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Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Teilbereich des Strafrechts Es umfasst Strafvorschriften die Verstosse gegen Regeln im Wirtschaftsleben sanktionieren Es dient dem Schutz der Struktur der Wirtschaftsverfassung Spektakulare Einzelfalle z B FlowTex Jurgen Schneider Mannesmann Prozess VW Korruptionsaffare Abgasskandal Wirecard zeigen dass die durch Wirtschaftsstraftaten verursachten Schaden immens sein konnen So hatte die polizeilich erfasste Wirtschaftskriminalitat 2022 einen Schaden von 2 083 Mrd Euro verursacht Damit machte er 34 3 des durch alle polizeilich erfassten Delikte verursachten Gesamtschadens aus 1 Dabei soll kennzeichnend fur die Wirtschaftskriminalitat sein wie kriminologische Untersuchungen zeigen dass ein grosses Dunkelfeld existiert und eine Vielzahl der Delikte nicht aufgeklart wird Das Unternehmensstrafrecht ist ein Teilbereich des Wirtschaftsstrafrechts der die Strafbarkeit von juristischen Personen und Personenverbanden zum Gegenstand hat Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand des deutschen Wirtschaftsstrafrechts 1 1 Gesetzliche Anhaltspunkte 1 2 Charakterisierungsansatze des juristischen Schrifttums 2 Entstehungsgeschichte 2 1 Wirtschaftsgesetzgebung in der Antike und im Mittelalter 2 2 Aufklarung und Industrialisierung 2 3 Weitere Entwicklungen in Deutschland 2 3 1 Verwaltungsrechtliche Regulierung der Wirtschaft vor dem Hintergrund der Weltkriege 2 3 2 Erlass der Wirtschaftsstrafgesetze 2 3 3 Erlass der Gesetze zur Bekampfung der Wirtschaftskriminalitat 2 3 4 Weitere Entwicklungen 3 Dogmatik des deutschen Wirtschaftsstrafrechts 3 1 Tatbestandliche Besonderheiten von Wirtschaftsdelikten 3 1 1 Kausalitat 3 1 2 Sonderdelikte 3 1 3 Abstrakte Gefahrdungsdelikte 3 1 4 Blankettnormen 3 2 Sanktionen im Wirtschaftsstrafrecht 3 2 1 Einziehung der Tatertrage 73 ff StGB 3 2 2 Gewinnabschopfung 17 Abs 4 OWiG 3 2 3 Abfuhrung des Mehrerloses 3 2 4 Verbandsstrafe 30 OWiG 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGegenstand des deutschen Wirtschaftsstrafrechts BearbeitenGesetzliche Anhaltspunkte Bearbeiten Auch wenn der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts seit langem in Lehre und Praxis gebraucht wird besteht uber den Zuschnitt dieses Rechtsgebiets bislang keine Einigkeit Ursache hierfur ist dass das Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts nicht durch das Gesetz sondern durch Systematisierungsversuche des Schrifttums gepragt ist Zwar existiert in Deutschland ein Wirtschaftsstrafgesetz WiStG dieses bietet jedoch entgegen seiner Bezeichnung keine geschlossene Kodifikation des Wirtschaftsstrafrechts Es weist ein hohes Alter auf und enthalt nur wenige Regelungen die vor allem das Funktionieren der Wirtschaft im Verteidigungsfall gewahrleisten sollen Bis 1954 fand sich in 6 WiStG indes zumindest eine Definition der Wirtschaftsstraftat Sie lautete 1 Zuwiderhandlungen nach den Bestimmungen dieses Abschnittes sind entweder Wirtschaftsstraftaten oder Ordnungswidrigkeiten 2 Eine Zuwiderhandlung ist Wirtschaftsstraftat wenn sie das Staatsinteresse an Bestand und Erhaltung der Wirtschaftsordnung im Ganzen oder in einzelnen Bereichen verletzt indem entweder 1 die Zuwiderhandlung ihrem Umfange oder ihrer Auswirkung nach geeignet ist die Leistungsfahgigkeit der staatlich geschutzten Wirtschaftsordnung