Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70769 8 von der Decken Fechner Weller Hrsg Kulturgutschutzgesetz Handkommentar 2018 ISBN 978 3 8487 3746 8 von der Decken Das Kulturgutschutzgesetz von 2018 mit einem besonderen Fokus auf den Abwanderungsschutz fur deutsches Kulturgut in Weller Kemle Dreier Hrsg Kunst und Recht Ruckblick Gegenwart und Zukunft Baden Baden 2017 S 71 102 Fechner Kulturguterschutz in Martin Krautzberger u a Hrsg Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege Munchen 2017 Rn 78 203 Haimo Schack Zivilrechtliche Auswirkungen des KGSG Importverbote und Transparenzpflichten Kunst und Recht 2018 S 112 118 Weblinks BearbeitenGesetzestext Datenbank nach dem KGSG geschutzten Kulturgutes Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts BT Drs 18 7456 vom 3 Februar 2016 mit ausfuhrlicher Begrundung zum Kulturgutschutzgesetz Reinhard Mussgnug Die Staatsangehorigkeit des Kunstwerks auf YouTube abgerufen am 26 Juli 2019 Informationsseite uber das deutsche Gesetz zum Schutz von Kulturgut Linkliste zu alteren und aktuellen Beitragen Handreichung Zur Einleitung und Durchfuhrung nationaler Strafverfahren internationaler Rechtshilfeverfahren und verwaltungsrechtlicher Ruckgabeverfahren im Bereich des Kulturgutschutzes Interessengemeinschaft Deutscher Kunsthandel Hrsg Fair und gerecht Restitution und Provenienz im Kunstmarkt Praxis Probleme Perspektiven Heidelberg arthistoricum net 2021 Kerstin von der Decken Frank Fechner Matthias Weller Hrsg Kulturgutschutzgesetz Kommentar Reihe NOMOSKOMMENTAR Erstauflage Mit einem Geleitwort von Erik Jayme Baden Baden Nomos 2021 ISBN 978 3 8487 3746 8 Handreichung Zur Einleitung und Durchfuhrung nationaler Strafverfahren internationaler Rechtshilfeverfahren und verwaltungsrechtlicher Ruckgabeverfahren im Bereich des Kulturgutschutzes Saving Antiquities Taskforce Saving Antiquities Spielerisch Kulturgutschutz lernen Saving Antiquities Ein neues Projekt vermittelt spielerisch Hintergrunde und Funktionsweisen des Kulturgutschutzes Kulturguterschutz und Rechtsmissbrauch Raimund KarlEinzelnachweise Bearbeiten von der Decken Das Kulturgutschutzgesetz von 2016 in Weller Kemle Dreier Hrsg Kunst und Recht Ruckblick Gegenwart und Zukunft Baden Baden 2017 S 74 von der Decken Das Kulturgutschutzgesetz von 2018 mit einem besonderen Fokus auf den Abwanderungsschutz fur deutsches Kulturgut in Weller Kemle Dreier Hrsg Kunst und Recht Ruckblick Gegenwart und Zukunft Baden Baden 2017 S 85 87 RGBl S 1961 ff Malve Anna Falk Auflosung und Neubeginn Die Oldenburger Galerie und ihre Gemalde nach 1918 In Sebastian Dohe Malve Anna Falk Rainer Stamm Hrsg ie Gemaldegalerie Oldenburg Eine europaische Altmeistersammlung Michael Imhof Verlag Petersberg 2017 ISBN 978 3 7319 0447 2 S 49 66 RGBl S 913 ff Sophie Lenski Import ohne Export In Suddeutsche Zeitung 2 Februar 2016 S 13 BGBl I S 501 ff VO 2009 116 EG RL 1993 7 EWG Fechner Kulturguterschutz in Martin Krautzberger u a Hrsg Handbuch Denkmalschutz und Denkmalpflege Munchen 2017 Rn 129 BGBl I S 3162 ff BGBl I S 757 ff BT Drs 17 13378 BT Drs 17 13378 S 8 BT Drs 17 13378 S 8 BT Drs 17 13378 S 26 a b BT Drs 17 13378 S 23 BT Drs 17 13378 S 39 RES 2199 2015 Ziffer 5 RES 2253 2015 RL 2014 60 EU Tobias Timm Kunstmarkt Das bleibt mal schon hier Die Zeit 07 2015 1 Marz 2015 abgerufen am 1 Marz 2015 a b c von der Decken Das Kulturgutschutzgesetz von 2018 mit einem besonderen Fokus auf den Abwanderungsschutz fur deutsches Kulturgut in Weller Kemle Dreier Hrsg Kunst und Recht Ruckblick Gegenwart und Zukunft Baden Baden 2017 S 81 