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Die Regentschaft uber das Herzogtum Braunschweig bezeichnet einen Zeitraum zwischen 1884 und 1913 in dem das Herzogtum Braunschweig unter preussischer Fremdherrschaft stand Die Regentschaftsara begann mit dem Tode des Herzogs Wilhelms und endete mit dem Regierungsantritt des neuen Herzogs Ernst August von Braunschweig im Jahre 1913 Regentschaftsrat Gemalde von Moritz Robbecke aus dem Jahre 1909 Abgebildet sind die Mitglieder des zweiten Regentschaftsrates v l n r Albert von Otto August Trieps Adolf Hartwieg Hans Wolf und Wilhelm Semler Den Anlass zur Einsetzung einer Regentschaft hatte der rechtmassige Erbe Wilhelms der exilierte Welfenprinz Ernst August von Hannover und Herzog von Cumberland selbst geliefert 1878 verlautbarte er dass er sich nicht nur als braunschweigischen Pratendenten betrachte sondern auch als einzig legitimen Erben des Konigreichs Hannover dass 1866 nach dem Deutsch Deutschen Krieg von Preussen annektiert worden war Fur Reichskanzler Otto von Bismarck wurde er damit zum Reichsfeind dem er nach dem Tod des letzten Braunschweiger Herzogs die Inthronisation und auch die Ruckgabe des Welfenfonds verweigerte Der daraus resultierende Konflikt belastete als sog Braunschweigische Frage bzw Welfenstreit oder auch Welfenfrage jahrzehntelang die Reichspolitik 1 2 Der Braunschweiger Regentschaftsrat ein Staatsorgan des Herzogtums Braunschweig fuhrte 1884 85 nach dem Tode Herzog Wilhelms bis zum Amtsantritt des ersten Regenten des preussischen Prinzen Albrecht provisorisch die Regierung Nach Albrechts Tod 1906 ubernahm der Regentschaftsrat erneut kurzzeitig die provisorische Regierungsgewalt Von 1907 bis 1913 hatte schliesslich Johann Albrecht aus dem Hause Mecklenburg die Regentschaft inne Regentschaft und Welfenstreit endeten erst 1913 als der Welfenprinz Ernst August anlasslich seiner Verlobung mit der Preussenprinzessin Viktoria Luise seinem Schwiegervater Kaiser Wilhelm II einen Treueschwur leistete 3 Nach erfolgter Hochzeit im Mai 1913 wurde Ernst August am 1 November 1913 offiziell als Herzog von Braunschweig inthronisiert Vorher noch hatte sein Vater Ernst August von Hannover auf seine braunschweigischen Anspruche verzichtet Inhaltsverzeichnis 1 Die braunschweigische Erbfolgefrage 1 1 Die Vorgeschichte 1 2 Das Gesetzgebungsverfahren 2 Das Regentschaftsgesetz 3 Mitglieder des Regentschaftsrates 4 Die Zeit der Regentschaft 4 1 Der erste Regentschaftsrat 4 2 Die Regentschaft Prinz Albrechts 4 3 Der zweite Regentschaftsrat 4 4 Die Regentschaft Johann Albrechts 4 5 Beilegung des Welfenstreits und Ende der Regentschaftsara 5 Literatur und Quellen 6 EinzelnachweiseDie braunschweigische Erbfolgefrage BearbeitenDie Vorgeschichte Bearbeiten Der Braunschweiger Herzog Karl II floh nach 1830 nach einer Revolte ins Ausland Auf dringenden Rat des preussischen Konigs Friedrich Wilhelm III begab sich Karls jungerer Bruder Wilhelm nach Braunschweig Gestutzt auf eine widerrufliche Vollmacht seines Bruders ubernahm er zunachst die provisorische Regierungsfuhrung Aufgrund eines Bundestagsdekrets wurde Wilhelm vorlaufig mit der Regierung des Landes beauftragt 1832 wurde Karl durch Familienbeschluss als der Regierung unfahig erklart und Herzog Wilhelm als einzig legitimer Regent anerkannt 4 Nur mit grosstem Widerstreben fand sich Wilhelm bereit die Regierung zu ubernehmen da ihm der offenkundige Bruch des legitimen Furstenrechts als eine schwere Hypothek allzu riskant erschien 5 Der