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Negatives Stimmgewicht auch inverser Erfolgswert bezeichnet einen Effekt bei Wahlen bei dem sich Wahlerstimmen gegen den Wahlerwillen auswirken also entweder Stimmen fur eine Partei die fur diese einen Verlust an Abgeordnetenmandaten bedeuten oder Stimmen die fur eine Partei nicht abgegeben werden und dieser mehr Sitze einbringen dies fuhrt zu strategischen Wahl Er widerspricht dem Prinzip der Gleichheit der Wahl wonach jede Stimme gleich viel zahlen soll und verletzt den Anspruch dass sich die Stimme nicht explizit gegen den Wahlerwillen auswirken darf In Deutschland ist der Effekt des negativen Stimmgewichts nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3 Juli 2008 mit den verfassungsrechtlichen Grundsatzen der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl nicht zu vereinbaren Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung fur Wahlen zum Deutschen Bundestag 1 1 Bundesverfassungsgerichtsurteil 2008 1 2 Bundesverfassungsgerichtsurteil 2012 1 3 Auftreten im geltenden Bundestagswahlrecht 2 Sonstiges Auftreten 3 Verallgemeinerung 4 Allgemeines Beispiel 4 1 Beschreibung 4 2 Tabellendarstellung 5 Anderungsmoglichkeiten 6 Rechtspolitische Diskussion 6 1 Normenkontrollklagen 6 1 1 Abstrakte Normenkontrolle 1995 96 6 1 2 Normenkontrollklagen 2011 6 2 Wahlprufungen wegen negativem Stimmgewicht 6 2 1 Prufungen durch den Deutschen Bundestag 6 2 2 Verfassungsgerichtliche Prufung der Bundestagswahl 1998 6 2 3 Verfassungsgerichtliche Prufung der Bundestagswahl 2002 6 2 4 Verfassungsgerichtliche Prufung der Bundestagswahl 2005 7 Auftreten bei Bundestagswahlen 7 1 Wahl des Deutschen Bundestages bis 1998 7 2 Wahl des Deutschen Bundestages 2002 7 3 Wahl des Deutschen Bundestages 2005 8 Siehe auch 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseBedeutung fur Wahlen zum Deutschen Bundestag BearbeitenBei den Bundestagswahlen bis einschliesslich 2009 wurde zuerst festgestellt wie viele Mandate einer Partei nach der Zweitstimmenverteilung bundesweit zustehen Im zweiten Schritt werden diese Mandate abhangig von den Zweitstimmenergebnissen in den einzelnen Bundeslandern auf die Lander verteilt Schliesslich wird in jedem Land einzeln gepruft wie viele Mandate die Partei dort bereits durch Direktmandate in Wahlkreisen erhalten hat Die ubrigen Mandate die der Partei in diesem Bundesland zustehen werden anhand der jeweiligen Landesliste der Partei zugeteilt Dabei kann es zu Uberhangmandaten kommen Hat eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate bekommen als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen behalt sie trotzdem alle Direktmandate Mandate die uber die Zahl der ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehenden Mandate hinausgehen nennt man Uberhangmandate Eventuelle Ausgleichsmandate fur die anderen Parteien gab es fruher nicht Dabei kann es durch folgendes Szenario zu einem negativen Stimmgewicht kommen Angenommen eine Partei erhalt im Bundesland A ein Uberhangmandat Wurde sie nun in diesem Bundesland zusatzliche Zweitstimmen gewinnen kann das dazu fuhren dass die Gesamtzahl der ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehenden Sitze unverandert bleiben wurde sich jedoch deren Verteilung zwischen den Bundeslandern andert Die zusatzlichen Zweitstimmen konnen so zur Folge haben dass die Partei nach dem Zweitstimmenergebnis im Bundesland A ein Mandat mehr dafur jedoch in einem anderen Bundesland B ein Mandat weniger erhalt Durch das im Land A hinzugewonnene Mandat wurde jedoch das Uberhangmandat wegfallen so dass die Partei aus dem Land A keinen zusatzlichen Abgeordneten in den Bundestag entsenden konnte Im Bundesland B bekame sie jedoch ein Mandat weniger sofern sie dort keine Uberhangmandate erhalt Die Partei hatte also trotz mehr Zweitstimmen insgesamt ein Mandat eingebusst Bundesverfassungsgerichtsurteil 2008 Bearbeiten Von Seiten des Gesetzgebers gab es keine grosseren Anstrengungen dieses Phanomen zu beheben Nach einer entsprechenden Klage erklarte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3 Juli 2008 das bestehende Bundestagswahlrecht aufgrund der Moglichkeit eines negativen Stimmgewichts fur verfassungswidrig 1 Es verletze die Grundsatze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl Ein Wahlsystem das darauf ausgelegt ist oder doch jedenfalls in typischen Konstellationen zulasst dass ein Zuwachs an Stimmen zu Mandatsverlusten fuhrt oder dass fur den Wahlvorschlag einer Partei insgesamt mehr Mandate erzielt werden wenn auf ihn selbst weniger oder auf einen