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Als Regelschutzfrist wird im Urheberrecht die ubliche Schutzdauer urheberrechtlich geschutzter Werke bezeichnet In jedem nationalen Urheberrecht gibt es verschiedene Schutzfristen aber nur eine Regelschutzfrist Diese bezieht sich auf diejenigen Leistungen mit Werkqualitat die somit personliche geistige Schopfungen sind Fur Leistungsschutzrechte wie den Schutz einfacher Lichtbilder oder einfacher Datenbanken bestehen Sonderregelungen mit kurzeren Schutzfristen Ebenfalls gesondert geregelt werden die Schutzfristen fur anonyme und pseudonyme Werke Die Regelschutzfrist betragt in der Europaischen Union und der Schweiz 70 Jahre beginnend mit dem Ablauf des Todesjahres des Urhebers post mortem auctoris abgekurzt p m a Die Gemeinfreiheit beginnt demnach mit dem 1 Januar der auf den 70 Todestag des Urhebers folgt Beispiel das Todesdatum eines Malers 15 Mai 1941 hat im Urheberrecht zur Folge dass seine Werke ab 1 Januar 2012 gemeinfrei sind Siehe dazu 69 UrhG ehemals 34 LUG 29 KUG Art 7 Abs 5 RBU Art 8 EU Schutzdauerrichtlinie Inhaltsverzeichnis 1 Internationale Abkommen 2 Internationaler Uberblick 3 Deutscher Rechtskreis 3 1 Geschichte der deutschen Regelschutzfrist 3 2 Geschichte der Schweizer Regelschutzfrist 3 3 Geschichte der osterreichischen Regelschutzfrist 4 Frist fur verwandte Schutzrechte 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseInternationale Abkommen BearbeitenDas wichtigste Abkommen die Revidierte Berner Ubereinkunft verpflichtet die Mitgliedsstaaten seit der Revision von Rom 1 unterzeichnet am 2 Juni 1928 auf eine Mindestschutzfrist von 50 Jahren p m a Internationaler Uberblick Bearbeiten nbsp Uberblick uber die Regel schutzfristenDie 70 Jahre Frist nach dem Tode des Urhebers gilt in fuhrenden Industriestaaten insbesondere in den USA Russland und Australien Allerdings gibt es sehr viele Staaten wie z B Kanada China und Japan ausgenommen Filme da ebenfalls 70 Jahre die nach wie vor die 50 Jahre nach dem Tod des Autors als Schutzfrist haben Die weltweit langste Schutzfrist gilt in Mexiko sie betragt dort 100 Jahre nach dem Tod des Autors Deutscher Rechtskreis BearbeitenGeschichte der deutschen Regelschutzfrist Bearbeiten nbsp DiagrammIm Literatur Urheberrechtsgesetz LUG von 1870 und 1901 sowie im KUG von 1876 und 1907 betrug die Schutzfrist 30 Jahre nach dem Tod des Autors post mortem auctoris p m a Sie wurde 1934 auf 50 Jahre p m a und 1965 auf 70 Jahre p m a heraufgesetzt 64 UrhG Um rechtlich geschutzt zu sein musste der Satz Alle Rechte vorbehalten englisch All rights reserved ein aus dem anglo amerikanischen Urheberrechtssystem Copyright stammender Satz dem Werk beigefugt werden Das heutige Urheberrecht verlangt in den meisten Landern so auch in Deutschland keine solche Anmerkung mehr dennoch wird der Satz weiter verwendet Geschichte der Schweizer Regelschutzfrist Bearbeiten Das Bundesgesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und Kunst von 1922 welches ein Gesetz von 1883 abloste sah eine Schutzfrist von 30 Jahren p m a vor 2 Eine Revision dieses Gesetzes erhohte 1955 die Schutzfrist auf 50 Jahre p m a dies galt jedoch nicht ruckwirkend Werke deren Schutzfrist von 30 Jahren p m a bereits abgelaufen war erhielten keinen neuen Schutz Das am 1 Juli 1993 in Kraft getretene Bundesgesetz uber das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte URG erhohte den Schutz auf 70 Jahre um sich der Entwicklung im Ausland insbesondere in der EG anzupassen 3 Auch diese Anhebung der Schutzfrist gilt jedoch nicht fur Werke deren Schutzfrist zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen war 4 Siehe auch Urheberrecht Schweiz SchutzdauerGeschichte der osterreichischen Regelschutzfrist Bearbeiten Die 50 jahrige Schutzfrist wurde 1933 eingefuhrt was auch fur Deutschland den