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Die Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung GoB sind teils geschriebene teils auch ungeschriebene Regeln zur Buchfuhrung und Bilanzierung die sich vor allem aus Wissenschaft und Wirtschaftspraxis der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Wirtschaftsverbanden und dem Institut der Wirtschaftsprufer zusammensetzen Ihre Aufgabe ist es Glaubiger und Unternehmer vor unkorrekten Unternehmensdaten Informationen und moglichen Verlusten weitestgehend zu schutzen und die Bilanzierung zu vereinheitlichen Sie dienen deshalb auch dem Glaubiger und Anlegerschutz Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Anforderungen an eine Buchfuhrung 3 Herleitung 4 Kodifizierte GoB 4 1 Rahmengrundsatze 4 1 1 Grundsatz der Richtigkeit und Willkurfreiheit 4 1 2 Grundsatz der Klarheit und Ubersichtlichkeit 4 1 3 Grundsatz der Einzelbewertung 4 1 4 Grundsatz der Vollstandigkeit 4 1 5 Grundsatz der Wertaufhellung 4 2 Abgrenzungsgrundsatze 4 2 1 Realisationsprinzip 4 2 2 Imparitatsprinzip 4 2 3 Grundsatz der sachlichen und zeitlichen Abgrenzung 4 3 Erganzende Grundsatze Systemgrundsatze 4 3 1 Grundsatz der Vorsicht 4 3 2 Grundsatz der Kontinuitat 4 3 3 Grundsatz der Fortfuhrung der Unternehmenstatigkeit 4 3 4 Periodisierungsprinzip 4 3 5 Stichtagsprinzip 5 Beziehung zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen GoB 6 International 6 1 Osterreich 6 2 Schweiz 7 Siehe auch 8 Literatur 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer unbestimmte Rechtsbegriff Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung wurde vom Gesetzgeber erstmals in 38 Handelsgesetzbuch HGB des Jahres 1897 gepragt 1 Massgeblich fur die Ordnungsmassigkeit sollte die Buchfuhrungs und Bilanzierungspraxis ordentlicher und ehrenswerter Kaufleute sein d h der kaufmannische Brauch 2 Die GoB sind ein unbestimmter Rechtsbegriff der insbesondere durch Rechtsnormen und Rechtsprechung gepragt ist und von der Rechtsprechung und Verwaltung jeweils im Einzelfall auszulegen und anzuwenden ist 3 4 Anforderungen an eine Buchfuhrung BearbeitenEine Buchfuhrung muss so beschaffen sein dass sie einem sachverstandigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Uberblick uber die Geschaftsvorfalle und uber die Lage des Unternehmens vermitteln kann Jeder Kaufmann ist verpflichtet Bucher zu fuhren und in diesen seine Handelsgeschafte und die Lage seines Vermogens nach den Grundsatzen ordnungsmassiger Buchfuhrung ersichtlich zu machen 238 Abs 1 HGB Zu einer ordnungsmassigen Buchfuhrung gehoren 5 Die Buchfuhrung muss klar und ubersichtlich sein Dazu gehort eine sachgerechte Organisation eine ubersichtliche Gliederung des Jahresabschlusses ein Verbot Vermogenswerte und Schulden sowie Aufwendungen und Ertrage miteinander zu verrechnen Bruttoprinzip Saldierungsverbot und ein Verbot Buchungen unleserlich zu machen ein Verbot Bleistifteintragungen vorzunehmen Alle Geschaftsvorfalle mussen fortlaufend vollstandig richtig und zeitgerecht sowie sachlich geordnet gebucht werden Jeder Buchung muss ein Beleg zugrunde liegen Die Buchfuhrungsunterlagen mussen ordnungsmassig aufbewahrt werden Die vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Grundsatze zur ordnungsmassigen Fuhrung und Aufbewahrung von Buchern Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff GoBD konkretisieren die Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung