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Das Landgericht der vier Herren auf dem Einrich genannt das Vierherrische ist ein historisches Territorium 1160 1775 im heutigen Rheinland Pfalz Rhein Lahn Kreis und Hessen Rheingau Taunus Kreis Es wurde von vier Herrschern gleichzeitig regiert es war also ein Kondominium Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung 2 Herrscher 2 1 Zahl der Herrscher uber das Vierherrische 1160 1775 2 2 Herrscher von der Grundung bis zur Auflosung 1160 1775 3 Territorium 3 1 Zu Beginn 3 2 Ortschaften des Vierherrischen 1361 3 3 Abgehende Dorfer bis 1581 3 4 Abgehende Dorfer bis 1646 3 5 Situation 1775 4 Reformation 1538 5 Das Vierherrische zur Zeit des Dreissigjahrigen Krieges 1618 1648 6 Einrichtung von Quartieren 1647 7 Auflosung des Vierherrischen 1774 75 8 Soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Vierherrischen 8 1 Wirtschaft 9 Literatur 10 EinzelnachweiseEntstehung BearbeitenDas als Vierherrische bezeichnete Gebiet entstand aus dem Einrichgau In der Frankenzeit wurden die frankischen Reichsgebiete im 8 Jahrhundert in Gaue eingeteilt die Region zwischen Rhein Lahn und Aar wurde zum Pagus Heinrichi Herrschaft des Heinrich dem Einrichgau Die Herrschaft uber diesen erlangten die Grafen von Arnstein Der letzte Arnsteiner Graf Ludwig III ubergab das Gebiet 1140 seinem Vetter Reinold von Isenburg 1 bevor er sich kinderlos in ein von ihm gegrundetes Kloster zuruckzog Die Isenburger verkauften die Grafschaft Einrich 1160 an die Grafschaft Katzenelnbogen und an die Grafschaft Nassau die es gemeinschaftlich beherrschten Herrscher BearbeitenIm Vierherrischen regierten die Hauser Nassau und Katzenelnbogen bzw deren Nachfolger die Landgrafen von Hessen zu je 50 Da sich diese beiden Hauser aber mehrfach teilten wurden aus den ursprunglichen zwei Herrschern mitunter bis zu funf Herrscher Durch die in der Anfangszeit des Kondominium vorhandene Anzahl von vier Herrschern ab 1260 namlich den zwei Katzenelnbogener und den zwei Nassauer Grafen wurde das Territorium das Vierherrische genannt 2 Zahl der Herrscher uber das Vierherrische 1160 1775 Bearbeiten vor 1160 Das Gebiet wird von den Herren von Isenburg verwaltet1160 Herrschaft uber das Gebiet der Grafschaft Einrich geht an die Grafschaft Katzenelnbogen und das Haus Nassau 2 Herrscher 1255 Das Haus Nassau teilt sich in die ottonische und die walramische Linie 3 Herrscher 1260 Durch Teilung Katzenelnbogens erstmals vier Herrscher Altkatzenelnbogen Neukatzenelnbogen walramische Linie Nassaus und ottonische Linie Nassaus1355 Teilung der walramischen Linie in Nassau Wiesbaden Idstein und Nassau Weilburg Saarbrucken ab 1574 Nassau Weilburg genannt 5 Herrscher 1402 Wiedervereinigung von Katzenelnbogen 4 Herrscher 1605 Das walramische Nassau Wiesbaden Idstein geht an Nassau Weilburg es gibt also nur noch 3 Herrscher was sich trotz weiterer Vererbungen bis zur Auflosung des Vierherrischen 1774 75 nicht mehr andern wird Herrscher von der Grundung bis zur Auflosung 1160 1775 Bearbeiten Ursprunglich war das Gebiet des Vierherrischen das Territorium der Grafschaft Einrich 1160 kam die Grafschaft Einrich an die Hauser Katzenelnbogen und Nassau die es