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Als griechisches Recht der Antike wird nicht eine bestimmte einheitliche Rechtsordnung bezeichnet denn das Recht war von Polis altgriechisch polis zu Polis verschieden Es handelt sich vielmehr um eine Sammelbezeichnung fur eine regional und historisch abgegrenzte Form des positiven Rechts das jedoch auf demselben rechtlichen Denken und den gleichen Prinzipien beruhte 1 So wurden Gesetze wie die des Charondas von Katane manchmal bewusst von anderen Poleis ubernommen Es gab auch gegenseitige Entlehnungen in kleinerem Massstab insbesondere im Handelsrecht Aufgrund des grossen Einflusses Athens ubte das Attische Recht einen signifikanten Einfluss auf das Recht der Poleis aus Wahrend die griechische Rechtsphilosophie ihre Spuren im modernen Recht hinterlassen hat wurde das altgriechische Recht selbst durch das starker entwickelte Romische Recht ersetzt Inhaltsverzeichnis 1 Historische Quellen 2 Rechtsquellen 2 1 Vom gottlichen Recht zur Gesetzgebung 2 2 Gesetzgeber 3 Prozessrecht 3 1 Klagearten 3 2 Das Verfahren 3 3 Rechtspflegeberufe 4 Strafrecht 5 Zivilrecht 5 1 Personenrecht 5 2 Ehe und Familienrecht 5 3 Erbrecht und Adoption 5 4 Vertragsrecht 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseHistorische Quellen BearbeitenFur das antike griechische Recht sind nur fragmentarisch erhaltene historische Quellen uberliefert nbsp Schild des Achill nachempfunden von Angelo Monticelli um 1820Die wichtigsten Uberlieferungen bilden Fur die archaische Zeit lediglich vereinzelten Passagen in den Epen etwa die Beschreibung einer auf dem Schild des Achilleus dargestellten Gerichtsszene in Homers Ilias 2 nbsp Stadtrecht von Gortysfur das Kreta des 5 Jahrhunderts v Chr das so genannte Stadtrecht von Gortys die einzige uberlieferte umfangreiche Kodifikation oder Gesetzessammlung fur das attische Recht 4 Jahrhundert v Chr vor allem die Gerichtsreden der Gerichtsredner daneben Schriften wie Platons Apologie des Sokrates und vereinzelte Inschriften reichhaltig sind die papyrologischen Quellen fur das hellenistische Recht Agyptens die Ruckschlusse auf griechische Rechtsvorstellungen zulassen Rechtsquellen BearbeitenVom gottlichen Recht zur Gesetzgebung Bearbeiten In archaischer Zeit gab es noch keine formulierten Rechtsnormen Das Recht dikh dike galt als gottlichen Ursprungs den Menschen geschenkt von Gottervater Zeus 3 der auch die Anwendung uberwachte 4 5 Die Rechtsfindung wurde Gottesurteilen dem feierlichen Zweikampf oder dem Reinigungseid 6 zugeschrieben Die dem Konig basileys dem Herrscher gottlicher Abstammung oder seinen Beratern vorbehaltenen Schieds oder Richterspruche 8emistes Themistes d i der Plural von Themis galten als Kundgebungen gottlichen Willens 7 Im 7 Jahrhundert v Chr setzte in den Poleis eine Kodifikationsbewegung ein Das geschriebene Gesetz nomos nomos notiert von den Nomotheten galt den Griechen als Ursprung der Gerechtigkeit und stellte nun die wichtigste formale Quelle des antiken griechischen Rechts dar nbsp Jacques Louis Davids Der Tod des Sokrates 1787 Die Ehrfurcht vor dem Nomos als formulierter Rechtsnorm wurde charakteristisch fur das positivistische Rechtsverstandnis der Griechen Sie kommt etwa in der Weigerung Sokrates zum Ausdruck sich seiner Hinrichtung durch Flucht zu entziehen aus Respekt vor