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Dieser Artikel bezieht sich auf einen deutschen haushaltsrechtlichen Begriff Weitere Bedeutungen unter Zuwendung Begriffsklarung Unter Zuwendungen versteht man im deutschen Haushaltsrecht freiwillige Leistungen des Bundes an Stellen ausserhalb der Bundesverwaltung bzw Leistungen der Lander an Stellen ausserhalb der jeweiligen Landesverwaltung zur Erfullung bestimmter Zwecke Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsgrundlagen 2 1 Zuwendungsbescheide 2 2 Rechtsmittel 3 Zuwendungszweck 3 1 Abgrenzung 4 Zuwendungsarten 5 Finanzierungsarten 6 Finanzierungsformen 7 Ablauf eines Zuwendungsverfahrens 8 Zuwendungsbescheid Bewilligungsentscheid 8 1 Informationen im Einzelfall 9 Pflichten des Zuwendungsempfangers 10 Verwendungsnachweis 10 1 Anlagen 11 Verwendungsnachweisprufung 12 Uberprufung 13 Literatur 14 Weblinks 14 1 Gesetze und Vorschriften 14 2 Arbeitshilfen 15 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Staat Bund oder Lander hat an der Erfullung dieser Aufgaben die mit den Zuwendungen finanziert werden ein erhebliches Interesse das auf andere Weise nicht oder nicht hinreichend befriedigt werden kann Subsidiaritatsprinzip Auch gilt das Gebot der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit 1 sowie weitere Haushaltsgrundsatze und als Ausnahme 2 bei einer uberwiegenden Projektforderung durch offentliche Zuwendungsgeber oder generell 3 beim Vorliegen einer institutionellen Forderung das Besserstellungsverbot die im offentlichen Haushaltsrecht verankert sind Die Nebenbestimmungen zur Abrufrichtlinie sind derzeit noch strittig und nicht in Kraft 4 Rechtsgrundlagen BearbeitenRechtsgrundlage sind die 23 Veranschlagung und 44 Bewilligung der Bundeshaushaltsordnung BHO und der Haushaltsordnungen der Lander LHO und die jeweiligen Ausfuhrungs bzw Verwaltungsvorschriften VV BHO bzw VV LHO Die Vorschriften der Lander entsprechen in ihren Landeshaushaltsordnungen und Verwaltungsvorschriften grundsatzlich den Regelungen des Bundes Die Bereitstellung der Mittel fur die Zuwendungen erfolgt in den jahrlichen Haushaltsgesetzen Ausgaben und Verpflichtungsermachtigungen Zuwendungsbescheide Bearbeiten Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag hin in der Regel durch schriftliche Verwaltungsakte Zuwendungsbescheide ausnahmsweise auch durch offentlich rechtlichen Vertrag bewilligt In ihm wird zwingend festgelegt in welcher Form und in welcher Frist der Zwischen oder Endverwendungsnachweis zu fuhren ist siehe z B ANBest P Die Behorden sind verpflichtet Verwendungsnachweise zu verlangen und zu prufen Rechtsmittel Bearbeiten Rechtswidrige Zuwendungsbescheide konnen zuruckgenommen werden 48 VwVfG des Bundes oder der Lander Rechtmassige Zuwendungsbescheide konnen widerrufen werden 49 VwVfG des Bundes oder der Lander Insbesondere kann ein Zuwendungsbescheid mit Wirkung fur die Vergangenheit widerrufen werden wenn der mit der Zuwendung verfolgte Zweck nicht oder nicht mehr erreicht wird oder wenn die Mittel nicht alsbald nach ihrer Auszahlung verbraucht werden oder wenn der Zuwendungsempfanger eine Auflage nicht oder nach Fristsetzung nicht rechtzeitig erfullt 49 Abs 3 VwVfG Die Rechtsfolgen ergeben sich aus 49a VwVfG Uberzahlte Mittel sind mit Zinsen zu erstatten Ggf konnen Verspatungszinsen gefordert werden Zuwendungszweck BearbeitenIm Rahmen dieser Mittel durfen die Behorden Zuwendungen bewilligen Die Zuwendungszwecke werden im Allgemeinen in Forderrichtlinien festgelegt Das sind Verwaltungsvorschriften aus denen keine Rechtsanspruche auf Bewilligung hergeleitet werden konnen Die Behorden sind bei der Vergabe an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden Die Verwaltungspraxis fuhrt zu einer Selbstbindung