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Die Statuslehre geht auf Georg Jellineks Schrift System der subjektiven offentlichen Rechte aus dem Jahre 1892 zuruck 1 Sie beinhaltet eine Kategorisierung von Grund oder Menschenrechten welche auch eine entwicklungsgeschichtliche Sicht des Rechts wiedergeben kann Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Kategorisierung nach Jellinek 2 1 Status subiectionis 2 2 Status negativus 2 3 Status positivus 2 4 Status activus 3 Entwicklungsgeschichtliche Sicht 4 Erweiterung durch Peter Haberle 4 1 Status activus processualis 5 Aktualisierung durch Winfried Brugger 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenIn Anlehnung an die romische Rechtsordnung geht Jellinek davon aus dass die Personlichkeit eines Individuums eine Relation desselben zum Staat ist Dieses Verhaltnis nennt er Status an den das einzelne Recht anknupft der aber selbst kein Recht ist Recht hat man Personlichkeit ist man Durch den Status wird erreicht dass die Personlichkeit eines Individuums eine variable Grosse ist die durch entsprechende Rechte erweitert oder vermindert werden kann Die Rechtsgleichheit wird durch gleiche objektive und subjektive Verhaltnisse geschaffen Beispiel Wer volljahrig ist hat das Recht den Fuhrerschein zu machen der Status der Volljahrigkeit erweitert die Rechtsfahigkeit Jellinek bezeichnet die Zielsetzung aller sozialen und politischen Kampfe als Versuch die Personlichkeit zu vergrossern Als Beispiel nennt er den Burger eines modernen Staates der mit Wahlrecht ungehinderter Erwerbs und Besitzfahigkeit ausgestattet eine verschiedene Personlichkeit gegenuber einem Staatsmitglied ist der an die Scholle gebunden und von der Teilnahme an einem feudalen und absoluten Staat ausgeschlossen war Durch die Anerkennung der Personlichkeit so Jellinek schrankt sich der Staat ein indem er eine Grenzlinie zwischen sich und einem Subjekt zieht und somit einen staatsfreien Bereich anerkennt Dieser fur das Individuum geschaffene und anerkannte Freiraum sei das Produkt der modernen kulturellen Entwicklung Mit der Zugehorigkeit zu einem Staat befindet sich das Individuum in verschiedenen Statusverhaltnissen Die eigentliche Statuslehre ist eine Kategorisierung dieser Verhaltnisse welche noch heute bei der Einordnung von Grund und Menschenrechten benutzt wird 2 Kategorisierung nach Jellinek BearbeitenJellinek beschrieb vier Grundstatuskategorien zur Gliederung der subjektiven offentlichen Rechte Reihenfolge nach Jellineks Beschreibung Status subiectionis Bearbeiten Der Status subiectionis ist ein passiver Status in dem sich ein Individuum befindet das nicht zu einer bestimmten Rechtsordnung gehort Dieser Status ist vergleichbar mit dem Homo sacer des romischen Strafrechts da er mit keinerlei Rechten und Pflichten verknupft ist Hannah Arendts Forderung ein Recht Rechte zu haben kann als Forderung nach einer Aufhebung dieses Status betrachtet werden Prinzipiell gibt es diesen Status seit der allgemeinen Erklarung der Menschenrechte nicht mehr da jeder Mensch nach Artikel 2 der UN Menschenrechtscharta zumindest die darin enthaltenen Rechte hat und nach Artikel 6 uberall als rechtsfahig anerkannt werden muss 3 Status negativus Bearbeiten Der Status negativus bindet die sogenannten Abwehrrechte an die Personlichkeit Das Staatsmitglied erhalt mit diesem Status einen staatsfreien Raum weshalb ihn Jellinek auch mit dem romischen Status libertatis bezeichnet Jellinek fuhrt hier die Moglichkeit einer Privilegierung des negativen Status auf und meint damit dass es rechtsbegrundete Verwaltungsakte gibt die einer Personlichkeit zusatzliche Freiraume einraumen die andere nicht haben Er nennt zum Beispiel die Erlaubnis zum Waffentragen Waffenschein Der Privilegierung stellt Jellinek auch die Moglichkeit einer Minderung des negativen Status entgegen mit der er zum Beispiel Freiheitsentzug als Strafmassnahme meint Die allgemeine Formel fur den negativen Status fasst Jellinek zusammen Das Individuum soll vom Staate zu keiner gesetzeswidrigen Leistung herangezogen werden