Bundestag das oberste Organ des Deutschen Bundes erklarte jedoch den Vorbehalt dass hierdurch insbesondere die Rechte einer etwaigen Deszendenz Herzog Karls II von Braunschweig unberuhrt blieben Daher bestand fur Karl somit die Moglichkeit Vater eines ebenburtigen Sohnes und Thronanwarters zu werden Dies war weder im Interesse Wilhelms und der Braunschweiger Politik noch im Interesse der hannoverschen Welfenlinie Da jedoch weder Karl gestorben 1873 noch Wilhelm heiratete vergrosserte sich im Lauf der Jahrzehnte die Wahrscheinlichkeit dass es keinen Thronfolger geben und die Linie im Mannesstamme aussterben werde 14 der Neuen Landschaftordnung fur das Herzogtum Braunschweig vom 12 Oktober 1832 6 der Landesverfassung 7 bestimmte fur die Erbfolge des Herrschers Die Regierung wird vererbt in dem furstlichen Gesammthause Braunschweig Luneburg nach der Linealerbfolge und dem Rechte der Erstgeburt und zwar zunachst in dem Mannsstamme aus rechtmassiger ebenburtiger und hausgesetzlicher Ehe Erlischt der Mannsstamm des furstlichen Gesammthauses so geht die Regierung auf die weibliche Linie nach gleichen Grundsatzen uber Danach ware beim Ableben Herzog Wilhelms die Thronfolge an den Konig von Hannover gefallen sofern Karl nicht noch Vater eines ebenburtigen Sohnes geworden ware Bereits Anfang der 1860er Jahre erschienen Publikationen teils anonym die sich mit der Frage einer Nachfolge Herzog Wilhelms befassten Der Gottinger Rechtsgelehrte Heinrich Zacharia kritisierte deswegen 1862 es wurden Fragen aufgeworfen die sich nicht stellten Bis in die jungste Zeit so Zacharia ware niemandem im Traume eingefallen das Successionsrecht der Krone Hannover in Frage zu stellen 8 In den erwahnten Schriften wurde dagegen das Thronfolgerecht des Hauses Hannover bestritten In diesem Fall ware stattdessen die Thronfolge auf einen von Braunschweig zu berufenden Monarchen ubergegangen oder ein Anschluss an Preussen ware moglich gewesen 9 Die Hofe in Hannover und Braunschweig waren durch die zahlreichen Veroffentlichungen beunruhigt Sie verabredeten 1862 in Verhandlungen uber einen Erbfolgevertrag einzutreten Im November dieses Jahres einigten sich Konig Georg V und Herzog Wilhelm auf eine Personalunion d h auf einen Fortbestand des Landes Braunschweig Georgs Sohn Kronprinz Ernst August sollte die Wurde eines Landesverwesers erhalten Sie beschlossen einvernehmlich dass kein drittes Furstenhaus mit irgendeiner Berechtigung sich in die Nachfolge Hannovers in Braunschweig einzumischen habe 10 Zwischenzeitlich versuchte der gesturzte ehemalige Herzog Karl aus dem Exil seine vermeintlichen Rechte auf den Herzogsthron gegen eine sehr hohe Abfindung an den preussischen Konig abzutreten 11 Im Deutschen Krieg hatte sich das Konigreich Hannover auf die Seite Osterreichs gestellt Militarisch geschlagen wurde Hannover 1866 von Preussen annektiert Damit hatten sich die Chancen der hannoverschen Welfen auf die Ubernahme des Braunschweiger Throns entscheidend verschlechtert Preussen stand einer Ubernahme des Braunschweiger Throns durch einen Angehorigen des Hauses Hannover ablehnend gegenuber Da diese die Annexion durch Preussen nicht nur nicht anerkannten sondern mit der Welfenlegion sogar eine militarische Ruckeroberung ihres fruheren Staatsgebietes planten galten sie dem preussischen Ministerprasidenten und Bundeskanzler des Norddeutschen Bundes Otto von Bismarck als Reichsfeinde 12 Zur Beruhigung der Braunschweiger Offentlichkeit gab Preussen 1867 eine Bestandsgarantie fur