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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Fur wissenschaftliche Mitarbeiter bei Bundesbehorden siehe Wissenschaftlicher Mitarbeiter Bundesdienst Als wissenschaftliche Mitarbeiter werden Angestellte oder Beamte an einer Hochschule einem Forschungsinstitut einer Bundes oder Versuchsanstalt bezeichnet die dort wissenschaftliche Tatigkeiten im Rahmen ihres Arbeitsbereiches ausuben darunter an Hochschulen oft auch Lehraufgaben In der Regel sind solche Mitarbeiter einem Wissenschaftler in hoherer Position Professor Projekt oder Abteilungsleiter zugeordnet der als ihr Fachvorgesetzter fungiert Im Gegensatz zu Hochschullehrern nehmen sie in Deutschland nach 53 HRG in der Regel keine selbstandigen Aufgaben in Forschung und Lehre wahr Inhaltsverzeichnis 1 Hochschulen 2 Bundesbehorden und gerichte 3 Siehe auch 4 Literatur 5 EinzelnachweiseHochschulen BearbeitenAn Hochschulen bearbeiten wissenschaftliche Mitarbeiter Forschungsprojekte und fuhren in der Regel auch Lehrveranstaltungen z B Proseminare Ubungen Praktika durch Die Anzahl der verpflichtenden Semesterwochenstunden kann sich je nach Staat Bundesland und Art des Dienstverhaltnisses stark unterscheiden in Deutschland auch innerhalb der jeweiligen Bundeslander Bei verbeamteten wissenschaftlichen Mitarbeitern gehoren Lehrveranstaltungen zu den Dienstpflichten Vielfach sind wissenschaftliche Mitarbeiter befristet beschaftigte Nachwuchswissenschaftler die auf die eigene Promotion hinarbeiten oder nach der Promotion als sogenannte Postdocs oder Habilitanden beschaftigt sind Zu unterscheiden ist zum einen zwischen befristet und unbefristet beschaftigten Mitarbeitern sowie zum anderen zwischen Beamten siehe dazu auch wissenschaftlicher Assistent und Mitarbeitern im Angestelltenverhaltnis In einigen Bundeslandern ist fur die Ernennung zum Akademischen Rat oder Oberrat an einer Hochschule die Promotion oder eine gleichwertige Leistung Voraussetzung Diese Beamten fuhren folgende Amtsbezeichnungen Akademischer Rat A 13 in Osterreich Wissenschaftlicher Rat Akademischer Oberrat A 14 Akademischer Direktor A 15 Leitender Akademischer Direktor A 16 Leitende Akademische bzw wissenschaftliche Direktoren gibt es jedoch kaum und insgesamt ist die Zahl der verbeamteten Mitarbeiter an bundesdeutschen und osterreichischen Hochschulen seit Jahren rucklaufig Immer ofter sind verbeamtete wissenschaftliche Mitarbeiter Studienrate im Hochschuldienst A 13 in diesem Fall liegt die Lehrverpflichtung hoher wahrend diese Mitarbeiter zugleich kaum oder keine Forschungsaufgaben haben Der grosste Teil des sogenannten akademischen Mittelbaus in der Bundesrepublik Deutschland besteht aus wissenschaftlichen Mitarbeitern die befristet oder unbefristet im Angestelltenverhaltnis beschaftigt werden sie tragen keine besondere Amtsbezeichnung Unabhangig von ihrer Vergutungsgruppe bei Universitats Masterabschluss BAT IIa bis I oder TV L E 13 bis E 15 bei abgeschlossenem Fachhochschul Bachelorstudium BAT Vb bis IVb bzw TVoD oder TVL E 9 bis E 12 werden sie als Wissenschaftliche Angestellte bezeichnet Eine Befristung ist derzeit der Regelfall und erfolgt zumeist nicht nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz sondern nach dem eigens fur den Wissenschaftssektor geschaffenen Gesetz uber befristete Arbeitsvertrage in der Wissenschaft WissZeitVG Meistens handelt es sich um Qualifikationsstellen dies begrundet die Befristung Nach derzeitigem deutschen Recht betragt die Hochstdauer einer befristeten Anstellung