zu beeintrachtigen oder 2 der Tater mit der Zuwiderhandlung eine Einstellung bekundet die die staatlich geschutzte Wirtschaftsordnung im ganzen oder in einzelnen Bereichen missachtet insbesondere dadurch dass er gewerbsmassig aus verwerflichem Eigennutz oder sonst verantwortungslos gehandelt oder Zuwiderhandlungen hartnackig wiederholt hat dd 3 In allen anderen Fallen ist die Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit Eine ahnliche Formulierung findet sich in 30 Abs 4 Nr 5b AO der als Wirtschaftsdelikt Straftaten begreift die sich eignen die wirtschaftliche Ordnung erheblich zu storen oder das Vertrauen der Allgemeinheit auf die Redlichkeit des Geschaftsverkehrs oder auf die ordnungsgemasse Arbeit der Behorden und der offentlichen Einrichtungen erheblich zu erschuttern Praziser ist 74c GVG formuliert Dieser beschreibt welche Delikte in die Zustandigkeit der Wirtschaftsstrafkammer fallen einer auf Wirtschaftssachverhalte spezialisierten Kammer am Landgericht Er zahlt zahlreiche Delikte auf die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Wirtschaftsleben vor einem Richtergremium mit besonderen Kenntnissen wirtschaftlicher Ablaufe und Vorschriften zu verhandeln sind Hierzu zahlen insbesondere Straftaten des gewerblichen Rechtsschutzes des Wettbewerbsrechts des Aussenwirtschaftsrechts des Insolvenzrechts des Steuerrechts des Bankrechts und des Borsenrechts In die Zustandigkeit der Wirtschaftsstrafkammer fallen ferner einige fur das Wirtschaftsleben relevante Betrugsdelikte darunter der Subventions 264 StGB und der Kapitalanlagebetrug 264a StGB Trotz des hohen Detailgrads der Norm wird die Eignung des 74c GVG zur Eingrenzung des Wirtschaftsstrafrechts im juristischen Schrifttum vielfach bezweifelt da sich die in dem Katalog genannten Delikte inhaltlich und in ihren Schutzfunktionen zum Teil stark voneinander unterscheiden So fehle es einigen der im Katalog genannten Delikten an einem Bezug zum Wirtschaftsleben so etwa bei den durch 74c Abs 1 Nr 3 GVG erfassten Zollvergehen 2 Daher eigne sich 74c GVG nicht zur Systematisierung des materiellen Strafrechts das herkommlicherweise anhand der geschutzten Rechtsguter gegliedert werde 3 Charakterisierungsansatze des juristischen Schrifttums Bearbeiten Ein abweichendes Meinungslager beschreibt das Wirtschaftsstrafrecht anhand der Art und Weise der Tatbegehung Edwin Sutherland beschrieb als charakteristisch fur Wirtschaftsdelikte dass sie durch Personen mit hohem Ansehen im Rahmen ihres Berufs begangen werden 4 Er bezeichnete diese Delikte als White Collar Crimes Jungere Ansatze gehen davon aus dass sich die Begehung von Wirtschaftsstraftaten durch die soziale Unauffalligkeit des Taters 5 und die Verletzung des Vertrauens in die Wirtschaftsordnung 6 auszeichnen Vielfach wird zudem darauf hingewiesen dass viele im Wirtschaftsleben relevante Straftatbestande Sonderdelikte sind also nur durch bestimmte Tatergruppen begangen werden konnen 7 Kritiker werfen diesem Ansatz vor zu unbestimmt zu sein um eine prazise Umschreibung des Wirtschaftsstrafrechts zu bieten 8 Ferner sei dem Strafrecht eine taterbezogene Systematisierung fremd 9 Uberwiegend wird der Gegenstand des Wirtschaftsstrafrechts anhand der besonderen Eigenschaften der Wirtschaftsdelikte eingegrenzt Fur diese sei zum einen charakteristisch dass sie dem Schutz uberindividueller Rechtsguter des Wirtschaftslebens