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Landgerichte in Bayern waren vom Spatmittelalter bis in die Neuzeit Verwaltungseinheiten der unteren Ebene mit Verwaltungs und Justizaufgaben Unterschieden werden die Landgerichte vor der Sakularisation und danach die Landgerichte alterer Ordnung bis zu deren Uberfuhrung in Gerichtsbehorden 1862 Die Trennung der administrativen und juristischen Aufgaben liess die Bezirksamter ab 1862 und die Amtsgerichte Umbenennung erfolgte 1879 entstehen Man verstand unter Landgericht sowohl die Behorde im administrativen Sinn als auch den Gerichtsbezirk Sprengel im geographischen Sinn 1 Das heutige Landgericht nach dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 entspricht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland dem Gericht zwischen Amts und Oberlandesgericht Inhaltsverzeichnis 1 Landgericht vor der Sakularisation 1 1 Entstehung der Land und Pfleggerichte 1 2 Landrichter und Pfleger 2 Landgericht alterer Ordnung 2 1 Entstehung der Landgerichte alterer Ordnung 2 2 Konigreich Bayern 3 Auflosung der Landgerichte alterer Ordnung 3 1 Strukturelle Fehler 3 2 Aufteilung in Landgerichte Bezirksamter und Notariate 3 3 Umwandlung der bisherigen Landgerichte in Amtsgerichte 4 EinzelnachweiseLandgericht vor der Sakularisation BearbeitenDie Land und Pflegegerichte Bayerns gehorten seit Beginn des 14 Jahrhunderts bis zur Sakularisation 1802 zu den unteren Verwaltungseinheiten und waren zugleich Fundamente der bayerischen Militar Gerichts und Finanzverwaltung Entstehung der Land und Pfleggerichte Bearbeiten nbsp Grenzstein zwischen dem Landgericht Tolz und dem Kloster Tegernsee auf dem Gronetseck oberhalb GaissachDie Land und Pfleggerichte sind Schopfungen der Herzoge aus dem Hause Wittelsbach Ihre Einrichtung begann gegen Ende des 13 Jahrhunderts einzelne Gerichte wurden erst im 15 und 16 Jahrhundert gebildet 2 Bis zu dieser Zeit hatte es im hohen Mittelalter als unterste Verwaltungs und Gerichtseinheiten Grafschaften Vogteien und Herrschaften gegeben Auch die Wittelsbacher waren Inhaber von Grafschaften und Herrschaften und Trager von Vogteirechten Zu deren Verwaltung errichteten sie in der ersten Halfte des 13 Jahrhunderts eine Anzahl von Amtern die sie durch Beamte welche den Titel Richter trugen versehen liessen Da die meisten graflichen und hochfreien Geschlechter in Bayern ab der Mitte des 13 Jahrhunderts ausstarben folgten ihnen die Herzoge im Besitz So wurde es moglich aus den Amtern mehr und mehr abgerundete Sprengel um alte und neue Mittelpunkte zu bilden die Gerichte genannt wurden Ubergeordnete Behorden der Amter und der spateren Gerichte waren die ab 1255 sich entwickelnden Viztumamter 1506 existierten die vier Vitztumamter Munchen und Burghausen fur Oberbayern sowie Landshut und Straubing fur Niederbayern Diese wurden in Folge des Landshuter Erbfolgekriegs 1504 05 im Jahre 1507 in Rentamter umbenannt Landrichter und Pfleger Bearbeiten Ursprunglich war meist der Landrichter allein Trager der Amtsgewalt in seinem Bezirk Als im 14 Jahrhundert die Wittelsbacher zum Schutz der Gerichtsbezirke und damit ihrer Herrschaft uberhaupt an den meisten Gerichtssitzen Burgen erbauten und als Burgwarte Pfleger einsetzten verteilte sich die Gewalt haufig auf zwei Beamte den Landrichter und den Pfleger Der Landrichter war in diesem Fall auf die rein richterliche Aufgabe beschrankt und versah die des Pflegers nur vertretungsweise Der Pfleger aber wurde in Anbetracht der Wichtigkeit des militarischen Schutzes im Gerichtsbezirk allmahlich der eigentliche Vorsteher auch der Gerichtsobrigkeit und ubte in erster Linie Polizei und Verwaltung aus In Landgerichten die