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Bildrechte sind die dem Lichtbildner zustehenden Urheberrechte an seinem Lichtbild oder Lichtbildwerk Ausserdem fallen darunter das Personlichkeitsrecht einer fotografierten Person das Hausrecht beim Fotografieren auf fremden Grundstucken 1 sowie gewerbliche Schutzrechte an einem fotografierten Gegenstand die unter bestimmten Voraussetzungen eine Fotografiererlaubnis erforderlich machen Inhaltsverzeichnis 1 Urheberrechtlicher Schutz 1 1 Internationale Ubereinkunfte 1 2 Deutschland 1 3 Osterreich 1 4 Schweden 1 5 Schweiz 1 6 USA 1 7 China 2 Bildrechte in Deutschland 2 1 Geschichte 2 1 1 1865 2 1 2 1876 2 1 3 1907 2 1 4 1940 2 1 5 1965 2 1 6 1985 2 1 7 1995 Anpassungen an EU Recht 2 1 8 Entwicklung in der DDR 2 1 9 Lichtbilder als Dokumente der Zeitgeschichte 2 2 Definition und Schutzfristen 2 2 1 Lichtbildwerke 2 2 2 Lichtbilder 2 2 3 Urheberrechtlich nicht geschutzte Bilder 2 3 Schutz von Reproduktionen 2 3 1 Zweidimensionale Vorlagen 2 3 2 Dreidimensionale Vorlagen 2 3 3 Datenbanken 2 4 Besonderheiten 2 4 1 Abbildung von Denkmalern und moderner Architektur 2 4 2 Privatsphare 2 4 3 Recht am Bild der eigenen Sache 2 4 4 Bildrechte in Museen Archiven und Bibliotheken 2 4 5 Bildrechte an Sachen auf privatem Raum 2 4 6 Benutzung anonymer Werke 2 4 7 Das Bildzitat nach 51 UrhG 2 4 8 Einraumung von Bildrechten durch den Urheber 2 4 9 Schutz der Erstausgaben von Fotos Editio princeps 2 4 10 Benutzung amtlicher Werke 2 4 11 Luftbildaufnahmen und militarische Anlagen 2 4 12 Recht am eigenen Bild 2 4 13 Rontgenaufnahmen 2 4 14 Fahndungsfotos 2 4 15 Lichtbilder im Strafvollzug 2 4 16 Geldscheine 2 4 17 Briefmarken 2 4 18 Schutz von geschutzten Tieren 2 4 19 Rechtswidrig erlangte Aufnahmen 2 4 20 Bildrechte mit Hilfe des Markenrechts 2 4 21 Schutz als Geschmacksmuster 3 Siehe auch 4 Einzelnachweise 5 Literatur 6 WeblinksUrheberrechtlicher Schutz BearbeitenInternationale Ubereinkunfte Bearbeiten Als die wichtigste internationale Grundlage auf dem Gebiet des Urheberrechts gilt die Revidierte Berner Ubereinkunft RBU 2 ursprunglich Berner Ubereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst vom 9 September 1886 Sie verlangt allgemein mindestens 50 Jahre Schutzdauer fur Werke nach dem Tod des Urhebers sowie mindestens 25 Jahre fur fotografische Werke Art 7 Abs 4 RBU als Mindeststandard fur die nationale Gesetzgebung Daruber hinaus gibt es das Welturheberrechtsabkommen vom 6 September 1952 3 revidiert am 24 Juli 1971 in Paris 4 Die Werke der Angehorigen der anderen vertragschliessenden Staaten werden hierdurch wie die auf eigenem Gebiet veroffentlichten Werke der eigenen Staatsangehorigen geschutzt Deutschland Bearbeiten Diese Rechte werden in Deutschland heute im Urheberrechtsgesetz festgelegt Zu den Verwertungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz gehoren Vervielfaltigungsrechte Verbreitungsrechte und Veroffentlichungsrechte zu den Personlichkeitsrechten zahlen das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft z B Nennung des Namens und das Verbot der Entstellung Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland im Kunsturheberrechtsgesetz geregelt Osterreich Bearbeiten Das Urheberrecht wird durch das Bundesgesetz uber das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und uber verwandte Schutzrechte festgelegt Schweden Bearbeiten Siehe auch Bildkonst Upphovsratt i Sverige Schweiz Bearbeiten Das Urheberrecht wird im Bundesgesetz uber das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geregelt USA Bearbeiten Zum Urheberrecht in den USA allgemein das Urheberrecht erstreckt sich auf eine Dauer von 70 Jahren nach dem Tode des Urhebers seit der Anderung von 302 des US Copyright Act durch den Sonny Bono Copyright Term Extension Act von 1998 Daruber hinaus sind das Datum der Veroffentlichung oder die Eintragung der Rechte bei der Berechnung der Schutzdauer zu berucksichtigen Nach Titel 17 des United States Code sind Briefmarken mit Erstausgabetag vor dem 31 Dezember 1977 gemeinfrei public domain nach dem 1 Januar 1978 urheberrechtlich geschutzt fur den United States Postal Service Hier ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich 5 Zur Entscheidung Bridgeman Art Library vs Corel Corporation hinsichtlich originalgetreuer Gemaldefotografien siehe Anmerkungen im Abschnitt Zweidimensionale Vorlagen China Bearbeiten Fur Werke von chinesischen Burgern Unternehmen Organisationen usw sowie fur Werke von Auslandern die zuerst in der Volksrepublik China veroffentlicht wurden gilt das Urheberrechtsgesetz der Volksrepublik China verabschiedet vom Standigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses am 7 September 1990 in der Fassung vom 27 Oktober 2001 Ansonsten gelten die allgemeinen oder besonderen internationalen Vertrage die China unterzeichnet hat China trat 1992 dem Welturheberrechtsabkommen und der Berner Ubereinkunft bei Bildrechte in Deutschland BearbeitenGeschichte Bearbeiten Die Geschichte der Fotografie beginnt 1826 mit dem ersten Foto von Niepce und den Verbesserungen durch Daguerre im Jahre 1835 Im Laufe der Jahre wurden Fotografien in Gesetzen ausdrucklich genannt und die diesbezuglichen Bestimmungen uber Schutz und Schutzfristen wiederholt verlangert 1865 Bearbeiten Das Konigreich Bayern gewahrte der Fotografie Rechte im Gesetz zum Schutze der Urheberrechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst von 1865 basierend auf dem in anderen Landern nicht umgesetzten Frankfurter Entwurf eines deutschen Urheberrechtsgesetzes 1876 Bearbeiten Nach dem Gesetz betreffend den Urheberrechtsschutz an Werken der Photographie vom 10 Januar 1876 betrug die Schutzfrist fur Fotos funf Jahre 1907 Bearbeiten Das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Kunste und der Photographie KUG vom 9 Januar 1907 sah eine Schutzfrist von zehn Jahren ab ihrem Erscheinen beziehungsweise ab ihrer Herstellung vor Ferner galten 25 Jahre Schutzfrist nach dem Tode des Urhebers wenn das Werk bis zu dessen Tode noch nicht erschienen war 1940 Bearbeiten Die Frist fur das Urheberrecht nach dem Erscheinen wurde durch Gesetz zur Verlangerung der Schutzfristen fur das Urheberrecht an Lichtbildern