www.wikidata.de-de.nina.az
Die Biostoffverordnung BioStoffV ist eine Verordnung zum Schutz von Arbeitnehmern bei Tatigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen BasisdatenTitel Verordnung uber Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tatigkeiten mit Biologischen ArbeitsstoffenKurztitel BiostoffverordnungAbkurzung BioStoffVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von ArbeitsschutzgesetzRechtsmaterie ArbeitsrechtFundstellennachweis 805 3 13Ursprungliche Fassung vom 27 Januar 1999 BGBl I S 50 Inkrafttreten am 1 April 1999Letzte Neufassung vom 15 Juli 2013 BGBl I S 2514 Inkrafttreten derNeufassung am 16 Juli 2013Letzte Anderung durch Art 1 VO vom 21 Juli 2021 BGBl I S 3115 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Oktober 2021 Art 4 VO vom 21 Juli 2021 Weblink Text der BioStoffVBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die Biostoffverordnung wurde erstmals 1999 erlassen und diente der Umsetzung der Richtlinie 90 679 EWG des Rates der Europaischen Union vom 26 November 1990 uber den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefahrdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit Die Biostoffverordnung wurde seitdem mehrfach geandert Im Jahr 2004 um die Richtlinie 2000 54 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 18 September 2000 umzusetzen In den Jahren 2008 und 2013 gab es weitere Anderungen Die Neufassung von 2013 beruht auf der Umsetzung der Richtlinie 2010 32 EU des Rates vom 10 Mai 2010 zur Durchfuhrung der von HOSPEEM und EGOD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe spitze Instrumente im Krankenhaus und Gesundheitssektor In der Neufassung von 2013 wurde daruber hinaus der Aufbau der Verordnung geandert sie ist nun in Abschnitte gegliedert Die Grundpflichten des Arbeitgebers die sich aus dem allgemeinen Arbeitsschutz ergeben werden besonders erwahnt und an mehreren Stellen wird betont dass bei den Beschaftigten ein Sicherheitsbewusstsein geschaffen werden soll Auch die Trennung in Tatigkeiten mit sowie ohne Schutzstufenzuordnung ist eine Neuerung Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen zur Biostoffverordnung 2 Inhalt der Biostoffverordnung 2 1 Erster Abschnitt Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung 2 1 1 Anwendungsbereich 1 BioStoffV 2 1 2 Begriffsbestimmungen 2 BioStoffV 2 1 3 Risikogruppeneinstufung 3 BioStoffV 2 2 Zweiter Abschnitt Gefahrdungsbeurteilung Schutzstufenzuordnung Dokumentations und Aufzeichnungspflichten 2 2 1 Gefahrdungsbeurteilung 4 BioStoffV 2 2 2 Tatigkeiten mit Schutzstufenzuordnung 5 BioStoffV 2 2 3 Tatigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung 6 BioStoffV 2 2 4 Dokumentation der Gefahrdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten 7 BioStoffV 2 3 Dritter Abschnitt Grundpflichten und Schutzmassnahmen 2 3 1 Grundpflichten 8 BioStoffV 2 3 2 Allgemeine Schutzmassnahmen 9 BioStoffV 2 3 3 Zusatzliche Schutzmassnahmen 10 und 11 BioStoffV 2 3 4 Arbeitsmedizinische Vorsorge 12 BioStoffV 2 3 5 Betriebsstorungen Unfalle 13 BioStoffV 2 3 6 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschaftigten 14 BioStoffV 2 4 Vierter Abschnitt Erlaubnis und Anzeigepflichten 2 4 1 Erlaubnispflicht 15 BioStoffV 2 4 2 Anzeigepflicht 16 BioStoffV 2 5 Funfter Abschnitt Vollzugsregelungen und Ausschuss fur Biologische Arbeitsstoffe 2 5 1 Unterrichtung der Behorde 17 BioStoffV 2 5 2 Behordliche Ausnahmen 18 BioStoffV 2 5 3 Ausschuss fur Biologische Arbeitsstoffe 19 BioStoffV 2 6 Sechster Abschnitt Ordnungswidrigkeiten Straftaten und Ubergangsvorschriften 2 7 Anhang I bis III der BioStoffV 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAllgemeine Informationen zur Biostoffverordnung BearbeitenDie Verordnungsermachtigung fur die