www.wikidata.de-de.nina.az
Im rechtlichen Bereich beschreibt man mit dem Begriff Compliance grundsatzlich die Einhaltung von Regeln in Form von Recht und Gesetz Rechtstreue Regelkonformitat 1 Daruber hinaus findet der Begriff auch als Synonym fur Massnahmen zur Verhinderung von Rechtsverstossen Verwendung So steht er im unternehmerischen Zusammenhang fur die Gesamtheit aller betrieblichen Massnahmen die das rechtmassige Verhalten aller Unternehmensangehorigen sicherstellen sollen 2 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsbegriff 2 Situation in Deutschland 2 1 Deutscher Corporate Governance Kodex DCGK 2 2 Finanz und Versicherungsrecht 2 3 Rechtsphanomen 2 3 1 Koregulierung 2 3 2 Neue Institutionenokonomie 2 3 3 Wirtschaftsethik 2 4 Risikopravention 2 4 1 Allgemeine Praventionspflichten 2 4 1 1 Legalitatskontrolle 2 4 1 2 Kriminalitatsbekampfung 2 4 1 3 Verkehrssicherung 2 4 2 Spezielle Praventionspflichten 2 4 2 1 Datenschutz 2 4 2 2 Arbeitsschutz 2 4 2 3 Geldwaschebekampfung 2 4 2 4 Produktsicherheit 2 5 Praventionsmassnahmen 2 5 1 Strategisches Risikomanagement 2 5 2 Kultureller Lernprozess 2 5 3 Formaler Kontrollprozess 2 6 Haftung 2 6 1 Schadensersatz 2 6 2 Geldbusse 2 6 3 Geld und Freiheitsstrafe 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRechtsbegriff BearbeitenSeinen Ursprung hat der Rechtsbegriff Compliance im angloamerikanischen Rechtskreis 3 Dort hat er sich seit seinen Anfangen in den 1930er und 40er Jahren zu einem Synonym fur ein eigenstandiges Rechtskonzept entwickelt das auf dem Gedanken der regulierten Selbstregulierung enforced self regulation beruht Mittels inzentivierender Rahmenbedingungen und konkreter Regularien schreibt das angloamerikanische Recht Unternehmen eine wesentliche Verantwortung bei der Verhinderung betrieblicher Rechtsverstosse zu Seinen Ausdruck findet dieses Rechtskonzept heute vor allem in den gesetzlichen Regelungen des Foreign Corrupt Practices Act der US Federal Sentencing Guidelines und des Sarbanes Oxley Act 4 Situation in Deutschland Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Deutscher Corporate Governance Kodex DCGK Bearbeiten Im deutschen Rechtssystem hat der Begriff Compliance bislang keine gesetzliche Definition Legaldefinition erfahren Lediglich der Deutsche Corporate Governance Kodex DCGK enthalt in Ziff 4 1 3 eine grundlegende Begriffsbestimmung 5 Ziff 4 1 3 Deutscher Corporate Governance Kodex Der Vorstand hat fur die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin Compliance Er soll fur angemessene an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtete Massnahmen Compliance Management System sorgen und deren Grundzuge offenlegen Beschaftigten soll auf geeignete Weise die Moglichkeit eingeraumt werden geschutzt Hinweise auf Rechtsverstosse im Unternehmen zu geben auch Dritten sollte diese Moglichkeit eingeraumt werden Der DCGK enthalt Empfehlungen zur nachhaltigen Unternehmensfuhrung von Aktiengesellschaften und besitzt als Massnahme wirtschaftlicher Selbstregulierung keine rechtliche Verbindlichkeit 6 Gem 161 Abs 1 AktG mussen Aktiengesellschaften zwar jahrlich eine Entsprechungserklarung veroffentlichen 7 Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK sind unter Angabe von Grunden jedoch stets moglich 8 Finanz und Versicherungsrecht Bearbeiten Gesetzliche Erwahnung findet der Begriff Compliance bislang vor allem in den Organisationspflichten des Finanz und Versicherungsrechts Kredit und Finanzdienstleistungsinstitute mussen gem 25a Abs 1 KWG 9 Wertpapierdienstleistungsunternehmen gem 80 Abs 1 WpHG 10 und Versicherungsunternehmen gem 29 Abs 1 VAG 11 ein internes Kontrollsystem IKS betreiben das insbesondere eine