Lucas Elmenhorst Der sechs Milliarden Dollar Mythos Die Diskussion uber den Kulturguterschutz und uber Antiken aus Raubgrabungen beruht auf Zahlen die nie hinterfragt wurden Handelsblatt vom 31 Juli 2015 S 59 Romy Campe Offener Brief des deutschen Kunsthandels an Frau Grutters Totreguliert Neuregelung des Kulturgutschutzrechts kunstlebenberlin 07 2015 15 Juli 2015 abgerufen am 21 Juli 2015 Ein Desaster fur den Kulturgutschutz DGUF kommentiert Entwurf zum neuen Kulturgutschutzrecht Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft fur Ur und Fruhgeschichte Abgerufen am 7 Oktober 2015 BT Drs 18 7456 Trotz heftiger Proteste Bundestag verabschiedet Kulturgutschutzgesetz Spiegel Online 23 Juni 2016 BT Drs 18 7456 S 85 BT Drs 18 7456 S 59 Joachim Walser Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts kein Kunstwerk In KUR Kunst und Recht Band 18 Nr 5 2016 S 139 doi 10 15542 KUR 2016 5 4 quotus org abgerufen am 29 Juni 2020 Steffen M Jauss Kulturgutschutz unter Wirtschaftlichkeitsvorbehalt In Kritische Vierteljahresschrift fur Gesetzgebung und Rechtswissenschaft Band 101 Nr 2 2018 ISSN 2193 7869 S 155 doi 10 5771 2193 7869 2018 2 150 nomos elibrary de abgerufen am 29 Juni 2020 Jauss Steffen Kulturgut und nationales Kulturgut In KritV Band 102 Nr 4 2019 ISSN 2193 7869 S 351 doi 10 5771 2193 7869 2019 4 343 Von der Decken Das Kulturgutschutzgesetz von 2018 mit einem besonderen Fokus auf den Abwanderungsschutz fur deutsches Kulturgut in Weller Kemle Dreier Hrsg Kunst und Recht Ruckblick Gegenwart und Zukunft Baden Baden 2017 S 76 Von der Decken Das Kulturgutschutzgesetz von 2018 mit einem besonderen Fokus auf den Abwanderungsschutz fur deutsches Kulturgut In Weller Kemle Dreier Hrsg Kunst und Recht Ruckblick Gegenwart und Zukunft Baden Baden 2017 S 77 f BT Drs 18 7456 S 59 von Cube ist das Kunst oder kann das Weg NJW 2017 S 787 Erik Jayme Nationale Kunst heute Betrachtungen zum neuen Kulturgutschutzgesetz In Weller Kemle Dreier Hrsg Kunst und Recht Ruckblick Gegenwart und Zukunft Baden Baden 2017 S 56 BT Drs 18 7456 S 85 f fur einzelne Gegenstande genugt ein Alter von 50 Jahren BT Drs 18 7456 S 67 Elmenhorst Heimann Die Neuregelung des Kulturgutschutzrechts Uberblick uber die Grundstrukturen des KGSG NJW 2016 S 3399 a b Elmenhorst Wiese Elmenhorst 7 Rn 23 von Cube ist das Kunst oder kann das Weg NJW 2017 S 788 BT Drs 18 7456 S 81 von der Decken Das Kulturgutschutzgesetz von 2016 mit einem besonderen Fokus auf den Abwanderungsschutz fur deutsches Kulturgut in Weller Kemle Dreier Hrsg Kunst und Recht Ruckblick Gegenwart und Zukunft Baden Baden 2017 S 96 von Cube Ist das Kunst oder kann das weg In NJW 2017 S 788 STATUS OF RATIFICATION OF CONVENTIONS AND AGREEMENTS ADOPTED UNDER THE AUSPICES OF UNESCO PDF In Unesco 1 Juli 2021 abgerufen am 3 September 2022 englisch 40 KGSG Einzelnorm Abgerufen am 22 August 2022 41 KGSG Einzelnorm Abgerufen am 22 August 2022 50 KGSG Einzelnorm Abgerufen am 22 August 2022 a b Jauss Zur Frage des Erwerbs abhandengekommener rechtswidrig ausgegrabener oder unrechtmassig eingefuhrter Kulturguter In NJOZ 2018 S 561 BT Drs 18 7456 S 96 Lucas Elmenhorst Henrike Strobl Anmerkung zur Entscheidung des OLG Nurnberg vom 6 9 2017 12 U 2086 15 In KUR Kunst und Recht Band 19 Nr 5 6 2017 S 158 doi 10 15542 KUR 2017 5 6 6 quotus org abgerufen am 29 Juni 2020 a b Jauss Zur Frage des Erwerbs abhandengekommener rechtswidrig ausgegrabener oder unrechtmassig eingefuhrter Kulturguter In NJOZ 2018 S 562 Jayme Erik Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Kunstrecht Tagung der Forschungsgesellschaft