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CRAMRA Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities auch Minerals Convention oder Antarctic Mineral Convention im Deutschen auch Ubereinkommen zur Regelung der Tatigkeiten im Zusammenhang mit mineralischen Ressourcen der Antarktis ist ein am 2 Juni 1988 im neuseelandischen Wellington verabschiedetes aber nie in Kraft getretenes internationales Abkommen Es hatte die volkerrechtliche Regelung staatlicher Erschliessungs und Bergbauunternehmungen in der Antarktis zum Ziel Dabei hatte es die Erkundung und Abbau von Ressourcen unter Einhaltung strenger Umweltvorschriften erlaubt Emblem des Antarktis Vertrags Den Verhandlungsrunden gingen einige Jahrzehnte von kleinen Funden von antarktischen Ressourcen und Spekulationen uber grosse Vorkommen voraus Die Vertragsstaaten des 1959 verhandelten Antarktis Vertrags hielten eine Regelung fur notwendig um eine mogliche Gefahr fur die Koexistenz in der Antarktis abzuwenden Die Anzahl der beteiligten Staaten wuchs im Laufe der sechs Jahre andauernden Verhandlungen an auf 32 Nationen Nach seinem Verabschiedungsort wird CRAMRA auch Wellington Convention oder Wellingtoner Ubereinkommen genannt Das Ubereinkommen war nicht unumstritten Bereits wahrend der Tagungen der Staaten wurde Kritik unter anderem im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen und von Umweltorganisationen geaussert Trotzdem einigten sich die Staaten Nach der Verabschiedung nahm die Kritik weiter zu auch verursacht durch Umweltkatastrophen Australien und Frankreich stellten den neuen Plan vor die Antarktis zu einem Wildnispark umzugestalten Diesem Ziel schlossen sich weitere Staaten an sodass das Ubereinkommen von keinem Staat ratifiziert wurde und somit nicht in Kraft trat Einige der Vorschriften wurden jedoch in das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis Vertrag aufgenommen dass 1991 aufgrund der australisch franzosischen Initiative verabschiedet worden ist Dazu gehoren die Prinzipien der Umweltschutzregelungen und die Grundsatze der Umweltvertraglichkeitsprufung Seit Inkrafttreten des Umweltschutzprotokolls gilt das Abkommen allerdings als aufgegeben In der Umweltrechtsliteratur wird CRAMRA teilweise das Potential zugesprochen ein mogliches Regime fur die Zukunft zu sein wenn die Staaten entscheiden wurden das 1991 verabschiedete Bergbauverbot nicht zu verlangern Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 1 1 Entdeckung von Ressourcen in der Antarktis 1 2 Debatten uber die Wirtschaftlichkeit einer Erschliessung 1 3 Rechtliche Grundlagen einer Erschliessung 2 Verlauf wahrend der Verhandlungen 2 1 Rolle des Verhandlungsfuhrers Christopher Beeby 2 2 Treffen und Teilnahmestaaten 2 3 Kritik im Rahmen der Verhandlungsrunden 2 4 Abschluss des Vertrages 3 Vertragsinhalte 3 1 Institutionen 3 2 Regelungen zum Umweltschutz 3 3 Streitbeilegung 3 4 Andere Regelungen 4 Stand der Unterzeichnungen und Ratifikationen 5 Rezeption und Widerstand 5 1 Vorschlag eines Wildnisparkes 5 2 Reaktion der anderen Staaten auf den Vorschlag Australiens und Frankreichs 5 3 Verabschiedung des Umweltprotokolls und Erbe CRAMRAs 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenEntdeckung von Ressourcen in der Antarktis Bearbeiten nbsp Basislager der Australasiatischen Antarktisexpedition die Mawson s Huts um 1912 Die Erkundung der Antarktis begann Ende des 19 Jahrhunderts Expeditionen des Vereinigten Konigreiches der Vereinigten Staaten des Russischen Kaiserreiches und Frankreichs erforschten und kartierten den Kontinent Daneben war insbesondere der Fisch und Walfang ein ausschlaggebendes Motiv in diesem Teil der Welt vorzudringen 1 Bei ersten Expeditionen in die Antarktis wurden mineralische Ressourcen gefunden Carsten Egeberg Borchgrevink entdeckte 1899 Quarzvorkommen Im Jahr 1907 kam es zu einer ersten Expedition von Douglas Mawson in die Antarktis und er stiess auf Kohle 2 1940 fand Trevett Dalwood von der South Australian School of Mines in Proben von Mawsons Australasiatischen Antarktisexpedition von 1911 bis 1914 kleine Vorkommen von Gold sowie Spuren von Kupfer Arsen und Silber 2 Nach diesen ersten Funden gewann das Interesse an einer Ressourcenerschliessung der Antarktis erstmals an Bedeutung 3 Zeitgleich wurden aber auch Forderungen laut die Antarktis kunftig als Naturpark zu schutzen Der Schweizer Naturforscher Paul Sarasin forderte bereits 1913 in seiner Denkschrift Uber die Aufgaben des Weltnaturschutzes die Antarktis wie die Arktis zu Schutzgebieten zu erklaren 4 Dessen ungeachtet erhoben verschiedene Staaten Territorialanspruche in der Antarktis So verteidigte der chilenische Aussenminister Raul Gomez 1947 staatliche Anspruche mit den Vorkommen von Ressourcen und auch Neuseeland verband die Erschliessung von Ressourcen mit der Frage nach politischer Souveranitat uber den Kontinent 2 Debatten uber die Wirtschaftlichkeit einer Erschliessung Bearbeiten Zunachst galt eine Forderung der antarktischen Mineralien jedoch noch als zu kostspielig So veroffentlichte beispielsweise im Jahr 1939 das Aussenministerium der Vereinigten Staaten eine Studie zu Ressourcenvorkommen unter dem Eis Damals wurde es als unwirtschaftlich eingeschatzt die wenigen gefundenen Rohstoffe zu erschliessen Das Interesse der Vereinigten Staaten verlagerte sich daher zunachst auf die im Antarktischen Ozean vorkommenden Erdol und Erdgasressourcen unter dem Meeresboden Im Jahr 1973 fuhrten die Vereinigten Staaten eine geologische Untersuchung durch und fanden grosse Vorkommen von Ol und Erdgas in der Bellingshausensee dem Rossmeer und dem Weddellmeer 3 Diese Vorkommen liessen die Hoffnung aufkommen dass es moglicherweise doch wirtschaftlich rentabel sei die Ressourcen zu erschliessen 5 Im Jahr 1975 beantragte das Unternehmen Texas Geophysical die Erschliessung von Vorkommen in der Ross und Weddel See was die Regierung der Vereinigten Staaten ablehnte Trotz der Zuruckweisung setzten Diskussionen um eine wirtschaftliche Erschliessung der Antarktis ein Neben den Vereinigten Staaten fuhrten auch andere Lander Expeditionen nach Antarktika durch Vor allem das ressourcenarme Japan zeigte Interesse an der Erschliessung von Rohstoffvorkommen 3 In den 1960ern machten sich in Neuseeland Australien dem Vereinigten Konigreich und den Vereinigten Staaten Bergbauunternehmen fur eine Erschliessung der Antarktis stark 6 Obwohl immer noch keine wirtschaftlich erschliessbaren Ressourcen gefunden worden waren schatze der United States Geological Survey dass in der Antarktis mindestens 45 Milliarden Barrel Ol und 115 Trillion Kubikfuss Erdgas zu finden seien Diese Schatzung wurde als zu hoch kritisiert 7 Andere Staaten wie Australien und die Sowjetunion fuhrten ab den 1960ern weitere Rechnungen durch Die Australier versuchten die bei den Expeditionen zu Beginn des 20 Jahrhunderts gefundenen Kohlevorkommen genauer einzuschatzen Dies ging mit einigen Unternehmen einher die Bergbaugenehmigungen von der australischen Regierung ersuchten Die Experten der Sowjetunion vermuteten Vorkommen unter anderem von Diamanten Kupfer Gold Eisen und Kohle Kritiker meinten allerdings dass die Untersuchungen in die Irre fuhren denn die gefundenen Mineralien seien nur Teil von Moranen Die Funde konnten noch keine Annahme rechtfertigen dass grosse und auch wirtschaftlich erschliessbare Vorkommen vorhanden seien 8 Wahrend des Internationalen Geophysikalischen Jahres 1957 1958 begannen mehrere Staaten dauerhafte Forschungsstationen in der Antarktis zu errichten 1 Rechtliche Grundlagen einer Erschliessung Bearbeiten nbsp Erstunterzeichnerstaaten des Antarktis Vertrags 1959 mit erhobenem Territorialanspruch auf die Antarktisohne erhobenen Territorialanspruch auf die Antarktis Der 1959 beschlossene Antarktis Vertrag regelte den politischen Status der Antarktis Der Vertrag hat die friedliche Nutzung und internationale wissenschaftliche Forschung in der Antarktis zum Ziel Das internationale Abkommen traf allerdings bezuglich der Vorkommenserschliessung keine Entscheidungen 9 Fur diesen Umstand werden zwei sich widersprechende Thesen angefuhrt Einer Erklarung zufolge stand in den 1950ern die Ressourcenvorkommen der Antarktis noch nicht im Fokus der Verhandlungsstaaten 10 Der anderen These zufolge seien die Vertragsparteien davon ausgegangen dass die Vertragsverhandlungen scheitern wurden sollte die Ressourcenfrage auf der Agenda stehen Aus diesem Grund seien Gesprache uber die Erschliessung von Rohstoffen vermieden worden 11 In den 1960er und 1970er Jahren bildete sich ein internationaler Konsens dafur heraus dass die Ausarbeitung eines Regelungssystems fur mogliche Erschliessungen eher vor dem Beginn von Bergbau in der Antarktis gelingen konnte als danach 12 Zunachst war jedoch noch immer die Frage wie politisch und rechtlich mit der Antarktis umgegangen werden sollte Einige Staaten waren zu diesem Zeitpunkt noch bereit ihre Anspruche aufzugeben und die Antarktis zu internationalisieren Dazu gehorten bei dem Treffen der Staaten 1968 die Vereinigten Staaten die Sowjetunion das Vereinigte Konigreich und Neuseeland Zusatzlich wird vermutet dass auch Norwegen zur Aufgabe seiner Anspruche bereit gewesen sei Die Anspruche wurden nicht als wichtig angesehen der Antarktis sprachen die Staaten keinen Wert ausserhalb von wissenschaftlicher Nutzung zu 13 Fur Gesprache um eine Losung kamen im Oktober 1970 einige Staaten in Tokio zusammen Zu dieser Zeit hatte das Vereinigte Konigreich immer noch die Absicht Antarktika zu internationalisieren die Vereinigten Staaten wollten eine Art Kondominium errichten und Neuseeland seinen Anspruch aufgeben 11 Australien Chile Argentinien und Frankreich wollten ihre territorialen Interessen dagegen verteidigen und keine Anderungen zulassen die ihre Souveranitat uber und nationale Interessen an den von ihnen beanspruchten Gebieten beeintrachtigen wurden 14 Eine internationale rechtliche Regelung der Ressourcenfrage schien drangender zu werden als sich die Funde von Ressourcen in der Antarktis hauften Hinzu kam dass mittlerweile in den Olfeldern Alaskas technische Neuerungen entwickelt worden waren die einen Abbau kunftig potenziell wirtschaftlich ertraglich machen konnten Nichtsdestotrotz herrschte auch noch wahrend der 1980er Jahre die Auffassung vor dass die Erschliessung der bereits gefundenen Rohstoffe weiterhin unrentabel ware 5 Zweifel an dieser Sicht nahmen mit den Olpreiskrisen 1973 und 1979 1980 zu denn durch das Embargo der Organisation erdolexportierender Lander ruckten die Olvorkommen in der Antarktis starker in den Fokus der Staatengemeinschaft 15 Auch Staaten wie das Vereinigte Konigreich und Neuseeland die vor einem Jahrzehnt noch bereit waren ihren Anspruch aufzugeben ruckten nun von dieser Ansicht ab 13 Die Mitgliedsstaaten des Vertrages des Antarktis Vertrages gingen davon aus dass ein weiterer grosser Fund von Rohstoffen die Region politisch destabilisieren konnte Ahnliches war zwischen 1896 und 