dem Gesetz 8 Wahrend jedoch das philosophische Problem der Gerechtigkeit im Sinne einer uberpositiven Normsetzung oder gottlichen Rechts in Philosophie und Dichtung erortert wurde entwickelte sich keine praktisch orientierte Rechtswissenschaft die das positive Recht begrifflich zu durchdringen versuchte Andererseits entstand insbesondere in hellenistischer Zeit eine ausgefeilte Kautelarjurisprudenz die durch Entwicklung von Geschaftsformularen fur das praktische Rechtsleben pragend wurde Gesetzgeber Bearbeiten nbsp SolonOft wurden die sich herausbildenden Rechtsregeln mythischen Gesetzgebern zugeschrieben in Kreta dem legendaren Konig Minos und seinem Bruder Rhadamanthys in Sparta dem Lykurg in Sizilien dem Charondas von Katane dem Zaleukos in Lokroi 9 In Athen kodifizierte Drakon dessen historische Existenz wohl angenommen werden kann um 621 vor Chr das Strafrecht Um 594 vor Chr erliess Solon eine umfassende Gesetzgebung die auch politische und soziale Reformen wie die Befreiung aus der Schuldknechtschaft enthielt Prozessrecht BearbeitenKlagearten Bearbeiten Das antike griechische Recht war von prozessualen Vorstellungen gepragt Dike dikh die Bezeichnung der personifizierten Gerechtigkeit bezeichnet als juristisch technischer Begriff die Klage Insbesondere im Athen der klassischen Zeit entwickelte sich ein regelrechtes Aktionensystem mit verschieden bezeichneten Klagearten wie etwa der Schadensersatzklage dikh blabhs dike blabes oder der Unterhaltsklage dikh sitoy dike sitou die bei der jeweils fur sie zustandigen Behorde einzureichen waren Zu unterscheiden waren die Privatklagen dikh dike die nur vom Verletzten bzw unmittelbar Betroffenen und dessen Angehorigen eingebracht werden konnten und die offentlichen Klagen grafh graphe die insbesondere wegen strafrechtlicher Vorwurfe von jedermann erhoben werden konnten bei der Dike fiel die streitige Sache oder Busse dem Klager bei der Graphe dem Staat zu Zu den offentlichen Klagen zahlen im Athen der klassischen Zeit die Apagoge ἀpagwgh Abfuhrung des auf frischer Tat ertappten Beschuldigten die Ephegesis ἐfhghshs Hinfuhrung bei der der Klager den zustandigen Beamten an den Ort der Tat oder des Aufenthalts des Verbrechers fuhrt Die Endeixis ἔndei3is Anzeige ein mit der Apagoge verwandtes Verfahren Die genaue Bedeutung des Begriffs ist umstritten Ursprunglich gedacht als Anzeige bei einem Beamten der dann selbst zur Festnahme der Tater schreitet konnte es auch durch den Klager als freiwillige Vorstufe zur Apagoge verwendet werden die Apographe ἀpografh Aufzeichnung eines im Privatbesitz befindlichen Geldbestandes der konfisziert werden soll die Eisangelia eἰsaggelia Meldeklage Offentliche Ankundigung eine Form der offentlichen Anklage gegen Amtstrager die weitgehend dem Impeachment in den USA entspricht die Probole probolh Deckung eine vorlaufige Anklage die ein Klager in spe vor die ekklesia bringen konnte anstatt direkt zu einem dikasterion Gericht Das Votum der ekklesia verpflichtete weder einen erfolgreichen Klager seine Klage vor Gericht weiter zu verfolgen noch hinderte eine erfolglose Probole ihn daran Nach Art eines Probedurchgangs zeigte sie jedoch woher der Wind weht Popularklagen wie die Graphe paranomon grafὴ paranomwn die der Uberprufung eines Gesetzes diente oder die Xenias graphe 3enias grafh gegen eine