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Der Gluckstadter Rezess war ein vertraglicher Vergleich zwischen Konig Friedrich III von Danemark und Norwegen und dem Herzog von Schleswig Holstein Gottorf Christian Albrecht durch den in einer Phase der Annaherung bis dahin aufgelaufene Differenzen beigelegt werden sollten Er wurde am 12 Oktober 1667 in der Koniglichen Stadt und Veste Gluckstadt unterzeichnet und besiegelt Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Die Abgesandten 3 Inhalt des Vergleichs 4 Folgen 5 Weblinks 6 Einzelnachweise und AnmerkungenVorgeschichte BearbeitenNachdem Friedrich I Konig von Danemark und infolge des Vertrags von Ripen in Personalunion Herzog von Schleswig und Holstein im Jahre 1533 gestorben war teilte sein Sohn und Nachfolger Christian III die beiden Herzogtumer 1544 mit seinen Brudern Adolf und Hans Die Herzogtumer wurden dabei nicht in gleich grosse in sich geschlossene Flachen aufgeteilt sondern jeder erhielt kleine Verwaltungseinheiten Amter bzw Harden mit ahnlichem Steueraufkommen die uber das ganze Territorium verstreut waren In diesen Gebieten konnten die Herzoge innenpolitisch unabhangig regieren Stadte Kirchenguter und Adelige Guter wurden gemeinsam regiert Auch die Aussenpolitik und die Landesverteidigung oblagen den Herzogen gemeinsam Als Hans 1580 kinderlos starb wurde sein Anteil zwischen den verbliebenen Parteien aufgeteilt Damit gab es am Ende des 16 Jahrhunderts zwei Herzoge von Schleswig Holstein Adolf wurde benannt nach seinem Stammsitz Schloss Gottorf erster Herzog von Schleswig Holstein Gottorf Diese geopolitische Lage wurde fur Adolfs Enkel Friedrich III von Schleswig Holstein Gottorf zum Dilemma als der protestantische Konig Christian IV von Danemark zu Beginn des Dreissigjahrigen Krieges als Fuhrer des Niedersachsischen Reichskreises gegen den katholischen Kaiser Krieg fuhrte denn im schleswigschen Teil seines Herrschaftsgebiets war er Lehnsmann des danischen Konigs im holsteinischen aber Lehnsmann des Kaisers Als nach der Niederlage des Niedersachsischen Reichskreises kaiserliche Truppen 1626 Schleswig und Holstein besetzten schloss der Herzog eigenmachtig Bundnisse mit den Besatzern um Schaden von seinem Land abzuwenden Christian IV antwortete auf diesen Treuebruch mit der Besetzung der Gottorfer Gebiete Erst der Lubecker Frieden vom Mai 1629 fuhrte zu einer Versohnung 1 das Vertrauensverhaltnis zwischen Konig und Herzog blieb jedoch gestort 2 Als im Torstenssonkrieg 1643 44 schwedische Truppen die Herzogtumer besetzen schloss Herzog Friedrich III einen Neutralitatsvertrag mit Schweden wahrend das Konigreich Danemark 1645 im Frieden von Bromsebro die Bistumer Bremen und Verden an Schweden abtreten musste Um sich eine Landbrucke in die neuen Besitztumer uber Jutland zu sichern unterstutzte Schweden Schleswig Holstein Gottorfs Selbstandigkeitsbestrebungen gegenuber Danemark Diese Verbindung wurde durch die vom Gottorfer Kanzler Johann Adolph Kielmann von Kielmannsegg ausgehandelte Hochzeit von Friedrichs Tochter Hedwig Eleonora mit dem schwedischen Konig Karl X Gustav gefestigt Unterstutzt von Schweden verfolgte Herzog Friedrich III den Plan der volligen Souveranitat seines Herzogtums und der Aufhebung der Gemeinschaftlichen Regierung mit Danemark 1657 gelang Schweden im Zweiten Nordischen Krieg ein schneller Sieg gegen das Konigreich Danemark auch weil das Gottorfer Herzogtum den schwedischen Truppen freien Durchzug gewahrt hatte Im Frieden von Roskilde vom 24 Februar 1658 bekam Schleswig Holstein Gottorf die Souveranitat zugesprochen die die herzoglichen Amter im Herzogtum Schleswig aus der danischen Lehnshoheit losten Die Gemeinschaftliche Regierung und die Union mit Danemark blieben jedoch bestehen Doch noch im selben Jahr gelang es dem danischen Konig Friedrich III die Schweden zu vertreiben Das Gottorfer Herzogtum wurde besetzt Herzog Friedrich III starb 1659 in seiner belagerten Festung Tonning Der Frieden von Kopenhagen am 5 