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Der Kyrios altgriechisch kyrios kyrios Herr 1 war im antiken Griechenland der mannliche Vorstand des Hausverbandes Dort ubte er die rechtliche Gewalt kyria kyria Vollmacht 1 aus Der Kyrios hatte das Bestimmungsrecht uber alle Angehorigen seines Haushaltes vor allem Frauen und Sklaven Mit dieser Position ist also auch eine Geschlechtsvormundschaft verbunden die jedoch nicht uberall strikt beachtet wurde und nicht absolut war Die kyria wird heute vor allem als Sachherrschaft verstanden Sie ist die Berechtigung zur rechtlichen und tatsachlichen Verfugung uber eine Sache Des Weiteren wurden Personen die selbst nicht rechtsfahig waren Frauen Sklaven Kinder vor Gericht von ihrem Kyrios vertreten Bei Rechtsgeschaften musste eine Frau durch einen mannlichen Verwandten ihren Kyrios vertreten werden Eine verheiratete Frau wurde durch ihren Mann vertreten wenn eine Frau nicht verheiratet war war der nachste Verwandte der Kyrios dieser Frau im Falle eines unverheirateten Madchens oder einer Witwe die ins Haus ihrer Familie zuruckgekehrt war war dies ublicherweise ihr Vater oder ersatzweise ihr Bruder oder Onkel vaterlicherseits es konnte aber auch ihr Sohn sein Verstosse gegen seine Autoritat hatte ein Kyrios zu ahnden Ging er mit seiner Macht nicht verantwortungsvoll um schadete er seiner eigenen Reputation und dem Ansehen seiner Schutzbefohlenen Literatur BearbeitenArnold Kranzlein Eigentum und Besitz im griechischen Recht des funften und vierten Jahrhunderts v Chr Berliner juristische Abhandlungen 8 ISSN 0523 0209 Duncker amp Humblot Berlin 1963 Einzelnachweise Bearbeiten a b Wilhelm Gemoll Griechisch Deutsches Schul und Handworterbuch G Freytag Verlag Holder Pichler Tempsky Munchen Wien 1965 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kyrios Recht amp oldid 188592192