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Die Pyrotechnik altgriechisch pῦr pyr Feuer weist auf eine Technik in Verbindung mit meist explosiv ablaufender Verbrennung hin Ein pyrotechnisches Erzeugnis ist eine Bezeichnung fur Produkte der pyrotechnischen Industrie in denen pyrotechnische Satze chemische Gemenge 1 enthalten sind Ein pyrotechnischer Gegenstand bzw pyrotechnischer Artikel ist als rechtliche Bezeichnung ein Gegenstand der einen pyrotechnischen Satz enthalt bei dessen vorsatzlich ausgeloster chemischer Zustandsanderung bestimmte Bewegungs Licht Knall Rauch Nebel Druck oder Reizwirkungen hervorgerufen werden sollen Ein pyrotechnischer Effekt ist anwendungsorientiert ein pyrotechnischer Gegenstand Effekttrager und dessen Wirkung Feuerwerksmusik Music for the Royal Fireworks auf der Themse London 15 Mai 1749 Flammen mit Flussigbrennstoff keine Pyrotechnik im rechtlichen Sinne Hier SonneMondSterne 2018 Pyrotechnische Erzeugnisse sind z B Streichholzer oder die Treibladungen in Airbags insbesondere aber Produkte der Feuerwerkerei sowie Spezialeffekte Gegenstande mit pyrotechnischen Materialien unterliegen in vielen Landern dem nationalen Sprengstoffrecht oder einem speziellen Pyrotechnikgesetz Dabei werden sie meist nach ihrer Gefahrlichkeit und dem Gesamtsatzgewicht Nettoexplosivstoffmasse NEM in verschiedene Klassen eingeteilt Der Transport ist im Europaischen Ubereinkommen uber die internationale Beforderung gefahrlicher Guter auf der Strasse ADR geregelt Inhaltsverzeichnis 1 Pyrotechnische Gegenstande 2 Pyrotechnischer Effekt 3 Rechtliches 3 1 Allgemeine rechtliche Regelungen 3 2 Richtlinie 2007 23 EG 3 3 Regelung im Rahmen des ADR RID 3 4 Deutschland 3 4 1 Feuerwerkskorper 3 4 2 Pyrotechnische Gegenstande fur Buhne und Theater 3 4 3 Sonstige Pyrotechnische Gegenstande 3 4 4 CE Kennzeichnung und BAM Kennzeichen 3 5 Osterreich Pyrotechnikgesetz 3 5 1 Feuerwerkskorper 3 5 2 Pyrotechnische Gegenstande fur Buhne und Theater 3 5 3 Sonstige pyrotechnische Gegenstande 3 5 4 Pyrotechnische Satze 3 5 5 Besitz und Verwendung 3 6 Schweiz 3 7 Militarische Gegenstande 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweisePyrotechnische Gegenstande Bearbeiten nbsp Diverse pyrotechnische Gegenstande Sir William Congreve 1814Pyrotechnische Gegenstande bestehen in der Regel aus mehreren Komponenten dem pyrotechnischen Satz einem Sauerstoffspender wie Salpeter und einem Brennstoff wie Kohle Schwefel oder Aluminium diversen Umhullungen aus Karton Metall Kunststoff und ahnlichem die als Verdammung den Druckaufbau ermoglichen siehe Verdammte Ladung der Anfeuerung dem Koder Sie werden mit einfachen Lunten oder zum Beispiel Bruckenzundern Elektrozunder entzundet sowie anderen Funktionsteilen Die mit einem Satz bestuckten Hulsen werden als Ladung die ganze Baugruppe als Korper bezeichnet Ein pyrotechnischer Gegenstand kann aus mehreren Korpern bestehen etwa einem Ausstosskorper und mehreren Effektkorpern Die explosionsgefahrlichen Stoffe die im Satz verwendet werden unterscheiden sich etwas von den typischen Sprengstoffen da sie meist physikalisch gesehen nur schnell abbrennen Deflagration und nicht detonieren Die bekannteste Gruppe pyrotechnischer Gegenstande sind die der Waffentechnik sowie die Feuerwerkskorper die fur Vergnugungszwecke Feuerwerk verwendet werden Daneben zahlen zu den pyrotechnischen Gegenstanden auch Anzundmittel Zundmittel Signalmittel und