www.wikidata.de-de.nina.az
Hermann Raschhofer 26 Juli 1905 in Ried Osterreich Ungarn 27 August 1979 in Salzburg war ein in Deutschland tatiger Jurist und Volkerrechtslehrer Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Volksgruppenrecht 3 Verachtung der Menschenrechte 4 Anmerkungen 5 Literatur 6 WeblinksLeben BearbeitenRaschhofer studierte nach seiner mit 17 Jahren abgelegten Matura in Marburg Lahn bei Johann Wilhelm Mannhardt am Institut fur Grenz und Auslanddeutschtum dann in Wien und Innsbruck Rechts und Staatswissenschaften Wahrend seines Studiums wurde er Mitglied beim Verein Deutscher Studenten Innsbruck 1 Die erste und zweite juristische Staatsprufung legte er 1925 und 1928 ab wahrend er parallel 1927 zum Dr rer pol und 1928 zum Dr jur promoviert wurde Anschliessend war er bis 1930 Assistent am Institut fur Grenz und Auslandsstudien in Berlin das von Karl Christian von Loesch und Max Hildebert Boehm dem Vordenker der Ethnopolitik Ingo Haar geleitet wurde Dort arbeitete er auch seine erste wissenschaftliche Arbeit aus die ihm Anerkennung einbrachte Hauptprobleme des Nationalitatenrechts Von 1930 31 war er Assistent an der Juristischen Fakultat in Tubingen bis er bis Ende 1933 Fellow der Rockefeller Foundation in Frankreich und Italien wurde 1934 bis 1937 war er als Referent fur auslandisches und offentliches Recht am Kaiser Wilhelm Institut KWI in Berlin tatig Dort arbeitete er weiter an seinem Ruf als Experte in Nationalitatenfragen und konnte zum 25 jahrigen Bestehen des Instituts seine fur seine Karriere bedeutendste Schrift Nationalitat als Wesen und Rechtsbegriff 1936 37 veroffentlichen An der Universitat Berlin wurde er 1937 von Viktor Bruns der auch Leiter des KWI war habilitiert Am 1 Mai 1938 trat er der NSDAP bei Mitgliedsnummer 6 372 134 2 Nach seiner Habilitation ubernahm er bis 1939 eine Vertretung in Gottingen Von dort gelangte er 1940 an die Deutsche Karls Universitat in Prag wo er 1943 zum Professor fur offentliches Recht insbes Volkerrecht ernannt wurde 3 und das Institut fur Volker und Reichsrecht leitete Auf Wunsch von Karl Hermann Frank Staatssekretar und spater Staatsminister beim Reichsprotektor Bohmen und Mahren wurde er dessen juristischer Berater nachdem er ihm wie auch Konrad Henlein Fuhrer der Sudetendeutschen Partei SdP bereits seit 1934 mit politisch wissenschaftlicher Hilfe zur Seite gestanden hatte So begrusste er 1938 die Vereinigung Deutsch Osterreichs und des alten Reichbodens der bohmischen Lander zum Grossdeutschen Staat unter der straffen Herrschaft des Nationalsozialismus 4 Spatestens seit 1941 so Samuel Salzborn habe er regelmassig Reisen in die Slowakei unternommen und fur Karl Hermann Frank und den deutschen Gesandten in der Slowakei Hanns Ludin politische Lageberichte und personenbezogene Stellungnahmen verfasst 1944 war er an der Niederschlagung des Slowakischen Nationalaufstandes beteiligt nachdem er 1942 43 auch als personlicher Berater von Theodor Oberlander im Sonderverband Bergmann tatig war 5 Er sei dem NS Regime bis zum Ende treu ergeben gewesen was ein Aufsatz mit dem Titel Europaischer Nationalismus zeige der zu Ehren von Hitlers Geburtstag 1945 im Marz Aprilheft der Zeitschrift Bohmen und Mahren erscheinen sollte Nach Kriegsende fand Raschhofer Zuflucht in kirchlichen Kreisen in Mailand 6 Er war Teil der sogenannten Professorengruppe