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Die Aberkennung eines akademischen Grades Depromotion ist ein Verwaltungsakt der die Verleihung eines akademischen Grades ruckgangig macht Rechtsgrundlage sind in Deutschland die jeweiligen Prufungsordnungen der Hochschulen im Fall von Promotionsleistungen die Promotionsordnung der jeweiligen Fakultat in Verbindung mit den entsprechenden Vorschriften in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Bundeslander 48 ff VwVfG 1 Eine Aberkennung kann erfolgen wenn sich der Bewerber oder die Bewerberin im Prufungsverfahren zur Erlangung des akademischen Grades einer Tauschung schuldig gemacht hat etwa eines Plagiats aber auch wenn die Person sich durch spateres wissenschaftliches Fehlverhalten als unwurdig fur die Fuhrung des Doktorgrades erwiesen hat oder wegen einer vorsatzlich begangenen Straftat verurteilt worden ist 2 Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Aberkennung einer rechtswidrigen Verleihung 1 2 Aberkennung auf Grund nachtraglich eingetretener Tatsachen 1 3 Beispiele 1 3 1 Aberkennung wegen Plagiats 1 3 2 Aberkennung wegen Nichterfullung wissenschaftlicher Mindeststandards 1 4 Nationalsozialismus 1 4 1 Aberkennung aus rassischen oder politischen Grunden 1 4 2 Rehabilitierung 1 5 In der DDR erworbene akademische Grade 1 6 Darstellung der Aberkennung in Lebenslaufen 2 Osterreich 3 Schweiz 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenDie Verleihung eines akademischen Grades ist nach ihrer Rechtsnatur ein Verwaltungsakt 3 Bei der Aberkennung handelt es sich um dessen nachtragliche Aufhebung actus contrarius Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann zuruckgenommen ein rechtmassiger Verwaltungsakt kann widerrufen werden Der aberkennende Verwaltungsakt wird regelmassig verbunden mit der zwangsgeldbewehrten Verpflichtung zur Herausgabe der Verleihungsurkunde 4 5 6 Aberkennung einer rechtswidrigen Verleihung Bearbeiten Stellt sich nach der Verleihung heraus dass der Titel durch Tauschung erworben worden ist oder dass wesentliche Voraussetzungen fur die Verleihung nicht vorgelegen haben kann ein verliehener akademischer Grad wieder entzogen werden 7 Abhangig von den konkreten Regelungen in den einzelnen Landeshochschulgesetzen und Prufungsordnungen der Hochschulen kann erganzend eine 48 VwVfG entsprechende Regelung im Landesverwaltungsverfahrensgesetz zur Anwendung kommen 8 Die Verleihung wird in der Regel mit Wirkung fur die Vergangenheit aufgehoben wobei sich der Betroffene nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Vertrauensschutz berufen kann 9 Ein schutzwurdiges Vertrauen ist jedenfalls bei arglistiger Tauschung oder Bestechung ausgeschlossen Die Aufhebung steht im Ermessen der Hochschule Dabei muss sie insbesondere das Vertrauen in die Wissenschaft abwagen gegen die beruflichen und sozialen Folgen fur den Betroffenen 10 Die Medizinische Hochschule Hannover kam am 9 Marz 2016 im Fall der Arbeit von Ursula von der Leyen zu dem Schluss dass es sich um einen minderschweren Fall handele 11 Die Hochschuluntersuchungskommission stellte fest dass 20 der Arbeit fehlerhaft seien dass aber nur an drei Stellen schwere Fehler nachzuweisen seien Aberkennung auf Grund nachtraglich eingetretener Tatsachen Bearbeiten Insbesondere der Doktorgrad kann auch durch Fehlverhalten nach der Verleihung wieder entzogen werden 12 Nach 49 VwVfG darf ein rechtmassiger begunstigender Verwaltungsakt auch nachdem er unanfechtbar geworden ist ganz oder teilweise mit