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Wahlen in Osterreich finden auf drei Ebenen statt auf der Bundesebene der Landesebene sowie der Gemeindeebene Grundlage ist auf allen Ebenen das Prinzip der Verhaltniswahl Alle osterreichischen Staatsburger die spatestens am Wahltag das 16 Lebensjahr vollendet haben besitzen ein allgemeines freies gleiches unmittelbares geheimes und personliches Wahlrecht Osterreichische Staatsburger welche keinen Hauptwohnsitz in Osterreich besitzen mussen spatestens zum Stichtag der jeweiligen Wahl in der Wahlerevidenz eingetragen sein Ein Ausschluss vom Wahlrecht ist nur durch Gerichtsbeschluss moglich Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Bundesebene 2 1 Nationalratswahl 2 2 Bundesprasidentenwahl 2 3 Europawahl 3 Landesebene 4 Kommunal Gemeindeebene 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten1848 Einfuhrung des Zensuswahlrechts 1873 Reichsratswahlreform in den im Reichsrat vertretenen Konigreichen und Landern Cisleithanien Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wurden aufgrund des Zensuswahlrechts in vier Kurien adlige Grossgrundbesitzer Stadtgemeinde Handel und Gewerbe Landgemeinden gewahlt Wahlberechtigt waren nur etwa 6 der mannlichen Bevolkerung ab 24 Jahren die erforderliche jahrliche Mindeststeuerleistung war ortlich verschieden geregelt und betrug etwa in Wien 10 Gulden In der Grossgrundbesitzerkurie waren auch eigenberechtigte Frauen d h Frauen die sich selbst vertraten wahlberechtigt 1882 Taaffe sche Wahlrechtsreform Die Steuerleistung zur Wahlteilnahme wurde auf 5 Gulden herabgesetzt 1896 Die Badenische Wahlrechtsreform schuf eine allgemeine Wahlerklasse Die 5 Kurie war die allgemeine Klasse mannlicher Wahler ab 24 Jahre Die Mitglieder der ersten vier Kurien durften in der 5 Kurie noch einmal wahlen die Anzahl der Mandate pro Wahlerstimme war zwischen den Kurien ungleich verteilt 1907 Beck sche Wahlrechtsreform Abschaffung des Kurienwahlrechts und Einfuhrung des allgemeinen Mannerwahlrechts aktives Wahlrecht 24 Jahre passives Wahlrecht 30 Jahre 1919 Nach dem Untergang der Monarchie und dem Gesetz vom 12 November 1918 uber die Staats und Regierungsform in Deutschosterreich erlangten auch die Frauen das allgemeine und gleiche Wahlrecht 1919 Fur die Wahl der konstituierenden Nationalversammlung Deutschosterreichs vom 16 Februar 1919 wurde ein eigenes Wahlgesetz geschaffen Ubergang zum Verhaltniswahlrecht Proporzwahlrecht das vor allem von der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei SDAP gefordert wurde 1938 1939 1945 Osterreich ist de facto Teil des Deutschen Reichs 2 Weltkrieg 1945 Mit der Wiedererrichtung der Republik Osterreich gilt auch wieder das Wahlrecht von 1920 1970 und 1992 wurde die Nationalratswahlordnung NRWO reformiert 2003 Herabsetzung des Wahlalters von 19 auf 18 Jahre BGBl I Nr 90 2003 2007 Herabsetzung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahre Vereinfachung von Briefwahl und Wahlen im Ausland Verlangerung der Wahlperiode von vier auf funf Jahre Herabsenkung des passiven Wahlalters von 19 auf 18 Jahre BGBl I Nr 27 2007 und 28 2007 Bundesebene BearbeitenAuf der Bundesebene werden der Nationalrat der Bundesprasident und die osterreichischen Abgeordneten zum Europaischen Parlament gewahlt Nationalratswahl Bearbeiten Hauptartikel Nationalratswahlordnung In den osterreichischen Nationalrat werden 183 Mitglieder fur funf Jahre gewahlt seit der Wahl 2008 vorher fur vier Jahre Das Bundesgebiet wird dabei in 9 Landeswahlkreise und diese wiederum in 39 Regionalwahlkreise unterteilt 1 Es gibt fur jede dieser drei Ebenen ein Ermittlungsverfahren Die Mandate im