Ahnliches Als pyrotechnische Erzeugnisse fur technische Zwecke seien erwahnt Buhnenfeuerwerkskorper Heizsatze zum Verschweissen von Kunststoffen oder Schweissen von Stahl Thermit Rauch bzw Schwelsatze entsprechender Zusammensetzung konnen zum Begasen von Ungeziefer oder Schadlingen eingesetzt werden in der Anfangszeit der Fotografie wurde Blitzlicht durch verbrennendes Magnesium erzeugt thermische Selbstzerstorungssatze Reizgassatze Tranengas Hagelabwehrraketen nbsp Pyrotechnischer Wasserfall aus SilberfunkenNicht zu den pyrotechnischen Gegenstanden gerechnet werden Sprengmittel Objekte die brisante Explosivstoffe wie TNT enthalten oder auch Grossraketen das sind Raketen der Raumfahrttechnik obwohl die zugrundeliegenden Vorgange ahnlich sind Pyrotechnischer Effekt BearbeitenEin pyrotechnischer Effekt ist die Wirkung die der Gegenstand entfaltet etwa als Licht Schall Warme Druck Bewegung oder als Nebel oder Rauch bzw der Korper der diese Wirkung tragt Je nach Wirkung Verwendung oder Konstruktion unterscheidet man entsprechend Treibladung Zerlegerladung Effektladung Verzogerer Knallkorper Rauchkorper Blitzkorper Rakete Bodeneffekt Fallschirmeffekt usw Die klassischen Einsatzgebiete von pyrotechnischen Effekten sind Kunst und Unterhaltung klassisches Feuerwerk und Theaterfeuerwerk Feuershow Film Spezialeffekte sowie im militarischen Bereich Brandentfachung etwa Brandbomben Signalubermittlung sowie Tarnen und Tauschen Besondere Bedeutung hat die Pyrotechnik zunehmend im Technik Bereich technische Feuerwerke z B als Seenotsignale im Kfz Sicherheitsbereich bei Rettungseinrichtungen in Freizeit und auf Expeditionen oder Luft und Raumfahrt wobei insbesondere im Bereich der Feststoffraketen die Abgrenzung zur eigentlichen Raketentechnik schwierig ist Bei Spezialeffekten fur Veranstaltungen und Film werden zunehmend auch entzundbare flussige Stoffe wie Propan Benzin oder Ethanol eingesetzt die keine pyrotechnischen Effekte im klassischen Sinne sind Rechtliches Bearbeiten nbsp Gefahrensymbol fur explosionsgefahrliche StoffeDer Umgang dazu gehoren das Herstellen Bearbeiten Verarbeiten Verwenden Verbringen der Transport und das Uberlassen innerhalb der Betriebsstatte das Wiedergewinnen und Vernichten der Verkehr Handel und die Einfuhr werden aufgrund der moglichen Gefahrdung geregelt Pyrotechnische Gegenstande werden nach dem Gesamtsatzgewicht Anfeuerungs Treib und Effektsatz in verschiedene Kategorien eingeteilt Die Verwendung von Gegenstanden bestimmter Kategorien setzt oft eine behordliche Genehmigung voraus und gilt fur einen bestimmten Veranstaltungsort und zeitpunkt das umfasst auch die Ausnahmeregelung fur Silvesterfeuerwerke Neben den Feuerwerkskorpern fallen unter die einschlagigen Regelungen Rauch oder nebelerzeugende pyrotechnische Gegenstande pyrotechnische Signalmittel Bengalfackeln Bengalfeuer und Schellackfeuer sowie Bollerpatronen fur Boller oder Salutkanonen Buhnenpyrotechnik Raketen verschiedener Verwendung und anderes Alle pyrotechnischen Gegenstande unterliegen im Transport als Gefahrgut dem ADR Sie sind in der Klasse 1 Explosive Stoffe eingruppiert und je nach Gesamtsatzgewicht fallen sie in eine der Unterklassen je nach Art des Satzes in eine der Vertraglichkeitsgruppen Allgemeine rechtliche Regelungen Bearbeiten Der Import herkommlicher Feuerwerkskorper wie auch anderer Pyrotechnika ausser Marginalien wie Zundholzern ist in der EU nur lizenzierten Fachbetrieben