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Compliance ist die betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche 1 Umschreibung fur die Regeltreue auch Regelkonformitat von Unternehmen also die Einhaltung von Gesetzen Richtlinien und freiwilligen Kodizes Die Gesamtheit der Grundsatze und Massnahmen eines Unternehmens zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstossen wird als Compliance Management System bezeichnet in Deutschland IDW PS 980 Tz 6 von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex 2 Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Regeltreue als Anforderung an Unternehmen 3 Folgen von Regelbruchen 4 Compliancekultur 5 Ziele 6 Complianceprozesse 7 Zertifizierung des Compliancemanagementsystems 8 Prufung von Compliancemanagementsystemen 9 Siehe auch 10 Literatur 11 EinzelnachweiseDefinition BearbeitenDer Deutsche Corporate Governance Kodex DCGK definiert Compliance als die in der Verantwortung des Vorstands liegende Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien 3 Der Begriff Compliance steht fur die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen regulatorischer Standards und Erfullung weiterer wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen Eberhard Krugler 4 Bei Kreditinstituten steht insbesondere die Einhaltung der Vorschriften aus dem Wertpapierhandelsgesetz im Fokus Regeltreue als Anforderung an Unternehmen Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Notwendigkeit zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen durch Unternehmen ergibt sich aus dem Grundsatz dass Gesetze auch durch juristische Personen einzuhalten sind Unternehmen und Unternehmensverantwortliche sind uber die Paragraphen 9 30 und 130 des Gesetzes uber Ordnungswidrigkeiten OWiG gefordert dafur Sorge zu tragen dass aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstosse erfolgen Werden entsprechende Organisations und Aufsichtsmassnahmen nicht ergriffen konnen Unternehmensleitung und auch das Unternehmen selbst zu Strafen verurteilt werden wenn es aus dem Unternehmen zu Gesetzesverstossen gekommen ist Macht sich somit ein Mitarbeiter des Unternehmens durch Korruption strafbar so drohen dem Unternehmen nicht nur zivilrechtliche Klagen des Geschaftspartners dessen Mitarbeiter bestochen wurden Vielmehr muss auch das Unternehmen damit rechnen dass gegen das Unternehmen oder gegen die Unternehmensleitung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird weil den Organisations und Aufsichtspflichten nicht nachgekommen wurde Eine Sanktionierung nach 130 30 OWiG ist nicht zwingend nur auf das Einzelunternehmen beschrankt sondern kann sich im Einzelfall auch gegen die Konzernobergesellschaft richten obwohl die Bestechungshandlung oder eine sonstige strafbewehrte Zuwiderhandlung in der Sphare der Tochtergesellschaft stattfindet 5 Daneben regeln eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften unmittelbare Pflichten und Verantwortungen des Unternehmens die dieses einzuhalten hat und bei deren Nichteinhaltung dem Unternehmen unter Umstanden empfindliche Strafzahlungen drohen z B aus Kartellverstossen Eine Pflicht zur Sicherstellung der Regeltreue ergibt sich somit auch aus 91 93 AktG sowie 43 GmbHG zur Abwendung von wirtschaftlichen Schaden vom Unternehmen Die Stand 2011 weltweit strengsten Anforderungen an konkrete Compliancemassnahmen in Unternehmen enthalt das britische Anti Korruptions Gesetz Bribery Act 2010 6 Folgen von Regelbruchen BearbeitenDie Nichteinhaltung von Regeln kann zu Unternehmensstrafen Bussgeldern Gewinnabschopfung oder dem Verfall des durch den Gesetzesverstoss erzielten Gewinns fuhren Diese direkten Verluste werden durch zusatzliche externe und interne Kosten fur Verfahren Schadenersatzanspruche und Ruckabwicklungen erhoht 4 Compliancekultur BearbeitenAls Compliancekultur werden die Grundeinstellungen und Verhaltensweisen