gemeinsam beherrschten 1255 entstand durch Teilung des Hauses Nassau die walramische und die ottonische Linie 1260 entstanden Alt und Neukatzenelnbogen sodass ab 1260 von einem Vierherrengebiet die Rede sein konnte wenn auch nicht mit denselben Herrschern wie z B zur Zeit der Reformation Das Haus Katzenelnbogen das sich 1402 durch geschickte Heiratspolitik wiedervereint hatte fiel 1479 an die Landgrafschaft Hessen die danach die Herrschaft uber den katzenelnbogischen Teil des Vierherrischen innehatte Nach der Teilung der Landgrafschaft Hessen 1567 bekam zunachst Hessen Rheinfels den Anteil am Vierherrischen nach deren Aussterben 1583 dann Hessen Marburg Nachdem die Marburger 1604 ausgestorben waren erhielt Hessen Kassel die Niedergrafschaft Katzenelnbogen und die Kondominatsanteile Im Dreissigjahrigen Krieg wechselten die Rechte am Vierherrischen mehrmals zwischen Hessen Darmstadt und Hessen Kassel letzteres behielt diese bis zur Auflosung des Vierherrischen Das Haus Nassau teilte sich nach 1255 noch ofters die Nachfolgestaaten erhielten ebenfalls Teilrechte am Vierherrischen Das ottonische Nassau Dillenburg hielt seinen Teil 25 bis zum Aussterben der Linie 1606 Danach fiel ihr Anteil am Vierherrischen an Nassau Diez welches ihn bis zur Auflosung des Vierherrischen behielt Der walramische Anteil am Vierherrischen 25 war nach der Teilung der walramischen Linie 1355 im Besitz von Nassau Wiesbaden Idstein 12 5 und Nassau Weilburg Saarbrucken 12 5 Nach 1355 war das Vierherrische also in der Hand von funf Herren dieser Zustand sollte erst 1402 mit der Wiedervereinigung der beiden katzenelnbogischen Linien beendet werden Nassau Weilburg Saarbrucken teilte sich 1442 in Nassau Weilburg und Nassau Saarbrucken das aber keine Kondominatsrechte bekam letzteres fiel 1574 an ersteres wodurch die beiden 1442 getrennten Staaten unter dem Namen Nassau Weilburg wiedervereinigt worden waren Das vereinte Nassau Weilburg erbte 1605 auch Nassau Wiesbaden Idstein und vereinigte mit diesem Erbe alle walramischen Gebiete Nassaus wieder wodurch das Vierherrische nun nur noch die drei Herrschaftshauser Katzenelnbogen 50 das ottonische Nassau Dillenburg 25 und das walramische Nassau Weilburg 25 hatte weswegen der Name Vierherrisches erneut nicht gerechtfertigt war Nach dem Aussterben des Hauses Nassau Weilburg bekam Nassau Saarbrucken 1629 den Anteil am Vierherrischen Nach deren Aussterben fiel der Anteil 1723 wiederum an Nassau Ottweiler und nach dem Tod des letzten Herrschers fiel dieses Haus 1728 an Nassau Usingen das den Teil des Vierherrischen 25 bis zu dessen Auflosung behielt Territorium BearbeitenZu Beginn Bearbeiten Zur Zeit des Verkaufs der Grafschaft Einrich an Nassau und Katzenelnbogen hatte das Vierherrische noch die Grosse des ehemaligen Einrichgaues Dieser Zustand dauerte bis mindestens 1337 an da in einem Dokument aus diesem Jahr noch von der Grafschaft von dem Einriche die Rede ist wahrend in einem Weistum aus dem Jahr 1361 von der Grafschaft uff dem Einrich die Rede ist die 75 Dorfer enthalt 3 In den 24 Jahren dazwischen sind also von den 147 Orten des Einrichs 72 aus dem Vierherrischen bzw der Grafschaft Einrich ausgeschieden Viele dieser Orte sind