vom 12 Mai 1940 6 auf 25 Jahre verlangert 1965 Bearbeiten Im Urheberrechtsgesetz von 9 September 1965 in Kraft ab 1 Januar 1966 wurde zwischen Lichtbildern 72 und Lichtbildwerken 68 bei denen eine eigene geistige Schopfung vorliegt unterschieden Die Schutzfrist betrug jeweils 25 Jahre Das KUG war abgelost 1985 Bearbeiten Mit der Gesetzesanderung vom 24 Juni 1985 7 waren einfache Lichtbilder 25 Jahre geschutzt Lichtbilder als Dokumente der Zeitgeschichte aber 50 Jahre Lichtbildwerke waren jetzt bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Autors geschutzt Nach 137a Abs 1 UrhG konnte sich die Schutzfrist entsprechend verlangern wenn sie bis zum Inkrafttreten noch nicht abgelaufen war 1995 Anpassungen an EU Recht Bearbeiten Die Unterscheidung von einfachen und zeitgeschichtlichen Lichtbildern wurde in der Anderung des Urhebergesetzes vom 23 Juni 1995 zum 1 Juli 1995 aufgehoben die Schutzfrist fur Lichtbilder betragt seitdem 50 Jahre nach Entstehung wenn das Lichtbild innerhalb dieser Zeit nicht veroffentlicht wurde oder 50 Jahre nach Veroffentlichung innerhalb dieser Frist nach 72 Abs 3 UrhG Nach Art 6 der Schutzdauerrichtlinie 93 98 EWG vom 1 Juli 1995 8 wurden im EU Recht viele Lichtbilder zu Lichtbildwerken wenn sie eine individuelle Betrachtungsweise oder kunstlerische Aussage des Fotografen zum Ausdruck bringen Lichtbildwerke waren bereits seit 1985 bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Autors geschutzt Die Schutzdauerrichtlinie der EU lasst es genugen dass ein Schutz noch besteht wenn in einem der Mitgliedstaaten der Schutz am 1 Juli 1995 noch nicht abgelaufen war Die daraus abgeleitete Ubergangsvorschrift im Urhebergesetz lautet 137f UrhG Die Vorschriften dieses Gesetze in der ab dem 1 Juli 1995 geltenden Fassung sind auch auf Werke anzuwenden deren Schutz nach diesem Gesetz vor dem 1 Juli 1995 abgelaufen ist nach dem Gesetz eines anderen Mitgliedstaates der Europaischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens uber den Europaischen Wirtschaftsraum zu diesem Zeitpunkt aber noch besteht Vor diesem Hintergrund verweisen Juristen darauf dass in Spanien fur Werke die bis 1987 entstanden eine Schutzfrist von 80 Jahren p m a galt wenn sie in eine Urheberrechtsrolle eingetragen waren Art 6 Abs l LPI vom 10 Januar 1879 und Konigliche Verordnung vom 3 September 1880 Nach einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg lebten die Rechte an einem als Lichtbildwerk eingestuften Foto aus dem Jahre 1941 das ein auftauchendes Unterseeboot zeigt wieder auf da das erstmals 1943 in Italien erschienene Foto zum Stichtag 1 Juli 1995 mindestens in Spanien noch geschutzt war 9 In diesem Fall war das Foto aber zum Zeitpunkt der Aufnahme von Spanien in die EU 1986 noch in Italien geschutzt Dies hat in der Regel zur Folge dass das Lichtbildwerk eines europaischen Urhebers nur dann sicher nicht mehr geschutzt ist wenn das Schutzrecht im Land der Erstinverkehrbringung 1986 abgelaufen war oder der Urheber seit mindestens 70 Jahren tot ist Eine Gemeinfreiheit die bereits bestanden hat ist dadurch nicht mehr gultig sodass nachtraglich auch Vergutungsanspruche entstehen konnen Allerdings ist die Rechtsunsicherheit sehr gross da die Zahl der Urteile in diesem Bereich sehr gering ist Entwicklung in der DDR Bearbeiten In der DDR loste das Gesetz uber das Urheberrecht vom 13 September 1965 die Bestimmungen in den alten Reichsgesetzen uber Rechte und Pflichten des Urhebers ab Die Sonderbestimmungen des Einigungsvertrages Abschnitt II 2 im Sachgebiet E sahen fur vor dem 3 Oktober 1990 geschaffene Werke und erbrachte Leistungen vor Die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes sind auf die vor dem Wirksamwerden des Beitritts geschaffenen Werke anzuwenden Dies gilt auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Fristen nach dem Gesetz uber das Urheberrecht der Deutschen Demokratischen Republik schon abgelaufen waren 10 In der DDR und in der Bundesrepublik aufgenommene Fotografien werden somit nahezu gleichgestellt behandelt Lichtbilder als Dokumente der Zeitgeschichte Bearbeiten Zu den Anpassungen an das EU Recht zahlte es dass der Begriff der zeitgeschichtlichen Lichtbilder zum 1 Juli 1995 aufgehoben wurde Eine Unterscheidung von Lichtbildwerken und zeitgeschichtlichen Lichtbildern fand 1999 durch das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg bei Familienfotos aus den Jahren 1930 bis 1942 zur Berechnung der Schutzfristen statt Wagner Familienfotos 11 Praktische Bedeutung kommt dieser Entscheidung dadurch zu dass alle heute noch zur Veroffentlichung nachgefragten alteren Bilder aus der Zeit vor 1966 als Dokumente der Zeitgeschichte gelten konnen Alle solchen Lichtbilder waren soweit sie nach dem Tod des Urhebers erstveroffentlicht wurden und der Urheber nach dem 31 Dezember 1940 verstorben ist einheitlich bis zum 31 Dezember 2015 geschutzt Dies hat die paradox anmutende Konsequenz dass von 2012 bis 2015 dokumentarische Lichtbilder noch geschutzt waren wahrend die Regelschutzfrist fur Lichtbildwerke 70 Jahre nach dem Tod bereits abgelaufen ist 12 Definition und Schutzfristen Bearbeiten Lichtbilder entstehen technisch gesehen indem Licht Infrarot Rontgen oder andere Strahlen strahlungsempfindliche Substanzen verandern und diese Veranderungen physikalisch chemisch oder auf andere Weise festgehalten werden Das deutsche Urheberrecht unterscheidet zwischen einerseits geschutzten einfachen Lichtbildern und anspruchsvollen Lichtbildwerken und andererseits nicht geschutzten Bildern Eine vergleichbare Unterscheidung kennen auch andere Lander etwa Osterreich Die Abgrenzung ist stets von den Umstanden des Einzelfalls abhangig oft schwierig und damit gelegentlich Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen Lichtbildwerke Bearbeiten Lichtbildwerke einschliesslich der Werke die ahnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden sowie Filmwerke einschliesslich der Werke die ahnlich wie Filmwerke geschaffen werden sind personliche geistige Schopfungen die also uber das Alltagliche hinausgehen und sich durch Individualitat auszeichnen und ein Mindestmass an Schopfungshohe besitzen Sie sind rechtlich geschutzt 2 Abs 1 UrhG