Juni 1660 bestatigte die Aufhebung des Lehnsverhaltnisses machte aber die Hoffnung auf die volle Souveranitat zunichte Der neue Herzog Christian Albrecht war so einerseits unabhangig vom danischen Konig auf der anderen Seite zwang die Gemeinschaftliche Regierung zur Zusammenarbeit und durch die nach wie vor bestehende Union mit Danemark blieb er dem Konig untergeordnet 3 Die Abgesandten BearbeitenUber die folgenden 20 Punkte 4 verhandelten jeweils drei Bevollmachtigte fur den Konig von Danemark und drei fur den Herzog von Schleswig Holstein Gottorf 5 die den Rezess am Ende auch unterzeichneten Cai von Ahlefeldt ein altgedienter und angesehener Diplomat in danischen Diensten Friedrich von Ahlefeldt Statthalter im koniglich danischen Anteil von Schleswig Holstein aus einer anderen Linie des Adelsgeschlechts Conrad Wasmer war Jurist und arbeitete als Rat bei der koniglichen Regierungs und Justizkanzlei in Gluckstadt Johann Adolph Kielmann von Kielmannsegg Hofkanzler des Herzogs von Schleswig Holstein Gottorf Kammer und Regierungsprasident Sein Sohn Friedrich Christian Kielman von Kielmansegg gottorfscher Kammer und Landrat Andreas Cramer gottorfscher Hof und KanzleiratInhalt des Vergleichs BearbeitenZur Erhaltung des guten Einvernehmens zwischen Ihrer Koniglichen Majestat und Ihrer Hochfurstlichen Durchlaucht soll alles was der Union und den alten Vertragen bisher zuwidergehandelt wurde zu beyden Theilen gantzlich vergessen aufgehoben und getilget seyn gegenseitige Amnestie Das in den Vertragen von 1658 und 1660 Vereinbarte bleibt allerdings bestehen Besagte Union soll in ihrem Wert weder in Friedens noch in Kriegszeiten von keiner Seite belastet werden Der Konig akzeptiert die Vereinbarungen die Christian Albrechts Vater am 6 Juli 1647 mit dem Domkapitel zu Lubeck uber die Anwartschaft bestimmter Personen gottorfscher Linien zur Bischofswahl getroffen hat Der Herzog verspricht aber bei nachster Gelegenheit mit dem Domkapitel zu vereinbaren dass nachdem besagte furstliche Personen und Generationen vorbei sind abwechselnd ein koniglicher und ein furstlicher Nachkomme berucksichtigt wird Im furstlichen Amt Sonderburg wird dem Herzog von Seiten des Konigs die gemeinsame Regierung in den zugekauften Adeligen Allodialgutern zugestanden In den Lehnsgutern behalt aber der Konig die Oberlehnsherrlichkeit und gerechtigkeit mit allen damit verbundenen Rechten Der Herzog soll die Gebiete die wegen der Uberflutung aus der Landesmatrikel geloscht wurden nun aber bereits trockengelegt sind nach ihrer Instandsetzung der Landesmatrikel wieder hinzufugen Die Truppen die vom Furstentum Holstein fur die Reichs und Kreishilfe gefordert werden hat bisher zur Halfte der Herzog gestellt Das furstliche Kontingent musste aber durch konigliche Amter unterhalten werden und hat auch nicht so viel ausgemacht wie der Anteil des Konigs Kunftig soll die zu stellende Anzahl der Soldaten entsprechend der landwirtschaftlich genutzten Flache im Furstentum Holstein aufgeteilt werden Konig und Herzog wollen gebuhrende Befehle erteilen dass die jeweiligen Untertanen nicht mehr auf Grund und Gutern jagen durfen auf denen sie dazu keine Befugnis haben Die Situation auf den gemeinsam regierten Gutern soll wie vom Herzog vorgeschlagen durch von beiden Seiten ausgewahlte Kommissionen 6 geregelt werden Wie aus der Rendsburgischen Zollrechnung ersichtlich haben die furstlichen Untertanen aus Stadt und Amt Husum und auch aus Eiderstedt in den Jahren 1658 bis 1665 fur insgesamt 16667 Stuck Vieh keinen Zoll eingezogen entrichtet Der Herzog hat seinen Untertanen keine Zollfreiheit erteilt Daher weigert er sich den Verlust den der Konig dadurch erlitten hat auszugleichen Die Leute sollen ihren Zoll nachzahlen damit der Konig seinen Anteil davon erheben kann Wegen des Anspruchs auf die Insel Buldshovet der Grenzbeeintrachtigung und das gemeinschaftliche Weiderecht der Lorer und Rickelshofer auf der Heide der dreyen Kruge Landes 7 bei Hemmingstett des beanspruchten