Wirkung fur die Zukunft widerrufen werden wenn die Behorde auf Grund nachtraglich eingetretener Tatsachen berechtigt ware den Verwaltungsakt nicht zu erlassen und wenn ohne den Widerruf das offentliche Interesse gefahrdet wurde Als derartige nachtraglich eingetretene Tatsache kommt auch eine strafgerichtliche Verurteilung in Betracht wenn spiegelbildlich zum Entziehungstatbestand eine Regelung in der betreffenden Promotionsordnung bestimmt dass die Zulassung zur Prufung abgelehnt werden kann wenn eine strafgerichtliche Verurteilung wegen einer vorsatzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vorliegt 13 Einem strafbaren Verhalten des Promotionsbewerbers darf eine Hochschule aber nur insoweit Relevanz beimessen als wissenschaftsbezogene Straftaten in Rede stehen 14 15 Dasselbe gilt bei nachtraglicher Unwurdigkeit 16 was in Baden Wurttemberg Bayern Berlin Rheinland Pfalz Sachsen Anhalt und Thuringen ein Entzugsgrund ist 17 Auch nach dem Gesetz uber die Fuhrung akademischer Grade 18 aus dem Jahr 1939 das zunachst in der Bundesrepublik fortgalt u a in Nordrhein Westfalen bis 1987 19 konnte der Grad entzogen werden wenn sich der Inhaber durch spateres Verhalten der Fuhrung eines akademischen Grades unwurdig erwiesen hat Als exemplarisch gilt der Fall Jan Hendrik Schon Dieser wurde 1998 an der Universitat Konstanz promoviert 20 In seinen spateren Publikationen nicht allerdings in der Dissertation wurden ihm dann wiederholt Manipulationen nachgewiesen 2004 entzog ihm die Universitat Konstanz den Doktorgrad 21 Sein Widerspruch wurde 2009 zuruckgewiesen Der dagegen gerichteten Klage gab das Verwaltungsgericht Freiburg im September 2010 statt Es fuhrte aus der Begriff der Unwurdigkeit sei nicht wissenschaftsbezogen sondern restriktiv in dem Sinne auszulegen dass er nur erfullt sei wenn der Titelinhaber eine von der Allgemeinheit besonders missbilligte vorsatzliche Straftat begangen habe die ein besonderes Unwerturteil enthalte 22 Auf die Berufung der Universitat anderte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim das Urteil und wies die Klage mit der Begrundung ab die Unwurdigkeit zur Fuhrung eines Doktorgrades konne aus Wesen und Funktion der Verleihung wissenschaftsbezogen bestimmt und ausgelegt werden 23 Schons Revision wies das Bundesverwaltungsgericht zuruck 24 die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht 2014 nicht zur Entscheidung angenommen 25 Beispiele Bearbeiten Aberkennung wegen Plagiats Bearbeiten Bei einem wissenschaftlichen Plagiat masst sich der Bewerber bei der Abschlussarbeit fremde Urheberschaft bewusst an Ein Wissenschaftsplagiat setzt voraus dass es sich um Wissenschaft und nicht nur um reine Beobachtungen ohne irgendwelche eigenstandigen Wertungen handelt die wenngleich nur in besonderen Fachkreisen von jedermann beobachtet werden konnen Laut der deutschen Rechtsprechung muss zu der reinen Beobachtung wenigstens eine kommentierende Stellungnahme abgegeben Hessischer VGH 1989 26 werden eine eigene Auseinandersetzung Hessischer VGH 1989 26 oder eine Auswertung VG Berlin 2009 27 erfolgen Es mussen Gedanken und Schlussfolgerungen als eigene ausgegeben VG Darmstadt 2011 28 werden es sich um eigene gedankliche und geistige Leistung VG Frankfurt 2007 29 Gedankengang VG Frankfurt 2007 29 oder eine Gedankenfuhrung Hessischer VGH 1989 26 handeln die eine wissenschaftliche Tiefe VG Berlin 2009 27 besitzen So handelt es sich beispielsweise bei der reinen nicht wertenden Darstellung des Inhaltes eines