Biostoffverordnung Neufassung vom 15 Juli 2013 liegt im deutschen Arbeitsschutzgesetz ArbSchG im Infektionsschutzgesetz IfSG und im Heimarbeitsgesetz HAG Der Einfluss mehrerer Rechtsgebiete lasst sich auch daran erkennen dass die Verordnung neben der Unterschrift der Bundeskanzlerin auch die Unterschriften von drei weiteren Bundesministern aufweist vom Bundesministerium fur Arbeit und Soziales Bundesministerium fur Gesundheit und Bundesministerium des Innern Ziel der Biostoffverordnung ist der Schutz der Beschaftigten bei Tatigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen BA sie dient also dem Arbeitsschutz Vor dem Erlass der ersten Biostoffverordnung 1999 gab es nur spezielle Vorschriften fur Beschaftigte im Bereich des medizinischen Infektionsschutzes und der Gentechnik Mit Biologischen Arbeitsstoffen kommen aber auch Beschaftigte in ganz anderen Arbeitsbereichen in Kontakt durch die Verordnung wird dies nun berucksichtigt Tatigkeiten bei denen Beschaftigte in Kontakt mit BA kommen konnen gibt es im gewerblichen Bereich und im offentlichen Dienst z B in Biotechnologie Unternehmen im Gesundheitswesen in der Entsorgungswirtschaft in der Baubranche in Hochschulen Laboratorien und in der Landwirtschaft Biologische Arbeitsstoffe sind naturliche und genetisch veranderte Bakterien Schimmel Pilze und Viren Zellkulturen und Endoparasiten die Infektionen sensibilisierende oder toxische Wirkungen beim Menschen hervorrufen konnen Von den BA konnen Gefahrdungen fur die Beschaftigten ausgehen sie konnen sich beispielsweise mit Krankheitserregern infizieren Da die Gefahrdungen je nach BA unterschiedlich ausfallen erfolgt eine Einteilung der Biologischen Arbeitsstoffe in Risikogruppen Es muss eine Gefahrdungsbeurteilung durchgefuhrt werden in der ermittelt wird welche Gefahrdung der Beschaftigten von den Biostoffen ausgeht Dementsprechend werden die Tatigkeiten verschiedenen Schutzstufen zugeordnet Fur diese Tatigkeiten sind allgemeine Schutzmassnahmen diese sind immer anzuwenden und zusatzliche Schutzmassnahmen bei Tatigkeiten der Schutzstufe 2 3 oder 4 also bei Tatigkeiten mit eher gefahrlichen BA erforderlich Auch mussen arbeitsplatz und biostoffbezogene Betriebsanweisungen erstellt werden mit denen dann eine Unterweisung der Beschaftigten erfolgt Massnahmen fur den Notfall Betriebsstorung Unfall mussen ebenfalls festgelegt werden Wer Tatigkeiten der Schutzstufe 2 3 oder 4 ausuben will muss dies bei der zustandigen Behorde melden Erlaubnis und Anzeigepflichten Gefahrdungen die durch Pflanzen und Tierbestandteile oder Tierbisse entstehen fallen nicht in den Geltungsbereich der Biostoffverordnung sondern sind im Rahmen der allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes Gefahrdungsbeurteilung zu betrachten Beispiele sind die photosensibilisierende Wirkung des Riesen Barenklau oder eingewanderte Ambrosia Arten deren Pollen Allergien auslosen konnen 1 Inhalt der Biostoffverordnung BearbeitenErster Abschnitt Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung Bearbeiten Anwendungsbereich 1 BioStoffV Bearbeiten Die Biostoffverordnung gilt fur Tatigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen diese werden im Verordnungstext auch mit der Abkurzung BA oder mit dem synonymen Begriff Biostoff bezeichnet Das Ziel ist der Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschaftigten die mit biologischen Arbeitsstoffen umgehen Die Verordnung legt fest welche Massnahmen dazu notig sind Auch bei Tatigkeiten die dem Gentechnikrecht zugeordnet werden muss die Biostoffverordnung beachtet werden Falls in den Rechtsvorgaben z B Gentechnikgesetz und Gentechnik Sicherheitsverordnung strengere Regelungen vorhanden sind so mussen diese beachtet werden Begriffsbestimmungen 2 BioStoffV Bearbeiten Im