der Organisation Gehlen die dieser gegen Bezahlung Studien lieferte 7 1949 nahm er als Vertreter der ehemaligen Nationalsozialisten an der Oberweiser Konferenz teil Seine wissenschaftliche Karriere konnte er ab 1952 zunachst als Professor an der Universitat in Kiel und ab 1955 in Wurzburg fortsetzen Um seine Person habe sich wie Salzborn schreibt eine wissenschaftliche Schule etabliert zu der u a der Volkerrechtler Otto Kimminich Dieter Blumenwitz und der Publizist Horst Rudolf Ubelacker gehoren Sein Einfluss habe sich auf die wissenschaftliche Ausarbeitung eines europaischen Volksgruppenrechts ausgewirkt dessen Ergebnisse in den von 1970 bis 1978 erschienenen drei Banden System eines internationalen Volksgruppenrechts vorgelegt wurden Ziel war die juristische und volkswissenschaftliche Fundierung der Forderung nach einer Neuordnung Europas ohne Rucksicht auf Staatsgrenzen 8 Wie sein nationalitatenpolitisches Engagement wahrend des Nationalsozialismus vorwiegend auf die Tschechoslowakei und den Sudetenraum ausgerichtet war setzte er sich auch nach dem Krieg bis zu seinem Lebensende im Umfeld des Bundes der Vertriebenen fur die Interessen vorwiegend der Sudetendeutschen Landsmannschaft SL ein Wegen seiner Verstrickung in das NS Regime er war neben seiner beruflichen Tatigkeit und seinem Kriegseinsatz Mitglied der illegalen NSDAP Osterreichs des Vereins fur Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland und des NS Dozentenbundes wurde er nie belangt gab sich vielmehr erfolgreich als Wolf im demokratischen Schafspelz Johann Wolfgang Burgel 1963 vor allem mit seinem Buch Der Fall Oberlander Eine vergleichende Rechtsanalyse der Verfahren in Pankow und Bonn Tubingen 1962 aus in dem er meint die Akten zum Fall Oberlander waren ein wichtiger Beitrag zur noch ungeschriebenen Geschichte des tragischen Schicksals der aus der grenzdeutschen Volkstumsarbeit zur NSDAP gestossenen damals jungen Generation die fast ausnahmslos nach kurzer Zeit in grundsatzliche Gegnerschaft zu Dogma und Praxis der Partei geriet 9 In der rechtswissenschaftlichen Abhandlung Die Sudetenfrage Ihre volkerrechtliche Entwicklung vom Ersten Weltkrieg bis zur Gegenwart einem Auftragswerk der Vertriebenenverbande versuchte er 1953 den Beweis zu erbringen das Munchner Abkommen von 1938 sei noch volkerrechtlich gultig und die Zugehorigkeit der Sudetengebiete nicht geklart sondern sie seien nach wie vor staatsrechtlicher Teil Deutschlands 10 Diese Folgerung wurde von Raschhofer Kimminich in der 2 Auflage von 1988 S 277 allerdings nicht gezogen sie gingen aber weiterhin davon aus Fur Deutschland ist gegenuber der Tschechoslowakei die Grenze vom 31 Dezember 1937 eine volkerrechtlich noch nicht in Rechtskraft erwachsene Abgrenzung der beiderseitigen Hoheitsbereiche 11 Volksgruppenrecht BearbeitenHermann Raschhofer ging es in der Ausarbeitung seiner Volkerrechtslehre darum dem deutschen Volk zu einer Vormachtstellung in Europa zu verhelfen Die sah er beeintrachtigt durch die Grosspariser Minderheitenschutzvertrage Raschhofer in denen neben erheblichen Gebietsverlusten vor allem im Osten an Polen auch ein Zusammenschluss mit dem als Vielvolkerstaat aufgelosten Osterreich ausgeschlossen wurde In diesem Zusammenhang kritisierte er sehr stark auch die sogenannten Benes Memoranden 12 Bereits in seiner ersten 1929 preisgekronten Arbeit Hauptprobleme