Compliance Funktion umfasst Fur Versicherungsunternehmen beschreibt 29 Abs 2 VAG ausserdem das Aufgabenfeld der Compliance Funktion 29 VAG Internes Kontrollsystem 2 1Zu den Aufgaben der Compliance Funktion gehort die Beratung des Vorstands in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze und Verwaltungsvorschriften die fur den Betrieb des Versicherungsgeschafts gelten 2Ausserdem hat die Compliance Funktion die moglichen Auswirkungen von Anderungen des Rechtsumfeldes fur das Unternehmen zu beurteilen und das mit der Verletzung der rechtlichen Vorgaben verbundene Risiko Compliance Risiko zu identifizieren und zu beurteilen Das IKS samt Compliance Funktion sehen die einschlagigen Gesetze als wesentlichen Bestandteil eines in die Geschaftsorganisation eingebundenen Risikomanagements Ziel des Risikomanagements ist es durch eine bewusste Identifizierung Beurteilung Steuerung Uberwachung und Kommunikation der betrieblichen Risiken die Grundlage fur eine nachhaltige 25a Abs 1 S 3 Nr 1 KWG 9 bzw solide 23 Abs 1 S 2 VAG 11 Unternehmensfuhrung zu schaffen Die konkrete Ausgestaltung der betrieblichen Massnahmen machen 25a Abs 1 S 4 KWG 9 und 26 Abs 2 VAG 11 von Art Umfang Komplexitat und Risikogehalt der Geschaftstatigkeit abhangig Rechtsphanomen Bearbeiten Angetrieben von den Empfehlungen des DCGK sowie den Entwicklungen auf dem Finanz und Versicherungsmarkt hat sich der Begriff Compliance im deutschen Recht zum Synonym eines risikoakzessorischen und praventiven Rechtsverstandnisses entwickelt 12 Bis auf die Ansatze des Finanz und Versicherungsrechts haben die Strukturen und Zusammenhange dieses Rechtsverstandnisses im deutschen Recht aber noch keine gesetzliche Konkretisierung erfahren sodass sich das Thema Compliance im Gegensatz zum angloamerikanischen Recht noch weitestgehend als Phanomen darstellt Wesensmerkmal dieses Phanomens ist eine interaktive Methodik die sich die Gesamtheit der rechtlichen okonomischen und ethischen Steuerungsmoglichkeiten zu Nutze macht um Gefahren und insbesondere der Gefahr von Rechtsverstossen zu begegnen soziookonomischer Regulierungsansatz Ermoglicht wird dies durch das Konzept der Koregulierung die Neue Institutionenokonomie und die Wirtschaftsethik 13 Koregulierung Bearbeiten Im Rahmen der Koregulierung ubertragt der Staat der Zivil und insbesondere der Wirtschaftsgesellschaft eine Verantwortung sich an der Pravention von Gefahren zu beteiligen Die inhaltliche Ausgestaltung der Praventionsverantwortung wird bis auf spezialgesetzliche Vorgaben weitestgehend den Unternehmen uberlassen und lediglich durch die rechtlichen Haftungsmechnismen abgesichert regulierte Selbstregulierung 14 Neue Institutionenokonomie Bearbeiten Ausgestalten lasst sich die betriebliche Praventionsverantwortung mithilfe der Neuen Institutionenokonomie die in Abkehr vom neoklassischen Wirtschaftsverstandnis die verhaltenssteuernde Wirkung institutioneller Strukturen einbezieht Grundlage ist nicht mehr das realitatsferne Postulat allumfassender Information sondern das kognitiv begrenzte Leistungsspektrum jedes Menschen Dementsprechend bedarf es zur Entfaltung der betrieblichen Selbstregulierungspotenziale auch gezielter Regelungen deren Effizienz und Effektivitat stark von ihrer unternehmenskulturellen Akzeptanz abhangen 15 Wirtschaftsethik Bearbeiten Aufschluss uber die kulturellen Prozesse wirtschaftlicher Organisationen liefert die Wirtschaftsethik die sich mit dem Konflikt zwischen wirtschaftlichem Eigennutz und sozialer Verantwortung beschaftigt Als zentrale Orte dieses Konflikts sieht die Wirtschaftsethik jedes an wirtschaftlichen Maximen orientierte Kollektiv weshalb vor allem Unternehmen in ganzem besonderem