Das Amt Diez mit Sitz in Diez war eines von 28 Ämtern im Herzogtum Nassau, die am 1. Juli 1816 im Rahmen einer Neuorganisation der nassauischen Verwaltung neu gebildet wurden. An der Spitze des Amtes stand ein Amtmann. Bereits vorher bestand ein Nassau-Diezer Amt mit wesentlich kleinerem Umfang.
Geschichte Bearbeiten
Nassau-Diez Bearbeiten
Das Amt Diez bildete im HRR den Kern der Grafschaft Diez. Zu diesem Amt der Linie Nassau-Diez gehörten die Kirchspiele Diez, Altendiez und Freiendiez.
Herzogtum Nassau Bearbeiten
Zum Amt Diez gehörten folgende 39 Ortschaften:
- die ehemalige Grafschaft Holzappel mit Dörnberg, Eppenroth, Geilnau, Holzappel, Horhausen, Isselbach, Kalkofen, Langenscheid, Laurenburg, Ruppenroth, Scheid,
- die ehemalige Herrschaft Schaumburg mit Biebrich, Cramberg, Schaumburg und Steinsberg
- aus der Grafschaft Sayn-Altenkirchen der Ort Giershausen
- der kurtrierische Ort Balduinstein mit Hausen
- der ehemals Hessen-Darmstädtische Ort Charlottenberg
- der reichsritterschaftliche Ort Wasenbach
- die ehemals nassauischen Orte Diez, Altendiez, Aull, Birlenbach mit Fachingen, Burgschwalbach, Flacht, Freiendiez, Gückingen, Hahnstätten, Hambach, Heistenbach, Hirschberg, Holzheim, Kaltenholzhausen, Lohrheim, Netzbach, Niederneisen, Oberneisen, Schiesheim, Schönborn
In den ehemals reichsgräflichen Gebieten bestanden weiterhin standesrechtliche Vorrechte des Erzherzogs Joseph Anton Johann von Österreich fort. Das Amt wurde daher vollständig Herzoglich nassauisches Amt Diez mit der standesherrlichen Grafschaft Holzappel und Herrschaft Schaumburg genannt.
1820 bestand das Amt aus 39 Gemeinde-Bezirken, davon zwei Städten, 38 Dörfern und 18 Höfen und Mühlen. Im Amt wohnten 2.732 Familien oder 11.675 Einwohner. Davon waren 10.768 evangelisch, 644 katholisch und 263 Juden.
Im Jahr 1836 wurde das Amt Diez wie folgt beschrieben:
„Das Amt Diez, welches einen Flächenraum von 70.448 Morgen hat, von welchen 294 Morgen Gebäudestellen, 361 Morgen Gärten, 29.552 Morgen Ackerland, 5.674 Morgen Wiesen, 16 Morgen Weinberge ,17 Morgen Weiher, 31.926 Morgen Waldungen, 739 Morgen Dreschland und Waideplätze und 1.869 Morgen nicht besteuerte Liegenschaften sind. In den 2.162 Wohnhäusern des Amtes leben 3.254 Familien oder 13.284 Menschen, unter welchen 12.264 Evangelische, 731 Katholiken und 289 Juden sind.
Diez, unter 25° 40' Länge und 50° 22' 25" Breite, auf beiden Seiten der Lahn, über welche eine BrÜcke führt und die hier von der linken Seite die Aar aufnimmt. Die auf der rechten Seite der Lahn liegende, Neustadt ist regelmäßig gebaut Der ummauerte Ort hat 2 Kirchen, 350 Häuser und 2.070 Einwohner. 1⁄4 Meile nördlich von Diez, liegt auf einem Berge, links an der Lahn das Schloß Oraniensstein mit schönen Gartenanlagen. Alt Diez hat 490 Einwohner.
Fachingen. unter 25° 39' 20" Länge und 50° 21' 50" Breite, südwestlich von Diez, links an der Lahn, zwischen hohen waldigen Bergen hübsch gelegenes Dorf mit einem berühmten Gesundbrunnen, von welchem jährlich 300.000 Krüge versendet werden. Mit Birlenbach hat Fachingen 620 Einwohner. Etwas über 1⁄4 Meile südsüdwestlich von Fachingen liegen, auf einem Berge, links über der Lahn, die Trümmer des Schlosses Balduinstein und 1⁄2 Meile südsüdwestlich von Fachingen liegt das Schloß Schaumburg, von welchem man eine schöne Aussicht hat.