konkurrierenden Vorschlag mehr Stimmen entfallen fuhrt zu willkurlichen Ergebnissen und lasst den demokratischen Wettbewerb um Zustimmung bei den Wahlberechtigten widersinnig erscheinen 1 Der Gesetzgeber erhielt den Auftrag das Wahlgesetz bis zum 30 Juni 2011 so zu andern dass dieser Effekt kunftig nicht mehr moglich ist und die Wahlrechtsgrundsatze nicht mehr verletzt werden Am 30 September 2011 also deutlich nach Verstreichen der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Frist verabschiedete der Bundestag daraufhin mit den Stimmen von CDU CSU und FDP eine Wahlrechtsreform die das negative Stimmgewicht bei Wahlen weitgehend aufheben sollte 2 3 Da dieses Ziel aus Sicht von SPD und Grunen durch die Neuregelung nicht erreicht worden war reichte die Opposition eine Verfassungsbeschwerde ein Auch der Verein Mehr Demokratie kundigte eine Klage gegen die Wahlrechtsreform an und rief Interessierte zur Beteiligung auf Bis zum 12 Dezember 2011 wurden fast 3 000 auf diese Weise gesammelte Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht Die Beschwerdefuhrer waren der Auffassung dass der Effekt des negativen Stimmgewichts auch unter Geltung des geanderten Bundeswahlrechts in verfassungsrechtlich nicht hinnehmbarer Weise auftreten konne 4 Bundesverfassungsgerichtsurteil 2012 Bearbeiten Gemeinsam mit dem Organstreitverfahren und dem Normenkontrollverfahren verhandelte das Bundesverfassungsgericht am 5 Juni 2012 mundlich uber die Verfassungsbeschwerde 5 Am 25 Juli 2012 bestatigte das Gericht die Bedenken der Klager und erklarte die von Union und FDP beschlossene Neuregelung fur verfassungswidrig 6 7 Auch das 2011 geanderte Bundeswahlgesetz verstosse gegen die Grundsatze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien weil sie den Effekt des negativen Stimmgewichts ermoglicht Auch werde die Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien durch die Moglichkeit von mehr als 15 ausgleichslosen Uberhangmandaten verletzt was den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhaltniswahl aufhebt 8 Auftreten im geltenden Bundestagswahlrecht Bearbeiten Auch die im Mai 2013 in Kraft getretene Neuregelung der Sitzverteilung ist nicht frei von negativem Stimmgewicht Dies kann entstehen wenn bei der Verteilung auf Grundlage von festen Sitzzahlen je Land eine Partei durch zusatzliche Stimmen einen zusatzlichen Sitz erringt auf Kosten einer anderen Partei und dadurch die Zahl der Ausgleichsmandate reduziert wird oder entsprechend umgekehrt weniger Stimmen fur eine Partei zu zusatzlichen Ausgleichsmandaten fuhren wurden 2009 hatten bei Anwendung des jetzigen Zuteilungsverfahrens 7000 Stimmen mehr fur Partei Die Linke in Hamburg bei der Verteilung auf Landesebene dazu gefuhrt dass diese Partei einen zusatzlichen Sitz errungen und die CDU einen Sitz verloren hatte Dieser wegfallende Sitz fur die CDU hatte auf Bundesebene zusatzlich zu vier wegfallenden Ausgleichsmandaten gefuhrt Dadurch hatte sich der Bundestag von 671 auf 666 Sitze verkleinert und Die Linke hatte nur 84 statt 85 Sitze gehabt Bei der Bundestagswahl 2013 hatten 100 000 Stimmen mehr fur die SPD in Bayern dazu gefuhrt dass die SPD statt 193 nur 191 Sitze im Bundestag hatte und dass statt 631 nur 622 Sitze im Bundestag verteilt worden waren Sonstiges Auftreten BearbeitenBei Volksentscheiden ist es moglich dass ein negatives Stimmgewicht auftritt wenn sie einem Beteiligungsquorum unterliegen Stimmen gegen die Vorlage konnen dann dazu fuhren dass das Quorum uberhaupt erst uberschritten und die Vorlage angenommen wird Soweit Quoren bei Volksentscheiden uberhaupt fur sinnvoll erachtet werden setzt man diese zur Vermeidung eines negativen Stimmengewichts mittlerweile zunehmend uber ein Zustimmungsquorum um Ein negatives Stimmgewicht tritt manchmal auch bei anderen Wahlverfahren auf Die meisten anderen Typen negativer Stimmgewichte sind allerdings seltener und haben weniger Einfluss auf die Mandatsvergabe als der fur das Bundestagswahlrecht wesentliche Typ Negatives Stimmengewicht ist derzeit ausserhalb Deutschlands z B bei Parlamentswahlen in Tschechien und bei Landtagswahlen in den meisten osterreichischen Bundeslandern moglich Negative Stimmgewichte konnen sowohl unabhangig vom Sitzzuteilungsverfahren als auch unmittelbar in Zusammenhang mit dem Verfahren nach Hare und Niemeyer entstehen Stark anfallig fur negative Stimmgewichte sind beispielsweise Systeme mit Ausgleichsmandaten die bei einigen Landtagswahlen vergeben werden Ihre Ursache liegt meist im Hare Niemeyer spezifischen Alabama Paradoxon Ebenfalls spezifisch fur das Hare