Masse dafur verantwortlich sind durch kulturelle Massnahmen nachhaltige Anreize zur Beachtung rechtlicher und moralischer Standards zu setzen Corporate Social Responsibility 16 Risikopravention Bearbeiten Zum Ausdruck kommen die praventiven Strukturen des Phanomens Compliance nicht nur in den Vorschriften des Finanz und Versicherungsrechts Auch in zahlreichen anderen Rechtsbereichen existieren Vorschriften die den Begriff Compliance zwar nicht ausdrucklich verwenden seinen Gedanken der Risikopravention aber dennoch transportieren indem sie einen bewussten Umgang mit Gefahren einfordern 17 Allgemeine Praventionspflichten Bearbeiten Allgemeine betriebliche Praventionspflichten ergeben sich in erster Linie aus dem Gesellschaftsrecht Corporate Compliance sowie den Vorschriften des Straf und Ordnungswidrigkeitenrechts Criminal Compliance Daruber hinaus kennt auch das Privatrecht gewisse Praventionspflichten die sich sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen richten Legalitatskontrolle BearbeitenDie Unternehmensleitung hat im Rahmen ihrer allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Sorgfaltspflichten v a 76 Abs 1 93 Abs 1 AktG und 43 Abs 1 GmbHG fur ein rechtstreues Verhalten aller Unternehmensangehorigen zu sorgen indem sie der Gefahr betrieblicher Rechtsverstosse durch entsprechende Massnahmen begegnet 18 Soweit keine spezialgesetzlichen Vorgaben bestehen gewahrt das Gesellschaftsrecht bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Legalitatskontrolle zwar grundsatzlich einen Ermessensspielraum Business Judgement Rule 19 Ihre Entscheidungen muss die Unternehmensleitung jedoch stets auf der Grundlage einer angemessenen Risikoanalyse treffen Risikoakzessorietat 20 Diesen gesellschaftsrechtlichen Grundsatzen entsprechend entschied das LG Munchen I im Jahre 2013 in einem der bislang wenigen Urteile zum Thema Compliance Neuburger Urteil im Rahmen des Korruptionsskandals bei der Siemens AG 21 Im Rahmen seiner Legalitatspflicht hat ein Vorstandsmitglied dafur Sorge zu tragen dass das Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird dass keine Gesetzesverstosse wie Schmiergeldzahlungen an Amtstrager eines auslandischen Staates oder an auslandische Privatpersonen erfolgen Seiner Organisationspflicht genugt ein Vorstandsmitglied bei entsprechender Gefahrdungslage nur dann wenn er eine auf Schadenspravention und Risikokontrolle angelegte Compliance Organisation einrichtet Entscheidend fur den Umfang im Einzelnen sind dabei Art Grosse und Organisation des Unternehmens die zu beachtenden Vorschriften die geografische Prasenz wie auch Verdachtsfalle aus der Vergangenheit Werden Risiken entdeckt die den Bestand des Unternehmens gefahrden konnen so verlangt 91 Abs 2 AktG ausserdem ein Internes Kontrollsystem IKS 7 Zwingend zu uberwachen sind mithilfe des IKS jedoch nicht die Bestandsgefahren an sich sondern lediglich die betrieblichen Massnahmen die zur Beherrschung der Bestandsgefahren erforderlich sind 22 Kriminalitatsbekampfung BearbeitenAuch das Straf und Ordnungswidrigkeitenrecht kennt eine Pflicht zur Verhinderung betrieblicher Rechtsverstosse Eine Selbstkontrolle des Unternehmens kann eine staatliche Kontrolle nicht ersetzen Der Umfang der Praventionspflicht ist im Vergleich zur gesellschaftsrechtlichen Legalitatskontrollpflicht jedoch kleiner da lediglich der Gefahr betrieblicher Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Unternehmenskriminalitat begegnet werden muss 23 Eine ausdruckliche Formulierung hat diese Pflicht zur Bekampfung von Unternehmenskriminalitat in 130 OWiG erfahren 24 Sowohl die Anwendbarkeit des 130 OWiG auf Konzernsachverhalte als auch die Reichweite auf