das Herzogtum Braunschweig ab und verwies darauf dass sich alle Staaten des Norddeutschen Bundes gegenseitig die Souveranitat garantiert hatten 13 Nach der Grundung des Deutschen Reiches war die Stellung Preussens unter den deutschen Staaten und speziell die Bismarcks weiter gestarkt Georg V von Hannover hielt jedoch an seinem Anspruch auf Hannover fest das Gleiche tat nach seinem Tod 1878 sein Sohn Ernst August Herzog von Cumberland der zugleich den Titel Herzog zu Braunschweig annahm Direkt oder indirekt an der Nachfolgefrage beteiligte Personen nbsp Herzog Karl II von Braunschweig nbsp Herzog Wilhelm von Braunschweig nbsp Georg V von Hannover nbsp Ernst August Kronprinz von Hannover Herzog von Cumberland nbsp Kaiser Wilhelm I 1884 nbsp Otto von Bismarck 1886 nbsp Hermann v Gortz Wrisberg als Gottinger Student um 1840Das Gesetzgebungsverfahren Bearbeiten Um die Unsicherheit uber die Rechtslage zu beenden verhandelten die Mitglieder der Braunschweigischen Landschaft 1873 uber den Entwurf eines Regentschaftsgesetzes der bei Zustimmung und Garantie des deutschen Kaisers die Regentschaft des Grossherzogs Peter von Oldenburg vorsah Voraussetzung war die absehbare weitere Verhinderung des rechtmassigen Thronerben Der Grossherzog machte eine Ubernahme des Amtes von folgenden drei Voraussetzungen abhangig Zustimmung des Kaisers Zustimmung Georgs V Zustimmung des Oldenburgischen LandtagsBismarck hatte kein Interesse daran die indirekte Anerkennung der Anspruche der hannoverschen Welfen zu akzeptieren U a daher kam die im Gesetzentwurf enthaltene Voraussetzung der Zustimmung des Kaisers nicht zustande Der Braunschweigische Landtag beschloss daraufhin 1874 die Voranordnung einer Regentschaft einstweilen ruhen zu lassen In der folgenden Zeit wurde die Angelegenheit nicht weiterverfolgt weil andere Aufgaben mit Vorrang behandelt werden mussten Nach dem Tode Georgs V im Jahre 1878 und dem Festhalten seines Sohnes an dem Anspruch des Hauses Hannover verstarkte sich bei den Reprasentanten des Landes Braunschweig der Wunsch nach klaren Verhaltnissen Aber erst als die braunschweigische Regierung Preussen davon uberzeugt hatte dass sie nicht beabsichtige die Anspruche der hannoverschen Welfen zu sichern liessen sich der Kaiser und der Reichskanzler fur ein Regentschaftsgesetz gewinnen 14 In den Gesprachen Herzog Wilhelms und seines Ministers Schulz mit dem preussischen Gesandten Prinz Gustav zu Ysenburg brachte der Herzog bereits Prinz Albrecht von Preussen als kunftigen Regenten ins Gesprach der dieses Amt spater tatsachlich ubernahm 15 Auf Wunsch Herzog Wilhelms wurde schliesslich 1879 ein neuer Entwurf eines Regentschaftsgesetzes in den Landtag eingebracht Am 16 Februar 1879 erliess der Herzog mit Zustimmung der Landesversammlung das Gesetz die provisorische Ordnung der Regierungsverhaltnisse bei einer Thronerledigung betreffend als Erganzung der Landesverfassung 16 Das Regentschaftsgesetz BearbeitenVerfasst wurde das Gesetz von Staatsminister Eduard Trieps 17 Das Gesetz galt gem 1 bei kunftig eintretenden Thronerledigungen falls der erbberechtigte Thronfolger zum sofortigen Regierungsantritte irgendwie behindert 18 sein sollte In diesem Fall sollte eine provisorische Regierung des Landes durch einen Regentschaftsrath eintreten Der Regentschaftsrat fuhrt die Regierung grundsatzlich mit allen Rechten und Pflichten einer Regierungsverwesung 4 Die provisorische Regierung endet wenn der nicht mehr an der Ausubung der Regierung verhinderte Thronfolger