Niemeyer Verfahren oder fur die Abweichung von der Sitzzuteilung nach D Hondt ist die Moglichkeit des Sperrklausel Paradoxons Hierbei kann eine Partei weniger Sitze erhalten wenn sie mit einer grosseren Zahl von Stimmen eine andere Partei unter die Sperrklausel druckt Dieses Paradoxon kann besonders bei einer relativ kleinen Zahl zu vergebender Mandate auftreten Es taucht auch bei Stichwahlen und Instant Runoff Voting auf Verallgemeinerung BearbeitenDas Bundesverfassungsgericht benutzt den Begriff des negativen Stimmgewichts im Jahre 2012 in einem allgemeineren Sinne Demnach liegt das negative Stimmgewicht auch dann vor wenn die Sitzzahl einer Partei erwartungswidrig mit der auf eine konkurrierende Partei entfallenden Stimmenzahl korreliert 9 Ein Sitzzuteilungsverfahren das ermoglicht dass fur den Wahlvorschlag einer Partei insgesamt mehr Mandate erzielt werden wenn auf einen konkurrierenden Vorschlag mehr Stimmen entfallen widerspricht nach Aussage des Bundesverfassungsgerichts Sinn und Zweck einer demokratischen Wahl Die Wahlerstimmen wirken sich gegen den Wahlerwillen aus Allgemeines Beispiel BearbeitenBeschreibung Bearbeiten nbsp Schema zur Entstehung des negativen StimmgewichtsBei einer Bundestagswahl mit 5 980 000 gultigen Stimmen erhalte eine Partei P1 insgesamt 250 000 Zweitstimmen davon in Bundesland A 106 000 und in Bundesland B 144 000 A und B sind die einzigen Bundeslander In Land A erreiche die Partei durch die Erststimmen 11 Direktmandate in Land B 6 insgesamt also 17 Aufgrund der gesetzlichen Gesamtsitzzahl von 598 Sitzen im Deutschen Bundestag gemass 1 BWahlG ergeben sich fur P1 25 Sitze 598 Sitze 250 000 Stimmen 5 980 000 Stimmen 25 Sitze davon 11 Sitze Idealanspruch 10 60 fur Land A und 14 Sitze 14 40 fur Land B In Land A sind alle der Partei zustehenden Sitze bereits durch die Direktmandate besetzt In Land B hat die Partei nur 6 Direktmandate errungen die Differenz von 8 Sitzen wird durch das Nachrucken von Kandidaten aus der Landesliste B aufgefullt Im Endergebnis erhalt die Partei 25 Sitze Angenommen dass P1 bei ansonsten gleicher Stimmenzahl in Land A 5 000 Zweitstimmen weniger erhalten habe damit 101 000 Zweitstimmen und 5 975 000 Stimmen insgesamt ergibt sich aus der Zahl von 245 000 erzielten Zweitstimmen auch in diesem Falle ein Anspruch von 25 Sitzen Idealanspruch 24 52 Separat nach Landern gerechnet ergeben sich allerdings nur 10 Sitze 10 11 fur Land A 14 Sitze 14 41 fur Land B also insgesamt 24 Sitze Die Differenz von einem Sitz wurde durch einen zusatzlichen 15 Sitz fur Land B ausgeglichen besetzt von einem Kandidaten aus der Landesliste B Zusatzlich erhielte die Partei in Land A ein Uberhangmandat weil unabhangig von der Zweitstimmenverteilung 11 Kandidaten ein Direktmandat bekamen Im Endergebnis erhalt die Partei 11 15 26 Sitze P1 ware also mit 5 000 Zweitstimmen weniger mit 26 statt mit 25 Sitzen im Bundestag vertreten Es besteht eine Disproportion von 5 77 des Verhaltnisses der Stimmenzahl zur Anzahl der Mandate wahrend im Falle der 25 Sitze jeweils 10 000 Zweitstimmen fur einen Sitz erforderlich waren waren es im anderen Falle nur 9 423 1 Disproportion 1 245 000 26 250 000 25 5 77 Dieses Beispiel vernachlassigt zur Vereinfachung die Vorschrift des Bundeswahlgesetzes dass eine Partei die die absolute Mehrheit der Zweitstimmen erhalt automatisch auch die Mehrheit der Mandate bekommt Tabellendarstellung Bearbeiten Mandate aufgrund Zweitstimmen Ursprungliche Situation 5 000 Stimmen weniger in Land AWahler stimmen Ideal anspruch Landes listen sitze nach Hare Niemeyer Wahler stimmen Ideal anspruch Landes listen sitze nach Hare NiemeyerLand A 106 000 10 60 11 101 000 10 11 10Land B 144 000 14 40 14 144 000 14 41 14 1Insgesamt 250 000 25 00 25 245 000 24 52 25Endgultige Mandatsverteilung Landes listen sitze Direkt mandate Sitze Ergebnis Landes listen sitze Direkt mandate Sitze ErgebnisLand A 11 11 11 10 11 11 1 UM Land B 14 6 14 14 1 6 15Insgesamt 25 17 25 25 17 26 1 UM Die Partei erhalt paradoxerweise einen Sitz mehr im Parlament wenn 5000 Wahler weniger fur sie stimmen Anderungsmoglichkeiten BearbeitenDa das beschriebene negative Stimmgewicht unabhangig vom Sitzzuteilungsverfahren auftreten kann ist der im Marz 2008 im Bundeswahlgesetz erfolgte Wechsel vom Hare Niemeyer Verfahren zum Verfahren nach Sainte Lague Schepers keine Verbesserung Auch Ausgleichsmandate losen das Problem nicht da mindestens eine betroffene Partei regelmassig keine Ausgleichsmandate erhalt Das negative Stimmgewicht lasst sich vermeiden wenn das Entstehen interner Uberhangmandate verhindert