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Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung das mit einer Revision befasste Gericht heisst Revisionsgericht Im deutschen und osterreichischen Recht werden bei der Revision anders als bei der Berufung Appellation grundsatzlich nicht noch einmal die tatsachlichen Umstande des Falles untersucht sondern lediglich das Urteil der vorherigen Instanz auf Rechtsfehler uberpruft Die eine Revision einlegende Person wird Revident oder Revisionsfuhrer selten auch Revisionswerber genannt In Abhangigkeit von der Zulassigkeit einer Revision spricht man von revisiblem bzw irrevisiblem Recht 1 oder von Revisibilitat bzw Irrevisibilitat 2 Im Schweizer Recht ist die Revision ein Rechtsmittel das auf die Wiederaufnahme des Verfahrens abzielt Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Revision im Zivilprozess 1 2 Revision im Arbeitsgerichtsprozess 1 3 Revision im Strafprozess 1 3 1 Allgemeines 1 3 2 Statthaftigkeit 1 3 3 Zustandigkeit 1 3 4 Revisionseinlegung 1 3 5 Revisionsbegrundung 1 3 5 1 Revisionsgrunde 1 3 5 1 1 Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen 1 3 5 1 2 Verfahrensfehler 1 3 5 1 3 Verletzung materiellen Rechts 1 4 Revision im Sozialgerichtsprozess 1 5 Revision im Verwaltungsgerichtsprozess 1 6 Revision im Finanzgerichtsprozess 2 Osterreich 2 1 Revision im Zivilprozess 2 1 1 Revisionsgrunde 2 1 2 Zulassigkeit 2 1 3 Revisionsfrist 2 1 4 Entscheidung uber Revision 2 2 Revision im Verwaltungsgerichtsverfahren 2 2 1 Zulassigkeit 2 2 2 Revisionsfrist 2 2 3 Entscheidung uber die Revision 3 Schweiz 4 Frankreich 5 Niederlande 6 Common Law 7 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenIm deutschen Recht ist die Revision ein Rechtsmittel gegen Urteile das nach den einzelnen Prozessordnungen der gesonderten Zulassung bedarf 3 Die Revision kann nicht auf neue streitige Tatsachen sondern nur auf einen Rechtsfehler des angefochtenen Urteils also auf Verletzung formellen Rechts oder materiellen Rechts gestutzt werden Die Revisionsinstanz ist damit keine Tatsacheninstanz Anders als bei einer Berufung werden daher grundsatzlich keine Beweise erhoben Eine Beweiserhebung ist jedoch uber den Revisionsgegenstand oder von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens unter zu prufenden Verfahrensvoraussetzungen zulassig Bleibt die Revision gegen ein Urteil erfolglos so wird das angefochtene Urteil mit der Entscheidung des Revisionsgerichts rechtskraftig Hat eine Revision zumindest teilweise Erfolg so trifft das Revisionsgericht in der Regel keine eigene Entscheidung sondern hebt das angefochtene Urteil auf und verweist die Sache zur neuen Entscheidung an die Instanz zuruck die das angefochtene Urteil gesprochen hat Es muss dann vor dem Ausgangsgericht neu verhandelt werden Im Strafrecht wird die Entscheidung in diesem Fall von einem anderen Spruchkorper erlassen als dem der das ursprungliche Urteil gefallt hat Eine Superrevision also eine nochmalige Uberprufung einer Entscheidung auf Rechtsfehler durch ein ubergeordnetes Gericht findet nicht statt Auch die Verfassungsgerichte prufen Revisionsurteile nicht auf einfache Rechtsfehler sondern nur auf Verstosse gegen Verfassungsrecht Die Revision ist statthaft in einem Zivilprozess gegen Berufungsurteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Strafprozess gegen alle Urteile die nicht selbst Revisionsurteile sind Arbeitsgerichtsprozess gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte Sozialgerichtsprozess gegen Urteile der Landessozialgerichte Verwaltungsgerichtsprozess gegen Urteile der Oberverwaltungsgerichte oder Verwaltungsgerichtshofe Finanzgerichtsprozess