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Bei den Genfer Seerechtskonventionen der Vereinten Nationen handelt es sich um vier am 29 April 1958 zum Abschluss der ersten UN Seerechtskonferenz geschlossene internationale Abkommen zur Regelung des Seevolkerrechts Ubereinkommen uber das Kustenmeer und die Anschlusszone Inkrafttreten 10 September 1964 Ubereinkommen uber die Hohe See Inkrafttreten 30 September 1962 Ubereinkommen uber die Fischerei und die Erhaltung der biologischen Reichtumer der Hohen See auch Erhaltung der lebenden Schatze Inkrafttreten 20 Marz 1966 Ubereinkommen uber den Festlandsockel Inkrafttreten 10 Juni 1964Ein zusatzliches Protokoll machte die Beilegung von resultierenden Streitigkeiten vor dem Internationalen Gerichtshof obligatorisch Weiterentwickelt wurden die Konventionen und das Protokoll durch das Seerechtsubereinkommen von 1982 Die drei ersten Ubereinkommen stellten im Wesentlichen Kodifikationen bestehenden Volkergewohnheitsrechtes und Weiterbildungen des bestehenden Volkerrechts dar das Ubereinkommen uber den Festlandsockel war dagegen volkerrechtliches Neuland Die Breite des Kustenmeeres zu der sich die Auffassungen seit der 1921 durch die Sowjetunion erfolgten Erklarung der Ausdehnung der Hoheitsgewasser von drei auf zwolf Seemeilen im Wandel befanden musste offengelassen werden Der Grund hierfur lag im Versuch der Konventionen im Wesentlichen die Zweiteilung in Kustenmeer und Hohe See aufrechtzuerhalten Dies kollidierte mit den mittlerweile von vielen Staaten erhobenen Anspruchen auf ausschliessliche wirtschaftliche Nutzungsrechte weit ausserhalb des bisherigen Kustenmeeres 1945 hatten die USA ohne Festlegung einer seewartigen Grenze die ausschliessliche Nutzung ihres Kontinentalschelfs sowie die Einrichtung von Fischereierhaltungszonen fur sich in Anspruch genommen Diesem Beispiel waren zunehmend weitere Staaten gefolgt Innerhalb des dualen Systems Kustenmeer Hohe See erforderte dies eine entsprechend weite Ausdehnung des Kustenmeeres was eigentlich von niemandem gewollt war Nur in der Frage der Nutzung des Festlandsockels konnte weitgehende Einigkeit erzielt werden Die Losung des Problems der Fischereizonen durch die Schaffung von ausschliesslichen Wirtschaftszonen blieb dem Ubereinkommen von 1982 vorbehalten Die dort ebenfalls getroffene Regelung zur Nutzung des Meeresbodens ausserhalb des Festlandsockels war 1958 aufgrund fehlender technischer Machbarkeit noch gegenstandslos Die Fischerei ausserhalb des Kustenmeeres blieb im Wesentlichen noch der einvernehmlichen Vereinbarung der Beteiligten einschliesslich der Kustenstaaten uberlassen gegebenenfalls war ein Schlichtungsverfahren durch eine internationale Kommission vorgesehen Das Ubereinkommen uber den Festlandsockel legte dagegen erstmals ausschliessliche Rechte der Kustenstaaten ausserhalb des schmalen Kustenmeeres fest Diese erstrecken sich auf die Erforschung und Ausbeutung von naturlichen Schatzen des Festlandsockels d h Bodenschatzen und nicht schwimmfahigen Bodenlebewesen Grenzt ein Festlandsockel an mehrere Staaten gilt im Grundsatz das Aquidistanzprinzip das die Grenzlinie in gleichem Abstand von beiden Kusten zieht Der Teil des Festlandsockels in dem einem Staat Rechte nach der Konvention zustehen ist nicht Teil seines Territoriums auch auf den Status daruberliegender Gewasser besteht kein Einfluss Die Schweiz hat samtliche Abkommen ratifiziert Die Bundesrepublik Deutschland hat das Ubereinkommen uber die Fischerei und die Erhaltung der lebenden Schatze der Hohen See nicht unterzeichnet und schliesslich nur das Ubereinkommen uber die Hohe See mit Einwendungen sowie das Protokoll ratifiziert Osterreich hat nur das Ubereinkommen uber die Hohe See ratifiziert Weblinks BearbeitenConvention on the Continental Shelf 95 kB PDF Datei Ubereinkommen uber das Kustenmeer und die Anschlusszone Ubereinkommen uber die Hohe See Ubereinkommen uber die Fischerei und die Erhaltung der biologischen Reichtumer der Hohen See Ubereinkommen uber den Festlandsockel Fakultatives Unterzeichnungsprotokoll uber die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten Hermann Meyer Lindenberg Seerechtliche Entwicklungstendenzen auf den Genfer Konferenzen von 1958 und 1960 ZaoRV 1961 S 38 80 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Genfer Seerechtskonventionen amp oldid 218720902