des Nationalitatenrechts kritisierte er dass in den neuen Staaten Polen Tschechoslowakei und Serbien die Nationalitaten unter dem Rechtszustand von atomisiert gedachten nationalen Individuen unter Minderheitenrecht leben mussen ohne dass die Nationalitat ihre Mitglieder gruppenhaft organisch und zwar als historisch kulturell positiv qualifizierbare Volksgruppen erscheinen lasse Er verlangte fur die Nationalitaten den Zusammenhang von Boden und Geschichte und Autonomie fur die Nationalitat als Volkspersonlichkeit 13 Nationalitat ist fur ihn nicht mehr Minderheit sondern Totalitat mit heiligen Rechten der kollektive Sonderrechte gegenuber der fremdvolkischen wenn auch mehrheitlichen Restbevolkerung zustehen zumal ihre Mitglieder in ihrer wesensmassig mitgegebenen Volkszugehorigkeit ihre Staatsburgerschaft jenseits nationalstaatlicher Grenzziehungen uberschreiten 1936 schrieb er in Nationalitat als Wesen und Rechtsbegriff Im Bereich des Volkischen gibt es nur ein Ja Sagen zu seiner eigenen einzigen oder der vorherrschenden Art und das Anormale des theoretisch wie praktisch moglichen Falles eines Nein Sagens zur eigenen Art wird von der Sprache hinreichend mit dem verurteilenden Wort Entartung gekennzeichnet Es gibt daher wesensmassig einen objektiv umgrenzten Kreis derer die sich zu einem Volkstum zu einer Nationalitat als Artgemeinschaft bekennen konnen Wenn die Nurnberger Gesetze eine solche Begrenzung getroffen haben indem sie Artfremde und Artverwandte nunmehr endgultig scheiden wobei den judischen Mischlingen in denen das Deutschblutige uberwiegt ein Aufgehen im Deutschtum ermoglicht wurde so kann nur hoffnungslos liberales Besserwissen dies als ein den Interessen der Volksgruppen abtragliches Vorgehen bezeichnen 14 Sein Eingebundensein in grenzkolonisatorische Vorstellungen die der Staatsrechtler Carl Schmitt ausdrucklich gegenuber der Tschechoslowakei geltend machte schlug sich 1941 in Vorschlagen fur die Arbeit des Prager Ost Instituts nieder in denen er sich von der Vorherrschaft des Deutschtums uberzeugt zeigte weil diesem Volke welches den eurasischen Raum geistig organisiert hat auch die geistige Vorherrschaft zukomme 15 Samuel Salzborn kommt in seiner Studie uber Raschhofer zu dem Schluss dass er dem burgerlichen Nationalstaat die Moglichkeit zur Nicht Anerkennung von Nationalitaten im volkisch kollektiven Sinn entziehen wolle da einer diese angebliche Faktizitat des Volkischen nicht anerkennenden Rechtsordnung die Legitimitat fur ihr Handeln abgesprochen wird Die juristische Methode wird damit genau umgekehrt und der rechtspositivistische Ansatz aufgrund des Prinzips dass das angeblich ubernaturliche und konsistente Rechte der volkisch verstandenen Volksgruppe das positive Recht breche durch eine naturrechtliche Perspektive in voraufklarerischer Tradition ersetzt 16 Nach Salzborn unterscheiden sich die Arbeiten die Raschhofer wahrend seiner ab 1952 in Kiel und ab 1955 in Wurzburg fortgesetzten Lehrtatigkeit zum Nationalitaten und Volksgruppenrecht verfasste in ihrer Substanz nicht von seinen Veroffentlichungen wahrend der Zeit des Nationalsozialismus Trotzdem sei Raschhofer ein immens einflussreicher Volkerrechtler dem es gelungen war sein in der Weimarer Republik begrundetes Ansehen als Nationalitaten und Volksgruppenrechtler im Nationalsozialismus zu festigen und seinen Ansatz