gegen Urteile der Finanzgerichte Revisionsgericht ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Zivilprozess allein der Bundesgerichtshof BGH In Strafverfahren sind die Oberlandesgerichte oder der Bundesgerichtshof die fur eine Revision zustandige Instanz In den anderen Gerichtsbarkeiten sind es die obersten Gerichte des Bundes Bundesverwaltungsgericht Bundesarbeitsgericht Bundessozialgericht und Bundesfinanzhof Die Revision von den unteren erstinstanzlichen Gerichten unter Ubergehung der Berufungsinstanz wird Sprungrevision genannt Im Verwaltungsrecht existiert bei bestimmten Konstellationen auch die Ersatzrevision anstelle einer Berufung Revision im Zivilprozess Bearbeiten Die Revision im Zivilprozess bedarf seit einer Neukonzeption des Revisionsrechts durch Einfuhrung einer allgemeinen Zulassungsrevision im Jahr 2001 der Zulassung durch das Berufungsgericht im Berufungsurteil oder durch das Revisionsgericht auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung 543 Abs 1 ZPO 4 5 Die Revision ist zuzulassen wenn die Rechtssache grundsatzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert sog Divergenzrevision 543 Abs 2 ZPO Die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde zum Revisionsgericht dem Bundesgerichtshof angegriffen werden 544 ZPO 6 Fur eine mehrmals verlangerte Ubergangszeit setzte die Nichtzulassungsbeschwerde gem 26 Nr 8 EGZPO voraus dass der Wert der mit der Revision geltend gemachten Beschwer 20 000 Euro ubersteigt 7 Am 8 Juni 2018 hat der Deutsche Bundestag die letztmalige Verlangerung der Frist bis zum 31 Dezember 2019 beschlossen Zum 1 Januar 2020 wurde 26 Nr 8 EGZPO aufgehoben Die Mindestbeschwer ist seitdem unbefristet in 544 Abs 2 ZPO geregelt 8 Revision im Arbeitsgerichtsprozess Bearbeiten Gegen die Urteile der Landesarbeitsgerichte ist die Revision zum Bundesarbeitsgericht zulassig 72 ArbGG wenn das Landesarbeitsgericht die Revision im Urteil zugelassen hat oder das Bundesarbeitsgericht auf eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung 72a ArbGG die Revision zugelassen hat Die Revision ist nur zuzulassen wenn eine Rechtsfrage grundsatzliche Bedeutung hat oder von der Entscheidung eines gleichrangigen oder hoherrangigen Gerichts abgewichen wird Ausserdem konnen die absolute Revisionsgrunde der Zivilprozessordnung 547 ZPO und die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehor geltend gemacht werden Eine Mindestgrenze fur den Revisionswert Wert der Beschwer wie in der Zivilprozessordnung kennt das Arbeitsgerichtsgesetz nicht Revision im Strafprozess Bearbeiten Allgemeines Bearbeiten Die Revision im Strafprozess ist ein Rechtsmittel gegen Urteile eines Strafgerichts Zweck ist die Verwirklichung der Einzelfallgerechtigkeit und die Wahrung der Rechtseinheit siehe auch Trennbarkeitsformel Wahrend in der Berufung die Beweisaufnahme wiederholt werden kann ist eine erneute Beweisaufnahme in der Revision ausgeschlossen Das Revisionsgericht pruft nur ob das Urteil materiellrechtlich richtig ist und verfahrensrechtlich ordnungsgemass zustande gekommen ist Sind die Tatsachen fehlerhaft festgestellt worden werden sie durch das Revisionsgericht aufgehoben Statthaftigkeit Bearbeiten Die Revision ist statthaft gegen alle Urteile der Amtsgerichte Sprungrevision 335 StPO erstinstanzlichen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte und Berufungsurteile der kleinen Strafkammer des Landgerichts 333 335 StPO mit Einschrankungen auch 55 Abs 2 JGGZustandigkeit Bearbeiten Das Oberlandesgericht ist zustandig bei Revisionen gegen Berufungsurteile des Landgerichts 74 Absatz 3 GVG 121 Absatz 1 Nummer 1b GVG erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts