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Der Preussische Staatsrat war im Freistaat Preussen von 1921 bis 1933 die Zweite Kammer neben dem Preussischen Landtag festgelegt in Art 31 der Preussischen Verfassung von 1920 Preussisches Herrenhaus Sitz des Preussischen Staatsrats von 1921 bis 1933 Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Freistaat Preussen 2 1 Allgemeines 2 2 Vertreter der Provinzen im preussischen Staatsrat 2 3 Staatsrat gegen Staatsministerium 2 4 Politisches Ende 1932 und Umwidmung 1933 3 Tagungsort 4 Mitglieder 5 LiteraturVorgeschichte Bearbeiten Hauptartikel Preussischer Staatsrat 1817 1918 Der Staatsrat im Konigreich Preussen bis 1848 war eine wichtige Institution innerhalb der preussischen Exekutive seine Bedeutung schwand jedoch mit der Entwicklung des Konstitutionalismus Der Staatsrat verfertigte Gutachten und sprach Empfehlungen aus Die Entscheidungsmacht lag allein bei Konig und Kabinett Mit der zunehmenden Konstitutionalisierung und der damit verbundenen Forderung nach Gewaltentrennung wurde der Fortbestand des Staatsrats in Frage gestellt Die Preussische Verfassung von 1850 sah den Staatsrat nicht mehr vor Mit dem Erlass vom 12 Januar 1852 wurde eine Wiederbelebung versucht Im konstitutionellen Staat fand der Staatsrat aber keinen rechten Platz Auch der 1884 gemachte Wiederbelebungsversuch und die Ubertragung des Vorsitzes auf Kronprinz Friedrich Wilhelm hatten keinen nennenswerten Erfolg Er schlief letztendlich ein Freistaat Preussen BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Mit der Verabschiedung der Preussischen Verfassung vom 30 November 1920 wurde durch den Artikel 31 der Staatsrat als Organ zur Beteiligung der Provinzen bei der Gesetzgebung eingerichtet Auf diese Weise erhielt der Freistaat ein foderatives Element Ansonsten aber blieb Preussen ein Einheitsstaat die Provinzen waren also keine Gliedstaaten Als Oberhaus des Preussischen Parlaments trat der Staatsrat im Gebaude des ehemaligen Preussischen Herrenhauses in der Leipziger Strasse in Berlin zusammen dem heutigen Bundesratsgebaude Der Staatsrat setzte sich aus von den Provinziallandtagen entsandten Mitgliedern zusammen Jeder Burger uber 25 Jahren konnte gewahlt werden Die Zahl der Gesandten einer Provinz hing von der Bevolkerungszahl ab jede Provinz entsandte grundsatzlich mindestens 3 Vertreter Ausnahme Hohenzollernsche Lande 1 Vertreter ansonsten entfiel auf 500 000 Einwohner je eine Stimme und auf einen Rest von mindestens 250 000 Einwohnern entfiel eine weitere Stimme Ebenso wie der Reichsrat im Reich hatte der Staatsrat gegenuber dem Landtag lediglich ein Einspruchsrecht Sein Einspruch konnte mit Zweidrittelmehrheit des Landtags zuruckgewiesen werden Ausserdem verfugte er uber ein indirektes Initiativrecht Vorschlage gingen an das Staatsministerium und mussten von diesem an den Landtag weitergereicht werden Alle Staatsausgaben die uber den Haushaltsplan hinausgingen bedurften der Zustimmung des Staatsrates Zu allen den Landtag und damit die Gesetzgebung betreffenden Angelegenheiten hatte der Staatsrat ein Ausserungsrecht Gegenuber dem Staatsministerium besass er ein Auskunftsrecht Einberufen wurde der Staatsrat vom Vorsitzenden dem Prasidenten und zwar auf Wunsch samtlicher Vertreter einer Provinz eines Funftels aller Mitglieder oder des Staatsministeriums Das Amt des Staatsratsprasidenten bekleidete von 1921 bis 1933 der Kolner Oberburgermeister Konrad Adenauer Zentrum Vertreter der Provinzen im preussischen Staatsrat Bearbeiten