Auslandssachverhalte ist bislang nicht abschliessend geklart 25 130 OWiG Aufsichtspflicht 1 1Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsatzlich oder fahrlassig die Aufsichtsmassnahmen unterlasst die erforderlich sind um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern die den Inhaber treffen und deren Verletzung mit Strafe oder Geldbusse bedroht ist handelt ordnungswidrig wenn eine solche Zuwiderhandlung begangen wird die durch gehorige Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden ware Im Strafrecht existiert bislang zwar keine ausdruckliche Praventionspflicht Nichtsdestotrotz hat sich aber insbesondere im Rahmen der allgemeinen strafrechtlichen Zurechnungsmechanismen 13 15 StGB sowie 25 27 StGB ebenfalls eine Pflicht der Unternehmensleitung zur Bekampfung von Unternehmenskriminalitat etabliert Grundlage ist wie im Ordnungswidrigkeitenrecht auch die durch betriebliche Delegationsverhaltnisse erhohte Gefahr von Unternehmenskriminalitat und die Fahigkeit der Unternehmensleitung auf diese Gefahr mithilfe der betrieblichen Organisationsstrukturen einzuwirken Risiko und Organisationsherrschaft 26 Der Kreis der im Rahmen der straf und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Praventionspflicht zu beachtenden Vorschriften ergibt sich aus dem Tatigkeitsbereich des Unternehmens Zu den straf oder bussgeldbewahrten Pflichten die jeden Inhaber eines Betriebs oder Unternehmens treffen zahlt aber in jedem Fall die Achtung des freien Wettbewerbs Zum Schutz des freien Wettbewerbs bedrohen das Strafgesetzbuch 298 301 StGB 27 das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 16 20 UWG 28 und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen 81 GWB 29 korrupte unlautere und verzerrende Praktiken mit Strafen oder Geldbussen Ihre Kenntnisse zu Regelverstossen konnen Hinweisgeber den Strafverfolgungsbehorden auch anonym ubermitteln 30 da nach dem Legalitatsprinzip die Polizei auch anonymen Anzeigen nachgehen muss 31 Verkehrssicherung Bearbeiten Unternehmen und Privatpersonen sind im Rahmen der allgemeinen zivilrechtlichen Sorgfaltsmassstabe 823 276 BGB dazu verpflichtet die Allgemeinheit vor Gefahren zu schutzen die ihrem Einflussbereich unterliegen Spezielle Praventionspflichten Bearbeiten Der Gedanke der Risikopravention findet auch zunehmend Eingang in einzelne Bereiche des Rechtssystems Diese spezialgesetzlichen Vorgaben stellen eine bereichsspezifische Konkretisierung der allgemeinen Praventionspflichten dar Datenschutz Bearbeiten Seit 25 Mai 2018 haben Unternehmen und Privatpersonen bei jeder Verarbeitung von personenbezogenen Daten die in einem Dateisystem gespeichert sind oder werden sollen die Datenschutz Grundverordnung VO EU Nr 2016 679 32 zu beachten Ausgenommen ist lediglich die Verarbeitung zu ausschliesslich personlichen oder familiaren Zwecken 2 Abs 2 lit c DSGVO Die DSGVO verlangt insbesondere dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten risikoadaquate Vorkehrungen zum Datenschutz zu treffen sind Art 24 DSGVO Verantwortung des fur die Verarbeitung Verantwortlichen 1 Der Verantwortliche setzt unter Berucksichtigung der Art des Umfangs der Umstande und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken fur die Rechte und Freiheiten naturlicher Personen geeignete technische und organisatorische Massnahmen um um sicherzustellen und den Nachweis dafur erbringen zu konnen dass die Verarbeitung gemass dieser Verordnung erfolgt Dies erfordert die Fuhrung von Verzeichnissen aller Verarbeitungstatigkeiten Art 30 DSGVO die Gewahrleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus Art 32 DSGVO und die Meldung von Verstossen Art 33 DSGVO Eines Datenschutzbeauftragten