die Regierung ubernommen hat oder bei andauernder Verhinderung ein zur Regentschaft Berechtigter die Regentschaft ubernommen hat 5 6 Satz 1 lautet Sollte der Regierungsantritt des Thronfolgers oder die Ubernahme der Regierungsgeschafte durch einen berechtigten Regenten nicht innerhalb eines Jahres seit der Thronerledigung Statt gefunden haben so wahlt die Landesversammlung den Regenten auf Vorschlag des Regentschaftsraths aus den volljahrigen nicht regierenden Prinzen der zum Deutschen Reiche gehorenden souverainen Furstenhauser welche sodann die Regierungsverwesung bis zum Regierungsantritt des Thronfolgers fortfuhrt Mitglieder des Regentschaftsrates BearbeitenDer Regentschaftsrat sollte aus den stimmfuhrenden Mitgliedern des Herzoglichen Staats Ministeriums 19 dem Prasidenten der Braunschweigischen Landtags Landesversammlung und dem Prasidenten des Obergerichts kunftig des Oberlandesgerichts 20 bestehen 2 des Regentschaftsgesetzes Erster Regentschaftsrat 1884 1885 Hermann von Gortz Wrisberg Albert von Otto Adolf Wirk Karl Friedrich gen Fritz von Veltheim 1824 1896 Albert SchmidZweiter Regentschaftsrat 1906 1907 Albert von Otto August Trieps Adolf Hartwieg Wilhelm Semler Hans WolfDie Zeit der Regentschaft BearbeitenDer erste Regentschaftsrat Bearbeiten Bereits am Todestage Herzog Wilhelms am 18 Oktober 1884 gab der preussische Generalmajor Richard von Hilgers Chef des Braunschweiger Garnisonkommandos und Kommandeur der 40 Infanterie Brigade folgende Erklarung bekannt 21 An die Bewohner des Herzogthums Braunschweig Nach den unbeerbten Hinscheiden Seiner Hoheit des Herzogs Wilhelm hat das Deutsche Reich vermoge des Bundesvertrages von 1867 und der Reichsverfassung die Frage zu prufen wer dem verstorbenen Herzoge als Reichsgenosse und Landesherr in Braunschweig folgen wird Die verbundeten Regierungen werden zunachst im Bundesrathe uber die Legitimation der Vertretung Braunschweigs in demselben zu entscheiden haben Bis zur erfolgten Entscheidung wird Seine Majestat der Kaiser auf Grund des Bundesvertrages und der Art 11 und 17 der Reichsverfassung daruber wachen dass der rechtmassigen Erledigung der Thronfolge nicht vorgegriffen und dass die an der Person des Herzogs haftenden Reservatrechte sichergestellt werden Zu diesem Zweck und im Hinblick auf Art 4 Nr 3 und 4 des Braunschweigischen Gesetzes vom 16 Februar 1879 hat Seine Majestat der Kaiser mir den Oberbefehl uber die in dem Herzogthume stehenden Truppen ubertragen Ich habe denselben ubernommen und fordere die Bewohner des Herzogthums im Namen Seiner Majestat des Kaisers auf der Entscheidung des Reichs in dem Vertrauen entgegen zu sehen dass die Rechte und die Zukunft ihres Landes unter dem Schutz des Reiches und seiner Verfassung stehen Pollmann zufolge wurde das Land Braunschweig durch verfassungswidrige Geheimbefehle unter Kriegsrecht gestellt Insbesondere sollte der Herzog von Cumberland verhaftet und in Magdeburg interniert werden falls er seine Anspruche personlich im Lande geltend machen sollte 22 Am selben Tage gab der Regentschaftsrat seine Konstituierung bekannt er werde die provisorische Regierung nach Massgabe des Gesetzes fuhren und die Landesversammlung unverzuglich einberufen Auch der hannoversche Pratendent Ernst August Herzog von Cumberland wurde aktiv Er teilte ebenfalls am 18 Oktober dem Braunschweigischen Staatsministerium mit die Nachfolge sei auf ihn ubergegangen Das beigefugte Patent moge das Staatsministerium mit dem Staatssiegel versehen contrasignieren