Regionalwahlkreis und im Landeswahlkreis werden nach Wahlzahlen siehe Sitzverteilung ermittelt Im dritten Ermittlungsverfahren in dem das Hochstzahlverfahren nach D Hondt angewendet wird findet ein bundesweiter proportionaler Ausgleich statt Wahlsystem Verhaltniswahl mit verbundenen Bundes Landes und Regionallisten Die Wahler konnen die Listen mit Hilfe der Vorzugsstimme umreihen Besonderheiten Dreistufige Sitzverteilung in 39 Regionalwahlkreisen 9 Landeswahlkreisen Bundeslander und auf Bundesebene wobei die Sitze einer unteren Ebene auf der hoheren angerechnet werden Uberhangmandate werden vom Mandatskontingent der anderen Parteien abgezogen Stimmensplitting ist nicht erlaubt Aktives und passives Wahlrecht Aktiv wahlberechtigt ist jeder osterreichische Staatsburger der das 16 Lebensjahr spatestens mit Ablauf des Wahltages vollendet hat 21 Passiv wahlberechtigt ist wer am Stichtag die osterreichische Staatsburgerschaft besitzt und spatestens mit Ablauf des Wahltages das 18 Lebensjahr vollendet hat und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist 41 Stimmenzahl Jeder Wahlberechtigte hat nach 36 nur eine Stimme Parteistimme Daruber hinaus kann er nach 79 Abs 1 jeweils eine Vorzugsstimme fur einen Bewerber der Landesparteiliste und der Regionalparteiliste der von ihm gewahlten Partei vergeben Einteilung des Wahlgebietes Zuordnung der Mandate an Wahlkreise Das gesamte Bundesgebiet ist in 9 Landeswahlkreise Bundeslander eingeteilt die wiederum in 39 Regionalwahlkreise eingeteilt sind Jedem Landeswahlkreis werden vor der Wahl so viele der 183 Mandate zugeordnet wie sich Einwohner nach der letzten Volkszahlung dort ergeben und zwar nach dem Quotenverfahren nach grossten Bruchteilen Hare Diese Mandate werden entsprechend an die Regionalwahlkreise unterverteilt Diese Verteilung an die Regionalwahlkreise vor der Wahl hat allerdings keinen Einfluss auf die Verteilung der Mandate Kandidatur Fur das Einbringen eines Landeswahlvorschlages Kandidatenliste Zustimmungserklarungen sind in Wien und Niederosterreich 500 in Oberosterreich und der Steiermark 400 in Tirol Karnten und Salzburg 200 in Vorarlberg und dem Burgenland jeweils 100 Unterstutzungserklarungen Wahlberechtigter erforderlich alternativ die Unterstutzung von 3 Abgeordneten zum Nationalrat Sperrklausel Nach 100 Abs 1 107 Abs 2 NRWO nehmen im zweiten und dritten Ermittlungsverfahren nur Parteien teil die im ersten Ermittlungsverfahren zumindest in einem der Regionalwahlkreise ein Mandat d h eine regionale 14 Graz bis 86 Osttirol Hurde oder im gesamten Bundesgebiet mindestens 4 der abgegebenen gultigen Stimmen erzielt haben SitzverteilungErstes Ermittlungsverfahren Regionalwahlkreis Im Landeswahlkreis Bundesland wird eine Wahlzahl bestimmt Abgegebene gultige Stimmen durch die Zahl der dem Landeswahlkreis zugeordneten Mandate erhoht auf die nachste ganze Zahl Jede Partei erhalt so viele Mandate wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Regionalwahlkreis enthalten ist 97 Zuweisung der Mandate an die Regionalbewerber der Regionalparteilisten nach Massgabe der Vorzugsstimmen D h Bewerber die halb so viele Vorzugsstimmen wie die Wahlzahl oder ein Sechstel so viele Vorzugsstimmen erzielt haben wie auf diese Partei im betreffenden Regionalwahlkreis gultige Stimmen erhalten die Mandate in der Reihenfolge der Vorzugsstimmen zugeteilt Die restlichen Mandate werden in der Reihenfolge der Regionalparteiliste zugeteilt Zweites Ermittlungsverfahren Landeswahlkreis Jede Partei die die Sperrklauseln uberwunden hat erhalt so viele Mandate wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Landeswahlkreis abzuglich allenfalls im ersten