steuerrechtlich Trotz dieser Regelwerke und obwohl auch das Handelsgesetzbuch viele wichtige Grundsatze aufgenommen hat gibt es immer noch Grundsatze die nicht gesetzlich festgelegt sind beispielsweise die sachgerechte Organisation Solche Regeln werden als ungeschriebene GoB bezeichnet Besondere Bedeutung haben die gesetzlichen Regelungen bei der Bilanzierung und Bewertung im Rahmen des Jahresabschlusses Jedoch sind alle auch die ungeschriebenen GoB fur den Kaufmann verbindlich Eine nicht ordnungsmassige Buchfuhrung kann dazu fuhren dass die Besteuerungsgrundlagen von den Finanzbehorden geschatzt werden Unrichtige Wiedergabe oder Verschleierung von Vermogen in Jahresabschlussen wird mit Freiheits oder Geldstrafen geahndet 331 HGB 370 ff AO Im Insolvenzfall konnen Verstosse gegen die GoB Freiheitsstrafe oder Geldstrafe nach sich ziehen 283 StGB Herleitung BearbeitenDie Rechtsnatur der GoB ist umstritten Sie werden als Gewohnheitsrecht Handelsbrauche oder Verkehrsanschauungen betrachtet Die GoB lassen sich mit drei unterschiedlichen Methoden herleiten Induktiv Diese Methode vertreten zum Beispiel von Eugen Schmalenbach leitet die Grundsatze aus verbreiteten und etablierten Handelsbrauchen ordentlicher und ehrenwerter Kaufleute ab 6 Sie wird deshalb auch empirische Methode genannt Die induktive Herleitung hat heute nur noch eine nachrangige Bedeutung da sie mit der Schutzfunktion der GoB in Konflikt steht So sind die Kaufleute zwar sachverstandig aber nicht neutral daher besteht die Gefahr dass die Herleitung zwar im Sinne des Kaufmanns aber nicht im Sinne des Gesetzes erfolgt Deduktiv Hierbei werden die GoB aus den allgemeinen Zwecken der Buchfuhrung und des Jahresabschlusses abgeleitet Die deduktive Methode kann betriebswirtschaftlich oder handelsrechtlich ausgerichtet sein Im ersten Fall folgt sie dem allgemein anerkannten einheitlichen betriebswirtschaftlichen Zwecksystem fur die Rechnungslegung im zweiten Fall werden die Grundsatze aus dem Gesetz abgeleitet Sie stellen dann einen gesetzentsprechenden Konsens und Kompromiss uber das vom Gesetzgeber intendierte Zwecksystem von Wissenschaft Rechtsprechung und Bilanzierungspraxis dar Auch diese Methode ist problematisch da es nicht nur einen Zweck des Jahresabschlusses gibt Die Deduktionsbasis ist daher nur dann klar bestimmbar wenn einem dieser Zwecke etwa der Bemessung des auszuschuttenden Gewinns der Vorrang eingeraumt wird Hermeneutisch Diese Methode legt die handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften aus indem sie Kriterien der Hermeneutik anwendet Wichtige rechtliche Kriterien sind hierbei zum Beispiel der Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften ihr Bedeutungszusammenhang ihre Entstehungsgeschichte sowie Gesetzesmaterialien und Ansichten des Gesetzgebers sowie Aspekte der induktiven und deduktiven Methode Daneben werden betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte und sonstige Kriterien etwa Verfassungskonformitat und Rechtsprechung einbezogen und in einen Gesamtzusammenhang gebracht Die hermeneutische Methode hat sich durchgesetzt und ist das gangige Verfahren zur Herleitung der Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung 7 Kodifizierte GoB BearbeitenDie nachfolgende Systematik unterteilt die kodifizierten GoB die bei der Buchfuhrung Inventur und Jahresabschluss einzuhalten sind in Rahmen Abgrenzungs und erganzende Grundsatze