1899 beim sogenannten Klondike Goldrausch in einer kanadisch alaskanischen Grenzregion geschehen 16 Die ungeloste Frage wie mit den Ressourcen umgegangen werden sollte wurde vom spateren Vorsitzenden der Verhandlungsrunde Christopher Beeby als eine politische Gefahr fur das System des Antarktis Vertrag bezeichnet Aus Sicht der Vertragsstaaten drohten die alten Streitigkeiten um Souveranitat und Territorialspruche wieder auszubrechen Die Autoritat des Antarktis Vertrag schien bedroht 12 Ein Vorschlag zur Regelung der Rohstofferschliessung und des Bergbaus wurde schriftlich erst 1972 bei einer Sitzung der Staaten Consultative Meeting in einem Abschlusspapier formuliert 10 Ein weiterer Faktor der die Staaten motivierte sich uber eine Regelung zu bemuhen war die fur 1973 einberufene Versammlung uber das Recht der See der Vereinten Nationen die den Meeresboden als eines ihrer Themen hatte Dies liess die Staaten befurchten dass eine entsprechende Konvention die Moglichkeit der Mitglieder des Antarktis Vertrages eine Regelung zu treffen unterlaufen konnte 17 Die Staaten teilten jedoch nicht nur keine gemeinsame Linie was den Umgang mit der Antarktis betraf Es schien ausserdem unklar ob eine Regelung zum Bergbau sinnvoll sein wurde So sah Chile bei dem Treffen 1972 die Gefahr dass ein Mineralienabkommen zu einem erneuten Ausbrechen der Konflikte um die Souveranitat innerhalb der Antarktis fuhren konnte 18 In einem Kommentar nach Ende der Verhandlungen fuhrte der stellvertretende sowjetische Aussenminister aus dass sein Land eigentlich kaum an Regelungen interessiert gewesen sei an den Verhandlungen jedoch aufgrund des Interesses der Vereinigten Staaten teilnahm 8 Andere Staaten wie das Vereinigte Konigreich mahnten zur Eile Sie sahen in den Planen einer Regelung eine Losung fur einen ansonsten anstehenden Konflikt Die Staaten verhandelten zunachst uber den Abschluss eines temporaren Bergbaumoratoriums Diese Ubereinkunft war nicht durch Umweltbedenken beeinflusst Es sollte dazu dienen Erschliessungsaktivitaten die ein potentielles Abkommen beeintrachtigen konnten zu verhindern Den Staaten gelang es jedoch nicht sich auf den Abschluss einer solchen Vereinbarung zu verstandigen 18 Bei der nachsten Sitzung 1975 beschlossen die Staaten dass sie alle Massnahmen treffen wurden und keine Vertragspartei Erschliessungsaktivitaten ergreifen wurde die den Prinzipien des Antarktis Vertrages zuwiderlaufen 10 Einige Staaten mit Territorialanspruch waren jedoch besorgt dass mit den erwarteten Regelungen auch ihre Interessen beeintrachtigt wurden Insbesondere Frankreich ausserte daher dass diese Staaten versuchen sollten einen gemeinsamen Standpunkt zu finden um ihre Bedurfnisse besser zu vertreten 19 Es dauerte dennoch bis zur Sitzung 1977 ehe sich die Staaten darauf einigten Verhandlungen aufzunehmen 10 Ein neuer Konflikt bahnte sich an als die Sowjetunion begann eine neue Station Druzhnaya zu errichten Argentinien war daruber ausserst besorgt da sich diese Station in dem Gebiet ihres Territorialanspruches befand Neuseeland befurchtete ahnliche Aktionen durch die Vereinigten Staaten von Amerika und Japan In Neuseeland sowie dem Nachbarn Australien mussten die Regierungen ein Problem losen Zum einen hatten sie ihrer Ansicht die Pflicht zu verhindern dass der Kontinent ausgeplundert werde zum anderen wollten sie Souveranitatsrechte geltend machen und gefundene Ressourcen selbst abbauen Neuseeland war es nach eigenen Angaben jedoch nicht moglich selbst exklusive Rechte durchzusetzen Es sah insbesondere aufgrund seiner Abhangigkeit von der US Versorgung fur sein antarktisches Territorium und den Pflichten aus dem ANZUS Abkommen die eigenen Territorialanspruche in Gefahr sollte es einen eigenmachtigen Kurs einschlagen Der Inselstaat versuchte daher sich an den Vereinigten Staaten und Australien zu orientieren Beide Staaten verfolgten allerdings keinen gemeinsamen Kurs was es fur Neuseelands Diplomatie schwieriger machte Sudafrika lehnte eine Internationalisierung ab war jedoch fur ein durch die Vertragsstaaten gefuhrtes Kondominium offen Dieses sollte die Ausbeutung der Antarktis durch einen Staat verhindern Norwegen schloss sich dieser Meinung an seine Prioritaten lagen in der Arktis Auch die Sowjetunion lehnte eine Internationalisierung ab befurwortete allerdings die Aufnahme neuer Mitglieder nach Einschatzung Australiens vor allem Mitglieder des Warschauer Paktes Belgien sah zunachst die Antarktis durch die Genfer Seerechtskonventionen geregelt Andere Staaten lehnten dieses jedoch ab Chile befurchtete dass die Vereinigten Staaten andere Lander mit Territorialanspruch wie im Spitzbergenvertrag benachteiligen wurden 20 Als treibende Krafte in den Diskussionen der 1970er Jahre werden die Vereinigten Staaten Australien und Neuseeland bezeichnet 21 Es dauerte nach der letzten Sitzung 1977 noch vier weitere Jahre bis sich die Staaten auf die Einberufung ausserordentlicher Treffen fur die Beratungen zum Abkommen verstandigen konnten 10 Grund fur die Verzogerungen waren parallel verlaufende Konsultationen zum Ubereinkommen uber die Erhaltung der lebenden Meeresschatze der Antarktis die erst 1980 endeten 5 Zu Beginn der 1980er Jahre begannen neben den Mitgliedsstaaten des Antarktis Vertrags auch die Vereinten Nationen Interesse an einer internationalen Regelung speziell des Status Antarktikas zu zeigen Die Staaten des Antarktis Vertrags wollten vor diesem Hintergrund noch dringender eine eigene Regelung finden 15 Verlauf wahrend der Verhandlungen BearbeitenRolle des Verhandlungsfuhrers Christopher Beeby Bearbeiten Der neuseelandische Diplomat Christopher Beeby bot bei dem Treffen der Staaten 1981 in Buenos Aires an die Zusammenkunfte auszurichten 22 Beeby wird in der spateren Analyse der Sitzungen eine grosse Bedeutung zugeschrieben 23 So habe er den Verhandlungen eine Kontinuitat gegeben und zwischen allen Delegationen den Kontakt gehalten 24 Diese Kontinuitat die Beeby ausubte war insbesondere deshalb notwendig weil der Antarktis Vertrag nicht uber ein eingerichtetes Sekretariat verfugte dass eine solche Funktion ausuben konnte Die Treffen der Delegationen mussten daher ad hoc organisiert werden und aufgrund der unterschiedlichen Orte war die Zeit fur das Verhandeln begrenzt 25 Teilweise habe seine Arbeit darin bestanden taglich mit den Delegierten der Staaten insbesondere den Nationen mit Territorialanspruch zu telefonieren und zu beraten 22 Dies hat sich insbesondere deshalb als wichtig erwiesen da die Frage der Erschliessung von antarktischen Ressourcen eine neue Frage fur alle Delegationen waren aber gleichzeitig auch eine die die Interessen der einzelnen Nationen in und an der Antarktis betraf 25 Beebys diplomatisches Geschick habe dazu beigetragen zahlreiche Schwierigkeiten zwischen den Parteien zu uberwinden und die Treffen zu einem erfolgreichen Abschluss kommen konnen Sofern der Leiter aus einem Staat stammt der in der Angelegenheit der Treffen eine gewisse Macht ausubt wird dies als zutraglich fur den Erfolg angenommen Eine solche Position wird Neuseeland aber nicht zugesprochen Dass der kleine Inselstaat trotzdem eine signifikante Rolle ausgeubt hat und ein Text am Ende verabschiedet wurde wird daher der Person von Christopher Beeby zugeschrieben 24 Auch Organisationen die sich gegen jeden Bergbau aussprachen wie die Antarctic and Southern Ocean Coalitionen erkannten Beebys Fahigkeit einen politische Losung fur die Ressourcenfrage zu finden an 26 Den ersten Entwurf zu dem Vertrag den sogenannten Beeby draft veroffentlichte Beeby nach einem Treffen in den Jahren 1982 1983 27 Neben Beebys Entwurf gab es noch einen weiteren der als der German draft bezeichnet wurde Beide hatten zum Inhalt dass Bergbau in der Antarktis erlaubt werden solle sofern Umweltstandards eingehalten werden Die Ausarbeitung Beebys setzte sich schlussendlich durch und wurde die Grundlage fur die nachfolgenden Gesprache und Treffen 28 Wahrend der Verhandlungen veroffentlichte Beeby noch einige weitere Entwurfe Sieben sogenannte Beeby texts wurden zwischen 1983 und 1987 veroffentlicht Die Texte waren zwar vertraulich wurden aber durchgestochen und so auch in Zeitschriften veroffentlicht 29 Die Texte selbst wurden auf der Basis von Verhandlungen und nationalen Ansichten geschrieben dann von den nationalen Delegationen gelesen und kommentiert Diese Kommentierungen wurden dann Beeby zugeleitet der nach weiteren personlichen Treffen beispielsweise mit den wichtigsten Diplomaten und Politikern einen neuen Textentwurf schrieb und versandte Wichtig fur den Schreibprozess waren nach Angabe von Teilnehmern eine Reihe von Sitzungen in Whangaroa zu denen Beeby in die neuseelandische Stadt eingeladen hatte Diese Treffen sollen zwischen den Diplomaten eine effiziente Arbeitsatmosphare geschaffen haben sodass die Arbeit an den Entwurfen voranging Die Beeby texts waren zwar keine formalen Verhandlungsdokumente sondern nur Anregungen Beebys galten aber als Grundlage der Konferenzen und der bilateralen und multilateralen Gesprache 23 Sie ermoglichten den Staaten an einem Prozess der Kompromissfindung ohne jedoch sich bereits gewissen Positionen anzuschliessen 24 Durch seine Vorschlage und die personlichen Treffen in Neuseeland bot Beeby die Moglichkeit die Besprechungen voranzubringen und nationale Ideen und Ansichten durch Reaktionen der anderen Staaten zu testen und so ein kompromissfahiges Ergebnis zu finden 23 Da keine formalen Noten uber die Gesprache aufgezeichnet wurden geben nur die informellen Entwurfe Beebys und die verhandelten Texte Aufschluss uber die offizielle Positionen eines Staates bei den Zusammentreffen 28 Treffen und Teilnahmestaaten Bearbeiten nbsp Ausblick von St Paul s Rock auf Whangaroa Harbour dem Ort eines der zahlreichen Treffen der Diplomaten und Politiker Die Treffen waren im Rahmen des Vertragssystems die vierte ausserordentliche Verhandlungsrunde Special Consultative Meeting Das erste Treffen der Diplomaten und Politiker der Vertragsstaaten fand im Juni 1982 in der neuseelandischen Hauptstadt Wellington statt 30 Ursprunglich ging Neuseeland davon aus dass die Aushandlungen bis 1983 abgeschlossen sein wurden 22 Innerhalb des Verhandlungsprozesses war es teilweise sehr schwierig die Staaten zu Kompromissen zu bewegen und politische Losungen zu finden Dabei fanden neben den offiziellen Treffen auch zahlreiche kleinere und informelle Treffen statt So waren beispielsweise Anfang 1986 einige Diskussionen festgefahren und Fronten verhartet so unter anderem zwischen den Befurwortern von geringen Hurden fur Bergbauaktivitaten und Befurworten strenger Umweltschutzvorschriften und Christopher Beeby lud zur Klarung einige zentrale Staaten darunter Argentinien Australien Chile Neuseeland das Vereinigte Konigreich und die Vereinigten Staaten nicht aber die Sowjetunion im Marz 1986 in eine abgelegene Hutte nach Whangaroa Harbour 31 Es fanden insgesamt 12 ausserordentlichen Sitzungen statt 