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Die Kammer der Abgeordneten war von 1819 bis 1919 neben der Kammer der Reichsrate die zweite Kammer der bayerischen Standeversammlung des Landtags des Konigreichs Bayern und damit Vorlaufer des heutigen Bayerischen Landtages Konig Maximilian I Joseph eroffnete die Standeversammlung am 4 Februar 1819 in einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern feierlich mit einer Thronrede Zuvor hatten sich die Kammern konstituiert die Kammer der Abgeordneten in einer ersten allgemeinen Sitzung am 1 Februar 1819 Schematische Darstellung der Verfassung von 1818 mit der Abgeordnetenkammer Inhaltsverzeichnis 1 Anfange 2 Einberufung und Wahlperiode 3 Rechte der Zweiten Kammer 4 Zusammensetzung der Zweiten Kammer 4 1 1818 bis 1848 4 2 Wahltermine und Wahlverfahren 1818 bis 1848 4 3 1849 bis 1919 5 Prasidenten und Vizeprasidenten 5 1 1818 1848 5 1 1 Erste Prasidenten 5 1 2 Zweite Prasidenten 5 2 1848 1918 5 2 1 Prasidenten 5 2 2 1 Vizeprasidenten 5 2 3 2 Vizeprasidenten 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAnfange Bearbeiten nbsp Das Landtagsgebaude Munchen Prannerstrasse zerstort im Zweiten Weltkrieg mit der 1884 von Max von Siebert entworfenen Fassade nbsp Siegelmarke Archivariat des Landtags des Koenigreichs BayernNach der Grundung des Deutschen Bundes kam es in den meisten Staaten Deutschlands zu ersten Verfassungen 13 der Deutschen Bundesakte verpflichtete die Staaten in diesen Verfassungen die Einrichtung von Landtagen vorzusehen Die Verfassung des Konigreichs Bayern von 1818 die die seit 1808 geltende Konstitution abloste setzte diese Vorgabe wie in den anderen Landern dahingehend um dass eine bikamerale Bayerische Standeversammlung eingerichtet wurde Die Kammer der Abgeordneten war darin die zweite der beiden Kammern Einberufung und Wahlperiode BearbeitenDer bayerische Konig berief die Standeversammlung ein Er war verpflichtet sie zumindest alle drei Jahre einzuberufen 1 Soweit die Standeversammlung zusammentrat erfolgte die Einberufung Eroffnung und Schliessung beider Kammern gleichzeitig 2 Die Dauer der Sitzung durfte in der Regel nicht langer als zwei Monate sein 1 Der Konig hatte das Recht die Versammlung zu verlangern zu vertagen oder aufzulosen 3 Die Verfassung gab vor dass alle sechs Jahre Neuwahlen zur Kammer der Abgeordneten stattfinden sollten 4 Loste der Konig die Standeversammlung auf musste innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl der Kammer der Abgeordneten vorgenommen werden 3 Das Wahlrecht wurde mehrmals geandert 1848 wurde die Wahl nach Klassen abgeschafft 1881 die geheime und 1906 die direkte Wahl der Abgeordneten eingefuhrt Rechte der Zweiten Kammer BearbeitenDie Kompetenzen der Kammer wurden sukzessive erweitert Jedoch blieb die Regierungsbildung bis zur Novemberrevolution alleinige Aufgabe des Konigs ohne dass das Parlament Einfluss auf die Ernennung hatte Allerdings wurde 1912 mit Georg von Hertling erstmals ein Vertreter der Mehrheitsfraktion des Zentrums zum Ministerprasidenten berufen Gegenuber den Landstanden des Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation hatten die Abgeordneten an Freiheit gewonnen Sie waren dem Gemeinwohl bzw ihrem Gewissen verpflichtet und nicht mehr an Auftrage und Weisungen ihrer Wahler gebunden Die Rechte des Parlamentes waren jedoch verglichen mit heutigen Parlamenten gering Die Standeversammlung hatte kein Gesetzesinitiativrecht und konnte nur die koniglichen Gesetzesvorlagen und Steuerforderungen annehmen oder ablehnen Beide Kammern der Standeversammlung waren dabei gleichberechtigt Sie konnten jedoch zu den koniglichen Ministern und ihrer Tatigkeit Stellung beziehen Zusammensetzung der Zweiten Kammer Bearbeiten1818 bis 1848 Bearbeiten Die Wahl war keine allgemeine und keine gleiche Wahl Frauen und Besitzlose waren grundsatzlich ausgeschlossen Die Wahl in die Kammer der Abgeordneten erfolgte getrennt nach Wahlergruppen Die einzelnen Klassenstarken verteilten sich nach den vorgegebenen Anteilen Die Kammer setzte sich folgendermassen zusammen 5 Klasse die adeligen Grundbesitzer mit gutsherrlicher Gerichtsbarkeit ein Achtel der Abgeordneten Klasse Abgeordnete der Universitaten Klasse die Geistlichen ein Achtel Klasse die Stadte und Markte mit mehr als 500 Familien ein Viertel Klasse die ubrigen Grundbesitzer unabhangig davon ob sie adelig waren oder nicht die Halfte Die Zahl der Abgeordneten wurde nach der Zahl der Familien im Konigreich gerechnet und ein Abgeordneter auf 7 000 Familien bestimmt Hinzu kamen die Vertreter der Universitaten auf eine Universitat entfiel ein Abgeordneter Die Wahl erfolgte teils direkt bei den ersten beiden Gruppen teils indirekt durch Wahlmanner Voraussetzung fur die Ausubung des aktiven und passiven Wahlrechts war Grundbesitz Wahltermine und Wahlverfahren 1818 bis 1848 Bearbeiten Die erste Wahl wurde am 2 Dezember 1818 ausgeschrieben nachdem die Wahlordnung ausgearbeitet und die Gemeindewahlen vollzogen waren 6 Die Klassen I und III konnten die Abstimmung zu Hause vornehmen mit nicht festgelegtem Zeitpunkt der Stimmauszahlung 7 Die Wahlen der Klassen IV und V Wahlen fanden in den Stadten eines Regierungsbezirks als Urwahlen ebenso nicht an einem festen Zeitpunkt statt 8 Durch den relativ grossen zeitlichen Unterschied zwischen den Einzelabstimmungen eines Regierungsbezirks und zwischen den Regierungsbezirken an sich gab es keinen festen Wahltermin Die Wahlen vollzogen sich in einem Zeitrahmen der vierwochigen Vollzugsfrist 7 Wahltermine und Frist 9 Wahltermin Beginn Ende Auflosung 2 Dezember 1818 25 Dezember 181817 Dezember 1824 20 Januar 182513 Dezember 1830 15 Januar 1831 7 Dezember 1836 25 Dezember 1836 24 August 1839 Anm 1 10 Oktober 1839 20 November 1839 1 Oktober 1845 10 November 1845 12 November 1848 Anm 2 Durch Umbildung der Wahlbezirke im Rahmen der Gebietsordnung 1837 38 veranlasste Neuwahlen In Josef Leeb Wahlrecht und Wahlen zur Zweiten Kammer der bayerischen Standeversammlung im Vormarz 1818 1848 Teilband I in Schriftenreihe der historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaft Band 55 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1996 S 153 Auflosung aufgrund der Anderungen in der Zusammensetzung durch das neue Wahlgesetz