vermeintlich fremde Person ohne athenisches Burgerrecht die sich dieses Recht anmasste erganzten im offentlichen Interesse das Klagesystem Im Ubrigen gab es keine grundsatzlichen Unterschiede zwischen Zivilprozess und Strafverfahren Das Verfahren Bearbeiten Die Klage wurde erhoben durch Ladung des Beklagten vor den zustandigen Beamten Dieser unterzog die einzureichende Klageschrift einer Vorprufung Anakrisis Zivilverfahren uber Geldforderungen wurden einem offentlichen Schiedsrichter diaitetes ubertragen wenn dessen Schiedsspruch von einer der Parteien nicht angenommen wurde wurde ein dikasterion befasst Die Parteien legten Argumente und Beweise vor Wahrend in archaischer Zeit und auch noch im Recht von Gortys starre Beweisregeln galten drang in klassischer Zeit die freie Beweiswurdigung vor Die Richter entschieden in geheimer Abstimmung ohne Aussprache entweder nach dem Antrag des Klagers oder dem des Beklagten Ziel des Prozesses war es die amtliche Billigung fur die private Rache oder Rechtsdurchsetzung des Klagers zu erreichen Der erfolgreiche Klager erlangte das Recht Person oder Vermogen des Beklagten zu belangen Die Vollstreckung selbst konnte der Obsiegende dann im Wege der Selbsthilfe vornehmen Rechtspflegeberufe Bearbeiten In der athenischen Demokratie ging das Richteramt ursprunglich eine den Konigen spater Beamten wie den Archonten anvertraute Aufgabe weitgehend auf Volksgerichte wie die Heliaia uber Da es eine juristische Ausbildung und Rechtsanwalte im modernen Sinn nicht gab setzten professionelle Gerichtsredenschreiber Logographen wie etwa Demosthenes den Parteien Pladoyers auf und ubten sie mit ihnen ein Ihre uberlieferten Gerichtsreden in denen rhetorisch aber in Ansatzen auch juristisch argumentiert wurde stellen die wichtigste Quelle fur die Erforschung des attischen Rechts dar Siehe auch AnagrapheisStrafrecht BearbeitenAls Straftatbestande waren dem antiken griechischen Recht etwa bekannt Totungsdelikte Sie wurden von den Angehorigen des Getoteten mit der dike verfolgt Grundsatzlich wurde ihnen die Vergeltung als Privatstrafe zugesprochen haufig stellten sie den Tater jedoch nach Zahlung eines Suhnegeldes von der Verfolgung frei Die Neuregelung dieses Rechtsinstituts der Aidesis aἴdesis durch Drakon gehort zu dessen wichtigsten Reformen des attischen Strafrechts Danach wurde unterschieden zwischen der vorsatzlichen ἐk pronoias und der unvorsatzlichen fahrlassigen ἀekoysios Totung Wahrend bei der vorsatzlichen Totung aidesis nicht moglich war konnte der ohne Vorsatz Totende in den Genuss der aidesis kommen Waren die Verwandten hierzu nicht bereit konnte der Tater fur einige Jahre ins Exil gehen und sich dadurch der Blutrache entziehen Der vorsatzliche Mord wurde dagegen mit dem Tode lebenslanger Verbannung und Einziehung des Vermogens bestraft 10 Vergewaltigung Das Recht von Gortys enthielt einen Geldstrafentarif Fur die Vergewaltigung eines Freien oder einer Freien hundert Stateren fur die Vergewaltigung eines Hauslers oder einer Hauslerin durch einen Freien funf Drachmen fur die Vergewaltigung der eigenen Sklavin zwei Stateren 11 Auch in Athen stand auf die Vergewaltigung einer Freien nach solonischem Gesetz nur eine Geldstrafe von 100 Drachmen dies entsprach dem Wert von 20 Rindern 12 Moicheia moixeia Ehebruch Der auf frischer Tat ertappte Ehebrecher