und in landesublicher Weise veroffentlichen Das Ministerium wies diese Forderung sowie das Ansinnen dass Minister von Gortz Wrisberg Ernst August in seinem Exil in Gmunden aufsuchen moge mit Schreiben vom 22 Oktober zuruck Hierdurch will und kann selbstverstandlich aber den eventuellen Anspruchen Ew Koniglichen Hoheit auf die Thronfolge im Herzogthum in keiner Weise vorgegriffen werden der Regentschaftsrath glaubt aber deren Geltendmachung bei Kaiser und Reich Eurer Koniglichen Hoheit uberlassen zu mussen Herzog Wilhelm hatte in seinem Testament verfugt dass Ernst August von Braunschweig Luneburg der Herzog von Cumberland die Thronfolge antreten solle 23 Da die Nachfolgefrage im Herzogtum Braunschweig aber auch als Frage der Reichsverfassung angesehen wurde beschloss der Bundesrat am 2 Juli 1885 auf Antrag Preussens mehrheitlich 24 dass die Regierung des Herzogs von Cumberland in Braunschweig da derselbe sich in einem dem reichsverfassungsmassig gewahrleisteten Frieden unter Bundesgliedern widerstreitenden Verhaltnissen zu dem Bundesstaat Preussen befindet mit den Grundprincipien der Bundnisvertrage und der Reichsverfassung nicht vereinbar sei Es wurde somit nicht das Nachfolgerecht der hannoverschen Linie an sich bestritten sondern nur eine Behinderung in der Person des Pratendenten Aufgrund der Machtverhaltnisse konnte somit nur ein Regent gewahlt werden der Preussens Zustimmung fand mehr noch den Preussen auswahlte Da die Regierungstatigkeit des Regentschaftsrats auf ein Jahr begrenzt war also bis zum 17 Oktober 1885 drangte die Zeit Bismarck schlug zunachst Prinz Heinrich von Preussen spater Prinz Albrecht von Preussen einen Neffen des Kaisers vor Nach des Kaisers Einwilligung wurde Graf Gortz dahingehend informiert dass Prinz Albrecht der dem Kaiser genehmste Regentschaftskandidat sei 25 Die Regentschaft Prinz Albrechts Bearbeiten Der Landtag wahlte Albrecht am 21 Oktober 1885 einstimmig zum Regenten Am 2 November zog Albrecht feierlich in die Herzogsresidenz ein Hauptartikel Albrecht von Preussen 1837 1906 Der zweite Regentschaftsrat Bearbeiten Nach dem Tode Prinz Albrechts am 12 September 1906 konstituierte sich der Regentschaftsrat unter Minister Albert von Otto Der Herzog von Cumberland brachte seinen jungsten vom Streit mit Preussen unbelasteten 1887 geborenen Sohn Ernst August als Thronfolger ins Spiel Auf Betreiben Preussens beschloss der Bundesrat am 28 Februar 1907 dass solange der Konflikt zwischen dem Hause Hannover und dem Bundesstaat Preussen bestehe auch die Regierung eines anderen Mitgliedes des Hauses Braunschweig Luneburg mit den Grundprinzipien der Reichsverfassung unvereinbar sei selbst wenn dieses Mitglied fur sich auf das fruhere Konigreich Hannover verzichte Einen solchen Verzicht lehnte der Herzog von Cumberland jedoch ab 26 Minister von Otto favorisierte den jungsten Sohn des bisherigen Regenten Albrecht Prinz Friedrich Wilhelm Die Landtagsmehrheit wollte jedoch nicht erneut einen Hohenzollern als Regenten sondern sprach sich fur Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg aus Dieser erklarte sich nach Abstimmung mit Reichskanzler Bernhard von Bulow und dem Kaiser zur Ubernahme des Amtes bereit Die Regentschaft Johann Albrechts Bearbeiten Am 28 Mai 1907 wahlte der Landtag Herzog Johann Albrecht zum Regenten des Herzogtums Braunschweig Hauptartikel Johann Albrecht Mecklenburg Beilegung des Welfenstreits und Ende der Regentschaftsara Bearbeiten Hauptartikel Ernst August Braunschweig Anlasslich