die von der Unternehmensleitung vermittelt werden bezeichnet Die Compliancekultur soll allen Unternehmensbeteiligten sowie auch Kunden und Lieferanten des Unternehmens die Bedeutung vermitteln die das Unternehmen der Beachtung von Regeln beimisst und damit bei allen Beteiligten die Bereitschaft zu regelkonformem Verhalten fordern Compliancekultur wird haufig als Basis des CMS bezeichnet Vielfach wird die Compliancekultur in besonderen Richtlinien oder Verhaltenskodizes z B Mission Statement oder Code of Conduct festgehalten und auch im Intranet oder Internet Auftritt des Unternehmens veroffentlicht Eine wirksame Compliancekultur erfordert aber neben solchen offiziellen Kommunikationen vor allem eine Spiegelung der Grundsatze im tatsachlichen Handeln und Auftreten aller Unternehmensverantwortlichen auf allen Managementebenen Werte konnen nur glaubhaft vermittelt werden wenn diese auch erkennbar von den Vermittelnden selbst gelebt werden Konkrete Regeln z B zur Vermeidung von Korruption und Kartellabsprachen dem Einhalten von Vorgaben bezuglich Datenschutz und Gleichbehandlung der Beachtung von Vorschriften zu Produktsicherheit und Arbeitsschutz werden manchmal als Teil der Compliancekultur betrachtet zahlen aber eher zum konkreten Complianceprogramm Gleiches gilt fur Regelstrukturen wie z B Hotlines Whistleblowing Hotline die unternehmensintern oder bei externen Ansprechpartnern eingerichtet sind und bei denen Regelverstosse gemeldet werden konnen 4 Ziele Bearbeiten nbsp Ziele von ComplianceRisikominimierung Effizienzsteigerung und Effektivitatssteigerung sind die vorrangigen Ziele von Compliance Die Abbildung verdeutlicht in diesem Zusammenhang die betriebswirtschaftlichen Effekte des strategischen Einsatzes von Compliancemassnahmen Complianceprozesse BearbeitenFur die Durchfuhrung der betrieblichen Complianceaktivitaten ist die Etablierung von Geschaftsprozessen erforderlich Es handelt sich bei diesen Prozessen um Supportprozess d h die Complianceprozesse beziehen sich auf die Unterstutzung und risikoorientierte Steuerung der originaren Geschaftsprozesse im Unternehmen Prozesse der Risikoanalyse Derartige Teilprozesse dienen der Identifikation von Bedrohungen und Gefahren im Rahmen der wertschopfenden Aktivitaten des Unternehmens Prozesse der Abweichungsanalyse Solche Prozesse werden ausgelost sofern der realisierte Ist Wert einer Aktivitat oder einer Aktivitatenfolge ausserhalb des definierten Toleranzbereichs um den Soll Wert liegt Prozesse des Umgangs mit Ausnahmesituationen Im Mittelpunkt steht das potentielle Eintreffen gravierender Ereignisse mit erheblicher kritischer Relevanz fur das Unternehmen Es gilt fur solche Falle mit vorstrukturierten Soll Prozessen zum Zwecke der Aufklarung und Schadensbegrenzung vorbereitet zu sein Prozesse der Eskalation Gegenstand von Eskalationsprozessen ist die Auflosung bereits entstandener sowie die Verhinderung zu befurchtender Non Compliance Situationen Das Ziel dieser Prozesse besteht darin kritische Aktivitaten zu eskalieren Dies bedeutet dass derartige Aktivitaten transparent gemacht und zeitnah einer verantwortlichen Instanz zum Treffen regulierender Entscheidungen zwingend vorgetragen werden Zertifizierung des Compliancemanagementsystems BearbeitenDer Standard fur Compliance Management Systeme TR CMS 101 2011 7 richtet sich an Organisationen wie Unternehmen Behorden und Nichtregierungsorganisationen NGOs und beschreibt die Elemente die ein funktionsfahiges und wirksames Compliancemanagementsystem ausmachen Er wurde vom TUV Rheinland veroffentlicht und 2015 durch die neue Fassung Standard fur Compliance Management Systeme TR CMS 101 2015 abgelost und um den Compliance Leitfaden TR CMS 100 2015 erganzt 8 Er zeigt auf welche nachprufbaren Massnahmen zu treffen sind um eine Complianceorganisation systematisch einzurichten aufrechtzuerhalten zu uberwachen und standig zu