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Der Verfassungsgerichtshof fur das Land Baden Wurttemberg VerfGH BW ist das Verfassungsgericht und als solches Verfassungsorgan auf Landesebene Verfassungsgerichtshof VerfGH BW Staatliche Ebene LandStellung VerfassungsorganGrundung 20 Juli 1955Hauptsitz Stuttgart Baden Wurttemberg Baden WurttembergVorsitz Malte Grasshof Prasident Franz Christian Mattes Vizeprasident Anzahl der Bediensteten ca 3 5 und Unterstutzung vom OLG Stuttgart Haushaltsvolumen ca 0 5 Mio EuroWebsite www verfgh baden wuerttemberg deEingang UrbanstrasseIhm ist Verfassungsgerichtsbarkeit und damit die letztverbindlich Auslegung der Verfassung des Landes Baden Wurttemberg LV anvertraut Es entscheidet insbesondere uber Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen die Kontrolle von Landesgesetzen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung und Verfassungsbeschwerden die jedermann der sich in seinen Grundrechten durch staatliches Handeln verletzt sieht erheben kann Seine Gerichtsbarkeit erstreckt sich dabei nur soweit die Zustandigkeiten des Landes reicht sodass es keine Bundesgesetze fur verfassungswidrig erklaren oder uber Verfassungsbeschwerden gegen Handlungen von Stellen des Bundes entscheiden kann Die Grundlage fur den Verfassungsgerichtshof finden sich unmittelbar in der Landesverfassung Art 68 Naheres bestimmt das Gesetz uber den Verfassungsgerichtshof VerfGHG 1 Die interne Organisation regelt der Verfassungsgerichtshof im Rahmen seiner Geschaftsordnungsautonomie selbst Seinen Sitz hat er in Stuttgart am Dienstsitz des Oberlandesgerichts Stuttgart Dort ist die Geschaftsstelle untergebracht und werden die Verhandlungen gefuhrt Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Richter 2 1 Wahl und Mitgliedergruppen 2 2 Inkompatibilitat 2 3 Amtseid 2 4 Entlassung 2 5 Derzeitige Zusammensetzung 2 6 Entschadigung 3 Organisation 4 Verfahren 5 Bindungswirkung und Gesetzeskraft 6 Gerichtskosten 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenVorlaufiger StaatsgerichtshofDer heutige Verfassungsgerichtshof fur das Land Baden Wurttemberg wurde durch 17 Absatz 1 des Gesetzes uber die vorlaufige Ausubung der Staatsgewalt im sudwestdeutschen Bundesland vom 15 Mai 1952 als Vorlaufiger Staatsgerichtshof fur das neugeschaffene Land Baden Wurttemberg am Sitz der vorlaufigen Landesregierung in Stuttgart errichtet 2 Er ubernahm die Zustandigkeiten des Badischen Staatsgerichtshofs und Badischen Hohen Staatsgerichtshof in Freiburg im Breisgau im vormaligen Baden des Staatsgerichtshofs fur das Land Wurttemberg Hohenzollern in Tubingen und des Staatsgerichtshofs fur das Land Wurttemberg Baden in Stuttgart Sein Verfahren richtete sich nach den Prozessbestimmungen fur den wurttembergisch badischen Staatsgerichtshof in dessen Raumlichkeiten beim Oberlandesgericht Stuttgart er einzog Staatsgerichtshof fur das Land Baden WurttembergMit Inkrafttreten der neuen Landesverfassung zum 19 November 1953 wurde er unter der neuen Verfassung mit der Bezeichnung Staatsgerichtshof fur das Land Baden Wurttemberg endgultig errichtet 3 Das Gesetz uber den Staatsgerichtshof vom 13 Dezember 1954 trat am 25 Dezember 1954 in Kraft Die ersten Richterwahl traten ihr Amt mit ihrer Vereidigung am 20 Juli 1955 an nachdem sie am 22 Juni 1955 vom Landtag gewahlt wurden 4 In der sudwestdeutschen Staatstradition war der Gerichtshof zunachst auf staatsinterne Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen Wahlprufungsverfahren und in Normenkontrollverfahren in der Verfassungsgerichtsbarkeit beschrankt Eine Individualgrundrechtsklage Verfassungsbeschwerde kannte das Landesverfassungsrecht