wird Durch vier verschiedene Strategien konnte man das erreichen ohne das derzeitige Bundestagswahlrecht grundlegend zu verandern Interne Uberhangmandate konnten durch Verrechnung von Direkt und Listenmandaten schon auf Bundesebene verhindert werden wodurch andere Bundeslander weniger Listenmandate stellen wurden Scheidet ein Wahlkreisgewinner aus einem Uberhangland aus wurde ein Listenmandat in dem anderen Land wieder aufleben Derartige Modelle existieren schon langer Im Gegensatz zum derzeit gultigen Wahlrecht konnen sich bei ihnen auf internen Uberhangmandaten beruhende Mehrheiten innerhalb einer Wahlperiode durch den beschriebenen Effekt nicht verandern oder sogar in ihr Gegenteil verkehren Uberhangmandate konnten dadurch verhindert werden dass uberzahlige Direktmandate gestrichen wurden Eine solche Regelung galt in Bayern bei den Landtagswahlen von 1954 bis einschliesslich 1962 erhielt eine Partei mehr Direktmandate als ihr auf Grund des Stimmenanteils Sitze zustanden erhielten die Direktkandidaten mit der geringsten Stimmenzahl keinen Sitz Alternativ konnte die Regelung auch so ausgestaltet werden dass anstelle der Direktkandidaten mit der geringsten Stimmenzahl jene mit dem geringsten Stimmenanteil ausscheiden Mit der Abschaffung von Landeslisten und der Einfuhrung von Bundeslisten wurden interne Uberhangmandate ausgeschlossen Die Mandate konnten wie bei den Bundestagswahlen 1949 und 1953 proportional in den Bundeslandern verteilt werden wobei jedes Bundesland eine feste Sitzzahl ohne Uberhangmandate hatte Dies wurde jedoch zu grosseren Disproportionseffekten fuhren insbesondere zugunsten von Parteien die dort stark sind wo die Wahlbeteiligung unterdurchschnittlich ist am ehesten wurde die Linkspartei davon profitieren Es ware dann z B viel wahrscheinlicher als bisher dass eine Partei trotz weniger Stimmen mehr Sitze bekommt als eine andere Partei 10 1996 legte die Bundestagsfraktion von Bundnis 90 Die Grunen einen Gesetzesentwurf vor der u a das oben unter Nr 1 beschriebene Verrechnungsmodell umsetzt 11 um ein negatives Stimmgewicht auszuschliessen Nach 7 Abs 3 Bundeswahlgesetz wird folgender Absatz 4 eingefugt 4 Entfallen auf eine oder mehrere Landeslisten einer Partei Uberhangmandate so wird die Verteilung der auf die ubrigen Landeslisten dieser Listenverbindung entfallenden Sitze erneut vorgenommen Bei dieser Verteilung wird die Zahl der Wahlkreismandate in Abzug gebracht die in den Landern entstanden sind in denen Uberhangmandate aufgetreten sind Die verbleibenden Sitze werden unter Anrechnung der in den ubrigen Landern erlangten Wahlkreismandate entsprechend dem Verfahren nach 7 Abs 3 auf die Landeslisten verteilt Soweit hierbei erneut Uberhangmandate auftreten wird das Verfahren wiederholt bis keine Uberhangmandate mehr auftreten Damit sollten interne Uberhangmandate neutralisiert und so negative Stimmgewichte verhindert werden Der Bundestag lehnte mit den Stimmen der Bundestagsfraktionen von CDU CSU SPD und FDP den Entwurf ab und vertraute auf die Verringerung der Anzahl der Sitze auf 598 und einen neuen Wahlkreiszuschnitt Der Gesetzentwurf sah auch den Wegfall der Moglichkeit des Ausschlusses der Listenverbindung vor interne Uberhangmandate waren somit nicht mehr moglich gewesen Rechtspolitische Diskussion BearbeitenDas Phanomen des negativen Stimmgewichts wurde in der offentlichen Diskussion eher vernachlassigt Vor der Bundestagswahl 2002 haben die Nachrichtenmagazine Der Spiegel und Focus 12 uber die Thematik des negativen Stimmgewichts berichtet Bei Erfolgswertverzerrungen mangelt es oft an einer scharfen kausalen Zuordnung von Uberhangmandaten und negativen Stimmgewichten da sie haufig kumulativ zusammenwirken 1996 beschaftigte sich eine Reformkommission des Bundestags mit Wahlproblemen u a mit Uberhangmandaten und holte die Meinung von Experten wie die der Professoren Ernst Gottfried Mahrenholz Wolfgang Lower und Markus Heintzen ein Das Bundesinnenministerium entwickelte in diesem Zusammenhang u a das so genannte Kompensationsmodell I das eine Verrechnung ahnlich der oben angefuhrte Anderungsmoglichkeit 1 vorsieht Viele der damit befassten Mathematiker und Rechtswissenschaftler kritisieren das negative Stimmgewicht scharf und betrachten es als einen Defekt der mit dem Erfordernis der Gleichheit Freiheit und Unmittelbarkeit Transparenz einer Wahl unvereinbar ist Die Gleichheit der Wahl ist nach ihrer Meinung dadurch verletzt dass der Erfolgswert einer Stimme geringer ist namlich negativ als der Erfolgswert wenn man keine Stimme abgegeben hatte Die Freiheit der Wahl