verbessern Dies dient dem Ziel alle relevanten Complianceanforderungen erreichen zu konnen Der Standard TR CMS 101 2011 dient damit zugleich als Massstab fur die Zertifizierung eines bestehenden Compliancemanagementsystems Er verlangt nicht das Schaffen bestimmter Strukturen oder Funktionen fur das Erfullen von Compliance sondern fordert lediglich eine systematische Herangehensweise und die Umsetzung bestimmter Mindest Elemente Nach dem Standard mussen Compliancemanagementsysteme nicht einheitlich ausgestaltet sein sondern konnen ausdrucklich den Besonderheiten der Organisation wie Grosse Struktur Aktivitaten Produkte spezifische Risiken etc Rechnung tragen Organisationen haben damit ein hohes Mass an Flexibilitat bei der Umsetzung ihres Compliancemanagementsystems Vergleichbar mit den Standards fur Qualitatsmanagementsysteme ISO 9001 2008 oder fur Risikomanagementsysteme ONR 49001 2004 enthalt der Standard TR CMS 101 2011 Aussagen uber das Festlegen von Complianceverantwortlichkeiten die Bereitstellung von Ressourcen die Durchfuhrung von Audits und uber die Notwendigkeit der kontinuierlichen Verbesserung Daruber hinaus fuhrt er die spezifischen Merkmale auf die ein wirksames und von Einzelpersonen unabhangiges Compliancemanagementsystem aufweisen muss Im Sinne einer ganzheitlichen Sichtweise von Compliance berucksichtigt der Standard auch die Aspekte Organisationskultur und Kommunikation Der Standard TR CMS 101 2011 ist gegliedert in Anwendungsbereich Der Standard TR CMS 101 2011 ist national und international fur alle Organisationen anwendbar Ziele des Compliancemanagementsystems Ziel jedes Compliancemanagementsystems ist es nach dem Standard systematisch die Voraussetzungen in der Organisation zu schaffen dass Verstosse gegen Complianceanforderungen vermieden bzw wesentlich erschwert werden und eingetretene Verstosse erkannt und behandelt werden konnen Begriffe enthalt Definitionen wichtiger Compliancebegriffe die im Standard TR CMS 101 2011 verwendet werden Compliancemanagementsystem Damit die Anforderungen des Standards erfullt werden konnen muss ein Unternehmen eine systematische Complianceorganisation das heisst ein Compliancemanagementsystem einfuhren dokumentieren verwirklichen und aufrechterhalten Dazu sind folgende Massnahmen notwendig Die einzuhaltenden Prozesse sind festzulegen Die Verfugbarkeit der erforderlichen Ressourcen und Informationen ist sicherzustellen und die Prozesse sind zu uberwachen zu messen und zu analysieren Es gilt das Compliancemanagementsystem selbst und seine Bestandteile wie zum Beispiel Audit Ergebnisse Korrekturmassnahmen etc zu dokumentieren um eine personenunabhangige Aufrechterhaltung und Funktionsfahigkeit des Systems sicherzustellen Auch der Umgang mit dieser Dokumentation beispielsweise Freigaben Aktualisierungen Verteilung Aufbewahrungspflichten muss festgelegt werden Verantwortung der Leitung Im Einklang mit den gesetzlichen Organisations und Aufsichtspflichten liegt ein Schwerpunkt des Standards auf der besonderen Verantwortung der Leitung fur die Einrichtung Aufrechterhaltung Bewertung und standige Verbesserung des Compliancemanagementsystems Es ist Aufgabe der Leitung die internen Verantwortlichkeiten und Befugnisse festzulegen und einen Compliancebeauftragten zu benennen Nicht vorgegeben ist auf welcher Fuhrungsebene dieser Beauftragte angesiedelt sein soll Auch das Schaffen einer eigenen neuen Compliancestelle wird nicht verlangt Allerdings muss es dem Compliancebeauftragten moglich sein seine Complianceaufgaben unabhangig wahrnehmen zu konnen Inharente Interessenskonflikte aufgrund der gleichzeitigen Zuweisung anderer Aufgaben sind auszuschliessen Daruber hinaus soll eine direkte Berichtsmoglichkeit an die Leitungsebene sichergestellt sein Der Leitung obliegt es den Mitarbeitern die Bedeutung von Complianceanforderungen und ihrer Erfullung zu vermitteln Von ihr wird