an Kurtrier Katzenelnbogen und die Kurpfalz gefallen Ortschaften des Vierherrischen 1361 Bearbeiten nbsp Das Gebiet des Vierherrischen im Jahr 1745Die verbleibenden 75 Orte waren Aull Miellen Nievern Dausenau Misselberg Muche nicht mehr existent n e Sulzbach Frucht Becheln Bogel Ruppertshofen Gotzinghofen n e Kehlbach Dessighofen Geisig Dornholzhausen Denighofen n e Marienfels Berg Singhofen Hunzel Tiefenbach heute Ober und Niedertiefenbach Bettendorf Grebenholzhausen n e Buch Grebenroth Egenroth Huppert Mappershain Langenscheid Rodenbach n e Dickschied Hilgenroth Nauroth Zorn Algenroth Munchenroth Ober und Niedermeilingen Diethardt Struth Welterod Ober und Niederlipporn heute nur noch Lipporn Rettershain Oberwallmenach Backenroth n e Lautert Oelsberg Endlichhofen Auel Kasdorf Himmighofen Niederheim n e Pissighofen heute Hainau Gemmerich Wenigengemmerich n e Weyer Eschbach Winterwerb Ober und Niederbachheim Orle n e Holzhausen Weltrod n e Brunnenbach n e Werentrod n e Kordorf Herold Ergeshausen Bleidenbach n e Nieder und Mittelfischbach Ackerbach n e und Rettert Abgehende Dorfer bis 1581 Bearbeiten Zwischen dem Jahr 1400 in dem noch alle 75 Dorfer bekundet sind und dem Jahr 1581 in dem nur noch 34 Orte bezeugt sind wurde das Vierherrische um 41 Orte kleiner 9 Orte Kleindausenau Wenigengemmerich Niederheim Gotzinghofen Backenroth Rodenbach Weltrod Werentrod und Brunnenbach existierten nicht mehr 21 Orte gingen an die Grafschaft Katzenelnbogen bzw deren Nachfolger die Landgrafen von Hessen namlich Miellen Nievern Eschbach Gemmerich Himmighofen Kasdorf Ruppertshofen Bogel Auel Oelsberg Dickschied Hilgenroth Nauroth Zorn Algenroth Munchenroth Diethard Ober und Niedermeilingen Huppert und Ackerbach Weitere 11 Orte gingen an die Grafen von Nassau diese Orte waren Muche Misselberg Sulzbach Frucht Becheln Endlichhofen Ober und Niederlipporn Welterod Struth und Orle Abgehende Dorfer bis 1646 Bearbeiten Zwischen 1581 und 1646 sind noch die Orte Denighofen durch Verschmelzung mit Marienfels zu einem Ort und Bleidenbach aus der Liste der Orte des Vierherrischen ausgeschieden Situation 1775 Bearbeiten Im Jahr der Aufteilung des Vierherrischen waren noch folgende Dorfer Teil des Vierherrischen Buch und Holzhausen beide ausserhalb der Bannzaune vierherrisch Gerolstein Oelsberg Oberwallmenach Obertiefenbach Rettershain Weyer Lautert Kordorf Kehlbach Oberbachheim Niederbachheim Winterwerb Eschbach Egenroth Grebenroth Herold Bettendorf Martenroth Mappershain Langschied Marienfels Dessighofen Ehr Berg Hunzel Oberwies Dornholzhausen Rettert Geisig Attenhausen Bremberg und Singhofen Reformation 1538 Bearbeiten nbsp Wappen der Landgrafschaft Hessen die bis zu ihrer Aufteilung 1567 bestand und deren Landgraf einer der vier Herrscher des Vierherrischen war Da das Vierherrische gemeinsam von den Regenten verwaltet und regiert wurde mussten sich auch alle einig sein um eine Entscheidung wie die Einfuhrung der Reformation zu treffen Der hessische Landgraf und die Grafen von Nassau Weilburg und Nassau Dillenburg standen der Reformation positiv gegenuber wahrend Graf Philipp I von Nassau Idstein die Einfuhrung der Reformation einige Jahre lang be und verhinderte