Gerichtsurteils Gesetzes Vertragswerks noch nicht um Wissenschaft da erst eine systematische Zusammenstellung unterschiedlicher Gerichtsurteile und Literaturstimmen in Bezug auf einen Themenkomplex eine geistige Leistung darstellen kann Hessischer VGH 1989 26 Wenn nach diesen Kriterien Wissenschaftsplagiate vorliegen ist in einem zweiten Schritt zu beurteilen ob die Verstosse erheblich sind Hierzu ist zwischen der Qualitat und der Quantitat moglicher Plagiate zu unterscheiden Ein Plagiat kann auch strafrechtliche Konsequenzen auf Veranlassung der ursprunglichen Verfasser nach sich ziehen Wenn der Grad benutzt wurde um eine Stellung zu erhalten die ohne den Grad nicht moglich geworden ware oder die Urheber klagen kann die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklarung strafrechtliche Folgen im offentlichen Interesse nach sich ziehen Zu den Experten fur die Feststellung von Plagiaten bei Dissertationen zahlt unter anderem der osterreichische Medienwissenschaftler Stefan Weber 30 Er ist Mitbegrunder der Initiative Transparente Wissenschaft auf deren Seite Dissertationen kollaborativ diskutiert werden konnen 31 EinzelfalleAufsehen erregte in den 1970er Jahren der Fall von Friedrich Wilhelm Prinz von Preussen des Urenkels von Kaiser Wilhelm II Die Friedrich Alexander Universitat Erlangen Nurnberg entschied 1973 Prinz von Preussen den akademischen Grad des Dr phil zu entziehen der von ihm 1971 bei Hans Joachim Schoeps erworben worden war 1981 reichte er an der Ludwig Maximilians Universitat in Munchen eine andere Arbeit uber das Verhaltnis der Hohenzollern zum Nationalsozialismus ein und wurde damit erneut zum Dr phil promoviert 32 33 Im Fall des CDU Politikers Andreas Kasper im Juni 2009 kam es aufgrund besonderen offentlichen Interesses neben der Aberkennung auch zu strafrechtlichen Konsequenzen in Hohe von 9000 Euro wegen weiterer Plagiate noch einmal 10 000 Euro 34 35 Im Februar 2011 begann die Guttenberg Affare Die Internetplattform GuttenPlag Wiki hatte eine Untersuchung der Doktorarbeit des damaligen Verteidigungsministers Karl Theodor zu Guttenberg CSU angestossen Zu Guttenberg trat im Marz 2011 von seinen Amtern zuruck die Uni Bayreuth erkannte ihm im Mai 2011 den Grad ab 36 Ferner kam es zu einer Geldstrafe In den darauffolgenden Monaten wurden im Internet weitere Doktorarbeiten auf der Plattform VroniPlag Wiki auf Plagiate untersucht Dies fuhrte beispielsweise zur Aberkennung des Doktorgrades des FDP Bundestagsabgeordneten Georgios Chatzimarkakis 37 38 der FDP Europaabgeordneten und ehemaligen Vizeprasidentin des Europaischen Parlaments Silvana Koch Mehrin 39 und des CDU Politikers Matthias Profrock 40 41 42 Weitere Falle sind Bijan Djir Sarai FDP und Margarita Mathiopoulos FDP die vor dem Verwaltungsgericht Koln 43 und bei der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Munster 44 unterlag Im Februar 2013 wurde der damaligen Bundeswissenschaftsministerin Annette Schavan CDU 45 46 47 und im Juni 2021 der ehemaligen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey SPD 48 der Doktorgrad aberkannt Aberkennung wegen Nichterfullung wissenschaftlicher Mindeststandards Bearbeiten Im Mai 2011 wurden Vorwurfe gegen Gundolf Keil laut nach denen er an der Universitat Wurzburg eine universitare Doktorfabrik betrieben habe 49 Die Universitat Wurzburg leitete eine Uberprufung der von Keil betreuten Dissertationen ein und stellte in Aussicht Doktorgrade abzuerkennen weil sie wissenschaftliche Mindeststandards nicht erfullten 50 Im