und das Staatsgerichtshofsgesetz nicht eine solche war nur zum Bundesverfassungsgericht am Massstab des Grundgesetzes moglich Vor diesem Hintergrund wurde auch anders als in vielen anderen Landern die Bezeichnung Staatsgerichtshof anstelle eines Verfassungsgerichts hofs gewahlt Zum 1 April 2013 fuhrte der Landtag einfachgesetzlich die Landesverfassungsbeschwerde als neue Verfahrensart beim Staatsgerichtshof ein 5 6 Seitdem konnen sich nicht mehr nur Staatsorgane und Gerichte an den Gerichtshof in Fragen der Auslegung der Landesverfassung wenden sondern auch die Burgerinnen und Burger wenn sie sich in ihren Grundrechten durch die Einrichtungen des Landes verletzt meinen Verfassungsgerichtshof fur das Land Baden WurttembergUm der so gewandelten Rolle des Gerichtshofs zur vollen Verfassungsgerichtsbarkeit Rechnung zu tragen anderte der Landtag als verfassungsandernder Gesetzgeber auf Bestreben der Richter den Namen des Gerichtshofs zum 4 Dezember 2015 durch Gesetz vom 1 Dezember 2015 7 in Verfassungsgerichtshof Richter BearbeitenWahl und Mitgliedergruppen Bearbeiten Der Verfassungsgerichtshof hat neun ehrenamtliche Mitglieder 8 Die Mitglieder teilen sich nach Art 68 Abs 3 Landesverfassung in drei Gruppen zu je drei Mitgliedern mit je einem personlichen Stellvertreter 2 Abs 4 VerfGHG ein Berufsrichter die das Amt eines Richters am Verfassungsgerichtshof nebenamtlich ausuben Aus dieser Gruppe stammen auch immer der Prasident und der Vizeprasident des Verfassungsgerichtshofs Mitglieder mit Befahigung zum Richteramt Mitglieder ohne die Befahigung zum Richteramt Laienrichter Der Prasident wird bei seiner Verhinderung von seinem standigen Vertreter Vizeprasident vertreten Das Ersatzmitglied des Prasidenten wohnt dann der Verhandlung als einfaches Mitglied aus der Gruppe der Berufsrichter bei Die Mitglieder und aus der Gruppe der Berufsrichter der Prasident und Vizeprasident werden vom Landtag auf neun Jahre in geheimer Wahl gewahlt Alle drei Jahre wird ein Mitglied und ein Stellvertreter aus jeder Gruppe neu bestellt Art 68 Abs 3 Satz 2 und 3 LV 9 Die Wahl sollen fruhestens drei Monate und spatestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit des Vorganger stattfinden Scheidet ein stellvertretendes Mitglied vorzeitig aus so muss fur den Rest der laufenden Amtszeit der Nachfolger innerhalb von drei Monaten gewahlt werden 3 VerfGHG Die Wiederwahl ist moglich und wird auch praktiziert Der Landtag nimmt die Wahl mit einfacher Mehrheit vor 2 Abs 2 VerfGHG Inkompatibilitat Bearbeiten Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihre Stellvertreter durfen weder dem Bundestag dem Bundesrat der Bundesregierung noch entsprechenden Organen irgendeines Landes Landtag bzw Landesregierung angehoren Art 68 Abs 3 Satz 6 LV Auch politischer Staatssekretar und ein politischer Beamter sind vom Verfassungsrichteramt ausgeschlossen 2a Abs 1 VerfGHG 9 Amtseid BearbeitenDie Gewahlten leisten gemass 4 Verfassungsgerichtshofsgesetz vor dem Landtag folgenden Eid Ich schwore dass ich als gerechter Richter alle Zeit die Verfassung des Landes Baden Wurttemberg getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenuber jedermann gewissenhaft erfullen werde So wahr mir Gott helfe Entlassung Bearbeiten Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihre Stellvertreter konnen dem Landtagsprasidenten jederzeit ihren Rucktritt erklaren der mit Ablauf des darauffolgenden Monats wirksam wird 5 VerfGHG Ansonsten konnen sie nur nach dem fur alle Richter geltenden Bestimmungen aus dem Amt entfernt werden vgl Richteranklage Derzeitige Zusammensetzung Bearbeiten Gruppe Name Vertreter Gewahlt bis 10 Berufsrichter