Das Amt Limburg mit Sitz in Limburg an der Lahn war ein Verwaltungs- und Gerichtsbezirk, der ursprünglich Kurtrier, 1803 bis 1806 zu Nassau-Weilburg und von 1806 bis 1866 als Amt zum Herzogtum Nassau gehörte.
Geschichte Bearbeiten
Kurtrier Bearbeiten
Amt Balduinstein Bearbeiten
Ab dem 14. Jahrhundert gelang es Kurtrier, in den Besitz von Stadt und Amt Limburg zu kommen. Den Ursprung der kurtierischen Herrschaft im Lahngebiet war Balduinstein. Erzbischof Balduin begann im Jahr 1319 mit dem Bau der Burg Balduinstein unterhalb der Schaumburg. Das Amt Balduinstein war damals eines von 30 Ämtern des Hochstiftes Trier. In der einer Aufstellung, die Kurfürst Johann II. von Baden 1498 beauftragt hatte, sind schon 59 Ämter erwähnt. Darunter sind das Amt Balduinstein und das Amt Limburg.
Erzbischof Johann VI. (1556–1567) ordnete am 26. November 1556 mit Zustimmung der Landstände in Koblenz eine vierjährige Landsteuer an. Je 1000 Gulden Vermögen betrug die Steuer 3,5 Gulden. Am 20. Juli 1563 forderte er Berichte aller Ämter an, die über die Orte und die dortigen Steuerzahler Auskunft geben sollte. Im Amt Balduinstein gab es danach 34 Feuerstellen in folgenden Orten:
Ortschaft | Zahl Feuerstellen | Trierer Untertanen |
---|---|---|
Balduinstein | 24 | 24 |
Hausen | 10 | 10 |
Andere Teile des Amtes Limburg Bearbeiten
1344 wurde die Stadt Limburg zur Hälfte an Kurtrier verpfändet. Mit dem Tod von Johann II. im Jahr 1406 war der letzte männliche Vertreter des Hauses Limburg gestorben. Dem Trierer Erzbischof gelang es, nachdem Stadt und Burg bereits zur Hälfte an ihn verpfändet waren und 1380 die Reichslehnsherrschaft über die Stadt an sie übergegangen war, die gesamte Herrschaft zu übernehmen. 1420 ging sie ganz in kurtrierischen Besitz über. Die Herrschaft Limburg umfasste neben der Stadt Limburg noch Elz, Oberbrechen, Werschau und Bergen.
Niederbrechen und Niederselters gehörten ursprünglich den Herren von Molsberg. 1368 erwarb das Erzbistum Trier zur Sicherung seines Einflusses gegen das Haus Nassau die Grund- und Lehensherrschaft über Niederselters sowie Niederbrechen von den inzwischen verarmten Molsbergern. Mit dem Diezer Vertrag von 1564 verzichtete Nassau auf alle Rechte in Niederselters und Niederbrechen, so dass Kurtrier von da an unumschränkt Landesherr war.
1348/1359 wurden die Isenburgische Burg und die Stadt Villmar durch Trier erobert und 1362 zum Reichslehen des Erzstifts Trier erklärt. Zum Amt bzw. zur Vogtei gehörten neben Villmar noch Arfurt.
Trier hatte auf dem Erbwege ein Viertel der Grafschaft Diez erhalten. Mit dem Diezer Vertrag von 1564 erfolgte eine Realteilung der Grafschaft und Trier erhielt in diesem Zusammenhang das Kirchspiel Lindenholzhausen zu dem noch Eschhofen, Mühlen, Dietkirchen und Kraich (Wüstung) gehörten. Damit hatte das Amt Limburg seinen Endstand erreicht.
Am Ende des Heiligen Römischen Reiches im Jahr 1803 umfasste das Amt Arfurt, Balduinstein, Dietkirchen, Elz, Eschhofen, Hausen, Langhecke (Anteil), Limburg, Lindenholzhausen, Mühlen, Niederbrechen, Niederselters, Oberbrechen, Villmar und Werschau.
Brandschutz Bearbeiten
Nachdem in Kurtrier in vielen Dörfern ganzen Häuserreihen abbrannten, erließ das Kurfürstentum Trier am 27. November 1783 eine Gesamtverordnung über den vorbeugenden Feuerschutz und die Feuerbekämpfung. Darin hatten ihre Ämter gemäß § 17 „große dauer- und meisterhafte Feuerspritzen“ anzuschaffen, und zwar kleinere Ämter eine, größere, aber zwei. Damit waren erstmals nicht nur die einzelnen Bewohner und Gemeinden in der Pflicht, Vorsorge zu treffen, sondern auch die untersten Verwaltungseinheiten.