Etwa einen knappen Monat nach den Terminen der Provinziallandtagswahlen fanden die Wahlen der Mitglieder des preussischen Staatsrates durch die Provinziallandtage an unterschiedlichen Wahlterminen statt In der folgenden Liste werden jeweils die Wahltage zu den Provinziallandtagswahlen angegeben Wahltag Anzahl AG1 SPD Z USPD DDP KPD DHP WP NSDAP21 2 1921 79 26 20 20 6 3 3 116 10 1921 79 26 21 20 5 3 3 119 11 1922 77 26 20 19 5 3 3 129 11 1925 81 32 24 17 2 5 117 11 1929 81 28 22 19 3 6 312 3 1933 80 6 8 12 541 AG Preussische Arbeitsgemeinschaft im Staatsrat DNVP DVP und weitere burgerliche und rechte ParteienDie stellvertretenden und die ordentlichen Mitglieder des Staatsrates finden sich in der Liste der Mitglieder des Preussischen Staatsrates 1921 1933 Staatsrat gegen Staatsministerium Bearbeiten Der Artikel 31 der Preussischen Verfassung von 1920 besagte Zur Vertretung der Provinzen bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Staates wird ein Staatsrat gebildet Staatsratsprasident wurde Konrad Adenauer der Kolner Oberburgermeister Als Politiker der katholischen Zentrumspartei stand er der Staatsregierung Staatsministerium reserviert gegenuber Gegenuber dem SPD Ministerprasidenten Otto Braun vertrat er die Auffassung die Staatsregierung behandle den Staatsrat nicht der Bedeutung nach die ihm nach der Verfassung zukomme Braun und die gesamte Regierung wiederum waren anderer Ansicht Braun befurchtete Eingriffe in seine Richtlinienkompetenz als Ministerprasident die ubrigen Minister auch die des Zentrums befurchteten eine mogliche Verwasserung der demokratischen Reformen durch die konservativen ostelbischen Provinzen So entwickelte sich eine Rivalitat zwischen beiden Politikern und ihren Staatsorganen die bis in die fruhen 1930er Jahre zu einer Blockadehaltung des Staatsrats fuhrte Adenauer brachte seine Sache schon 1922 vor den Staatsgerichtshof fur das Deutsche Reich Dieser fuhrte 1923 schliesslich einen Vergleich herbei nachdem Adenauer einen Grossteil seiner Forderungen zuruckgenommen hatte Der Kleinkrieg Adenauers gegen Braun durfte die Staatsregierung zumindest geschwacht wenn nicht sogar ihr Schaden zugefugt haben Politisches Ende 1932 und Umwidmung 1933 Bearbeiten Die Landtagswahl vom 24 April 1932 die keine Regierungsmehrheit erbrachte nahm auch dem Staatsrat weitgehend seine Wirkungsmoglichkeit Gesetzes und Haushaltsbeschlusse konnten nicht mehr durchgefuhrt werden Der Preussenschlag vom 20 Juli 1932 bei dem die auf Hindenburg gestutzte nationalkonservative Reichsregierung aus uberwiegend Parteilosen auf Grundlage einer Notverordnung des Reichsprasidenten der ein klarer Gegner von Otto Brauns Politik war das Exekutivrecht in Preussen ubernahm liess auch dem Staatsrat kaum noch Aktionsraum Nach der Klage der Staatsregierung und zweier Landtagsfraktionen vor dem Staatsgerichtshof fur das Deutsche Reich entschied dieser Die Notverordnung hatte der von Otto Braun gefuhrten Landesregierung zwar nicht die Vertretung Preussens im Reichsrat oder sonst gegenuber Reich oder Preussischem Landtag entziehen durfen sei aber verfassungsgemass soweit sie den Reichskanzler zum Reichskommissar fur Preussen bestellte und diesen ermachtigte preussischen Landesministern vorubergehend Amtsbefugnisse zu entziehen und diese Befugnisse selbst zu ubernehmen oder anderen Reichskommissaren zu ubertragen nbsp Preussischer Staatsrat von Gorings Gnaden Staatsschauspieler Gustaf Grundgens 1936 als HamletAm 4 Februar 1933 beantragte Landtagsprasident Hanns Kerrl