Vor Pfingsten 1535 kam es zur Aussprache der Gesandten der vier Herren Philipp I warnte vor voreiligen Schritten und hatte lieber eine einheitliche Entscheidung des deutschen Reichs in Sachen Religion gesehen 4 Schliesslich gab Philipp I von Nassau Idstein aufgrund des Drucks durch die anderen nach und Nassau Dillenburg setzte schliesslich eine Visitation des Gebietes durch vier Superintendenten durch Eugenius fur die Landgrafschaft Hessen Crombach fur Nassau Dillenburg Romanus fur Nassau Weilburg sowie nur nach langem Zogern einen weltlichen Gesandten der Nassau Idstein vertrat Zuerst besuchten die Visitatoren die Orte Singhofen Niederbachheim Kordorf und Dornholzhausen Dort stellten sie fest dass noch die katholische Messe abgehalten wurde In den Orten Weyer Oberwallmenach und Obertiefenbach waren die Geistlichen bereits verheiratet lasen deutsche Messen predigten das Evangelium und reichten das Abendmahl in beiderlei Gestalt Der Pfarrer des Ortes Marienfels wollte katholisch bleiben doch ihm wurde dies untersagt sodass er eine Woche einen katholischen und eine Woche einen lutherischen Gottesdienst hielt Nach der Visitation wurde obwohl Nassau Idstein widersprach von den drei Superintendenten eine neue Kirchenordnung ausgearbeitet die aus folgenden Punkten bestand 1 An jedem Ort soll ein Pradikant bestellt werden der das Wort Gottes lauter und rein ohne menschliche Zusatze verkundige derselbe soll eine ziemliche Versehung erhalten damit er sich desto besser mit Ehren erhalten konne 2 Mit den Sakramenten und Zeremonien soll es nach dem Evangelium gehalten und das Abendmahl in beiderlei Gestalt gereicht werden 3 Anstatt der Messe soll das Wort Gottes verkundigt und das Abendmahl gehalten werden wenn Kommunikanten da waren 4 In jeder Pfarrei soll ein gemeiner Kasten aufgerichtet werden der Armut zugut Dahin sollen die Einkunfte fliessen welche bisher zu dem Bau den Bruderschaften der Beleuchtung den Spenden und Kalenden Naturalabgaben gegeben wurden 5 Zur Verwaltung der Kasten sollen zwei oder drei redliche und ehrliche Personen dem Pfarrer beigeordnet werden welche sich der Armut anzunehmen und Rechnung abzulegen haben 6 Aufruhrerische und verfuhrerische Prediger und Wiedertaufer sollen nicht geduldet werden 7 Die abwesenden Geistlichen mit Ausnahme der in den Stiften befindlichen sollen nur die Halfte ihrer Einkunfte erhalten Die andere Halfte soll in den gemeinen Kasten fallen Die Prasens das Kirchenvermogen wird vom Pfarrer verwaltet 8 Der Jugend zugut sind Schulen zu errichten und mit gelehrten und frommen Gesellen zu besetzen 9 Bei Geistlichen und Weltlichen soll man keine Unkeuschheit dulden 10 Wo solches nicht gehalten soll der Pfarrherr die Amtleute und Amtsknechte anrufen die einzugreifen jederzeit ermachtigt sind 5 Schnell ging man an die Durchfuhrung der Richtlinien und Philipp I von Nassau Idstein konnte dagegen nichts mehr unternehmen Am 28 Marz 1538 liess er seinen Gesandten ein Abkommen unterzeichnen dass in allen Kirchspielen Bereich der einer Pfarrkirche und einem Pfarrer zugeordnet ist des Vierherrischen das gottliche Wort gepredigt werden sollte die Priesterschaft reformiert und Missbrauche abgestellt werden sollen 6 