keine Burg und damit auch keinen Pfleger an der Spitze hatten versah diese Aufgabe der Landrichter Andererseits gab es Gerichte die zwar mit einer Burgpflege verbunden aber zu klein waren um zwei Beamten genugend Beschaftigung zu geben In solchen Fallen war der Pfleger zugleich auch Landrichter Wie im gesamten Heiligen Romischen Reich ublich war die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung bei den bayerischen Land und Pfleggerichten nicht umgesetzt Sie waren sowohl erstinstanzliche Gerichte als auch Verwaltungs Polizei und Steuerbehorden Als Gericht ubten sie die Hochgerichtsbarkeit in der Regel aber auch die Niedere Gerichtsbarkeit uber den grossten Teil der Untertanen aus Allerdings konnten adelige und kirchliche Grundbesitzer in ihren Hofmarken Edelsitzen und Sedlhofen die Niedergerichtsbarkeit erlangen Auch die landsassigen Stadte und Markte verfugten haufig uber eigene Niedergerichtsrechte kaum aber uber Hochgerichtsrechte Zwischen 1799 und 1801 erfolgte in Bayern die Bildung des Justizdepartments seit 1817 Ministerium der Justiz das fur eine Neuorganisation der Gerichte verantwortlich zeichnete 1802 wurde die bestehenden Land und Pfleggerichte aufgelost und durch sogenannte Landgerichte alterer Ordnung ersetzt Die Sprengel dieser Gerichte wurden dabei vollig neu umschrieben und kleinere Gerichte ganz aufgelost Landgericht alterer Ordnung BearbeitenVon 1802 bis 1862 wurde in Bayern die Bezeichnung Landgericht fur eine 1802 neugeschaffene staatliche Verwaltungseinheit der unteren Ebene verwendet welche Verwaltungsaufgaben ahnlich den heutigen Landkreisen ausubte Zugleich war dieses neue Landgericht auch Justizorgan der niederen Gerichtsbarkeit und damit die Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit vergleichbar mit dem heutigen Amtsgericht Es nahm aber auch Aufgaben der hoheren Gerichtsbarkeit wahr wie heutige Landgerichte und verrichtete notarielle Tatigkeiten Zur Unterscheidung von den herzoglichen und spater kurfurstlichen bayrischen Land und Pfleggerichten und zu den Landgerichten im heutigen Sinn werden diese bayrischen Landgerichte des spateren Konigreichs in der neueren Literatur als Landgericht alterer Ordnung bezeichnet Entstehung der Landgerichte alterer Ordnung Bearbeiten Als Folge der napoleonischen Kriege in Suddeutschland die letztlich zum Reichsdeputationshauptschluss zur Mediatisierung und zur Sakularisation fuhrten wurde begonnen die Verwaltungsstrukturen Bayerns neu zu gliedern Mit einer Verordnung vom 24 Marz 1802 wurden die seit dem Hochmittelalter bestehenden Land und Pfleggerichte durch die neue Form der Landgerichte ersetzt Sie ubernahmen deren Aufgaben als Verwaltungsbehorden und Gerichte mit Zustandigkeit fur die hohere und niedere Gerichtsbarkeit Parallel dazu wurden in den kreisunmittelbaren Stadten Bayerns 1802 03 eigene Stadtgerichte eingerichtet die den Landgerichten gleichgestellt waren Die Stadtgerichte waren jedoch reine Justizorgane ohne Verwaltungsaufgaben Allen ubrigen Stadten und Markten die nicht Sitz eines Land oder Stadtgerichtes geworden waren wurden die Gerichtsrechte 1806 und 1808 entzogen 3 Konigreich Bayern Bearbeiten Nach der Grundung des Konigreichs Bayern im Jahre 1806 wurde die Verwaltungsgliederung Bayerns 1808 vollig neu gestaltet um auch die Eingliederung der neu erworbenen Gebiete ins Konigreich zu ermoglichen Minister Montgelas schuf eine effiziente Staatsverwaltung fur das vergrosserte Bayern Er teilte das Land in Verwaltungskreise ein und verwaltete es durch ein neu geschaffenes Beamtenwesen Diese Verwaltungskreise wurden nach Flussen benannt zum Beispiel der Isarkreis mit der Kreishauptstadt Munchen oder der Lechkreis mit