ohne merkliche inhaltlich substanzielle Anderungen auch in der Nachkriegszeit weiter zu profilieren und sowohl wissenschaftlich wie politisch zu vertreten 17 Es gelang Raschhofer mit der Padagogischen Arbeitsstelle fur Ostfragen spater Fridtjof Nansen Seminar eine eigene wissenschaftliche Schule zu Ostfragen zu etablieren die aufgrund seiner Nahe zu den Vertriebenenorganisationen zur Kaderschmiede der Sudetendeutschen Landsmannschaft wurde 18 Verachtung der Menschenrechte Bearbeiten1943 schrieb Raschhofer im Blatt des Reichsprotektors in Bohmen und Mahren Unter jenem Europaertum das spater seinen Tempel samt den Hohen Priestern nach Genf verlegte verstand man alles was von Landschaft Heimat und Volk von festen Bindungen und Ordnungen wegstrebte in Gefilde und Gefuhle der Internationalitat zu den Idealen von 1789 und judischer Genossenschaft 19 Raschhofer sprach hier vom Volkerbund von dem er alles Ubel des Westens in Gestalt der Ideale von 1789 also der Erklarung der Menschen und Burgerrechte aus der die Allgemeine Erklarung der Menschenrechte von 1948 hervorging uber Deutschland gekommen sah indem Minderheitenrechte an das Individuum als Rechtssubjekt der ihm garantierten Grundrechte gebunden sind Deutlich wird dass mit dem Konzept des Volksgruppenrechts an ein Wir Gefuhl appelliert wird von dem aus gesehen das Individuum das gegenuber der Wir Gruppe ihrem Eingebundensein in Landschaft Heimat und Volk und ihrem damit dem Individuum gegenuber gegebenen Identitatszwang auf seinem Recht besteht als entartet gilt wie Raschhofer 1936 im Zusammenhang mit den Nurnberger Gesetzen schrieb Das heisst dass das Individuum jederzeit mit Sanktionen bis zu Verfolgung und Ausschluss zu rechnen hat fugt es sich nicht den von Raschhofer postulierten Volksgruppenrechten die im Grunde entindividualisierende Zwange sind und dem von Bindungen und Ordnungen wegstrebenden Einzelnen Bindungsidentitat aufpfropfen sollen Das Volksgruppenkonzept ist eines das im Nationalismus an die Stelle des Absolutismus getreten ist der im Bunde mit Religion und Kirche die Untertanen unter Zwang setzte Als quasi religioser Ersatz fur Bindungen und Ordnungen in den sakularisierten Gesellschaften fordert es seit 200 Jahren in Gestalt volkischer Ideologeme im gesellschaftlichen und politischen Raum weiter die wissenschaftliche Reflexion heraus die mit Verstorung und Erstaunen kampfen muss weil die Begriffe der volkisch rechtskonservativ denkenden Akteure auf einen betont nebulosen strategischen Umgang schliessen lassen 20 Anmerkungen Bearbeiten Louis Lange Hrsg Kyffhauser Verband der Vereine Deutscher Studenten Anschriftenbuch 1931 Berlin 1931 S 178 Bundesarchiv R 4901 23485 Nachrichtenblatt der Deutschen Wissenschaft und Technik Organ des Reichsforschungsrates Hrsg Forschungen und Fortschritte Personalnachrichten Ernennungen Band 19 23 24 1943 S 252 Zitiert bei Walter Heynowski Gerhard Scheumann Der Mann ohne Vergangenheit Berlin 1969 S 125 Samuel Salzborn Zwischen Volksgruppentheorie Volkerrechtslehre und Volkstumskampf Hermann Raschhofer als Vordenker eines volkischen Minderheitenrechts 2006 S 43 f PDF 142 kB Samuel Salzborn 2006 S 47 f Thomas Wolf Die Entstehung des BND Aufbau Finanzierung Kontrolle Hrsg Jost Dulffer et al Veroffentlichungen der Unabhangigen Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes 1945 1968 Band 9 Ch Links