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Als Nomotheten altgriechisch nomo8etai Gesetzgeber wurden in der griechischen Antike allgemein Gesetzgeber Antragsteller zu neuen oder zur Anderung bestehender Gesetze oder die gewahlten Mitglieder einer Verfassungskommission im Athen des spaten 5 oder fruhen 4 Jahrhunderts v Chr genannt In Kyme Magnesia am Maander und Korkyra wurden sie als Nomographoi bezeichnet Im Athen des 7 und 6 Jahrhunderts v Chr waren es diejenigen die das zuvor nur mundlich tradierte Gewohnheitsrecht aufschrieben Es war in Attika vorher zu einem Kampf um die Aufzeichnung des geltenden Rechts gekommen das bisher nur mundlich uberliefert war und sich in den Handen der alteingesessenen Geschlechter befand die dessen unveranderten Fortbestand unter Berufung auf seinen angeblich gottlichen Ursprung absichern wollten Der Ubergang vom ursprunglichen Adelsstaat zur timokratischen das heisst vermogensbezogenen Hoplitenpolis und von dieser zu einer demokratisch gefarbten Staatsform am Ende des 6 Jahrhunderts v Chr etwa in Athen war einerseits das Ergebnis sozialer Auseinandersetzungen im Inneren andererseits von militarischen Notwendigkeiten die dazu fuhrten immer weitere Kreise zum Waffendienst heranzuziehen Wie spater im republikanischen Rom so bedingten sich in Hellas die Staatsverfassung und die Heeresordnung gegenseitig Anfangliche soziale Spannungen waren noch durch Kolonisation gelindert worden Trotzdem blieben die Spannungen in den griechischen Mutterstadten erhalten Die drastischen Vermogensunterschiede die Verschiedenheit der Einkunftsquellen die rechtliche Absicherung der Armen die Angst vor drohender Versklavung der Kampf um die politischen Rechte der Besitzer von beweglichem Vermogen gegen die Landbesitzer alles das drohte den staatlichen Zusammenhalt zu gefahrden Um die Auseinandersetzungen vor Gericht gerechter und kontrollierbar fur die armeren Schichten zu machen war als erster Schritt die schriftliche Fixierung der Rechtsprechung erforderlich Einige dieser Gesetzgeber treten uns als historische Personlichkeiten entgegen besonders Drakon und Solon in Athen Zaleukos in Lokri und Charondas in Katane Das griechische Rechtsbewusstsein wurde zwar auf sehr verschiedene Weise praktiziert fand aber im Attischen Recht seine Vollendung und beeinflusste von dort aus andere Staaten und auch bedingt das Romische Recht Es wurde im Gegensatz zu Rom nicht von einem berufsmassigen Juristenstand gepragt sondern von Gesetzestechnikern und Prozesspraktikern Die Fruhzeit kannte demgegenuber kein offentliches Recht Vielmehr dominierte in der Familie die Strafgewalt des Vaters und die Rache des verletzten Familienverbandes Die ersten Rechtsvorschriften und deren Aufzeichnung in Athen veranlasste Drakon doch gab es noch unter Solon keine Strafe die durch staatliche Organe vollstreckt worden ware Erst im 6 Jahrhundert v Chr wurde allmahlich die private Exekutive unterbunden Die einzige original erhaltene grosse Rechtskodifikation aus klassischer Zeit ist das Stadtrecht von Gortys auf Kreta das an einem offentlichen Bau angeschrieben und fur jedermann zuganglich in 12 Kolumnen Personen Familien Erb Vermogens und Schuldrecht umfasst Im Speziellen waren Nomotheten im Athen des 4 Jahrhunderts v Chr die Angehorigen eines Gremiums dessen Gesetze nomoi zu dieser Zeit von den Beschlussen der Volksversammlung psephismata unterschieden wurden Literatur BearbeitenHermann Bengtson Griechische Geschichte 5 Auflage Beck Munchen 1977 S 106 Erich Berneker Nomothetai In Der Kleine Pauly KlP Band 4 Stuttgart 1972 Sp 149 Norbert Brockmeyer Sozialgeschichte der Antike Stuttgart 1972 S 30 Peter J Rhodes Nomothetai In Der Neue Pauly DNP Band 8 Metzler Stuttgart 2000 ISBN 3 476 01478 9 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nomotheten amp oldid 215949126