der Verwaltungen die freilich jederzeit geandert werden kann Es gilt zumeist das Windhundprinzip Wenn die Mittel erschopft sind sind weitere Zuwendungsantrage abzulehnen Um ein gleichmassiges Verwaltungshandeln zu erwirken erliessen die Finanzministerien Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO in den vor allem Verfahrensvorschriften fur die Behorden enthalten sind Sie sind veroffentlicht Den Behorden wird vorgeschrieben Allgemeine Nebenbestimmungen den Zuwendungsbescheiden zu Grunde zu legen die sich in den Anlagen zu den Verwaltungsvorschriften befinden z B Allgemeine Nebenbestimmungen fur Zuwendungen zur Projektforderung ANBest P Abgrenzung Bearbeiten Zuwendungen umfassen zweckgebundene Zuschusse Zuweisungen Schuldendiensthilfen und andere nicht ruckzahlbare Leistungen sowie zweckgebundene Darlehen und andere bedingt oder unbedingt ruckzahlbare Leistungen Keine Zuwendungen im haushaltsrechtlichen Sinn sind insbesondere Sachleistungen Leistungen auf Grund von Rechtsvorschriften Aufwendungsersatz Entgelte auf Grund von Vertragen und Mitgliedsbeitrage Zuwendungsarten BearbeitenMan unterscheidet Institutionelle Forderung Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben eines Zuwendungsempfangers Obwohl die Forderung des Zuwendungsempfangers jahrlich neu beantragt und vom Zuwendungsgeber neu zu bewilligen ist gleicht die institutionelle Forderung in der Praxis einer Art Dauerverpflichtung fur die offentliche Hand Typisches Beispiel fur die institutionelle Forderung ist die Grundfinanzierung von bestimmten Forschungseinrichtungen z B Blaue Liste Einrichtungen der Leibniz Gemeinschaft Forschungseinrichtungen der Helmholtz Zentren Max Planck Gesellschaft Europaische Bewegung Deutschland und Fraunhofer Gesellschaft ProjektforderungZuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfangers fur einzelne Vorhaben die fachlich inhaltlich und finanziell abgrenzbar sind Der Zuwendungsgeber kann starker als bei der institutionellen Forderung Einfluss auf den Inhalt der Arbeit des Empfangers nehmen Ausserdem besteht fur den Zuwendungsgeber kein finanzielles Folgerisiko nach Ablauf der Forderung Finanzierungsarten BearbeitenMan unterscheidet zwischen AnteilfinanzierungDie Zuwendung errechnet sich als Anteil bzw Prozentsatz der anerkannten zuwendungsfahigen Ausgaben ein festgelegter Hochstbetrag darf jedoch nicht uberschritten werden Erzielt der Zuwendungsempfanger Einsparungen oder hohere Einnahmen als zunachst absehbar war ist die Zuwendung anteilig zuruckzuzahlen FehlbedarfsfinanzierungZugewendet wird der Betrag der die Lucke zwischen den anerkannten zuwendungsfahigen Ausgaben einerseits und den Eigenmitteln und sonstigen Einnahmen des Zuwendungsempfangers andererseits schliesst Auch hier wird ein Hochstbetrag festgelegt Einsparungen oder Mehreinnahmen fuhren in ihrer vollen Hohe zur Ruckzahlung der Zuwendung FestbetragsfinanzierungDie Zuwendung erfolgt in Form eines festen Betrages Dieser Betrag verbleibt auch bei Einsparungen und hoheren Einnahmen in voller Hohe beim Zuwendungsempfanger es sei denn seine Gesamtausgaben lagen unter dem Zuwendungsbetrag VollfinanzierungDem Zuwendungsempfanger werden alle Ausgaben finanziert ein festgelegter Hochstbetrag darf nicht uberschritten werden Jede Einnahmeerhohung bzw Ausgabenminderung des Zuwendungsempfangers mindert die Zuwendung in entsprechender Hohe Finanzierungsformen BearbeitenDie Zuwendung kann als unbedingt ruckzahlbare Zuwendung Darlehen bedingt ruckzahlbare Zuwendung Risiko nicht ruckzahlbare Zuwendung Zuschuss geleistet werden 5 Ablauf eines Zuwendungsverfahrens BearbeitenDas Zuwendungsverfahren umfasst acht Verfahrensschritte 5 Phase InformationenVeranschlagung Veranschlagung nach 23 und 44 BHOAntragstellung