Verlag Berlin 2018 ISBN 978 3 96289 022 3 S 65 ff Samuel Salzborn 2006 S 51 Zitiert bei Johann Wolfgang Burgel Wolfe im demokratischen Schafspelz PDF 118 kB So Tobias Weger Volkstumskampf ohne Ende Sudetendeutsche Organisationen 1945 1955 Die Deutschen und das ostliche Europa Studien und Quellen Bd 2 Lang Frankfurt am Main 2008 ISBN 978 3 631 57104 0 S 98 f Zit nach Daniel Erasmus Khan Die deutschen Staatsgrenzen Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen Mohr Siebeck Tubingen 2004 S 97 Hermann Raschhofer Hrsg Die tschechoslowakischen Denkschriften fur die Friedenskonferenz von Paris 1919 1920 In Beitrage zum auslandischen offentlichen Recht und Volkerrecht 24 Berlin 1937 Hermann Raschhofer Hauptprobleme des Nationalitatenrechts Stuttgart 1931 S 36 f Hermann Raschhofer Nationalitat als Wesen und Rechtsbegriff Sonderdruck aus 25 Jahre Kaiser Wilhelm Gesellschaft Berlin 1937 S 45 Hermann Raschhofer Entwurf einer neuen wissenschaftlichen Einrichtung Samuel Salzborn 2006 S 39 f Samuel Salzborn 2006 S 52 Samuel Salzborn Zwischen Volksgruppentheorie Volkerrechtslehre und Volkstumskampf Hermann Raschhofer als Vordenker eines volkischen Minderheitenrechts In Samuel Salzborn Geteilte Erinnerung Die deutsch tschechischen Beziehungen und die sudetendeutsche Vergangenheit Die Deutschen und das ostliche Europa 3 Lang Frankfurt am Main Wien 2008 ISBN 978 3 631 57308 2 S 37 60 hier S 55 Hermann Raschhofer Die Tschechen und das neue Europa Gedanken zur Rede des Staatssekretars SS Gruppenfuhrers Karl Hermann Frank am 26 Februar 1943 In Bohmen und Mahren Blatt des Reichsprotektors in Bohmen und Mahren Heft 3 4 1943 Zitiert nach Johann Wolfgang Brugel Wolfe im demokratischen Schafspelz Ein Beitrag zur Bewaltigung der Vergangenheit In Gewerkschaftliche Monatshefte Heft 4 1963 S 202 212 hier S 205 PDF 118 kB Heiko Kauffmann Helmut Kellerssohn Jobst Paul Hg Volkische Bande Dekadenz und Wiedergeburt Munster 2005 S 7 Literatur BearbeitenHeiko Kauffmann Helmut Kellershohn Jobst Paul Hrsg Volkische Bande Dekadenz und Wiedergeburt Analysen rechter Ideologie Unrast Verlag Munster 2005 ISBN 3 89771 737 9 Edition des Duisburger Instituts fur Sprach und Sozialforschung im Unrast Verlag 8 Samuel Salzborn Zwischen Volksgruppentheorie Volkerrechtslehre und Volkstumskampf Hermann Raschhofer als Vordenker eines volkischen Minderheitenrechts In Sozial Geschichte Zeitschrift fur historische Analyse des 20 und 21 Jahrhunderts NF 21 Jg Heft 3 Oktober 2006 ISSN 1660 2870 S 29 52 Gerald Steinacher Nazis auf der Flucht Wie Kriegsverbrecher uber Italien nach Ubersee entkamen Studien Verlag Innsbruck u a 2008 ISBN 978 3 7065 4026 1 Innsbrucker Forschungen zur Zeitgeschichte 26 Weblinks BearbeitenLiteratur von und uber Hermann Raschhofer im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek H Raschhofer Die nationalitatenrechtlichen Gesetzesantrage der Sudetendeutschen Partei 1937 H Raschhofer Entwicklung und Funktion des neuen Volksgruppenrechts 1941 42 Normdaten Person GND 118598309 lobid OGND AKS LCCN n50053975 VIAF 29563120 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Raschhofer HermannKURZBESCHREIBUNG deutsch osterreichischer JuristGEBURTSDATUM 26 Juli 1905GEBURTSORT Ried OsterreichSTERBEDATUM 27 August 1979STERBEORT Salzburg Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hermann Raschhofer amp oldid 232458224