Nassau Bearbeiten
Im Reichsdeputationshauptschluss 1803 erhielt Nassau-Usingen das Amt. Im Rahmen der Ibellschen Reformen wurden 1816 28 Ämter gebildet. Das Amt Limburg erhielt die Orte des bisherigen Amtes Dauborn und einige Nachbarorte zugeordnet. Es bestand dann bis zum Ende des Amtes aus Dauborn, Dehrn, Dietkirchen, Eschhofen, Eufingen, Heringen, Kirberg, Limburg, Lindenholzhausen, Linter, Mensfelden, Mühlen, Nauheim, Neesbach, Niederbrechen, Oberbrechen, Ohren, Staffel und Werschau.
Der Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau 1822/23 gibt folgendes an:
- Flächen: 34.688 Steuernormalmorgen (wobei ein Morgen 2500 m² entsprechen), mit 128 Morgen Gebäudestellen, 445 Morgen Gartenland, 24.441 Morgen Ackerland, 2333 Morgen Wiesen, 4021 Morgen Hochwald, 2249 Morgen Niederwald, 505 Morgen Trieschland (abwechselnde 3 bis 5-jährige Acker- und 10 bis 20-jährige Wiesennutzung), Weideplätze etc., 566 Morgen nicht besteuerte Liegenschaften.
- Gemeinden: 19 Gemeindebezirke bestehend aus eine Stadt, ein Flecken, 17 Dörfern und 15 Hőfen und Mühlen.
- Bevölkerung: 12.150 Einwohner in 2894 Familien, davon 5105 evangelisch christliche, 6837 Katholiken und 208 Juden.
- Viehstand: 558 Pferde, 23 Esel und Maulesel, 6598 Stück Rindvieh, 9116 Schafe, 1703 Schweine, 290 Ziegen und 485 Bienenstöcke.
- Einfacher Jahressteuersatz (kann auch mehrfach erhoben werden): 10.509 fl. 58 kr.
- Amtsgemeinden:
- Limburg, Stadt: 2634 Einwohner in 652 Familien; „Amtssitz, die Ober- und Unter-Mühle, eine <Schneide-, Gips-, Oel- und Walkmühle, zwei Kalköfen und Ziegelhütten.“
- Dauborn: 519 Einwohner in 120 Familien; „Eisenberger- und Dauborner-Mühle.“
- Dehrn: 593 Einwohner in 142 Familien; „das von Greifenclauische Schloß, von Greifenclausche Höfe, 2 Mühlen.“
- Dietkirchen: 348 Einwohner in 85 Familien.
- Eschhofen: 334 Einwohner in 71 Familien; „Blumenrüder Hof.“
- Eufingen: 464 Einwohner in 15 Familien; „6Gnadenthaler Hof, Mühle.“
- Heringen: 513 Einwohner in 122 Familien.
- Kirberg, Flecken: 893 Einwohner in 185 Familien; „Kahlarsche Mühle.“
- Lindholzhausen: 864 Einwohner in 199 Familien; „eine Mühle.“
- Linter: 203 Einwohner in 55 Familien.
- Mensfelden: 1001 Einwohner in 236 Familien; „das Zollhaus.“
- Mühlen: 99 Einwohner in 31 Familien; „eine Mühle.“
- Nauheim: 510 Einwohner in 118 Familien.
- Reesbach: 377 Einwohner in 87 Familien.
- Niederbrechen: 991 Einwohner in 248 Familien; „die Rauschen- und eine Herrschaftliche Mühle.“
- Oberbrechen: 784 Einwohner in 207 Familien; „zwei Mahl- und Oelmühlen.“
- Ohren: 354 Einwohner in 79 Familien.
- Staffel: 331 Einwohner in 68 Familien.
- Wersau: 337 Einwohner in 74 Familien; „Eine Mühle mit Oelgang.“
Im Jahr 1836 wurde das Amt Limburg wie folgt beschrieben:
„Das Amt Limburg. Von den 49.940 Morgen des Amtes Limburg sind 188 Morgen Gebäudestellen, 586 Morgen Gärten, 34.817 Morgen Ackerland, 3.353 Morgen Wiesen, 9.597 Morgen Waldungen, 529 Morgen Dresch- und Waideland und 870 Morgen nicht besteuerte Liegenschaften. In den 2.128 Wohnhäusern leben in 3.375 Familien 13.803 Menschen, von welchen sich 5.955 zur evangelischen, 7.642 zur katholischen Kirche bekennen und 206 Juden sind.