Das Urheberrecht von Lichtbildwerken erlischt nach 64 UrhG 70 Jahren nach dem Tode des Urhebers lat post mortem auctoris p m a die Regelschutzfrist in der EU Nach 69 UrhG beginnen die Fristen mit dem Ablauf des Kalenderjahres in dem das fur den Beginn der Frist massgebende Ereignis eingetreten ist Lichtbilder Bearbeiten Lichtbilder nach deutschem Recht sind Lichtbilder und Erzeugnisse die ahnlich wie Lichtbilder hergestellt werden die zwar keine Werkqualitat aufweisen aber doch eine personliche Leistung darstellen Sie werden entsprechend der fur Lichtbildwerke geltenden Vorschriften geschutzt 72 Abs 1 UrhG Das Urheberrecht an einfachen Lichtbildern erlischt nach 72 Abs 3 UrhG 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen des Bildes oder nach der ersten erlaubten offentlichen Wiedergabe etwa im Fernsehen oder Internet falls dieses Datum fruher liegt Bei einer Nicht Veroffentlichung innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung erlischt die Schutzfrist In seltenen Fallen kann sich damit eine fast hundertjahrige Schutzfrist ergeben Beispiel Ein Lichtbild aus dem Jahr 2000 wird knapp vor der Funfzigjahresfrist im Jahre 2050 erstmals veroffentlicht und geniesst dann einen Schutz bis Ende 2100 Urheberrechtlich nicht geschutzte Bilder Bearbeiten Bilder oder Filme die nicht die Definitionen von 2 Abs 1 oder 72 Abs 1 UrhG erfullen geniessen gemass 2 Abs 2 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz Sie sind gemeinfrei gehoren also zum freien Allgemeingut Hierunter fallen insbesondere unabhangig von der dabei verwendeten Technik beispielsweise Fotokopierer Scanner Repro Kamera Reproduktionen von einer zweidimensionalen Bild oder Textvorlage s u Zweidimensionale Vorlagen sofern sie mit dem Ziel einer grosstmoglichen Ubereinstimmung mit dem Original erzeugt wurden Die Fotografie eines Gemaldes geniesst allerdings Lichtbildschutz nach 72 Abs 1 UrhG Denn bei ihrer Anfertigung hat der Fotograf Entscheidungen uber eine Reihe von gestalterischen Umstanden zu treffen zu denen Standort Entfernung Blickwinkel Belichtung und Ausschnitt der Aufnahme zahlen Deshalb erreichen solche Fotografien regelmassig so auch im Streitfall das fur den Schutz nach 72 Abs 1 UrhG erforderliche Mindestmass an personlicher geistiger Leistung Der Bundesgerichtshof entschied 2018 BGH Urteil des I Zivilsenats vom 20 Dezember 2018 Az I ZR 104 17 13 Der Schutz des 72 UrhG bezieht sich auf Lichtbilder und Erzeugnisse die ahnlich wie Lichtbilder hergestellt werden Danach kommt rein technisch jedes Verfahren in Betracht bei dem ein Bild unter Benutzung strahlender Energie erzeugt wird Der technische Reproduktionsvorgang allein begrundet aber noch keinen Lichtbildschutz Vielmehr ist ein Mindestmass an zwar nicht schopferischer aber doch personlicher geistiger Leistung erforderlich das schon bei einfachen Fotografien regelmassig erreicht ist allerdings im Falle von Lichtbildern fehlt die sich lediglich als blosse Vervielfaltigung anderer Lichtbilder darstellen bei denen also ein Original Lichtbild so getreu wie moglich lediglich reproduziert kopiert wird Der Lichtbildschutz erfordert dass das Lichtbild als solches originar das heisst als Urbild geschaffen worden ist Die Aufnahme einer Fotografie von einem auch zweidimensionalen Werk erfordert wie auch die Revision nicht in Abrede stellt Entscheidungen des Fotografen uber eine Reihe von gestalterischen Umstanden zu denen Standort Entfernung Blickwinkel Belichtung und Ausschnitt der Aufnahme zahlen Vogel in Schricker Loewenheim aaO 72 Rn 30 Schulze in Dreier Schulze aaO 72 Rn 10 Schack Kunst und Recht Bildende Kunst Architektur Design und Fotografie im deutschen und internationalen Recht 3 Aufl 242526 11 Rn 873 Bullinger Festschrift Raue 2006 S 379 382 Erdmann Festschrift Bornkamm 2014 S 761 766 Katzenberger GRUR Int 1989 116 117 Auch wenn wie die Revision betont der Fotograf diese Entscheidungen an handwerklich technischen Fragestellungen ausrichtet und das Ziel einer moglichst originalgetreuen Abbildung verfolgt spricht dies nicht gegen das Vorliegen einer personlichen geistigen Leistung Auch die handwerkliche Leistung ohne kunstlerische Aussage kann in den Schutzbereich des 72 UrhG fallen vgl Schack Festschrift Pfennig 2012 S 207 208 Gegenstand des Lichtbildschutzes ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers gerade auch die rein technische Leistung des Lichtbildners die nicht einmal besondere Fahigkeiten voraussetzt vgl Regierungsentwurf eines Gesetzes uber Urheberrecht und verwandte Schutzrechte BT Drucks IV 270 S 88 Talke ZUM 2010 846 849 ferner BGH Urteil vom 4 November 1966 IbZR 77 65 GRUR 1967 315 316 juris Rn 25 WRP 1967 212 scai cubana Damit erreicht die Fertigung einer Fotografie eines Gemaldes regelmassig so auch im Streitfall das fur den Schutz nach 72 UrhG erforderliche Mindestmass an personlicher geistiger Leistung Am 7 Juni 2021 trat das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes in kraft Damit sind nach 68 UrhG auch originalgetreue Abbildungen gemeinfreier visueller Werke zum Beispiel ein Gemalde eine Skulptur oder eine Fotografie nicht mehr durch Leistungsschutzrechte geschutzt unabhangig davon ob die Abbildung vor oder nach dem Inkrafttreten der Reform angefertigt wurde Nutzer konnen Reproduktionen insbesondere einfache Fotos visueller Werke also frei nutzen beispielsweise kopieren oder im Internet veroffentlichen 14 Schutz von Reproduktionen Bearbeiten Bei Reproduktionen urheberrechtlich geschutzter Vorlagen Originale ist die Zustimmung des Urhebers einzuholen ausser im Fall dass eine gesetzliche Schranke greift Die uberwiegende Rechtsprechung geht davon aus dass die Reproduktion einer gemeinfreien Vorlage die in einem nicht gemeinfreien Werk Buch abgebildet ist ohne Zustimmung des Fotografen und des Verlages beliebig oft erfolgen kann Bei der Reproduktion gemeinfreier Vorlagen wird danach unterschieden ob es sich um ein zwei oder um ein dreidimensionales Objekt handelt Zweidimensionale Vorlagen Bearbeiten Eine Argumentation gegen die selbstandige Schutzfahigkeit originalgetreuer Bildreproduktionen ist dass sich dadurch die Schutzfrist eines Lichtbildes beliebig verlangern liesse wenn zugleich