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Der Schlesische Furstentag war die Versammlung der dem bohmischen Konig direkt unterstellten Stande der Herzogtumer in Schlesien Er entstand im 15 Jahrhundert und ist mit den Landtagen in anderen fruhneuzeitlichen Territorien und Reichen vergleichbar Inhaltsverzeichnis 1 Zusammensetzung 2 Einberufung und Befugnisse 3 Ende 4 Quellen und Literatur 5 EinzelnachweiseZusammensetzung BearbeitenIm Herzogtum Schlesien das seit dem 13 Jahrhundert in zahlreiche Teilfurstentumer zerfallen war durften zunachst nur deren Herzoge auf den vom Konig einberufenen Standeversammlungen erscheinen daher der Name Furstentag Ausserdem entsandte die Hauptstadt Breslau eigene Vertreter und der Bischof von Breslau war Mitglied des Furstentags weil ihm das Furstentum Neisse gehorte Als im Laufe der Zeit einige Familienzweige der Schlesischen Piasten ausstarben und ihre Lander als erledigte Lehen an den Konig von Bohmen zuruckfielen durften die Ritterschaften dieser Territorien mit Abgesandten an den Furstentagen teilnehmen Einberufung und Befugnisse BearbeitenDer Furstentag wurde entweder vom bohmischen Konig oder vom Oberlandeshauptmann von Schlesien einberufen Die Leitung der Sitzung oblag dem Oberlandeshauptmann Dies war haufig der Bischof von Breslau zeitweise auch die protestantischen Fursten von Liegnitz Brieg Munsterberg Oels und Munsterberg Bernstadt sowie die katholischen Fursten von Glogau Teschen Jagerndorf und Freudenthal Ansatze zu einer fruhneuzeitlichen Standeverfassung existierten also bereits als der ungarische Konig Matthias Corvinus 1469 die Herrschaft auch in Bohmen und Schlesien antrat Er war es der die vorhandenen Strukturen in landesherrlich monarchischem Sinn ausformte und auf der Ebene des Gesamtstaates Schlesien vervollstandigte So wurden die bisher nur freiwillig und gelegentlich zusammentretenden Stande von ihm vereinigt und ab 1474 mindestens einmal jahrlich zu sogenannten Furstentagen nach Breslau einberufen In jeweils eigenen Kurien befassten sich die Fursten die Ritter und die Stadte die Pralaten waren im Furstentag nicht als Kurie vertreten mit den politischen Fragen des Landes und solchen der Landesverwaltung des Landfriedens der Mannschaftsstellung in Kriegszeiten des Munzwesens und der Bewilligung von Steuern fur den Konig letzteres eine bisher unbekannte konigliche Forderung 1 In der unter Konig Vladislav II im Jahr 1500 erlassenen schlesischen Landesordnung sind einige Bestimmungen zum Furstentag enthalten In dem vom amtierenden Oberlandeshauptmann Herzog Kasimir II von Teschen von Konig Vladislav erlangten Grossen Landesprivileg auch Privilegium Wladislai 2 genannt wurden zum einen alte Freiheiten bestatigt zum anderen neue Rechte verliehen Die ersten Bestimmungen betrafen die Landesverfassung Zunachst wurden den Fursten und Standen alle ihre Freiheiten Briefe Privilegien Begnadigungen Gerechtigkeiten Schenkungen und althergebrachten Gewohnheiten in summa bestatigt und bekraftigt Sodann gestand der Konig den Standen zu den Oberlandeshauptmann fortan nur noch aus dem Kreis der schlesischen Fursten zu bestimmen Damit wurde einerseits die bestehende Landesverfassung festgeschrieben andererseits der Charakter des Amtes des Oberlandeshauptmanns geandert Er war nun nicht mehr ausschliesslich Beamter des Konigs sondern zugleich Reprasentant der Stande 1 Die Standeversammlung konnte uber alle sie interessierenden gemeinsamen Angelegenheiten beraten Sie musste jedes Mal Beschlusse zu den vom Konig vorgelegten Propositionen fassen Der Furstentag hatte das Steuerbewilligungsrecht Mit den Bestimmungen Vladislavs wurde der Furstentag als hochste juristische Instanz des Landes etabliert Der Oberlandeshauptmann und die Fursten mit ihren Raten sollten zweimal im Jahr im koniglichen Hof in Breslau zu Gerichtstagen zusammentreten um uber Rechtsstreitigkeiten jeder Art zwischen dem Konig und den Fursten sowie zwischen den Fursten selbst zu entscheiden Die Ladung hatte schriftlich durch den Oberlandeshauptmann zu erfolgen Ein weiterer Gerichtstag wurde fur Streitigkeiten zwischen den Fursten und den Standesherren angesetzt Die ergangenen Spruche waren rechtsverbindlich 1 Ende BearbeitenNach der Eroberung eines grossen Teils Schlesiens durch Preussen im Ersten Schlesischen Krieg im Jahr 1742 wurde der Furstentag dort in der alten Form abgeschafft Der uberwiegende Teil Schlesiens Preussisch Schlesien wurde zum Bestandteil