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Das Besserstellungsverbot legt fest dass Empfanger von Zuwendungen ihre Mitarbeiter nicht besser verguten durfen als vergleichbare Angestellte des Zuwendungsgebers was haufig einer Vergutung nach dem Tarifvertrag fur den offentlichen Dienst entspricht Entsprechende Regelungen finden sich in den Allgemeinen Nebenbestimmungen der jeweiligen Zuwendungsbescheide und beruhen auf Verwaltungsvorschriften zu 44 der harmonisierten Haushaltsordnungen des Bunds und der Lander z B 44 Bundeshaushaltsordnung Das Besserstellungsverbot gilt bei Empfangern institutioneller Forderung 1 grundsatzlich bei Empfangern von Projektforderung nur wenn die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfangers uberwiegend aus Zuwendungen der offentlichen Hand bestritten werden 2 Es wird fur die Verwaltung im jahrlich verabschiedeten Haushaltsgesetz festgelegt z B 8 Abs 2 Haushaltsgesetz 2021 und wird aus dem Subsidiaritatsprinzip abgeleitet Diese Rechtsnorm bindet nur die Verwaltung fur den Zuwendungsempfanger wird sie erst durch eine entsprechende Integration der anzuwendenden Allgemeinen Nebenbestimmung Bestandteil des Bewilligungsbescheides und damit verbindlich Die Uberprufung der Einhaltung des Besserstellungsverbot gestaltet sich in der Praxis als schwierig weil sowohl auf Bundes wie auf Landesebene keine einheitlichen Kriterien und keine einheitlichen Vorschriften zu deren Anwendung existieren Vielmehr sind Fordermittelgeber oder Preisprufungsbehorden auf sich allein gestellt wenn sie Uberprufungen der Einhaltung des Besserstellungsverbots fur einzelne Zuwendungen durchfuhren Das fuhrt dazu dass bei Zuwendungsempfangern vorliegende Sachverhalte von einzelnen Prufinstanzen regelmassig abweichend bewertet werden auch weil einzelne Kriterien fallweise aggregiert betrachtet werden oder als Einzelkriterium bei Vergutung z B Gehalt Versorgung vermogenswirksame Leistung Urlaub etc Der Bundesrechnungshof 3 hat bereits 2016 diese Thematik adressiert und angeregt dass der Haushaltsgesetzgeber eine Anderung der Nebenbestimmungen fur Projektforderung zulasst um summarische Betrachtung von fixen Gehaltsbestandteilen zuzulassen Einzelnachweise Bearbeiten Nr 1 3 Allgemeine Nebenbestimmungen fur Zuwendungen zur institutionellen Forderung ANBest I Memento vom 24 April 2014 im Internet Archive abgerufen am 24 April 2021 Der Zuwendungsempfanger darf seine Beschaftigten nicht besser stellen als vergleichbare Bundesbedienstete Nr 1 3 Allgemeine Nebenbestimmungen fur Zuwendungen zur Projektforderung ANBest P Memento vom 24 April 2014 im Internet Archive abgerufen am 24 April 2021 werden die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfangers uberwiegend aus Zuwendungen der offentlichen Hand bestritten Der Prasident des Bundesrechnungshofs Prufung der Vergabe und Bewirtschaftung von Zuwendungen typische Mangel und Fehler im Zuwendungsbereich Empfehlung des Prasidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter fur Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung 2 uberarbeitete Auflage Stuttgart 2016 ISBN 978 3 17 031487 0 S 165 166 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Besserstellungsverbot amp oldid 218872966