vom 4 Juni 1848 Regierungsblatt fur das Konigreich Bayern 1848 S 1097 in der Google Buchsuche1849 bis 1919 Bearbeiten In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen Informationen zu den Landtagen fehlen Was anderte sich nach der Reichsgrundung 1871 Deutsches Kaiserreich Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Die Zahl der Abgeordneten berechnete sich nach der Bevolkerung des Konigreiches Das Gesetz von 4 Juni 1848 bestimmte einen Abgeordneten auf 31 500 Einwohner 1906 wurde die Zahl der Einwohner pro Abgeordneten auf 38 000 erhoht Die Abgeordneten wurden nicht mehr nach Klassen gewahlt sondern in gleicher Wahl von allen mannlichen Staatsangehorigen welche eine direkte Steuer zahlten Die Wahl erfolgte indirekt durch Wahlmanner Ab 1906 wurden sie in direkter Wahl gewahlt Die Kammer wurde am 7 Dezember 1848 zum ersten Mal nach dem neuen Wahlrecht gewahlt und trat am 15 Januar 1849 zusammen Prasidenten und Vizeprasidenten Bearbeiten1818 1848 Bearbeiten Erste Prasidenten Bearbeiten Name Gruppe AmtszeitSebastian von Schrenck Klasse I 1819 1837Karl von Seinsheim Klasse I 1840 1843Hermann von Rotenhan Klasse I 1845 1847Carl Friedrich Heintz Klasse V 1848Karl Kirchgessner Klasse IV 1848Zweite Prasidenten Bearbeiten Name Gruppe AmtszeitJohann Michael von Seuffert Klasse IV 1819 1822Joseph von Armansperg Klasse I 1825Karl von Leonrod Klasse I 1827 1828Franz Joseph Hacker Klasse V 1828Johann Adam von Seuffert Klasse II 1831Karl von Korb Klasse I 1834Karl von Seinsheim Klasse I 1837Karl von Korb Klasse I 1840Hieronymus von Bayer Klasse II 1842 1843Leonhard Friedrich Klasse III 1845 1846Friedrich von Hegnenberg Dux Klasse I 1847Karl Kirchgessner Klasse IV 18481848 1918 Bearbeiten Prasidenten Bearbeiten Bis 1873 Erste Prasidenten Name Partei AmtszeitGustav von Lerchenfeld 1849 1849Friedrich von Hegnenberg Dux 1849 1865Joseph von Pozl liberal 1865 1869Ludwig von Weis Patrioten 1870 1871Karl von Ow Patrioten 1871 1872Franz von Stauffenberg freisinnig 1873 1875Karl von Ow Patrioten 1875 1892Johann Baptist von Walter Zentrum 1893 1897August von Clemm NLP 1897 1899Georg von Orterer Zentrum 1899 1916Theobald von Fuchs Zentrum 1917 19181 Vizeprasidenten Bearbeiten Bis 1873 Zweite Prasidenten 1873 1907 Vizeprasidenten Name Partei AmtszeitFriedrich von Hegnenberg Dux 1849Gottfried von Feder 1849Gustav von Lerchenfeld 1849Ludwig von Weis 1849 1855Adolph Xaver Paur 1855 1858Ludwig von Weis 1858 1861Joseph von Pozl liberal 1863 1865Gustav von Schlor liberal 1866Maximilian von Pfetten 1866 1869Maximilian von Seinsheim Patrioten 1870 1872Gustav von Schlor liberal 1873 1875Karl Heinrich von Kurz Patrioten 1875 1886Karl von Alwens liberal 1886 1892August von Clemm NLP 1893 1897Ludwig von Keller LV 1897 1904Theobald von Fuchs Zentrum 1904 1917Leopold von Casselmann LV 1917 19182 Vizeprasidenten Bearbeiten Amt wurde erst 1907 eingefuhrt Name Partei AmtszeitKarl Hammerschmidt LV 1907 1911Alois Frank Zentrum 1912 1918Literatur BearbeitenJosef Leeb Wahlrecht und Wahlen zur Zweiten Kammer der bayerischen Standeversammlung im Vormarz 1818 1848 Band in 2 Teilbanden In Schriftenreihe der