Unterlagen Erklarung der Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach 15 UStG Finanzierungsplan Projektforderung Erklarung dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde Projektforderung Projektbeschreibung Projektforderung Haushalts oder Wirtschaftsplan institutionelle Forderung Antragsprufung und Prufungsvermerk Bonitatsprufung Prufung der geordneten Buchfuhrung Prufung ob das Personal qualifiziert ist Erkenntnisse uber rechtswidriges Verhalten Vorliegen erheblicher SchuldenEntscheidung uber die Bewilligung Ablehnung des Zuwendungsantrags Stattgabe des Zuwendungsantrags unverbindliche Inaussichtstellung bei unvollstandigen Unterlagen ZusicherungBekanntgabe der Entscheidung Verwaltungsakt mit RechtsbehelfsbelehrungAuszahlung der Zuwendung nach BestandskraftPrufung von Anspruchen Bestehen Anspruche gegenuber dem Zuwendungsempfanger Erfolgskontrolle Prufung des Erfolgs der ZuwendungZuwendungsbescheid Bewilligungsentscheid BearbeitenDie Bekanntgabe der Entscheidung der Bewilligungsstelle erfolgt in einem Zuwendungsbescheid auch Bewilligungsbescheid genannt Er hat mindestens folgende Bestandteile Information RechtsgrundlageDaten des Zuwendungsempfangers VV Nr 4 2 1 zu 44 BHOArt der Zuwendung VV Nr 4 2 2 zu 44 BHOHohe der Zuwendung VV Nr 4 2 2 zu 44 BHOArt der Finanzierung VV Nr 4 2 4 zu 44 BHOForm der Finanzierung VV Nr 4 2 4 zu 44 BHOZweck der Zuwendung VV Nr 4 2 3 zu 44 BHOUmfang der anerkannten zuwendungsfahigen Ausgaben VV Nr 4 1 zu 44 BHOBegrundung fur abgelehnte Teile des Antrags 39 VwVfG und VV Nr 4 1 zu 44 BHOBenennung der zu beachtenden Allgemeinen Nebenbestimmungen VV Nr 4 2 9 zu 44 BHOHauptansprechpartner fur die Zuwendung bei mehreren Beteiligten VV Nr 4 2 6 zu 44 BHOArt der Auszahlung nach Bestandskraft VV Nr 7 1 zu 44 BHORechtsbehelfsbelehrung 37 VwVfGInformationen im Einzelfall Bearbeiten Je nach Konstellation kann die Angabe weiterer Informationen erforderlich sein 5 Einzelfall Information GesetzesgrundlageErhalt von Subventionen subventionserhebliche Vorgange und Offenbarungspflicht 3 SubvGinstitutionelle Forderung Anforderung einer Uberleitungsrechnung auf Einnahmen und Ausgaben VV Nr 4 2 8 zu 44 BHOErwerb von Grundstucken oder Rechten Vorbehalt zu Gunsten des Bundes VV Nr 5 6 1 zu 44 BHOruckzahlbare Zuwendung Aussagen zu Ruckzahlung Verzinsung Erstattungsanspruch VV Nr 5 6 3 zu 44 BHOErwerb von Schutzrechten Vorbehalt zu Gunsten des Bundes VV Nr 5 6 3 zu 44 BHOVerfassen einer wissenschaftlichen Arbeit Anwendbarkeit der Arbeitsergebnisse fur die Allgemeinheit VV Nr 5 6 4 zu 44 BHOBeteiligung fachtechnischer Dienststellen Regelung der Art und Weise VV Nr 5 6 5 zu 44 BHOInstitutionelle Forderung Auflage der Anwendung Haushaltsgesetze des Bundes VV Nr 5 6 7 zu 44 BHOKritische Falle Widerrufsvorbehalt VV Nr 5 8 zu 44 BHOmehrstufiges Zuwendungsverhaltnis Erlaubnis der Weiterleitung der Zuwendungsmittel VV Nr 12 1 zu 44 BHOPflichten des Zuwendungsempfangers BearbeitenDer Empfanger einer Zuwendung hat diverse Pflichten zu erfullen Dazu zahlen die Einhaltung der Grundsatze einer ordentlichen Buchfuhrung die Einhaltung der Vergabebestimmungen die Einhaltung der Betriebspflichten und die Einhaltung der Publikationsvorschriften Er hat mit der Bewilligungsbehorde wahrheitsgemass zusammenzuarbeiten dazu zahlen die Pflicht zur Mitteilung bei wesentlichen Veranderungen eine Inventarisierungspflicht das Fuhren von Teilnehmerlisten die Einhaltung von Berichtspflichten und die Einhaltung der Aufbewahrungspflicht Es konnen Kontrollen vor Ort erfolgen 5 Verwendungsnachweis BearbeitenNach Abschluss des Projekts hat der Empfanger einer Zuwendung einen Verwendungsnachweis zu erstellen Dieser umfasst einen Sachbericht einen zahlenmassigen Nachweis uber die Ausgabe