bedarf es zwingend nur in bestimmten Fallen Art 37 DSGVO 32 Arbeitsschutz BearbeitenDas Arbeitsschutzgesetz ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber zu Massnahmen des Arbeitsschutzes Dies umfasst gem 2 Abs 1 ArbSchG Massnahmen zur Verhutung von Unfallen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschliesslich Massnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit 33 3 ArbSchG Grundpflichten des Arbeitgebers 1 1Der Arbeitgeber ist verpflichtet die erforderlichen Massnahmen des Arbeitsschutzes unter Berucksichtigung der Umstande zu treffen die Sicherheit und Gesundheit der Beschaftigten bei der Arbeit beeinflussen 2Er hat die Massnahmen auf ihre Wirksamkeit zu uberprufen und erforderlichenfalls sich andernden Gegebenheiten anzupassen 3Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschaftigten anzustreben Die Massnahmen des Arbeitsschutzes sind an den allgemeinen Grundsatzen auszurichten 4 ArbSchG anhand einer Risikoanalyse zu ermitteln 5 ArbSchG mithilfe einer geeigneten Organisation und interner Kontrollmassnahmen zu planen und durchzufuhren 3 Abs 2 ArbSchG und zu dokumentieren 6 ArbSchG 33 Geldwaschebekampfung BearbeitenDas Gesetz uber das Aufspuren von Gewinnen aus schweren Straftaten Geldwaschegesetz GwG schreibt Akteuren der Finanz Versicherungs Rechtsberatungs Wirtschaftsprufungs Treuhand Immobilien Glucksspiel und Guterhandelsbranche eine Verantwortung bei der Verhinderung von Geldwasche und Terrorismusfinanzierung zu 2 GwG 34 4 GwG Risikomanagement 1 Die Verpflichteten mussen zur Verhinderung von Geldwasche und von Terrorismusfinanzierung uber ein wirksames Risikomanagement verfugen das im Hinblick auf Art und Umfang ihrer Geschaftstatigkeit angemessen ist Bestandteile der Praventionsstrategie sind eine Risikoanalyse 5 GwG interne Sicherungsmassnahmen 6 GwG Verhaltensstandards 10 17 GwG sowie die Meldung von Verdachtsfallen 43 GwG 34 Produktsicherheit Bearbeiten Eine besondere Auspragung hat die allgemeine Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf Produkte erfahren Zwar formuliert das Produkthaftungsgesetz ProdHaftG keine spezialgesetzlichen Praventionspflichten Fur die Folgen eines fehlerhaften Produkts tragt ein Hersteller aber dann keine Verantwortung wenn er die Rechtsvorschriften und den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik beachtet hat 1 Abs 2 Nr 4 und 5 ProdHaftG 35 Praventionsmassnahmen Bearbeiten Eine allgemeingultige Beschreibung der erforderlichen Praventionsmassnahmen kennt das deutsche Recht bislang nicht Nichtsdestotrotz hat sich entsprechend der interaktiven Methodik des Phanomens Compliance ein gewisser Standard an betrieblichen Praventionsmassnahmen herausgebildet Dieser verschmilzt im Rahmen eines strategischen Risikomanagements kulturelle Lern und formale Kontrollmassnahmen zu einem systematischen Umgang mit der Gefahr betrieblicher Regelverstosse Compliance Management System Strategisches Risikomanagement Bearbeiten Grundlage des Compliance Management Systems ist eine fortlaufende Identifikation und Bewertung Risikoanalyse sowie Steuerung und Uberwachung der Gefahr betrieblicher Regelverstosse 36 Diese Notwendigkeit eines strategischen Risikomanagements bringen vor allem der vom Institut der Wirtschaftsprufer in Deutschland e V IDW veroffentlichte Prufungsstandard IDW PS 980 Grundsatze ordnungsmassiger Prufung von Compliance Management Systemen 37 sowie die von der International Organization for Standardization ISO veroffentlichte Norm ISO 19600 Compliance management systems Guidelines 38 zum Ausdruck Kultureller Lernprozess Bearbeiten Die Risikosteuerung erfolgt durch den Einsatz unternehmenskultureller Massnahmen Ziel ist es