das Original der Allgemeinheit vorenthalten wird Allgemein anerkannt ist es dass die mechanische Kopie z B Xerographie Fotokopie die Digitalisierung z B Scan mit dem Flachbettscanner sowie die Reproduktion z B mit der Reproduktionskamera von gemeinfreien typographischen Vorlagen Bucher Urkunden usw und Fotografien von Originalfotografien Bild vom Bild kein eigenes Leistungsschutzrecht des Fotografen 2 72 UrhG entstehen lassen Man spricht bei solchen moglichst originalgetreuen Abbildern auch von technischer Reproduktion So erachtete der Bundesgerichtshof 1989 in der Entscheidung Bibelreproduktion 15 originalgetreue Wiedergaben von Bildern nicht als schutzfahig Hierbei ging es um Fotos von Kupferstichen Matthaus Merians 1593 1650 Entsprechend entschied das Oberlandesgericht Dusseldorf 1996 dass Reproduktionen auf einem elektronischen Medium und in dessen Begleitheft die von Reproduktionen von Zeichnungen des Kunstlers Joseph Beuys in einem Ausstellungskatalog hergestellt worden waren gemeinfrei seien Allein aus dem Umstand dass ein als Kunstler anerkannter Fotograf Fotografien erstellt habe konne nicht hergeleitet werden seine samtlichen Fotografien seien Kunstwerke Bei den Aufnahmen der Zeichnungen ging es darum die flachigen Kunstwerke moglichst korrekt wiederzugeben Kunstlerischer Gestaltungsspielraum bestand dabei nicht in nennenswertem Umfang Wie man eine Zeichnung zur Aufnahme bestens ausleuchtet und welches Filmmaterial und Fotopapier man verwendet wie man belichtet und entwickelt betrifft die handwerkliche Seite der Fotografentatigkeit Der richtige Aufnahmestandpunkt ist bei den flachigen Objekten ohnehin vorgegeben Eine Fotografie die nicht mehr biete als eine handwerklich einwandfreie Wiedergabe des abgebildeten Gegenstands sei auch dann kein Kunstwerk wenn der abgebildete Gegenstand seinerseits ein Kunstwerk hohen Ranges sei 16 Ahnlich bekraftigte der Bundesgerichtshof 2000 in der Telefonkarten Entscheidung 17 Unabhangig davon musste das Bild fur das die Klagerin den Schutz des 72 UrhG in Anspruch nimmt mehr sein als eine blosse technische Reproduktion einer bestehenden Graphik Denn der technische Reproduktionsvorgang allein begrundet noch keinen Lichtbildschutz vgl BGH Urteil vom 8 November 1989 I ZR 14 88 GRUR 1990 669 673 Bibelreproduktion m w N Schricker Vogel Urheberrecht 2 Aufl 72 UrhG Rdn 22 Vielmehr ist ein Mindestmass an personlicher geistiger Leistung erforderlich die dann zu verneinen ist wenn ein Lichtbild oder ein ahnlich hergestelltes Erzeugnis nicht mehr als die blosse technische Reproduktion einer vorhandenen Darstellung ist Der von Gerhard Schricker herausgegebene Urheberrechtskommentar wiederholt ein Schutz der Reproduktionsfotografie sei abzulehnen 18 Neu ist darin allerdings der Hinweis dass auch von einer Bild oder Textvorlage hergestellte Klischees fur den Druck nicht geschutzt seien Dabei wird die altere Rechtsprechung zu Faksimile Drucken I Zivilsenat des Reichsgerichts Urteil vom 5 November 1930 zum Codex Aureus 19 ausdrucklich zuruckgewiesen In den USA erklarte 1999 ein Gericht in der Entscheidung Bridgeman Art Library vs Corel Corporation originalgetreue Gemaldefotografien fur nicht copyrightfahig da ihnen die Originalitat fehle United States District Court for the Southern District of New York 18 Februar 1999 20 Der Softwarehersteller Corel hatte hier Diapositive der Bridgeman Art Library fur die Bildersammlung einer eigenen CD ROM verwendet In Grossbritannien versuchen Verlage sich aufgrund des Prinzips Sweat of the brow im Schweisse des Angesichts im Common Law auf einen Schutz von Reproduktionen zu berufen 21 22 Siehe auch die Anmerkungen im vorhergehenden Abschnitt und in Bildrechte in Museen Archiven und Bibliotheken Dreidimensionale Vorlagen Bearbeiten Bei der Fotografie dreidimensionaler Vorlagen hangt der Eindruck den die abgebildeten Kunstwerke hervorrufen wesentlich davon ab von welchem Standpunkt aus und bei welcher Beleuchtung sie aufgenommen worden sind Der Fotograf kann hier seine Kreativitat einbringen Das trifft beispielsweise zu fur Fotos von raumlichen Kunstobjekten auch wenn deren dritte Dimension nur durch Reliefs erzeugt ist und des Ausstellungsraums Nach deutschem Recht stellt daher die Reproduktion dreidimensionaler Vorlagen auch wenn diese selbst gemeinfrei sind immer ein Lichtbild oder Lichtbildwerk dar 16 und ist somit urheberrechtlich gemass 2 Abs 1 oder 72 Abs 1 UrhG geschutzt Nach Art 2 Abs 3 des Schweizer Urheberrechtsgesetzes gelten seit 2019 fotografische Wiedergaben dreidimensionaler Objekte stets als urheberrechtlich geschutzte Werke ausdrucklich auch wenn sie keinen individuellen Charakter haben Datenbanken Bearbeiten Liegen digitalisierte gemeinfreie Vorlagen in einer Datenbank 87a UrhG vor was etwa bei grosser angelegten Digitalisierungsprojekten und umfangreichen Websites der Fall sein durfte so ist die Entnahme nur nach Massgabe des 87b UrhG moglich Wiederholte und systematische Entnahmen konnten die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers Investitionsschutz verletzen Der Schutz von 15 Jahren verlangert sich immer dann wenn eine wesentliche Investition erfolgt Siehe auch Datenbankwerk Besonderheiten Bearbeiten Abbildung von Denkmalern und moderner Architektur Bearbeiten Hauptartikel Panoramafreiheit Werke wie etwa Bauwerke und Denkmaler die sich dauerhaft an offentlichen Wegen Strassen oder Platzen befinden durfen nach 59 UrhG unbedenklich fotografiert werden Fur die Panoramafreiheit ist wesentlich dass die Lichtbilder von einem fur das Publikum allgemein zuganglichen Ort aus aufgenommen wurden so etwa 2003 in der Entscheidung Hundertwasser bekraftigt 23 Bei der Auslegung der Formulierung allgemein zuganglichen Ortes ist allerdings Vorsicht geboten So versuchte etwa die Stiftung Preussische Schlosser und Garten Berlin Brandenburg seit 2008 Fotografen das Ablichten der in ihrem Besitz befindlichen Gebaude also nahezu samtlicher Schlosser in Berlin und Brandenburg mittels einstweiliger Anordnungen zu verbieten wobei man hier damit argumentierte dass etwa Bilder vom Schloss Sanssouci nur dann verwertet werden durften wenn diese nicht aus dem Park selbst aufgenommen werden da dieser Eigentum