der Mittel und eine Ordnungsmassigkeitsbestatigung Im Sachbericht mussen mindestens folgende Informationen enthalten sein Verwendung der Zuwendung Bericht uber erreichte Ziele in Bezug auf die Vorgaben Darstellung der Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten ArbeitAnlagen Bearbeiten Als Anlagen konnen enthalten sein Tatigkeitsbericht Lagebericht Abschlussbericht Prufungsbericht Veroffentlichungen 5 Verwendungsnachweisprufung BearbeitenDie Verwendungsnachweisprufung erfolgt in vier Schritten kursorische Prufung der Geltendmachung von Anspruchen gegenuber dem Zuwendungsempfanger vertiefte Prufung Erstellung eines Prufungsvermerks Unterrichtung des Zuwendungsempfangers uber die Auszahlung oder den WiderrufEin Widerruf kann nach 49 VwVfG erfolgen wenn die Mittel nicht entsprechend dem Zweck verwendet worden sind gegen eine Auflage verstossen wurde oder ein Verstoss gegen das Besserstellungsverbot vorliegt Nach der Anhorung nach 28 VwVfG konnen weitere Schritte eingeleitet werden und es wird gepruft ob eine Erstattung mit Zinsen geltend gemacht werden kann 5 Uberprufung BearbeitenDie Uberprufung der ordnungsgemassen Verwaltung erfolgt durch Prufbehorden als auch durch die Rechnungshofe im Kontext europaischer Fordermittel auch durch die Europaische Kommission und den Europaischen Rechnungshof Literatur BearbeitenVolker Mayer Zuwendungsrecht fur die Praxis in Bund Landern und Gemeinde Handbuch fur Bewilligungsbehorden und Zuwendungsempfanger Verlag Wallhalla 2019 Erwin Kramer Jurgen Schmidt Gerhard Kohler Zuwendungsrecht Zuwendungspraxis Kommentar Lose Blatt Sammlung 2014 Hans Lothar Endell Peter Fromgen Frank Albrecht Forderhandbuch Nordrhein Westfalen Zuwendungsrecht und Verfahren Verlag W Kohlhammer Lose Blatt Sammlung Stand Januar 2017 Norbert Dittrich Bundeshaushaltsordnung Kommentar mit Schwerpunkt Zuwendungen Verlagsgruppe Huthig Jehle Rehm Lose Blatt Sammlung Kommentierung zu den 23 44 und 91 BHO Sven Gumpert Zuwendungsrecht des Bundes Praxislehrbuch Zuwendungsrecht des Landes NRW Praxislehrbuch Verlag Sven Gumpert 2020Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Zuwendung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Gesetze und Vorschriften Bearbeiten Bundeshaushaltsordnung BHO Volltext Verwaltungsvorschriften zur BHO VV BHO Volltext 6 Forderrichtlinien VolltextArbeitshilfen Bearbeiten Forderkatalog Text Fordermoglichkeiten der Europaischen Union des Bundes und der Lander Forderdatenbank Forderhilfen Text Das System der offentlichen Haushalte BMF Bundeshaushalt 2008 Das Verhaltnis von Zuwendung und steuerlicher Forderung FilmdokumentEinzelnachweise Bearbeiten VV Nr 5 zu 44 BHO Bestandteil der Zuwendungsbescheide durch die jeweils zutreffende Allgemeine Nebenbestimmung Nr 1 1 Memento vom 17 Mai 2013 im Internet Archive Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden Allgemeine Nebenbestimmungen fur Zuwendungen zur Projektforderung auf Kostenbasis ANBest P Kosten Nr 1 3 Abgerufen am 9 Oktober 2019 werden die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfangers uberwiegend aus Zuwendungen der offentlichen Hand bestritten Allgemeine Nebenbestimmungen fur Zuwendungen zur institutionellen Forderung ANBest I Nr 1 3 Abgerufen am 9 Oktober 2019 Der Zuwendungsempfanger darf seine Beschaftigten nicht besser stellen als vergleichbare Bundesbedienstete zu Abrufrichtlinien Norbert Dittrich Bundeshaushaltsordnung Kommentar mit Schwerpunkt Zuwendungen 2017 a b c d e f Bettina Heinzmann Grundlagen des Haushaltsrechts bei Zuwendungen Stand Marz 2017 Achtung s a Dittrich zu Abrufrichtlinie VV BHO Nr 7 ist derzeit noch nicht in Kraft Normdaten Sachbegriff GND 4068172 5 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zuwendung amp oldid 228951519