als Sprungrevision 335 Absatz 2 StPO bezeichnet 121 Absatz 1 Nummer 1b GVG ausnahmsweise erstinstanzliche Urteile des Landgerichts wenn die Revision ausschliesslich auf die Verletzung einer in den Landesgesetzen enthaltenen Rechtsnorm gestutzt wird 121 Absatz 1 Nummer 1c GVG Das Oberlandesgericht entscheidet durch einen seiner Strafsenate 116 Absatz 1 GVG Dieser ist mit drei Berufsrichtern unter Einschluss des Vorsitzenden besetzt 122 Absatz 1 GVG Der Bundesgerichtshof ist zustandig bei Revisionen gegen Erstinstanzliche Urteile des Landgerichts sofern nicht im Ausnahmefall das OLG entscheidet Erstinstanzliche Urteile des Oberlandesgerichts 135 Absatz 1 GVG Der Bundesgerichtshof entscheidet durch einen seiner Strafsenate 130 Absatz 1 GVG Dieser ist mit funf Berufsrichtern einschliesslich seines Vorsitzenden besetzt 139 Absatz 1 GVG Revisionseinlegung Bearbeiten Die Revision ist beim iudex a quo also bei dem Gericht dessen Urteil angefochten wird einzulegen Die Einlegung kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschaftsstelle geschehen 341 StPO Fur nicht auf freiem Fuss Befindliche gilt die Sonderregelung des 299 StPO Diese konnen die Revision auch rechtzeitig zu Protokoll der Geschaftsstelle des ortlich zustandigen Amtsgericht des Verwahrungsortes einlegen Auch im unmittelbaren Anschluss an die Urteilsverkundung kann Revision eingelegt werden und ins Sitzungsprotokoll aufgenommen werden Allerdings ist gemass Nr 142 Abs 2 S 2 RiStBV ein Angeklagter der Rechtsmittel einlegen will an die Geschaftsstelle zu verweisen Die Frist zur Revisionseinlegung betragt nach 341 Abs 1 StPO eine Woche nach Verkundung des Urteils die sich aus Verlesung der Urteilsformel und Mitteilung der Urteilsgrunde zusammensetzt Wird das Urteil in Abwesenheit des Angeklagten verkundet dann beginnt diese Frist mit Zustellung des Urteils 341 Abs 2 StPO Sofern das Ende der Wochenfrist auf einen Feiertag einen Samstag oder Sonntag fallt endet die Frist erst mit Ablauf des nachsten Werktages Sofern die Frist zur Einlegung unverschuldet versaumt wurde ist auf Antrag oder von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewahren Insbesondere ist im Gegensatz zum Zivilprozessrecht ein Verschulden des Verteidigers dem Angeklagten nicht zuzurechnen Dies gilt nicht wenn der Angeklagte von der Unzuverlassigkeit des Verteidigers Kenntnis hat Revisionsberechtigt sind gemass den 296 297 StPO sowohl der Angeklagte die Staatsanwaltschaft und auch der Verteidiger Die Erklarung des Letzteren zum Rechtsmittel ist jedoch subsidiar zur Erklarung des Angeklagten wenn diese in Widerspruch zueinander stehen Sofern der Angeklagte jedoch einen gesetzlichen Vertreter hat ist auch dieser zur Einlegung der Revision berechtigt und kann diese auch gegen den Willen des Angeklagten vornehmen 298 StPO Uberdies sind im Fall der Privatklage und der Nebenklage auch der Privatklager 390 StPO und der Nebenklager 401 StPO revisionsberechtigt Der Nebenklager kann jedoch nur hinsichtlich eines ihn betreffenden Nebenklagedeliktes Revision einlegen und auch eine Revision nicht mit dem Ziel einer anderen Rechtsfolge einlegen 400 StPO Erforderlich ist fur die Zulassigkeit einer Revision zudem dass der Revisionsberechtigte durch die gerichtliche Entscheidung beschwert ist und ein wirksamer Rechtsmittelverzicht nicht erklart wurde 302 StPO Revisionsbegrundung Bearbeiten Nach 345 Absatz 1 StPO ist die Revision spatestens einen Monat nach Ablauf der Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels zu begrunden War das Urteil zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugestellt beginnt die Frist erst mit der Zustellung Die