Philipp I bestand aber darauf dass es weiterhin Messen in lateinischer Sprache geben durfe Allerdings waren bald alle Herrscher auch Graf Philipp I mit dem Kompromiss unzufrieden und nach langem Zureden durch den Superintendenten Eugenius wurden schliesslich die letzten Spuren des Katholizismus im Vierherrischen beseitigt Das Vierherrische zur Zeit des Dreissigjahrigen Krieges 1618 1648 BearbeitenIn der Zeit des Dreissigjahrigen Krieges 1618 1648 wurde auch das Gebiet des Vierherrischen stark verwustet Anfangs bis in die 1630er blieb es bei Durchmarschen und wenigen Plunderungen im protestantischen Vierherrischen so z B 1620 durch die katholische Liga 1634 besetzten kaiserliche und kroatische also katholische Truppen das Gebiet des Vierherrischen und der umliegenden Niedergrafschaft Katzenelnbogen die ebenfalls von Hessen Darmstadt regiert protestantisch war Im Jahr 1635 flohen viele Bewohner des Vierherrischen in Richtung Rhein da dort die befestigten Stadte lagen Grund war der Einmarsch protestantischer Machte der unter anderem so beschrieben wurde Es wurden die Untertanen im Vierherrischen verjagt durch schwedisches Kriegsvolk 7 Auch wurde von Truppeneinquartierungen Plunderungen und Zerstorungen berichtet so zum Beispiel im Jahr 1637 als die kaiserlichen Truppen das Gebiet zuruckeroberten Im Jahr 1647 wurde das Gebiet durch Hessen Kassel erobert wodurch es wie zu Kriegsbeginn wieder in evangelischer Hand war und die ursprungliche Herrschaft zusammen mit Nassau wiederaufgebaut werden konnte Durch die vielen Strapazen und auch durch den Ausbruch von Krankheiten und Seuchen wurde die Bevolkerung sehr belastet und viele Menschen starben es wurde berichtet dass bei Kriegsende einige Dorfer entvolkert waren Die Herrscher indes interessierten sich vor allem fur ihren Machtzuwachs dies zeigt auch die lange geforderte Quartieraufteilung des Vierherrischen die 1647 kurz vor Ende des Krieges vorgenommen wurde Einrichtung von Quartieren 1647 BearbeitenDie Unmoglichkeit einen alle Kondominatsherren befriedigenden Verwaltungsmodus zu finden und gleichzeitig alle Sonderrechte zu berucksichtigen um Uberschneidungen und Kompetenzschwierigkeiten auszuraumen beschloss man das Gebiet des Vierherrischen aufzuteilen Auf Tagungen 1609 und 1618 wurde daruber diskutiert 1631 wurden zum ersten Mal Teilungsvorschlage gemacht die jedoch keine allgemeine Zustimmung fanden Erst 1647 gelang es das Gebiet in 3 Quartiere aufzuteilen die zunachst nur fur die Abgabeerhebung gedacht waren dann aber ab 1681 auch fur die Justizverwaltung galten 8 1647 wurde das Vierherrische der Name wurde beibehalten obwohl es seit 1605 nur noch drei Herrscher hatte unter den drei beteiligten Staaten Hessen Kassel Nassau Diez und Nassau Saarbrucken in drei Quartiere aufgeteilt in dem jeweils eine Macht die Kontributionen erheben durfte 9 und ab 1681 auch nur noch eine Justizverwaltung zustandig war 10 Die Aufteilung war wie folgt Die Einteilung dieser Quartiere erfolgte ohne Rucksichtnahme auf die Bezirke der alten Gerichte Marienfels kam zusammen mit Berg Hunzel Ehr Bremberg und Attenhausen zum Quartier Nassau Diez Zum hessischen Quartier gehorten Weyer Niederbachheim Oberbachheim Winterwerb