mithilfe eines vorbildlichen Fuhrungsstils sowie einer demokratischen Wertevermittlung eine von allen Unternehmensangehorigen tatsachlich gelebte Legalitatskultur zu etablieren die Rechtsverstosse in keinem Fall duldet 39 Dazu sind folgende Massnahmen erforderlich unmissverstandliches Bekenntnis aller Fuhrungspersonen zur Legalitat als indisponiblen betrieblichen Wert 40 Dokumentation und Kommunikation allgemeiner Verhaltensstandards Verhaltenskodex und spezieller Verhaltensrichtlinien z B Anti Korruptions Richtlinie adaquate Schulung der Unternehmensangehorigen 41 Formaler Kontrollprozess Bearbeiten Zur Risikouberwachung kommen formale Kontrollmassnahmen zum Einsatz Ihr Ziel besteht darin die praventive Wirkung der unternehmenskulturellen Massnahmen abzusichern und zu verstarken Pravention Verdachtsfalle aufzudecken aufzuklaren Detektion und bei Verdachtsbestatigung zu sanktionieren Sanktion sowie entdeckte Schwachstellen des Systems zu beseitigen Optimierung Dies erfordert folgende Massnahmen personelle Kompetenz und Integritatsprufungen bereits bei der Auswahl und Einstellung von Unternehmensangehorigen Verbindlichkeit der Praventionsmassnahmen durch Vertragsklauseln Verteilung der organisatorischen Zustandigkeiten auf Compliance Beauftragte Abteilungen Unregelmassige und uberraschende Kontrollen Stichproben Kommunikationsstrukturen zur vertraulichen Meldung von Verdachtsfallen an interne und externe Ansprechpartner Hinweisgebersystem mit Ombudsperson Aufklarung von Verdachtsfallen und Sanktion von bestatigten Regelverstossen 42 Haftung Bearbeiten Die Wahrnehmung der Praventionsverantwortung wird entsprechend dem Konzept der regulierten Selbstregulierung durch die rechtlichen Haftungsstrukturen abgesichert Kommt es infolge ungenugender Praventionsmassnahmen zu einem Rechtsverstoss so drohen den Praventionsverantwortlichen Schadensersatzpflichten Geldbussen und Geld oder Freiheitsstrafen 43 Schadensersatz Bearbeiten Schadensersatzpflichten ergeben sich aus Spezialgesetzen z B 83 BDSG 1 ProdHaftG und allgemeinen Regelungen z B 823 BGB 280 ff BGB Fur Schaden im Zusammenhang mit betrieblichen Pflichtverstossen haftet grundsatzlich das Unternehmen 44 Durch eine Verletzung der betrieblichen Praventionspflichten entsteht gem 93 Abs 2 S 1 AktG 43 Abs 2 GmbHG allerdings auch eine Schadensersatzpflicht der Unternehmensleitung gegenuber dem Unternehmen Begrundet wird diese Ersatzpflicht allerdings nicht schon durch jede unternehmerische Fehlentscheidung sondern erst bei Missachtung der Grenzen des unternehmerischen Ermessensspielraums nach 93 Abs 1 S 2 AktG Business Judgement Rule 45 Geldbusse Bearbeiten Der Verstoss gegen spezielle Praventionspflichten wird in der Regel bereits durch die entsprechenden Spezialgesetze mit Geldbussen geahndet z B 56 KWG 120 WpHG 332 VAG 56 GwG Daneben bedroht 130 Abs 3 OWiG den Verstoss gegen die allgemeine betriebliche Kriminalitatspraventionspflicht mit einer Geldbusse bis zu einer Million Euro Gegenuber Unternehmen konnen gem 30 9 OWiG sogar Geldbussen bis zu einer Hohe von zehn Millionen Euro verhangt werden Uber 17 Abs 4 OWiG kommt es ausserdem zu einer Abschopfung des gesamten wirtschaftlichen Vorteils der aus einem Pflichtverstoss gezogen worden ist Gewinnabschopfung 24 Geld und Freiheitsstrafe Bearbeiten Zum Teil sind Verstosse gegen spezielle Praventionspflichten bereits spezialgesetzlich unter Strafe gestellt z B 54a KWG Daneben konnen Leitungspersonen uber 13 15 StGB Geschaftsherrenhaftung und 25 27 StGB Beteiligung an einer Straftat auch strafrechtlich fur Straftaten anderer Angehoriger einer Organisation eines Unternehmens zur Verantwortung gezogen werden 26 Bei ungenugenden