Ermittlungsverfahren erzielter Mandate Die Landeslistenmandate gehen zuerst an die Bewerber die mindestens so viele Vorzugsstimmen wie die Wahlzahl erhalten haben in der Reihenfolge der Vorzugsstimmen die weiteren Mandate in der Reihenfolge in der sie auf der Landesparteiliste angefuhrt sind Drittes ErmittlungsverfahrenDies ist der entscheidende Rechenschritt Alle 183 Mandate werden bundesweit nach dem Divisorverfahren mit Abrundung D Hondt an die Parteien verteilt Hat eine Partei dabei schon mehr Mandate im zweiten Ermittlungsverfahren erhalten Uberhangmandate behalt sie diese Mandate Die verbleibenden Mandate werden nochmals auf die anderen Parteien aufgeteilt Die im dritten Ermittlungsverfahren berechneten Mandate werden abzuglich der in den ersten beiden Ermittlungsverfahren zugeteilten Sitze den Bewerbern der Parteien in der Reihenfolge des Bundeswahlvorschlages zugewiesen Nationalratswahlen in Osterreich Erste Republik 1919 1920 1923 1927 1930Zweite Republik 1945 1949 1953 1956 1959 1962 1966 1970 1971 1975 1979 1983 1986 1990 1994 1995 1999 2002 2006 2008 2013 2017 2019 2024 Bundesprasidentenwahl Bearbeiten WahlmodusDer Bundesprasident wird in einer geheimen gleichen allgemeinen freien und personlichen Volkswahl fur eine Funktionsperiode von sechs Jahren gewahlt Seine Amtszeit beginnt mit der Angelobung vor der Bundesversammlung Zusammentritt von Nationalrat und Bundesrat in gemeinsamer offentlicher Sitzung Eine einmalige Wiederwahl ist moglich Die Bundesversammlung tagt traditionellerweise im Reichsratssitzungssaal des Parlamentsgebaudes in Wien Aktives WahlrechtStimmberechtigt ist jeder der auch zum Nationalrat wahlberechtigt ist Passives WahlrechtJeder der zum Nationalrat passiv wahlberechtigt ist und spatestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 35 Lebensjahr vollendet hat AusschliessungsgrundePersonen die bereits zweimal aufeinanderfolgend zum Bundesprasidenten gewahlt wurden bei der Wahl fur die unmittelbar nach ihrer Amtszeit folgende FunktionsperiodeDas Verbot fur Mitglieder regierender Hauser oder solcher Familien die ehemals regiert haben Monarchieregelungen besteht nicht mehr WahlpflichtEs besteht bundesweit keine Wahlpflicht Bis 1982 bestand in allen Bundeslandern eine gesetzliche Verpflichtung an der Wahl zum Bundesprasidenten teilzunehmen Mit der Anderung der entsprechenden Bundes verfassungs gesetze bestand diese Verpflichtung nur noch in den Bundeslandern welche in eigenen Landesgesetzen eine Wahlpflicht vorsahen Karnten Steiermark Tirol und Vorarlberg Die Lander Steiermark und Karnten hoben diese Verpflichtung bis zur Wahl 1998 auf Vorarlberg bis zur Wahl 2004 Im Anschluss an die Wahl im Jahr 2004 folgte das Bundesland Tirol dem restlichen Osterreich Mit der zum 1 Juli 2007 wirksam werdenden Wahlrechtsreform wurde diese Verfassungsbestimmung gestrichen und damit die Wahlpflicht bei der Wahl zum Bundesprasidenten abgeschafft Europawahl Bearbeiten Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europaischen Parlaments gewahlt Siehe auch Ergebnisse der Wahlen zum Europaischen Parlament in OsterreichLandesebene BearbeitenAuf Landesebene sind die Wahlordnungen je nach Bundesland verschieden In Karnten Salzburg Tirol Vorarlberg und Wien sind alternativ zum Erreichen der Wahlzahl im Wahlkreis 5 der gultigen abgegebenen Stimmen fur die Teilnahme an der Mandatsverteilung erforderlich im Burgenland und in Oberosterreich 4 In der Steiermark gibt es keine alternative Hurde zur Wahlzahl in einem Wahlkreis Niederosterreich ist ein Sonderfall Hier nimmt eine Partei ab 4 landesweit am Proportionalausgleich teil Parteien unter 4 behalten aber im Gegensatz zur