5 alle mit dem Ziel eine Antarctic Mineral Convention verabschieden zu konnen Die Gesprache waren alle unter Ausschluss der Offentlichkeit gefuhrt worden und meist in informellen Zirkeln und nicht im Plenarsaal mit allen Delegierten Es gab wahrend dieser Zeit mindestens drei standige informelle Gruppen die erste war die Rechtsgruppe Sie behandelte Fragen der Haftung Streitbeilegung und Compliance Die zweite Gruppe die fast nur aus den Konsultativstaaten des Antarktis Vertrags bestand behandelte die Frage der Institutionen und der Entscheidungsfindung Die dritte Gruppe behandelte Fragen der Erschliessung von Rohstoffvorkommen Zentrale Staaten bei den Verhandlungen waren nach Analyse in der Literatur Neuseeland Australien die Vereinigten Staaten Argentinien Chile und das Vereinigte Konigreich Die Delegationen bestanden zum grossen Teil aus Mitarbeiten der Aussenministerien und Ressourcenministerien Nur einige Delegationen bestanden aus Mitgliedern der Bergbauindustrie oder aus Mitarbeitern der Umweltministerien 24 Aussergewohnlich ist dass sich wahrend der Verhandlungen Argentinien und das Vereinigte Konigreich im Falklandkrieg feindlich gegenuber standen jedoch an den Treffen ohne Proteste teilnahmen Nicht nur diese Staaten sondern alle hatten ein Interesse an einer gemeinsamen Nutzung der Ressourcen gehabt 32 Die Industriestaaten verlangten eine grossere Reprasentation in den Institutionen sodass sie in den Gremien die nicht alle Mitglieder enthielten immer vertreten gewesen waren Dies fuhrte zum Widerstand der Entwicklungslander die ihre Interessen in Gefahr sahen Die Staaten mit einem Territorialanspruch in der Antarktis verlangten ebenso dass sie Teil aller Gremien seien wurden die sich mit Erschliessungsprojekten in ihren Gebieten beschaftigen wurden Dies wurde vor allem von Japan kritisiert einem Staat ohne einen solchen Territorialanspruch 3 Wahrend der Jahre der Konferenzen stieg die Anzahl der Mitglieder zum Antarktis Vertrag an Dies wurde damit in Verbindung gebracht dass die beitretenden Staaten an dem im Raum stehenden moglichem Bergbau partizipieren wollten 33 Insbesondere galt dies fur die Volksrepublik China und Sudkorea 18 Andere Staaten die dem Vertragssystem beitraten waren Brasilien und Indien 1983 und Uruguay 1985 34 Im Rahmen der ersten Jahre kamen zahlreiche Vorschlage fur den Vertragstext von den Vereinigten Staaten So waren die spater im endgultigen Abkommen stehenden Institutionen in ihren Grundsatzen in den amerikanischen Vorschlagen angelegt Ein automatisches Vergabesystem von Bergbaulizenzen an einen Antragssteller der gewisse Voraussetzungen erfullt wurde gleichwohl von den anderen Staaten zuruckgewiesen 10 Zusammen mit der Bundesrepublik Deutschland und Japan vertraten die Vereinigten Staaten den Ansatz dass die Erschliessung von Ressourcen unabhangig von Territorialanspruchen moglich sein sollte Sie wurden durch das Vereinigte Konigreich und Frankreich unterstutzt obgleich beide Staaten selbst einen Territorialanspruch auf die Antarktis aufrechterhielten Die Staaten mit aktiver Bergbauindustrie namentlich Australien und Sudafrika unterstutzen teilweise eine nicht diskriminierende Erschliessung hatten jedoch auch die Sorge dass ihre nationalen Bergbauindustrien durch die Konkurrenz geschadigt werden konnten 34 Kritik im Rahmen der Verhandlungsrunden Bearbeiten Viele Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace und die Antarctic and Southern Ocean Coalition protestierten gegen einen Vertrag der Bergbau in der Antarktis einfuhren wurde Als sie allerdings erkannten dass die Verhandlungen voranschritten versuchten die Organisationen sich zu beteiligen und ihre Meinungen einzubringen Ihnen ist zuzuschreiben dass im Laufe der verschiedenen Entwurfe Beebys die Umweltschutzvorschriften verscharft und klarer formuliert wurden 35 Dies taten sie zum Teil durch die Erzeugung offentlichen Druckes Die durchgestochenen Beeby texts wurden von Greenpeace und ASOC in der Zeitschrift ECO analysiert und kritisiert 18 Trotzdem war ihr Einfluss wohl nur deshalb so bedeutend weil es kaum Unternehmen gab die fur einen offeneren Zugang zu den Ressourcen der Antarktis Lobbyismus betrieben Die meisten der gefundenen Ressourcen galten noch immer als nur mit zu grossem Aufwand zu erschliessen und so war das wirtschaftliche Interesse einzelner Unternehmen Lobbyismus zu betreiben nicht sehr hoch 35 Die grundsatzliche Kritik an den Verhandlungen wurde jedoch unter anderem vom neuseelandischen Premierminister David Lange zuruckgewiesen 36 nbsp Saal der UN Generalversammlung Viele Entwicklungslander die den Antarktis Vertrag nicht ratifiziert hatten kritisierten dass es ihnen nach den veroffentlichten Entwurfen nicht moglich sein sollte an den Entscheidungen der Institutionen teilzuhaben und sich auch selbst an der Erschliessung der Antarktis zu beteiligen 37 Diese Kritik war dabei nicht auf CRAMRA beschrankt sie war grundsatzliche Kritik am Antarktis Vertrag Nach der Ansicht die einige Staaten vertraten war Antarktika als Kontinent gemeinsames Erbe der Menschheit und sollte allen Staaten zugutekommen und nicht nur den wenigen Vertragsstaaten 38 Diese reagierten auf die Kritik in dem sie den Entwicklungslandern zu einem Beitritt zum Antarktis Vertrag rieten In der Generalversammlung der Vereinten Nationen von 1983 wurde die Frage der antarktischen Ressourcen diskutiert und Staaten brachten ihre Kritik hervor 3 Im Jahr 1983 wurde das Thema von Malaysia auf die Tagesordnung gesetzt es blieb auch noch bis 1990 Thema der Generalversammlungen 37 Ein Kritikpunkt war auch die Beteiligung Sudafrikas das zu diesem Zeitpunkt noch immer Apartheidregime war Die Vereinten Nationen forderten von den Staaten des Antarktis Vertrages zum einen das Ende der Verhandlungen bis mehr Staaten partizipieren konnten und zum anderen den Ausschluss Sudafrikas Im Dezember 1988 gab es zwei Resolutionen A43 83 A B die die Weiterfuhrung kritisierten 12 Die Staaten des Antarktis Vertrages lehnten die Forderung Antarktika als gemeinsames Erbe der Menschheit anzuerkennen ab Bei ihrem Treffen in Rio de Janeiro 1985 fanden sich diese Forderungen nach den ersten Debatten in der Generalversammlung in keinem Entwurfsvorschlag Das Treffen blieb aber nicht ohne Ergebnis es wurden einige wichtige Schlusselentscheidungen getroffen so die Einrichtung einer speziellen Runde der Mitgliedsstaaten Special Meeting of States Parties und die Zusammensetzung der Komitees 10 Die bei dem Treffen in Rio beschlossenen Entscheidungen werden als Rio package bezeichnet Die Beschlusse gingen zunachst nur an die Konsultativstaaten des Vertrages nicht an die Nicht konsultativstaaten 39 Abschluss des Vertrages Bearbeiten Im Jahr 1988 fand vom 2 Mai bis 2 Juni 1988 die finale Runde des Fourth Special Antarctic Treaty Consultative Meeting On Antartical Mineral Ressources statt Das Abkommen auch Antarctic Mineral Convention genannt wurde in diesem Rahmen am 2 Juni verabschiedet 40 Nach dem Ort des Treffen wird das Ubereinkommen auch manchmal als Wellington Convention 41 Wellingtoner Konvention 42 oder Wellingtoner Ubereinkommen bezeichnet 43 In der deutschen Literatur sind verschiedene Langnamen in Gebrauch 44 Zusatzlich hatten sich die Mitgliedsstaaten zu diesem Zeitpunkt 32 15 darauf geeinigt dass bis zum Inkrafttreten des Ubereinkommens die Staaten sich mit Bergbauprojekten zuruckhalten wurden 45 und sie verabschiedeten eine Schlussakte in der sie einige zentrale Definitionen des Vertrages festlegten 10 Die Konsultativstaaten die diesem Treffen beiwohnten waren Argentinien Belgien Brasilien Chile die Volksrepublik China die Bundesrepublik Deutschland die Deutsche Demokratische Republik Frankreich Indien Italien Japan Neuseeland Norwegen Polen Sudafrika die Sowjetunion das Vereinigte Konigreich die Vereinigten Staaten und Uruguay Die damaligen Nicht Konsultativstaaten die das Abkommen verabschiedeten waren Bulgarien Danemark Ecuador Finnland Griechenland Sudkorea Kanada Niederlande Papua Neuguinea Peru Rumanien Schweden und die Tschechoslowakei 46 Der verabschiedete Text ist grosstenteils deckungsgleich zum dritten Vorschlag Beebys Nach Beeby selbst war CRAMRA eine Besonderheit im Volkerrecht so biete der Vertrag einen Massnahmenkatalog der nicht wie vergleichbare Regime reaktiv sondern praventiv eingreife Direkt nach Verabschiedung wurde CRAMRA vorgeworfen dass er eine Einladung zum Bergbau sei Beeby wies diesen Vorwurf zuruck und sprach davon dass die Regelung das Gegenteil enthalte biete das Abkommen doch strikte Umweltschutzmassnahmen 29 CRAMRA unterschied zwischen drei Formen der Aktivitaten Suche prospecting Erkundung exploration und Erschliessung development 45 Fur die Erlaubnis einer Aktivitat war eine strenge Umweltvertraglichkeitsprufung vorgeschrieben 47 Von Kritikern wurde vorgebracht dass der bisherige unsichere rechtliche Status der Antarktis Unternehmen von teuren Investitionen abgehalten hatte Durch die Einfuhrung von Regularien wurde dieser bisher bestehende Schutz wegfallen Der Bergbau wurde dadurch wenn auch nur indirekt gefordert 35 Viele Staaten so unter anderem Brasilien und andere lateinamerikanische Lander sahen am Ende einen guten Ausgleich zwischen wirtschaftlichen und umweltpolitischen Interessen verwirklicht 48 Das Abkommen sollte nach Artikel 62 in Kraft treten sobald es 16 Mitgliedsstaaten des Antarktis Vertrages es ratifiziert hatten Alle Staaten mit einem Territorialanspruch in der Antarktis sowie funf Entwicklungslander 5 mussten den Vertrag ratifizieren damit er in Kraft treten konnte 49 Der Text des Dokumentes wurde in Chinesisch Englisch Franzosisch Russisch und Spanisch ausgehandelt 50 Zwischenzeitlich waren auch andere Vertragssprachen im Gesprach So hatte die Bundesrepublik verlangt dass auch Deutsch reprasentiert sein sollte Daraufhin verlangten auch andere Staaten einen Vertragstext in ihrer Landessprache Vor diesem Hintergrund liess der sechste Entwurf des Vorsitzenden es zunachst offen dass Vertragstexte in Deutsch Japanisch Norwegisch und Portugiesisch veroffentlicht werden konnten Vertragstexten in dieser Sprache wurden jedoch nie formuliert 51 Vertragsinhalte Bearbeiten nbsp Die rot markierte 60 Grad Linie gibt das ungefahre Vertragsgebiet an Das Abkommen sollte fur das Gebiet sudlich des 60 sudlichen Breitengrades gelten Damit folgte CRAMRA der Definition des Geltungsgebietes des Antarktis Vertrags erweiterte das Vertragsgebiet jedoch noch daruber hinaus CRAMRA sollte auch fur den Meeresboden auf dem Kontinentalsockel vor Antarktika gelten sollte selbst wenn dieser nordlich der 60 Grad Marke liegt Gehort der Kontinentalsockel zu einer Insel nordlich der 60 Grad Marke wird der Bereich nicht zum Vertragsbereich gezahlt 32 Zum Zeitpunkt der Verabschiedung hatten nicht alle Staaten mit Territorialanspruch klargemacht ob sie auch Anspruche auf die Meeresgebiete erheben wurden das Ubereinkommen war allerdings darauf gerichtet auch Gebiete des Ozeans