an einer Hochschule 12 Jahre im medizinischen Bereich einer Hochschule bis zu 15 Jahre Dabei werden Zeiten als Angestellter und Beamter auf Zeit zusammengezahlt und zwar als Summe aller befristeten Beschaftigungen auch wenn diese an unterschiedlichen Hochschulen erfolgt sind War man also insgesamt 12 bzw 15 Jahre befristet an deutschen Universitaten beschaftigt darf man nur noch unbefristet eingestellt werden Diese Regelung wird seit ihrer Einfuhrung scharf kritisiert da unbefristete Stellen selten sind so dass viele hochqualifizierte Forscher nach 12 Jahren faktisch gezwungen werden der Wissenschaft den Rucken zu kehren Eine Verlangerung der befristeten Anstellung uber diesen Zeitraum hinaus ist nur bei bestimmten gesetzlich festgelegten Ausnahmetatbestanden sowie insbesondere bei Drittmittelfinanzierung moglich 1 In Osterreich sind die Zeitraume ahnlich Im Oktober des Jahres 2011 gab die Deutsche Forschungsgemeinschaft eine Empfehlung zur Bezahlung von Promovierenden heraus Darin werden Unterschiede in der Bezahlung entsprechend den verschiedenen Fachbereichen sichtbar Weil rechtlich keine Differenzierung zwischen unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen vorgesehen ist wird eine Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit vorgeschlagen In den Geisteswissenschaften wird ein Teilzeitarbeitsverhaltnis mit 65 der Regelarbeitszeit vorgeschlagen wohingegen in den Ingenieurwissenschaften 100 Vollzeitstellen empfohlen sind 2 Da abweichend von der vertraglich festgesetzten Arbeitszeit zumeist ein Vollzeitaquivalent abzuleisten ist werden hierdurch gesetzliche Beschrankungen des TV L umgangen Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen von Promovierenden belief sich im Jahr 2017 auf 1 261 Euro 12 der Promovierenden haben ein Einkommen von weniger als 826 Euro und liegen damit unter der Armutsgrenze gemass Definition des Mikrozensus 2010 3 Das Land Baden Wurttemberg hat mit Gesetz vom 7 November 2007 4 die Bezeichnung der wissenschaftlichen Mitarbeiter in Akademische Mitarbeiter mit Grossschreibung des Adjektivs geandert In Osterreich sind die Mitarbeiter zu einem relativ grossen Teil Hochschulassistenten eine weitere Gruppe wird als Projektassistenten bezeichnet Bundesbehorden und gerichte Bearbeiten Hauptartikel Wissenschaftlicher Mitarbeiter Bundesdienst Siehe auch BearbeitenEuropaische Charta fur Forscher Eurodoc Wissenschaftliche Hilfskraft Wissenschaftlicher Assistent Akademischer MittelbauLiteratur BearbeitenTanja Barthelmes An der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik Die wissenschaftlichen Mitarbeiter der Abgeordneten des Deutschen Bundestages Eine empirische Studie Diplomica Verlag Hamburg 2007 ISBN 978 3 8366 5311 4 Zugleich Heidelberg Universitat Magisterarbeit 2005 Einzelnachweise Bearbeiten Wissenschaftszeitvertragsgesetz WissZeitVG Deutsche Forschungsgemeinschaft Hinweis zur Bezahlung von Promovierenden Nr 55 02 Bonn Oktober 2011 dfg de PDF Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 Statistische Daten und Forschungsbefunde zu Promovierenden und Promovierten in Deutschland S 30 doi 10 3278 6004603w wbv de abgerufen am 20 Oktober 2017 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz zur Umsetzung der Foderalismusreform im Hochschulbereich In Landtag von Baden Wurttemberg Hrsg Drucksache Nr 14 1967 14 November 2007 landtag bw de PDF nbsp Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4066591 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wissenschaftlicher Mitarbeiter amp oldid 237426141