zweiten Paragraphen der Verordnungen werden die Begriffe definiert die fur das Verstandnis des Rechtstextes von Bedeutung sind dies sind u a Biostoff Biologischer Arbeitsstoff Definition im Artikel Biologischer Arbeitsstoff Mikroorganismen Zellkulturen Toxine Tatigkeiten Sie sind moglichst umfassend formuliert dazu gehort auch das Befordern oder Entsorgen der BA Die Neufassung von 2013 berucksichtigt ebenfalls die berufliche Arbeit mit Menschen Tieren Pflanzen und vielem mehr falls auf Grund dieser Arbeiten BA auftreten konnen die die Beschaftigten moglicherweise gefahrden konnen Gezielte Tatigkeiten Diese Definition ist von Bedeutung fur die Gefahrdungsbeurteilung und die Wahl der Schutzmassnahme Gezielte Tatigkeiten liegen vor wenn 1 die Tatigkeiten auf einen oder mehrere Biostoffe unmittelbar ausgerichtet sind 2 der Biostoff oder die Biostoffe mindestens der Spezies nach bekannt sind und 3 die Exposition der Beschaftigten im Normalbetrieb hinreichend bekannt oder abschatzbar ist 2 Abs 8 Biostoffverordnung von 15 Juli 2013 Falls nur einer der oben genannten Punkte nicht zutrifft handelt es sich um eine nicht gezielte Tatigkeit Ein Beispiel fur eine gezielte Tatigkeit Ein Mitarbeiter in einem mikrobiologischen Labor hat die Aufgabe eine Flussigkultur von Vibrio cholerae ein Bakterium auf ein Nahrmedium in einer Petrischale zu ubertragen und er halt dabei die gangige Gute Laborpraxis ein Seine Aufgabe ist direkt auf den Biostoff hier das Bakterium ausgerichtet er weiss um welche Spezies Art es sich handelt und in der geregelten Laborpraxis ist bekannt inwieweit er dabei dem Bakterium als schadigender Umwelteinfluss ausgesetzt ist Exposition Er wird nicht das Bakterium absichtlich in seinen Korper aufnehmen beispielsweise durch den Mund hingegen besteht die Moglichkeit dass das Kulturgefass zu Bruch geht und der Mitarbeiter davon Spritzer auf seine Haut bekommt Beschaftigte Hier wird explizit erwahnt dass die Definition auch Schuler und Studenten umfasst ArbeitgeberRisikogruppeneinstufung 3 BioStoffV Bearbeiten Hauptartikel Risikogruppen Dieser Paragraph regelt die Einstufung der Biologischen Arbeitsstoffe in vier Risikogruppen Die Einstufung erfolgt nach dem Infektionsrisiko vereinfacht bedeutet dies je gefahrlicher ein Biostoff ist desto hoher ist die Risikogruppe Fur die Einstufung wird in der Biostoffverordnung auf Anhang III der Richtlinie 2000 54 EG eine EU Richtlinie verwiesen ausserdem erfolgt die Einstufung durch das Bundesministerium fur Arbeit und Soziales nach Beratung mit dem Ausschuss fur Biologische Arbeitsstoffe ABAS Dieser Ausschuss ist bei der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA eingerichtet und gibt die Technischen Regeln fur Biostoffe TRBA heraus In den Technischen Regeln fur Biostoffe kann man nachlesen in welcher Risikogruppe ein bestimmter BA z B ein Bakterium oder ein Virus eingestuft ist Zweiter Abschnitt Gefahrdungsbeurteilung Schutzstufenzuordnung Dokumentations und Aufzeichnungspflichten Bearbeiten Gefahrdungsbeurteilung 4 BioStoffV Bearbeiten Der Begriff der Gefahrdungsbeurteilung basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz Der Arbeitgeber hat fachkundig zu beurteilen welche Gefahrdung der Beschaftigten von den Biostoffen ausgeht Ist er selber dazu nicht in der Lage muss er sich fachkundig beraten lassen Bezuglich der Fachkunde nach Biostoffverordnung gibt die TRBA 200 entsprechend weiterfuhrend Informationen 2 Fur die Gefahrdungsbeurteilung sind eine Reihe von Punkten abzuklaren dies sind beispielsweise Identitat Risikogruppeneinstufung und Ubertragungswege der Biologischen Arbeitsstoffe ihre moglichen sensibilisierenden und toxischen Wirkungen die Aufnahmepfade Aufnahmewege in den Korper Art der Tatigkeit mit den BA Art Dauer und