Das Amt Herborn war bis 1806 und 1813 bis 1815 ein Nassau-Oranisches und ab 1816 ein herzoglich nassauisches Amt mit Sitz in Herborn. Das Amt ging 1866 im Dillkreis auf.
Geschichte Bearbeiten
Oranien Bearbeiten
Die Herborner Mark kam mit dem Ende der Dernbacher Fehde 1336 endgültig in den Besitz der Nassauer Grafen.
1787 bestand das Amt Herborn aus Amdorf, Ballersbach, Bicken, Breitscheid, Burg Erdbach, Fleisbach, Guntersdorf, Herborn, Herbornseelbach, Hirschberg, Hörbach, Medenbach, Merkenbach, Offenbach, Roth, Schönbach, Sinn und Uckersdorf.
1806 fiel das Amt an das Großherzogtum Berg. Im Großherzogtum Berg wurden die Ämter aufgelöst und stattdessen Kantone eingerichtet. In Hadamar entstand der Kanton Herborn. Bald nach der Völkerschlacht bei Leipzig löste sich das Großherzogtum auf und Nassau-Oranien erhielt seine Gebiete wieder zurück. Nach der Rückgabe an Nassau-Oranien wurden 1813 daraus die bisherigen oranischen Ämter, darunter das Amt Herborn in alter Form wiedereingerichtet.
Herzogtum Nassau Bearbeiten
Am 31. Mai 1815 trat Oranien die Erblande an Preußen ab. Preußen tauschte wiederum die Gebiete mit dem Herzogtum Nassau, so dass das Amt Herborn nun Teil des Herzogtums wurde. Bei der Ämterreform am 1. Juli 1816 blieb das Amt Herborn bestehen, wurde aber umfangreich erweitert. Es bestand bis 1866 aus Herborn, Amdorf, Arborn, Ballersbach, Beilstein mit Wallendorf, Bicken, Breitscheid, Burg, Driedorf, Eisemroth, Erdbach, Fleisbach, Guntersdorf, Gusternhain, Haiern, Heiligenborn, Heisterberg, Herbornseelbach, Hirschberg, Hohenroth, Hörbach, Mademühlen, Medenbach, Merkenbach, Münchhausen, Nenderoth, Oberndorf, Odersberg, Offenbach, Rabenscheid, Rodenberg, Rodenroth, Roth, Schönbach, Seilhofen, Sinn, Tringenstein, Uckersdorf, Übernthal, Waldaubach und Wallenfels.
Der Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau 1822/23 gibt folgendes an:
- Flächen: 69.272 Steuernormalmorgen (wobei ein Morgen entsprechen 2500 m²), mit 194 Morgen Gebäudestellen, 52 Morgen Gartenland, 17.606 Morgen Ackerland, 16.577 Morgen Wiesen, 43 Morgen Weiher, 22.361 Morgen Hochwald, 5149 Morgen Niederwald, 12.681 Morgen Trieschland (abwechselnde 3 bis 5-jährige Acker- und 10 bis 20-jährige Wiesennutzung) und Weideplätze, 609 Morgen nicht besteuerte Liegenschaften.
- Gemeinden: 41 Gemeindebezirke bestehend aus 2 Städten, 40 Dörfern und 50 Hőfen und Mühlen.
- Bevölkerung: 13.205 Einwohner in 3290 Familien, davon 13.131 evangelisch christliche, 25 Katholiken und 40 Juden.
- Viehstand: 128 Pferde, 31 Esel und Maulesel, 10,085 Stück Rindvieh, 10.300 Schafe, 3626 Schweine, 360 Ziegen und 573 Bienenstöcke.
- Einfacher Jahressteuersatz (kann auch mehrfach erhoben werden): 8694 fl. 12 kr.
- Amtsgemeinden:
- Herborn, Stadt: 2059 Einwohner in 522 Familien; „Stadt und Amtssitz, altes Schloß, eine Papier- zwei Mahl- und drei Lohmühlen.“
- Amdorf: 131 Einwohner in 38 Familien.