Massnahmen zur Sicherstellung der Produktsicherheit droht ausserdem eine Strafbarkeit wegen Korperverletzung nach 223 224 226 und 227 bis 230 StGB oder wegen Totung nach 211 bis 213 und 222 StGB strafrechtliche Produkthaftung 46 Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmen kennt das deutsche Strafrecht bislang nicht Unternehmensstrafrecht Siehe auch BearbeitenCompliance BWL Compliance Management System Risikomanagement Nachhaltige Unternehmensfuhrung Regulierte Selbstregulierung Neue Institutionenokonomik Wirtschaftsethik Corporate Social Responsibility ISO 19600 Korruption ComprechtspraktikerLiteratur BearbeitenDenis Bock Criminal Compliance 2 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8487 1091 1 Christoph Hauschka Klaus Moosmayer Thomas Losler Corporate Compliance Handbuch der Haftungsvermeidung im Unternehmen 3 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 66297 3 Lothar Kuhlen Hans Kudlich Inigo Ortiz de Urbina Compliance und Strafrecht C F Muller Heidelberg 2013 ISBN 978 3 8114 4442 3 Thomas Rotsch Criminal Compliance Nomos Baden Baden 2015 ISBN 978 3 8329 7398 8 Gregor Wecker Bastian Ohl Compliance in der Unternehmerpraxis Grundlagen Organisation und Umsetzung 3 Auflage Springer Wiesbaden 2013 ISBN 978 3 658 00892 5 Weblinks BearbeitenCompliance im Themenfeld Recht auf der Website des Bundesverbands der Deutschen IndustrieEinzelnachweise Bearbeiten Bock in Kuhlen Kudlich Ortiz de Urbina Compliance und Strafrecht S 57 Hauschka in Hauschka Compliance 2 Auflage 1 Rn 2 Rotsch in Achenbach Ransiek Handbuch Wirtschaftsstrafrecht Teil 1 Kap 4 Rn 1 Bock Strafrechtliche Aspekte der Compliance Diskussion 130 OWiG als zentrale Norm der Criminal Compliance ZIS 2009 S 68 Vetter in Wecker Ohl Compliance in der Unternehmerpraxis S 2 Hauschka in Hauschka Compliance 2 Auflage 1 Rn 39 Engelhart Sanktionierung von Unternehmen und Compliance S 285 ff S 305 ff Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Abgerufen am 16 Oktober 2018 Ringleb in Ringleb Deutscher Corporate Governance Kodex Vorbemerkung Rn 68 ff a b Aktiengesetz AktG Abgerufen am 16 Oktober 2018 Bundestag Drucksache 14 8769 11 April 2002 S 21 abgerufen am 9 Oktober 2018 a b c Gesetz uber das Kreditwesen KWG Abgerufen am 16 Oktober 2018 Gesetz uber den Wertpapierhandel WpHG Abgerufen am 16 Oktober 2018 a b c Gesetz uber die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen VAG Abgerufen am 16 Oktober 2018 Gottschalk Kultivierte Legalitat S 265 Hauschka in Hauschka Compliance 1 Rn 1 ff Rieder Falge in Inderst Bannenberg Poppe Compliance Kap 2 Rn 46 ff Gottschalk Kultivierte Legalitat S 100 ff Kuhlen in Kuhlen Kudlich Ortiz de Urbina Compliance und Strafrecht S 17 ff Spindler Compliance im Gesellschaftsrecht RW 2013 S 293 Gobel Neue Institutionenokonomik S 11 f Richter Furubotn Neue Institutionenokonomik S 35 Crane McWilliams Matten Moon Siegel in Crane u a Corporate Social Responsibility S 4 Muhle Corporate Social Responsibility S 37 Schaltegger Muller Corporate Social Responsibility S 17 Wieland in Backhaus Maul u a Corporate Citizenship S 88 f Schwerk in Backhaus Maul u a Corporate Citizenship S 121 ff Hauschka in Hauschka Compliance 2 Auflage 1 Rn 19 f Rotsch in Rotsch Criminal Compliance vor den Aufgaben der Zukunft S 5 Spindler in Goette Habersack Munchener Kommentar Aktiengesetz 93 Rn 74 Bundestag Drucksache 15 5092 14 Marz 2005 S 11 abgerufen am 9 Oktober 2018 Spindler in Goette Habersack Munchener Kommentar Aktiengesetz 93 Rn 53 LG Munchen I Urteil v 10 12 2013 5 HKO 1387 10 Abgerufen am 16 Oktober 2018 Spindler in Goette Habersack Munchener Kommentar Aktiengesetz 91 Rn 16 ff Bundestag Drucksache 16 3656 30 November 2006 S 