der Stiftung und damit nicht mehr allgemein zuganglich sei gleiches gilt fur die Schlosser Charlottenburg Rheinsberg etc Dem entgegen steht die unbestritten offentliche Widmung der Schlosser und Parks schliesslich verwaltet die Stiftung kein Privateigentum im herkommlichen Sinn Gleichwohl hat sich der BGH in seinem Urteil vom 17 Dezember 2010 24 dafur entschieden der Stiftung das Recht auf Erhebung eines Entgelts fur gewerbliche Aufnahmen der von ihm verwalteten Objekte zuzuerkennen siehe auch Recht am Bild der eigenen Sache Nach Ansicht der Fachliteratur fallen auch bleibend angebrachte Karten oder Texttafeln im Strassenbild unter die Panorama oder Strassenbildfreiheit Die Panoramafreiheit gilt auch fur Schneemanner weil sie von Natur aus verganglich sind Grenzfalle dagegen sind z B Sand und Eisskulpturen Der von Christo und Jeanne Claude im Jahre 1995 verhullte Reichstag schliesslich ist weil er weder von Dauer noch von Natur aus verganglich war urheberrechtlich geschutzt 25 Ausnahmen sind Fotos fur rein private Zwecke und fur die Berichterstattung uber Tagesereignisse In Frankreich und vielen anderen Staaten gibt es keine Panoramafreiheit Privatsphare Bearbeiten Nach deutschem Recht ist es ausserdem nicht zulassig uber Mauern zu spahen oder andere Hindernisse zu uberwinden oder Hilfsmittel wie Teleobjektive Leitern oder auch Luftfahrzeuge zu verwenden um in die geschutzte Privatsphare einer prominenten Person einzudringen 26 Auch detailgenaue Luftbilder siehe etwa Google Earth konnen die Privatsphare beeintrachtigen So gefahrdet ein Garten Luftbild das auf Grund seiner Auflosung Gegenstande und Objekte im Garten sowie uberhaupt dessen Gestaltung und damit die personlichen Lebensumstande erkennen lasst das Grundstuck in seiner Eigenart als personlicher Ruckzugsort Die belastende Wirkung ist umso grosser je mehr Daten das Luftbild enthalt die geeignet sind die Anonymitat des Grundstucks und damit der Privatheit aufzuheben 27 Recht am Bild der eigenen Sache Bearbeiten Hauptartikel Recht am Bild der eigenen Sache Ein Recht am Bild der eigenen Sache besteht in deutschsprachigen Landern nur unter bestimmten Umstanden So begrundet allein der Besitz oder das Eigentum an einer Sache noch kein Recht Dritten die zweidimensionale Abbildung dieser Sache durch Fotografie Malerei usw in jedem Fall untersagen zu konnen Das an sich berechtigte Bestreben von Fotografen Aufnahmen interessanter nicht urheberrechtlich geschutzter Objekte zu machen hebt allerdings nicht das Recht auf Ausubung des Hausrechts des Eigentumers eines Grundstucks oder Gebaudes auf Dieser darf ein zum Zweck der Aufnahme erforderliches Betreten seiner Immobilie untersagen Bildrechte in Museen Archiven und Bibliotheken Bearbeiten Museen Archive Bibliotheken und andere Eigentumer von Kulturgut z B Kunstgegenstanden erheben Vermarktungsanspruche auf Abbildungen und Reproduktionen ihres Eigentums in der Regel auch dann wenn der Schutz nach dem Urheberrecht abgelaufen ist Beim Fotografierverbot stutzen sich Museen Aussteller Betreiber von Hohlen mit Wandzeichnungen und andere auf ihr Hausrecht Fur die Nutzung einer Reproduktion verlangen die Eigentumer eine so genannte Reproduktionsgebuhr die allerdings meist keine blosse Kostenentschadigung darstellt sondern nach dem Muster urheberrechtlicher Vergutungen gestaffelt ist Eine mogliche Rechtfertigung konnte in Art 14 Grundgesetz GG liegen aus dem sich Verfugungsrechte ergeben Allerdings wird bei offentlichen Sammlungen die Sachherrschaft des Eigentumers uberlagert von der Zweckbestimmung der Sammlung im Rahmen des offentlichen Rechts Bestehen besondere Rechtsgrundlagen im Fall der Archive sind dies die Archivgesetze oder unterliegt die Sammlung einem offentlich rechtlichen Regime so sind einer Vermarktung deutliche Grenzen gezogen Die Gegner dieser Vermarktung zum Beispiel der Historiker Klaus Graf verweisen darauf dass eine solche Praxis zu einer Art ewigem Schutzrecht fuhre das vom Bundesgesetzgeber der fur das geistige Eigentum zustandig ist nicht gewollt ist und zugleich auch der nach Art 5 Abs 1 GG geschutzten Kommunikationsfreiheit widerspreche Kulturgut sei kulturelles Allgemeingut das frei nutzbar sein sollte 28 Gegen die Verwendung einer 20 Jahre alten Fotografie des gemeinfreien Gemaldes von Casar Willich auf Wikipedia und Wikimedia Commons haben sich die Mannheimer Reiss Engelhorn Museen an Gerichte gewandt In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Nurnberg 29 gegen einen Nachnutzer sind die Museen gescheitert 30 Der Klage gegen die Wikimedia Foundation hat das erstinstanzliche Landgericht Berlin stattgegeben Gegenstand des Rechtsstreits waren wohl nur die Fragen des urheberrechtlichen Schutzes an dem Foto nicht aber die Frage ob und unter welchen Umstanden die Museen als Eigentumerin des Originalbildes die Veroffentlichung untersagen konnen 31 32 Gegen das Urteil wird die Wikimedia Foundation beim Kammergericht Berufung einlegen 33 Bildrechte an Sachen auf privatem Raum Bearbeiten Fotografien deren Abbildungsgegenstand gemeinfrei ist stellen zwar keinen Verstoss gegen Urheberrechte moglicherweise aber gegen andere Rechte dar so wegen Verletzung des Hausrechts oder eines rechtswirksamen Fotografierverbots Entscheidungen zu diesem Themenbereich insbesondere 903 BGB Befugnisse des Eigentumers und 1004 BGB Beseitigungs und Unterlassungsanspruch sind unter anderem Schloss Tegel BGH Urteil vom 20 September 1974 Az I ZR 99 73 34 Friesenhaus BGH Urteil vom 9 Marz 1989 Az I ZR 54 87 35 Wayangfiguren OLG Koln Urteil vom 25 Februar 2003 Az 15 U 138 02 36 Preussische Schlosser und Garten BGH Urteil vom 17 Dezember 2010 Az V ZR 45 10 24 Blosse auf dem Hausrecht basierende Verbote haben ebenso wie vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Eigentumer und dem Besucher eines Grundstucks keine dingliche Wirkung d h keine Wirkung gegenuber jedermann Das Hausrecht versagt wenn Dritte die selbst gar nicht gegen die Hausordnung verstossen haben die Aufnahmen verwerten 37 Aus diesem Grund wurde in den o a BGH Urteilen Schloss Tegel und Preussische Schlosser und Garten nicht mit einer Verletzung des Hausrechts sondern mit einer Beeintrachtigung des Eigentumsrechts