- Arborn: 392 Einwohner in 117 Familien; „eine Mühle.“
- Ballersbach: 289 Einwohner in 75 Familien; „eine Mühle.“
- Beilstein mit Wallendorf: 495 Einwohner in 108 Familien; „altes Schloß, die untere- und obere-Mahlmühle mit Oelmühle.“
- Bicken: 522 Einwohner in 122 Familien; „die Neumühle, dann eine Mahl- mit Oel- und 2 Schneid-Mühlen.“
- Breitscheid: 478 Einwohner in 99 Familien; „die Kohlmühle, ein Kalkofen.“
- Burg: 324 Einwohner in 68 Familien; „ein Eisenhammer, Mahl- und Schneidmühle.“
- Driedorf, Stadt: 454 Einwohner in 139 Familien; „zwei Ruinen von Schlössern, die Untere-, Damm-, und Obere-Mühle mit Oelmühle.“
- Eisemrod: 469 Einwohner in 136 Familien; „die Alt- und Meumühle.“
- Erdbach: 194 Einwohner in 52 Familien; „die Neu- und Altmühle.“
- Fleisbach: 312 Einwohner in 79 Familien.
- Gondesdorf: 139 Einwohner in 37 Familien; „zwei Mühlen.“
- Schusternhain: 228 Einwohner in 55 Familien.
- Haiern: 193 Einwohner in 47 Familien; „die Pfalzmühle.“
- Heiligenborn: 74 Einwohner in 22 Familien.
- Heisterberg: 127 Einwohner in 29 Familien.
- Herbornseelbach: 673 Einwohner in 150 Familien; „eine Mühle.“
- Hirschberg: 100 Einwohner in 24 Familien.
- Hohenroth: 159 Einwohner in 48 Familien.
- Hörbach: 290 Einwohner in 71 Familien; „eine Mühle.“
- Madenmühlen: 428 Einwohner in 119 Familien; „die Erbenmühle.“
- Medenbach: 281 Einwohner in 82 Familien; „Eisensteingrube.“
- Merkenbach: 328 Einwohner in 78 Familien; „die Neumühle, eine Ziegekhütte, ein Kalkofen.“
- Münchhausen: 232 Einwohner in 58 Familien.
- Nenderoth: 266 Einwohner in 55 Familien, „die Sauerbornsmühle “
- Oberndorf: 199 Einwohner in 49 Familien; „die Pauschenberger Mühlen.“
- Odersberg: 179 Einwohner in 50 Familien.
- Offenbach: 495 Einwohner in 118 Familien; „eine Mühle, ein Kalkofen.“
- Rabenscheid: 233 Einwohner in 61 Familien; „die Rabenscheider- und Petrysmühle.“
- Rodenberg: 132 Einwohner in 30 Familien.
- Rodenroth: 265 Einwohner in 60 Familien.
- Roth: 321 Einwohner in 58 Familien.
- Schönbach: 383 Einwohner in 94 Familien; „die Sauermühle, die oberste Mahl- und Oelmühle.“
- Seilhofen: 157 Einwohner in 30 Familien; „die Neumühle.“
- Sinn: 265 Einwohner in 60 Familien; „ein herrschaftlicher Hof, eine Mahl- und eine Papiermühle.“
- Tringenstein: 189 Einwohner in 45 Familien; „Schloßruine.“
- Uckersdorf: 337 Einwohner in 86 Familien; „eine Papier- eine Mahl- und eine Schneidmühle.“
- Uebernthal: 206 Einwohner in 48 Familien; „eine Mahl- und eine Oelmühle.“
- Waldaubach: 227 Einwohner in 58 Familien.
- Wallenfells: 70 Einwohner in 13 Familien.