wird verletzt weil der Wahler in seiner Wahlentscheidung nicht mehr frei sei wenn er mit seiner Stimme der gewunschten Partei Schaden zufugen kann Dies konne einen Wahler verunsichern und davon abhalten seine Partei zu wahlen Schliesslich sehen sie die Unmittelbarkeit der Wahl als nicht gegeben an da durch den Defekt des notwendig dazwischen geschalteten mathematischen Berechnungsverfahrens die Stimmen fur eine Partei nicht mehr zu ihren Gunsten sondern zu ihren Lasten gezahlt werden konnen Der Wahlerwille werde nicht mehr unmittelbar in Mandate fur eine Partei umgerechnet sondern verfalscht Ein Wahler durfe seine Partei nicht wahlen um ihr seine Zustimmung auszudrucken Auch in vielen Verhaltniswahlverfahren kann ein negatives Stimmgewicht auftreten Allerdings ist die Unscharfe pro Partei ublicherweise auf hochstens ein Mandat beschrankt Ausserdem sind die meisten anderen Verfahren weniger anfallig als das des Bundestagswahlrechts Normenkontrollklagen Bearbeiten Abstrakte Normenkontrolle 1995 96 Bearbeiten 1995 liess die Regierung des Landes Niedersachsen Teile des Bundeswahlgesetzes vom Bundesverfassungsgericht uberprufen und trug explizit die Wirkung von negativen Stimmgewichten vor 13 Nach ihrer Auffassung erzeugten Uberhangmandate und negative Stimmgewichte eine Erfolgswertverzerrung in kumulativer Kausalitat die so gleichheitswidrig sei dass 6 und 7 BWahlG in wesentlichen Teilen verfassungswidrig und nichtig seien Sie verwies auf die Rechtsprechung des Gerichts und den Charakter des Bundestages als unitaristisches Parlament weshalb sich mindestens drei Anderungsmoglichkeiten anboten die Gleichheitsanforderungen von Art 38 GG zu erfullen Sie unterstrich die oben angefuhrte Anderungsmoglichkeit 1 Das Ergebnis der Anhorung des Bundeswahlleiters in dieser Sache stutzte den kritischen Befund im Antrag von Niedersachsen Das Gericht bestatigte mit den Stimmen der Richter Jentsch Kirchhof Kruis und Winter durch eine Patt Entscheidung das Bundeswahlgesetz Sie verwiesen auf die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers und dass es dabei zu systemimmanenten Erfolgswertverzerrungen kommen konne Die bisher gebildeten Massstabe in der Rechtsprechung seien jedoch nicht annahernd abschliessend und es sei moglich gar andere Ungleichheiten zuzulassen Nach Auffassung der Richter Grasshof Hassemer Limbach und Sommer ist das Wahlsystem im Umfang des Normenkontrollantrages verfassungswidrig und verletzt die Wahlgleichheit Gewiss habe der Gesetzgeber einen Spielraum fur notwendig gehaltene Gestaltungen jedoch nur im Rahmen der strengen Wahlgleichheit Notwendigkeit allein begrundet noch keine Berechtigung 14 Sie weisen darauf hin dass der o a Gesetzentwurf von Bundnis 90 Die Grunen die Probleme durch Uberhangmandate vollstandig lose Wegen des Gebots der richterlichen Selbstbeschrankung habe das Gericht zwar nicht vorzugeben welche legislativen Massnahmen das Parlament zu ergreifen habe Jedoch musse der Gesetzgeber eine davon ergreifen um der Verfassung gerecht zu werden Normenkontrollklagen 2011 Bearbeiten Als Reaktion auf die Wahlprufungsbeschwerde von 2005 beschloss der Deutsche Bundestag im September 2011 mit den Stimmen von CDU CSU und FDP eine Reform des Bundestagswahlrechts Es war das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik dass das Bundestagswahlrecht allein mit den Stimmen der Regierungskoalition und nicht im Konsens aller Parteien beschlossen wurde 15 Die spateren Wahlrechtsreformen von 2020 und 2023 wurden ebenfalls nur mit den Stimmen der jeweiligen Regierungsfraktionen beschlossen Die Wahlrechtsreform wurde im Vorfeld ausserst kontrovers diskutiert da sie nach Auffassung der Opposition die vom Bundesverfassungsgericht gerugten Missstande nicht grundsatzlich beseitigte sondern vielmehr fortschreibe und das Wahlrecht unnotig verkompliziere Sowohl SPD 16 Grune als auch Die Linke sahen ihre Rechte verletzt und reichten eine Normenkontrollklage ein Wahlprufungen wegen negativem Stimmgewicht Bearbeiten Prufungen durch den Deutschen Bundestag Bearbeiten Mit Berufung auf das negative Stimmgewicht wurden beim Deutschen Bundestag regelmassig Wahleinspruche eingelegt zuletzt zu den Bundestagswahlen 1998 17 18 2002 19 und 2005 20 Der Bundestag beschloss immer wie vom Wahlausschuss vorbereitet die Zuruckweisung der Einspruche da die Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes eingehalten wurden und die Entscheidung uber die Verfassungswidrigkeit von Regelungen des Bundeswahlgesetzes dem Bundesverfassungsgericht uberlassen ist Verfassungsgerichtliche Prufung der Bundestagswahl 