Rahmengrundsatze Bearbeiten Die Rahmengrundsatze werden unter dem Oberbegriff Bilanzierungsgrundsatze zusammengefasst Grundsatz der Richtigkeit und Willkurfreiheit Bearbeiten Hauptartikel Bilanzwahrheit Rechtsgrundlage 239 Abs 2 HGBDer Grundsatz der Richtigkeit ist erfullt wenn der Jahresabschluss nach den gultigen Regeln erstellt wurde sowie die Ansatze und Werte in nachprufbarer objektiver Form aus ordnungsgemassen Belegen und Buchern herzuleiten sind Die einzelnen Positionen mussen den Tatsachen entsprechen und die Werte nach den sonstigen GoB ermittelt worden sein Sofern nicht vermeidbar sind Schatzwerte nach eigenem Ermessen festzusetzen Diese sollten moglichst willkurfrei und vertretbar sein und nach festgelegten Verfahren stetig angewandt werden Grundsatz der Klarheit und Ubersichtlichkeit Bearbeiten Hauptartikel Bilanzklarheit Rechtsgrundlage 238 Abs 1 Satz 2 HGB 243 Abs 2 HGBDer Grundsatz der Bilanzklarheit bezieht sich auf die aussere Gestaltung der Aufzeichnungen in der Buchfuhrung sowie im Jahresabschluss Der Jahresabschluss soll ubersichtlich klar und fur sachverstandige Dritte die mit Buchfuhrung und Jahresabschluss vertraut sind verstandlich sein Besonders fur die Gliederung von Bilanz und GuV ist der Anspruch der Klarheit von Bedeutung Die Anforderungen an den Detailgrad der Gliederung sind nicht kodifiziert Die Gliederungsschemata in 266 HGB Bilanz und in 275 HGB Gewinn und Verlustrechnung liefern aber wichtige Anhaltspunkte Offen bleibt jedoch beispielsweise die Ordnung und Tiefe der im Anhang geforderten Informationen Bedeutende aus diesem Grundsatz abgeleitete Prinzipien sind das Prinzip der Einzelbewertung Vermogensgegenstande und Schulden sind einzeln zu erfassen und zu bewerten 252 Abs 1 Nr 3 HGB und das Saldierungsverbot Aktiv und Passivposten sowie Aufwendungen und Ertrage durfen nicht gegeneinander verrechnet werden 246 Abs 2 HGB Grundsatz der Einzelbewertung Bearbeiten Rechtsgrundlage 252 Abs 1 Nr 3 HGBDer Grundsatz der Einzelbewertung besagt dass alle Vermogensgegenstande und Schulden unabhangig voneinander zu bewerten sind Durch die Einzelbewertung sollen insbesondere Kompensationen von Wertsteigerungen bei einem Gegenstand mit Wertminderungen bei einem anderen ausgeschlossen werden Es entsteht allerdings vereinzelt das Problem entscheiden zu mussen was als eigenstandiger Vermogensgegenstand gilt Vom Grundsatz der Einzelbewertung gibt es eine Reihe von Ausnahmen Gemass 240 Abs 3 HGB durfen Vermogensgegenstande des Sachanlagevermogens sowie Roh Hilfs und Betriebsstoffe wenn sie regelmassig ersetzt werden und ihr Gesamtwert fur das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert angesetzt werden sofern ihr Bestand nur geringen Veranderungen unterliegt Gemass 240 Abs 4 HGB durfen gleichartige Vermogensgegenstande des Vorratsvermogens sowie andere gleichartige Vermogensgegenstande und Schulden jeweils zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden In diesem Zusammenhang sind insbesondere auch Pauschalwertberichtigungen von Forderungen und Pauschalbewertung von Ruckstellungen von Bedeutung Gemass 256 HGB kann fur den Wertansatz gleichartiger Vermogensgegenstande des Vorratsvermogens unterstellt werden dass die zuerst angeschafften oder hergestellten Vermogensgegenstande zuerst oder in einer sonstigen bestimmten Folge verbraucht oder veraussert worden sind Grundsatz der Vollstandigkeit Bearbeiten Rechtsgrundlage 