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Der Provinziallandtag der Provinz Schlesien war der preussische Provinziallandtag fur die Provinz Schlesien Er trat in Breslau zusammen Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 1 1 Bildung des Provinziallandtags 1 1 1 Sitzungsperioden 1 2 Der Gemeinsame Landtag und die Marzrevolution 1 3 Die Neuregelungen der Provinzialordnung von 1875 1 4 In der Weimarer Republik 2 Landeshaus der Provinz Schlesien 3 Landtags Marschall 4 Mitglieder 5 Literatur 6 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenUnter Matthias Corvinus der nach dem Tod des bohmischen Konigs Georg von Podiebrad 1471 u a die Herrschaft in Schlesien das ein Nebenland der Krone Bohmen war beanspruchte wurde in Schlesien die Institution der Schlesischen Furstentag eingerichtet Dieser war eine Versammlung der dem bohmischen Konig direkt unterstellten Stande der Herzogtumer in Schlesien Sie entsprachen den Landtagen in anderen fruhneuzeitlichen Territorien Nach der Eroberung Schlesiens durch Preussen endete diese Form standischer Reprasentation 1742 Lediglich die 1770 errichtete Schlesische Landschaft griff auf diese Tradition zuruck Bildung des Provinziallandtags Bearbeiten Nachdem Preussen nach dem Wiener Kongress alle seine Territorien 1815 in neuer Form einheitlich als Provinzen organisiert hatte kam die nordliche Oberlausitz um Gorlitz 1816 zur Provinz Schlesien hinzu Hier bestand eine ungebrochene Tradition landstandiger Vertretungen die zur Einrichtung des Kommunallandtags der Oberlausitz fuhrte Preussen hatte sich in 13 der Deutschen Bundesakte verpflichtet eine landstandige Verfassung zu erlassen Es wurde jedoch kein allgemeiner Landtag eingesetzt sondern es wurden auf Provinzebene Provinziallandtage geschaffen Rechtsgrundlage war das Allgemeine Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstande vom 5 Juni 1823 1 Fur die Provinz Schlesien erfolgte dies durch das Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstande fur das Herzogthum Schlesien die Grafschaft Glatz und das preussische Markgrafthum Oberlausitz vom 27 Marz 1824 2 Der so geschaffene Provinziallandtag bestand aus vier Standen Der erste Stand der Furstenstand setzte sich aus den Standesherren zusammen Dieser umfasste zunachst sechs ab 1827 dann 10 Abgeordnete Drei ab 1827 sieben davon waren Virilstimmen fur die jeweiligen Fursten die letzten drei Mandate waren den Inhabern der anderen Freien Standesherrschaften als Kuriatstimme gemeinsam Die Virilstimmen waren der Furst von Lichtenstein wegen des Furstentums Jagerndorf und Troppau Preussischen Antheils seit 1824 der Furst von Oels dann der Herzog von Braunschweig Oels wegen des Furstentums Oels seit 1824 der Herzog von Sagan dann die Herzogin von Curland wegen des Furstentums Sagan seit 1824 der Furst von Hatzfeld wegen des Furstentums Trachenberg seit 1827 der Furst von Schonaich Carolath wegen des Furstentums Carolath seit 1827 der Landgraf zu Hessen Rothenburg wegen des Herzogtums Ratibor seit 1827 der Furst zu Anhalt Cothen Pless wegen des Furstentums Pless seit 1827 Die weiteren Standesherrschaften waren wegen der Standesherrschaft Ober Beuthen der Erbland Mundschenk Graf Henkel von Donnersmarck wegen der Standesherrschaft Wartenberg der Prinz Biron von Curland wegen der Standesherrschaft Militsch der Erb OberKammerer Graf von Maltzahn wegen der Standesherrschaft Goschutz der Erbland Postmeister Graf von Reichenbach Goschutz wegen der Standesherrschaft Muskau der Furst von Puckler Muskau wegen der Standesherrschaft Kienast der Erblandhofmeister Graf von Schaffgotsch Der zweite Stand die Ritterschaft setzte sich aus 36 Abgeordneten zusammen Von diesem wurden im Herzogtum Schlesien und der Grafschaft Glatz 30 und im Markgraftum Oberlausitz sechs Mitglieder gewahlt Wahlberechtigt waren die Besitzer eines Ritterguts in der Provinz Der dritte Stand die Stadte stellten 28 Abgeordneten ab 1827 30 Davon wurden im Herzogtum Schlesien und der Grafschaft Glatz 24 ab 1827 26 und im Markgraftum Oberlausitz