Revisionsbegrundung seitens des Angeklagten kann schriftlich durch eine von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichnete Schrift oder mundlich zu Protokoll der Geschaftsstelle erklart werden 345 Absatz 2 StPO Wird die Revisionsbegrundung zu Protokoll der Geschaftsstelle erklart ist der Rechtspfleger zustandig 3 Nr 3c und 24 Abs 1 RPflG Fur nicht auf freiem Fuss Befindliche gilt die Sonderregelung des 299 StPO Bei Privat und Nebenklager ist zur Revisionsbegrundung eine von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Schrift erforderlich 390 Abs 2 StPO bzw 395ff i v m 390 Abs 2 StPO Inhaltlich soll der Revisionsbegrundungsschriftsatz die erforderlichen Revisionsantrage enthalten Eine gegen das Urteil im vollen Umfang gerichtete Revision beinhaltet dabei zumeist den Antrag das Urteil mit den dazugehorigen Feststellungen aufzuheben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Spruchkorper des Gerichts zuruckzuverweisen Aus der Begrundung muss hervorgehen ob das Urteil wegen der Verletzung von Verfahrensrecht Verfahrensruge und oder wegen der Verletzung materiellen Rechts Sachruge angefochten wird 344 StPO Die Staatsanwaltschaft muss hierbei auch Ausfuhrungen bei einer Ruge der Verletzung materiellen Rechts Sachruge vornehmen siehe Nr 156 RiStBV Dies ist auf Seiten des Angeklagten bzw seines Verteidigers nicht erforderlich Hinsichtlich einer Verfahrensruge ist jedoch stets eine substantiierte Darlegung der Ruge erforderlich Fehlt es an der Substantiierung der Verfahrensruge und hat der Rechtsmittelfuhrer die Revision im Begrundungsschriftssatz darauf beschrankt so hat dies in diesem Fall bereits die Verwerfung der Revision als unzulassig zur Folge Revisionsgrunde Bearbeiten Hauptartikel Revisionsgrund Die Revision kann gem 337 StPO nur darauf gestutzt werden dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht Dabei wird zwischen dem Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen der Verletzung von Verfahrensrecht und der Verletzung von materiellem Recht unterschieden Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen Bearbeiten Das Fehlen von Verfahrensvoraussetzungen Existenz eines Verfahrenshindernisses wird vom Gericht von Amts wegen gepruft Ein solches Verfahrenshindernis kann etwa in einem fehlenden Eroffnungsbeschluss einem fehlenden Strafantrag bei absoluten Antragsdelikten bei entgegenstehender Rechtskraft einer bereits anderweitigen Rechtshangigkeit oder bei Verjahrung gegeben sein Verfahrensfehler Bearbeiten Ein Verfahrensfehler liegt vor wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Verfahrenshandlung unterblieben ist oder fehlerhaft vorgenommen wurde oder wenn eine unzulassige Verfahrenshandlung vorgenommen wurde Entscheidende Bedeutung kommt dabei der Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls zu Des Weiteren konnen dienstliche Erklarungen zum Beweis des jeweiligen Rechtsfehlers in Form des Freibeweises herangezogen werden Unterschieden wird im Rahmen der mit der Verfahrensruge anzugreifenden Verfahrensfehler zwischen den absoluten und den relativen Revisionsgrunden Bei den absoluten Revisionsgrunden gemass 338 Nr 1 bis 7 StPO wird das Beruhen des Urteils auf der Rechtsverletzung unwiderlegbar vermutet Ein solcher Fall ist etwa der des Ausschlusses vom Richteramt Bei den ubrigen Verfahrensfehlern handelt es sich um relative Revisionsgrunde 337 StPO bzw nach herrschender Meinung 338 Nr 8 StPO bei denen die Moglichkeit bestehen muss dass das Urteil ohne den Fehler anders ausgefallen ware also auf dem jeweiligen Fehler beruht Zu beachten ist in diesem Zusammenhang jedoch dass in einigen Fallen ein Rugeverlust durch Praklusion eingetreten