und Erschliessung und Bergbau in diesen Gebieten zu regulieren und die Umweltvorschriften darauf anzuwenden 9 Zwar umschloss auch die Regelung des Antarktis Vertrags die Meeresgebiete 52 mit der Regelung im CRAMRA ware den Staaten mit Territorialanspruch eine Ausschliessliche Wirtschaftszone gewahrt worden was international hochst umstritten war 35 Das Ubereinkommen bezieht sich nicht auf den Tiefseeboden 32 CRAMRA wurde im Rahmen des Antarktis Vertrags verhandelt und es ist umstritten wie die Regelungen zum Hauptvertrag gestanden hatten Eine Ansicht war dass das Abkommen vertragsqualifizierend gewesen ware also der Antarktis Vertrag an sich Bergbau ohne Einschrankungen erlaubt hatte Demnach hatte CRAMRA die Rechte des Hauptvertrages eingeschrankt Eine andere Auffassung ging davon aus dass die 1988 verabschiedeten Artikel vertragserganzend gewirkt hatten wobei der Antarktis Vertrags somit keine Obligationen zum Bergbau aufstellen wollte sogenanntes pactum de non contrahendo Folglich hatte das Ubereinkommen eigenstandige Regelungen aufgestellt Teilweise wurde sogar die Meinung vertreten dass der Antarktis Vertrag Bergbau bereits verbieten wurde Da auch im Volkerrecht der Grundsatz pacta sunt servanda gilt ware das Mineralienabkommen damit sogar eine Anderung des Antarktis Vertrages gewesen 53 Das CRAMRA enthielt 67 Artikel und 12 zusatzliche Artikel im Annex uber die Errichtung eines Tribunals im Streitfall und definierte generelle Prinzipien und spezifische Obligationen 54 Artikel 9 wiederholte die Regelungen des Antarktis Vertrages welche die rechtliche Entscheidung uber die Territorialanspruche aufschob 38 Das Abkommen raumte jedoch den Staaten mit Territorialanspruch an verschiedenen Stellen wie bei der Besetzung von Institutionen einen Vorrang ein Die jeweiligen staatlichen Gebietsanspruche wurden und werden international nicht anerkannt Der Umstand der teilweisen Privilegierung der Staaten mit einem solchen Anspruch wird als eine rechtliche Bedeutung des aufgegebenen Vertrages fur die Situation in der Antarktis gesehen obwohl CRAMRA selbst nicht in Kraft trat 35 Neben der Regelung der Besetzung von Institutionen und dem Vorrang beim Inkrafttreten galten die Regelungen des Abkommens insbesondere die Umweltschutzvorschriften fur alle Staaten gleichermassen 55 Eine Anderung des Inhaltes ware nach Inkrafttreten erst nach weiteren zehn Jahren moglich gewesen 15 Institutionen Bearbeiten Bei Inkrafttreten hatte das Abkommen einige Institutionen eingerichtet Vorgesehen war unter anderem die Antarctic Minerals Resources Commission oder Antarctic Mineral Resource Commission Sie sollte in Neuseeland tagen Standige Mitglieder waren jene zwanzig Konsultativstaaten geworden die bis November 1988 diesen Status erlangt hatten Temporare Mitglieder waren die Staaten gewesen die mit der Massnahme verbunden waren beispielsweise aufgrund ihrer Eigenschaft als Sponsor der Aktivitat 38 Die Kommission ware zustandig gewesen nach Konsensbeschluss der Mitglieder ein ausgewahltes Gebiet fur Erkundung und Abbau freizugeben 56 Sie war weiterhin damit beauftragt fur alle notwendigen Massnahmen zum Schutz der antarktischen Umwelt und angrenzender Okosysteme zu sorgen Damit ware es ihr auch moglich gewesen Gebiete auszuweisen in denen keinerlei oder nur in reduzierter Weise Bergbau hatte stattfinden durfen Eine Unternehmung konnte in einem Gebiet erst beantragt werden konnen wenn die Kommission auswies dass Bergbau in dem Gebiet im Einklang mit den Umweltvorschriften moglich sei 57 Die Kommission konnte unter Artikel 41 auch festlegen welche Rohstoffe abgebaut werden durften und Regeln fur den Abbau aufstellen 5 Die Uberwachung der Unternehmungen hatte ein zusatzliches Regulatory Committee ubernommen In ihm hatten nur ein Teil der Mitgliedsstaaten gesessen 56 nach Vorschlag des Vorsitzenden waren zehn Mitglieder ausgewahlt worden Vier hatten aus der Gruppe der Staaten mit Territorialanspruch gewahlt werden mussen Jeder Konsultativstaat mit Anspruch sollte im Zusammenhang zu dem Gebiet der Aktivitat Mitglied sein Ebenso sollte die Gruppe der Entwicklungslander ausreichend reprasentiert werden Dies bedeutete dass drei Staaten aus dieser Gruppe Mitglied sein sollten Ein Komitee ware fur jedes von der Kommission ausgewiesenes Gebiet gegrundet worden 38 Diesen Komitees ware nach Einschatzung in der Literatur die Hauptaufgabe fur die Uberwachung des Umweltschutzes zugefallen Sie hatten die Genehmigungen fur die einzelnen Unternehmungen anhand der Entscheidungen der Kommission erteilt Das Komitee hatte eine Unternehmung jederzeit stoppen konnen sofern es die Gefahr eines Schadens fur die Umwelt gesehen hatte Fur Verstosse gegen das Ubereinkommen sollten auch Geldbussen verhangt werden konnen 57 Kritisiert wurde dass Entscheidungen des Komitees nicht von der Kommission uberprufbar waren 35 Die dritte Institution ware ein Scientific Technical and Environmental Advisory Committee deutsch auch Ratgeberausschuss 58 gewesen Diese Einrichtung hatte die Kommission dahingehend beraten ob ein Gebiet fur den Bergbau hatte freigegeben werden konnen 56 Kritisiert wurde dass das Komitee nur beratende Funktion hatte Es wurde den entscheidenden Gremien zwar die Informationen liefern diese konnten die Analysen aber auch verwerfen und so gegen wissenschaftliche Erkenntnisse handeln 35 Ein Special Meeting of Parties ware ein spezielles Treffen gewesen in dem alle Vertragsparteien sich aussern konnten eine Entscheidungsfunktion hatte das Gremium jedoch nicht 15 Neben diese Gremien sollte ein Sekretariat und ein Schiedsgericht fur Streitigkeiten treten 37 Regelungen zum Umweltschutz Bearbeiten CRAMRA unterschied zwischen drei Formen der Aktivitaten Suche prospecting Erkundung exploration und Erschliessung development 45 Fur die Erlaubnis war eine strenge Umweltvertraglichkeitsprufung vorgeschrieben 47 Dabei handelte es sich um ein praventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 58 Das Abkommen enthielt einen spezifischen Mechanismus fur die Analyse der Umweltvertraglichkeit Artikel 2 Abs 3 sah als Prinzip vor dass die Vertragsparteien bei jedem Aufkommen von Bergbauaktivitaten den Schutz der Umwelt und die Sicherheit der Unternehmung fur die Umweltsysteme Vorrang einraumen mussten Andere Prinzipien sehen den Schutz des Kontinents fur wissenschaftliche Unternehmungen vor und die Gleichbehandlung aller Parteien unter Berucksichtigung der Belange der internationalen Gemeinschaft 57 Neben diesen Prinzipien sah die Entscheidung uber Bergbauaktivitaten einige aufgelistete Anforderungen vor So musste jede Entscheidung nach Artikel 4 Abs 1 auf ausreichenden Informationen fur die Einschatzung der Auswirkungen beruhen Sofern solche Informationen nicht zur Verfugung standen sollte keine Aktivitat zugelassen werden Ebenfalls durfte keine Erlaubnis erteilt werden wenn moglich gewesen ware dass das Vorhaben sich auf die Wasser oder Luftqualitat signifikant auswirken wurde oder signifikante Anderungen in einem Okosystem zu erwarten waren Auch durfte es zu keiner Anderung von Ausbreitung Haufigkeit oder Aktivitat in Flora oder Fauna oder zu einer Verschlechterung in Gebieten mit besondere biologischer wissenschaftlicher historischer oder asthetischer Bedeutung kommen Eine Aktivitat konnte nur stattfinden wenn diese Gefahren sicher vermieden werden konnten 57 Dafur mussten fur jedes Vorhaben ausfuhrliche Beurteilungen eingeholt werden Selbst wenn eine Aktivitat genehmigt wurde verpflichtete Artikel 12 alle Aktivitaten Einrichtungen und Ausrustung standig zu uberprufen Wissenschaftler warnten jedoch davor dass die Antarktis ein Gebiet ist in dem haufig Sturme Eisberge oder ahnliche Gefahren fur Aktivitaten entstehen die dann zu einer Gefahr fur die Umwelt fuhren konnten Aufgrund der isolierten Lage ware es dann auch nicht moglich fur einen Staat so eine Gefahr abzuwenden 35 Die Vorschriften liessen die Moglichkeit fur touristischen Nutzen den es als etablierten Nutzen Antarktikas bezeichnete 59 CRAMRA stellte eine Rahmenkonvention dar Es regelte selbst keine konkreten Massnahmen zum Schutz sondern nur die Durchfuhrung solcher Massnahmen 60 Der Begriff der Signifikanz eines Schadens der zentral fur die Geltung vieler Vorschriften ist ist im vereinbarten Text oder der Schlussakte von 1988 nicht definiert Man ging davon aus dass die Kommission oder das Regulatory Committee hierfur eine Definition uberlegen wurde 57 Auch blieben die Bestimmungen wage was unter ausreichende Information oder Schaden zu verstehen sei 35 Eine Hauptkritik blieb dass trotz starker Umweltschutzvorschriften die Vertragsstaaten fur die Durchsetzung verantwortlich gewesen waren Jeder Staat hatte somit durch nachsichtigere Durchsetzung den Schutz der Konvention moglicherweise umgehen konnen 35 Die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe hatten dazu fuhren konnen dass die Vorschriften umgangen werden 32 Jedoch liess CRAMRA im Vergleich zu anderen Umweltschutzvorschriften auch einen moglichen Schaden fur mit der Antarktis verbundene Okosysteme ausreichen was im Vergleich zu aquivalenten Regelungen ein erhohtes Schutzniveau bedeutet hatte 61 Artikel 8 hatte jeden Betreiber einer Aktivitat dazu verpflichtet Praventions und Schutzmassnahmen durchzufuhren und bei einer Gefahr fur die Umwelt die Auswirkungen ruckgangig zu machen Dem Betreiber wurden strenge Haftungsmassstabe fur jeden Schaden an den Umweltsystem aufgelegt unabhangig ob der Schaden von der Bergbauaktivitat oder von einer damit im Zusammenhang stehender Handlung oder einem Gegenstand herruhrte Auch fur die Beseitigung durch eine dritte Partei wurde der Betreiber haften Einzig eine Haftung fur Naturkatastrophen die der Betreiber nicht hatte vorhersehen konnen wurde beschrankt 57 Der Vertrag schrankte die Haftung fur die Falle ein in der die Naturkatastrophe nicht vorhersehbar gewesen sei 62 Die Vorschriften wurden als strikt eingestuft 63 Jeder Betreiber musste einen Staat haben der das Unternehmen forderte Dieser Staat war fur die Einhaltung der Vorschriften zusatzlich verantwortlich In dieser Vorschrift wurde zum Teil eine mogliche Schwachung des Umweltschutzes gesehen Ein Betreiber konnte einen Staat suchen der die Vorschriften nachsichtig auslegt und ein Staat konnte lasche Regeln vorschreiben um Betreiber anzuziehen 64 Diese Gefahr wurde unter anderem damit begrundet dass die strengen Regeln des Allgemeinen Zoll und Handelsabkommens von 1948 nicht auf Antarktika Anwendung fanden 65 In einer umfassenden Analyse nennt Rudiger Wolfrum die Haftungsvorschriften revolutionar So umfasst die Haftung nicht nur Umweltschaden der Antarktis sondern auch daran anschliessende Schaden an Okosystemen und Personenschaden sowie Ersatz von Schutz und Beseitigungsmassnahmen 46 Neben der Haftung des Betreibers sahen die Artikel eine Staatshaftung des fordernden Staates vor Sofern es dem Betreiber nicht moglich ist die Gefahr einer Schadigung der Umwelt zu umgehen so geht