November 2012 wurden in zwei Fallen Doktorgrade entzogen 51 52 53 Nationalsozialismus Bearbeiten Aberkennung aus rassischen oder politischen Grunden Bearbeiten Nach dem Gesetz uber den Widerruf von Einburgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehorigkeit vom 14 Juli 1933 konnten Reichsangehorige die sich im Ausland aufhalten der deutschen Staatsangehorigkeit fur verlustig erklart werden sofern sie durch ein Verhalten das gegen die Pflicht zur Treue gegen Reich und Volk verstosst die deutschen Belange geschadigt haben Durch Arisierungspolitik und forcierte Auswanderung zur Emigration gezwungen verloren danach neben politischen Gegnern des NS Regimes auch viele judische Akademiker ihre deutsche Staatsangehorigkeit Die deutschen Universitaten nahmen das Gesetz zum Anlass einer weitreichenden Anderung ihrer Promotionsordnungen mit der Begrundung die emigrierten Landesverrater seien nicht wurdig einen deutschen Doktortitel zu tragen 54 Wahrend die Promotionsordnungen eine Ermessensentscheidung uber die Aberkennung des Doktorgrads wegen Unwurdigkeit vorsahen wurde durch Ministerialerlasse bestimmt dass in jedem Fall unwurdig sei wem auf Grundlage des Ausburgerungsgesetzes vom 14 Juli 1933 die Staatsangehorigkeit entzogen wurde 55 Eine weitere Bestimmung der seit 1934 durch verschiedene Erlasse gleichgeschalteten Promotionsordnungen sah vor dass die Doktorwurde durch die Universitat wieder entzogen werden konnte wenn ihr Trager wegen einer strafbaren Handlung verurteilt worden war 56 Zu diesen strafbaren Handlungen zahlten insbesondere eindeutig als politisch und ideologisch zu klassifizierende Delikte wie Hochverrat Verstosse gegen das Heimtuckegesetz die sog Rassenschande oder das Abhoren von Feindsendern Fur andere Delikte die auch schon vor 1933 strafwurdig waren wie etwa Homosexualitat oder Abtreibung wurde das Strafmass in bestimmten Fallen aus ideologischen Grunden drastisch verscharft 57 An der Munchener Universitat gab es in der Zeit von 1933 bis 1945 achtzehn Aberkennungen mit dieser Begrundung 58 Fur die Zeit nach 1933 ist es im Nachhinein jedoch schwer feststellbar ob eine strafrechtliche Verurteilung im Einzelfall aus politischen Grunden erfolgt war was auch die spatere Rehabilitierung in der Bundesrepublik erschwerte 59 60 Die Doktorwurde konnte auch dann wegen Unwurdigkeit entzogen werden wenn ein Gerichtsurteil gegen einen Promovierten als Nebenfolge den Verlust der burgerlichen Ehrenrechte vorsah Durch 4 des Gesetzes uber die Fuhrung akademischer Grade vom 7 Juni 1939 61 wurden die Entzugsvoraussetzungen reichsgesetzlich geregelt aber das Tatbestandsmerkmal unwurdig nicht definiert Bis 1945 wurden auf diese Weise rund 2000 uberwiegend judischen Doktoren ihr an einer deutschen Hochschule erworbener Doktorgrad aberkannt 62 63 Rehabilitierung Bearbeiten Die Wiedergutmachungspolitik nach dem Zweiten Weltkrieg zielte vor allem auf materielle Entschadigung Die Rehabilitierung der Depromovierten als immaterieller Akt spielte allein deshalb in der Nachkriegszeit eine untergeordnete Rolle Hinzu kam eine unklare Rechtslage ohne gesetzliche oder zumindest ministerielle Regelungen ausserdem der Umstand dass die fur eine Wiederverleihung akademischer Grade zustandigen Hochschulorgane Consilium decanale zumeist noch mit denselben Personen besetzt waren die die Aberkennungen ausgesprochen hatten 64 Auch an den deutschen Universitaten wurde die Frage individueller oder institutioneller Schuld nicht oder nur in allgemein unverbindlicher