der Kreishauptstadt Augsburg Von anfanglich funfzehn wurden sie auf schliesslich acht Kreise reduziert Die Kreise waren wiederum in die Landgerichte untergliedert Ab 1838 wurden die Kreise anstelle der Flussnamen nach den alten Herzogtumern benannt Unter den Nationalsozialisten wurden diese Verwaltungskreise im Rahmen der Gleichschaltung in Regierungsbezirke umbenannt die als Verwaltungseinheiten der mittleren Ebene weitgehend den heutigen Regierungsbezirken entsprechen Die Ruckbenennung der Bezirke in Kreise und der Landkreise in Bezirksamter so wie es die Bayerische Verfassung von 1946 eigentlich vorsah wurde nach Grundung der Bundesrepublik faktisch nicht mehr durchgefuhrt Auflosung der Landgerichte alterer Ordnung BearbeitenStrukturelle Fehler Bearbeiten Die Funktion der Landgerichte als Verwaltungsbehorde und zugleich Justizorgan wurde als struktureller Fehler der bayerischen Verfassung angesehen da damit die richterliche Unabhangigkeit beruhrt war Der Richter war neben seinem Richteramt durch seine gleichzeitige Funktion als Verwaltungsbeamter weisungsgebunden Nur in der damals zu Bayern gehorenden Pfalz bestanden schon seit 1816 Landkommissariate neben den Landgerichten Um diesen Mangel zu beheben wurde am 10 Januar 1861 im Konigreich das bayrische Gerichtsverfassungsgesetz erlassen Dieses Gesetz ermoglichte die Trennung von Justiz und Verwaltung Aufteilung in Landgerichte Bezirksamter und Notariate Bearbeiten Ab 1862 wurden die administrativen Verwaltungsaufgaben aus den Landgerichten herausgelost und auf die neu geschaffenen Bezirksamter ubertragen Die Bezirksamter wurden 1939 in Landkreise umbenannt Gleichzeitig wurde auch die Rechtspflege auf der unteren Ebene von der Justiz getrennt und fur die nichtstreitige freiwillige Gerichtsbarkeit ab dem 1 Juli 1862 standige Notariate eingerichtet Die verbleibenden Rechtspflegeeinrichtungen behielten zunachst die Bezeichnung Landgericht sie werden in der Literatur meist nicht von den Landgerichten alterer Ordnung unterschieden Umwandlung der bisherigen Landgerichte in Amtsgerichte Bearbeiten Das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 als erste einheitliche Gerichtsverfassung des Deutschen Reiches begrundete das Ende der bisherigen Landgerichte als Eingangsinstanz der niederen Gerichtsbarkeit 4 1879 wurden sie reichseinheitlich in Amtsgericht umbenannt 5 Gleichzeitig wurden im Konigreich Bayern die bisherigen Bezirksgerichte nach dem Gerichtsverfassungsgesetz in Landgerichte der bis heute bestehenden Bedeutung und Funktion Gericht Zweiter Instanz umgewandelt Die den Bezirksgerichten als Berufungsinstanz ubergeordneten Appellationsgerichte wurden zu Oberlandesgerichten Einzelnachweise Bearbeiten Sebastian Hiereth Die bayerische Gerichts und Verwaltungsorganisation vom 13 bis 19 Jahrhundert Die Neuorganisation im 19 Jahrhundert in Historischer Atlas von Bayern Teil Altbayern Heft 0 Munchen 1950 S 21 ff Sebastian Hiereth Die bayerische Gerichts und Verwaltungsorganisation vom 13 bis 19 Jahrhundert Entstehung aus fruheren Gerichts und Verwaltungsorganisationen in Historischer Atlas von Bayern Teil Altbayern Heft 0 Munchen 1950 S 8 ff Justiz 19 20 Jahrhundert in Historisches Lexikon Bayerns Eduard Kern Geschichte des Gerichtsverfassungsrechts Munchen 1954 S 124 Werner Schubert Die deutsche Gerichtsverfassung 1869 1877 Frankfurt am Main 1981 S 22 ff Gregor Biebl Bayerns Justizminister v Faustle und die Reichsjustizgesetze Ein Beitrag zum deutschen Foderalismus in der Bismarckzeit Aktiv Druck amp Verlag Ebelsbach 2003 ISBN 3 932653 15 7 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landgericht bayerische Verwaltungseinheit amp oldid 222883404