sein kann Ein Verfahrensfehler kann dann nicht mehr geltend gemacht werden Beispiel fur eine solche Praklusion ist die fehlende rechtzeitige Geltendmachung einer vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts die bereits in der Hauptverhandlung vor Vernehmung des ersten Angeklagten zur Sache hatte erfolgen mussen 222b StPO Das Beruhen des Urteils auf einem Verfahrensfehler scheidet beispielsweise auch dann aus wenn ein Beweiserhebungsfehler bereits im Ermittlungsverfahren stattgefunden hat weil dort gegen ein Beweiserhebungsverbot verstossen wurde der so gewonnene Beweis sich auch auf die Urteilsfindung ausgewirkt hat aber im Rahmen der dem Urteil vorausgehenden Hauptverhandlung der verteidigte Angeklagte dann nicht den nach der Rechtsprechung des BGH erforderlichen Widerspruch rechtzeitig erhoben hat In diesem Fall beruht das Urteil gerade nicht auf dem Verfahrensfehler sondern auf der fehlerhaften Verteidigung des Angeklagten da der Widerspruch nicht erfolgt ist Gleiches gilt bei einer unterlassenen Beanstandung einer unzulassigen Sachleitungsanordnung des Vorsitzenden eines verteidigten Angeklagten durch den Zwischenrechtsbehelf 238 Abs 2 StPO denn auch in diesem Fall wird fur das Beruhen des Urteils auf die unterbliebene Beanstandungshandlung abgestellt Verletzung materiellen Rechts Bearbeiten Materielle Fehler sind in erster Linie eine fehlerhafte rechtliche Wurdigung des Sachverhalts und eine fehlerhafte Strafzumessung Hinsichtlich der Sachverhaltsfeststellungen und der Beweiswurdigung liegt ein Revisionsgrund nur bei einem Rechtsfehler vor Das ist zum Beispiel der Fall wenn die Sachverhaltsfeststellungen fur das Urteil keine hinreichende Grundlage bilden oder wenn die Beweiswurdigung widerspruchlich ist oder gegen gesicherte Erfahrungssatze verstosst Die Beweiswurdigung kann beispielsweise fehlerhaft sein wenn dem Urteil eine von Belastungseifer getragene Zeugenaussage zugrunde gelegt worden ist Auf materiellen Mangeln beruht das Urteil regelmassig Eine Ausnahme sind fehlerhafte Hilfserwagungen eine weitere Ausnahme die in 354 StPO im Jahre 2004 neu eingefugten Absatze 1a und 1b Abs 1a S 1 und S 2 ermoglichen eine eigene Strafzumessungssachentscheidung des Revisionsgerichts Die Norm ist verfassungskonform handhabbar BVerfG Beschl v 14 Juni 2007 Revision im Sozialgerichtsprozess Bearbeiten Im Verfahren vor den Sozialgerichten ist die Revision 160 SGG gegen Urteile der Landessozialgerichte zum Bundessozialgericht nur zulassig wenn sie vom Landessozialgericht zugelassen oder die Nichtzulassung durch eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht 160a SGG beseitigt wurde Grunde fur die Zulassung der Revision konnen nur die grundsatzliche Bedeutung der Rechtssache die Abweichung von einer Entscheidung des Bundessozialgerichts des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshofe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts oder ein schwerwiegender Verfahrensmangel sein Revision im Verwaltungsgerichtsprozess Bearbeiten Gegen das Urteil eines Oberverwaltungsgerichts ist die Revision an das Bundesverwaltungsgericht nach 132 Abs 1 VwGO moglich wenn diese vom Oberverwaltungsgericht oder im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesverwaltungsgericht zugelassen wurde Gleiches gilt fur den Beschluss eines Oberverwaltungsgerichts uber Normenkontrollklagen nach 47 Abs 5 S 1 VwGO Auch gegen das Urteil eines Verwaltungsgerichts kann Revision eingelegt werden wenn sie gemass 135 VwGO durch das Verwaltungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht zugelassen wurde und die Berufung ausgeschlossen ist Eine Sprungrevision ist moglich wenn der Klager