Form artikuliert 65 Einige Hochschulen haben die Betroffenen erst spater offiziell rehabilitiert darunter Hamburg 1991 Frankfurt am Main 1995 die Universitat Bonn 1998 die Humboldt Universitat Berlin Munster 2000 Marburg 2002 Giessen 2006 63 Die Zahl der Depromotionen an der Universitat Leipzig umfasste mindestens 73 Betroffene in der Zeit von 1933 bis 1944 wie Burkhard Boemke in einer Feierstunde am 30 April 2007 zur Aufhebung erklarte 66 Die Universitat Wurzburg erkannte zwischen 1933 und 1945 insgesamt 184 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Doktorwurde ab Vor allem Wissenschaftler judischer Herkunft sollten damit herabgewurdigt werden In Einzelfallen konnten die Betroffenen nach der Zeit des Nationalsozialismus die Aberkennung widerrufen lassen Nach einer langer andauernden Aufarbeitung dieser Depromotionen durch eine Kommission im Jahr 2010 hat die Universitat alle Betroffenen zu einem grossen Teil posthum in einem Festakt am 30 Mai 2011 wieder in ihre akademische Wurden eingesetzt 67 68 An der Universitat Wien setzte sich das Projekt Akademische Wurde Aberkennungen und Wiederverleihungen akademischer Grade an der Universitat Wien mit den Aberkennungen und Wiederverleihungen akademischer Grade zwischen 1845 und 2005 auseinander Es ging aus einer Studie hervor die sich 2003 bis 2004 mit der Nichtigerklarung von Aberkennungen aus der Zeit des Nationalsozialismus beschaftigt hatte An einer Gedenkveranstaltung an der Universitat Wien im Marz 2004 wurden 31 Aberkennungen aus der Zeit des Nationalsozialismus fur nichtig erklart etwa die von Otto Abeles Bruno Bettelheim Paul Stefan Otto Stern und Stefan Zweig 69 In der DDR erworbene akademische Grade Bearbeiten Nach Art 37 Abs 1 des Einigungsvertrags blieb das in der DDR erworbene Recht auf Fuhrung staatlich anerkannter oder verliehener akademischer Berufsbezeichnungen Grade und Titel durch die Herstellung der Einheit Deutschlands 1989 1990 unberuhrt Das gilt entgegen politischen Forderungen 70 auch fur die von der Hochschule des Ministeriums fur Staatssicherheit verliehenen Doktorgrade Zudem wurde die Hochschule 1990 aufgelost so dass es seitdem kein zustandiges Hochschulorgan fur eine Aberkennung mehr gibt 71 Darstellung der Aberkennung in Lebenslaufen Bearbeiten Umstritten ist ob und in welcher Weise eine zuruckgenommene Promotion in einem Lebenslauf aufgefuhrt werden kann weil die Verleihung des akademischen Grads mit Wirkung fur die Vergangenheit zuruckgenommen wird Die Angabe im Lebenslauf von Annette Schavan 1980 Promotion zum Dr phil gultig bis 2014 wurde von Wolfgang Lower als unzulassig angesehen 72 Osterreich BearbeitenDas Universitatsgesetz UG 73 sieht vor Absolventen nach erfolgreich abgelegter Abschlussprufung den festgelegten akademischen Grad von Amts wegen zu verleihen 87 UG Nach 89 UG ist der Verleihungsbescheid aufzuheben und einzuziehen wenn sich nachtraglich ergibt dass der akademische Grad insbesondere durch gefalschte Zeugnisse oder durch das Vortauschen von wissenschaftlichen oder kunstlerischen Leistungen erschlichen worden ist Gem 46 UG haben die Universitatsorgane in allen behordlichen Angelegenheiten das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz AVG anzuwenden Fur den Tatbestand der Erschleichung im Sinne des 69 AVG sind nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs mehrere Voraussetzungen notig Es mussen in Irrefuhrungsabsicht vorsatzlich objektiv unrichtige Angaben wesentlicher Bedeutung von der Partei bei der Behorde gemacht