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Subventionsbetrug ist eine betrugsmassige Tauschung uber subventionserhebliche Tatsachen gegenuber dem Subventionsgeber durch falsche Angaben oder Bescheinigungen oder eine Verwendung der Sach oder Geldleistungen entgegen der subventionserheblichen Beschrankung Inhaltsverzeichnis 1 Tatbestand 2 Strafrahmen 3 Tatige Reue 4 Vorgehensweise der Tater 5 EinzelnachweiseTatbestand BearbeitenDer Subventionsbetrug ist in Deutschland in 264 StGB geregelt Unrichtige oder unvollstandige Angaben gegenuber der zustandigen Behorde macht Verwendungsbeschrankung nicht einhalt Tauschung uber subventionserhebliche Tatsachen Gebrauch von unrichtigen oder unvollstandige BescheinigungVollendet ist der Subventionsbetrug bereits durch die oben aufgefuhrten Tathandlungen Einen Taterfolg also den Eintritt eines Schadens setzen die Tatalternativen Nr 1 3 und 4 im Gegensatz zum Betrug nicht voraus Was im Rahmen von 264 StGB Subventionen und subventionserhebliche Tatsachen sind regeln die Absatze 7 und 8 1 Siehe auch Subventionsgesetz Deutschland Strafrahmen BearbeitenDer Subventionsbetrug wird grundsatzlich mit Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft Bei lediglich leichtfertiger statt vorsatzlicher Tatbegehung der Grunddelikte des Absatzes 1 Nr 1 3 wird dagegen nur Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe verhangt Bei besonders schweren Fallen worunter namentlich der Missbrauch einer Amtstragerstellung und die Absicht Subventionen grossen Ausmasses zu erlangen gehoren sieht Absatz 2 Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor Absatz 6 regelt die Nebenfolgen die das Gericht neben der Strafe verhangen kann beispielsweise kann es die Fahigkeit aberkennen offentliche Amter zu bekleiden Tatige Reue Bearbeiten Hauptartikel Tatige Reue Wer durch tatige Reue freiwillig verhindert dass die Subvention gewahrt wird wird gemass Absatz 5 nicht bestraft Vorgehensweise der Tater BearbeitenSubventionsbetrug ist von der Landerebene bis zur EU ein weit verbreitetes Delikt der Schaden fur die Gesamtwirtschaft ist enorm Eine Ruckzahlung der zu Unrecht erlangten Gelder scheitert oftmals an der Insolvenz des jeweiligen Betriebes Die Tater haben grundsatzlich oftmals tatsachlich Anspruch auf Subventionszahlungen machen jedoch falsche Angaben zur Berechnungsgrundlage also beispielsweise zu ihrem Viehbestand der bewirtschafteten Flache oder den getatigten Investitionen Eine weitere Fallkonstellation ist die zweckwidrige Verwendung von Subventionen indem die erlangten Gelder fur andere als die ursprunglich angegebenen Zwecke verwendet werden beispielsweise fur die Zahlung von Lohnen und Gehaltern statt fur die geforderte Qualifizierung der Mitarbeiter oder fur Neuinvestitionen statt fur die standortbedingt geforderte Sanierung bestehender Industrieanlagen Siehe auch Postauto Subventionsskandal und Bahnpolizei Bahnpolizei in der SchweizEinzelnachweise Bearbeiten Markus Adick Zum Begriff der subventionserheblichen Tatsachen 264 Abs 8 StGB Besprechung des Beschlusses des 5 Strafsenats des BGH vom 30 September 2010 Az 4 StR 150 10 sic HRRS 2010 Nr 1097 NStZ RR 2011 82 HRRS 10 2011 408 Kommentar Entgegen der Angabe in der Uberschrift nennt der Verfasser in Fussnote 1 der Besprechung als Aktenzeichen 5 StR 69 10 wobei gemeint ist 5 StR 61 10Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Subventionsbetrug amp oldid 235678126