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Der Schlesische Konvent war ein Parlament in Osterreichisch Schlesien nach der Marzrevolution 1848 Im HRR bestand seit dem Mittelalter der Schlesische Furstentag Mit dem Ersten schlesischen Krieg fiel der grosste Teil Schlesiens 1742 an Preussen Lediglich das Herzogtum Troppau und das Herzogtum Teschen blieben bei Osterreich und wurden als Herzogtum Schlesien zusammengefasst 1782 wurde Osterreichisch Schlesien mit Mahren zusammengefasst Es bestand damit ein Furstentag der die Stande der 4 schlesischen Furstentumer Bielitz Teschen Neisse Zator sowie die Troppauer und Jagerndorfer Stande reprasentieren sollte Mit der Marzrevolution wurde auch in Schlesien die Forderung nach einer frei gewahlten Volksvertretung laut Mit kaiserlichen Reskripten vom 18 und 28 Marz 1848 wurde die Umwandlung des Furstentags in eine Landesvertretung und Umbenennung in Schlesischer Konvent und die Schaffung einer Provinzialverfassung genehmigt Am 9 Mai 1848 beschloss der Konventes die Aufstockung auf 27 Mitglieder Davon sollten 9 Sitze auf die Grossgrundbesitzer 9 Sitze auf die Vertreter der Stadte und 9 auf die der Dorfer entfallen In den drei Kurien sollten folgende Wahlbestimmungen gelten Grossgrundbesitz 5 Abgeordnete sollte der bisherige Furstentag stellen 5 sollten aus den Furstentumern Teschen und Bielitz und 6 aus den Furstentumern Troppau Jagerndorf und Neisse bestimmt werden Bei den Stadten sollten drei Abgeordnete aus Troppau jeweils zwei aus Teschen Bielitz sowie gemeinsam auf Freiwaldau Weidenau und Jauernig gewahlt werden Einen Abgeordneten stellten Friedek und Freistadt gemeinsam und jeweils einen Jagerndorf Zuckmantel Wagstadt Freudenthal Bennisch und Wigstadtl Die Dorfer waren in drei Wahlkreise aufgeteilt Zwei Abgeordnete stellte das Furstentum Neisse die Furstentumer Troppau und Jagerndorf sowie acht die Bezirke Bielitz und Teschen Am 31 Mai 1848 wurde der Konvent gemass diesen Regeln gewahlt und trat am 20 Juni 1848 zu seiner ersten Sitzung zusammen Am 26 Juni beschloss der Konvent eine Vergrosserung auf 16 Abgeordnete je Wahlergruppe Anfang Juli 1848 bzw in Teschener Schlesien am 13 Juli fanden die Erganzungswahlen statt Die erste Sitzung des erweiterten schlesischen Konvents fand am 13 Juli statt Die erste Session fand vom 20 Juni bis 19 Juli 1848 statt Der Konvent beschloss seine Geschaftsordnung die Provinzialverfassung und eine Gemeindeordnung Er behandelte den Haupt Domestikalfond die Ablosung des Robot die Stellung zu Bohmen und Mahren und anderes Am 19 Juli erfolgte die Wahl des grossen Ausschusses des erweiterten schlesischen Konventes Gewahlt wurden 5 Vertreter der Fursten und 8 andere Abgeordnete Dieser legte am 29 August 1848 dem Innenministerium die einstimmig verabschiedete Verfassung vor und bereitete die zweite Session vom 13 bis 18 November 1848 vor Mit dem Erstarken der Reaktion endete die Wirksamkeit des Konventes Am 30 Dezember 1849 wurde vom Kaiser eine oktroyierte Verfassung erlassen Danach sollten 30 Abgeordnete 10 Hochstbesteuerte 10 Stadte 10 Dorfer gewahlt werden Aber selbst diese Verfassung die weit hinter die 1848er Forderungen zuruckfiel sollte keine Anwendung finden Mit dem Silvesterpatent wurde der grosse Ausschuss aufgehoben Vom 22 Marz 1852 bis zum 3 April 1861 regierte der Statthalter Josef Ritter von Kalchberg und der engere Ausschuss des verstarkten offentlichen Konventes Konventualausschuss 1861 wurde der Schlesische Landtag als Legislative ins Leben gerufen Literatur BearbeitenDan Gawrecki Der Schlesische Landtag In Helmut Rumpler Peter Urbanitsch Hrsg Die Habsburgermonarchie 1848 1918 Band VII 2 Verfassung und Parlamentarismus Die regionalen Reprasentativkorperschaften Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften Wien 2000 ISBN 3 7001 2871 1 S 2105 2130 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schlesischer Konvent amp oldid 232448642