historischen Kommission bei der bayerischen Akademie der Wissenschaft Band 55 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1996 ISBN 3 525 36048 7 online auf digitale sammlungen de Teilband I Teilband II Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Kammer der Abgeordneten Bavaria Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Parlamentsdatenbank des Hauses der Bayerischen GeschichteEinzelnachweise Bearbeiten a b Verfassungs Urkunde des Konigreich Baiern vom 26 Mai 1818 Titel VII 22 Gesetzblatt fur das Konigreich Baiern 1818 S 132 Verfassungs Urkunde des Konigreich Baiern vom 26 Mai 1818 Titel VI 16 Gesetzblatt fur das Konigreich Baiern 1818 S 126 a b Verfassungs Urkunde des Konigreich Baiern vom 26 Mai 1818 Titel VII 23 Gesetzblatt fur das Konigreich Baiern 1818 S 132 Verfassungs Urkunde des Konigreich Baiern vom 26 Mai 1818 Titel VI 13 Gesetzblatt fur das Konigreich Baiern 1818 S 125 Josef Leeb Wahlrecht und Wahlen zur Zweiten Kammer der bayerischen Standeversammlung im Vormarz 1818 1848 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1996 S 54 Josef Leeb Wahlrecht und Wahlen zur Zweiten Kammer der bayerischen Standeversammlung im Vormarz 1818 1848 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1996 S 153 a b Josef Leeb Wahlrecht und Wahlen zur Zweiten Kammer der bayerischen Standeversammlung im Vormarz 1818 1848 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1996 S 156 Josef Leeb Wahlrecht und Wahlen zur Zweiten Kammer der bayerischen Standeversammlung im Vormarz 1818 1848 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1996 S 155 Josef Leeb Wahlrecht und Wahlen zur Zweiten Kammer der bayerischen Standeversammlung im Vormarz 1818 1848 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1996 S 153 f Mitglieder des Bayerischen Landtags 1819 2018 Konigreich Bayern 1 Wahlperiode 1819 1825 2 Wahlperiode 1825 1831 3 Wahlperiode 1831 1836 4 Wahlperiode 1836 1839 5 Wahlperiode 1839 1845 6 Wahlperiode 1845 1848 7 Wahlperiode 1848 1849 8 Wahlperiode 1849 1855 9 Wahlperiode 1855 1858 10 Wahlperiode 1858 1863 11 Wahlperiode 1863 1869 12 Wahlperiode 1869 13 Wahlperiode 1869 1875 14 Wahlperiode 1875 1881 15 Wahlperiode 1881 1887 16 Wahlperiode 1887 1893 17 Wahlperiode 1893 1899 18 Wahlperiode 1899 1904 19 Wahlperiode 1905 1907 20 Wahlperiode 1907 1912 21 Wahlperiode 1912 1918 Weimarer Republik Provisorischer Nationalrat 1918 1919 1 Wahlperiode 1919 1920 2 Wahlperiode 1920 1924 3 Wahlperiode 1924 1928 4 Wahlperiode 1928 1932 5 Wahlperiode 1932 1933 6 Wahlperiode 1933 Verfassunggebende Landesversammlung 1946 1 Wahlperiode 1946 1950 2 Wahlperiode 1950 1954 3 Wahlperiode 1954 1958 4 Wahlperiode 1958 1962 5 Wahlperiode 1962 1966 6 Wahlperiode 1966 1970 7 Wahlperiode 1970 1974 8 Wahlperiode 1974 1978 9 Wahlperiode 1978 1982 10 Wahlperiode 1982 1986 11 Wahlperiode 1986 1990 12 Wahlperiode 1990 1994 13 Wahlperiode 1994 1998 14 Wahlperiode 1998 2003 15 Wahlperiode 2003 2008 16 Wahlperiode 2008 2013 17 Wahlperiode 2013 2018 18 Wahlperiode seit 2018 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kammer der Abgeordneten Bayern amp oldid 229443340