dienen 10 Dies zeige sich an zwei prominenten Wirtschaftsdelikten dem 264a StGB Kapitalanlagebetrug und dem 265b StGB Kreditbetrug Ersterer schutze die Funktionsfahigkeit des Kapitalmarkts letzterer die Funktionsfahigkeit des Kreditmarkts Hierdurch unterscheiden sie sich von den meisten anderen Strafnormen die Guter schutzen die einzelnen Rechtsgutstragern zustehen Auch dieser Ansatz sieht sich allerdings dem Vorwurf mangelnder Bestimmtheit ausgesetzt Entstehungsgeschichte BearbeitenWirtschaftsgesetzgebung in der Antike und im Mittelalter Bearbeiten nbsp Kopie Abguss eines in Aizanoi gefundenen Bruchstuckes des Hochstpreisedikts im Pergamonmuseum Berlin aus dem Bestand des Berliner MunzkabinettsHeutiges Wirtschaftsstrafrecht steht in enger Wechselwirkung zur Wirtschaftspolitik Das Entwickeln und Verfolgen einer umfangreichen Wirtschaftspolitik ist eine moderne Entwicklung Doch bereits im Altertum regulierten Staaten punktuell die wirtschaftliche Betatigung Privater Haufig geschah dies um das Funktionieren des Staatswesens auch in Krisenzeiten zu gewahrleisten So wurde es im romischen Reich insbesondere verboten mit Getreide zu spekulieren um die Versorgung des Staats mit Getreide zu gewahrleisten Zur Bekampfung der Inflation erliess Kaiser Diokletian ein Hochstpreisedikt das fur viele Produkte Hochstpreise festlegte Einen wirtschaftsrechtlichen Bezug wiesen ebenfalls zahlreiche Gesetze auf die zur Bekampfung der Korruption von Beamten erlassen wurden Einen grossen Bezug zum Wirtschaftsleben wies ebenfalls das falsum auf Hierbei handelte es sich um ein weit gefasstes Sammeldelikt das sich gegen Falschungs und Tauschungshandlungen richtete Tatbestandsmassig verhielt sich etwa wer Geldzeichen oder Waren falschte Neue Regelungsbereiche im Wirtschaftswesen erschlossen sich in der Renaissance Mit dem Aufkommen des Kreditwesens erliessen die Gesetzgeber Regelungen zum Bankrott mit dem Aufkommen des Uberseehandels entstand ein rudimentares Kartellrecht zur Bekampfung des Monopolmissbrauchs Aufklarung und Industrialisierung Bearbeiten Unter dem Eindruck der Aufklarung setzte sich die Uberzeugung durch dass eine effiziente Volkswirtschaft auf einen freien Wettbewerb angewiesen ist Daher erliessen viele deutsche Partikularstaaten Sanktionen gegen wettbewerbsbeschrankende Absprachen zwischen Unternehmen Mit der Industrialisierung kamen neue Gefahrenquellen hinzu was zum Entstehen neuer Regelungsbereiche fuhrte So entwickelte sich ein gewerblicher Rechtsschutz ein Borsenrecht und ein Gewerberecht Das Vereinszollgesetz von 1869 fuhrte eine Zweiteilung von Kriminal und Ordnungsstrafen ein Diese Systematik wurde von zahlreichen weiteren Gesetzen des Wirtschaftsstrafrechts aufgegriffen Weitere Entwicklungen in Deutschland Bearbeiten Verwaltungsrechtliche Regulierung der Wirtschaft vor dem Hintergrund der Weltkriege Bearbeiten Zu Beginn des 20 Jahrhunderts wurde die Wirtschaftsgesetzgebung in Deutschland durch den Ersten Weltkrieg gepragt Der Gesetzgeber erliess wahrend des Kriegs mehrere Gesetze welche die Verwaltung zum Erlass der Massnahmen ermachtigten die als notwendig angesehen wurden um im Kriegsfall wirtschaftliche Schadigungen des Staats abzuwenden Um die Effektivitat dieser Verwaltungsbestimmungen zu starken wurden sie durch Strafvorschriften flankiert Schwerpunktmassig richteten sie sich gegen Wucher 11 Die Wirtschaftspolitik der