Limburg, unter 25° 44' Länge und 50° 23' 30" Breite, 3⁄4 Meilen westlich von Runkel, an der Lahn, über welche hier eine Brücke führt, sehr alte ummauerte Stadt mit 4 Thoren und 4 Kirchen etwa 500 Häusern und 3.020 Einwohnern.
Dauborn und Eufingen, am Wörsbache, etwas über 1⁄4 Meile nordnordöstlich von Kirberg, Dorfgemeinde mit 1.140 Einwohnern.
Dehrn, 1⁄2 Meile nordöstlich von Limburg, rechts an der Lahn, Dorf mit einem Schlosse und 680 Einwohnern.
Kirberg, unter 25° 49' 30" Länge und 50° 18' 40" Breite, Flecken mit 1.160 Einwohnern.
Lindenholzhausen, etwas über 1⁄2 Meile ostsüdostwärts von Limburg, Dorf mit 910 Einwohnern.
Mensfelden, südsüdostwärts von Limburg mit 1.030 Einwohnern.
Niederbrechen, eine Meile füdostwärts von Limburg, Dorf mit 1.130 Einwohnern.
Oberbrechen, am Emsbache, Dorf mit 880 Einwohnern.“
Nach der Märzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft. Für die Verwaltung wurden 10 Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt. Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Idstein wurden vom Kreisamt Limburg wahrgenommen, die Rechtsprechung vom Justizamt Limburg. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Ämter wiederhergestellt.
Beibehalten wurde jedoch die Einrichtung des Bezirksrats als Volksvertretung, die mit der Bildung der Kreisämter 1849 geschaffen wurden. Im Amt Limburg bestand der Bezirksrat aus folgenden Personen:
1854 bis 1856 | 1857 bis 1859 | 1860 bis 1862 | 1863 bis 1866 |
---|---|---|---|
Joh. Georg Bellinger, Eschhofen | |||
Bürgermeister Hilb, Dehrn | Hilb, Dehrn | Hilb, Dehrn | |
Johann Knapp, Dauborn | Johann Knapp, Dauborn | Johann Knapp, Dauborn | |
Joseph Königstein, Niederbrechen | Joseph Königstein, Niederbrechen | ||
Joh. Nepomuk Kremer, Limburg | Joh. Nepomuk Kremer, Limburg | Joh. Nepomuk Kremer, Limburg | Joh. Nepomuk Kremer, Limburg |
Martin Mohr, Limburg | Martin Mohr, Limburg | Martin Mohr, Limburg | Martin Mohr, Limburg |
Jacob Otto, Lindenholzhausen | |||
Schnug, Tierarzt, Limburg | Schnug, Tierarzt, Limburg | Schnug, Tierarzt, Limburg | Schnug, Tierarzt, Limburg |
Peter Stilger, Niederbrechen | Peter Stilger, Niederbrechen | Peter Stilger, Niederbrechen |
Preußen Bearbeiten
Mit der Annexion Nassaus durch Preußen werden auch die Ämter in ihrer alten Form aufgelöst und durch Kreise ersetzt. Aus dem Amt Limburg und den Ämtern Diez, Nassau und Nastätten entstand 1867 der Unterlahnkreis. Erst im Rahmen dieser Neuordnung werden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Rechtsprechung in erster Instanz, die bisher durch das Amt vorgenommen wurde, wurde, zunächst die richterlichen Beamte in den Ämtern zuständig und zum 1. September 1867 das Amtsgericht Limburg gebildet.
Aber auch nach der Kreisgründung bleibt die bisherige Amtsstruktur erhalten. Die Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 regelte: „Die Amtsbezirke als engere Verwaltungsbezirke in ihrer bisherigen Begrenzung bestehen“. Die ehemaligen Ämter bilden die vier Bezirke des Kreises. Gemäß § 13 der Kreisverfassung entsendeten die Bezirke also die ehemaligen Ämter jeweils sechs Vertreter in den neuen Kreistag. Der Amtmann hatte die Aufsicht über die Ortspolizei und Organ des Landrates.
Mit der Verwaltungsreform von 1885/1886 wurden die Ämter endgültig aufgelöst.
Amthaus Bearbeiten
Das kurtrierische Amthaus in der Kolpingstraße 9 wurde um 1695 von Wilhelm Lothar von Hohenfeld errichtet.
