Das Amt Nassau war von 1775 bis 1806 ein gemeinsames verschiedener Zweige des Hauses Nassau und ab 1816 ein herzoglich nassauisches Amt mit Sitz in Nassau. Das Amt ging 1867 im Unterlahnkreis auf.
Geschichte Bearbeiten
HRR Bearbeiten
Burg und Amt Nassau waren das Kernland des gleichnamigen Adelsgeschlecht. Daher wurde das Amt bei den vielen Teilungen des Hauses Nassau als Gemeinschaft mehrere Zweige des Hauses Nassau geführt. 1255 teilte sich das Haus Nassau in die Ottonische und Walramische Linie. Die Ottonische Hälfte des Amtes blieb als Besitz von Nassau-Dillenburg, seit 1607 Nassau-Diez und seit 1743 als Nassau-Oranien ungeteilt. Die Walramische Linie wurde mehrfach geteilt und wieder vereint. 1559 erhielt Nassau-Idstein und Nassau-Weilburg je die Hälfte der walramischen Hälfte. Das Nassau-Idsteiner Viertel kam 1721 an Nassau-Usingen, das 1781 in Austausch dazu das Nassau-Weilburger Viertel erwarb. Damit war aus dem dreiherrischen Amt ein zweiherrisches geworden.
Herzogtum Nassau Bearbeiten
Das Herzogtum Nassau entstand aus 39 vorher selbstständigen Teilen und Territorien sehr unterschiedlicher Herkunft. So hatte Nassau im Reichsdeputationshauptschluss 1803 eine Reihe von mediatisierten und im Zusammenhang mit der Bildung des Rheinbundes Gebiete erhalten. Im Wiener Kongress wurden 1816 darüber hinaus umfangreiche Gebietstausche mit Preußen und kleinere mit dem Kurfürstentum Hessen und dem Großherzogtum Hessen vereinbart. Dies machte ein Neuaufteilung der Ämter erforderlich. Dies erfolgte mit der Ibell’sche Verwaltungsreform (1816) nach der das Herzogtum Nassau aus 28 Ämtern bestand.
Das Amt Nassau bestand nach 1816 aus folgenden Orten:
Ort | vorherige Zuordnung (vor 1803) |
---|---|
Nassau | Gemeinschaft Nassau-Usingen/Nassau-Oranien |
Becheln | Gemeinschaft Nassau-Usingen/Nassau-Oranien |
Bergnassau | Gemeinschaft Nassau-Usingen/Nassau-Oranien |
Dausenau | Gemeinschaft Nassau-Usingen/Nassau-Oranien |
Dienethal | Gemeinschaft Nassau-Usingen/Nassau-Oranien |
Hömberg | Gemeinschaft Nassau-Usingen/Nassau-Oranien |
Misselberg | Gemeinschaft Nassau-Usingen/Nassau-Oranien |
Oberwies | Gemeinschaft Nassau-Usingen/Nassau-Oranien |
Scheuern | Gemeinschaft Nassau-Usingen/Nassau-Oranien |
Sulzbach | Gemeinschaft Nassau-Usingen/Nassau-Oranien |
Zimmerschied | Gemeinschaft Nassau-Usingen/Nassau-Oranien |
Ems | 50 %: Gemeinschaft Nassau-Usingen/Nassau-Oranien und 50 % Gemeinschaft Hessen-Darmstadt/Nassau-Oranien |
Kemmenau | 50 %: Gemeinschaft Nassau-Usingen/Nassau-Oranien und 50 % Gemeinschaft Hessen-Darmstadt/Nassau-Oranien |
Lollschied | Niedergrafschaft Katzenelnbogen |
Niedertiefenbach | Niedergrafschaft Katzenelnbogen |
Pohl | Niedergrafschaft Katzenelnbogen |
Roth | Niedergrafschaft Katzenelnbogen |
Kördorf | Vierherrisch |
Obernhof | Nassau-Oranien (einschließlich der Herrschaft Langenau) |
Gutenacker | Hessen-Darmstadt |
Bad Ems | Gemeinschaft Hessen-Darmstadt/Nassau-Oranien |
Seelbach | Reichsunmittelbar |
Kalkofen | Reichsunmittelbar |
Winden | Kurtrier |
Weinähr | Kurtrier |
Der Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau 1822/23 gibt folgendes an:
- Flächen: 46.527 Steuernormalmorgen (wobei ein Morgen 2500 m² entsprechen), mit 139 Morgen Gebäudestellen, 139 Morgen Gartenland, 15.413 Morgen Ackerland, 3081 Morgen Wiesen, 320 Morgen Weinberge, 3 Morgen Weiher, 12.689 Morgen Hochwald, 12.094 Morgen Niederwald, 908 Morgen Trieschland (abwechselnde 3 bis 5-jährige Acker- und 10 bis 20-jährige Wiesennutzung), Weideplätze etc., 1541 Morgen nicht besteuerte Liegenschaften.