und hat demnach einen auf Anerkennung seiner Freiheit basierten Anspruch auf Unterlassung und Aufhebung der diese Norm uberschreitenden obrigkeitlichen Befehle Der Status beschreibt entsprechend die negative Freiheit Freiheit von Status positivus Bearbeiten Der Status positivus bindet sogenannte Leistungsrechte an die Personlichkeit Jellinek benutzt dafur auch die romische Bezeichnung Status civitatis und meint prinzipiell Burgerrechte in einem Staat Im Gegensatz zu Reflexrechten hat das Individuum einen tatsachlichen Anspruch auf ein entsprechendes Recht vgl zum Beispiel den Unterschied zwischen Leistungsgewahrung und Arbeitsvermittlung als Aufgabe von Jobcentern in Deutschland Im Gemeininteresse ausgeubte Tatigkeit sofern diese dem Individuum Vorteile bringt ist nach Jellinek Reflexrecht In einer Fussnote erklart er dass es deshalb kein allgemeines Recht geben kann am Wohlstand des staatlichen Gemeinwesens teilzuhaben da dieses angebliche Recht ein Reflex staatlicher Pflicht sei Es gibt so Jellinek weiter nur einen positiven Rechtsanspruch des Einzelnen auf staatliche Leistungen im individuellen Interesse die nicht den Charakter einer Wohltat aufweisen Das heisst Sozialleistungen Grundsicherung oder Grundeinkommen sofern sie von einem Gemeinwesen garantiert werden sind Leistungen desselben im Interesse des Allgemeinwohls auf die der Einzelne keinen direkten rechtlichen Anspruch hat sondern nur einen indirekten wenn die entsprechende Leistung rechtlich verankert wurde Die allgemeine Formel fur den positiven Status fasst Jellinek zusammen Der Einzelne erhalt die rechtlich geschutzte Fahigkeit positive Leistungen vom Staat zu verlangen und fur den Staat die rechtliche Verpflichtung im Einzelinteresse tatig zu werden Der Status beschreibt entsprechend die positive Freiheit Freiheit zu Status activus Bearbeiten Der Status activus bindet sogenannte Beteiligungsrechte an die Personlichkeit Jellinek meint damit prinzipiell die politischen Rechte und nennt ihn auch Status der aktiven Civitat Dieser Status kam so nicht in der romischen Rechtsordnung vor aber impliziert dass er auf den Status civitatis aufbaut und sich dennoch von ihm unterscheidet Nicht Anspruche an den Staat bilden seinen Inhalt sondern dass der Einzelne mogliches Objekt einer staatlichen Aktion ist Damit ist der aktive Status das direkte Gegenstuck zum negativen der den Einzelnen vom Staat befreit Der Unterschied zum Reflexrecht besteht laut Jellinek darin dass die Personlichkeit des Individuums eine ausserhalb seiner naturlichen Freiheit liegende Fahigkeit erhalt die die Ausubung politischer Rechte erst ermoglicht Der Einzelne wird in Ausubung einer Staatsfunktion selbst zum Staatsorgan hat aber dadurch keine gesonderten Rechte sondern nur staatliche Kompetenzen Nicht die Personlichkeit eines Konigs regiert sondern der Status der im Rechtssinn den Konig zum Konig macht Als Beispiel fur Beteiligungsrechte wird gerne das passive Wahlrecht genannt wahrend Jellinek alle politischen Rechte die mit einem politischen Amt verbunden sind dem Status activus zuordnet Das Recht eines Monarchen Regenten Staatsoberhaupts Richters Staatsbediensteten oder Beamten sowie das aktive und passive Wahlrecht Jellinek schreibt auch dass der negative und positive Status in gewissem Mass von der Staatsangehorigkeit unabhangig sein kann aber der aktive Status in der Regel mindestens die Zugehorigkeit zum jeweiligen Staat voraussetzt Teilweise seien daruber hinaus weitere Qualitaten erforderlich wie zum Beispiel die Geburt zum Beispiel kann in den USA nur derjenige Prasident werden der auch dort geboren wurde die alleinige Staatsangehorigkeit reicht nicht aus Entwicklungsgeschichtliche Sicht BearbeitenZum Beispiel war aus Sicht von Thomas H Marshall das 18 Jahrhundert die Zeit der Burgerrechte Status negativus das 19 Jahrhundert das der politischen Rechte Status aktivus und das 20 Jahrhundert das der sozialen Rechte Status positivus 4 Erweiterung durch Peter Haberle BearbeitenViel Widerhall fand auch der 1971 von Peter Haberle entwickelte Status activus