ausdrucklich verlangt ein Bekenntnis zur Schaffung einer Compliancekultur abzugeben Ferner sollte sie ihre Erwartung zum Ausdruck zu bringen dass die Complianceanforderungen tatsachlich eingehalten werden Als Bestandteil ihrer Aufsichtspflichten nimmt die Leitung selbst regelmassige Bewertungen des Compliancemanagementsystems vor Zudem stellt sie die Einhaltung ihrer Informations und Berichtspflichten gegenuber den internen Aufsichtsorganen sicher Management von Ressourcen stellt die Pflichten fur die Ermittlung und das Bereitstellen von Ressourcen dar die fur ein wirksames Compliancemanagementsystem erforderlich sind Der Schulungsbedarf soll systematisch ermittelt werden erforderliche Schulungen sind durchzufuhren Die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen ist regelmassig zu beurteilen Complianceprozesse und Umsetzung In Kapitel 7 Complianceprozesse und Umsetzung beschreibt der Standard TR CMS 101 2011 die Compliance spezifischen Themen der Organisation Gefordert werden systematische Risikoanalysen sogenannte Compliancerisikoassessments Die anwendbaren Complianceregeln mussen systematisch analysiert identifiziert dokumentiert sowie aktualisiert und den Betroffenen kommuniziert werden Arbeitsablaufe sollen so ausgestaltet werden dass Complianceanforderungen problemlos erfullt werden konnen Interessenskonflikte mussen identifiziert und organisatorisch nach Moglichkeit ausgeschlossen werden Alle Compliance relevanten Vorkommnisse sind zu dokumentieren Systemuberwachung analyse und verbesserung Wie andere Systemstandards betont der Standard TR CMS 101 2011 die Bedeutung einer kontinuierlichen Systemuberwachung und analyse als Basis fur einen standigen Verbesserungsprozess Erforderlich sind definierte Prozesse fur das Uberwachen Analysieren und Verbessern dieses Systems Der Standard erwahnt ausdrucklich interne Audits anhand eines geplanten Auditprogramms Monitoring Massnahmen und die Pflicht zur Umsetzung der Erkenntnisse mit dem Ziel das System zu verbessern Durch seinen organisationsubergreifenden und systematischen Ansatz ist es moglich das Compliancemanagementsystem einer Organisation durch einen unabhangigen Dritten anhand des Standards TR CMS 101 2011 zertifizieren zu lassen Die Zertifizierung findet typischerweise in zwei Stufen statt Stufe 1 des Zertifizierungsaudits klart die Zertifizierungsfahigkeit Dabei erfolgt eine Prufung ob die Zertifizierungsvoraussetzungen grundsatzlich gegeben sind das heisst ob das Compliancemanagementsystem und seine Elemente dokumentiert sind sog Dokumentenaudit ob ein Complianceverantwortlicher benannt wurde und ob Systembewertungen durch das Management vorgenommen wurden In Stufe 2 des Zertifizierungsaudits findet die Uberprufung aller Elemente eines Compliancemanagementsystems auf Basis von Stichproben statt Die Auditoren verfassen anschliessend einen Bericht uber das durchgefuhrte Audit Im Falle eines positiven Befundes erteilt die Zertifizierungsstelle des Zertifizierers auf Empfehlung der Auditoren das Zertifikat Dieses hat eine Gultigkeitsdauer von drei Jahren Wahrend dieses Zeitraums finden jahrliche Uberwachungsaudits statt Im Rahmen eines Voraudits kann optional vorab die Zertifizierbarkeit getestet werden Haufig empfehlen sich auch vorgelagerte Complianceselfassessments die von der Organisation selbst durchgefuhrt werden konnen und die von Dienstleistern angeboten werden Prufung von Compliancemanagementsystemen BearbeitenDer Prufungsstandard zur ordnungsmassigen Durchfuhrung der Prufung von Compliancemanagementsystemen des Institut der Wirtschaftsprufer Deutschlands e V legt die berufsstandische Auffassung der deutschen Wirtschaftsprufer fest welche Anforderungen an Annahme Planung und Durchfuhrung von solchen Prufungen zu stellen sind Daruber hinaus definiert der Standard auch erstmals allgemeingultige strukturelle Anforderungen an ein CMS ohne dabei konkrete