worden sein die die Behorde dem Bescheid zugrunde gelegt hat Bei wissenschaftlichen Arbeiten ist ein Erschleichen dann anzunehmen wenn wesentliche Teile der Arbeit in Tauschungsabsicht abgeschrieben wurden und das Werk bei Bekannt Sein dieser Umstande schlechter also negativ oder mit einer weniger gunstigen positiven Note beurteilt worden ware Bei begrundetem Verdacht hat der Betreuer der Arbeit eine Prufung der Unterlagen vorzunehmen 74 Wegen der in Osterreich auch fur Hochschulorgane geltenden strengen Amtsverschwiegenheit werden Details des Aufhebungsverfahrens in der Regel nicht offentlich 75 76 Strafrechtliche Sanktionen fur erschlichene Leistungen bei Prufungen und wissenschaftlichen Arbeiten gibt es seit dem Strafrechtsanderungsgesetz 1987 nicht mehr 108 StGB Tauschung 77 wurde durch Ausschluss der Tauschung staatlicher Organe in Bezug auf die Ausubung von Hoheitsrechten entsprechend eingeschrankt 78 79 Schweiz BearbeitenNach Art 62 BV ist das Hochschulwesen als Teil des Schulwesens grundsatzlich Sache der Kantone Die Hochschulen und ihre Fakultaten beziehungsweise Departemente haben gestutzt auf die entsprechenden kantonalen Hochschulgesetze verschiedene Regelungen erlassen welche den Erwerb und den Gebrauch eines akademischen Titels sowie die Sanktionen bei Verstossen gegen die Prinzipien der wissenschaftlichen Integritat und ethisch korrekten Verhaltens umfassen 80 So regelt beispielsweise 38 der Promotionsverordnung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultat der Universitat Zurich 81 die Aberkennung eines akademischen Grades durch die Fakultatsversammlung Stellt sich nach Verleihung heraus dass die Zulassung zum Doktorat erschlichen worden ist oder ein unlauteres Verhalten vorliegt wird der verliehene Grad durch die Fakultatsversammlung aberkannt allfallige Urkunden werden eingezogen Unlauter sind insbesondere die mehr oder weniger wortliche Ubernahme von Texten aus Schriften anderer Autorinnen oder Autoren ohne Quellenangabe Plagiat 82 und die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel bei Erbringung eines Leistungsnachweises Ein prominentes Beispiel ist die Nationalratin Doris Fiala 83 84 Siehe auch BearbeitenBetrug und Falschung in der Wissenschaft Liste deutscher Dissertationen mit PlagiatenLiteratur BearbeitenVolker Rieble Das Wissenschaftsplagiat Vom Versagen eines Systems Verlag Vittorio Klostermann Frankfurt am Main 2010 ISBN 978 3 465 04101 6 Stefanie Harrecker Degradierte Doktoren Die Aberkennung der Doktorwurde an der Ludwig Maximilians Universitat Munchen wahrend der Zeit des Nationalsozialismus Beitrage zur Geschichte der Ludwig Maximilians Universitat Munchen Band 2 Utz Munchen 2007 ISBN 978 3 8316 0691 7 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Thomas Henne Hrsg Die Aberkennung von Doktorgraden an der Juristenfakultat der Universitat Leipzig 1933 1945 Leipzig Leipziger Universitatsverlag Leipzig 2007 ISBN 978 3 86583 194 1 Weblinks BearbeitenUlf Morgenstern Sammelrezension Aberkennung von Doktorgraden H Soz Kult 2 September 2008 Julian Kruper Die Sache nicht die Schatten Der Fall zu Guttenberg die Jurisprudenz als Wissenschaft und die Anforderungen an juristische Prufungsarbeiten ZJS 2011 S 198 206Einzelnachweise Bearbeiten Promotionsordnung fur die Rechts und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultat der Universitat Bayreuth vom 27 November 1979 in der Fassung der Funften Anderungssatzung vom 30 Marz 2000 16 Abs 1 und Abs 3 Nicht mehr online verfugbar In uni