239 Abs 2 HGB 246 Abs 1 HGBGemass dem Vollstandigkeitsgrundsatz sind samtliche buchungspflichtigen Geschaftsvorfalle im Jahresabschluss zu erfassen Zusatzlich mussen in der Buchhaltung und im Jahresabschluss auch solche Veranderungen erfasst werden die nicht als Geschaftsvorfall erkennbar sind wie z B Schwund und Verderb Neben den buchfuhrungspflichtigen Vorfallen sind auch Risiken die bis zum Bilanzstichtag noch keinen Niederschlag in der Buchfuhrung gefunden haben zu berucksichtigen Ruckstellung Insofern umfasst die Forderung nach Vollstandigkeit jahrliche Erfassung der tatsachlichen Bestande durch Inventur intensive Preisbeobachtung auf den Markten um negativen Preisentwicklungen Rechnung tragen zu konnen Beobachtung und Analyse aller relevanten Risiken um diese im Jahresabschluss berucksichtigen zu konnen Grundsatz der Wertaufhellung Bearbeiten Hauptartikel Wertaufhellung Rechtsgrundlage 252 Abs 1 Nr 4 HGBDie Wertaufhellung regelt wie sich Informationen auf den Jahresabschluss auswirken uber die der Kaufmann erst nach dem Bilanzstichtag Kenntnis erlangt Es ist zu differenzieren Wertaufhellung Wenn ein Sachverhalt vor dem Bilanzstichtag eingetreten ist aber erst nach dem Bilanzstichtag und vor der Bilanzerstellung bekannt wird Dieser muss in der Bilanz des alten Geschaftsjahres berucksichtigt werden Wertbegrundung Wenn Informationen uber Sachverhalte eingehen die erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind durfen diese in der Bilanz nicht mehr berucksichtigt werden Abgrenzungsgrundsatze Bearbeiten Realisationsprinzip Bearbeiten Hauptartikel Realisationsprinzip Rechtsgrundlage 252 Abs 1 Nr 4 HGB 201 Abs 2 Z 4 UGBDas in 252 Abs 1 Nr 4 HGB neben dem Imparitatsprinzip kodifizierte Realisationsprinzip besagt dass Gewinne erst dann berucksichtigt werden durfen wenn sie am Bilanzstichtag realisiert sind Verluste hingegen sind aufgrund des Imparitatsprinzips bereits dann zu berucksichtigen wenn sie absehbar sind Da der Gewinn bzw Verlust der Differenz zwischen Anschaffungs Herstellungskosten und dem Verausserungspreis entspricht sind der Zeitpunkt der Gewinnrealisation und der Zeitpunkt der Berucksichtigung des Umsatzerloses deckungsgleich Imparitatsprinzip Bearbeiten Hauptartikel Imparitatsprinzip Rechtsgrundlage 252 Abs 1 Nr 4 HGB 201 Abs 2 Z 4 UGBDas Imparitatsprinzip fordert aus Vorsichts und Glaubigerschutzgrunden die Ungleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten Wahrend Wertsteigerungen eines Vermogengegenstands erst zum Zeitpunkt der Realisation berucksichtigt werden gilt fur Wertminderungen dass diese bereits dann zu wurdigen sind wenn sie mit hinreichend grosser Wahrscheinlichkeit drohen Verlustantizipation Beispielhaft konnen hier drohende Verluste aus schwebenden Geschaften siehe Ruckstellung oder Wertminderungen von Vermogensgegenstanden vgl dazu auch Niederstwertprinzip angefuhrt werden Grundsatz der sachlichen und zeitlichen Abgrenzung Bearbeiten Rechtsgrundlage zur zeitlichen Abgrenzung 252 Abs 1 Nr 5 HGB 201 Abs 2 Z 5 UGBDer Grundsatz der sachlichen Abgrenzung steht in enger Verbindung zum Realisationsprinzip Er definiert in welcher Rechnungsperiode die durch die Leistungserstellung verursachten Wertminderungen als Aufwand zu erfassen und somit erfolgsmindernd zu wurdigen sind Alle sachlich der Leistung des Unternehmens zurechenbaren Aufwendungen sind ohne Rucksicht darauf wann die Zahlung erfolgte der Periode