Nationalsozialisten war in hohem Mass auf die Kriegsfuhrung ausgerichtet Sie sollte die Wirtschaft im Sinne der Kriegsziele lenken Zu diesem Zweck weiteten die Nationalsozialisten das Wirtschaftsstrafrecht deutlich aus So machte sich nach der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4 September 1939 12 strafbar wer boswillig die Deckung des fur die Bevolkerung lebenswichtigen Bedarfs an Rohstoffen oder Erzeugnissen gefahrdete Es folgten zahlreiche weitere wirtschaftsbezogene Delikte die sich vor allem durch unbestimmte generalklauselhafte Straftatbestande auszeichneten 13 Erlass der Wirtschaftsstrafgesetze Bearbeiten Nach dem Zweiten Weltkrieg richtete der Staat die Wirtschaftspolitik neu im Sinne des Konzepts der sozialen Marktwirtschaft aus Damit einher ging die weitgehende Aufhebung der auf Kriegsfuhrung ausgerichteten Bestimmungen der Nationalsozialisten 1949 bundelte der Gesetzgeber durch den Erlass des ersten Wirtschaftsstrafgesetzes 14 einige verbliebene Tatbestande des Wirtschaftsstrafrechts auf und reduzierte durch die Umwandlung einiger Straftaten in Ordnungswidrigkeiten den Einfluss der Verwaltungsbehorden in deren Handen bislang vielfach die Steuerung der Wirtschaft durch Ordnungsstrafgewalt lag 1954 15 wurde das Wirtschaftsstrafgesetz vereinfacht und auf wenige Tatbestande reduziert Seitdem besteht es aus wenigen Delikten die sich vor allem auf Sicherstellungsmassnahmen Preisuberhohungen und die Missachtung von Preisregelungen beziehen Da das Gesetz massgeblich unter dem Eindruck des Kalten Kriegs entwickelt wurde ist seine praktische Bedeutung ausserst gering Gelegentlich zur Anwendung kommt 5 WiStG wonach sich ordnungswidrig verhalt wer unter Ausnutzung eines Angebotsmangels eine unangemessen hohe Miete fur Wohnraum fordert 16 Das Gesetz gegen Ordnungswidrigkeiten von 1952 17 reformierte das Ordnungswidrigkeitenrecht Dies besass fur das Wirtschaftsstrafrecht insofern Bedeutung als dass es sich bei vielen wirtschaftsrelevanten Delikten um Ordnungswidrigkeiten handelte Durch die Einfuhrung der Verbandsgeldbusse nach 30 OWiG vereinheitlichte der Gesetzgeber Moglichkeiten zur Sanktionierung juristischer Personen 1957 18 folgte das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen das die Kartellbildung grundsatzlich verbot Erlass der Gesetze zur Bekampfung der Wirtschaftskriminalitat Bearbeiten 1972 bildete der Gesetzgeber eine Sachverstandigenkommission die Verbesserungspotentiale bei der Bekampfung von Wirtschaftskriminalitat analysieren sollte 1976 19 und 1986 20 folgten zwei Gesetze zur Bekampfung der Wirtschaftskriminalitat Das erstere reformierte das Insolvenzstrafrecht und schuf mit dem Subventions und dem Kredittatbestand neue Betrugsdelikte Das zweite Gesetz zur Bekampfung der Wirtschaftskriminalitat schuf zahlreiche neue Tatbestande Eine zentrale Neuerung stellt die Einfuhrung des Computerstrafrechts dar die den missbrauchlichen Einsatz von EDV ponalisierte und Lucken der bereits vorhandenen Tatbestande schloss Weitere Entwicklungen Bearbeiten 1992 21 verscharfte der Gesetzgeber den Verfall indem er das Nettoprinzip durch das Bruttoprinzip abloste Dies hatte zur Konsequenz dass alles was der Tater aus der Tat erlangt hat dem Verfall anheim fiel Im gleichen Jahr 22 fuhrte der Gesetzgeber den Tatbestand der Geldwasche 261 StGB ein Zudem schuf er die Moglichkeit des Erweiterten Verfalls