Haufigkeit der Exposition der Beschaftigten Substitutionsprufung Es ist zu prufen ob es nicht Biostoffe Arbeitsverfahren oder Arbeitsmitteln gibt die zu keiner oder einer geringeren Gefahrdung der Beschaftigten fuhren wurden Auf Grundlage der Gefahrdungsbeurteilung mussen dann Schutzmassnahmen festgelegt werden Tatigkeiten mit Schutzstufenzuordnung 5 BioStoffV Bearbeiten nbsp Tatigkeiten in einem mikrobiologischen Labor nbsp Tatigkeiten in der Biotechnologie nbsp Tatigkeiten im GesundheitsdienstFalls es sich um Tatigkeiten in Laboratorien in der Versuchstierhaltung in der Biotechnologie sowie in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes handelt muss zusatzlich noch ermittelt werden ob es sich um gezielte oder nicht gezielte Tatigkeiten handelt Die Tatigkeiten werden dann einer Schutzstufe zugeordnet Wenn es sich um eine gezielte Tatigkeit handelt entspricht die Schutzstufe der Risikogruppe beispielsweise sind in einem Labor bei gezielten Tatigkeiten mit Vibrio cholerae die Massnahmen der Schutzstufe 2 vorgeschrieben da Vibrio cholerae der Risikogruppe 2 zugeordnet ist Bei nicht gezielten Tatigkeiten ist die Zuordnung der passenden Schutzstufe komplizierter Sie richtet sich nach der Risikogruppe des Biostoffs der hauptverantwortlich fur die Gefahrdung der Beschaftigten durch eine Infektion ist Dabei ist die Wahrscheinlichkeit des Auftretens des BA die Art der Tatigkeit und die genaue Exposition der Mitarbeiter zu berucksichtigen Tatigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung 6 BioStoffV Bearbeiten nbsp Tatigkeiten in der Veterinarmedizin nbsp Tatigkeiten in der Landwirtschaft nbsp Tatigkeiten in der Forstwirtschaft nbsp Tatigkeiten in der Abwasserwirtschaft nbsp Tatigkeiten in der Abfallwirtschaft nbsp Tatigkeiten in SchlachtbetriebenFalls es sich um Tatigkeiten in anderen Bereichen als in 5 BioStoffV aufgefuhrt handelt entfallt die Zuordnung der Tatigkeiten zu einer Schutzstufe Zu diesen Tatigkeiten gehoren beispielsweise Reinigungs und Sanierungsarbeiten Tatigkeiten in der Veterinarmedizin der Land Forst Abwasser und Abfallwirtschaft sowie in Biogasanlagen und Schlachtbetrieben 6 Abs 1 Biostoffverordnung von 15 Juli 2013 Dokumentation der Gefahrdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten 7 BioStoffV Bearbeiten Die Gefahrdungsbeurteilung ist durch den Arbeitgeber zu dokumentieren Dies muss vor Aufnahme der Tatigkeiten erfolgen und die Pflicht ist unabhangig davon wie viele Beschaftigte es gibt Die Zuordnung einer Schutzstufe und die zu ergreifenden Schutzmassnahmen sind als Ergebnis der Gefahrdungsbeurteilung ebenso Bestandteil der Dokumentationspflicht Eine weitere Vorgabe ist ein Biostoffverzeichnis zu erstellen eine Liste aller verwendeten oder auftretenden Biostoffe Falls Tatigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 durchgefuhrt werden muss der Arbeitgeber zusatzlich ein Verzeichnis der dabei beteiligen Beschaftigten fuhren Dritter Abschnitt Grundpflichten und Schutzmassnahmen Bearbeiten Grundpflichten 8 BioStoffV Bearbeiten In diesem Paragraphen wird die Bedeutung des Arbeitsschutzes hervorgehoben Der Arbeitgeber muss die dafur notigen personellen finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen Auch die Vertretung der Beschaftigten meistens der Betriebsrat soll daran beteiligt werden Ein weiteres wichtiges Ziel ist es dass die Mitarbeiter ein Sicherheitsbewusstsein entwickeln Allgemeine Schutzmassnahmen 9 BioStoffV Bearbeiten Bei allen Tatigkeiten mit BA mussen die allgemeinen Hygienemassnahmen eingehalten werden Diese umfassen bauliche technische und organisatorische Vorgaben so mussen beispielsweise Arbeitsplatze und Arbeitsmittel regelmassig gereinigt werden es mussen Waschgelegenheiten fur die Beschaftigten sowie vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemoglichkeiten vorhanden sein Bei Tatigkeiten in Laboratorien in der Versuchstierhaltung in der Biotechnologie und in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes vergleiche 5 BioStoffV mussen daruber hinaus die speziellen Hygienemassnahmen eingehalten werden Diese sind in den vom ABAS herausgegebenen Technischen Regeln fur Biologische Arbeitsstoffe enthalten beispielsweise in der TRBA 500 Grundlegende Massnahmen bei Tatigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Zusatzliche Schutzmassnahmen 10 und 11 BioStoffV Bearbeiten nbsp Symbol fur Biogefahrdung nach Anhang I der BioStoffV 10 beschreibt die zusatzlichen Schutzmassnahmen und Anforderungen bei Tatigkeiten der Schutzstufe 2 3 oder 4 in Laboratorien in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie Diese Schutzmassnahmen umfassen beispielsweise folgende Vorgaben Die Schutzstufenbereiche mussen raumlich festgelegt entsprechend bezeichnet und mit dem Symbol fur Biogefahrdung gekennzeichnet werden Es mussen die Schutzmassnahmen nach Anhang II oder III der BioStoffV durchgefuhrt werden Gebrauchte spitze und scharfe Arbeitsmittel z B Injektionsnadeln oder Skalpelle mussen sicher entsorgt werden Zugang zu Biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 3 oder 4 durfen nur fachkundige und zuverlassige Beschaftigte haben Fur die Tatigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 mussen Arbeitsanweisungen fur die Beschaftigten vorliegen 11 beschreibt die zusatzlichen Schutzmassnahmen und Anforderungen bei Tatigkeiten der Schutzstufe 2 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes Diese Schutzmassnahmen umfassen beispielsweise folgende Vorgaben Es mussen wirksame Desinfektions und Inaktivierungsverfahren z B Sterilisation festgelegt werden Oberflachen die desinfiziert werden mussen durfen nicht durch die verwendeten Desinfektionsmittel angegriffen werden Sofern es technisch moglich ist mussen spitze und scharfe medizinische Instrumente durch solche ersetzt werden von denen keine oder eine geringere Gefahr von Stich und Schnittverletzungen ausgeht Gebrauchte Kanulen durfen nicht in die Schutzkappe zuruckgesteckt werden Gebrauchte spitze und scharfe Arbeitsmittel mussen sicher entsorgt werden dies ist beispielsweise mit Hilfe einer Kanulenabwurfbox moglich Fur die Tatigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 mussen Arbeitsanweisungen fur die fachkundigen Beschaftigten vorliegen Die raumliche Festlegung der Schutzstufenbereiche sowie deren Kennzeichnung Symbol fur Biogefahrdung ist nur fur Tatigkeiten der Schutzstufe 4 vorgeschrieben Arbeitsmedizinische Vorsorge 12 BioStoffV Bearbeiten Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge muss beachtet werden Betriebsstorungen Unfalle 13 BioStoffV Bearbeiten Bei Tatigkeiten der Schutzstufen 2 bis 4 mussen vor Beginn dieser Tatigkeiten alle erforderlichen Massnahmen fur einen Notfall festgelegt werden Diese Massnahmen sollen bei einer Betriebsstorung oder einem Unfall helfen dass es moglichst wenig Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschaftigen aber auch anderer Personen z B im Umfeld des Betriebes gibt und dass der normale Betriebsablauf baldmoglichst wiederhergestellt wird Die erforderlichen Massnahmen sind Bestandteil einer Betriebsanweisung Fur Tatigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 sind noch daruberhinausgehende Massnahmen festzulegen um alles Erdenkliche dazu beizutragen die Freisetzung der Biostoffe zu verhindern Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschaftigten 14 BioStoffV Bearbeiten Auf Grundlage der Gefahrdungsbeurteilung siehe 4 BioStoffV muss eine schriftliche Betriebsanweisung erstellt werden Sie muss sich entweder auf einen