zuzuordnen der die sachlich zugehorigen Ertrage zugerechnet werden Rechnungsabgrenzung BeispielKauft ein Unternehmen Werkstoffe die erst im nachsten Jahr zu Produkten weiterverarbeitet und verkauft werden dann werden die Ausgaben fur diese Werkstoffe auch erst im nachsten Jahr zu Aufwand Der Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung lost mehrere Probleme Einerseits sind nach diesem Grundsatz streng zeitraumbezogene Vermogensanderungen wie z B Mieteinnahmen und ausgaben Zinseinnahmen und ausgaben oder Versicherungspramien zeitlich proportional der Periode zuzurechnen in der sie ursachlich entstanden sind und nicht in der Periode in der die Zahlung erfolgte BeispielDas Unternehmen erhalt am 1 Oktober 2005 eine Mietzahlung fur die folgenden 6 Monate Die Mietzahlung ist zur Halfte dem Jahr 2005 und zur Halfte dem Jahr 2006 zuzuordnen Andererseits klart der Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung die Zurechnung von Wertveranderungen denen keine Unternehmensleistungen gegenuberstehen z B Schenkungen oder Wahrungsverluste bzw gewinne Die Wertveranderungen werden der Periode zugerechnet in der sie angefallen sind Vermogensanderungen die erst bekannt werden wenn die Periode der sie eigentlich zuzurechnen sind bereits abgeschlossen ist sind jener Periode zuzurechnen in der sie bekannt werden Erganzende Grundsatze Systemgrundsatze Bearbeiten Grundsatz der Vorsicht Bearbeiten Hauptartikel Vorsichtsprinzip Rechtsgrundlage 252 Abs 1 Nr 4 HGB 201 Abs 2 Z 4 UGBAufgrund der im deutschen Handelsrecht uberragenden Rolle des Glaubigerschutzes kommt dem Vorsichtsprinzip grosse Bedeutung zu Nach dem Grundsatz der Vorsicht ist bei Unsicherheit uber die Grosse eines Wertes ein tendenziell etwas pessimistischerer Wert anzusetzen 8 In der betrieblichen Praxis wird der Grundsatz der Vorsicht haufig zur Bildung von stillen Reserven genutzt Eine uberhohte Abschreibung auf einen Vermogensgegenstand fuhrt zu einem geringeren Buchwert Nach herrschender Meinung ist die Legung stiller Reserven jedoch informationsverzerrend und somit weder im Interesse der Glaubiger noch aufgrund des damit verbundenen geringeren Gewinnausweises der Gesellschafter des Unternehmens Grundsatz der Kontinuitat Bearbeiten Rechtsgrundlage 246 Abs 3 252 Abs 1 Nr 1 HGB 201 Abs 2 Z 1 UGBAus Informationen uber die Vermogens Finanz und Ertragslage eines Unternehmens zu verschiedenen Zeitpunkten lasst sich nur dann die Entwicklung des Unternehmens erkennen wenn diese Informationen vergleichbar sind Mit einem haufigen Wechsel der Ausweis und Bewertungsmethoden kann eine willkurliche Beeinflussung des Bilanz und GuV Bildes erreicht werden Bei der Bilanzkontinuitat wird unterschieden in materielle und formelle Kontinuitat Die materielle Kontinuitat verlangt dass die einzelnen Positionen des Jahresabschlusses immer auf gleiche Weise zu ermitteln abzugrenzen und zusammenzustellen sind Bezogen auf die Bewertung 252 Abs 1 Nr 6 HGB handelt es sich dabei im deutschen Recht um eine Sollvorschrift von der ggf unter Begrundung abgewichen werden kann 252 Abs 2 HGB Im osterreichischen UGB ist der Grundsatz grundsatzlich eine Muss Vorschrift jedoch wird im letzten Satz das 201 UBG ein Abgehen von allen Vorschriften des 201 wegen Vorliegen besonderer Umstande erlaubt Die formelle Kontinuitat schreibt vor dass stets die gleichen Gliederungsbegriffe und schemata zu verwenden sind In der Eroffnungsbilanz