konnte vom Kyrios der Frau getotet werden 13 Auch die Rettichstrafe konnte angewendet werden 14 Der Grund fur die gegenuber der Vergewaltigung viel schwerere Sanktion ist darin zu sehen dass der Ehebruch als Angriff auf das Haus des Mannes gesehen wurde wahrend die einfache Vergewaltigung nur die rechtlich weniger geschutzte Frau verletzte Asebie ἀsebeia Frevel wie der dem Alkibiades vorgeworfene Hermenfrevel oder die Sokrates und Anaxagoras zur Last gelegte Verbreitung atheistischer Lehren Hierosylie ἱerosylia Tempelraub diese Vergehen gegen die Staatsreligion waren bedroht mit der Todesstrafe Verbannung oder Geldstrafen Landesverrat prodosia prodosia bedroht mit der Todesstrafe und Verweigerung eines Begrabnisses Anmassung des Burgerrechts durch Fremde verfolgt mittels der Popularklage Xenias graphe wurde mit Verkauf in die Sklaverei bestraft Auf Desertion lipota3ion lipotaxion oder deilia deilia Feigheit und die Verweigerung von Heeresdiensten ἀsrateia astrateia oder Flottendiensten ἀnaymaxion anaumachion stand Atimie ἀtimia der Verlust der Burgerrechte 15 Diebstahl kloph klope Der auf frischer Tat ertappte Dieb konnte getotet werden Die Todesstrafe drohte auch bei schwerem Diebstahl z B nachts an offentlichen Orten wertvoller Sachen Einfacher Diebstahl war mit einer Busse in Hohe des doppelten Wertes des gestohlenen Gutes sanktioniert 16 Kakosis kakwshs die Misshandlung oder Vernachlassigung einschliesslich der Verletzung der Begrabnispflicht von Eltern nahen Verwandten und Mundeln 17 Hybris ὕbris Anmassung umfasste die Verletzung der Ehre oder des Korpers anderer aber auch die gemeinschadliche Selbstuberhebung Sie konnte nicht nur vom Verletzten sondern auch mit der Popularklage Hybreos graphe Ὕbrews grafh verfolgt werden 18 Zivilrecht BearbeitenPersonenrecht Bearbeiten Trager von Rechten konnte nur der Freie in der Polis der Burger sein und zwar der volljahrige d h uber 18 Jahre alte Mann Nur er konnte Grundeigentumer sein erben als Prozesspartei oder Zeuge auftreten nicht dagegen Sklaven und Frauen Fremde waren auf die Protektion eines Burgers angewiesen sie genossen lediglich in beschranktem Masse behordlichen Schutz Auch Metoken und Perioken hatten eine geminderte Rechtsstellung Halbfreie wie die Heloten in Sparta oder die an die Scholle gebundenen Hausler ϝoikees in Gortys konnten immerhin Rechtstrager sein und im Gegensatz zu den vollig rechtlosen Sklaven nicht verkauft werden 19 Minderjahrige Frauen und Sklaven standen unter der rechtlichen Gewalt kyria kyria des Kyrios kyrios Herr des mannlichen Vorstands des Hausverbandes Oikos oἶkos der sie bei Rechtsgeschaften und vor Gericht vertrat Der Kyrios konnte Neugeborene anerkennen oder aussetzen und Hausangehorige verstossen Ehe und Familienrecht Bearbeiten Der Fortbestand des Oikos der eine wirtschaftliche und religiose Einheit darstellte und Baustein der Polis war wurde durch die Ehe gamos gesichert Sie wurde durch ein Rechtsgeschaft zwischen dem Kyrios der Braut und dem Brautigam die Engye ἐggyh und die ἔkdosis ekdosis Herausgabe der Braut begrundet Voraussetzung war die Epigamie die Ehefahigkeit der Brautleute die in Athen nur Burger und solche Metoken hatten denen sie durch Isopolitievertrag mit ihrer Polis gewahrt wurde Eine der Braut von ihrem Kyrios mitgegebene Mitgift Proix war bei der Scheidung