um einen Verfall auch in Fallen zu ermoglichen in denen unklar ist ob ein Vermogensgegenstand aus der abgeurteilten Straftat herruhrt 1994 23 trat das Wertpapierhandelsgesetz in Kraft das den Wertpapierhandel regulierte Insbesondere bedrohte es den Insiderhandel mit Strafe Mit dem Gesetz zur Bekampfung der Korruption folgte 1997 24 eine Reform der Bestechungsdelikte Ferner schuf der Gesetzgeber zum Schutz des freien Wettbewerbs zwei neue Straftatbestande Das Treffen wettbewerbsbeschrankende Absprachen bei Ausschreibungen 298 StGB und die Bestechlichkeit bzw Bestechung im geschaftlichen Verkehr 299 StGB Gegen Korruption im Sportwesen richtet sich die 2017 25 erfolgte Einfuhrung der Tatbestande des Sportwettbetrugs 265c StGB und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe 265d StGB Im gleichen Jahr 26 erfolgte eine Reform der strafrechtlichen Vermogensabschopfung Ebenfalls 2017 27 erliess der Rat eine Verordnung zur Grundung der Europaischen Staatsanwaltschaft einer europaischen Behorde die Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europaischen Union verfolge soll Dogmatik des deutschen Wirtschaftsstrafrechts BearbeitenTatbestandliche Besonderheiten von Wirtschaftsdelikten Bearbeiten Kausalitat Bearbeiten Da das Gesetz keine geschlossene Sonderdogmatik fur Wirtschaftsdelikte vorsieht richtet sich deren Dogmatik nach den allgemeinen Bestimmungen des StGB 28 Allerdings stellen sich bei der Anwendung dieser Bestimmungen auf Wirtschaftsdelikte haufig spezifische Probleme Schwierigkeiten kann zunachst die Feststellung der Kausalitat aufwerfen Bei einem Grossteil der Delikte des Kernstrafrechts handelt es sich um Erfolgsdelikte die die Strafbarkeit an die Herbeifuhrung eines rechtlich missbilligten Erfolgs anknupfen So setzt etwa die Betrugsstrafbarkeit voraus dass der Tater durch eine Tauschung einen Irrtum beim Opfer erregt und diesen hierdurch zu einer schadigenden Vermogensverfugung veranlasst Es bedarf also einer kausalen Verknupfung der einzelnen Tatbestandsmerkmale Kausalitat ist nach der gangigen Condicio sine qua non Formel gegeben wenn eine Handlung nicht hinweggedacht werden kann ohne dass der tatbestandsmassige Erfolg entfiele Im Wirtschaftsleben wird die Anwendung dieser Formel dadurch erschwert dass dort Entscheidungen durch Gremien getroffen werden die nach dem Mehrheitsprinzip entscheiden Ein Anschauungsbeispiel hierfur bietet der prominente Lederspay Fall des Bundesgerichtshofs Dort hatte die sechskopfige Geschaftsleitung eines Herstellers von Lederspray einstimmig entschieden ein gesundheitsschadliches Produkt weiterhin ohne Warnung auszuliefern Nachdem es zu weiteren Gesundheitsschaden gekommen war hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden ob sich die Gremienmitglieder wegen Korperverletzung strafbar gemacht haben Das Problem hierbei bestand darin dass angesichts der Einstimmigkeit jedes Gremienmitglied hatte einwenden konnen dass seine Zustimmung nicht kausal war da auch ohne diese die notwendige Beschlussmehrheit erreicht worden ware Der Bundesgerichtshof wies diese Argumentation zuruck indem er die Gremienmitglieder als Mittater ansah Dies hatte gemass 25 Abs 2 StGB zur Konsequenz dass sich jedes Mitglied das Abstimmungsverhalten der anderen Mitglieder als eigenes zurechnen lassen musste 29 Folglich hat jedes Mitglied den Beschluss kausal herbeigefuhrt Stimmen aus dem Schrifttum