Nationalratswahl allfallige Wahlkreismandate Aufgrund der Senkung des Wahlalters auf Bundesebene betragt das aktive Wahlalter spatestens ab 31 Dezember 2007 16 Jahre und das passive Wahlalter 18 Jahre Osterreichische Landtage Burgenlandischer Landtag Karntner Landtag Landtag von Niederosterreich Oberosterreichischer Landtag Salzburger Landtag Landtag Steiermark Tiroler Landtag Vorarlberger Landtag Wiener Gemeinderat und Landtag Ubersichten Sitzverteilung in den osterreichischen Landtagen Ergebnisse der Landtagswahlen in Osterreich Ergebnisse der Landtagswahlen in Osterreich vor 1934 Kommunal Gemeindeebene BearbeitenAuf Gemeindeebene sind die Wahlordnungen je nach Bundesland verschieden Mit Ausnahme von Wien sind jedoch in allen Bundeslandern auf Gemeindeebene auch Unionsburger anderer EU Mitgliedsstaaten wahlberechtigt Zumindest in Wien und Graz Steiermark werden auch Bezirksrate in den Bezirksrat gewahlt Burgenland Der Gemeinderat und der Burgermeister werden getrennt und direkt von den Wahlern gewahlt Das Wahlalter betragt seit 2005 16 Jahre Die Wahlperiode betragt 5 Jahre Karnten Der Gemeinderat und der Burgermeister werden getrennt voneinander gewahlt Die Zusammensetzung des Gemeinderates wird uber ein Listenwahlrecht der Burgermeister durch Direktwahl ermittelt Die Kandidaten fur das Burgermeisteramt mussen die absolute Mehrheit der gultigen Stimmen auf sich vereinen aber auch gleichzeitig uber das Listenwahlrecht in den Gemeinderat gewahlt worden sein Falls kein Bewerber im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht oder falls der Kandidat zwar mehr als 50 der Stimmen auf sich vereinen konnte aber nicht in den Gemeinderat gewahlt wurde muss nach zwei Wochen eine Stichwahl abgehalten werden bei denen die beiden Kandidaten antreten die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten und gleichzeitig uber das Listenwahlrecht in den Gemeinderat gewahlt wurden Das Wahlalter betragt seit 2002 16 Jahre Gewahlt wird alle 6 Jahre Niederosterreich Es wird nur der Gemeinderat direkt gewahlt Es kann eine Vorzugsstimme vergeben werden Es gilt das Prinzip Person sticht Partei das heisst eine abgegebene Vorzugsstimme ist gleichzeitig eine Stimme fur die Partei des Kandidaten und setzt ein eventuell bei einer anderen Partei gesetztes Kreuz ausser Kraft Der Burgermeister wird aus den Reihen der Gemeinderate gewahlt Das Wahlalter betragt 16 Jahre gewahlt wird alle 5 Jahre Der letzte regulare Termin fur die Gemeinderatswahlen war der 26 Janner 2020 Es gibt amtliche Stimmzettel die aber nicht benutzt werden mussen denn es durfen auch sogenannte nichtamtliche Stimmzettel verwendet werden weshalb die Parteien gerne eigene ausgefullte Vordrucke verteilen Oberosterreich Der Gemeinderat und der Burgermeister werden getrennt und direkt von den Wahlern gewahlt Das Wahlalter betragt 16 Jahre Die Wahlen finden alle 6 Jahre und zeitgleich mit der Landtagswahl statt Salzburg Gewahlt wird alle 5 Jahre Gemeinderat und Burgermeister werden getrennt voneinander gewahlt Steiermark Gewahlt wird alle 5 Jahre Tirol Wie im Burgenland werden Gemeinderat und Burgermeister getrennt gewahlt Gewahlt wird alle 6 Jahre Vorarlberg Gewahlt wird alle 5 Jahre Wien Das Wahlalter betragt 16 Jahre Gewahlt wird alle 5 Jahre Siehe auch BearbeitenWahltermine in OsterreichWeblinks BearbeitenBundesministerium fur Inneres Wahlen und Volksbegehren BMI Wahlkreiseinteilung help gv at Amtshelfer fur Osterreich WahlenEinzelnachweise Bearbeiten Einteilung des Bundesgebiets in Landes und Regionalwahlkreise deutsch abgerufen am 6 April 2013Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wahlen in Osterreich amp oldid 239051592