der Ehe zuruckzugeben bei ihrem Tod fiel sie ihren Sohnen zu Erbrecht und Adoption Bearbeiten Nur die ehelichen Kinder aus einer Verbindung zwischen Burgern gnhsioi gnesioi hatten nach attischem Recht Anspruch auf das Burgerrecht und waren erbberechtigt Die Nothoi no8oi dagegen die aus einer unehelichen Verbindung mit einer Sklavin oder Konkubine pallakh pallake stammten oder deren Eltern nicht beide das Burgerrecht besassen waren zwar nicht erbberechtigt konnten aber unter Umstanden das Burgerrecht erwerben Ein nothos metroxenos war ein Nothos dessen Vater das Burgerrecht besass und dessen Mutter das Burgerrecht nicht besass Hinterliess der Erblasser lediglich eine Tochter konnte diese sofern sie unverheiratet war nicht frei uber das Erbe verfugen Denn da sie nicht Kyrios ihrer selbst war konnte sie auch keine Verfugungsgewalt uber Vermogen ausuben Sie wurde zur Epikleros ἐpiklhros zur Erbtochter Sie war nun zwar de jure im Besitz des Erbes oἶkos oikos wortlich Haus d h Haushalt bzw Hausstand ihres Vaters brauchte aber einen neuen kyrios Um den Bestand des oikos zu sichern war der nachste Angehorige ihres Vaters oft dessen Bruder verpflichtet die Erbtochter zu heiraten Wenn er bereits verheiratet war konnte er entweder die Scheidung von seiner Ehefrau erreichen um die Erbtochter heiraten zu konnen oder die epikleros dem nachstnaheren Verwandten uberlassen Die Pflicht des nachsten Verwandten des Vaters zur Heirat oder zur Uberlassung an den nachstnaheren bestand auch dann wenn die Frau wenig oder gar kein Vermogen hatte War kein Verwandter hierzu bereit musste der Archon den nachsten Verwandten zwingen sie mit einer Aussteuer auszustatten und zu verheiraten Die Funktion des Erbens als Nachfolge im Oikos schloss grundsatzlich aus einen Erben abweichend von der gesetzlichen Rechtsnachfolge der gnesioi testamentarisch zu bestimmen Wer keinen Sohn hatte konnte jedoch um den Fortbestand des Oikos zu sichern durch Adoption eἰspoihshs eispoiesis einen Sohn annehmen Seit Solon konnte dies auch durch letztwillige Verfugung dia8hkh diatheke geschehen Vertragsrecht Bearbeiten Eine dogmatisch durchdrungene Rechtsgeschaftslehre hat das griechische Recht anders als das romische nicht entwickelt Vereinbarungen wie sie im Geschaftsleben gangig waren wurden als einseitige Zweckverfugung nicht als Konsensualvertrag verstanden 20 Jedoch bot die Homologie ὁmologia von ὁmos homos gleich und logos logos Wort Sinn das Zugestehen nicht nur von Tatsachen sondern auch von Rechtsfolgen die Moglichkeit Verpflichtungen ohne Rechtsgrund causa zu begrunden sie war schon in klassischer Zeit gebrauchlich und wurde in hellenistischer Zeit zu einem wesentlichen Begriff der Vertragsgestaltung Literatur BearbeitenHeinz Barta Graeca Non Leguntur Zu den Ursprungen des europaischen Rechts im antiken Griechenland Bd 1 Harrassowitz Wiesbaden 2010 Rez von Thomas Finkenauer in sehepunkte 12 2012 Nr 12 15 Dezember 2012 online Leonhard Alexander Burckhardt Jurgen von Ungern Sternberg Hrsg Grosse Prozesse im antiken Athen Munchen 2000 Auszuge online Michael Gagarin Early Greek Law Berkeley and Los Angeles 1986 Louis Jules Gernet Recherches sur le developpement de la pensee juridique et morale en Grece Etude semantique Leroux Paris 1917 Louis Jules Gernet Droit et societe dans la Grece ancienne Paris 1955 Justus