vier Abgeordnete gewahlt Der vierte Stand die ubrigen Gutsbesitzer Erbpachter und Bauern setzte sich aus 14 ab 1827 16 Abgeordneten zusammen Von diesen wurden im Herzogtum Schlesien und der Grafschaft Glatz 12 ab 1827 14 und im Markgraftum Oberlausitz zwei Mitglieder gewahlt Die Mitglieder wurden jeweils auf sechs Jahre gewahlt Alle drei Jahre schied die Halfte der Abgeordneten aus und wurde neu gewahlt Die Wahl erfolgte in Wahlbezirken Wahlberechtigt waren Manner die das 24 Lebensjahr vollendet hatten und seit 10 Jahren uber einen entsprechenden Grundbesitz verfugten Es wurden auch Stellvertreter gewahlt Die Standesherren konnten sich auf den Landtagen vertreten lassen Der Vorsitzende des Landtags der Landtagsmarschall wurde vom Konig ernannt und entstammte den ersten beiden Kurien Der Landtag verfugte uber kein Selbstversammlungsrecht sondern wurde vom Konig einberufen vertagt und geschlossen Die Beratungen des Landtags wurden in einem Landtagsabschied zusammengefasst Regular sollten Sitzungen zunachst alle zwei Jahre erfolgen Sitzungsperioden Bearbeiten Die Sitzungsperioden des Provinziallandtags der Provinz Schlesien waren 2 Oktober 1825 bis 2 Dezember 1825 Landtagsabschied vom 2 Juni 1827 fur die Abgeordneten siehe Liste der Mitglieder des Provinziallandtags der Provinz Schlesien 1 Sitzungsperiode 13 Januar 1828 bis 2 Marz 1828 Landtagsabschied vom 22 Februar 1829 fur die Abgeordneten siehe Liste der Mitglieder des Provinziallandtags der Provinz Schlesien 2 Sitzungsperiode 14 Februar 1830 bis 4 April 1830 Landtagsabschied vom 30 Dezember 1831 fur die Abgeordneten siehe Liste der Mitglieder des Provinziallandtags der Provinz Schlesien 3 Sitzungsperiode 13 Januar 1833 bis 24 Februar 1833 Landtagsabschied vom 22 Juni 1834 fur die Abgeordneten siehe Liste der Mitglieder des Provinziallandtags der Provinz Schlesien 4 Sitzungsperiode 29 Januar 1837 bis 4 April 1837 Landtagsabschied vom 20 November 1838 fur die Abgeordneten siehe Liste der Mitglieder des Provinziallandtags der Provinz Schlesien 5 Sitzungsperiode 3 28 Februar 1841 bis 4 Mai 1841 Landtagsabschied vom 6 August 1841 fur die Abgeordneten siehe Liste der Mitglieder des Provinziallandtags der Provinz Schlesien 6 Sitzungsperiode 5 Marz 1843 bis 5 Mai 1843 Landtagsabschied vom 30 Dezember 1843 fur die Abgeordneten siehe Liste der Mitglieder des Provinziallandtags der Provinz Schlesien 7 Sitzungsperiode 9 Februar 1845 bis 13 April 1845 Landtagsabschied vom 27 Dezember 1845 fur die Abgeordneten siehe Liste der Mitglieder des Provinziallandtags der Provinz Schlesien 8 Sitzungsperiode Der Gemeinsame Landtag und die Marzrevolution Bearbeiten Im Oktober 1842 wurde der Landtagsausschuss erstmals gemeinsam mit den standischen Ausschussen der anderen Provinzen zu einer Versammlung der vereinigten standischen Ausschusse sammtlicher Provinzen der Preussischen Monarchie berufen Die Mitglieder des Provinziallandtags waren 1847 und 1848 Mitglieder des Ersten bzw Zweiten Vereinigten Landtags der Preussischen Monarchie nach der Verfassung vom 3 Februar 1847 Hier gab es folgende Sitzungsperioden Erster Vereinigter Landtag 1847 fur die Abgeordneten siehe Liste der Mitglieder des Ersten Vereinigten Landtages der Provinz Schlesien Zweiter Vereinigter Landtag 1848 fur die Abgeordneten siehe Liste der Mitglieder des Zweiten Vereinigten Landtages der Provinz SchlesienNach der Marzrevolution wurde der Provinziallandtag durch die Kreis Bezirks und Provinzialordnung vom 11 Marz 1850 4 aufgehoben In der Reaktionsara erfolgte die Wiederherstellung vorlaufig durch den Erlass des koniglich preussischen Ministeriums des Innern vom 28 Mai 1851 bestatigt durch den Allerhochsten Erlass vom 19 Juni 1852 5 und zuletzt durch das Gesetz uber die Aufhebung der Provinzial Ordnung vom 11 Marz 1850 vom 24 Mai 1853 6 Die Neuregelungen der Provinzialordnung von 1875 Bearbeiten Mit der Provinzialordnung fur die Provinzen Preussen Brandenburg Pommern Schlesien und Sachsen vom 29 Juni 1875 7 wurde die Wahl und die Aufgaben des Provinziallandtags