Arbeitsbereich oder einen Biologischen Arbeitsstoff beziehen und muss in einer fur die Mitarbeiter verstandlichen Form und Sprache verfasst sein Bei Tatigkeiten mit BA der Risikogruppe 1 braucht normalerweise keine Betriebsanweisung erstellt werden Die Betriebsanweisung muss aktualisiert werden wenn es wichtige Veranderungen der Arbeitsbedingungen gibt Fur Tatigkeiten der Schutzstufen 3 und 4 mussen zusatzlich zur Betriebsanweisung auch Arbeitsanweisungen erstellt werden die am Arbeitsplatz vorliegen mussen Der Arbeitgeber ist dafur verantwortlich dass die Beschaftigen anhand der Betriebsanweisung uber alle Gefahrdungen und die erforderlichen Schutzmassnahmen mundlich unterwiesen werden Die Unterweisung ist so durchzufuhren dass bei den Beschaftigten ein Sicherheitsbewusstsein geschaffen wird Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Beschaftigung und danach mindestens jahrlich durchgefuhrt und dokumentiert werden Vierter Abschnitt Erlaubnis und Anzeigepflichten Bearbeiten Erlaubnispflicht 15 BioStoffV Bearbeiten Fur Tatigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 muss von der zustandigen Behorde eine Erlaubnis eingeholt werden Bei Tatigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3 die mit gekennzeichnet sind braucht man diese Erlaubnis nicht Dieser Paragraph gilt fur Laboratorien in der Versuchstierhaltung und in der Biotechnologie Anzeigepflicht 16 BioStoffV Bearbeiten Gezielte Tatigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 2 und der Risikogruppe 3 sofern die Tatigkeiten nicht schon durch die Erlaubnispflicht erfasst sind muss der Arbeitgeber bei der zustandigen Behorde anzeigen In dieser Anzeige mussen Name und Anschrift des Arbeitgebers eine Beschreibung der vorgesehenen Tatigkeiten das Ergebnis der Gefahrdungsbeurteilung die Art des BA und die Massnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschaftigten enthalten sein Diese Anzeigepflicht gilt fur Laboratorien in der Versuchstierhaltung und in der Biotechnologie In Einrichtungen des Gesundheitsdienstes muss die Aufnahme eines infizierten Patienten in eine Patientenstation der Schutzstufe 4 angezeigt werden Funfter Abschnitt Vollzugsregelungen und Ausschuss fur Biologische Arbeitsstoffe Bearbeiten Unterrichtung der Behorde 17 BioStoffV Bearbeiten Falls bei Tatigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 3 oder 4 ein Unfall oder eine Betriebsstorung siehe 13 BioStoffV erfolgt muss der Arbeitgeber die zustandige Behorde sofort daruber unterrichten informieren Auch wenn Krankheits und Todesfalle bei Beschaftigen auftreten die auf deren Tatigkeit mit den BA zuruckzufuhren sind muss die zustandige Behorde unterrichtet werden Behordliche Ausnahmen 18 BioStoffV Bearbeiten Falls ein entsprechender Antrag des Arbeitgebers vorliegt kann die zustandige Behorde in gewissem Umfang Ausnahmen von den Vorschriften ermoglichen Dies betrifft die allgemeinen und zusatzlichen Schutzmassnahmen 9 10 11 BioStoffV und Massnahmen bei Betriebsstorungen und Unfallen 13 BioStoffV Solche Ausnahmen sind moglich wenn die Einhaltung der Vorschrift ansonsten zu einer unverhaltnismassige Harte fuhren wurde In jedem Fall muss trotz der beantragten Abweichungen der Schutz der betroffenen Beschaftigten gewahrleistet sein Ausschuss fur Biologische Arbeitsstoffe 19 BioStoffV Bearbeiten Beim Bundesministerium fur Arbeit und Soziales wird ein Ausschuss fur Biologische Arbeitsstoffe ABAS gebildet Dieser Ausschuss ist bei der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA eingerichtet worden Seine Mitglieder sind fachlich geeignete Personen vonseiten der Arbeitgeber der Gewerkschaften der Landerbehorden der gesetzlichen Unfallversicherung und weitere fachlich geeignete Personen insbesondere der Wissenschaft 19 Abs 1 BioStoffV