gelangen uber die Figur der alternativen Kausalitat zum gleichen Ergebnis 30 Sonderdelikte Bearbeiten Hauptartikel Sonderdelikt Bei vielen Delikten handelt es sich um Sonderdelikte die an spezifische Eigenschaften des Taters anknupfen So kann etwa Tater einer Untreue 266 StGB nur sein wer zur Betreuung fremden Vermogens verpflichtet ist Abstrakte Gefahrdungsdelikte Bearbeiten Hauptartikel Abstraktes Gefahrdungsdelikt Bei vielen Tatbestande des Wirtschaftsstrafrechts handelt es sich um abstrakte Gefahrdungsdelikte Dies betrifft etwa viele betrugsverwandte Delikte wie den Subventions und den Kreditbetrug Anders als der Betrug setzten diese Delikte nicht voraus dass das Handeln des Taters zu einem Vermogensschaden fuhrt fur die Strafbarkeit genugt bereits die Vornahme einer Handlung die typischerweise fremdes Vermogen gefahrdet Dies erspart in der Praxis die haufig komplizierte Feststellung eines Vermogensschadens Blankettnormen Bearbeiten Schliesslich finden sich im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts haufig Blankettnormen Sanktionen im Wirtschaftsstrafrecht Bearbeiten Einziehung der Tatertrage 73 ff StGB Bearbeiten Hauptartikel Einziehung StGB D Bei der Einziehung handelt es sich um eine Sanktion des Kriminalstrafrechts Sie soll verhindern dass dem Tater Vorteile aus der Tat verbleiben Die Einziehung erganzt damit die Geldbusse deren Hohe sich an der Schuld des Taters orientiert Gemass 73 Abs 1 StGB zieht das Gericht die Ertrage ein die der Tater aus einer rechtswidrigen Tat gezogen hat Dies umfasst einerseits Gegenstande die durch die Tat als Beute erlangt werden andererseits Belohnungen die der Tater fur die Tatbegehung erhalten hat Infolge der Einziehung erwirbt der Staat Eigentum an den eingezogenen Gegenstanden Die Einziehung setzt nicht voraus dass die eingezogene Sache dem Tater gehort gemass 73b StGB kann sich die Einziehungsanordnung auch gegen Dritte richten soweit diese Vorteile aus der Tat erhalten Diese Bestimmung besitzt fur das Wirtschaftsstrafrecht hohe Bedeutung da sie Unternehmen einen Anreiz gibt um Straftaten ihrer Mitarbeiter vorzubeugen 31 Gewinnabschopfung 17 Abs 4 OWiG Bearbeiten Die Begehung von Ordnungswidrigkeiten wird durch Geldbussen sanktioniert Bei Vorsatztaten konnen Geldbussen gegen naturliche Personen gemass 17 Abs 1 OWiG grundsatzlich bis zu 1 000 betragen gegen juristische Personen gemass 30 Abs 2 S 1 Nr 1 OWiG grundsatzlich bis zu 10 000 000 Gemass 17 Abs 4 OWiG soll die Geldbusse allerdings so bemessen werden dass sie den wirtschaftlichen Vorteil ubersteigt der aus der Ordnungswidrigkeit gezogen wurde Der Vorteil wird netto berechnet Die Geldbusse kann daher eine erhebliche Hohe erreichen die die mogliche Hohe von Geldstrafen bei weitem ubersteigt Sofern der Gewinn aus der Tat die Hochstgrenzen fur Geldbussen ubersteigt durfen auch die genannten Obergrenzen uberschritten werden Abfuhrung des Mehrerloses Bearbeiten 8 Abs 1 S 1 WiStG sieht als Sanktion vor dass der Tater die Differenz zwischen dem zulassigen Preis und dem uberhohten erzielten Erlos an den Staat abzufuhren hat Verbandsstrafe 30 OWiG Bearbeiten Auch bei der Auswahl der Sanktionen weist das Wirtschaftsstrafrecht Besonderheiten auf So konnen in Deutschland in vielen Fallen keine Kriminalstrafen verhangt werden da solche nur fur naturliche Personen vorgesehen sind Im Wirtschaftsstrafrecht werden als