des Unfalltodes von Georg Wilhelm von Braunschweig Luneburg des altesten Sohnes des Herzogs von Cumberland kam es zu naheren Kontakten und einer Annaherung zwischen Welfen und Hohenzollern Am 2 Juni 1912 begegnete der junge Ernst August Bruder des verungluckten Prinzen in Berlin der Kaisertochter Viktoria Luise von Preussen Beide verliebten sich ineinander und auch die beiden Herrscherhauser erkannten den Vorteil den ihnen eine Verbindung durch die Heirat beider bringen wurde Bereits am 24 Mai 1913 wurde in Berlin Hochzeit gefeiert Nachdem der Herzog von Cumberland auf den braunschweigischen Thron verzichtet hatte erkannte der Bundesrat am 28 Oktober 1913 in einer Plenarsitzung die Regierungsfahigkeit des Prinzen Ernst August an Die Landesversammlung nahm befriedigt von der Wiederubernahme der Regierung durch das angestammte Herrscherhaus Kenntnis 27 und am 1 November 1913 veroffentlichte das Braunschweigische Staatsministerium das Patent des Herzogs Ernst August zu seinem Regierungsantritt Die Zeit der Regentschaft war beendet Einen Ansatz den schwelenden Welfenstreit mittels einer Hochzeit beizulegen hatten schon Reichskanzler Chlodwig zu Hohenlohe Schillingsfurst und Aussenamtschef Bernhard von Bulow verfolgt Ihr Eheprojekt zwischen Kaisersohn und Thronerbe Wilhelm und einer Schwester des nunmehrigen kaiserlichen Schwiegersohns Ernst August von Braunschweig war jedoch gescheitert 28 Die monarchische Herrschaft uber das Land Braunschweig endete am 8 November 1918 mit der Abdankung des Herzogs einen Tag bevor Reichskanzler Max von Baden die Abdankung Kaiser Wilhelms des Schwiegervaters des Herzogs verkundete Literatur und Quellen BearbeitenWilhelm Bringmann Die braunschweigische Thronfolgefrage Eine verfassungsgeschichtliche Untersuchung der Rechtmassigkeit des Ausschlusses der jungeren Linie des Welfenhauses von der Thronfolge in Braunschweig 1884 1913 Europaische Hochschulschriften Reihe 3 Geschichte und ihre Hilfswissenschaften Band 377 Zugleich Diss Universitat Hamburg Verlag Peter Lang Frankfurt a M 1988 ISBN 3 631 40713 0 Franz Dedekind Erorterungen uber die Thronfolge im Herzogthume Braunschweig und Streiflichter uber die Erfullung des sogenannten gottlichen Berufs fur Deutschland durch Preussen 6 Auflage Wolfenbuttel 1879 Manfred R Garzmann Herzog Wilhelm von Braunschweig Luneburg Eine biographische Skizze In Schulleitung und Kollegium des Wilhelm Gymnasiums Hrsg 100 Jahre Wilhelm Gymnasium Braunschweig 1885 1985 Festschrift zum 100jahrigen Jubilaum des Wilhelm Gymnasiums Verlag Hans Oeding Braunschweig 1985 Hermann von Frankenberg Das Staats und Verwaltungsrecht des Herzogtums Braunschweig Bibliothek des Offentlichen Rechts Band 4 Max Janicke Hannover 1909 OCLC 837323915 Wilhelm Hartwieg Um Braunschweigs Thron Ein Beitrag zur Geschichte der Thronbesteigung des Herzogs Ernst August im Jahre 1913 ACO Druck und Verlagsanstalt Braunschweig Braunschweig 1964 OCLC 64518080 Conrad Haussmann Hie Welf hie Waiblingen in Marz Eine Wochenschrift 1 November 1913 7 Jahrgang Ausgabe 4 S 615 621 Bernhard Kiekenap Karl und Wilhelm Die Sohne des Schwarzen Herzogs 3 Bande Appelhans Verlag Braunschweig 2000 2004 DNB 959798633 Band I Appelhans Verlag Braunschweig 2000 ISBN 3 930292 39 4 Band II Literaturubersicht Quellen und Anmerkungen Appelhans Verlag Braunschweig 2000 ISBN 3 930292 40 8 Band III Braunschweig nach 1848 Herzog Wilhelm und die Regenten Appelhans Verlag Braunschweig 2004 ISBN 3 937664 07 6 Richard Moderhack Hrsg Braunschweigische