Geilnau unter 25° 35' 40" Länge und 50° 21' Breite, rechts an der Lahn, Dorf mit nahe an 200 Einwohnern und einem berühmten Sauerbrunnen.
Holzappel, unter 25° 33' 40" Länge und 50° 21' Breite, 1⁄4 Stunde rechts von der Lahn, kleine Stadt mit einem Schlosse, 120 Häusern, in welchen 183 Familien oder 724 Menschen leben. Die hiesige Blei- und Silberhütte, welche jährlich etwa 6.000 3entner Blei und 1.750 Mark Silber liefert, beschäftigt etwa 300 Berg- und Hüttenleute.“
Nach der Märzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft. Für die Verwaltung wurden 10 Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt. Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Diez wurden vom Kreisamt Limburg wahrgenommen, die Rechtsprechung vom Justizamt Diez. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Ämter wiederhergestellt.
Preußen Bearbeiten
Das Amt Nastätten wurde nach der preußischen Annexion des Herzogtums bei der Gliederung der neuen Provinz Hessen-Nassau in Landkreise am 22. Februar 1867 Teil des Unterlahnkreises im Regierungsbezirk Wiesbaden.
Erst im Rahmen dieser Neuordnung werden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Rechtsprechung in erster Instanz, die bisher durch das Amt vorgenommen wurde, wurden zunächst die richterlichen Beamten in den Ämtern zuständig und zum 1. September 1867 das Amtsgericht Diez gebildet. Aber auch nach der Kreisgründung blieb die bisherige Amtsstruktur erhalten. Die Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 regelte: „Die Amtsbezirke als engere Verwaltungsbezirke in ihrer bisherigen Begrenzung bestehen“. Die ehemaligen Ämter bildeten die vier Bezirke des Kreises. Gemäß § 13 der Kreisverfassung entsendeten die Bezirke also die ehemaligen Ämter jeweils sechs Vertreter in den neuen Kreistag. Der Amtmann hatte die Aufsicht über die Ortspolizei und Organ des Landrates.
Mit der Verwaltungsreform von 1885/1886 wurden die Ämter endgültig aufgelöst.
Amtmänner Bearbeiten
- 1816–1823: Albert Flach
- 1823–1837: Christian Milchsack
- 1837–1848: Carl Friedrich Vietor
- 1848–1849: Ernst Heinrich Wolf(f)
- 1854–1857: Wilhelm Heinrich Viktor Gödecke
- 1857–1864: Friedrich Rath
- 1864–1866: Friedrich Rüffer
- 1866–1867: Moritz Carl Christian Philipp Freiherr von Gagern
- 1868–1871: Max Freiherr von Dungern
- 1872–1877: Joseph Rolshoven
- 1877–1881: Friedrich Max Pieschel
- (1881–1884): Friedrich Ernst Georg Freiherr von Hardenberg
- (1884): Julius von Seel
- (1885–1886): Richard Dagobert Hermann Freiherr von Roëll
Literatur Bearbeiten
- Thomas Klein: Band 11: Hessen-Nassau, der Reihe: Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, 1979, ISBN 3-87969-126-6, S. 146–148
Einzelnachweise Bearbeiten
- Verordnungsblatt des Herzogthums Nassau vom 7. Juny 1816 (Online)
- Peter Adolph Winkopp: Neuestes Staats-, Zeitungs-, Reise-, Post- und Handlungs-Lexikon oder geographisch-historisch-statistisches Handbuch von allen fünf Theilen der Erde: Enthaltend eine genaue und vollständige Beschreibung aller in den fünf Erdtheilen befindlichen Staaten,... , Band 1, 1804, S. 1107, online
- Annalen des Vereins für Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung: 10. Band, 1870, S. 326 (Online)
- Deutschland und seine Bewohner, Dritter Band. Online bei Google Books
- Gesetz vom 4. April 1849 (VBl S. 87); Gesetz, die Vollziehung des Gesetzes über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der unteren Instanz betreffend vom 31. Mai 1849, (VBl S. 409)
- Gesetz vom 24. Juli 1854 (Bvl. S. 160)
- Intelligenzblatt für Nassau vom 11. März 1867, Königliche Verordnung, Seite 111 (Online)
- VO vom 26. Juni 1867, GS S. 1094
- Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 Beilage zum Intelligenzblatt für Nassau vom 11. März 1867, § 8 und 9
- GS 1885, S. 229