die Handlungspflicht auf den Staat uber Auch haftet der Staat fur alle Schaden die der Betreiber nicht ersetzen kann Rechtsgrund fur die Haftung ist die Pflicht des Staates fur die Einhaltung zu sorgen 10 Eine solche Haftung sieht der Haftungsannex des Umweltschutzprotokoll nicht vor 66 Zwar regelte CRAMRA die Erschliessung von Rohstoffen es liess jedoch offen ob Eis als Rohstoff galt Daher wurde angenommen dass der rechtliche Status des Eises und des Abbaus nicht geregelt wurde und von den Vertragsstaaten anders hatte gelost werden mussen 35 Streitbeilegung Bearbeiten Das Abkommen sah im Gegensatz zu den anderen bis 1988 beschlossenen Vertragen im System des Antarktis Vertrages ein verpflichtendes Streitbeilegungssystem vor Sofern es sich um eine Frage der Auslegung der Anwendbarkeit eine Massnahme oder einen Plan der Kommission oder der Komitees handelt sollte entweder der Internationale Gerichtshof anzurufen sein oder ein dafur einberufenes Schiedsgericht zustandig sein Sofern es sich um eine Frage der Souveranitat eines Staates handeln wurde ware keines der beiden Gerichte angerufen worden Grundsatzlich konnten sich die Mitgliedsstaaten von den Streitbeilegungsregularien fur gewisse Streite ausnehmen Vorbehalt fur Streitigkeiten im Bezug auf eine Norm oder eines Massnahme zum Schutz der Umwelt waren die Regeln allerdings zwingend Diese Massnahmen waren zunachst nur fur die Auseinandersetzungen von Staaten ausgelegt Fur Fragen im Zusammenhang mit einem Betreiber einer Aktivitat also beispielsweise eines Unternehmens wurde die Kommission befugt eigene Regeln aufzustellen 67 In der Verpflichtung zur Streitbeilegung wurde ein moglicher Vorteil fur einen effektiven Umweltschutz gesehen 67 Andere Regelungen Bearbeiten Das Abkommen definierte Konsens als die Abwesenheit von formalem Widerspruch Diese Definition wurde zur Interpretation von Konsens unter dem Antarktis Vertrag 68 Diesen Konsens in den Gremien bedurfte es zur Genehmigung einer Aktivitat Weiterhin bestanden Uberwachungs und Verfahrenspflichten fur jeden zugelassenen Bergbau ein Unternehmen hatte unter anderem nicht beginnen durfen abzubauen bevor das Gebiet ausreichend erforscht ist Ob ein Gebiet ausreichend erforscht ist ware durch Konsensbeschluss der Mitgliedsstaaten entschieden worden 56 Wahrend beim Ubereinkommen uber die Erhaltung der lebenden Meeresschatze der Antarktis ein Konsensbeschluss notwendig ist um eine Aktivitat zu beschranken sah CRAMRA einen Konsensbeschluss vor um uberhaupt Aktivitaten zuzulassen 69 Stand der Unterzeichnungen und Ratifikationen BearbeitenDie Dokumente des Vertrages liegen bei der Regierung von Neuseeland 50 Am 25 November 1988 unterzeichneten neun Staaten Seitdem war es jedem Mitgliedsstaat des Antarktis Vertrages moglich fur ein Jahr beizutreten ab diesem Zeitpunkt jedem Staat Das Abkommen tritt in Kraft wenn ihn mindestens 16 Mitgliedsstaaten darunter die sieben Staaten mit Territorialanspruch ratifiziert haben 12 Ratifiziert hat den Vertrag kein Staat Bisher haben folgende Staaten den Vertrag unterzeichnet 50 Namen folgen der Auflistung durch Neuseeland Staat Unterzeichnungsdatum Argentinien nbsp Argentinien 17 Marz 1989 Brasilien nbsp Brasilien 25 November 1988 Chile nbsp Chile 17 Marz 1989 China Volksrepublik nbsp Volksrepublik China 28 Juni 1989 Deutschland Demokratische Republik 1949 nbsp Deutsche Demokratische Republik 21 Februar 1989 Danemark nbsp Danemark 24 Februar 1989 Finnland nbsp Finnland 25 November 1988 Japan nbsp Japan 22 November 1989 Neuseeland nbsp Neuseeland 25 November 1988 Norwegen nbsp Norwegen 25 November 1988 Polen nbsp Polen 24 Februar 1989 Schweden nbsp Schweden 25 November 1988 Sudafrika nbsp Sudafrika 25 November 1988 Korea Sud nbsp Sudkorea 25 November 1988 Sowjetunion nbsp Sowjetunion 25 November 1988 Tschechoslowakei nbsp Tschechoslowakei 21 November 1989 Uruguay nbsp Uruguay 25 November 1988 Vereinigtes Konigreich nbsp Vereinigtes Konigreich 22 Marz 1989 Vereinigte Staaten nbsp Vereinigte Staaten 30 November 1988Rezeption und Widerstand BearbeitenDas verabschiedete CRAMRA erhielt unterschiedliche Einschatzungen So wird ihm zugestanden dass es innovative Regelungen enthielt Als Beispiel wird hier das ausgehandelte System der subsidiaren Staatenverantwortlichkeit genannt So hatte ein Staat fur Schaden gehaftet die ein von ihm gefordertes Unternehmen verursacht hatte sofern die Schaden nicht entstanden waren wenn der Staat seine von ihm unter den Antarktisvertragen geforderten Pflichten eingehalten hatte Die Staaten hatten also eine Pflicht zur Uberwachung jeder Unternehmung in der Antarktis 70 Auch sei CRAMRA nach Einschatzung ein erfolgreicher Versuch gewesen die unterschiedlichen Interessen der Staaten mit Territorialanspruch und der anderen Mitgliedsstaaten sowie von Entwicklungsstaaten und Industriestaaten in einen Ausgleich zu bekommen Es sollte ebenso einen Ausgleich geschaffen werden zwischen dem Naturschutz und dem Interesse der Erschliessung der antarktischen Ressourcen Dabei wird CRAMRA zugesprochen fur die 1990er einige der strengsten Umweltschutzvorschriften verabschiedet zu haben 57 Das Entwicklungsland China sah in der Verabschiedung einen grossen Erfolg Zum einen sah es einen Vorteil in den Regularien fur seine Wirtschaft zum anderen war es das erste Dokument im Antarktis Vertragssystem das in Chinesischer Sprache verfasst worden war Vertreter Chinas betonten dass die Ressourcen in der Antarktis wichtig sein konnten fur die weitere Entwicklung So unternahm das Land immer weitere Expeditionen nach Antarktika 71 Neben diesen positiven Einschatzungen uberwogen jedoch zahlreiche negative Stimmen Ein Kritikpunkt der auch schon bei den Generalversammlungen der Vereinten Nationen aufgekommen war war die Frage der Souveranitat uber die Antarktis So hatte sich die Situation der Antarktis insoweit geandert dass die Vertragsstaaten de facto Souveranitat uber den Kontinent bekommen hatten Damit wurde das Abkommen laut seinen Kritikern das common heritage principle des internationalen Rechtes ignorieren Ein Indiz fur diese Ansicht sei der Umstand dass den Vereinten Nationen keine Rolle eingeraumt wird Auch wird eine Abkehr von dem Grundsatz darin gesehen dass ein eventueller Gewinn aus Bergbau nicht mit allen Staaten geteilt werden wurde Damit hatte CRAMRA im Gegensatz zu dem UN Seerechtsubereinkommen gestanden das so eine Teilung von Umsatzen aus Bergbau am Meeresboden ausserhalb des nationalen Hoheitsgewasser vorsieht Trotz dieser Kritik wird eingestanden dass CRAMRA die Moglichkeit der Zusammenarbeit zwischen Vertragsstaaten und Nicht Vertragsstaaten vorsieht 72 Auch sah es in Artikel 6 eine grossere Beteiligung von Entwicklungslandern unter den Vertragsstaaten vor Trotzdem sahen einige Analysen in den Vorschriften kaum ein Anreiz fur Entwicklungslandern beizutreten Teilweise wurde in der geringen Reprasentanz von Entwicklungslandern und ihren Interessen in den Institutionen und Vorschriften die Gefahr gesehen dass sich diese Staaten irgendwann auch uber die Regelungen des Antarktis Vertrages hinwegsetzen sofern sie nicht eingebunden werden wurden 5 Andere Analysen waren wohlwollender und sahen sogar die Interessen der Entwicklungslander gut reprasentiert 71 Der Vorsitzende der brasilianischen Delegation bei den Verhandlungen Antonio Guerreiro schloss sich der Kritik an dass die Interessen der Entwicklungslander nicht genug berucksichtigt seien sah die erreichten Regularien fur Entwicklungslander aber als Teilerfolg 48 Wahrend Christopher Beeby der Leiter der Verhandlungsrunden in dem Abschluss des Abkommens die Abwendung einer politischen Gefahr fur die Antarktis gesehen hatte 12 wurde auch die Gefahr politischer Konflikte gesehen Begrundet wurde dies mit historischen Erfahrungen mit anderen Gebieten die sich fur wirtschaftliche Nutzung offneten 72 Die Kritik der Gremien der Vereinten Nationen nach Verabschiedung wird unterschiedlich eingeschatzt Teilweise wird ihr Einfluss als gering eingestuft 73 teilweise wird ihr eine wichtige Rolle in der Begrundung der spateren Abkehr zugestanden 74 So waren die Vertragsstaaten durch einige Anderungen auf Kritik eingegangen und einige prominente Entwicklungslander waren zu Mitgliedstaaten aufgestiegen Einige Staaten befurchteten gleichwohl einen Alleingang der Vereinigten Staaten hatten diese einen technologischen Vorsprung und einen Erfahrungsvorsprung aufgrund der Olfelder in Alaska 73 Dort hatten die Vereinigten Staaten im Rahmen der Trans Alaska Pipeline gelernt Ressourcen auch in Gebieten mit beispielsweise Permafrost zu erschliessen 75 Bereits seit Beginn der Verhandlungen hatten Umweltorganisationen Kritik geaussert Dies riss auch nach Verabschiedung nicht ab Einige Organisationen hielten jegliche Erschliessung fur untragbar und forderten das Verbot jeglichen Bergbaus einige tolerierten zwar eine teilweise Erschliessung hielten die Bestimmungen gleichwohl fur zu schwach Das ressourcenarme Japan im Gegensatz dazu hielt die vereinbarten Umweltvorschriften fur zu streng die Bestimmungen wurde Umweltschutz zu starken Vorrang gewahren 3 Die Organisation Greenpeace sah nach Verabschiedung in den Bestimmungen einen Hang zu mehr Bergbau insbesondere unter Rucksichtnahme der politischen und wirtschaftlichen Motive der Mitgliedsstaaten Ihrer Ansicht nach ware man ohne das Inkrafttreten besser gestellt 12 So wurde auch kritisiert dass CRAMRA den Zugang zu fossilen Brennstoffen befordern wurde und so der Klimaerwarmung Vorschub leisten wurde 72 Die Verabschiedung des Abkommens fuhrte zu einer Debatte in der Staatengemeinschaft Wahrend die Staaten 1988 noch beschlossen hatten dass Bergbau grundsatzlich moglich sein sollte wurde diese Grundsatzentscheidung kurze Zeit spater wieder in Frage gestellt 76 Umweltorganisationen und andere NGOs waren im Rahmen des Antarktis Vertrags bereits seit den 1960ern aktiv In der Debatte um CRAMRA anderte sich ihre Aktivitat von reinen wissenschaftlichen Aktivitaten zu politischen Aktivitaten und Protest fur mehr Umweltschutz und sie begannen politisches Gewicht zu bekommen 77 Eine wichtige Rolle spielte hierbei die International Union for the Conservation of Nature and Natural Resources IUCN die sich dafur einsetze die offentliche Meinung zu andern und so indirekt die Parlamente und Regierungen der Vertragsstaaten zu beeinflussen Unterstutzung bekamen die Umweltorganisationen durch ein bereits 1987 veroffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses fur Antarktisforschung das strikte Umweltschutzmassnahmen forderte 73 nbsp Die Exxon Valdez drei Tage nachdem sie auf ein Riff aufgelaufen war Im Jahr 1989 begann die Unterstutzung fur das Mineralubereinkommen weiter zu schwinden Ein Grund dafur sind vier Umweltkatastrophen in polaren Gewassern Am 28 Januar sank das argentinische Schiff Pahia Paraiso in der Nahe der U S Palmer Research Station und verlor knapp 250 000 Gallonen Diesel Am 7 Februar stiess das britische Schiff HMS