und der Beklagte dieser schriftlich zugestimmt haben und sie durch das Verwaltungsgericht gemass 134 Abs 1 VwGO zugelassen wurde Revision im Finanzgerichtsprozess Bearbeiten Gegen das Urteil eines Finanzgerichts ist die Revision beim Bundesfinanzhof moglich wenn diese vom Finanzgericht zugelassen wurde Gegen eine Nichtzulassung kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof erhoben werden Osterreich BearbeitenRevision im Zivilprozess Bearbeiten Im osterreichischen Zivilprozess ist die Revision 502 ff ZPO das ordentliche Rechtsmittel gegen Urteile der Landes und Oberlandesgerichte in zweiter Instanz siehe dazu Gerichtsorganisation in Osterreich Eine Sprungrevision gibt es im osterreichischen Zivilprozessrecht nicht Es entscheidet der Oberste Gerichtshof in Wien Revisionsgrunde Bearbeiten Als Revisionsgrunde 503 ZPO konnen nur Mangel im Verfahren vor dem Berufungsgericht die entweder Nichtigkeit bewirken oder doch eine erschopfende Beurteilung und grundliche Beurteilung der Sache verhindern konnten unrichtige rechtliche Beurteilung durch das Berufungsgericht oder Aktenwidrigkeit wenn das Berufungsgericht im Widerspruch zu den Prozessakten von einer Tatsache als erwiesen ausging geltend gemacht werden Wie in Deutschland ist der Oberste Gerichtshof keine Tatsacheninstanz Zulassigkeit Bearbeiten Die Zulassigkeit der Revision 502 ZPO setzt auf jeden Fall voraus dass die Entscheidung von der Losung einer Rechtsfrage von hoher Bedeutung abhangt etwa weil eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu dieser Frage fehlt oder uneinheitlich ist oder weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs abwich und ist zudem abhangig von der Hohe des Streitgegenstands uber den das Berufungsgericht entschieden hat Entscheidungsgegenstand Bis zu einem Entscheidungsgegenstand von nicht mehr als 5 000 Euro ist die Revision jedenfalls unzulassig Bei einem Entscheidungsgegenstand von mehr als 5 000 Euro aber nicht mehr als 30 000 Euro sowie in Streitigkeiten uber den gesetzlichen Unterhalt mit einem Entscheidungsgegenstand von nicht mehr als 30 000 Euro ist die ordentliche Revision nicht zulassig wenn sie nicht das Berufungsgericht in seiner Entscheidung fur zulassig erklart hat In einem solchen Fall kann der Revisionswerber einen Antrag an das Berufungsgericht stellen den Ausspruch uber die Unzulassigkeit der Revision abzuandern und die ordentliche Revision doch fur zulassig zu erklaren 508 ZPO Daruber entscheidet das Berufungsgericht mit unanfechtbarem Beschluss Bei einem Entscheidungsgegenstand von mehr als 30 000 Euro ist eine Revision ausserordentliche Revision auch dann zulassig wenn sie das Berufungsgericht fur nicht zulassig erklart hat 505 Abs 4 ZPO Fehlen die Voraussetzungen doch weil keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung vorliegt weist der Oberste Gerichtshof die ausserordentliche Revision mit Beschluss zuruck Auch in bestimmten familienrechtlichen Streitigkeiten bes Vaterschafts und Ehesachen in Kundigungs und Raumungssachen bei Verbandsklagen nach 29 KSchG sowie in Arbeits und Sozialrechtssachen ist die ausserordentliche Revision zulassig auch wenn sie das Berufungsgericht fur nicht zulassig erklart hat Revisionsfrist Bearbeiten Die Frist zur Erhebung der Revision oder Einbringung des Antrags auf Zulassung der ordentlichen Revision betragt vier Wochen Ist die Revision zulassig oder wird sie fur zulassig erklart hat der Gegner das Recht binnen weiterer vier Wochen eine Gegenschrift Revisionsbeantwortung einzubringen Im Revisionsverfahren herrscht Anwaltspflicht Entscheidung uber Revision Bearbeiten Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs erfolgt