1998 Bearbeiten Das Bundesverfassungsgericht verwarf 2001 zwei 21 unter anderem das negative Stimmgewicht anfuhrende Wahlprufungsbeschwerden Grunde dafur wurden jedoch weder in diesen A Limine Beschlussen noch in den Schreiben des Berichterstatters 22 genannt Verfassungsgerichtliche Prufung der Bundestagswahl 2002 Bearbeiten Eine Wahlprufungsbeschwerde zum vorgenannten Einspruch zur Bundestagswahl 2002 war aussergewohnlich lange beim Bundesverfassungsgericht anhangig In diesem Verfahren bezeichnete 23 im Jahre 2004 der damalige Berichterstatter des Gerichts Richter Jentsch beilaufig das mogliche Auftauchen von negativen Stimmgewichten als verfassungsrechtlich noch hinnehmbar Diese Auffassung wird per curiam in dieser Form nicht gestutzt Erst nach der Entscheidung vom 3 Juli 2008 in den Wahlprufungsverfahren zur folgenden Bundestagswahl 2005 entschied das Bundesverfassungsgericht unter Verweis auf das Urteil 24 Verfassungsgerichtliche Prufung der Bundestagswahl 2005 Bearbeiten Im Rahmen der Wahlprufung der Bundestagswahl 2005 wurden drei weitere Beschwerden erhoben 25 In zwei dieser Verfahren verhandelte das Bundesverfassungsgericht am 16 April 2008 Am 3 Juli 2008 verkundete der zweite Senat sein Urteil Nach Meinung der Karlsruher Richter ist das negative Stimmgewicht nicht mit dem Grundsatz der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl vereinbar 1 Damit erklarte das Bundesverfassungsgericht erstmals in einem Wahlprufungsverfahren eine Regelung des Bundeswahlgesetzes fur verfassungswidrig so dass eine Notwendigkeit zur gesetzlichen Neuregelung entstand Auftreten bei Bundestagswahlen BearbeitenWahl des Deutschen Bundestages bis 1998 Bearbeiten In der Geschichte der Bundestagswahlen ist das Auftreten des negativen Stimmgewichts bei den Bundestagswahlen 1990 1994 und 2002 nachgewiesen siehe Weblinks Ausserdem gibt es weitere Beispiele 1961 hatte die CDU Schleswig Holstein bei 39 671 Stimmen weniger ein Mandat mehr bekommen Im gleichen Jahr hatte die CDU Saarland bei 48 902 Stimmen weniger ein Mandat mehr bekommen 1983 hatte die SPD Bremen bei 73 622 Stimmen weniger ein Mandat mehr bekommen Ebenso hatte die SPD Hamburg bei 73 569 Stimmen weniger ein Mandat mehr bekommen 1987 hatte die CDU Baden Wurttemberg bei 18 705 Stimmen weniger ein Mandat mehr bekommen Die SPD hatte 1990 ein Mandat mehr bekommen wenn sie in Bremen 8 000 Stimmen weniger erhalten hatte Ebenso hatte die CDU wenn sie in Thuringen 2 600 Stimmen weniger erhalten hatte ein Mandat mehr erhalten Die CDU hatte 1994 jeweils ein Mandat mehr bekommen wenn sie in Baden Wurttemberg Mecklenburg Vorpommern Sachsen oder Sachsen Anhalt 19 089 Stimmen oder in Thuringen 13 629 Stimmen weniger erhalten hatte Die SPD hatte 1998 ein Mandat mehr bekommen wenn sie in Brandenburg 70 955 Stimmen weniger erhalten hatte oder aber in Sachsen Anhalt 21 323 Stimmen oder in Thuringen 21 228 Stimmen und gleichzeitig in Brandenburg 1 000 Stimmen weniger erhalten hatte Weiter gibt es diverse Falle in denen eine Partei weniger Mandate bekommen hatte wenn sie mehr Stimmen erhalten hatte Dies trifft zu auf die CDU Schleswig Holstein 1957 88 833 Stimmen mehr dann zwei Mandate weniger die CDU Saarland 1961 10 828 mehr dann ein Mandat weniger die SPD Schleswig Holstein 1980 7 809 Stimmen mehr dann ein Mandat weniger die SPD Bremen 1983 4 083 Stimmen mehr dann ein Mandat weniger die SPD Hamburg 1983 8 199 Stimmen mehr dann ein Mandat weniger die CDU Mecklenburg Vorpommern 1990 13 545 Stimmen mehr und gleichzeitig in Thuringen 1 000 Stimmen mehr dann ein Mandat weniger die CDU Sachsen Anhalt 1990 6 314 Stimmen mehr und gleichzeitig in Thuringen 1 000 Stimmen mehr dann ein Mandat weniger die CDU Thuringen 1990 66 693 Stimmen mehr dann ein Mandat weniger die SPD Bremen 1994 1 042 Stimmen mehr dann ein Mandat weniger die SPD Brandenburg 1994 73 403 Stimmen mehr dann ein Mandat weniger die SPD Hamburg 1998 16 651 Stimmen mehr dann ein Mandat weniger die SPD Mecklenburg Vorpommern 1998 6 628 Stimmen mehr dann ein Mandat weniger und die SPD Brandenburg 1998 4 015 Stimmen mehr dann ein Mandat weniger Wahl des Deutschen Bundestages 2002 Bearbeiten Bei der Bundestagswahl 2002 ging der SPD wegen 50 000 Zweitstimmen in Brandenburg zu viel ein Sitz verloren der sonst an die Bremer SPD Landeslistenkandidatin Cornelia Wiedemeyer gegangen ware Berechnung Gesamtstimmenzahl fur die Bundestagswahl 2002 Reale Stimmen verhaltnisse 50 000 SPD Stimmen in Brandenburg wenigerWahler stimmen Ideal anspruch Sitze nach Hare Niemeyer Wahler stimmen Ideal anspruch Sitze nach Hare