Endurance mit einem Eisberg zusammen und verursachte eine Olpest in der Esperanza Bucht Am 28 Februar verursachte das peruanische Schiff BIC Humboldt eine Olpest nahe der King George Island Die grosste Katastrophe verursachte der Tanker Exxon Valdez der am 24 Marz ein Riff nahe dem Prinz William Sund in Alaska traf und knapp 11 Millionen Barrel Rohol verlor und 45 Meilen Wasser verpestete 35 Diese Katastrophen verstarkten die Kritik der Umweltorganisationen Wurde der Bergbau in de Antarktis zunehmen wurden auch solche Katastrophen zu nehmen 12 Vorschlag eines Wildnisparkes Bearbeiten nbsp Bob Hawke Australien als ein Staat mit einem Territorialanspruch gilt als einer der Hauptverhandlungsstaaten 57 und hatte dem Abkommen in Wellington auch zugestimmt 78 Nach Abschluss der Verhandlungen lehnte Australien das Ergebnis der Aushandlungen allerdings ab und unterzeichnete es nicht Nach Angabe des Premierminister Hawke war der Wunsch Australiens einen umfassenden Umweltschutz zu gewahrleisten und einen Antarktis Wildnispark zu errichten 79 Auch innenpolitisch forderte die australische Opposition ein Bergbauverbot und der australische Senat gab bekannt dass er CRAMRA ablehnen wurde Am 22 Mai 1989 gab Hawke offentlich bekannt dass Australien nicht unterzeichnen wurde und stattdessen versuchen wurde einen starkeren Umweltschutz zu erreichen 5 Der Umweltminister Australiens wollte den Vertrag im Gegensatz zu seinem Regierungschef ursprunglich unterzeichnen 80 Hawke reiste im Juni 1989 durch einige Mitgliedsstaaten um fur sein Anliegen zu werben 5 Auch Frankreich ebenfalls ein Staat mit einem Territorialanspruch lehnte CRAMRA nun ab Aufgrund des Widerstandes von Australien und Frankreich wurde das Abkommen am Ende von keinem Staat ratifiziert jedoch reichte das Veto eines Staates mit Territorialanspruch schon aus dass es nicht in Kraft trat 70 Am 20 April 1989 also zeitlich vor dem Vorschlag Australiens forderte Frankreich zunachst nur die Wiederaufnahme der Verhandlungen 81 Es kam aufgrund der neuen Debatte uber die Frage ob Bergbau in der Antarktis grundsatzlich zu verbieten sei zu neuen bilateralen und multilateralen Gesprachen der Staaten Im Gegensatz zur offentlichen Begrundung fur die Ablehnung man wolle den Umweltschutz starken wurde in der Literatur teilweise die Theorie aufgestellt dass das System des Ubereinkommens fur einige Staaten ein Verlust von Souveranitat uber ihre Territorialanspruche bedeutet hatte Insbesondere wurde dies als ein Grund fur Australiens Sinneswandel vermutet da der Staat kein Regelungssystem verhandeln konnte das seine Territorialanspruche so wurdigte wie es der Staat gewollt hatte 82 Der Aussenminister Neuseelands sah innenpolitische Grunde im Handeln Australiens so stand eine Parlamentswahl an und in der Parlamentswahl in Tasmanien von Mai 1989 hatten die Grunen gewonnen 83 Teilweise wird der Sinneswandel von Australien und Frankreich auch dem Einfluss lokaler NGOs zugesprochen 77 Der australische Schatzkanzler Keating sagte dass die Ratifizierung des Vertrages ein Eingestandnis ware dass die Australische Zone nicht Australiens Territorium sei 84 Frankreichs Premier Rocard erklarte bei einem Besuch in Australien am 18 August 1989 5 dass es sich an der Initiative Australiens Antarktika zu einem Wildpark umzugestalten beteiligen wurde Auch Indien und Belgien schlossen sich diesem Vorhaben an Belgien nannte CRAMRA nun sogar gefahrlich und unangemessen 57 Reaktion der anderen Staaten auf den Vorschlag Australiens und Frankreichs Bearbeiten Andere Mitglieder wie die Vereinigten Staaten sahen zunachst in der Ablehnung CRAMRAs eine Gefahr fur das ganze Antarktis Vertragssystem 67 Eine Begrundung hierfur war dass mit CRAMRA ein Moratorium fur den Bergbau in der Antarktis erlassen worden war Dieses war allerdings an den Beschluss eines Abkommens zur Regelung mineralischer Aktivitaten geknupft Einige Staaten hatten also dieses Moratorium aufkundigen konnen weil das Inkrafttreten CRAMRAs was Grundlage des Moratoriums war unsicher erschien vgl auch clausula rebus sic stantibus 32 Vor dem Treffen der Mitgliedsstaaten vom 9 20 Oktober 1989 in Paris 73 veroffentlichten Frankreich und Australien eine gemeinsame Stellungnahme zu ihren Zielen Dies fuhrte dazu dass einige Staaten die vorher gegen die Massnahmen Frankreichs und Australien waren ihre Ansicht anderten Die Staaten Chile Neuseeland die Vereinigten Staaten und Schweden veroffentlichten ebenfalls eigene Stellungnahmen und Vorschlage Zwar waren sich diese Entwurfe und Antrage in der Frage einig dass die bisherigen Regelungen Verbesserungsbedarf hatten oder ungenugend waren sie waren sich aber uneinig ob dies im Rahmen von CRAMRA geschehen sollte oder ob es eines neuen Ubereinkommens bedurfe Einige Delegierte meinten dass die Regelungen zur Haftung im CRAMRA Grundlage eines Regimes sein konnten 57 Brasilien hatte CRAMRA unterschrieben der Delegierte Henrique Valle verlautbarte aber nun dass Brasilien nicht auf dem Abkommen bestehen wurde wenn die anderen Mitgliedsstaaten ihre Ablehnung aufrechterhalten wurden 48 Von den Vertragsstaaten wurde in Paris dann entschieden bei der einberufenen Sondersitzung 1990 in Chile 73 sowohl den franzosisch australischen Vorschlag als auch CRAMRA zu diskutieren 57 Insbesondere sollte uber Artikel 8 Abs 7 diskutiert werden womit ein zusatzliches Protokoll ein CRAMRA Liability Protocol mit zusatzlichen Anforderungen des Umweltschutz erlassen werden konnte Zwar konnte mit der Ablehnung Frankreichs und Australiens die Anforderung des Art 62 zum Inkrafttreten nicht mehr erfullt werden Es wurde dennoch zunachst von einigen Staaten diskutiert ob sie das Abkommen fur ihre Gebiete trotzdem in Kraft setzen wurden 5 Im Jahr 1990 anderten sich diese Ansichten 57 So verabschiedeten die Vereinigten Staaten unter anderem ein Gesetz welches es US amerikanischen Unternehmen verbat in der Antarktis Bergbau zu betreiben 67 Die internationale Unterstutzung fur den Vorschlag Australiens und Frankreichs wuchs und Staaten wie die Sowjetunion und Neuseeland schlossen sich diesem Anliegen an 57 Michail Gorbatschow fuhrte sogar aus dass die Ablehnung eine moralische Position sei zum Schutz des Okosystems 8 Neuseelands Premier Geoffrey Palmer betonte aber dass die Unterstutzung Neuseelands fur den Vorschlag kein Ende der Unterstutzung des Landes fur CRAMRA ware sondern nur temporar die Ratifikation nicht mehr als Ziel gesehen werde 85 Bei dem Treffen in Chile wurde dann an dem Vorschlag Australiens und Frankreich gearbeitet insbesondere unter Federfuhrung des norwegischen Botschafter Rolf Trolle Andersen 57 Uber das CRAMRA Liability Protocol wurde nur ausserst kurz diskutiert Eine Vereinbarung zwischen den Staaten die das Verbot des Bergbaus forderten und solche die nur eine Weiterfuhrung des freiwilligen Moratoriums wollten konnte 1990 noch nicht erreicht werden 67 Starkste Unterstutzer CRAMRAs verblieben zu diesem Zeitpunkt noch das Vereinigte Konigreich Japan und Sudafrika 86 Auch Chile Norwegen und Sudkorea unterstutzen das Ubereinkommen Die Bundesrepublik Deutschland blieb nach Berichten aus dem australischen Umweltministerium unentschieden ob sie CRAMRA ratifizieren wurde 85 Nach anderer Einschatzung gehorte die Bundesrepublik zu den verbliebenen Unterstutzern so seien ihrer Ansicht nach gerade die Umweltschutzvorschriften der beste Schutz der Okosysteme da der Abbau von Vorkommen erheblich erschwert werden wurde 21 Die Staaten die Australiens Vorschlag ablehnten gingen davon aus dass Australien dem Vorstoss Malaysias folgen wurde Antarktika als gemeinsames Erbe der Menschheit zu widmen 87 Zwar konnte bei der Sitzung in Chile kein endgultiges Ergebnis erreicht werden die Staaten einigten sich jedoch auf ein Papier dass die einzelnen Vorschlage kompilierte Dies taten sie unter anderem deshalb weil sie furchteten dass die Vereinten Nationen sich ansonsten einer Regelung annehmen wurden insbesondere im Rahmen der zeitlich naher kommenden Konferenz uber Umwelt und Entwicklung UNCED Dieses Kompromisspapier enthielt auch ein Verbot des Bergbaus Die Unterstutzer CRAMRAs betonten dass das Kompromisspapier noch keine Zustimmung ihrerseits impliziere jedoch wurde die Formulierung des Verhandlungsfuhrers Andersen wortgleich in das spatere Umweltschutzprotokoll ubernommen 73 Die verschiedenen Beanstandungen die zur Abkehr von CRAMRA fuhrten lassen sich zu vier Punkten zusammenfassen Der erste war die Sorge dass das Abkommen zu einer Verschiebung in der Souveranitatsfrage uber die Antarktis fuhrte der zweite die Kritik an den Vertragsstaaten die Entwicklungslander zu wenig einzubinden Der dritte Punkt war die Befurchtung dass Unternehmungen unter CRAMRA zu Umweltschaden fuhren wurden Diese Befurchtung fuhrte zu offentlichem Druck insbesondere von Umweltschutzorganisationen Als vierter Punkt werden innenpolitische Erwagungen angefuhrt 88 Verabschiedung des Umweltprotokolls und Erbe CRAMRAs Bearbeiten Im Laufe des nachfolgenden Treffens in Madrid 1991 schlugen die Vereinigten Staaten nun eine Regelung vor die Bergbau erlaubte Nachdem die anderen Staaten dies stark kritisierten anderte Prasident George W Bush seine Ansicht und gab am 3 Juli 1991 bekannt dass er das Verbot des Bergbaus unterstutzen wurde 64 Auch die japanische Regierung die erlaubten Bergbau bis zuletzt praferiert hatte gab ihren Widerstand auf 64 Nachdem dieser Widerstand aufgegeben worden war wurde das Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag USP verabschiedet und das Ubereinkommen von 1988 aufgegeben Das Protokoll nach seinem Verhandlungsort Madrid auch Madrider Protokoll genannt verbietet jeglichen Bergbau in der Antarktis 33 Das USP enthalt im Gegensatz zu CRAMRA keine eigenen Bestimmungen zur Staatenverantwortlichkeit Es verwies auf eine noch zu erlassende Anlage Diese Anlage Nr 6 wurde 2005 verabschiedet Sie enthalt im Gegensatz zum CRAMRA keine Verantwortlichkeit der Staaten sondern nur eine Gefahrdungshaftung der Unternehmen Die Anlage ist aber Stand 2022 nicht in Kraft getreten 70 Somit ware CRAMRA das einzige Regelungssystem im Antarktis Vertragssystem gewesen das Vorschriften zur Haftung von Staaten verabschiedet hatte Dies wird dem Abkommen immer noch zugutegehalten 55 Das USP ist zwar eine Abkehr von dem Prinzip CRAMRAs Aktivitaten zuzulassen es ubernimmt jedoch einige zentrale Vorschriften So ist der Artikel 3 USP der Regelungen zur Bestimmung von umweltvertraglichen Untersuchungen enthalt nach Einschatzung der Literatur eine Ubernahme der Regelungen des Artikel 4 CRAMRA 47 Der Unterschied liegt darin dass die Regelung im CRAMRA sich nur auf Bergbau bezieht das USP aber auf jegliche menschliche Aktivitat 57 Sogar die grundlegenden Prinzipien des USP stammen aus CRAMRA 88 Eine Ursache fur die Ubernahme zahlreicher Vorschriften war nach Einschatzung in der Literatur die Zeitnot der Staaten Nachdem sie die Ratifikation CRAMRAs aufgegeben hatten wurde erwartet dass die Staaten schnell ein