Herrengeldes fur 40 Morgen Landes zu Feddering der Erledigung der ausserordentlichen Beschwerde wegen dem was der herzogliche Anteil von Dithmarschen grosser ist als der konigliche der Wiederaufrichtung der alten Grenzpfahle im Amte Segeberg und was von dergleichen Irrungen in den Amtern noch vorhanden ist sollen vom Konig und vom Herzog Abgesandte 8 beauftragt werden die sich die Sachen ansehen beide Seiten anhoren und gutlich vergleichen oder den Fall durch rechtlichen Spruch entscheiden Bezuglich des Klosters Uetersen das der Herzog unter die gemeinschaftliche Regierung ziehen mochte wurde verglichen dass der Klosterbezirk samt den Gebauden daruntergezogen wird Die dazugehorigen Dorfer und alle Untertanen verbleiben in ihren jeweiligen koniglichen Amtern Das Anliegen etlicher adeliger Patronatskirchen dass ihnen statt der einseitigen die simultane Visitation zustande soll in der Sache erledigt werden Uber die Anspruche die dem verstorbenen Herzog Friedrich durch den Verlust des versprochenen Coadjutorats am Erzstift Bremen entstanden sind hat man sich auf 55 000 Reichstaler verglichen Zur Begleichung der Summe soll in Gottorf fur jedes Stuck durchgetriebenes Vieh statt der bisherigen 3 Schilling nun eine Mark Lubsch entrichtet werden Auf koniglicher Seite in Vinzier vor Rendsburg wird eine Zollstelle errichtet an der ebenfalls eine Mark Lubsch zu zahlen ist falls dies nicht schon in Schleswig erledigt wurde Von dem was an beiden Orten erhoben wurde erhalt der Konig die eine der Herzog die andere Halfte Dafur soll die Forderung aus der von Konig Christian IV ausgegebenen Schuldverschreibung vom 13 Juli 1621 entfallen und diese bei Vollziehung des Vergleichs sofort annulliert werden Was die Kontroverse um die Festung Friedrichsort betrifft so verspricht der Konig dass weder der Herzog noch seine Nachfahren Lander Amter oder Stadte einen Nachteil oder Schaden durch sie erleiden sollen sei es in Friedens oder in Kriegszeiten Falls es einmal zum Krieg kommt sollen die Untertanen des Herzogs nicht zu Verpflegung oder dergleichen herangezogen werden Sollte es de facto doch passieren dann soll das was sie tatsachlich mehr gegeben oder erlitten haben durch samtliche Einwohner der ubrigen beiden Herzogtumer ausgeglichen werden Auch soll der Handel der herzoglichen Stadt Kiel nicht beeintrachtigt und vorbeifahrende Schiffe nicht dazu gezwungen werden ihre Waren dort zum Verkauf anzubieten Obwohl die sogenannte Perequationssache 9 wegen Einwanden von beiden Seiten nicht erledigt oder verglichen werden konnte soll sie jedoch nach Anweisungen der Union binnen Jahr und Tag entschieden werden Ebenso wollen beide Herren baldmoglichst einige Abgesandte 8 beauftragen die mit Hinzuziehung von Deputierten der Vier Stadte darauf hinarbeiten dass das Stadtegericht 10 wieder errichtet wird Uber die vom Herzog gewunschte Abschaffung des Zolls zu Ultzeburg hat man sich seitens ihrer Koniglichen Majestat noch keine Meinung gebildet Wenn es aber zu der vorgeschlagenen Verpachtung der Zolle kommen sollte wird sich der Konig daruber sicherlich problemlos mit dem Herzog vergleichen Ansonsten will der Konig die Oldesloer mit ernstlichem Auftrag sofort anweisen ihren Beitrag zur Reparatur des Muhlendamms zu leisten damit weiterer Schaden verhindert wird Gleichfalls soll der Konig das vom Vater des Herzogs Friedrich III ausgegebene Diplom wegen der Stadt Hamburg wenn er es wieder in Besitz gebracht hat sofort an den Herzog aushandigen und sich dessen niemals wieder bedienen Im ubrigen wird es hiermit fur ungultig erklart Bezuglich des Austernfangs bei Wiedingharde und der Wasserlosung 11 zwischen Ribe und Tondern sollen von Konig und Herzog unparteiische Abgesandte 8 benannt werden die sich die genannten Orte ansehen Aussenkoogsleute 12 hinzuziehen und Losungen herbeifuhren Der Konig will die Privilegien anerkennen die die herzoglichen Untertanen fur den Handel im Konigreich Norwegen erhalten haben Bei den Erorterungen anno 1658 in