Malte Grasshof Prasident Friedrich Unkel Juli 2027Franz Christian Mattes Vizeprasident Heinz Wostmann Juli 2024Jurgen Gneiting Simone Wiegand Juli 2030mit Befahigung zum Richteramt Alexandra Fridrich Birgitt Bender Juli 2024Sintje Lessner Ulrich Lusche Juli 2027Christian Seiler Bettina Backes Juli 2030ohne Befahigung zum Richteramt Wolfgang Jager Ulrich Mack Juli 2024Sabine Reger Rupert Metzler Juli 2027Gabriele Abels Bert Matthias Gartner Juli 2030Die bisherigen Mitglieder Prasidenten und deren Stellvertreter sind in der Liste der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs fur das Land Baden Wurttemberg zusammengestellt Entschadigung Bearbeiten Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes erhalten eine Aufwandsentschadigung gemass 7 Verfassungsgerichtshofsgesetz Die Mitglieder erhalten im Einzelfall fur Sitzungsteilnahmen und Berichterstattung sowie der Prasident und Vizeprasident eine laufende Aufwandsentschadigung Organisation BearbeitenDer Verfassungsgerichtshof entscheidet grundsatzlich in voller Besetzung mit neun Mitgliedern Der Prasident bestellt dabei fur jedes Verfahren einen Berichterstatter der die mundlichen Verhandlungen und die anstehenden Entscheidungen vorbereitet Jedes Mitglied und jeder Stellvertreter kann zum Berichterstatter bestellt werden 9 Entscheidungen die ausserhalb der mundlichen Verhandlung getroffen werden mussen trifft der Prasident mit Zustimmung von mindestens zwei Richtern 9 Unzulassige oder offensichtlich unbegrundete Verfassungsbeschwerden kann der Verfassungsgerichtshof durch eine aus drei Richtern bestehende Kammer einstimmig zuruckweisen Der Kammer gehoren die drei berufsrichterlichen Mitglieder an 11 Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden bei ihrer Arbeit durch zwei abgeordnete Richter Besoldungsgruppe R2 als wissenschaftliche Mitarbeiter unterstutzt Es besteht eine Geschaftsstelle mit 1 5 Planstellen die bei Bedarf durch das OLG Stuttgart unterstutzt wird 12 Verfahren BearbeitenDer Verfassungsgerichtshofes entscheidet in folgenden Verfahren 13 Organstreitverfahren Auslegung der Rechten und Pflichten von obersten Staatsorganen Landtag Landesregierung und Landesrechnungshof oder von Organen die entweder durch die Landesverfassung selbst oder durch die Geschaftsordnung des Landtages eine eigene Befugnis zugewiesen wird bspw Fraktionen aus Anlass von Streitigkeiten zwischen diesen Art 68 Abs 1 Satz 2 Nr 1 Abs 2 Nr 1 LV 6 Abs 1 Nr 1 und 44 ff VerfGHG abstraktes Normenkontrollverfahren Uberprufung der Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Landesverfassung auf Antrag der Landesregierung oder eines Viertels der Landtagsabgeordneten Art 68 Abs 1 S 2 Nr 2 Abs 2 Nr 2 LV 6 Abs 1 Nr 2 und 48 ff VerfGHG konkretes Normenkontrollverfahren Prufung der Vereinbarkeit eines entscheidungserheblichen Landesgesetzes auf die Vereinbarkeit mit der Landesverfassung auf Antrag des vorlegenden Gerichts Art 68 Abs 1 S 2 Nr 3 LV 6 Abs 1 Nr 3 und 51 VerfGHG vorbeugendes Normenkontrollverfahren Prufung der Zulassigkeit einer beantragten Anderung der Landesverfassung auf Antrag der Regierung oder eines Viertels der Landtagsabgeordneten Art 68 Abs 1 Satz 2 Nr 4 i V m 64 Abs 1 Satz 3 LV 6 Abs 1 Nr 7 und 53 VerfGHG kommunales Normenkontrollverfahren Prufung von Landesrecht auf die Frage ob es das Recht auf Selbstverwaltung auf kommunale Eigenstandigkeit oder auf ausreichende Finanzausstattung verletzt auf Antrag von Gemeinden oder Gemeindeverbanden Art 68 Abs 1 Satz 2 Nr 4 i V m Art 76 LV 6 Abs 1 Nr 8 und 54 VerfGHG Abgeordnetenanklage Entscheidung ob ein Abgeordneter seine Stellung aus Gewinnsucht missbraucht hat und ihm das Mandat