neues Abkommen aufsetzen wurden 89 Obwohl das CRAMRA somit nie in Kraft getreten ist wird ihm eine Bedeutung fur die Weiterentwicklung des Rechtsregimes der Antarktis zugesprochen 90 Das Abkommen gilt seit Mitte der 1990er Jahre als aufgegeben 33 Einige Wissenschaftler betonen allerdings dass es nicht vergessen werden sollte Zwar gilt das Verbot des USP fur Bergbau jedoch ist das Verbot 50 Jahre nach Verabschiedung zu uberprufen und mit Konsens der Vertragsstaaten aufzuheben wenn es Regelungen zur Erschliessung gibt So eine Regelung konnte das Abkommen von 1988 immer noch darstellen 91 Diese Uberprufung war Resultat der Staaten die CRAMRA immer noch unterstutzt hatten wie das Vereinigte Konigreich und sich die Moglichkeit eines irgendwann doch noch moglichen Bergbaus offenhalten wollten 73 Dies wird unter dem Gesichtspunkt gesagt dass die Erschliessung von Vorraten von Kohlenwasserstoffen im 21 Jahrhundert interessant werden konnte 67 insbesondere unter dem Hinblick auf den wachsenden Rohstoffbedarf der Welt 72 Das 1988 verabschiedete Abkommen beinhaltet fur Bergbau und Erschliessungsprojekte strenge Umweltschutzvorschriften und ein ausgearbeitetes Streitbeilegungssystem 67 Jedoch mussten die Staaten die geausserten Kritikpunkte noch losen bevor sie die Regelungen nutzen wurden 64 Allerdings ist die Hurde fur ein Ende des USP und des darin enthaltenen Bergbauverbotes so hoch dass die entsprechende Vorschrift auch als totgeboren bezeichnet wurde 73 Literatur BearbeitenUnited States Congress Office of Technology Assessment Polar Prospects A Minerals Treaty for Antarctica Congress of the United States Office of Technology Assessment 1989 Peter J Beck Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities A major addition to the Antarctic Treaty System in Polar Record 25 Band 152 Ausgabe 1989 S 19 32 A D Watts The Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities 1988 in The International and Comparative Law Quarterly 29 Band Nummer 1 Januar 1990 S 169 182 Donald R Rothwell The Antarctic Treaty System Resource Development Environmental Protection or Disintegration In Arctic Institute of North America Hrsg Arctic Band 43 Nr 3 1990 Bernard P Herber Mining or World Park A Politico Economic Analysis of Alternative Land Use Regimes in Antarctica In University of New Mexico Hrsg Natural Resources Journal Band 31 Nr 4 1991 Arnfinn Jorgensen Dahl Willy Ostreng Hrsg The Antarctic Treaty System in World Politics Palgrave Macmillan 1991 ISBN 978 1 349 12473 2 doi 10 1007 978 1 349 12471 8 Jorn Axel Kammerer Die Antarktis in der Raum und Umweltschutzordnung des Volkerrechts Duncker amp Humblot Berlin 1994 ISBN 3 428 08159 5 Patrizia Vigni The Interaction between the Antarctic Treaty System and the Other Relevant Conventions Applicable to the Antarctic Area In Max Planck Yearbook of United Nations Law 2000 Fabio Tronchetti The Exploitation of Natural Resources of the Moon and Other Celestial Bodies A Proposal for a Legal Regime Studies in Space Law Band 4 Martinus Nijhoff Leiden Boston 2009 ISBN 978 90 04 17535 8 Andrew Jackson Who Saved Antarctica The Heroic Era of Antarctic Diplomacy Palgrave Macmillan Cham 2021 ISBN 978 3 030 78405 8 Weblinks BearbeitenVolltext in englischer Sprache PDF Volltext in franzosischer Sprache PDF Volltext in spanischer Sprache PDF Volltext in russischer Sprache PDF Einzelnachweise Bearbeiten a b Douglas M Zang Frozen in Time The Antarctic Mineral Resource Convention In Cornell Law Review Band 76 Nr 3 1991 S 724 725 a b c Andrew Jackson Who Saved Antarctica The Heroic Era of Antarctic Diplomacy Palgrave Macmillan Cham 2021 ISBN 978 3 030 78405 8 S 17 20 a b c d e f Robert Friedheim Tsuneo Akaha Antarctic Resources and International Law Japan the United States and the Future of Antarctica In UC Berkeley School of Law Hrsg Ecology Law Quarterly Band 16 Nr 1 1989 S 133 136 143 145 Jorn Axel Kammerer Die Antarktis in der Raum und Umweltschutzordnung des Volkerrechts Duncker amp Humblot Berlin 1994 ISBN 3 428 08159 5 S 37 a b c d e f g h i j k Donald R Rothwell The Antarctic Treaty System Resource Development Environmental Protection or Disintegration In Arctic Institute of North America Hrsg Arctic Band 43 Nr 3 1990 S 285 289 Runyu Wang International Law on Antarctic Mineral Resource Exploitation PL Academic Research 2015 S 87 Lorraine M Elliot International Environmental Politics Protecting the Antarctic Springer 1994 ISBN 978 0 230 37234 4 S 104 Elliott erwahnt zwar dass diese Schatzung kritisiert wurde Die Autoren hatten zu hohe Zahlen angenommen Sie stellt jedoch fest dass die Schatzung in zahlreichen Texten als autoritativer Beleg herangezogen wird a b c Andrew Jackson Who Saved Antarctica The Heroic Era of Antarctic Diplomacy Palgrave Macmillan Cham 2021 ISBN 978 3 030 78405 8 S 27 179 185 a b Donald R Rothwell A Maritime Analysis of Conflicting International Law Regimes in Antarctica and the Southern Ocean In Australian Year Book of International Law Band 15 Nr 1 1994 S 166 doi 10 1163 26660229 015 01 900000006 a b c d e f g h i Fabio Tronchetti The Exploitation of Natural Resources of the Moon and Other Celestial Bodies A Proposal for a Legal Regime Studies in Space Law Band 4 Martinus Nijhoff Leiden Boston 2009 ISBN 978 90 04 17535 8 S 141 143 146 147 154 a b Andrew Jackson Who Saved Antarctica The Heroic Era of Antarctic Diplomacy Palgrave Macmillan Cham 2021 ISBN 978 3 030 78405 8 S 21 22 28 29 a b c d e f g Peter J Beck A New Polar Factor in International Relations In Royal Institute of International Affairs Hrsg The World Today Band 45 Nr 4 1989 S 67 68 a b Andrew Jackson Who Saved Antarctica The Heroic Era of Antarctic Diplomacy Palgrave Macmillan Cham 2021 ISBN 978 3 030 78405 8 S 26 Andrew Jackson Who Saved Antarctica The Heroic Era of Antarctic Diplomacy Palgrave Macmillan Cham 2021 ISBN 978 3 030 78405 8 S 26 29 a b c d e Polar Prospects A Minerals Treaty for Antarctica Congress of the United States Office of Technology Assessment 1989 S 4 9 16 51 65 Andrew F Neuman Closing the frozen treasure chest Antarctica s new environmental protection In Fordham Environmental Law Report Band 3 Nr 1 1991 S 59 62 65 66 71 So auch Doaa Abdel Motaal High North and the Antarctic In Joachim Weber Hrsg Handbook on Geopolitics and Security in the Arctic Springer ISBN 978 3 03045004 5 S 372 doi 10 1007 978 3 030 45005 2 Runyu Wang International Law on Antarctic Mineral Resource Exploitation PL Academic Research 2015 S 88 89 a b c d Lorraine M Elliot International Environmental Politics Protecting the Antarctic Springer 1994 ISBN 978 0 230 37234 4 S 110 113 128 Andrew Jackson Who Saved Antarctica The Heroic Era of Antarctic Diplomacy Palgrave Macmillan Cham 2021 ISBN 978 3 030 78405 8 S 41 Andrew Jackson Who Saved Antarctica The Heroic Era of Antarctic Diplomacy Palgrave Macmillan Cham 2021 ISBN 978 3 030 78405 8 S 45 47 a b Berthold Meyer Formen der Konfliktregelung Eine Einfuhrung mit Quellen Friedens und Konfliktregelung Band 3 Leske Budrich Opladen 1997 ISBN 978 3 8100 1786 4 DOI 10 1007 978 3 322 95807 5 S 507 510 a b c Andrew Jackson Who Saved Antarctica The Heroic Era of Antarctic Diplomacy Palgrave Macmillan Cham 2021 ISBN 978 3 030 78405 8 S 64 a b c Abiodun Williams Many Voices Multilateral Negotiations In The World Arena Routledge 2019 ISBN 978 0 429 71928 8 google com abgerufen am 7 September 2023 a b c d Lorraine M Elliot International Environmental Politics Protecting the Antarctic Springer 1994 ISBN 978 0 230 37234 4 S 125 127 a b Runyu Wang International Law on Antarctic Mineral Resource Exploitation PL Academic Research 2015 S 93 94 Andrew Jackson Who Saved Antarctica The Heroic Era of Antarctic Diplomacy Palgrave Macmillan Cham 2021 ISBN 978 3 030 78405 8 S 75 Peter J Beck The International Politics of Antarctica Routledge Revivals Routledge 2014 ISBN 978 1 317 70096 8 S 252 a b Gerry Nagtzaam Evan van Hook Douglas Guilfoyle International Environmental Law A Case Study Analysis Routledge Abingdon New York 2020 ISBN 978 1 351 36796 7 S 82 Online Vorschau a b Peter J Beck Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities a major addition to the Antarctic Treaty System In Polar Record Band 25 Nr 152 1989 S 20 21 24 25 Gerry Nagtzaam Evan van Hook Douglas Guilfoyle International Environmental Law A Case Study Analysis Routledge 2019 ISBN 978 1 351 36796 7 google com abgerufen am 7 September 2023 Zustimmend auch Donald Rothwell in The Polar Regions and the Development of International Law Cambridge University Press 1996 S 138 oder Peter J Beck in Who Owns Antarctica 1994 S 17 Andrew Jackson Who Saved Antarctica The Heroic Era of Antarctic Diplomacy Palgrave Macmillan Cham 2021 ISBN 978 3 030 78405 8 S 83 84 a b c d e Jorn Axel Kammerer Die Antarktis in der Raum und Umweltschutzordnung des Volkerrechts Duncker amp Humblot Berlin 1994 ISBN 3 428 08159 5 S 136 138 140 141 a b c Antarctic Climate and Ecosystems Cooperative Research Centre and Institute for Marine and Antarctic Studies Universitat Tasmanien The Antarctic Treaty System Future Mining Faces Many Mathematical Challenges In The Yearbook of Polar Law Band VII BRILL 2015 S 623 a b Lorraine M Elliot International Environmental Politics Protecting the Antarctic Springer 1994 ISBN 978 0 230 37234 4 S 123 a b c d e f g h i j k l Christopher C Joyner Antarctica and the Law of the Sea Publications on Ocean Development Band 18 Martinus Nijhoff Dordrecht Boston London 1992 ISBN 0 7923 1823 4 DOI 10 1163 9789004481855 S 98 164 170 Andrew Jackson Who Saved Antarctica The Heroic Era of Antarctic Diplomacy Palgrave Macmillan Cham 2021 ISBN 978 3 030 78405 8 S 80 a b c Karen Scott Institutional Developments within the Antarctic Treaty System In British Institute of International and Comparative Law Hrsg The International and Comparative Law Quarterly Band 52 Nr 2 Cambridge University Press 2003 S 475 477 a b c d Ellen S Tenenbaum A world park in Antarctica The common heritage of mankind In Virginia Environmental Law Journal Band 10 Nr 1 S 110 118 119 122 Runyu Wang International Law on Antarctic Mineral Resource Exploitation PL Academic Research 2015 S 93 Final Report of The Fourth Special Antarctic Treaty Consultative Meetin On Antartical Mineral Ressources 1988 S 4 Abweichend davon gibt Douglas M Zang Frozen in Time The Antarctic Mineral Resource Convention in Cornell Law Review Band 76 Nr 3 1991 S 722 den 1 Juni als Verabschiedungsdatum an Howard Taubenfeld Raul E Vinuesa Christopher C Joyner and William M Bush The Future of the Antarctic Regime New Directions In American Society of International Law Hrsg Proceedings of the Annual Meeting American Society of International Law Nr 85 Cambridge University Press 1991 S 464 Stephan Hobe Einfuhrung in das Volkerrecht utb 2020 ISBN 978 3 8252 5371 4 S 417 CRAMRA SNS UMTHES In Semantischer Netzwerkservice SNS Umweltbundesamt abgerufen am 26 Oktober 2023 Einige der verwendeten Langbezeichnungen in der Literatur