Beamte Bearbeiten
Amtmänner Bearbeiten
Kurtrier Bearbeiten
Amtmänner (unvollständig):
- Johann Hugo Freiherr von Hohenfeld (1710)
- Philipp Wilhelm Freiherr von Hohenfeld (1716)
- Benedikt Marian Freiherr Schütz von Holzhausen (1754)
- Friedrich August Freiherr Schütz von Holzhausen (1794–1808)
Nassau Bearbeiten
- Johann Ludwig Schramm (1808)
- Friedrich Carl Schenk (1812)
- Kaspar Hendel (1816–1821)
- Peter Grüsing (1821–1832)
- Johann Jakob Möhn (1832–1841)
- Ernst Heinrich Wolf(f) (1842–1845)
- Ludolph von Langen (1845–1849)
- Hermann Becker (1854–1857)
- Heinrich Langsdorff (1857–1862)
- Jakob Isbert (1863–1868)
- Adolf Lorsbach (1868–1886)
Landesoberschultheißen Bearbeiten
- Johann Franz Abund Mainone (ab 1808)
- Hofrath Carl Ludwig Kirschbaum (1818 bis 1819)
- Hofrath Johann Friedrich Reusch (1819 bis 1850)
- Christian Giel (1851 bis 1857) (gestorben am 17. Dezember 1856)
- August Melior (1857 bis 1864) bisher Amtmann in Braubach, Landrath
- Carl Friedrich Ludwig Hildenbrand (1864 bis 1866)
Medizinalräte Bearbeiten
- Dr. Georg Bonifaz Rusticus Coels (bis 1808)
- Dr. Heinrich Rudio, vorher Weilburger Stadt- und Landphysikus (1809 bis 1814)
- Medizinalrat Johann Benedikt Daniel Nückel (1818 bis 1821)
- Medizinalrat Carl Thomas Wilhelm (1821 bis 1825)
- Obermedizinalrat Peter Thewalt, vorher in Wallmerod (1825 bis 1851)
- Medizinalrat Dr. Theodor Heydenreich, vorher in gleicher Funktion in Dillenburg (1851 bis 1854)
- Medizinalrat Dr. Wilhelm Göbell, vorher in Hadamar (1854 bis 1866)
Siehe auch Bearbeiten
Literatur Bearbeiten
- Otto Rudolf Kissel: Neuere Territorial- und Rechtsgeschichte des Landes Hessen, 1961, S. 151
- Thomas Klein: Band 11: Hessen-Nassau, der Reihe: Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, 1979, ISBN 3-87969-126-6, S. 164–185
- Franz-Karl Nieder: Das Herzoglich-nassauische Amt Limburg 1802 bis 1866, online
Weblinks Bearbeiten
Einzelnachweise Bearbeiten
- Richard Laufner: Die Ämterorganisation unter Balduin von Luxemburg; in: Johannes Mötsch, Franz-Josef Heyen (Hrsg.): Balduin von Luxemburg. Erzbischof von Trier – Kurfürst des Reiches. Festschrift aus Anlass des 700. Geburtsjahres. (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte. Bd. 53). Verlag der Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte, Mainz 1985 S. 289 ff., Digitalisat
- Peter Brommer: Die Ämter Kurtriers: Grundherrschaft, Gerichtsbarkeit, Steuerwesen und Einwohner; Edition des sogenannten Feuerbuchs von 1563, 2003, ISBN 3-929135-40-X, S. 19.
- Peter Brommer: Kurtrier am Ende des alten Reichs: Edition und Kommentierung der kurtrierischen Amtsbeschreibungen von (1772) 1783 bis ca. 1790, Mainz 2008, Band 1, ISBN 978-3-929135-59-6, S. 367–436.
- Franz-Josef Sehr: Brandschutz im Heimatgebiet vor 300 Jahren. In: Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 2022. Limburg 2021, ISBN 3-927006-59-9, S. 223–228.
- Franz-Karl Nieder: Das Herzoglich-nassauische Amt Limburg. Abgerufen im Oktober 2023.
- Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau 2022/ 23 Online bei Google Books S. 92 ff.
- Deutschland und seine Bewohner, Dritter Band. Online bei Google Books S. 181.
- Gesetz vom 4. April 1849 (VBl S. 87); Gesetz, die Vollziehung des Gesetzes über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der unteren Instanz betreffend vom 31. Mai 1849, (VBl S. 409).
- Gesetz vom 24. Juli 1854 (Bvl. S. 160).
- VO vom 26. Juni 1867, GS S. 1094
- Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 Beilage zum Intelligenzblatt für Nassau vom 11. März 1867, § 8 und 9
- GS 1885, S. 229
- Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Ehem. Kurtrierer Amtshaus In: DenkXweb, Online-Ausgabe von Kulturdenkmäler in Hessen