Kehlbach Kordorf Herold Ergeshausen Oberwallmenach Lautert Rettershain Bettendorf Egenrod Grebenrod Martenrod Langschied Mappershain Das Nassau Saarbruckische Quartier umfasste die Dorfer Dornholzhausen Geisig Dessighofen Singhofen Obertiefenbach 10 11 Diese Auflistung der Dorfer in den verschiedenen Quartieren zeigt auch dass das Vierherrische 1647 nur noch 28 Dorfer umfasste was bis zu seiner Auflosung auch so bleiben sollte Diese Quartiereinteilung war schon ein fruher Vorbote fur die endgultige Auflosung des Vierherrischem in den beiden sog Nastatter Rezessen 1774 und 1775 Die Einrichtung von Quartieren war aber notwendig da das Gebiet sonst unregierbar geworden ware da sich Herrscher und ihre Verwaltungen gegenseitig behinderten In den folgenden Jahrzehnten blieb das Vierherrische zwar bestehen doch war es nicht mehr von grosser Bedeutung da die Herren in ihren Quartieren eigene Gerichte installierten Auflosung des Vierherrischen 1774 75 Bearbeiten Hauptartikel Nastatter Rezesse Nachdem die Probleme bei der Verwaltung zunahmen die Regelung individueller Sonderrechte der Kondominatsherren schwieriger wurde und Kompetenzstreitigkeiten auftraten beschloss man das bereits in Quartiere aufgeteilte Gebiet aufzulosen und die Besitzverhaltnisse ebenfalls endgultig zu klaren Dies geschah in den beiden Nastatter Rezessen 1774 und 1775 Im ersten Nastatter Rezess vom 27 Juni 1774 wurden die alten Quartiere von 1647 abgeschafft und neue Grenzen gezogen Die Nassauischen Hauser erhalten aber die zu dem Nassauischen quartier gehorig gewesene Ortschaften Marienfels und Denighofen Ehr Berg Hunzel nebst ihren Gemarkungen auch dazu gehorigen hofen und muhlen nunmehro als ein eigenthum mit aller landeshoheit 12 Im zweiten Nastatter Rezess vom 9 Dezember 1775 wurde dann die Grenze zwischen Hessen und Nassau neu gezogen Danach existierte das Vierherrische nicht mehr es war zwischen Hessen und den nassauischen Staaten aufgeteilt worden und zwar wie folgt Buch ausserhalb der Bannzaune vierherrisch Gerolstein Oelsberg Oberwallmenach Obertiefenbach Holzhausen ausserhalb der Bannzaune vierherrisch Rettershain Weyer Lautert Kordorf Kehlbach Oberbachheim Niederbachheim Winterwerb Eschbach Egenroth Grebenroth Herold Bettendorf Martenroth Mappershain und Langschied an Hessen Kassel 13 Marienfels Dessighofen Ehr Berg Hunzel Oberwies Dornholzhausen Rettert Geisig Attenhausen Bremberg und Singhofen an das Dreiherrische 14 Soziale und wirtschaftliche Entwicklung im Vierherrischen BearbeitenAuch im Vierherrischen waren die meisten Bauern Leibeigene die ihrem Grundherren Gehorsam verschiedene Dienste sowie Steuern und Abgaben wie Zehnte schuldig waren und dafur von ihm Land und Schutz erhielten Auch mussten die Bauern der Kirche einen Zehnten also einen zehnten Teil auf ihre Abgaben zahlen Im Vierherrischen gab es zudem noch drei bis funf Landesherren Manchmal war einer der Landesherren auch zugleich der Grundherr in anderen Fallen hingegen nicht So war ein Leibeigener im Vierherrischen Untertan von drei oder mehr Landesherren und eventuell noch einem Grundherren Die Leibeigenen mussten horrende Abgaben und viele Fron und andere Dienste leisten Auch versuchten die