argumentiert Benutzung anonymer Werke Bearbeiten Bei anonymen Werken erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach der Veroffentlichung oder bei Nichtveroffentlichung nach der Schaffung 66 UrhG Vor einer unvorsichtigen Anwendung auf altere Fotografien deren Abzug keinen Fotografen nennt ist jedoch zu warnen Zum einen gilt die Vorschrift uber anonyme Werke nicht wenn der Urheber im Zeitraum von 70 Jahren nach Herstellung der Fotografie seine Identitat offenbart hat Zum anderen wies das fruhere bis 1995 bestehende Recht weitergehende Regelungen auf die bei vor dem 1 Juli 1995 hergestellten Fotografien nach wie vor zu beachten sind Fur unveroffentlichte Werke galt die alte Fassung nicht ebenso wenig fur Werke die erst posthum nach dem Tode des Urhebers erstmals veroffentlicht wurden Obwohl der Urheber nicht bekannt war konnte ein Rechtsnachfolger mit dem Hinweis auf die Urheberschaft und das Todesdatum des Urhebers gegen eine von dritter Seite 70 Jahre nach der Herstellung vorgenommene Erstveroffentlichung vorgehen Dagegen betrifft 66 Abs 4 UrhG a F angefuhrte Ausnahme der Werke der bildenden Kunste nicht die Lichtbildwerke 38 Naheres unter Anonymes Werk Urheberrecht Das Bildzitat nach 51 UrhG Bearbeiten Ebenso wie bei Textzitaten besteht die Moglichkeit auch ein urheberrechtlich geschutztes Bild als Bildzitat nach 51 UrhG zu verwenden sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist Zu der Voraussetzung zahlt unter anderen dass das Bild nicht verandert wird und eine korrekte Quellenangabe erfolgt Das Bildzitat wird meist als Grosszitat angesehen da das gesamte Bild wiedergeben wird Das Filmzitat hingegen wird in der Regel als Kleinzitat betrachtet weil nur ein Filmausschnitt wiedergeben wird Einraumung von Bildrechten durch den Urheber Bearbeiten Wenn freiberuflich tatige Pressefotografen ihr Werk zum Abdruck im Printmedium ubergeben so umfasst diese Rechtseinraumung grundsatzlich nicht auch das Recht zur Nutzung der Fotos auf der Internet Homepage in einem Internet Archiv oder auf CD 39 Schutz der Erstausgaben von Fotos Editio princeps Bearbeiten Hauptartikel Editio princeps Nachgelassene Werke die unveroffentlicht geblieben sind sind nach Ablauf der Schutzfrist oder wenn sie nie geschutzt waren gemass 71 UrhG fur 25 Jahre geschutzt Benutzung amtlicher Werke Bearbeiten Hauptartikel Amtliches Werk Anders als in den USA sind Fotografien von Bediensteten der deutschen Bundesverwaltung nicht gemeinfrei Die Vorschriften uber amtliche Werke beziehen sich so gut wie gar nicht auf bildliche Darstellungen Luftbildaufnahmen und militarische Anlagen Bearbeiten In Deutschland galt bis 1990 eine Genehmigungspflicht fur Luftbildaufnahmen Nach Art 37 des 3 Rechtsbereinigungsgesetzes ist diese Genehmigungspflicht fur Luftbildaufnahmen entfallen Allerdings konnen sich aus 109g Abs 1 Strafgesetzbuch Fotografierverbote fur militarische Anlagen oder Vorgange ergeben wenn dadurch die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefahrdet wird Aus 5 Abs 2 Schutzbereichsgesetz ergibt sich dass ein gekennzeichneter Schutzbereich nicht ohne Genehmigung fotografiert werden darf Mit automatischen Kameras aufgenommene Luftbilder und Satellitenfotos sind als Lichtbilder aber nicht als Lichtbildwerke anzusehen 40 Das osterreichische Bundesministerium fur Inneres hat aber erklart dass von Luftbildern aus dem Web keine Gefahr fur das Bundesheer ausgeht 41 Siehe auch Rechte an Geoinformationen Recht am eigenen Bild Bearbeiten Hauptartikel Recht am eigenen Bild Das Recht am eigenen Bild ist ein Personlichkeitsrecht Jeder Mensch darf grundsatzlich selbst daruber bestimmen ob uberhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veroffentlicht werden Einschrankungen gelten allerdings fur Personen der Zeitgeschichte wie Politiker Sportler und Kunstler Paparazzi Aufnahmen brauchen hingegen auch Prominente nicht immer zu dulden EGMR Beschwerde Nr 59320 00 24 Juni 2004 Caroline von Monaco Rontgenaufnahmen Bearbeiten Rontgenaufnahmen sind zumindest einfache Lichtbilder gemass 72 UrhG 42 43 Wer die Aufnahme herstellt also in der Regel der MTRA oder Radiologe ist der Lichtbildner Dieser kann damit auch die Rechte fur sich in Anspruch nehmen und von ihm erstellte Rontgenbilder unter einer von ihm gewahlten Lizenz veroffentlichen Dabei muss er prinzipiell das Recht am eigenen Bild des Patienten berucksichtigen Da dieses jedoch nur bei Erkennbarkeit des Patienten gegeben ist spielt es selten eine Rolle In speziellen Einzelfallen z B eine bestimmte auch ausserlich erkennbare Verstummelung oder ein mit abgebildeter wiedererkennbarer Korperschmuck wie z B ein besonderes Piercing ist jedoch auch dann die Erlaubnis des Patienten zur Veroffentlichung einzuholen wenn die Erkennbarkeit nur prinzipiell gegeben ist ohne dass dies konkret geschehen ist Wenn ein Patient eine Rontgenaufnahme die von ihm selbst einem Korperteil von ihm angefertigt wurde veroffentlichen mochte bedarf dies grundsatzlich der Zustimmung des anfertigenden MTRA oder Radiologen da dieser der Urheber ist In Deutschland ist unabhangig davon nach der Rontgenverordnung jeder Radiologe verpflichtet einem Patienten eine Kopie seiner Rontgenbilder inklusive des Befundes und weiterer Daten auf Wunsch auszuhandigen was jedoch nichts an den Urheberrechtsverhaltnissen andert Auch die Weitergabe an einen weiterbehandelnden Arzt oder Zahnarzt ist bezuglich dieser Frage nicht anders zu betrachten Somit muss ein Arzt der so genannte Fremdaufnahmen also vom Patienten mitgebrachte Bilder eines anderen Radiologen veroffentlichen mochte die Zustimmung dieses Radiologen einholen Das oben gesagte gilt entsprechend auch fur ahnliche Untersuchungsergebnisse insbesondere per Computertomographie Magnetresonanztomographie 43 Szintigrafie Positronen Emissions Tomographie 43 und Ultraschall 43 Fahndungsfotos Bearbeiten In Deutschland durfen nach 24 KUG Ausnahmen im offentlichen Interesse von den Behorden fur Zwecke der Rechtspflege und der offentlichen Sicherheit Bildnisse ohne Einwilligung des Berechtigten sowie des Abgebildeten oder seiner Angehorigen vervielfaltigt verbreitet und offentlich zur Schau gestellt werden Dies betrifft das Recht am