NiemeyerSPD 18 488 668 246 95 247 18 438 668 246 56 247CDU 14 167 561 189 24 189 14 167 561 189 45 189CSU 4 315 080 57 64 58 4 315 080 57 70 58Bundnis 90 Die Grunen 4 110 355 54 90 55 4 110 355 54 96 55FDP 3 538 815 47 27 47 3 538 815 47 32 47gesamt nur Bundestagsparteien 44 620 479 596 26 596 44 570 479 596 26 596Das heisst die Gesamtgrundmandatszahl fur die SPD verbleibt trotz geringerer absoluter Stimmenzahl bei 247 Diese 247 Sitze werden nun entsprechend den in den Landern erreichten Stimmen der SPD vergeben Berechnung Sitze fur die SPD fur die Bundestagswahl 2002 Reale Stimmen verhaltnisse 50 000 SPD Stimmen in Brandenburg wenigerWahler stimmen fur SPD Ideal anspruch Sitze nach Hare Niemeyer Wahler stimmen Ideal anspruch Sitze nach Hare NiemeyerBaden Wurttemberg 1 989 524 26 58 27 1 989 524 26 65 27Bayern 1 922 551 25 68 26 1 922 551 25 75 26Berlin 685 170 9 15 9 685 170 9 18 9Brandenburg 707 871 9 46 10 657 871 8 81 9 1 Bremen 183 368 2 45 2 183 368 2 46 3 1 Hamburg 404 738 5 41 5 404 738 5 42 5Hessen 1 355 496 18 11 18 1 355 496 18 16 18Mecklenburg Vorpommern 405 415 5 42 5 405 415 5 43 5Niedersachsen 2 318 625 30 98 31 2 318 625 31 06 31Nordrhein Westfalen 4 499 388 60 11 60 4 499 388 60 27 60Rheinland Pfalz 918 736 12 27 12 918 736 12 31 12Saarland 295 521 3 95 4 295 521 3 96 4Sachsen 861 685 11 51 12 861 685 11 54 12Sachsen Anhalt 618 016 8 26 8 618 016 8 28 8Schleswig Holstein 743 838 9 94 10 743 838 9 96 10Thuringen 578 726 7 73 8 578 726 7 75 8gesamt nur SPD 18 488 668 247 247 18 438 668 247 247Obwohl also fur die SPD insgesamt 247 Sitze erhalten bleiben sorgen die 50 000 Stimmen weniger in Brandenburg fur eine Verschiebung des 10 brandenburgischen Mandats nach Bremen Dies stellt fur sich betrachtet noch kein Problem dar Ubersicht uber die Uberhangmandate UM Reale Stimmen verhaltnisse 50 000 SPD Stimmen in Brandenburg wenigerLandes listen sitze SPD Direkt mandate SPD Sitze Ergebnis Landes listen sitze SPD Direkt mandate SPD Sitze ErgebnisBaden Wurttemberg 27 7 27 27 7 27Bayern 26 1 26 26 1 26Berlin 9 9 9 9 9 9Brandenburg 10 10 10 9 10 10 1 UM Bremen 2 2 2 3 2 3Hamburg 5 6 6 1 UM 5 6 6 1 UM Hessen 18 17 18 18 17 18Mecklenburg Vorpommern 5 5 5 5 5 5Niedersachsen 31 25 31 31 25 31Nordrhein Westfalen 60 45 60 60 45 60Rheinland Pfalz 12 7 12 12 7 12Saarland 4 4 4 4 4 4Sachsen 12 4 12 12 4 12Sachsen Anhalt 8 10 10 2 UM 8 10 10 2 UM Schleswig Holstein 10 10 10 10 10 10Thuringen 8 9 9 1 UM 8 9 9 1 UM gesamt nur SPD 247 171 251 4 UM 247 171 252 5 UM Erst durch die Tatsache dass die brandenburgische SPD zehn Direktmandate und damit ein Mandat mehr als ihr nunmehr nach der Zweitstimmenzahl zusteht gewonnen hat entsteht ein Uberhangmandat wahrend gleichzeitig in Bremen ein zusatzliches Listenmandat entstanden ist Diese Kombination bringt der SPD 252 Sitze im Bundestag anstatt nur 251 ein Ebenfalls hatte die SPD insgesamt ein Mandat mehr wenn die brandenburgische SPD nur 549 Stimmen weniger bekommen hatte Dann hatte die SPD in Brandenburg einen Sitzanteil von 9 4491 und in Bremen 2 4497 d h in Brandenburg 9 Mandate plus 1 Uberhangmandat vorher 10 da Anteil 9 46 und in Bremen 3 vorher 2 da Anteil von 2 45 Es kann also vorkommen dass eine relativ geringe Anzahl von zu vielen Stimmen ein Mandat kostet Ein ahnliches Beispiel ist wenn die SPD in Berlin 55 000 Zweitstimmen weniger erhalten hatte Hier war es sogar nicht vollig ausgeschlossen dass dies im Rahmen einer Wahlprufung noch hatte eintreten konnen Mehrere Wahlprufungsbeschwerden hatten zum Ziel Zweitstimmen von Wahlern der Wahlkreise 86 und 87 Berliner PDS Wahlkreise streichen zu lassen Im Rahmen des Verfahrens wurden Anfang 2005 die Stimmen in Berlin neu ausgezahlt Allerdings ergab die Auszahlung dass nicht genugend SPD Stimmen abgezogen werden konnten um der SPD einen Mandatsgewinn zu bescheren Wahl des Deutschen Bundestages 2005 Bearbeiten Auch fur die Bundestagswahl 2005 ergaben sich wieder Uberhangmandate und negative Stimmgewichte Besondere Brisanz erhielt dies durch eine Nachwahl im Bundestagswahlkreis Dresden I am 2 Oktober 2005 im Freistaat Sachsen wo ein weiteres Uberhangmandat von insgesamt vier in Sachsen entstand Bemerkenswert ist dass durch die Nachwahl in einem Wahlkreis eines uberhangrelevanten Bundeslandes in isolierter Form die Wirkung fur das Land Sachsen und die Sitzverteilung beobachtet werden konnte quasi unter Laborbedingungen In Dresden durfte die CDU nicht mehr als 41 226 Zweitstimmen gewinnen sonst ware ihr eines der Uberhangmandate verloren gegangen da Sachsen dann ein Proporzmandat mehr zu Lasten Nordrhein