des Konigreichs Preussen als sogenanntes Souveraines Herzogtum Ober und Niederschlesien 3 Im preussischen Teil Schlesiens wurden alle Standeeinrichtungen auf der gesamtschlesischen Ebene wie auch in den Furstentumern und Standesherrschaften aufgelost nur auf der Stufe der Kreise die sich zumeist mit einem Weichbildgebiet deckte oder auch den Verband mehrerer Weichbilder darstellte blieben diese erhalten 4 In Osterreichisch Schlesien bestand der Furstentag in abgewandelter Form weiter Im osterreichischen bohmischen Teil lebten weiterhin obwohl in territorial und personal verkleinerter Gestalt Konvent und Furstentag sowie die Landtage der Furstentumer und die Standeamter dieses schlesischen Anteils und von dessen Furstentumern fort 3 Der zum ersten Mal bereits 1743 einberufene Furstentag bestand nur aus einigen Personen vier Fursten und ein Deputierter der Stande des Furstentums Troppau Jagerndorf mit Herzogtum Troppau und Herzogtum Jagerndorf 4 des Fursten Liechtenstein 5 1848 wurde der Landtag in den Schlesischen Konvent umgewandelt Mit dem Dekret vom 30 Dezember 1849 wurde das Schlesische Land als Kronland gebildet Es wurde ein Schlesischer Landtag Schlesischer Konvent in Troppau mit 30 gewahlten Abgeordneten und dem Breslauer Bischof gegrundet 6 Der Schlesische Konvent wurde vom Kaiser jedoch mit dem Silvesterpatent 1851 aufgehoben Nach einer zehnjahrigen Pause 1851 1861 6 wurde nach der Landes Ordnung und Landtags Wahlordnung fur das Herzogthum Schlesien vom 26 Februar 1861 das Herzogtum Ober und Niederschlesien in Landesangelegenheiten dann vom Schlesischen Landtag vertreten Sitz des Landtags war die Hauptstadt Troppau 8 7 Er arbeitete bis zum Zerfall der k u k Monarchie im Jahr 1918 6 Quellen und Literatur BearbeitenKleglich ansuchen der funff Niderosterreichischen Lande sampt der Furstlichen Graffschafft Gortz umb hulff wider den Turcken an die Herrn Ober und Nider Slesien Auff negstgehaltenen Furstentag den 5 Jenner dises 1540 jars zu Breslau beschehen Artickel so auff gehaltenem Furstentage Montages nach Aller heiligen welcher der funffte Novembris des 65 Jahres gewesen von den Herrn Fursten und Stenden inn Ober und Nider Schlesien eihellig beschlossen und an jezo den XXX Januarij des 74 Jahres von Hoch und Wolgedachten Herrn Fursten und Stenden wider vernewert und Publiciret worden Breslau 1574 Der Rom Kays May Instruction was dieselbe auss Anstiftung boser Rathe und dess Konigreichs Boheimb Feinde bey jungstgehaltenem Furstentag in der Stadt Bresslau den Fursten und Standen in Schlesien proponieren lassen von Kaiser Matthias Prag 1618 Norbert Conrads Schlesien in der Fruhmoderne Zur politischen und geistigen Kultur eines habsburgischen Landes Neue Forschungen zur schlesischen Geschichte Hrsgg v Joachim Bahlcke Weimar 2009 ISBN 3 412 20350 5 Karl Gustav Kries Historische Entwicklung der Steuerverfassung in Schlesien unter Theilnahme der allgemeinen Landtags Versammlungen Breslau 1842 Rudolf Fricke Maximilian II und der Furstentag zu Breslau im December 1563 Univ Diss Breslau 1878 Hermann Palm Hrsg Acta publica Verhandlungen und Correspondenzen der schlesischen Fursten und Stande 1618 1628 8 Bde Breslau 1865 1916 1865 Google Book 1871 1875 Marian J Ptak Zwischen Westen und Osten Der schlesische Standeparlamentarismus von seinen Anfangen bis in das 19 Jahrhundert In Zeitschrift fur Ostmitteleuropa Forschung Bd 58 Nr 3 2009 S 300 311 Felix Rachfahl Die Organisation der Gesamtstaatsverwaltung Schlesiens vor dem Dreissigjahrigen Kriege Leipzig 1894 Einzelnachweise Bearbeiten a b c Ulrich Schmilewski Grosses Landesprivileg fur die Fursten und Stande in Schlesien bei Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen fur Wissenschaft und Forschung Karl Gustav Kries 2 Das Privilegium Wladislai In Historische Entwicklung S 4 a b Ptak S 308 a b Ptak S 309 Jurgen Rainer Wolf Die Stande in Osterreichisch Restschlesien seit den vierziger Jahren In Standetum und Staatsbildung in Brandenburg Preussen Ergebnisse einer internationalen Fachtagung edited by Peter Baumgart and Jurgen Schmadeke Berlin Boston De Gruyter 1983 S 365 372 a b c Schlesien zwischen Preussen und Osterreich 1742 1918 bei Schlesien Portal Landes Ordnung undLandtags Wahlordnung fur das Herzogthum Schlesien vom 26 Februar 1861 In Verfassungen des Herzogtums Ober und Niederschlesien Tschechische Verfassungen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schlesischer Furstentag amp oldid 238892739