Sanktionen daher haufig Verbandsstrafen gemass 30 OWiG verhangt Gemass 30 OWiG kann ein Unternehmen fur das Fehlverhalten seines Reprasentanten haftbar gemacht werden Voraussetzung hierfur ist erstens dass ein Reprasentant des Unternehmens eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit verwirklicht Reprasentanten einer GmbH sind etwa deren Geschaftsfuhrer Reprasentanten einer AG deren Vorstandsmitglieder Zweitens muss entweder die Begehung der Tat eine Pflichtverletzung des Unternehmens darstellen die Tat der Bereicherung des Unternehmens dienen Unter Anwendung des 30 OWiG kann etwa eine GmbH haftbar gemacht werden wenn deren Geschaftsfuhrer Mitarbeiter eines anderen Unternehmens besticht um der GmbH einen vorteilhaften Auftrag zu erhalten 299 Abs 2 StGB 9 130 OWiG erweitern die Moglichkeit der Verbandsstrafe auf Falle in denen die Straftat oder Ordnungswidrigkeit nicht durch einen Reprasentanten sondern durch einen Angestellten begangen wird 9 130 OWiG bestimmen dass der Reprasentant eine eigene Ordnungswidrigkeit begeht wenn er das illegale Handeln seines Mitarbeiters durch Missachtung von Aufsichtspflichten begunstigt hat So kann etwa die GmbH im Bestechungsbeispiel auch haftbar gemacht werden wenn die Bestechung durch einen Angestellten ausgefuhrt wird und der Geschaftsfuhrer dies fahrlassig verkannt hat 32 Sind mehrere Reprasentanten vorhanden genugt fur den Prozess gegen das Unternehmen die Erkenntnis dass ein Reprasentant eine einschlagige Tat begangen hat unerheblich ist daher welcher Reprasentant verantwortlich ist 33 Die Verbandsstrafe erfolgt unabhangig von der Bestrafung des Reprasentanten der als naturliche Person mit einer Kriminalstrafe belegt werden kann Literatur BearbeitenHans Achenbach Andreas Ransiek Thomas Ronnau Handbuch Wirtschaftsstrafrecht C F Muller 5 Auflage Heidelberg 2019 ISBN 978 3 8114 4618 2 Hans Achenbach Aus der 2019 2020 veroffentlichten Rechtsprechung zum Wirtschaftsstrafrecht NStZ 12 2020 720 und fruher regelmassige Rechtsprechungsubersicht Marcus Bottger Hrsg Wirtschaftsstrafrecht 3 Auflage Nomos Baden Baden 2022 ISBN 978 3 8487 7160 8 Hauke Brettel Hendrik Schneider Wirtschaftsstrafrecht 3 Auflage Nomos Baden Baden 2021 ISBN 978 3 8487 5916 3 Christian Caracas Klaus Tiedemann Nomos Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 0992 2 Natalia Dobrosz Wirtschaftsstrafrecht und Divisionalisierung Ein Beitrag zu Begriff und Systematisierung des Wirtschaftsstrafrechts Heidelberg 2020 ISBN 978 3 8114 4733 2 Anna Elisabeth Krause Ablass Das geplante Verbandssanktionengesetz und seine Herausforderungen fur die Justiz NZWiSt 10 2020 377 Christian Muller Gugenberger Hrsg Wirtschaftsstrafrecht Handbuch des Wirtschaftsstraf und ordnungswidrigkeitenrechts 7 Auflage Otto Schmidt Koln 2015 ISBN 978 3 504 40042 2 Heinz Bernd Wabnitz Thomas Janovsky Lothar Schmitt Hrsg Handbuch Wirtschaft und Steuerstrafrecht C H Beck 5 Aufl Munchen 2020 ISBN 978 3 406 72439 8 Klaus Tiedemann Wirtschaftsstrafrecht 5 Auflage Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5430 7 Weblinks BearbeitenBundeslagebilder Wirtschaftskriminalitat ab 2000 BKA Bundeskriminalamt Einzelnachweise Bearbeiten Bundeskriminalamt Wirtschaftskriminalitat Bundeslagebild 2022 2022 abgerufen am 18 August 2023 Hauke Brettel Hendrik Schneider Wirtschaftsstrafrecht 3 Auflage Nomos Baden Baden 2021 ISBN 978 3 8487 5916 3 1 Rn 7 