sind zum Beispiel Konvention zur Regelung der Nutzung mineralischer Ressourcen vgl hierzu Jorn Axel Kammerer Die Antarktis in der Raum und Umweltschutzordnung des Volkerrechts Duncker amp Humblot Berlin 1994 S 23 Konvention uber die Nutzung der mineralischen Ressourcen der Antarktis vgl hierzu Der Staat und andere Volkerrechtssubjekte Raume unter internationaler Verwaltung In Rudiger Wolfrum Jost Delbruck Hrsg Volkerrecht Band I 2 De Gruyter 2013 S 503 Ubereinkommen von Wellington uber die Regelung der antarktischen Bergbautatigkeiten vgl hierzu Andreas Ziegler Einfuhrung in das Volkerrecht Stampfli Verlag 2020 S 214 Dieser nennt auch mit Wellington Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities eine weitere englische Langbezeichnung Konvention uber die Regelung der antarktischen Bergbautatigkeiten vgl hierzu Stefan Hobe Einfuhrung in das Volkerrecht utb 2020 S 417 a b c John Beddington Antȧrctica In RSA Journal Band 137 Nr 5390 1989 S 105 a b Christopher Joyner CRAMRA The Ugly Duckling In Arnfinn Jorgensen Dahl Willy Ostreng Hrsg The Antarctic Treaty System in World Politics Palgrave Macmillan 1991 ISBN 978 1 349 12473 2 S 179 180 doi 10 1007 978 1 349 12471 8 a b c Zou Keyuan An environmental regime for the Arctic and the Antarctic Analogy In Asian Yearbook of International Law Band 6 1996 S 54 a b c Ignacio Javier Cardone The Antarctic Politics of Brazil Where the Tropic meets the Pole Palgrave Macmillan 2022 ISBN 978 3 03080160 1 S 149 153 154 doi 10 1007 978 3 030 80161 8 Karen N Scott David L VanderZwaag Research Handbook on Polar Law Edward Elgar Publishing 2020 ISBN 978 1 78811 959 7 S 266 a b c New Zealand Ministry of Foreign Affairs and Trade Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities Abgerufen am 20 September 2023 en NZ Lorraine M Elliot International Environmental Politics Protecting the Antarctic Springer 1994 ISBN 978 0 230 37234 4 S 133 134 Jorn Axel Kammerer Die Antarktis in der Raum und Umweltschutzordnung des Volkerrechts Duncker amp Humblot Berlin 1994 ISBN 3 428 08159 5 S 73 Jorn Axel Kammerer Die Antarktis in der Raum und Umweltschutzordnung des Volkerrechts Duncker amp Humblot Berlin 1994 ISBN 3 428 08159 5 S 78 79 vgl auch die Ausfuhrungen auf S 129ff wo Kammerer ausfuhrlich die unterschiedlichen Ansichten beschreibt zur Frage ob der Antarktis Vertrag den Abbau verbietet United States Congress Office of Technology Assessment Polar Prospects A Minerals Treaty for Antarctica Congress of the United States Office of Technology Assessment 1989 S 58 google com abgerufen am 20 September 2023 a b Patrizia Vigni The Interaction between the Antarctic Treaty System and the Other Relevant Conventions Applicable to the Antarctic Area In Max Planck Yearbook of United Nations Law 2000 S 524 531 a b c d Christopher C Joyner Antarctica and the Law of the Sea Publications on Ocean Development Band 18 Martinus Nijhoff Dordrecht Boston London 1992 ISBN 0 7923 1823 4 DOI 10 1163 9789004481855 S 163 a b c d e f g h i j k l m n o S K N Blay New Trends in the Protection of the Antarctic Environment The 1991 Madrid Protocol In The American Journal of International Law Band 86 Nr 2 Cambridge University Press 1992 S 377 378 382 385 389 a b Jorn Axel Kammerer Die Antarktis in der Raum und Umweltschutzordnung des Volkerrechts Duncker amp Humblot Berlin 1994 ISBN 3 428 08159 5 S 108 128 250 Erik Jaap Molenaar Sea Borne Tourism in Antarctica Avenues for Further Intergovernmental Regulation In The International Journal of Marine and Coastal Law Band 20 Nr 2 2005 S 256 Jorn Axel Kammerer Die Antarktis in der Raum und Umweltschutzordnung des Volkerrechts Duncker amp Humblot Berlin 1994 ISBN 3 428 08159 5 S 280 Jorn Axel Kammerer Die Antarktis in der Raum und Umweltschutzordnung des Volkerrechts Duncker amp Humblot Berlin 1994 ISBN 3 428 08159 5 S 199 Jost Delbruck Rudiger Wolfrum Die Formen des volkerrechtlichen Handelns Die inhaltliche Ordnung der internationalen Gemeinschaft de Gruyter 2013 ISBN 978 3 11 090696 7 S 922 Mari Skare Liability Annex or Annexes A Review of the Process In Davor Vidas Hrsg Implementing the Environmental Protection Regime for the Antarctic Kluwer Dordrecht 2000 DOI 10 1007 978 94 011 4319 6 S 163 180 hier S 170 a b c d Andrew F Neuman Closing the frozen treasure chest Antarctica s new environmental protection In Fordham Environmental Law Report Band 3 Nr 1 1991 S 59 62 65 66 71 Doaa Abdel Motaal High North and the Antarctic In Joachim Weber Hrsg Handbook on Geopolitics and Security in the Arctic Springer ISBN 978 3 03045004 5 S 372 doi 10 1007 978 3 030 45005 2 Rudiger Wolfrum Liability for Environmental Damage in Antarctica Supplement to the Rules on State Responsibility or a Lost Opportunity In I Buffard J Crawford A Pellet S Wittich Hrsg International Law between Universalism and Fragmentation 2008 S 821 822 a b c d e f g Francis M Auburn Dispute Settlement under the Antarctic System In Archiv des Volkerrechts Band 30 Nr 2 1992 S 212 217 219 Julia Jabour Why Has There Been a Long Peace in Antarctica In The Yearbook of Polar Law Band VII Brill 2015 S 641 Lee A Kimball Antarctica The Challenges That Lie Ahead In Koniglich Schwedische Akademie der Wissenschaften Hrsg Ambio Band 18 Nr 1 Springer Science Business Media 1989 S 80 a b c Kirsten Schmalenbach Verantwortlichkeit und Haftung In Alexander Proelss Hrsg Internationales Umweltrecht 2 Auflage Walter de Gruyter Berlin Boston 2022 ISBN 978 3 11 071207 0 S 329 372 hier S 357 358 Online Vorschau a b Zou Keyuan China s Marine Legal System and the Law of the Sea Publications on Ocean Development Band 48 Martinus Nijhoff Leiden Boston 2005 ISBN 90 04 14423 4 S 327 328 331 332 a b c d Bernard P Herber The Common Heritage Principle Antarctica and the Developing Nations In The American Journal of Economics and Sociology Band 50 Nr 4 1991 S 397 398 a b c d e f g h Jorn Axel Kammerer Die Antarktis in der Raum und Umweltschutzordnung des Volkerrechts Duncker amp Humblot Berlin 1994 ISBN 3 428 08159 5 S 45 48 49 51 54 56 57 59 So Doaa Abdel Motaal High North and the Antarctic In Joachim Weber Hrsg Handbook on Geopolitics and Security in the Arctic Springer ISBN 978 3 03045004 5 S 372 doi 10 1007 978 3 030 45005 2 die darin sogar den starksten Kritikpunkt der Staaten neben dem Verlust von Souveranitat durch die Staaten mit Territorialanspruch und der Subsidierung vn Unternehmungen durch Staaten fur einen strategischen Vorteil sah Robert J D Page Permafrost In Robert Paehlke Hrsg Conservation and Environmentalism An Encyclopedia Taylor amp Francis 1995 ISBN 0 8240 6101 2 S 515 James Crawford Donald R Rothwell Legal Issues confronting Australia s Antarctica In Australian Year Book of International Law Band 13 1992 S 71 87 a b Sara Nikolic In search of reasoned consensus The influence of non state actors within international environmental negotiations Hrsg Institut Barcelona d Estudis Internacionals 2014 S 23 Howard Taubenfeld Raul E Vinuesa Christopher C Joyner and William M Bush The Future of the Antarctic Regime New Directions In American Society of International Law Hrsg Proceedings of the Annual Meeting American Society of International Law Nr 85 Cambridge University Press 1991 S 464 JSTOR 25658598 Andreas Wirsching Helene Miard Delacroix Gregor Schollgen Daniela Taschler Tim Szatkowski Christoph Johannes Franzen Akten zur Auswartigen Politik der Bundesrepublik Deutschland 1989 De Gruyter 2020 ISBN 978 3 11 066281 8 S 197 198 Hawke honoured for Antarctic mining fight In www abc net au 14 Dezember 2009 abgerufen am 20 September 2023 Lorraine M Elliot International Environmental Politics Protecting the Antarctic Springer 1994 ISBN 978 0 230 37234 4 S 165 James Crawford Donald R Rothwell Legal Issues confronting Australia s Antarctica In Australian Year Book of International Law Band 13 1992 S 71 87 So auch die Analyse bei Doaa Abdel Motaal High North and the Antarctic In Joachim Weber Hrsg Handbook on Geopolitics and Security in the Arctic Springer 2020 ISBN 978 3 03045004 5 S 372 doi 10 1007 978 3 030 45005 2 Abdel Motaal betonte insbesondere den Versuch Australiens Sonderrechte fur Staaten mit Territorialanspruch bei der Besteuerung und Gewinnerzielung von Unternehmungen durchzusetzen und zitierte einen veroffentlichten vertraulichen Brief des Schatzkanzlers Paul Keating der das Unterzeichnen CRAMRAs als Aufgabe der australischen Anspruche ohne Gegenwert einstufte Keating kritisierte aber auch die Moglichkeit von finanziell starken Staaten mit der Subvention von Unternehmungen sich einen strategischen Vorteil in der Region durch bspw Plattformen und Siedlungen zu verschaffen Lorraine M Elliot International Environmental Politics Protecting the Antarctic Springer 1994 ISBN 978 0 230 37234 4 S 167 Shirley V Scott How Cautions Is Precautious Antarctic Tourism and the Precautionary Principle In British Institute of International and Comparative Law Hrsg The International and Comparative Law Quarterly Band 50 Nr 4 Cambridge University Press 2001 S 970 a b Tania Ewing New Zealand shifts ground In Nature Band 344 Marz 1990 S 187 Bernard P Herber Mining or World Park A Politico Economic Analysis of Alternative Land Use Regimes in Antarctica In University of New Mexico Hrsg Natural Resources Journal Band 31 Nr 4 1991 S 855 Andrew Jackson Who Saved Antarctica The Heroic Era of Antarctic Diplomacy Palgrave Macmillan Cham 2021 ISBN 978 3 030 78405 8 S 141 142 a b Davor Vidas Entry into Force of the Environmental Protocol and Implementation Issues An Overview In Davor Vidas Hrsg Implementing the Environmental Protection Regime for the Antarctic Kluwer Dordrecht 2000 DOI 10 1007 978 94 011 4319 6 S 1 17 hier S 3 und 5 Rupert Summerson Protection of Wilderness and Aesthetic Values in Antarctica In Falk Huettmann Hrsg Protection of the Three Poles Springer Science Business Media 2012 ISBN 978 4 431 54005 2 S 79 doi 10 1007 978 4 431 54006 9 So auch zum Beispiel Neil Gilbert A Continent for Peace and Science In Daniela Liggett Bryan Storey Yvonne Cook Veronika Meduna Hrsg Exploring the Last Continent An Introduction to Antarctica Springer 2015 ISBN 978 3 319 18946 8 S 348 doi 10 1007 978 3 319 18947 5 Georg Dahm Jost Delbruck Volkerrecht De Gruyter Berlin u a 2002 ISBN 3 89949 023 1 S 497 Karen Scott Institutional Developments within the Antarctic Treaty System In British Institute of International and Comparative Law Hrsg The International and Comparative Law Quarterly Band 52 Nr 2 Cambridge University Press 2003 S 475 477 So auch Anne Marie Brady Climate Change Antarctic Geopolitics and the Implications for New Zealand Foreign Policy In Anne Marie Brady Hrsg Small States and the Changing Global Order 2019 ISBN 978 3 03018802 3 S 258 doi 10 1007 978 3 030 18803 0 Brady sieht in CRAMRA Grundlagenarbeit fur ein mogliches Regime Normdaten Werk GND 4330923 9 lobid OGND AKS VIAF 205785732 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title CRAMRA amp oldid 244558210