Hermann Lipsius Das attische Recht und Rechtsverfahren Erster Band O R Reisland Leipzig 1905 online Hugh Lloyd Jones The Justice of Zeus Berkeley Los Angeles London University of California Press 1971 Sather Classical Lectures 41 Eberhard Ruschenbusch Untersuchungen zur Geschichte des athenischen Strafrechts Bohlau Koln Graz 1968 Graezistische Abhandlungen Bd 4 Eberhard Ruschenbusch Kleine Schriften zur griechischen Rechtsgeschichte Harrassowitz Wiesbaden 2004 Philippika Bd 10 ISBN 3 447 05220 1 Eberhard Ruschenbusch Hrsg Solon Das Gesetzeswerk Fragmente Ubersetzung und Kommentar Stuttgart 2010 Historia Einzelschriften Bd 215 ISBN 9783515097093 Raphael Sealey The Justice of the Greeks University of Michigan Press Ann Arbor 1994 ISBN 0 472 10524 8 Erik Wolf Griechisches Rechtsdenken 4 Bde Klostermann Frankfurt am Main 1950 1970 Bd 1 Vorsokratiker und fruhe Dichter 1950 Bd 2 Rechtsphilosophie und Rechtsdichtung im Zeitalter der Sophistik 1952 Bd 3 1 Rechtsphilosophie der Sokratik und Rechtsdichtung der alten Komodie 1954 Bd 3 2 Die Umformung des Rechtsgedankens durch Historik und Rhetorik 1956 Bd 4 1 Platon Fruhdialoge und Politeia 1968 Bd 4 2 Platon Dialoge der mittleren und spateren Zeit Briefe 1970 Hans Julius Wolff Recht I In Lexikon der Alten Welt 1965 Nachdruck Artemis Verlag Zurich Munchen 1990 Band 3 ISBN 3 89350 960 7 Weblinks BearbeitenDas Recht im Griechenland der Antike NOMOI Bibliographie des antiken griechischen Rechts Einzelnachweise Bearbeiten Heinz Barta Graeca Non Leguntur Zu den Ursprungen des europaischen Rechts im antiken Griechenland Wiesbaden 2010 S 159 ff Ilias 18 497 ff Vgl Walter Leaf The Trial Scene in Iliad XVIII In The Journal of Hellenic Studies Band 8 1887 S 122 132 Hesiod Werke und Tage 2379 Homer Ilias 16 387 griechisch und deutsche Ubersetzung Michael Gagarin Early Greek law Berkeley and Los Angeles 1986 S 99 Homer Ilias I 238 online griechisch und deutsch Georg Busolt Griechische Staatskunde 1 Allgemeine Darstellung des griechischen Staates 1920 Nachdruck Munchen 1979 S 235 Platon Kriton 50 a b online deutsche Ubersetzung Raphael Sealey The justice of the Greeks Michigan 1994 S 27 ff online Eduard Meyer Geschichte des Altertums Nachdruck Darmstadt 1965 Bd 3 S 531 Stefan Link Die Notigung des Mundels in Gortyn IC IV 72 16 20 online PDF 53 kB Eberhard Ruschenbusch Zum Recht Drakons In ders Kleine Schriften zur griechischen Rechtsgeschichte Wiesbaden 2005 S 38 Fn 31 online Ulrich Manthe Die Totung des Ehebrechers In Leonhard Alexander Burckhardt Jurgen von Ungern Sternberg Hrsg Grosse Prozesse im antiken Athen Munchen 2000 S 218 online Aristophanes Die Wolken 1083 Lysias 14 Rede gegen Alkibiades 1 5 Georg Busolt Griechische Staatskunde 1 Allgemeine Darstellung des griechischen Staates 1920 Nachdruck Munchen 1979 S 534 Aristoteles Die Verfassung der Athener 56 6 Theodor Thalheim Ὕbrews grafh In Paulys Realencyclopadie der classischen Altertumswissenschaft RE Band IX 1 Stuttgart 1914 Sp 31 f James Adam The Republic of Plato Cambridge University Press Cambridge 1902 zu 8 547B Hans Julius Wolff Recht I In Lexikon der Alten Welt 1965 Nachdruck Artemis Verlag Zurich Munchen 1990 Band 3 ISBN 3 89350 960 7 Normdaten Sachbegriff LCCN sh85075234 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Antikes griechisches Recht amp oldid 226471890