der Provinz Schlesien vollig neu geregelt Der Provinziallandtag bestand nun aus Abgeordneten der Land und Stadtkreise der Provinz Schlesien Jeder Kreis wahlte zwei Abgeordnete Kreise mit mehr als 50 000 Einwohnern wahlten drei Abgeordnete bei grosseren Kreisen kam fur jede volle Zahl von weiteren 50 000 Einwohnern ein weiterer Abgeordneter hinzu Die Abgeordneten der Landkreise wurden von den Kreistagen gewahlt Die Abgeordneten mussten weiterhin ein Mindestalter von 30 Jahren haben Die Wahldauer betrug sechs Jahre Die erste Wahl erfolgte 1875 Es wurden keine Stellvertreter gewahlt stattdessen kam es zu Erganzungswahlen Der Vorsitzende des Provinziallandtages wurde nun von diesem selbst gewahlt 8 Fur die erstmals nach diesem Wahlrecht gewahlten Abgeordneten siehe Liste der Mitglieder des Provinziallandtags der Provinz Schlesien 1876 1881 In der Weimarer Republik Bearbeiten Nach der Novemberrevolution vom 9 November 1918 wurden in Preussen 1919 fur die Parlamente und der kommunalen Volksvertretungen allgemeine und gleiche Wahlen nach dem Verhaltniswahlrecht durchgefuhrt und erstmals auch das Frauenwahlrecht bewilligt Hierbei wurden allerdings die Provinziallandtage nicht neu gewahlt Das Gesetz betreffend die Neuwahl der Provinziallandtage vom 16 Juli 1919 9 regelte dass die Provinziallandtage aufgelost und durch die nun demokratisch gewahlten Kreistage bis zum 1 September 1919 neu gewahlt werden sollten Mit dem Gesetz betreffend die Errichtung einer Provinz Oberschlesien vom 14 Oktober 1919 wurde die Provinz Schlesien in die Provinz Oberschlesien und Provinz Niederschlesien aufgeteilt Aufgrund des Friedensvertrages von Versailles kam es hier auch zu grosseren Gebietsabtretungen Entsprechend wurde ein Provinziallandtag der Provinz Oberschlesien und ein Provinziallandtag der Provinz Niederschlesien gebildet damit endete die Geschichte des Provinziallandtags der Provinz Schlesien Die Mitglieder des letzten Provinziallandtags der Provinz Schlesien wurden mit der Aufteilung ohne Neuwahlen je nach Wahlbezirk Abgeordnete der neuen Provinziallandtage Landeshaus der Provinz Schlesien Bearbeiten nbsp Landeshaus der Provinz Schlesien Hauptartikel Landeshaus der Provinz Schlesien Der Provinziallandtag tagte ursprunglich im Breslauer Stadtschloss 1893 1896 wurde das Landeshaus der Provinz Schlesien als eigenes Parlamentsgebaude errichtet Seit 1945 ist es Sitz der Obersten Technischen Organisation polnisch Naczelna Organizacja Techniczna Landtags Marschall BearbeitenHeinrich von Anhalt Kothen Hans Heinrich X Furst von Pless Heinrich Furst zu Carolath Beuthen 6 Landtag 1841 Otto Theodor von Seydewitz Victor I von RatiborMitglieder BearbeitenFur die Mitglieder siehe Kategorie Mitglied des Provinziallandtages von Schlesien Literatur BearbeitenRoland Gehrke Landtag und Offentlichkeit provinzialstandischer Parlamentarismus in Schlesien 1825 1845 Band 17 von Neue Forschungen zur schlesischen Geschichte 2009 ISBN 9783412204136 Teildigitalisat Einzelnachweise Bearbeiten Allgemeines Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstande vom 5 Juni 1823 Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstande fur das Herzogthum Schlesien die Grafschaft Glatz und das preussische Markgrafthum Oberlausitz vom 27 Marz 1824 Verhandlungen des Provinzial Landtags des Herzogthums Schlesien der Grafschaft Glatz und des Markgraftums Oberlausitz Preussischen Anteils 1837 GS 251 GS S 388 GS 238 GS S 385 Provinzialordnung fur die Provinzen Preussen Brandenburg Pommern Schlesien und Sachsen vom 29 Juni 1875 GS S 129Preussische Provinziallandtage Provinz Preussen Provinz Ostpreussen Provinz Westpreussen Provinz Brandenburg Provinz Pommern Provinz Posen Provinz Sachsen Provinz Schlesien Provinz Westfalen Rheinprovinz Hohenzollernsche Lande Provinz Schleswig Holstein Provinz Hannover Provinz Hessen Nassau Provinz Niederschlesien Provinz Oberschlesien Provinz Grenzmark Posen Westpreussen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Provinziallandtag der Provinz Schlesien amp oldid 223152449