14 abgerufen am 27 Mai 2019 Gurtler in Gohler OWiG 130 Rn 18 Rogall in Senge Karlsruher Kommentar OWiG 130 Rn 81 ff Wittig Wirtschaftsstrafrecht 6 Rn 136 a b Gesetz uber Ordnungswidrigkeiten OWiG Abgerufen am 16 Oktober 2018 Caracas Christian Verantwortlichkeit in internationalen Konzernstrukturen nach 130 OWiG am Beispiel der im Ausland straflosen Bestechung im geschaftlichen Verkehr 1 Auflage Nomos Verlagsgesellschaft mbH amp Co KG Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0992 2 a b Gottschalk Kultivierte Legalitat S 195 f Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil II 32 Rn 135 ff Strafgesetzbuch StGB Abgerufen am 16 Oktober 2018 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG Abgerufen am 16 Oktober 2018 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB Abgerufen am 16 Oktober 2018 BVerfG v 2 7 2001 1 BvR 2049 00 NJW 2001 3474 Beschluss Zeugenaussage gegen Arbeitgeber kein Kundigungsgrund Simona Kreis Whistleblowing als Beitrag zur Rechtsdurchsetzung Seite 17 Hrsg Martina Benecke Felix Hartmann Sudabeh Kamanabrou Hartmut Oetker Mohr Siebeck Tubingen ISBN 978 3 16 154776 8 a b Datenschutz Grundverordnung DSGVO Verordnung EU 2016 679 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 27 April 2016 zum Schutz naturlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95 46 EG Abgerufen am 16 Oktober 2018 a b Gesetz uber die Durchfuhrung von Massnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschaftigten bei der Arbeit Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Abgerufen am 16 Oktober 2018 a b Gesetz uber das Aufspuren von Gewinnen aus schweren Straftaten Geldwaschegesetz GwG Abgerufen am 16 Oktober 2018 Gesetz uber die Haftung fur fehlerhafte Produkte ProdHaftG Abgerufen am 16 Oktober 2018 Bea Haas Strategisches Management S 16 22 115 Gottschalk Kultivierte Legalitat S 247 IDW PS 980 Grundsatze ordnungsmassiger Prufung von Compliance Management Systemen Abgerufen am 22 Oktober 2018 ISO ISO 19600 2014 Compliance management systems Guidelines Abgerufen am 22 Oktober 2018 Rosbach Ethik in einem Wirtschaftsunternehmen nutzlich oder uberflussige Formelei CCZ 2008 S 104 Schaupensteiner Rechtsterue im Unternehmen Compliance und Krisenmanagement Konzertiertes Vorgehen statt einzelbetrieblicher Massnahmen NZA Beilage 2011 S 12 Nothhelfer Die Einfuhrung eines Compliance Management Systems als organisatorischer Lernprozess CCZ 2013 S 28 Wieland Unternehmensethik und Compliance Management Zwei Seiten einer Medaille CCZ 2008 S 17 Gottschalk Kultivierte Legalitat S 248 252 Hauschka in Hauschka Compliance 1 Rn 42 Nothhelfer Die Einfuhrung eines Compliance Management Systems als organisatorischer Lernprozess CCZ 2013 S 28 Wieland Unternehmensethik und Compliance Management Zwei Seiten einer Medaille CCZ 2008 S 17 Bock Strafrechtliche Aspekte der Compliance Diskussion 130 OWiG als zentrale Norm der Criminal Compliance ZIS 2009 S 77 f Bussmann Matschke Die Zukunft der unternehmerischen Haftung bei Compliance Verstossen CCZ 2009 S 35 Gottschalk Kultivierte Legalitat S 252 260 Rogall in Senge Karlsruher Kommentar OWiG 130 Rn 54 66 Stanitzek Die Bedeutung von Criminal Compiance fur das Strafrecht bei der Bekampfung von Wirtschaftskorruption S 78 ff Gottschalk Kultivierte Legalitat S 70 76 Poelzig Normdurchsetzung durch Privatrecht S 587 ff Spindler Unternehmensorganisationspflichten S 1007 1021 1027 Spindler in Goette Habersack Munchener Kommentar Aktiengesetz 76 Rn 59 Fleischer in Spindler Stilz Aktiengesetz 93 Rn 61 Koch in Huffer Aktiengesetz 93 Rn 4d BGHSt 37 106 Roxin Strafrecht AT II 32 Rn 198 ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Compliance Recht amp oldid 231653704