Anstoss gab dies ein Jahr spater umzusetzen 5 Mit der Urheberrechtsgesetz Novelle 1953 UrhGNovelle 1953 BGBl 106 Art III Abs 1 wurde die Schutzfrist fur Werke bei denen vor dem 1 Januar 1949 das geschutzte Recht entstand und die am 14 Oktober 1953 noch geschutzt waren Inkrafttreten der Berner Ubereinkunft in der Brusseler Fassung von 1948 in Osterreich auf 57 Jahre verlangert Mit der Urheberrechtsgesetz Novelle 1972 UrhG Novelle 1972 BGBl 492 wurde die Frist schliesslich auf die heute gultigen 70 Jahre geandert was auch fur alle bis dahin noch nicht freien Werke galt Eine weitere Verlangerung erfahrt die Schutzfrist nach der editio princeps bei unveroffentlichten Werken um 25 Jahre ab dem Zeitpunkt der Veroffentlichung wenn jemand schon vorher die Rechte hatte 6 Frist fur verwandte Schutzrechte BearbeitenZu unterscheiden vom Schutz fur urheberrechtliche Werkschopfungen sind die Regelungen fur die sogenannten verwandten Schutzrechte Fur diese Rechte gelten besondere Schutzfristen z B fur Bild und Tonaufnahmen von ausubenden Kunstlern oder fur Hersteller eines Tontragers jeweils 70 Jahre ab Erscheinen nach deutschem Recht 82 bzw 85 UrhG Im Rahmen der Europaischen Gemeinschaft gab es Plane der EG Kommission diese Frist von 50 auf 95 Jahre zu erhohen 7 8 Die Verlangerung der Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre wurde schliesslich vom Rat der Europaischen Union am 12 September 2011 in einer Richtlinie beschlossen 9 10 Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie in Deutschland wurde am 31 Januar 2013 in erster Lesung im Bundestag debattiert 11 12 und am 24 April 2013 beschlossen 13 14 Die Anderung trat am 6 Juli 2013 in Kraft 15 Siehe auch BearbeitenSchutzfristenvergleich Urheberrecht Literatur BearbeitenStig Stromholm Copyright Comparison of Laws In Eugen Ulmer Gerhard Schricker Hrsg International Encyclopedia of Comparative Law Volume XIV Copyright Mohr Siebeck Tubingen 2007 3 174 3 182 Weblinks BearbeitenUbersicht uber nationale Schutzfristen Ubersicht uber Schutzdauer der Urheberrechte in DeutschlandEinzelnachweise Bearbeiten Isabella Lohr Europaischer amerikanischer oder weltweiter Schutz geistigen Eigentums Europaischer Urheberschutz und das amerikanische Copyright in der ersten Halfte des 20 Jahrhunderts Bundesgesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und Kunst Denis Barrelet Willi Egloff Das neue Urheberrecht Kommentar zum Bundesgesetz uber das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte 3 Auflage Stampfli Bern 2008 ISBN 978 3 7272 9563 8 S 208 BGE 124 III 266 Isabella Lohr Transnationale Geschichte und internationale Rechtsregime Memento vom 4 Marz 2016 im Internet Archive 76b UrhG abgerufen am 26 Marz 2013 Pressemeldung bei heise online Verlangerung der Schutzfrist fur Tonaufnahmen PDF 119 kB irights Dossier September 2011 abgerufen 2 Januar 2017 Pressemeldung PDF 32 kB Rat der Europaischen Union 12 September 2011 Directive of the European Parlament and of the Council amending Directive 2006 116 EC on the term of protection of copyright and certain related rights PDF Abgerufen am 13 Marz 2013 Entwurf eines Achten Gesetzes zur Anderung des Urheberrechtsgesetzes PDF 533 kB Bundestagsdrucksache 17 12013 Abgerufen am 13 Marz 2013 Plenarprotokoll Deutscher Bundestag 17 219 vom 31 Januar 2013 PDF 6 0 MB Bundestag verlangert Schutzfrist fur Tonaufnahmen heise newsticker 26 April 2013 abgerufen am 6 September 2013 Bundestag erweitert Schutzfrist fur Tonaufnahmen auf 70 Jahre Memento vom 8 Januar 2014 im Internet Archive musikmarkt de 26 April 2013 abgerufen am 6 September 2013 Neuntes Gesetz zur Anderung des Urheberrechtsgesetzes vom 2 Juli 2013 BGBl I S 1940 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4180263 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Regelschutzfrist amp oldid 223896586