mussen die Wertansatze eines Geschaftsjahres mit den angesetzten Werten der Schlussbilanz des vorhergehenden Jahres identisch sein Damit wird die Grundvoraussetzung der Vergleichbarkeit sowohl im Zeitablauf als auch bei verschiedenen Unternehmen zum gleichen Zeitpunkt geschaffen Ausnahmen bildet hier die Euro Umstellung bei der die Schlussbestande des Vorjahres in DM und die Anfangsbestande des laufenden Jahres in Euro ausgewiesen wurden Eine weitere Ausnahme tritt nach einer steuerlichen Betriebsprufung auf nach der bei Anderungen die letzte noch anderbare Bilanz angepasst werden muss wahrend die Vorjahresbilanz nicht mehr angetastet wird Anderungen hinsichtlich der materiellen oder formellen Kontinuitat sind zu erwahnen und in ihren Auswirkungen zu erlautern Siehe auch BilanzidentitatGrundsatz der Fortfuhrung der Unternehmenstatigkeit Bearbeiten Hauptartikel Fortfuhrungsprinzip Rechtsgrundlage 252 Abs 1 Nr 2 HGB 201 Abs 2 Z 2 UGBDas Fortfuhrungsprinzip englisch Going Concern Principle ergibt sich aus der Forderung nach Vergleichbarkeit der Informationen im Jahresabschluss dem Grundsatz der Richtigkeit und Willkurfreiheit sowie dem Realisationsprinzip Danach ist bei der Bewertung der Vermogensgegenstande und Schulden im Jahresabschluss davon auszugehen dass das Unternehmen uber den Abschlussstichtag hinaus fortgefuhrt wird 252 Abs 1 Nr 2 HGB Periodisierungsprinzip Bearbeiten Rechtsgrundlage 252 Abs 1 Nr 5 HGBErtrage der jeweiligen Rechnungsperiode i d R das Geschaftsjahr mussen dem entsprechenden Aufwand gegenubergestellt werden Stichtagsprinzip Bearbeiten Hauptartikel Stichtagsprinzip im Artikel Bilanzstichtag Rechtsgrundlage 252 Abs 1 Nr 3 HGB 201 Abs 2 Z 3 UGBDie Vermogensgegenstande und Schulden sind zum Bilanzstichtag einzeln zu bewerten Umsatzerlose Aufwand und Ertrage sind am Bilanzstichtag abzugrenzen Beziehung zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen GoB BearbeitenDie handelsrechtlichen und steuerrechtlichen GoB stellen aufgrund der Massgeblichkeit der Handelsbilanz fur die Steuerbilanz 5 Abs 1 EStG zwingend eine Einheit dar Massgeblichkeitsprinzip von Ausnahmefallen abgesehen Dieses Massgeblichkeitsprinzip erfordert dass der BFH allgemein alle GoB vor dem Hintergrund des Handelsrechts auslegt diese Auslegung soll unabhangig von steuerlichen Konsequenzen erfolgen selbst wenn der Fall steuerlicher Art ist Des Weiteren bilden handelsrechtliche und steuerrechtliche GoB eine Einheit weil sie das Gebot der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshofe erfullen mussen Dieses Gebot bedeutet dass eine Rechtsnorm eines obersten Gerichtshofs auch in unterschiedlichen Rechtsgebieten einheitlich auszulegen ist Art 95 Abs 3 GG International BearbeitenOsterreich Bearbeiten Die GoB sind in 190 des Unternehmensgesetzbuchs UGB kodifiziert Wahrheit Klarheit Vollstandigkeit Stichtagsprinzip Realisationsprinzip Imparitatsprinzip Stetigkeit Vorsicht Einzelbewertung Aktivierungsverbot fur selbst geschaffene immaterielle Werte originare Firmenwerte Schweiz Bearbeiten Die Grundsatze ordnungsmassiger Rechnungslegung sind im Art 958c des Obligationenrechts enthalten 9 Drei Grundsatze sind zwingend einzuhalten Die Vollstandigkeit der Jahresrechnung Die Klarheit und Wesentlichkeit der Angaben Der Grundsatz der Vorsicht Von weiteren drei Grundsatzen sind Abweichungen in begrundeten Fallen erlaubt aber im Anhang darzulegen Grundsatz der Fortfuhrung