Massnahmen oder Prozesse einzufordern CMS Teilbereich Eine nach diesem Standard durchgefuhrte Prufung des CMS eines Unternehmens bezieht sich stets auf eindeutig abgegrenzte CMS Teilbereiche Diese sind vom Unternehmen auf der Basis einer ubergeordneten Risikobeurteilung zu definieren Es handelt sich um diejenigen einzuhaltenden Regelungen denen das Unternehmen eine besondere Aufmerksamkeit zur Sicherstellung der Einhaltung widmen muss Die Auswahl wird regelmassig risikoorientiert erfolgen d h es wird fur solche Compliance Teilbereiche gesonderte CMS installiert werden bei denen entweder ein besonders hohes Risiko fur das Auftreten von Compliance Verstossen besteht oder bei denen Compliance Verstosse besonders schwerwiegende Folgen haben konnen Der Prufungsauftrag muss den zu prufenden CMS Teilbereich eindeutig abgrenzen Eine Abgrenzung wird meist nach genau zu benennenden Rechtsgebieten oder auch nach der Unternehmensorganisation erfolgen z B kann der Prufungsauftrag sich ausschliesslich auf relevante Anti Korruptionsbestimmungen im Einkauf beziehen oder nur die Geschaftstatigkeit in einzelnen Landern betrachten Der Prufer wird den Prozess zur Abgrenzung des Teilbereichs im Rahmen seiner Prufung im Wesentlichen daraufhin betrachten ob die Festlegung des Teilbereichs irrefuhrend ist CMS Beschreibung Die Prufung basiert auf einer vom Unternehmen anzufertigen Beschreibung des Compliancemanagementsystems fur den ausgewahlten Teilbereich CMS Beschreibung Diese Beschreibung soll ein umfassendes und verstandliches Bild des CMS geben Die CMS Beschreibung muss auf alle sieben Grundelemente eines CMS eingehen und darf keine wesentlichen falschen Angaben sowie keine unangemessenen Verallgemeinerungen oder unausgewogenen und verzerrenden Darstellungen enthalten die eine Irrefuhrung der Berichtsadressaten zur Folge haben konnen Auf der Basis der CMS Beschreibung pruft der Wirtschaftsprufer das CMS mit der Zielsetzung eine Aussage dazu zu machen ob die in der CMS Beschreibung enthaltenen Aussagen uber die dargestellten Grundsatze und Massnahmen des CMS in allen wesentlichen Belangen angemessen dargestellt sind die dargestellten Grundsatze und Massnahmen in Ubereinstimmung mit den angewandten CMS Grundsatzen geeignet sind mit hinreichender Sicherheit sowohl Risiken fur wesentliche Verstosse die betreffenden Regeln des abgegrenzten Teilbereicherechtzeitig zu erkennen als auch solche Regelverstosse zu verhindern und tatsachlich eingerichtet waren und wahrend des Prufungszeitraums wirksam durchgefuhrt wurden Hinreichende Sicherheit Die Prufung richtet sich ausschliesslich auf das System und dessen Eignung mit hinreichender Sicherheit Verstosse zu verhindern oder zumindest wesentlich zu erschweren bzw trotzdem auftretende Verstosse zu erkennen und eine angemessene Reaktion sicherzustellen Die Prufung ist nicht darauf ausgerichtet selbst Verstosse aufzudecken Eine hinreichende Sicherheit bedeutet dabei nicht absolute Sicherheit da eine solche absolute Sicherheit mit angemessenen Mitteln durch kein System zu erreichen ist Jedes CMS hat systemimmanente Grenzen die dazu fuhren konnen dass trotz eines wirksamen Systems Verstosse auftreten konnen oder aufgetretene Verstosse nicht zeitnah entdeckt werden Dies ergibt sich bereits durch die Tatsache dass Menschen das System versehentlich falsch anwenden oder auch durch erhebliche kriminelle Energie umgehen konnen In 130 des Gesetzes uber Ordnungswidrigkeiten wird daher auch von der Pflicht zur wesentlichen Erschwerung von Verstossen gesprochen Wirksamkeitsnachweis Eine CMS Prufung nach dem Prufungsstandard IDW PS 980 bietet eine sehr hohe Sicherheit dafur dass eine zuverlassige Gesamtaussage uber die Eignung und Wirksamkeit des CMS getroffen werden kann Unternehmen und die Unternehmensverantwortlichen erhalten hiermit ein Instrument das ihnen zum einen verlasslich Auskunft daruber gibt ob das