eigenen Bild des mutmasslichen Taters Die Urheberrechte des Fotografen werden durch 45 Abs 2 UrhG eingeschrankt Solche Bildveroffentlichungen in Presseorganen oder im Fernsehen siehe Aktenzeichen XY ungelost sind nur im Rahmen von Fahndungsaufrufen zulassig Das Recht am eigenen Bild des mutmasslichen Taters muss zurucktreten wenn dieser als Person der Zeitgeschichte eingeschatzt werden kann 24 Abs 1 Nr 1 KUG Beachtet werden sollte aber in jedem Fall dass nach einer Verurteilung und Verbussung einer Strafe die weitere Bildberichterstattung der Resozialisierung im Wege stehen konnte vgl Pressecodex und daher gegebenenfalls zu unterbleiben hat siehe auch Lebach Urteil Das Landgericht Berlin untersagte 2007 in seinem Urteil das Bild von Eva Haule auf dem Faksimile eines BKA Fahndungsplakats aus dem Jahr 1985 im Zusammenhang mit Berichten uber deren Haftlockerungen und bevorstehender Entlassung zu verbreiten 44 Wichtig ist Nur behordliche Fahndungsaufrufe konnen Fotografien ohne Zustimmung des Fotografen nutzen Werden Fahndungsbilder in der journalistischen Berichterstattung oder im Internet verwendet so mussen abgesehen von der Moglichkeit des Bildzitats die Rechte normal erworben werden da 45 UrhG als Rechtsgrundlage ausscheidet Angesichts der Vorschrift des 45 UrhG die fur Fahndungszwecke bereits eine unbeschrankte Nutzung garantiert ist nicht davon auszugehen dass Fahndungsfotos amtliche Werke im Sinne von 5 UrhG sind Fahndungsplakate durften keine amtlichen Bekanntmachungen nach 5 Abs 1 UrhG sein da ihnen ein regelnder Inhalt fehlt 45 Gegen die Anwendung von Absatz 2 spricht dass kein allgemeines Interesse an der Kenntnisnahme unabhangig von Fahndungszwecken zu bejahen ist Lichtbilder im Strafvollzug Bearbeiten Nach den 86 86a Strafvollzugsgesetz durfen Strafgefangene unbeschadet der Regelungen betreffend das Recht am eigenen Bild 22 ff KUG wahrend des Strafvollzuges mit ihrem Wissen abgelichtet werden Aufnahmen die nicht erkennungsdienstlichen Zwecken dienen sind nach der Entlassung zu vernichten Geldscheine Bearbeiten Die Veroffentlichung von Geldscheinen beispielsweise durch Abbildung im Internet darf nicht zu der Verwechslungsannahme fuhren es mit handelsublichem echtem Geld zu tun zu haben oder anderen Reproduktionsmoglichkeiten zur Verfugung stehen sonst sind sie unrechtmassig Ein Veroffentlichen von Euro Banknoten ist aber rechtmassig wenn nicht mehr als ein Drittel des Scheines auf der Aufnahme zu sehen ist oder die Qualitat der Reproduktion eine Verwechslungsmoglichkeit mit echten Banknoten ausschliesst steht jedoch nach wie vor unter einem allgemeinen Urheberrechtsvorbehalt der Europaischen Zentralbank 128 Abs 1 Nr 1 des Gesetzes uber Ordnungswidrigkeiten Briefmarken Bearbeiten In Deutschland wurden Amtliche Briefmarken im Amtsblatt des Bundespostministers aufgelost zum 1 Januar 1998 seitdem herausgegeben vom Bundesministerium der Finanzen Referat Postwertzeichen bekannt gemacht Das Landgericht Munchen I bestatigte diese Werke 1987 auch wenn sie von einer Privatperson entworfen wurden als Amtliche Werke und gemeinfrei 46 Die Bekanntgabe durch das Finanzministerium findet heute nicht mehr uber ein Amtsblatt sondern nur noch auf dessen Website statt 2012 entschied das Landgericht Berlin gestutzt auf die herrschende Meinung in der Literatur gegenteilig siehe Briefmarke Schutz von geschutzten Tieren Bearbeiten Mehrere Rechtsvorschriften unter anderem 44 Abs 1 Nr 2 BNatSchG sehen vor dass besonders geschutzte Tierarten nicht durch das Fotografieren belastigt werden durfen Im Zweifel muss man also auf Aufnahmen verzichten wenn die Tiere dadurch gestort werden Rechtswidrig erlangte Aufnahmen Bearbeiten Bei der Verbreitung von Aufnahmen die bei Undercover Recherchen hergestellt wurden ist eine Guterabwagung vorzunehmen In der Regel kann der Verletzer des Hausrechts oder arbeitsvertraglicher Pflichten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden doch gibt es auch Falle bei denen das offentliche Interesse an der Aufdeckung von Missstanden uberwiegt und die Meinungsfreiheit zum Tragen kommt Um eine differenzierte Beurteilung bemuhte sich das Oberlandesgericht Hamm im Fall verdeckter Aufnahmen in einem Labor das Tierversuche durchfuhrte 47 Bildrechte mit Hilfe des Markenrechts Bearbeiten Es gibt auch Versuche sich die Bildrechte an gemeinfreien Werken markenrechtlich zu sichern Das Bundespatentgericht hat im Jahre 1997 den Versuch die Mona Lisa als Bildmarke eintragen zu lassen unterbunden BPatG vom 25 November 1997 Mona Lisa als Marke Schutz als Geschmacksmuster Bearbeiten Hauptartikel Geschmacksmuster Nach dem Geschmacksmustergesetz kann der Inhaber des Rechtes auch die kommerzielle Abbildung des geschutzten Geschmacksmusters kontrollieren Die Deutsche Bahn AG hat sich den ICE Zug als Geschmacksmuster eintragen lassen und verlangt seit 2001 fur gewerbliche Abbildungen eine Gebuhr Siehe auch BearbeitenVerletzung des hochstpersonlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Allgemeines Personlichkeitsrecht Bildnis Recht Einzelnachweise Bearbeiten Bildrechte Lexikon der Filmbegriffe 28 Juli 2011 BGBl 1973 II S 1071 1985 II S 81 BGBl 1955 II S 101 BGBl 1973 II S 1111 USPS Website Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 17 August 2003 abgerufen am 9 Juli 2012 englisch RGBl I S 758 BGBl 1985 I S 1137 Richtlinie 93 98 EWG PDF OLG Hamburg Urteil vom 3 Marz 2004 Az 5 U 159 03 U Boot Foto 1941 Text der Anlage I Kapitel III Sachgebiet E des Einigungsvertrages OLG Hamburg Urteil vom 5 November 1998 Az 3 U 175 98 Wagner Familienfotos Oberlandesgericht Hamburg Wagner Familienfotos auf wikisource Bundesgerichtshof Urteil des I Zivilsenats vom 20 Dezember 2018 Az I ZR 104 17 FAQ zum Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts PDF Bundesministerium der Justiz 4 Juni 2021 S 18 abgerufen am 23 April 2023 BGH Urteil vom 8 November 1989 Az I ZR 14 88 Bibelreproduktion a b OLG Dusseldorf Urteil vom 13 Februar 1996 Az 20 U 115 95 Beuys Fotografien GRUR 97 49 BGH Urteil vom 7 Dezember 2000 Az I ZR 146 98 Telefonkarte Martin Vogel Rn 23 zu 72 Reichsgericht Urteil vom 5 November 1930 Az I 150 30 Codex aureus RGZ 130 196 Bridgeman Art Library v Corel Corp 36 