in der Regel in nicht offentlicher Sitzung Uber zulassige Revisionen entscheidet der Oberste Gerichtshof entweder in der Sache selbst mit Urteil oder er verweist die Rechtssache an das Gericht zweiter oder erster Instanz zur neuerlichen Entscheidung nach Erganzung des Verfahrens zuruck Fur dieses ist die Rechtsansicht die der Oberste Gerichtshof in seiner Begrundung ausgesprochen hat bindend Revision im Verwaltungsgerichtsverfahren Bearbeiten Gegen Erkenntnisse und Beschlusse der Verwaltungsgerichte kann gemass Art 133 B VG wegen Rechtswidrigkeit Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben werden Zulassigkeit Bearbeiten Gegen ein Erkenntnis oder einen Beschluss eines Verwaltungsgerichtes ist die Revision zulassig wenn sie von der Losung einer Rechtsfrage abhangt der grundsatzliche Bedeutung zukommt insbesondere weil das Erkenntnis oder der Beschluss von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu losende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wurde Gegen Erkenntnisse die nur geringe Geldstrafen zum Gegenstand haben sind Revisionen wegen Verletzung von Rechten nicht zulassig Das Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung mit kurzer Begrundung auszusprechen ob eine Revision zulassig ist 25a VwGG Lasst es die Revision zu kann eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben werden Andernfalls besteht die Moglichkeit einer ausserordentlichen Revision in der zu begrunden ist wieso entgegen dem Ausspruch des Verwaltungsgerichts die Revision doch zulassig sein soll 28 VwGG Revisionsfrist Bearbeiten Die Frist zur Erhebung einer Revision betragt sechs Wochen 26 VwGG Die Revision ist beim Verwaltungsgericht selbst einzubringen 25a VwGG Im Revisionsverfahren herrscht Anwaltspflicht Entscheidung uber die Revision Bearbeiten Bei der ordentlichen Revision pruft zunachst das Verwaltungsgericht selbst die Einhaltung formaler Voraussetzungen und kann sie als unzulassig zuruckweisen 30a VwGG Dagegen kann binnen zwei Wochen ein Vorlageantrag gestellt werden dass die Revision dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt wird 30b VwGG Wenn das Verwaltungsgericht die Revision nicht zuruckweist muss es den anderen beteiligten Parteien Gelegenheit zu einer Revisionsbeantwortung geben und anschliessend die Revision dem Verwaltungsgerichtshof vorlegen Im Fall einer ausserordentlichen Revision entfallt das Vorverfahren vor dem Verwaltungsgericht die Revision wird sofort dem Verwaltungsgerichtshof ubermittelt Der Verwaltungsgerichtshof hat den anderen beteiligten Parteien selbst Gelegenheit zu einer Revisionsbeantwortung zu geben Unter bestimmten Voraussetzungen ist vor dem Verwaltungsgerichtshof eine mundliche Verhandlung durchzufuhren 39 VwGG Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet mit Erkenntnis wobei er die Revision abweisen oder die angefochtene Entscheidung aufheben oder in Ausnahmefallen auch in der Sache selbst entscheiden kann 42 VwGG Falls der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufhebt muss es eine neue Entscheidung erlassen wobei es an die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofs gebunden ist Schweiz BearbeitenIm schweizerischen Prozessrecht bezeichnet die Revision die Wiederaufnahme des Verfahrens vgl Art 410 ff Schweizerische Strafprozessordnung Art 328 ff Schweizerische Zivilprozessordnung Die Entsprechung der Revision im deutschen oder osterreichischen Sinne ist in der Schweiz die Beschwerde an das Bundesgericht Frankreich BearbeitenIm franzosischen Recht entspricht der Revision der pourvoi en cassation zum Kassationshof Dieser kann binnen zwei Monaten gegen jedes Urteil en dernier ressort d h der