- Gemeinden: 29 Gemeindebezirke bestehend aus eine Stadt, 3 Flecken, 28 Dörfern und 71 Hőfen und Mühlen.
- Bevölkerung: 9511 Einwohner in 2313 Familien, davon 7339 evangelisch christliche, 1938 Katholiken, 4 Mennoniten und 230 Juden.
- Viehstand: 260 Pferde, 64 Esel und Maulesel, 5367 Stück Rindvieh, 6917 Schafe, 1582 Schweine, 487 Ziegen und 423 Bienenstöcke.
- Einfacher Jahressteuersatz (kann auch mehrfach erhoben werden): 5284 fl. 58 kr.
- Amtsgemeinden:
- Nassau, Stadt: 972 Einwohner in 245 Familien; „Stadt und Amtssitz, mit dem Stammschloß des Nassauischen Hauses und der Burg zum Stein, die beiden Höfe Gutenau, eine Mahl-, Loh-, und Oelmühle.“
- Attenhausen: 373 Einwohner in 96 Familien; „die 2 Saalscheider-, Gillen- und Pfaffen-Mühle.“
- Becheln: 256 Einwohner in 72 Familien; „Zippenheimer Mühle.“
- Bergnassau und Scheuern, Flecken: 371 Einwohner in 91 Familien; „der Erbleihweinhof, das Nonnenhöfchen, die zwei Scheurer- und Langenauer-Mühle, Kalkofen und Ziegelhütte.“
- Bremberg: 335 Einwohner in 74 Familien; „Reidhoferhof, Häuserhof, die Stockenberger- und zwei Bischoffs-Mühlen.“
- Dausenau, Flecken: 537 Einwohner in 150 Familien; „Hof Mauch, fünf Mahl- und eine Lohmühle.“
- Dessighofen: 128 Einwohner in 34 Familien; „zwei Mühlen.“
- Dinethal: 122 Einwohner in 33 Familien; „die Oel-, Dienethaler- und herrschaftliche Pfaffenmühle.“
- Dornholzhausen: 201 Einwohner in 51 Familien; „ein Hof, die Lumpen- und Lochmühle.“
- Ems mit Badems und Dorfems, Flecken: 1194 Einwohner in 259 Familien; „der von Thungensche Hof, ein Hüttenwerk, eine Mühle mit Oelgang, zwei Mahl- und eine Oelmühle .“
- Geisig: 246 Einwohner in 29 Familien; „Geisiger-, Hartenfelse-, Happes-, oberste u unterste Dick-Mühle.“
- Gutenacker: 183 Einwohner in 42 Familien; „Justische Mühle.“
- Hömberg: 231 Einwohner in 53 Familien.
- Kemmenau: 198 Einwohner in 44 Familien.
- Kördorf: 447 Einwohner in 107 Familien; „Köbelerhof, Reifen- und Neuwager-Mühle.“
- Lollschied: 223 Einwohner in 50 Familien; „Stammel- und Langenauer-Mühle, Waldschmiede.“
- Misselberg: 56 Einwohner in 13 Familien.
- Niedertiefenbach: 256 Einwohner in 56 Familien; „Hof Bleidenbach-, Jammerthales-, Mahl- und Oelmühle.“
- Obernhof: 283 Einwohner in 62 Familien; „Burg Langenau, Pulvermühle, Obernhofer Hüttenwerk.“
- Oberwies: 60 Einwohner in 15 Familien; „Hof Gieshübel.“
- Pohl: 183 Einwohner in 46 Familien; „Uhus-Mühle.“
- Roth: 209 Einwohner in 43 Familien; „die Neu-, Hansen- und eine Papiermühle.“
- Schweighausen: 120 Einwohner in 30 Familien; „Appelsbacher Mühle.“
- Seelbach mit Kalkofen: 335 Einwohner in 75 Familien; „Kloster Arnstein, Höfe Holrich und Saalscheid, Klostermühle.“
- Singhofen: 894 Einwohner in 214 Familien; „der Bubenborner, Arnsteiner, Saarbrück`sche und von Stein´sche Hof, die Alt- und Neubeckers-, Tanner-, Neumanns-, Neu- und Schulmühle.“
- Sulzbach: 137 Einwohner in 35 Familien; „zwei Mühlen.“
- Weinähr: 363 Einwohner in 104 Familien; „Hof Eschenau, Weinåhrer Hüttenwerk, Arnsteiner Ober- und Unter-Mühle.“
- Winden: 525 Einwohner in 136 Familien.
- Zimmerscheid: 83 Einwohner in 21 Familien.