Landesgeschichte im Uberblick Braunschweigischer Geschichtsverein Hrsg Quellen und Forschungen zur braunschweigischen Geschichte Band 23 3 Auflage Waisenhaus Verlag Braunschweig 1979 OCLC 604632071 Hans Philippi Preussen und die braunschweigische Thronfolgefrage 1866 1913 Veroffentlichungen der Historischen Kommission fur Niedersachsen Bremen und die ehemaligen Lander Hannover Oldenburg Braunschweig und Schaumburg Lippe Band XXV Niedersachsen und Preussen Heft 6 August Lax Verlagsbuchhandlung Hildesheim 1966 OCLC 10514202 Klaus Erich Pollmann Die Braunschweigische Verfassung von 1832 Hrsg von der Niedersachsischen Landeszentrale fur politische Bildung Hannover 1982 OCLC 15629817 Klaus Erich Pollmann Das Herzogtum im Kaiserreich 1871 1914 In Horst Rudiger Jarck Gerhard Schildt Hrsg Die Braunschweigische Landesgeschichte Jahrtausendruckblick einer Region Appelhans Verlag DNB 959798633 Braunschweig 2000 ISBN 3 930292 28 9 S 821 855 Adrian Schafer Die braunschweigischen Regenten Albrecht von Preussen und Johann Albrecht zu Mecklenburg im Spiegel der braunschweigischen Zeitungen In Braunschweigisches Jahrbuch fur Landesgeschichte 100 2019 S 161 177 Henning Steinfuhrer Monarchie ohne Monarch Das Herzogtum Braunschweig in der Zeit der Regentschaft 1885 bis 1913 In Niedersachsisches Jahrbuch fur Landesgeschichte 90 2018 S 137 157 Heinrich von Treitschke Die letzte Scholle welfischer Erde 1873 ISBN 978 3 11 191579 1 August Trieps Das Braunschweigische Regentschaftsgesetz vom 16 Februar 1879 in seiner staatsrechtlichen Bedeutung Vieweg Braunschweig 1910 OCLC 256206333 Ernst Troeltsch Kritische Gesamtausgabe Briefe IV 1915 1918 hrsg von Friedrich Wilhelm Graf De Gruyter Berlin Boston 2018 ISBN 978 3 11 058124 9 Einzelnachweise Bearbeiten Troeltsch S 391 f Anm 12 Haussmann S 615 Haussmann S 616 Hartwieg S 15 Garzmann S 51 ff 54 Auch als Staatsgrundgesetz bezeichnet Neue Landschaftsordnung Nebst dem Wahlgesetz fur das Herzogthum Braunschweig vom 12ten October 1832 Digitalisat Zitiert nach Kiekenap Band 3 S 253 f Kiekenap S 252 zieht auch die Moglichkeit zu einer Erklarung zum Reichsland wie das Reichsland Elsass Lothringen in Betracht Kiekenap Band 3 S 256 f Kiekenap S 23 Bismarck zog noch in seinen Gedanken und Erinnerungen eine Linie vom Verrat Heinrichs des Lowen an Kaiser und Reich im Jahre 1176 im Augenblick des schwersten und gefahrlichsten Kampfes aus personlichem und dynastischem Interesse bis in seine Gegenwart Gedanken und Erinnerungen Erich Vollmer Verlag Essen ISBN 3 88851 156 9 S 114 Kiekenap Band 3 S 258 Pollmann Das Herzogtum im Kaiserreich S 823 Philippi S 43 Abgedruckt als Anhang 7 8 bei Kiekenap Band 3 S 337 ff Trieps Eduard Im heutigen Sprachgebrauch Verhindert oder gehindert Das Staatsministerium war gemass 159 der Neuen Landschaftsordnung das oberste Verwaltungsorgan unter dem Landesfursten Es bestand aus mindestens drei stimmfuhrenden Mitgliedern die vom Landesfursten berufen und abberufen wurden Regierungstatigkeit stand aber nicht dem Staats Ministerium sondern dem Landesfursten zu 119 ff Gerichtsverfassungsgesetz Abgedruckt bei Kiekenap Band 3 S 345 f Pollmann Das Herzogtum im Kaiserreich S 823 f Kiekenap S 299 Bei Enthaltung Braunschweigs und Oldenburgs und Gegenstimmen von Mecklenburg Schwerin und Reuss alterer Linie Philippi Thronfolgefrage S 77 Kiekenap S 299 f Philippi S 180 Haussmann S 617 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Regentschaft uber das Herzogtum Braunschweig amp oldid 239049211