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Listenmandate sind die Mandate die durch die Zweitstimme entstehen Eine Partei die durch die Zweitstimme einen gewissen Prozentsatz erreicht hat das Recht in das jeweilige Parlament einzuziehen 1 Die zu wahlenden Kandidaten der Partei werden auf ihre jeweilige Landesliste in einer von der Partei bestimmten Reihenfolge gesetzt und sind dann Listenkandidaten Je mehr prozentuale Zweitstimmen die Partei erhalt desto mehr Listenmandate erhalt sie das heisst die Politiker bekommen ein Mandat und sind ins Parlament gewahlt und dann Abgeordnete oder Mitglieder des Parlaments 2 Einzelnachweise Bearbeiten Listenmandat In Parlamentsbegriffe A Z Bundestag abgerufen am 16 April 2023 Listenmandat Nicht mehr online verfugbar In Europawahl 2014 Glossar I L Bundeszentrale fur politische Bildung 16 April 2014 archiviert vom Original am 26 Januar 2022 abgerufen am 16 April 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Listenmandat amp oldid 232895668