bayreuth de 30 Marz 2000 archiviert vom Original am 29 Juli 2003 abgerufen am 1 Februar 2019 vgl beispielsweise 17 Abs 5 der Ruhr Universitat Bochum Hrsg Promotionsordnung der Fakultat fur Philosophie und Erziehungswissenschaft der Ruhr Universitat Bochum Bochum 26 Juli 2016 S 14 15 ruhr uni bochum de PDF 247 kB Christian von Coelln Der Entzug des Doktorgrades academics In academics de April 2011 abgerufen am 1 Februar 2019 vgl beispielsweise 16 Abs 4 der Promotionsordnung fur die Rechts und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultat der Universitat Bayreuth vom 27 November 1979 in der Fassung der Funften Anderungssatzung vom 30 Marz 2000 Universitat Bayreuth Memento vom 17 August 2012 im Internet Archive PDF 62 kB VG Berlin Urteil vom 25 06 2009 3 A 319 05 openJur In openjur de Abgerufen am 1 Februar 2019 Rdnr 20 65 52 VwVfG vgl beispielsweise 34 Abs 7 Nr 1 Gesetz uber die Hochschulen im Land Berlin Berliner Hochschulgesetz BerlHG in der Fassung vom 26 Juli 2011 vgl VG Berlin Urteil vom 25 Juni 2009 Az 3 A 319 05 Rdnr 35 Armin von Weschpfennig Plagiate Datenfalschung und kein Ende Rechtliche Sanktionen wissenschaftlichen Fehlverhaltens HFR 2012 Rdnr 67 Armin von Weschpfennig Plagiate Datenfalschung und kein Ende Rechtliche Sanktionen wissenschaftlichen Fehlverhaltens HFR 2012 Rdnr 64 dpa Von der Leyen darf Doktortitel behalten Memento vom 9 Marz 2016 im Internet Archive Leipziger Volkszeitung 9 Marz 2016 Armin von Weschpfennig Plagiate Datenfalschung und kein Ende Rechtliche Sanktionen wissenschaftlichen Fehlverhaltens HFR 2012 Rdnr 55 VG Koln Urteil vom 27 Oktober 2011 Az 6 K 3445 10 Rdnr 57 BVerwG Urteil vom 30 September 2015 6 C 45 14 Christoph Smets BVerwG zur Aberkennung akademischer Titel Doktorwurde oder Doktorgrad LTO 30 September 2015 Entzug des Doktorgrades wegen Unwurdigkeit nur bei wissenschaftsbezogenen Verfehlungen Pressemitteilung Nr 85 2014 vom 1 Oktober 2014 zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3 September 2014 1 BvR 3353 13 Christian von Coelln Der Entzug des Doktorgrades In academics de Zeit Verlagsgruppe April 2011 abgerufen am 31 Januar 2019 Gesetz uber die Fuhrung akademischer Grade zitiert nach buzer de abgerufen am 9 November 2020 Hermann Horstkotte Doktortitel Wie die Ehre verloren geht In Spiegel Online 23 November 2009 abgerufen am 31 Dezember 2016 Presseinformation Nr 163 Universitat Konstanz online Falschungsskandal Physiker wird Titel aberkannt In ORF online VG Freiburg Urteil vom 22 September 2010 1 K 2248 09 abgerufen am 9 November 2020 VGH Baden Wurttemberg Urteil vom 14 September 2011 9 S 2667 10 abgerufen am 9 November 2020 Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 31 Juli 2013 BVerwG 6 C 9 12 abgerufen am 9 November 2020 Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 3 September 2014 1 BvR 3353 13 abgerufen am 9 November 2020 a b c d Hessischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss vom 20 Juni 1989 Az 6 UE 2779 88 Juris Rdn 16 DVBl 1989 S 1277 ff a b Verwaltungsgericht Berlin Urteil vom 25 Juni 2009 Az 3 A 319 05 Juris Rdn 42 Verwaltungsgericht Darmstadt Urteil vom 14 April 2011 Az 3 K 899 10 Juris Rdn 38 Urteilsbegrundung 1 2 Vorlage Toter Link www wkdis de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2023 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis a b Verwaltungsgericht Frankfurt Urteil vom 23 Mai 2007 Aktenzeichen 12 E 2262 05 Juris Rdn 14 WissR 2007 S 448 online Hermann Horstkotte Stefan Weber Der einsame Plagiatsjager