der Unternehmenstatigkeit vgl Art 958b OR 10 Stetigkeit in Darstellung und Bewertung vgl Art 958c Abs 1 Ziff 6 OR Unzulassigkeit der Verrechnung von Aktiven und Passiven sowie von Aufwand und Ertrag vgl Art 958c Abs 1 Ziff 7 OR Die Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung enthalt Art 957a OR Namentlich sind zu beachten die vollstandige wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschaftsvorfalle und Sachverhalte der Belegnachweis fur die einzelnen Buchungsvorgange die Klarheit die Zweckmassigkeit mit Blick auf die Art und Grosse des Unternehmens die Nachprufbarkeit Des Weiteren ist in Art 958c Abs 2 OR Grundsatze ordnungsmassiger Rechnungslegung ein Grundsatz ordnungsmassiger Buchfuhrung enthalten Der Bestand der einzelnen Positionen in der Bilanz und im Anhang ist durch ein Inventar oder auf andere Art nachzuweisen Siehe auch BearbeitenGrundsatze zur ordnungsmassigen Fuhrung und Aufbewahrung von Buchern Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff GoBD HaushaltsgrundsatzeLiteratur BearbeitenAdolf G Coenenberg u a Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse 21 Auflage Schaffer Poeschel Verlag Stuttgart 2009 ISBN 3 7910 2770 0 Ulrich Doring Rainer Buchholz Buchhaltung und Jahresabschluss 9 vollstandig neu bearbeitete und erganzte Auflage Erich Schmidt Verlag Berlin 2005 ISBN 3 503 08379 0 XIV Anton Egger Helmut Samer Romuald Bertl Der Jahresabschluss nach dem Unternehmensgesetzbuch Band 1 Der Einzelabschluss 12 uberarbeitete und erweiterte Auflage Linde Wien 2008 ISBN 978 3 7073 1402 1 Heinrich Wilhelm Kruse Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung Rechtsnatur und Bestimmung 3 unveranderte Auflage Otto Schmidt Verlag Koln 1978 ISBN 3 504 35003 2 Ulrich Leffson Die Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung 7 revidierte und erweiterte Auflage IDW Verlag Dusseldorf 1987 ISBN 3 8021 0318 1 Thomas Schildbach Der handelsrechtliche Jahresabschluss 8 aktualisierte Auflage Verlag Neue Wirtschafts Briefe Herne Berlin 2008 ISBN 978 3 482 42487 8 Einzelnachweise Bearbeiten Adalbert Steinbach Die Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes 1965 1973 S 25 Ottmar Buhler Peter Scherpf Bilanz und Steuer 1957 S 28 BFH Urteil vom 12 Mai 1966 Az IV 472 60 BFHE 86 118 BVerfG Beschluss vom 10 Oktober 1961 2 BvL 1 59 BVerfGE 13 153 Siegfried Schmolke Manfred Deitermann Industrielles Rechnungswesen IKR 34 Auflage Winklers Verlag 2006 ISBN 3 8045 6652 9 S 11 Eugen Schmalenbach Grundsatze ordnungsmassiger Bilanzierung in Zeitschrift fur handelswissenschaftliche Forschung 27 1933 S 232 Klaus Ruhnke Rechnungslegung nach IFRS und HGB 2 Auflage Schaffer Poeschel Verlag Stuttgart 2008 ISBN 978 3 7910 2744 9 S 185 ff Hans Adler Walther During Kurt Schmaltz Rechnungslegung und Prufung der Unternehmen 6 Auflage 2016 252 HGB Tz 68 Vgl Lukas Muller David P Henry Peter Barmettler Kommentar zu Art 958c OR in Dieter Pfaff Stephan Glanz Thomas Stenz Florian Zihler Rechnungslegung nach Obligationenrecht veb ch Praxiskommentar Zurich 2014 Vgl Lukas Muller David P Henry Peter Barmettler Kommentar zu Art 958b OR in Dieter Pfaff Stephan Glanz Thomas Stenz Florian Zihler Rechnungslegung nach Obligationenrecht veb ch Praxiskommentar Zurich 2014 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4069703 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Grundsatze ordnungsmassiger Buchfuhrung amp oldid 236722794