Die Aufgaben des ABAS beinhalten Die Ermittlung von gesicherten Erkenntnissen fur Tatigkeiten mit BA Solche gesicherten Erkenntnisse werden als Stand der Technik Stand der Wissenschaft Stand der Arbeitsmedizin usw bezeichnet Die Veroffentlichung von darauf basierenden Empfehlungen Die Erstellung von Regeln die dabei helfen die in der Biostoffverordnung genannten Anforderungen umzusetzen Dies erfolgt durch Herausgabe der Technischen Regeln fur Biostoffe TRBA Die wissenschaftlichen Bewertungen von BA und deren Einstufung in Risikogruppen auch dies erfolgt durch Herausgabe der TRBA Beratung des Bundesministeriums fur Arbeit und Soziales in Fragen der biologischen Sicherheit Sechster Abschnitt Ordnungswidrigkeiten Straftaten und Ubergangsvorschriften Bearbeiten Ordnungswidrigkeiten 20 BioStoffV Straftaten 21 BioStoffV Ubergangsvorschriften 22 BioStoffVAnhang I bis III der BioStoffV Bearbeiten Anhang I Symbol fur Biogefahrdung Anhang II Zusatzliche Schutzmassnahmen bei Tatigkeiten in Laboratorien und vergleichbaren Einrichtungen sowie in der Versuchstierhaltung Anhang III Zusatzliche Schutzmassnahmen bei Tatigkeiten in der BiotechnologieLiteratur BearbeitenVerordnung zur Neufassung der Biostoffverordnung an die Richtlinie 2010 32 EU des Rates vom 10 Mai 2010 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr 40 Verordnung uber Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tatigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen vom 27 Januar 1999 BGBl I S 50 zuletzt geandert durch Artikel 8 der Verordnung vom 29 Dezember 2004 BGBl I S 3807 TRBA 100 Schutzmassnahmen fur Tatigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien PDF 280 kB In Webseite der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA 17 Oktober 2013 abgerufen am 26 Oktober 2013 TRBA 200 Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung TRBA 500 Grundlegende Massnahmen bei Tatigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen PDF 74 kB In Webseite der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA 25 April 2012 abgerufen am 15 September 2013 TRBA 460 Einstufung von Pilzen in Risikogruppen PDF 105 kB In Webseite der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA 24 Oktober 2002 abgerufen am 15 September 2010 TRBA 462 Einstufung von Viren in Risikogruppen PDF 331 kB In Webseite der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA 10 Mai 2012 abgerufen am 15 September 2013 TRBA 464 Einstufung von Parasiten in Risikogruppen PDF 247 kB In Webseite der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA 14 August 2013 abgerufen am 15 September 2013 TRBA 466 Einstufung von Prokaryonten Bacteria und Archaea in Risikogruppen PDF 775 kB In Webseite der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA 4 Mai 2012 abgerufen am 9 Marz 2013 TRBA 468 Liste der Zelllinien und Tatigkeiten mit Zellkulturen PDF 248 kB In Webseite der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA 8 Mai 2012 abgerufen am 15 September 2013 Helmut Schenk Elke Wenzel Biologische Arbeitsstoffe Bakterien Viren Parasiten Pilze in der Arbeitswelt Hrsg Thuringer Ministerium fur Soziales Familie und Gesundheit 3 Auflage Erfurt 2005 Weblinks BearbeitenBiologische Arbeitsstoffe In Webseite der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA Abgerufen am 26 Oktober 2013 Einzelnachweise Bearbeiten Institut fur Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung IFA Biologische Gefahrdungen Abgerufen am 7 April 2022 BAuA Technischer Arbeitsschutz inkl Technische Regeln TRBA 200 Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Abgerufen am 14 Januar 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4546296 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Biostoffverordnung amp oldid 236538501