daher abzuerkennen ist auf Antrag des Landtags Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Landtagsabgeordneten Art 68 Abs 1 Satz 2 Nr 4 i V m Art 42 LV 6 Abs 1 Nr 5 und 43 VerfGHG Ministeranklage Entscheidung ob ein Regierungsmitglied die Verfassung oder ein Gesetz vorsatzlich oder grob fahrlassig gebrochen hat und ihm das Amt und ggf Anspruche daraus abzuerkennen sind auf Antrag des Landtags Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Landtagsabgeordneten Art 68 Abs 1 Satz 2 Nr 4 i V m Art 57 Abs 1 bis 3 LV 6 Abs 1 Nr 6 und 30 ff VerfGHG Ministeranklage in eigener Sache Entscheidung ob ein Regierungsmitglied die Verfassung oder ein Gesetz vorsatzlich oder grob fahrlassig gebrochen hat und ihm das Amt und ggf Anspruche daraus abzuerkennen sind auf Antrag des Regierungsmitgliedes selbst wenn der Vorwurf offentlich erhoben wird Art 68 Abs 1 Satz 2 Nr 4 i V m Art 57 Abs 4 LV 6 Abs 1 Nr 6 und 39 ff VerfGHG Anfechtungen von Wahlprufungsentscheidungen des Landtages Art 68 Abs 1 Satz 2 Nr 4 i V m Art 31 Abs 2 LV 14 LWPrG 52 VerfGHG Anfechtung von Volksabstimmungen sowie von Entscheidungen uber Zulassung und Zustandekommen von Volksbegehren Art 68 Abs 1 Satz 2 Nr 4 i V m 21 27 Abs 3 und 38 Volksabstimmungsgesetz Seit 1 April 2013 ist das Gericht auch fur Verfassungsbeschwerden von Burgern betreffend die Landesverfassung zustandig Das Gericht uberpruft auf Antrag von jedermann ob er durch staatliches Handeln in seinen Grundrechten aus der Landesverfassung verletzt wurde wird Art 68 Abs 1 Satz 2 Nr 4 i V m 55 ff VerfGHG Zuvor war die Verfassungsbeschwerde nur gegen die Verletzung der Bundes Grundrechte aus dem Grundgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht moglich Bindungswirkung und Gesetzeskraft BearbeitenDie formelle Bindungswirkung einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes besteht wie bei jedem Gericht nur im konkreten Fall inter partes 14 Es besteht keine inhaltliche Bindung fur andere Gerichte an die ausgeurteilte Rechtsmeinung des Gerichts Die Rechtsmeinung des Verfassungsgerichtshofes bei der Auslegung der Landesverfassung ist aber eine Richtschnur fur die untergeordneten Gerichte die meist auch befolgt wird Etwas anderes gilt in den in 23 Abs 1 VerfGHG genannten Fallen Dann haben die Entscheidungen des Gerichts namlich Gesetzeskraft und gelten fur jedermann inter omnes Dies ist der Fall wenn das Gericht in einem Normenkontrollverfahren oder bei einer Verfassungsbeschwerde eine Rechtsvorschrift fur gultig oder als mit der Verfassung unvereinbar fur nichtig erklart oder wenn es in einem Organstreitverfahren feststellen wie eine Verfassungsbestimmung auszulegen ist Die Feststellung dass ein Landesgesetz verfassungswidrig am Massstab der Landesverfassung ist steht nur dem Verfassungsgerichtshof des Landes Baden Wurttemberg zu Normverwerfungskompetenz Halt ein anderes Gericht ein Gesetz fur verfassungswidrig so hat es dies dem VerfGH gemass Art 100 Abs 1 Satz 1 GG vorzulegen soweit dies entscheidungserheblich ist konkrete Normenkontrolle Dies gilt anders bei Bundesgesetzen auch fur Landesgesetze die vor dem Inkrafttreten der Landesverfassung verabschiedet wurden Art 88 LV Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch selbstverstandlich Landesgesetze wegen Verstosses gegen das Grundgesetz oder anderes Bundesrecht fur nichtig erklaren Gerichtskosten BearbeitenDie Verfahren vor dem Gericht sind gerichtskostenfrei 55 VerfGHG Bei mutwilliger Verfolgung des Rechtsweges kann aber eine Gebuhr erhoben werden Im Falle von Anklagen von Ministern oder Abgeordneten werden dem Angeklagten die Auslagen erstattet sofern ein Freispruch erfolgt Siehe auch