F Supp 2d 191 S D N Y 1999 Genesis 3 19 Walter v Lane 1900 BGH Urteil vom 5 Juni 2003 Az I ZR 192 00 Volltext Hundertwasserentscheidung a b BGH Urteil vom 17 Dezember 2010 Az V ZR 45 10 Volltext Preussische Schlosser und Garten BGH Urteil vom 24 Januar 2002 Az I ZR 102 99 Volltext Verhullter Reichstag und Presseerklarung 7 02 vom 24 Januar 2002 BGH Urteil vom 9 Dezember 2003 Az VI ZR 373 02 Volltext Luftbildaufnahmen vom Ferienhaus Presseerklarung Nr 152 03 vom 9 Dezember 2003 Yvonne Dorf 2006 Luftbildaufnahmen und Unverletzlichkeit der Wohnung NJW 2006 951 ff Klaus Graf Kulturgut muss frei sein In Kunstchronik Band 65 Nurnberg 2007 ISSN 0023 5474 S 507 510 AG Nurnberg Az 32 C 4607 15 Reiss Engelhorn Museum scheitert mit Klage gegen Wikipedia Foto Website der Kanzlei Hoesmann Annette Lennartz Reiss Engelhorn Museen gegen Wikipedia Memento des Originals vom 2 Juli 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www swr de In Kultur Regional SWR 2 9 Juli 2015 abgerufen am 2 Juli 2016 Presseerklarung Memento des Originals vom 2 Juli 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www rem mannheim de der Reiss Engelhorn Museen 22 Juni 2016 PDF John Weitzmann Erklarung zum Fall Reiss Engelhorn Museen Wikimedia Blog Wikimedia Foundation und Wikimedia Deutschland 21 Juni 2016 abgerufen am 2 Juli 2016 BGH Urteil vom 20 September 1974 Az I ZR 99 73 Kammergericht Schloss Tegel BGH Urteil vom 9 Marz 1989 Az I ZR 54 87 Friesenhaus OLG Koln Urteil vom 25 Februar 2003 Az 15 U 138 02 Wayangfiguren vgl Stieper 331 333 ZUM 4 2011 Ohly 440 GRUR 5 2011 Katzenberger in Schricker UrhR 2 Aufl 66 Rn 54 Kammergericht Urteil vom 24 Juli 2001 Az 5 U 9427 99 Nutzungsrechte an Pressefotos fur das Internet BGH Urteil vom 5 Juli 2001 Az I ZR 311 98 Volltext Spiegel CD Rom OGH am 1 Februar 2000 Geschaftszahl 4Ob15 00k Webcam Vorarlberg Peter Schuler Peter Konig Dorothee Wiegand Expedition in 3D in c t Hannover 2007 21 S 84 ISSN 0724 8679 Schulze in Dreier Schulze UrhG 42013 72 Rn 6 a b c d Thum in Wandtke Bullinger UrhG 32009 72 Rn 15 LG Berlin Urteil vom 3 Mai 2007 Az 27 O 227 07 Volltext BGH Urteil vom 20 Juli 2006 Az I ZR 185 03 Volltext Landgericht Munchen I Urteil vom 10 Marz 1987 Az 21 S 20861 86 GRUR 1987 436 OLG Hamm Urteil vom 21 Juli 2004 Az 3 U 77 04 Volltext Literatur BearbeitenChristian W Eggers Quick Guide Bildrechte Springer Gabler Wiesbaden 2017 ISBN 978 3 658 18069 0 Thomas Dreier Gernot Schulze Urheberrechtsgesetz Kommentar C H Beck 4 Auflage Munchen 2013 ISBN 978 3 406 62747 7 Artur Axel Wandtke Winfried Bullinger Praxiskommentar zum Urheberrecht C H Beck 3 Auflage Munchen 2009 ISBN 978 3 406 56666 0 Wolfgang Rau Recht fur Fotografen Der Ratgeber fur die fotografische Praxis Galileo Press Bonn 2012 ISBN 978 3 8362 1795 8 Gernot Schulze Torsten Bettinger Wiederaufleben des Urheberrechtsschutzes bei gemeinfreien Fotografien In Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR C H Beck Munchen 2000 ISSN 0016 9420 S 12 18 Fabian Steinhauer Das eigene Bild Verfassungen der Bildrechtsdiskurse um 1900 Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie Politik und Geistesgeschichte Band 74 Duncker amp Humblot Berlin 2013 ISBN 978 3 428 84051 9 Florian Wagenknecht Dennis Tolle Recht am Bild Wegweiser zum Fotorecht fur Fotografen und Kreative dpunkt Press Bonn 2012 ISBN 978 3 86490 010 5 Endress Wanckel Foto und Bildrecht 5 vollstandig aktualisierte Auflage 2017 C H Beck ISBN 978 3 406 71222 7 Grischka Petri Privileg und fotografische Freibeuterei Momentaufnahmen aus der Geschichte des Reproduktionsrechts an gemeinfreien Werken In Maria Effinger et al Hrsg Von analogen und digitalen Zugangen zur Kunst Festschrift fur Hubertus Kohle zum 60 Geburtstag arthistoricum net Heidelberg 2019 S 419 432 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Bildrechte Quellen und Volltexte Kritischer Bericht von DLR Kultur zur Entwicklung der Vermarktung von BildrechtenInformationen Liste kritischer Beitrage gegen Bildrechteanspruche von Archiven Museen und Bibliotheken David Seiler Fotografien und urheberrechtliche Schutzfristen David Seiler eine Darstellung bzgl fotografischer Reproduktionen Klaus Graf Kritik an der Bildrechtepraxis kulturgutverwahrender Institutionen Die Zeit Wem gehort die Mona Lisa 3 2004 8 Januar 2004Deutsche Gesetze Text des Urheberrechtsgesetzes Gesetz uber die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten Urheberrechtswahrnehmungsgesetz Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Kunste und der Photographie Abbildungsvorschriften fur Euro Banknoten PDF Datei 23 kB Beschluss der Europaischen Zentralbank vom 20 Marz 2003 uber die Stuckelung Merkmale und Reproduktion sowie den Umtausch und Einzug von Euro Banknoten PDF Datei 143 kB Deutsche Entscheidungen Oberlandesgericht Hamm Urteile vom 21 Juli 2004 Az 3 U 77 04 u a Aufnahmen von Tierversuchen Osterreichische Gesetze Urheberrechtsgesetz Osterreich in der Fassung von 2003Osterreichische Entscheidungen OGH Urteil vom 12 September 2001 Geschaftszahl 4Ob179 01d EurobikeGrossbritannien Copyright Designs and Patents Act 1988 c 48 Spanische Gesetze Ley de Propiedad intelectualEU Richtlinien Richtlinie 93 98 EWG PDF des Rates vom 29 Oktober 1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte aktualisiert 2007 durch Richtlinie 2006 116 EG PDF Richtlinie 2001 29 EG PDF des Europaischen Parlaments und des Rates vom 22 Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft Richtlinie 2001 84 EG PDF des Europaischen Parlaments und des Rates vom 27 September 2001 uber das Folgerecht des Urhebers des Originals eines KunstwerksUSA Copyright Law of the United States Sonny Bono Copyright Term Extension Act PDF 229 kB Impact of U S Copyright ActRussland Law on Copyright and Neighboring Rights No 5351 I of July 9 1993 pdf 70 kB Internationale Ubereinkunfte Berner Ubereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst Pariser Fassung vom 24 Juli 1971 Welturheberrechtsabkommen vom 6 September 1952 Stand September 2004 pdf 117 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten nbsp Dieser Artikel wurde am 22 Marz 2005 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bildrechte amp oldid 238420259