Im Jahr 1836 wurde das Amt Herborn wie folgt beschrieben:
„Das Amt Herborn, von den 98.436 Morgen des Amtes Herborn sind 274 Morgen Gebäudestellen, 76 Morgen Gartenland, 25.252 Morgen Ackerland, 15.181 Morgen Wiesen, 57 Morgen Weiher, 39.215 Morgen Waldungen, 16.587 Morgen Dreschland und Waideplätze und 1.794 Morgen nicht besteuerte Liegenschaften. In den 2.508 Wohnhäusern leben 3.544 Familien oder 14.467 Menschen, unter welchen 14.358 Evangelische, 54 Katholiken und 55 Juden sind.
Herborn, unter 25° 57' 45" Länge und 50° 4' 10" Breite, ummauerte Stadt mit 4 Thoren, an der Dille, mit 2 Kirchen, etwa 400 Häusern und 2.100 Einwohnern, welche Papier, thönerne Pfeifen, Tabak, Leinewand, Strümpfe und Leder liefern, Altes Schloß.
Driedorf, unter 25° 50' 40" Länge und 50° 37' 50" Breite, Städtchen mit den Trümmern zweier Schlösser und 600 Einwohnern.“
Nach der Märzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft. Für die Verwaltung wurden 10 Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt. Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Herborn wurden vom Kreisamt Herborn wahrgenommen, die Rechtsprechung vom Justizamt Herborn. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Ämter wiederhergestellt.
Preußen Bearbeiten
Mit der Annexion Nassaus durch Preußen wurden auch die Ämter in ihrer alten Form aufgelöst und durch Kreise ersetzt. Das Amt Hadamar bildete 1867 gemeinsam mit dem Dillenburg den Dillkreis. Erst im Rahmen dieser Neuordnung wurden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Rechtsprechung in erster Instanz, die bisher durch das Amt vorgenommen wurde, wurde, zunächst die richterlichen Beamte in den Ämtern zuständig und zum 1. September 1867 das Amtsgericht Herborn gebildet.
Aber auch nach der Kreisgründung bleibt die bisherige Amtsstruktur erhalten. Die Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 regelte: „Die Amtsbezirke als engere Verwaltungsbezirke in ihrer bisherigen Begrenzung bestehen“. Die ehemaligen Ämter bilden die Bezirke des Kreises. Gemäß § 13 der Kreisverfassung entsendeten die Bezirke, also die ehemaligen Ämter, jeweils sechs Vertreter in den neuen Kreistag. Der Amtmann hatte die Aufsicht über die Ortspolizei und Organ des Landrates.
Mit der Verwaltungsreform von 1885/1886 wurden die Ämter endgültig aufgelöst.
Amtmänner Bearbeiten
Herzogtum Nassau Bearbeiten
- 1816–1831: Friedrich Reinhard Helmrich
- 1832–1837: Carl Schenck
- 1837–1840: Heinrich Ernst Schwab
- 1840–1845: Gustav Knisel
- 1845–1849: Wilhelm Rullmann
- 1854–1861: Gustav Knisel
- 1861–1864: Karl Schellenberg
- 1864–1873: Friedrich Bäntsch
- 1873–1884: Benno Julius Rudolph Freiherr von Eberstein
- (1884–1886): Friedrich Johannes Klein
Literatur Bearbeiten
- Thomas Klein: Band 11: Hessen-Nassau, der Reihe: Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, 1979, ISBN 3-87969-126-6, S. 154–155
- Staats- und Adresshandbuch für das Herzogtum Nassau für das Jahr 1821, S. 72 ff.
Einzelnachweise Bearbeiten
- Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau 2022/ 23 Online bei Google Books S. 74 ff.
- Deutschland und seine Bewohner, Dritter Band. Online bei Google Books S. 175 f.
- Gesetz vom 4. April 1849 (VBl S. 87); Gesetz, die Vollziehung des Gesetzes über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der unteren Instanz betreffend vom 31. Mai 1849, (VBl S. 409).
- Gesetz vom 24. Juli 1854 (Bvl. S. 160).
- VO vom 26. Juni 1867, GS S. 1094
- Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 Beilage zum Intelligenzblatt für Nassau vom 11. März 1867, § 8 und 9
- GS 1885, S. 229