Kunst amp Recht im Kunsthistorischen Museum in Wien In IPRax 2018 S 456 a b Janssen Achim Gutglaubiger Hinwegerwerb der Widmung einer offentlichen Sache In NJOZ Nr 48 2019 S 1555 a b Haimo Schack Zivilrechtliche Auswirkungen des KGSG Importverbote und Transparenzpflichten In KUR Kunst und Recht Band 20 Nr 5 2018 S 114 doi 10 15542 KUR 2018 5 2 quotus org abgerufen am 29 Juni 2020 von Cube Ist das Kunst oder kann das Weg NJW 2017 S 791 Elmenhorst Wiese Elmenhorst 40 Rn 12 Elmenhorst Strobl Anmerkung zur Entscheidung des OLG Nurnberg vom 6 9 2017 12 U 2086 15 Zum Verhaltnis von Ersitzung und 40 KGSG KuR 2017 S 159 Steffen M Jauss Beweisfragen rund um Eigentum und Ersitzung BGH Urteil vom 19 07 2019 V ZR 255 17 In JURA Juristische Ausbildung Band 42 Nr 4 28 Februar 2020 ISSN 0170 1452 S 376 doi 10 1515 jura 2019 2349 degruyter com abgerufen am 29 Juni 2020 Baldus Christian 937 In Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 8 Auflage Band 8 2020 Rn 40 Krause Tobias Beweislast des fruheren Besitzers bei Ersitzung eines gestohlenen Kunstwerks In NJW 2019 S 3155 OLG Nurnberg Darlegungs und Beweislast bei Ersitzung In KUR Kunst und Recht Band 19 Nr 5 6 2017 S 172 doi 10 15542 KUR 2017 5 6 7 quotus org abgerufen am 29 Juni 2020 Urteil des BGH vom 19 7 2019 V ZR 255 17 Rz 36 mit Anm durch Krause NJW 2019 3147 ff Weller LMK 2020 426356 Jauss JURA 2020 365 ff Dreesen KuR 2019 143 ff Strobl Sorgfaltspflichten im Kulturgutschutzgesetz Herausforderungen fur die Praxis In NJOZ 2017 S 816 a b Strobl Sorgfaltspflichten im Kulturgutschutzgesetz Herausforderungen fur die Praxis In NJOZ 2017 S 811 von Cube Ist das Kunst oder kann das weg In NJW 2017 S 791 Strobl Sorgfaltspflichten im Kulturgutschutzgesetz Herausforderungen fur die Praxis In NJOZ 2017 S 814 Birgit Maria Sturm Aspekte der Novellierung des Kulturgutschutzes In KUR Kunst und Recht Band 18 Nr 3 4 2016 S 73 doi 10 15542 KUR 2016 3 4 4 quotus org abgerufen am 29 Juni 2020 Julia Weiler Esser Die Auswirkungen des neuen Kulturgutschutzgesetzes auf den Handel mit Antiken In KUR Kunst und Recht Band 18 Nr 5 2016 S 133 doi 10 15542 KUR 2016 5 3 quotus org abgerufen am 29 Juni 2020 Gesetzgebung unter der Lupe Kostentrachtiger Kulturgutschutz Abgerufen am 22 August 2022 Muller Karpe Antikenhandel Kulturguterschutz Fortsetzung von KUR 2014 147 ff Das Antikenwaschegesetz zum Kulturgutschutzgesetz vom 31 Juli 2016 KuR 2017 S 44 Muller Karpe Antikenhandel Kulturguterschutz Fortsetzung von KUR 2014 147 ff Das Antikenwaschegesetz zum Kulturgutschutzgesetz vom 31 Juli 2016 KuR 2017 S 45 Steffen M Jauss Archaologische Zufallsfunde Schatzregalien und das neue KGSG In KUR Kunst und Recht Band 20 Nr 2 2018 S 56 60 doi 10 15542 KUR 2018 2 4 quotus org abgerufen am 29 Juni 2020 Jauss Kulturgutschutz unter Wirtschaftlichkeitsvorbehalt KritV 2018 S 169 f Aktenzeichen 1 BvR 1658 17 1 BvR 1727 17 1 BvR 1728 17 1 BvR 1729 17 1 BvR 1735 17 1 BvR 1746 17 BVerfG Beschluss der 2 Kammer des Ersten Senats vom 28 Juni 2021 1 BvR 1727 17 Rn 1 28 Bundesverfassungsgericht Entscheidungen Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen einzelne Vorschriften des Kulturgutschutzgesetzes 28 Juni 2021 abgerufen am 22 Mai 2022 Bundesverfassungsgericht Presse Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen einzelne Vorschriften des Kulturgutschutzgesetzes Abgerufen am 25 Mai 2022 Eingestellt von Raimund Karl Kulturguterschutz und Rechtsmissbrauch Abgerufen am 23 August 2022 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kulturgutschutzgesetz Deutschland amp oldid 235303337