letzten Tatsacheninstanz eingelegt werden Der Kassationshof uberpruft nicht die tatsachlichen Umstande des Falls sondern lediglich die korrekte Rechtsanwendung der Vorinstanz Der pourvoi en cassation hat keine aufschiebende Wirkung 9 Hingegen handelt es sich beim recours en revision um eine Art Wiederaufnahmeverfahren Dieses ist nur in den Fallen von Prozessbetrug durch die obsiegende Partei Zuruckhaltung oder Falschung wesentlicher Beweismittel oder falsche Zeugenaussagen moglich 10 Niederlande BearbeitenDie Revisie im niederlandischen Recht bedeutet eine Wiederaufnahme des Verfahrens Die niederlandische Entsprechung der Revision im deutschen oder osterreichischen Sinne heisst hingegen beroep in cassatie uber sie entscheidet der Hohe Rat der Niederlande 11 Common Law BearbeitenIn den meisten Rechtsordnungen des Common Law Rechtskreises ist der appeal das einzige Rechtsmittel gegen Urteile der ersten Instanz und entspricht damit sowohl der Berufung als auch der Revision Im Gerichtssystem von England und Wales ist der Court of Appeal weitgehend an die von der ersten Instanz erhobenen Tatsachen gebunden die Einfuhrung neuer Tatsachen ist stark eingeschrankt weshalb der appeal hier eher der Revision im deutschen Recht zu vergleichen ist 12 Einzelnachweise Bearbeiten siehe z B https www rechtsportal de Rechtsprechung Rechtsprechung 2014 BVerwG Klaerungsbeduerftigkeit der Beendigung der Zwangsvollstreckung durch die Eintragung einer Sicherungshypothek Zulaessigkeit einer Ueberpruefung von irrevisiblem Landesrecht durch das Bundesverwaltungsgericht BVerwG abgerufen am 28 Marz 2022 siehe z B https www rehm verlag de eLine portal start xav start 2F 2F 5B 40attr id 3D 27BeamtenRBuLa Ges 0f9e0b45f22938876b44d036cce0f0e7 27 20and 20 40outline id 3D 27BeamtenRBuLa Ges 27 5D abgerufen am 28 Marz 2022 vgl Wolfgang Rupprecht Grunde fur die Zulassung der Revision in deutschen Prozessordnungen Ein Vergleich von Zivilprozessordnung Verwaltungsgerichtsordnung Finanzgerichtsordnung Arbeitsgerichtsgesetz und Sozialgerichtsgesetz Europaische Hochschulschriften Recht Peter Lang Verlag Frankfurt am Main u a 2015 ISBN 978 3 653 99802 3 Gesetz zur Reform des Zivilprozesses Zivilprozessreformgesetz ZPO RG vom 27 Juli 2001 BGBl I S 1887 Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Zivilprozesses BT Drs 14 4722 vom 24 November 2000 S 65 ff vgl Dirk Wustenberg Revision Die grundsatzliche Bedeutung der Rechtssache als Herausforderung Tipps fur die Nichtzulassungsbeschwerde und die Verfassungsbeschwerde Anwaltsblatt 2018 S 140 144 26 Nr 8 EGZPO in der vor dem 1 Januar 2020 geltenden Fassung buzer de abgerufen am 7 Mai 2021 Art 1 Art 2 Nr 14 des Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze fur die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Anderung weiterer pozessrechtlicher Vorschriften vom 12 Dezember 2019 BGBl I S 2633 Alain de Schlichting Xavier Volmerange Einfuhrung in die franzosische Rechtssprache 3 Auflage C H Beck Munchen 2011 S 22 30 Alain de Schlichting Xavier Volmerange Einfuhrung in die franzosische Rechtssprache 3 Auflage C H Beck Munchen 2011 S 30 Ilse Boon Gerard Rene de Groot Hans von Reden Die niederlandische Gerichtsbarkeit und das Notariat In Rene de Groot Andre Janssen Festschrift anlasslich des sechzigjahrigen Bestehens der Deutsch Niederlandischen Juristenkonferenz Lit Verlag Berlin Munster 2009 S 65 77 auf S 66 Stephan Schiller Die Klageanderung in der Revisionsinstanz in Zivilsachen Herbert Utz Verlag Munchen 1997 S 93 95 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4049673 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Revision Recht amp oldid 236856191 Verfahrensfehler