Kopenhagen hatte der Vater und Vorganger des Herzogs die Aufhebung der gemeinsamen Regierung von Pralaten Ritterschaft und Stadten gefordert Weil die furstlichen Abgesandten hierzu keine Verhandlungsinstruktionen haben wird diese Sache vertagt Folgen BearbeitenZwei Wochen nach Vertragsschluss heiratete Christian Albrecht am 24 Oktober 1667 die 18 jahrige Friederike Amalie 1649 1704 die zweite Tochter des danischen Konigs Uber diese Ehe war bereits zu Lebzeiten von Herzog Friedrich III verhandelt worden jedoch hatten die politischen Umstande ihr bis dahin im Wege gestanden Anders als bei furstlichen Hochzeiten sonst ublich wurde die Vermahlung im Gluckstadter Schloss eher bescheiden gefeiert 13 In Gluckstadt verstandigten sich Konig und Herzog auch uber das Testament des kurz zuvor kinderlos verstorbenen Grafen Anton Gunther von Oldenburg und Delmenhorst der 1664 die beiden aus dem Haus Oldenburg stammenden Herrscher Danemarks und Schleswig Holstein Gottorfs gleichermassen als Erben bestimmt hatte Die Einigung zwischen Danemark und Gottorf hielt nur bis zum Tod von Konig Friedrich III 1670 Sein Sohn Christian V versuchte die Lehnshoheit uber die Gottorfer Anteile im Herzogtum Schleswig zuruckzugewinnen Anstatt entsprechend der 1667 geschlossenen Vereinbarung uber das Oldenburger Erbe die Anspruche des Gottorfer Herzogs anzuerkennen schloss er diesen mit Unterstutzung von Joachim Ernst von der abgeteilten Linie Schleswig Holstein Sonderburg Plon ganzlich vom Erbe aus Christian Albrecht unterstutzte daraufhin seinen Neffen den schwedischen Konig Karl XI im Schwedisch Brandenburgischen Krieg und verweigerte dem danischen Konig Mittel fur die Kriegsfinanzierung Im Rendsburger Rezess verlor 1675 der Gottorfer Staat seine Selbstandigkeit Christian Albrecht floh vor der Besetzung seiner Landereien nach Hamburg Weblinks Bearbeiten1667 X 12 Rezess von Gluckstadt IEG Leibniz Institut fur Europaische Geschichte Mainz abgerufen am 13 Mai 2022 Einzelnachweise und Anmerkungen Bearbeiten C R Rasmussen E Imberger D Lohmeier I Mommsen Die Fursten des Landes Herzoge und Grafen von Schleswig Holstein und Lauenburg Neumunster 2008 S 154 162 S 160 Dieter Lohmeier Friedrich III Herzog von Schleswig Holstein Gottorf In SHBL Band 12 S 108 116 S 112 C R Rasmussen E Imberger D Lohmeier I Mommsen Die Fursten des Landes Herzoge und Grafen von Schleswig Holstein und Lauenburg Neumunster 2008 S 154 162 S 162 1667 X 12 Rezess von Gluckstadt IEG Leibniz Institut fur Europaische Geschichte Mainz S 2 ff abgerufen am 13 Mai 2022 deutsch 1667 X 12 Rezess von Gluckstadt IEG Leibniz Institut fur Europaische Geschichte Mainz S 1 10 abgerufen am 13 Mai 2022 deutsch Im Original Commissarien Moglicherweise drei Tonnen Siehe Tonne Flachenmass a b c Im Original Commissarii Perequation ist eine Ausgleichszahlung Das Vierstadtegericht mit jeweils zwei Vertretern aus den holsteinischen Stadten Kiel Rendsburg Itzehoe und Oldesloe diente als Berufungsgericht fur alle Stadte im Herzogtum Holstein war aber durch die unterschiedliche Rechtssprechung im furstlichen und koniglichen Anteil zum Erliegen gekommen Klaus Joachim Lorenzen Schmidt und Ortwin Pelc Herausgeber Vierstadtegericht In Schleswig Holstein Lexikon 2 erweiterte und verbesserte Auflage 2006 Neumunster Wachholtz Verlag Internetquelle Gesellschaft Fur Schleswig Holsteinische Geschichte abgerufen am 13 Mai 2022 Wasserlosung bezeichnet hier die Entwasserung der Koge durch Graben Wettern und Wehre Aussenkoogsleute sind mit der Entwasserung befasste Leute aus einem anderen Koog von ausserhalb die deshalb unparteiisch urteilen konnen Melanie Greinert Auff dem Hoch Furstlichen Beylager Ablauf Inszenierung und dynastische Bedeutung Gottorfer Vermahlungen im 17 Jahrhundert am kursachsischen danischen und schwedischen Hof In Zeitschrift des Vereins fur Schleswig Holsteinische Geschichte Band 139 2014 S 49 76 S 63 69 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gluckstadter Rezess amp oldid 230729907