BearbeitenListe deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Baden Wurttemberg Liste der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs fur das Land Baden WurttembergWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Staatsgerichtshof fur das Land Baden Wurttemberg Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Internetprasenz des Verfassungsgerichtshofs Text des Gesetzes uber den Verfassungsgerichtshof Text der Geschaftsordnung des Verfassungsgerichtshofs PDF 50 kB Staatshaushaltsplan BW fur 2020 21 Einzelplan 16 Ubersicht der Rechtsprechung des Baden Wurttembergischen StaatsgerichtshofsEinzelnachweise Bearbeiten Landesrecht BW VerfGHG Landesnorm Baden Wurttemberg Gesamtausgabe Gesetz uber den Verfassungsgerichtshof Verfassungsgerichtshofsgesetz VerfGHG vom 13 gultig ab 25 12 1954 Abgerufen am 28 August 2023 Uberleitungsgesetz 1952 Verfassungen in Baden Wurttemberg 15 Mai 1952 abgerufen am 27 Marz 2021 Stellung Gericht und Verfassungsorgan In Website Verfassungsgerichtshof BW Verfassungsgerichtshof BW abgerufen am 15 Mai 2021 Jens Hofmann Verfassung des Landes Baden Wurttemberg Handkommentar Hrsg Volker M Haug Nomos Baden Baden 2018 ISBN 978 3 8487 0500 9 S 1180 Reiner Ruf Grundrechte in Baden Wurttemberg Letzte Hoffnung Staatsgerichtshof In Stuttgarter Zeitung Stuttgart 26 Marz 2013 stuttgarter zeitung de abgerufen am 21 April 2013 Gesetz zur Einfuhrung einer Landesverfassungsbeschwerde vom 13 November 2012 Gesetzblatt fur Baden Wurttemberg S 569 Gesetz zur Anderung der Verfassung des Landes Baden Wurttemberg und des Gesetzes uber den Staatsgerichtshof sowie anderer Gesetze vom 1 Dezember 2015 Gesetzblatt fur Baden Wurttemberg S 1030 Mitglieder baden wuerttemberg de abgerufen am 5 Juli 2017 a b c d Organisation In Website Verfassungsgerichtshof BW Verfassungsgerichtshof BW abgerufen am 15 Mai 2021 Mitglieder Verfassungsgerichtshof fur das Land Baden Wurttemberg abgerufen am 15 Mai 2021 Geschaftsverteilungsplan fur das Geschaftsjahr 2021 des Verfassungsgerichtshof fur das Land Baden Wurttemberg In Website Verfassungsgerichtshof BW Verfassungsgerichtshof BW 30 November 2020 abgerufen am 15 Mai 2021 Jens Hofmann Verfassung des Landes Baden Wurttemberg Handkommentar Hrsg Volker M Haug Nomos Baden Baden 2018 ISBN 978 3 8487 0500 9 S 1168 Zustandigkeiten In Website Verfassungsgerichtshof BW Verfassungsgerichtshof BW abgerufen am 15 Mai 2021 Johannes Heimbach Pressesprecher des Bundesverfassungsgericht Wirkung der Entscheidungen In https www bundesverfassungsgericht de Bundesverfassungsgericht abgerufen am 30 Mai 2023 48 77697 9 18732 Koordinaten 48 46 37 1 N 9 11 14 4 O Verfassungsgerichte der Lander der Bundesrepublik DeutschlandBaden Wurttemberg Verfassungsgerichtshof fur das Land Baden Wurttemberg nbsp Bayern Bayerischer VerfassungsgerichtshofBerlin Verfassungsgerichtshof des Landes BerlinBrandenburg Verfassungsgericht des Landes BrandenburgBremen Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt BremenHamburg Hamburgisches VerfassungsgerichtHessen Staatsgerichtshof des Landes HessenMecklenburg Vorpommern Landesverfassungsgericht Mecklenburg VorpommernNiedersachsen Niedersachsischer StaatsgerichtshofNordrhein Westfalen Verfassungsgerichtshof fur das Land Nordrhein WestfalenRheinland Pfalz Verfassungsgerichtshof Rheinland PfalzSaarland Verfassungsgerichtshof des SaarlandesSachsen Verfassungsgerichtshof des Freistaates SachsenSachsen Anhalt Landesverfassungsgericht Sachsen AnhaltSchleswig Holstein Schleswig Holsteinisches LandesverfassungsgerichtThuringen Thuringer VerfassungsgerichtshofObere Landesgerichte in 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