Westfalens erhalten hatte In diesem Kontext wird zudem kritisch bewertet dass durch die Besonderheit der Nachwahlsituation konkret fur die Nichtabgabe von Zweitstimmen geworben werden konnte Im Vorfeld der Dresdner Nachwahl gipfelte dies in einer gemeinsamen Plakataktion von CDU und FDP in der ausdrucklich von beiden Parteien Erststimmen fur die CDU und Zweitstimmen fur die FDP gefordert wurden Daraus ist erkennbar dass die Vorhersehbarkeit negativer Stimmgewichte in Verbindung mit einer Nachwahl noch weitergehendere Probleme hinsichtlich der Gleichbehandlung sowohl aller Wahler und Parteien aufwirft als ohnehin schon bei einer Wahl an einem Wahltag Bei der Wahl im Wahlkreis Dresden I wurde dann ein massives Stimmensplitting beobachtet Dabei gelang es der CDU unter der kritischen Zweitstimmenmarke zu bleiben womit sie das Mandat aus der vorlaufigen Sitzverteilung behalten konnte Insgesamt waren bei der Bundestagswahl 2005 rund 6 5 Millionen Wahlerstimmen und 27 Bundestagssitze vom negativen Stimmgewicht betroffen 27 Siehe auch BearbeitenWahlerzuwachsparadoxon Alabama ParadoxonLiteratur BearbeitenBVerfGE 95 335 Uberhangmandate II Urteil vom 10 April 1997 abstrakte Normenkontrolle auf Antrag des Landes Niedersachsen 1995 96 BVerfGE 121 266 Landeslisten Urteil vom 3 Juli 2008 Joachim Behnke Von Uberhangmandaten und Gesetzeslucken In Aus Politik und Zeitgeschichte APuZ Beilage der Zeitschrift Das Parlament Bonn 52 2003 S 21 ISSN 0479 611X Dirk Ehlers Marc Lechleitner Die Verfassungsmassigkeit von Uberhangmandaten In Juristenzeitung Mohr Tubingen 1997 15 16 761 764 ISSN 0173 475X Martin Fehndrich Paradoxien des Bundestags Wahlsystems In Spektrum der Wissenschaft Spektrum Heidelberg 1999 2 70 73 ISSN 0170 2971 Friedrich Pukelsheim Erfolgswertgleichheit der Stimmen zwischen Anspruch und Wirklichkeit in Die Offentliche Verwaltung DOV W Kohlhammer Stuttgart 2004 10 405ff pdf 146 kB ISSN 0029 859XWeblinks BearbeitenNegatives Stimmgewicht bei Wahlen 2009 wahlrecht de Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte zum deutschen Wahlrecht Bundeszentrale fur politische Bildung Falsch gewahlt Warum eine Stimme schadlich sein kann Telepolis Negative Stimmgewichte und die Reform des Bundestags Wahlrechts bundestag de PDF Datei 216 kB Jungste Geschichte der Anderungen des Bundeswahlgesetzes bei beck deEinzelnachweise Bearbeiten a b c BVerfG Urteil vom 3 Juli 2008 Az 2 BvC 1 07 BVerfGE 121 266 Landeslisten Die Beschlusse des Bundestages am 29 und 30 September In bundestag de abgerufen am 25 Juli 2012 Das Gesetz trat am 3 Dezember 2011 in Kraft Neunzehntes Gesetz zur Anderung des Bundeswahlgesetzes 19 BWahlGAndG In buzer de abgerufen am 25 Juli 2012 Der Spiegel Deutschland bekommt neues Wahlrecht vom 29 September 2011 abgerufen am 25 Juli 2012 BVerfG Pressemitteilung Nr 28 2012 vom 7 Mai 2012 Focus Verhandlung uber Wahlrecht Parteienzank um neues Wahlrecht abgerufen am 25 Juli 2012 BVerfG Urteil vom 25 Juli 2012 Az 2 BvF 3 11 2 BvR 2670 11 2 BvE 9 11 Volltext BVerfG Pressemitteilung Nr 58 2012 vom 25 Juli 2012 BVerfG Pressemitteilung Nr 58 2012 vom 25 Juli 2012 BVerfG Urteil vom 25 Juli 2012 Az 2 BvF 3 11 Volltext Absatz Nr 85 Alternativen im Bundestagswahlrecht BT Drs 13 5575 Focus Lotterie mit Stimmzetteln Was Mathematiker selten verraten 37 2002 BVerfG Urteil vom 10 April 1997 Az 2 BvF 1 9 BVerfGE 95 335 341 und 343 Uberhangmandate II BVerfGE 95 335 390 Handelsblatt Verfassungsrechtler fordern Konsens vom 5 September 2011 Pressemeldung Memento vom 17 Oktober 2011 im Internet Archive der SPD Bundestagsfraktion vom 13 Oktober 2011 Wahleinspruch WP 86 98 BT Drs 14 1560 Wahleinspruch WP 65 98 BT Drs 14 1560 Wahleinspruch WP 214 02 BT Drs 15 1850 Wahleinspruche WP 162 05 WP 179 05 und WP 181 05 BT Drs 16 3600 BVerfG Beschluss vom 22 Januar 2001 Az 2 BvC 1 99 Volltext BVerfG Beschluss vom 22 Januar 2001 Az 2 BvC 5 99 Volltext BVerfG Berichterstatterschreiben vom 16 Juni 2000 zu Az 2 BvC 1 99 BVerfG Berichterstatterschreiben vom 16 Juni 2000 zu Az 2 BvC 5 99 BVerfG Berichterstatterschreiben vom 9 Dezember 2004 zu Az 2 BvC 11 04 BVerfG Beschluss vom 9 Februar 2009 Az 2 BvC 11 04 Volltext Wahlprufungsbeschwerden zur Bundestagswahl 2005 auf wahlrecht de a b Die beiden Mandate fur die PDS Abgeordneten wurden zuvor abgezogen Ausgangslage 598 Sitze Wie viele Stimmen hatten bei der Bundestagswahl 2005 ein negatives Stimmgewicht und Wie viele Sitze betraf das negative Stimmgewicht bei der Bundestagswahl 2005 In Wahlrecht de Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Negatives Stimmgewicht amp oldid 234388715