In zeit de 13 September 2011 abgerufen am 31 Dezember 2016 Initiative Transparente Wissenschaft Wiki In de antiplagaustria wikia com 14 Mai 2001 abgerufen am 31 Dezember 2016 AFFAREN Still behandelt In Der Spiegel Nr 31 1973 online Debora Weber Wulff Plagiarism in Germany In False Feathers Springer Berlin Heidelberg doi 10 1007 978 3 642 39961 9 3 ISBN 978 3 642 39960 2 S 29ff Andreas Kasper Der Absturz eines Uberfliegers Memento vom 3 September 2014 im Internet Archive Noch eine Geldbusse fur den Ex Buroleiter in Hessische Niedersachsische Allgemeine vom 28 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Feketitsch Weber Die Aberkennung von Doktorgraden an der Juristischen Fakultat der Universitat Erlangen im Nationalsozialismus Erlangen 2010 S 22 vgl Dieter Speck Entzogene Promotionen an der Albert Ludwigs Universitat Freiburg i Br 1933 1945 Universitatsarchiv der Albert Ludwigs Universitat 2014 Bernd Weisbrod des Tragens eines deutschen akademischen Grades unwurdig Die Aberkennung von Doktortiteln an der Georg August Universitat im Dritten Reich Eroffnungsrede zur gleichnamigen Ausstellung 29 Okt 2004 Stefanie Harrecker Degradierte Doktoren Munchen 2007 S 110 f Stefanie Harrecker Degradierte Doktoren Munchen 2007 S 112 f Katharina Becker Akademischer Tod Die Aberkennung des Doktorgrades Von der Schwierigkeit nationalsozialistisches Unrecht wiedergutzumachen Forschung Frankfurt 2014 S 134 137 Gesetz uber die Fuhrung akademischer Grade vom 7 Juni 1939 RGBl I 985 Thomas Robke Verstossen und vergessen Die Zeit 27 Juli 2006 a b Gelsenzentrum online Bernd Mertens Margareta Feketitsch Weber Die Aberkennung von Doktorgraden an der Juristischen Fakultat der Universitat Erlangen im Nationalsozialismus Erlanger Forschungen Sonderreihe Band 15 Erlangen 2010 S 52 ff Eike Wolgast Vergangenheitsbewaltigung in der unmittelbaren Nachkriegszeit Universitat Heidelberg 1997 Unwirksamkeit der Aberkennung von Doktorgraden 1933 1945 Rede des Dekans der Juristenfakultat der Universitat Leipzig Prof Dr Burkhard Boemke am 30 April 2007 anlasslich der Feierstunde zur Aufhebung der Aberkennung von Promotionen judischer Akademiker durch die Juristischen Fakultat der Universitat Leipzig von 1933 bis 1945 im Rahmen der 17 Jahrestagung der DIJV IDJV im Bundesverwaltungsgericht Leipzig Universitat Leipzig 2007 online PDF 51 kB Die geraubte Wurde online Memento vom 3 Juni 2015 im Internet Archive Titel Raub der Nazis Es war die absolute Perversion In Spiegel Online 31 Mai 2011 abgerufen am 31 Dezember 2016 Herbert Posch Akademische Wurde Aberkennungen und Wiederverleihungen akademischer Grade an der Universitat Wien Abstract Universitat Wien o J online Memento vom 19 November 2008 im Internet Archive PDF 135 kB Jan Kixmuller Geheime Promotionen Memento des Originals vom 5 Januar 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www pnn de PNN 24 Juli 2013 Uwe Muller Wenn die Stasi den Doktortitel verleiht Die Welt 17 November 2013 https www spiegel de lebenundlernen job plagiatsaffaere von annette schavan doktorarbeit im lebenslauf a 983488 html Bundesgesetz uber die Organisation der Universitaten und ihre Studien Universitatsgesetz 2002 UG RIS abgerufen am 2 Januar 2018 Florian Taus Plagiate bei Abschlussarbeiten aus studienrechtlicher Sicht TU Wien 2011 S 6 Hermann Horstkotte Professor gilt als Plagiator und keinen stort s Die Zeit 7 Mai 2013 Lto Handhabung von Plagiatsvorwurfen in Osterreich In lto de 22 Juni 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