Im Jahr 1836 wurde das Amt Nassau wie folgt beschrieben:
„Das Amt Nassau. Von den 66.354 Morgen des Amtes Nassau kommen 202 Morgen auf Gebäudestellen, 205 Morgen auf Gärten, 22.301 Morgen auf das Ackerland, 4.402 Morgen auf die Wiesen, 425 Morgen auf Weinberge, 2 Morgen auf Weiher, 1.113 Morgen auf Dreschland und Waideplätze und 2.248 Morgen auf nicht besteuerte Liegenschaften. In den 1.836 Wohnhäusern leben 11.014 Menschen in 2.617 Familien. Unter den Einwohnern sind 8.344 Evangelische 2.420 Katholiken und 250 Juden.
Nassau, unter 25° 27' 50" Länge und 50° 18' 50" Breite, an der Lahn, ummauertes Städtchen mit etwa 150 Häusern und 1.080 Einwohnern.
Bergnassau und Scheuern, Nassau gegenüber, links an der der Lahn, Flecken mit dem Stammschlosse des nassauischen Hauses und der Burg zum Stein und 440 Einwohnern.
Ems, Bad Ems und Dorfems das Amasia oder Embasis der Alten, unter 25° 24' Länge und 50° 19' 40" Breite, in früheren Zeiten auch Hembesse dann Eyms genannt, eines der ältesten deutschen Bäder, liegt in engem Thale auf der rechten Seite der Lahn, ist ein Flecken, welcher mehre schöne große Häuser und 1.700 Einwohner hat. Der Ort ist vorzüglich berühmt wegen seiner vielen (17 bis 37° warmen) Quellen.
Singhofen, 3⁄4 Meilen südsüdöstlich von Nassau, Dorf mit 980 Einwohnern.“
Nach der Märzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft. Für die Verwaltung wurden 10 Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt. Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Nassau wurden vom Kreisamt Nassau wahrgenommen, die Rechtsprechung vom Justizamt Nassau. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Ämter wiederhergestellt.
Preußen Bearbeiten
Mit der Annexion Nassaus durch Preußen wurden auch die Ämter in ihrer alten Form aufgelöst und durch Kreise ersetzt. Das Amt Nassau bildete 1867 gemeinsam mit den Ämtern Diez, Limburg und Nastätten den Unterlahnkreis. Erst im Rahmen dieser Neuordnung wurden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Rechtsprechung in erster Instanz, die bisher durch das Amt vorgenommen wurde, wurde, zunächst die richterlichen Beamte in den Ämtern zuständig und zum 1. September 1867 das Amtsgericht Nassau gebildet.
Aber auch nach der Kreisgründung bleibt die bisherige Amtsstruktur erhalten. Die Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 regelte: „Die Amtsbezirke als engere Verwaltungsbezirke in ihrer bisherigen Begrenzung bestehen“. Die ehemaligen Ämter bilden die Bezirke des Kreises. Gemäß § 13 der Kreisverfassung entsendeten die Bezirke, also die ehemaligen Ämter, jeweils sechs Vertreter in den neuen Kreistag. Der Amtmann hatte die Aufsicht über die Ortspolizei und Organ des Landrates.
Mit der Verwaltungsreform von 1885/1886 wurden die Ämter endgültig aufgelöst.
Amtmänner Bearbeiten
- Simon Moritz von Bethmann 1715–1725
Herzogtum Nassau Bearbeiten
- Georg Daniel Raht (1811, 1813)
- Georg Christian Sandberger 1816
- Carl Koch 1816–1822
- Georg Christian Sandberger 1822–1832
- Cäsar Gies(s)e 1832–1835
- Arnold von Sachs 1835–1848
- Christian Friedrich Magdeburg 1854–1860
- Ernst Heinrich Wolf(s) 1860–1867
- Johann Karl Friedrich Othmar Schlosser (1867)1868–1886
Literatur Bearbeiten
- Thomas Klein: Band 11: Hessen-Nassau, der Reihe: Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, 1979, ISBN 3-87969-126-6, S. 169–170
Einzelnachweise Bearbeiten
- Staatsverträge vom 31. Mai 1815 und 23. August 1816 VB 1815, S. 97 ff. VB 1816, S. 237.
- Annalen des Vereins für Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung: 10. Band, 1870, S. 326–327 (Online)
- Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau 2022/ 23 Online bei Google Books S. 105 ff.
- Deutschland und seine Bewohner, Dritter Band. Online bei Google Books S. 181.
- Gesetz vom 4. April 1849 (VBl S. 87); Gesetz, die Vollziehung des Gesetzes über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der unteren Instanz betreffend vom 31. Mai 1849, (VBl S. 409).
- Gesetz vom 24. Juli 1854 (Bvl. S. 160).
- VO vom 26. Juni 1867, GS S. 1094
- Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 Beilage zum Intelligenzblatt für Nassau vom 11. März 1867, § 8 und 9
- GS 1885, S. 229