Petra Wittig Wirtschaftsstrafrecht 6 Auflage C H Beck Munchen 2023 ISBN 978 3 406 79659 3 2 Rn 24 Edwin Sutherland White Collar criminality In American Sociological Review Band 5 1940 S 1 ff Hans Goppinger u a Kriminologie 6 Auflage C H Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 55509 1 25 Rn 9 Hendrik Schneider Das Leipziger Verlaufsmodell wirtschaftskriminellen Handelns Ein integrativer Ansatz zur Erklarung von Kriminalitat bei sonstiger sozialer Unauffalligkeit In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2007 S 555 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Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5430 7 Rn 81 Hauke Brettel Hendrik Schneider Wirtschaftsstrafrecht 3 Auflage Nomos Baden Baden 2021 ISBN 978 3 8487 5916 3 1 Rn 37 Kriegswirtschaftsverordnung vom 4 September 1939 RGBl 1939 I S 1609 Hauke Brettel Hendrik Schneider Wirtschaftsstrafrecht 3 Auflage Nomos Baden Baden 2021 ISBN 978 3 8487 5916 3 1 Rn 39 f Gesetz zur Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts vom 26 Juli 1949 WiGBl 1949 S 193 Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschafsstrafrechts vom 9 7 1954 BGBl 1954 I S 175 Tonio Walter Sanktionen im Wirtschaftsstrafrecht In Juristische Arbeitsblatter 2011 S 481 485 Gesetz uber Ordnungswidrigkeiten vom 25 Marz 1952 BGBl 1952 I S 177 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB vom 27 Juli 1957 BGBl 1957 I S 1081 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB vom 29 Juli 1976 BGBl 1976 I S 2034 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen GWB vom 15 Mai 1986 BGBl 1986 I S 721 Gesetz zur Anderung des Aussenwirtschaftsgesetzes des Strafgesetzbuches und anderer Gesetze vom 28 Februar 1992 BGBl 1992 I S 372 Gesetz zur Bekampfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalitat vom 15 Juli 1992 BGBl 1992 I S 1302 Zweites Finanzmarktforderungsgesetz vom 26 Juli 1994 BGBl 1994 I S 1759 Gesetz zur Bekampfung der Korruption KorrBekG vom 13 August 1997 BGBl 1997 I S 2038 51 Gesetz zur Anderung des Strafgesetzbuches vom 11 April 2017 BGBl 2017 I S 815 Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermogensabschopfung vom 13 April 2017 BGBl 2017 I S 872 Verordnung des Rates vom 12 Oktober 2017 zur Durchfuhrung einer Verstarkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europaischen Staatsanwaltschaft Verordnung EU 2017 1939 Lars Hombrecher Fragen des Allgemeinen Teils des Wirtschaftsstrafrechts In Juristische Arbeitsblatter 2012 S 535 BGH Urteil vom 6 Juli 1990 Az 2 StR 549 89 BGHSt 37 106 129 Bestatigt durch BGH Urteil vom 12 Januar 2010 Az 1 StR 272 09 Neue Juristische Wochenschrift 2010 S 1087 Rn 65 Sonja Dreher Mittelbare Unterlassungstaterschaft und Kausalitat bei kollektivem Unterlassen BGH NJW 2003 522 In Juristische Schulung 2004 S 17 18 Lars Hombrecher Fragen des Allgemeinen Teils des Wirtschaftsstrafrechts In Juristische Arbeitsblatter 2012 S 535 536 Hans Theile Die strafrechtliche Einziehung von Tatertragen sowie des Wertes von Tatertragen nach 73 ff StGB Teil I In Juristische Arbeitsblatter 2020 S 1 4 Tonio Walter Sanktionen im Wirtschaftsstrafrecht In Juristische Arbeitsblatter 2011 S 481 486 f BGH Beschluss vom 8 Februar 1994 Az KRB 25 93 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1994 S 346 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wirtschaftsstrafrecht amp oldid 236976938