NSDAP aus machtpolitischem Interesse an einer vorgezogenen Landtagswahl eine Selbstauflosung des Landtages die von den verbleibenden demokratischen Mandatstragern SPD Deutsche Zentrumspartei DStP jedoch verweigert wurde und mangels Mehrheit nicht zustande kam Das fur die Auflosung notwendige Dreimannerkollegium aus Landtags Minister und Staatsratsprasident fasste verstandlicherweise ebenfalls keinen solchen Beschluss da eine Neuwahl Braun und langfristig auch Adenauer mit grosster Wahrscheinlichkeit ihrer Amter beraubt hatte und Kerrl deswegen keine Mehrheit fur seinen Antrag zustande brachte Kerrl wandte sich daraufhin an Reichsprasident Hindenburg der mit einer Notverordnung am 6 Februar 1933 rechtswidrig Braun seiner verbliebenen Kompetenzen beraubte und durch den Reichskommissar fur Preussen Franz von Papen ersetzte Adenauer blieb im Amt Als das Dreimannerkollegium erneut zusammen trat verliess Adenauer den Raum vor der Abstimmung wohl in der Uberzeugung damit eine Beschlussfassung juristisch unmoglich gemacht zu haben Papen und Kerrl dagegen interpretierten im Interesse ihrer Zielsetzung Adenauers Aktion als Enthaltung und beschlossen die Auflosung des Landtags die Rechtmassigkeit dieses Verfahrens begegnet betrachtlichen Zweifeln Bei der parallel zur Reichstagswahl stattfindenden Neuwahl am 5 Marz erreichte die NSDAP die notwendige Mehrheit um ein preussisches Ermachtigungsgesetz zu verabschieden das dem Reichskanzler jedwede Vollmacht uber das Land gab Damit waren dem Staatsrat seine kolegislative und seine koexekutive Funktion endgultig genommen Bei den im selben Monat stattfindenden Wahlen zu den Provinziallandtagen konnte sich die NSDAP ebenfalls die Mehrheit der Sitze im Staatsrat sichern Am 26 April wahlte das Gremium Robert Ley den Reichsorganisationsleiter der NSDAP zum Nachfolger von Adenauer Mit dem preussischen Gesetz uber den Staatsrat vom 8 Juli 1933 wurde der Staatsrat in seiner bisherigen Funktion aufgelost Hauptartikel Preussischer Staatsrat ab 1933 Gleichzeitig mit der Auflosung des alten Staatsrates wurde eine gleichnamige neue Institution geschaffen Der Staatsrat bestand nun aus Mitgliedern kraft Amtes und solchen die Hermann Goring in seiner Funktion als preussischer Ministerprasident ernannte um sie mit dem Staatsrats Titel auszuzeichnen Tagungsort BearbeitenDer Preussische Staatsrat tagte zwischen 1921 und 1933 im Preussischen Herrenhaus in der Leipziger Strasse Nach dem Zweiten Weltkrieg beherbergte es einen Teil der Akademie der Wissenschaften der DDR Seit dem Jahr 2000 dient das sanierte und wieder mit einem Plenarsaal ausgestattete Gebaude als Sitz des Bundesrats Mitglieder BearbeitenDie Mitglieder sind in der Liste der Mitglieder des Preussischen Staatsrates 1921 1933 aufgefuhrt Literatur BearbeitenJoachim Lilla Der Preussische Staatsrat 1921 1933 Ein biographisches Handbuch Mit einer Dokumentation der im Dritten Reich berufenen Staatsrate Handbucher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien Band 13 Droste Dusseldorf 2005 ISBN 3 7700 5271 4 Hans Schneider Der preussische Staatsrat 1817 1918 Ein Beitrag zur Verfassungs und Rechtsgeschichte Preussens C H Beck Munchen 1952 Zugleich Berlin Wirtschaftshochschule Habil Schr 1939 1940 Friedrich Giese Staatsrat in Kurt Jagow Paul Herre Politisches Handworterbuch Koehler Leipzig 1923 Band 2 S 701 f Normdaten Korperschaft GND 254319 9 lobid OGND AKS VIAF 154217192 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Preussischer Staatsrat 1921 1933 amp oldid 235303960