eingerichtete CMS angemessen und wirksam war Zum anderen kann der Prufungsbericht auch dazu dienen gegenuber Dritten nachzuweisen dass im Prufungszeitraum tatsachlich ein solches System eingerichtet und wirksam war Damit kann fur den Fall dass zu einem spateren Zeitpunkt ein Compliance Verstoss im Prufungszeitraum aufgedeckt wird der Nachweis gefuhrt werden dass das Unternehmen seiner Pflicht zur gehorigen Aufsicht nachgekommen war und der Verstoss trotz eines wirksamen CMS aufgetreten ist und nicht wegen des Fehlens eines wirksamen CMS Siehe auch BearbeitenTax Compliance IT Compliance Management Risk Controlling MRC ISO 15489 Compliance Recht Literatur BearbeitenStefan Behringer Hrsg Compliance kompakt BestPractice im Compliance Management Erich Schmidt Verlag Berlin 2010 ISBN 978 3 503 12076 5 Oliver Bohm Hilmar Siebert Lothar Weiler Jan Wilimzig Compliance und Unternehmenstransaktionen in Wolfgang Luck Hrsg Jahrbuch fur Wirtschaftsprufung Interne Revision und Unternehmensberatung 2012 Oldenbourg Verlag Munchen 2012 ISBN 978 3 486 71357 2 Jens Claussen Compliance oder Integrity Management Massnahmen gegen Korruption in Unternehmen Metropolis Verlag Marburg 2011 ISBN 978 3 89518 871 8 Helmut Gorling Cornelia Inderst Britta Bannenberg Compliance Aufbau Management Risikobereiche C F Muller Heidelberg 2010 ISBN 978 3 8114 3648 0 Christoph E Hauschka Corporate Compliance Handbuch der Haftungsvermeidung im Unternehmen Verlag C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 54708 9 Daniel G Meister Corporate Governance und Compliance Management fur Versicherungsunternehmen Vor dem Hintergrund der Umsetzung von Solvency II 2007 ISBN 978 3 8364 3383 9 Klaus Moosmayer Compliance Praxisleitfaden fur Unternehmen Verlag C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 54708 9 Mark Pieth Anti Korruptions Compliance Praxisleitfaden fur Unternehmen Dike Zurich 2011 ISBN 978 3 03751 365 1 Gregor Thusing Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance Verlag C H Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 60497 3 Josef Wieland Roland Steinmeyer Stephan Gruninger Handbuch Compliance Management Konzeptionelle Grundlagen praktische Erfolgsfaktoren globale Herausforderungen 2 Auflage 2015 Erich Schmidt Verlag ISBN 978 3 503 15679 5 Ines Zenke Ralf Schafer Holger Brocke Risikomanagement Organisation Compliance fur Unternehmer de Gruyter Verlag Berlin 2015 ISBN 978 3 11 035463 8 Zenke Ines Schafer Ralf Brocke Holger Hrsg Corporate Governance Risikomanagement Organisation Compliance fur Unternehmer 2 Aufl De Gruyter Berlin 2020 ISBN 978 3 11 066779 0 Einzelnachweise Bearbeiten Nicola Ohrtmann Rolf Stober Compliance Handbuch fur die offentliche Verwaltung Kohlhammer Verlag 2015 ISBN 978 3 17 028791 4 google de abgerufen am 7 Juni 2018 Institut der Wirtschaftsprufer in Deutschland Prufungsstandard 980 Grundsatze ordnungsmassiger Prufung von Compliance Management Systemen Quelle WPg Supplement 2 2011 S 78 ff FN IDW 4 2011 S 203 ff ml Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz Bekanntmachung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24 Juni 2014 BAnz AT 30 09 2014 B1 4 1 3 a b c Compliance ein Thema mit vielen Facetten In Umwelt Magazin Heft 7 8 2011 Seite 50 OLG Munchen 3 Strafsenat Beschluss vom 23 September 2014 Az 3 Ws 599 14 3 Ws 600 14 mit Verweis auf Caracas Verantwortlichkeit in internationalen Konzernstrukturen nach 130 OWiG Am Beispiel der im Ausland straflosen Bestechung im geschaftlichen Verkehr Nomos Verlag Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0992 2 Jorg Tullner Grossbritannien verscharft mit Bribery Act die Gangart im Kampf gegen Korruption Memento vom 12 April 2013 imInternet Archive pwc Deutschland 2011 PDF bei www tuv com Broschure erhaltlich bei TUV Media GmbH www tuev media de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Compliance BWL amp oldid 232529305