processualis Status activus processualis Bearbeiten Organisation und Verfahren sind ein notwendiges Element der Wirksamkeit vieler Grundrechte zuweilen sogar Bedingung der Grundrechtsausubung Verfahren mussen so gestaltet sein dass schon formale Sicherungsmechanismen fur die Grundrechte bestehen welche dann auch als drittschutzende klagbare Normen zu verstehen sind Deshalb spricht Peter Haberle von einem Status activus processualis 5 Aktualisierung durch Winfried Brugger BearbeitenJellineks Statuslehre wurde von Winfried Brugger aktualisiert da er der Meinung war dass sie aufgrund ihres Entstehungszeitpunktes am Ende des 19 Jahrhunderts nicht mehr das ganze 20 Jahrhundert erreichte 6 Staat Burger Verhaltnis Schutzgut Problem Unsicherheit durch Losung Sicherung durch Vertreter1 Souveranitat Burger im status subiectionis Leben Machtzersplitterung Burgerkrieg Anarchie Territorialstaat Fursten dann Staatssouveranitat Nationalstaat Sakularisierung Jean Bodin Thomas Hobbes2 Liberalitat Burger im status libertatis negativus Freiheit von Souveranitatsanmassungen Bevormundung in der Gesellschaft Religion Wirtschaft Privatsphare Gewaltenteilung Abwehrrechte Rechtsstaat zum Teil Foderalismus Selbst vor sorge Montesquieu John Locke Immanuel Kant Federalist Papers3 Demokratie Burger im status activus Politische Freiheit zu Souveranitatsanmassungen politische Entmundigung Grundrechte auf Kommunikation politische Partizipation Volkssouveranitat Jean Jacques Rousseau Immanuel Kant4 Sozialstaat Burger im status positivus Gesellschaftliche Freiheit zu Souveranitatsindifferenz Verarmung soziale Ausbeutung der Schwachen Sozialversicherung soziale Rechte in Verfassung oder Gesetzgebung Lorenz von Stein Hermann Heller John Rawls5 Okologischer Staat Burger im status oecologicus Okologische Lebens und Freiheitsvoraussetzungen Umweltzerstorung Ressourcenschutz Schutz der offentlichen Umweltguter Staatsziel Umweltschutz Hans Jonas Theorie okonomischer Externalitaten Von Anthropo zu Bio und Okozentrik 6 Kulturstaat Burger im status culturalis Kulturelle Entfaltungsvoraussetzungen Kalte Anonymitat des Gemeinschaftslebens Staatsziel Kultur objektive Grundrechtsfunktionen zur Unterstutzung reicher Lebenswelten Georg Jellinek Peter Haberle7 Transnationalitat I Burger im status Europaeus Freiheit im nationalen politischen Verband Souveranitatsdefizite Nationalstaaten in Europa zu schwach zu stark zu partikularistisch Europarecht Eingliederung in Europaische Gemeinschaft Union Europaische Menschenrechtskonvention Europaidee Winston Churchill Jean Monnet Robert Schuman Walter Hallstein8 Transnationalitat II Burger im status universalis Freiheit im Staatenverbund Nationalstaaten EU in der Welt zu schwach zu stark zu partikularistisch Volkerrecht Eingliederung in internationale Organisationen Menschenrechtspakte Universalmoral Eine Welt Menschheit Immanuel Kant John Rawls Jurgen HabermasSiehe auch BearbeitenGrundrecht Menschenrechte Sozialer Status Georg JellinekWeblinks BearbeitenAG zur Vorlesung Staatsrecht II Grundrechte MS Word 33 kB Historische Entwicklung und strukturelle Eigenarten der Grundrechte in der Schweiz Grundrechtsfunktionen Statuslehre nach JellinekEinzelnachweise Bearbeiten Georg Jellinek System der subjektiven offentlichen Rechte PDF 21 7 MB Freiburg im Breisgau 1892 Internet Archive Bsp 8th World Congress Memento vom 23 April 2011 im Internet Archive of the International Association of Constitutional Law 6 10 Dezember 2010 in Mexiko Workshop Indivisibility of human rights vgl Art 2 und Art 6 der Allgemeine Erklarung der Menschenrechte vom 10 12 1948 bei Wikisource Guy Standing Promoting income security as a right Introduction Seite XIII Anthem Press 2005 ISBN 978 1 84331 174 4 Peter Haberle in VVDStRL 30 1972 S 43 86 Winfried Brugger Zum Verhaltnis von Menschenbild und Menschenrechten PDF 126 kB in Vom Rechte das mit uns geboren ist hrsg von der Konrad Adenauer Stiftung e V ISBN 978 3 451 29819 6 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Statuslehre Recht amp oldid 238362389 Status activus