Grund und Landesherren darauf einzuwirken dass nur unter den eigenen Untertanen und Leibeigenen geheiratet wurde Kam es dennoch dazu dass Leibeigene unterschiedlicher Herren heirateten gab es immer wieder Streit um die Kinder aus diesen Ehen bzw wessen Leibeigene sie waren Ebenso gab es Streit wenn ein Schultheiss des einen Herren einen Leibeigenen des anderen Herren bestrafte dies fuhrte zum Teil zu Racheaktionen des eigentlichen Schultheissen des bestraften Leibeigenen am Schultheissen der die Bestrafung durchgefuhrt hatte 15 16 Wirtschaft Bearbeiten Das Vierherrische bestand praktisch nur aus kleinen Dorfern die rein landwirtschaftlich gepragt waren und handelstechnisch eine geringe Bedeutung hatten Die einzige wirtschaftliche Bedeutung hatte die sogenannte Hessenstrasse die von St Goarshausen bis Kassel fuhrte aber nur zum geringsten Teil durch vierherrisches Gebiet verlief namlich durch bzw an den Orten Lautert und Dornholzhausen vorbei Literatur BearbeitenAgnes Allrogen Bedel Eckhart Rheingans Werner Ruppert und Hubertus Seibert Der Rhein Lahn Kreis Landschaft Geschichte Kultur unserer Heimat Hrsg Kreisverwaltung des Rhein Lahn Kreises Edmund Gross 700 Jahre Miehlen Miehlen 1951 C D Vogel Winfried Ott Beschreibung des Herzogthums Nassau von C D Vogel Dekan in Kirberg Wiesbaden 1843 In Blaue Blatter Nr 3 vom Heimatpflegeverein Blaues Landchen 1989 herausgegeben Nastatten 1989 Lothar Maus Chronik der Gemeinde Holzhausen an der Haide 1990 Robert Mensche und Richard Heimann Marienfels Geschichte des Dorfes Hrsg von der Ortsgemeinde Marienfels 1990Einzelnachweise Bearbeiten Chronik Marienfels Abgerufen am 6 August 2017 Hessisches Staatsarchiv Amt Nassau vierherrisch Abgerufen am 28 Juli 2017 L Conrady Nassauische Annalen Band 23 1891 S 65 Agnes Allrogen Bedel Eckhart Rheingans Werner Ruppert und Hubertus Seibert Der Rhein Lahn Kreis Landschaft Geschichte Kultur unserer Heimat Hrsg Kreisverwaltung des Rhein Lahn Kreises 1987 ISBN 3 926888 00 8 S 175 Edmund Gross 700 Jahre Miehlen Miehlen 1951 S 80 Edmund Gross 700 Jahre Miehlen Miehlen S 176 Lothar Maus Chronik der Gemeinde Holzhausen an der Haide 1990 S 72 Chronik von Marienfels Gemeinde Marienfels abgerufen am 5 Juli 2017 Helfrich Bernhard Wenck Hessische Landesgeschichte Mit einem Urkundenbuch und geographischen Charten Band 1 1783 S 248 a b Chronik von Marienfels Gemeinde Marienfels abgerufen am 5 Juli 2017 Helfrich Bernhard Wencks Quartieraufteilung des Vierherrischen in Hessische Landesgeschichte Mit einem Urkundenbuch und geographischen Charten Band 1 Abgerufen am 9 August 2017 Chronik von Marienfels Gemeinde Marienfels abgerufen am 6 Juli 2017 Christian Daniel Vogel Beschreibung des Herzogtums Nassau S 224 abgerufen am 9 August 2017 Hessisches Staatsarchiv Amt Nassau vierherrisch Abgerufen am 28 Juli 2017 Bernhard Meyer Gerhard Gemmer und Manfred Keiling 750 Jahre Rettert Hrsg Gemeinde Rettert Rettert 2000 Winfried Ott Nastatten zwischen gestern und heute In Heimatpflegeverein Blaues Landchen e V Hrsg Schriftenreihe Blaue Blatter 1 Auflage Nr 18 Nastatten 2017 S 22 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landgericht der vier Herren auf dem Einrich amp oldid 222908915