gestattet Der Import durch Privatpersonen ist seit 2005 eine Straftat Ein Verbringen aus anderen EU Staaten ist allerdings gestattet solange es sich auf Gegenstande der Kategorien F1 F2 hier gibt es allerdings Beschrankungen ausgenommen sind z B Raketen mit einer Nettoexplosivstoffmasse von uber 20 g oder Bodenknallkorper mit Blitzknallsatz 2 T1 sowie P1 beschrankt Das Verbringen von pyrotechnischen Gegenstanden der Kategorien F3 F4 T2 sowie P2 bedarf einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis Verboten sind allgemein Die nichtgewerbsmassige Herstellung von pyrotechnischen Gegenstanden und losen pyrotechnischen Satzen siehe z B PyroTG 14 in Osterreich die Verwendung pyrotechnischer Gegenstande in unmittelbarer Nahe von Kirchen und Gotteshausern sowie von Krankenanstalten Kinder Alters und Erholungsheimen z B PyroTG 17 in Osterreich sowie die Verwendung bestimmter pyrotechnischer Gegenstande im Innenraum und in der Nahe von brandgefahrdeten Gebauden z B in manchen deutschen Stadten wegen des Denkmalschutzes Daruber hinaus sind manche Gegenstande nach den Waffengesetzen verbotene Waffen Hierbei ist der Rechtsgeber noch strenger Zudem ist in nahezu allen Fussballstadien die Verwendung von Pyrotechnik per Stadionordnung untersagt Strittig ist jedoch ob es sich bei einem Verstoss rechtlich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt Am 8 Februar 2020 fand im Hamburger Volksparkstadion erstmals in der deutschen Fussballgeschichte vor einem Bundesligaspiel eine genehmigte Pyroshow statt 3 Richtlinie 2007 23 EG Bearbeiten Pyrotechnische Gegenstande werden nach den Anforderungen der Richtlinie 2007 23 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 23 Mai 2007 uber das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstande nach ihrer Gefahrlichkeit oder ihrem Verwendungszweck in folgende Kategorien eingeteilt Artikel 3 a Feuerwerkskorper Kategorie 1 sehr geringe Gefahr Schalldruckpegel von max 120 dB A Imp im Abstand von 1 m auch in geschlossenen Bereichen einschliesslich Wohngebauden zu verwenden Kategorie 2 geringe Gefahr Schalldruckpegel von max 120 dB A Imp im Abstand von 8 m innerorts generell verboten gem Verordnung oder Genehmigung ab 16 Jahren in abgegrenzten Bereichen im Freien zu verwenden Kategorie 3 mittelgrosse Gefahr Schalldruckpegel von max 120 dB A Imp im Abstand von 15 m nur nach behordlicher Genehmigung und durch ausgebildete Pyrotechniker in weiten offenen Bereichen im Freien zu verwenden Kategorie 4 grosse Gefahr kein Schallpegel Limit nur nach behordlicher Genehmigung und durch ausgebildete Pyrotechniker in weiten offenen Bereichen im Freien zu verwenden b Pyrotechnische Gegenstande fur Buhne und Theater Theaterfeuerwerk Kategorie T1 Pyrotechnische Gegenstande fur die Verwendung in Theater und auf Buhnen die eine geringe Gefahr darstellen Kategorie T2 Pyrotechnische Gegenstande fur die Verwendung in Theater und auf Buhnen die zur Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind c Sonstige pyrotechnische Gegenstande Kategorie P1 Pyrotechnische Gegenstande ausser Feuerwerkskorpern und pyrotechnischen Gegenstanden fur andere Zwecke die eine geringe Gefahr darstellen Kategorie P2 Pyrotechnische Gegenstande ausser Feuerwerkskorpern und pyrotechnische Gegenstande fur andere Zwecke die zur Handhabung oder Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind Regelung im Rahmen des ADR RID Bearbeiten nbsp Gefahrgutklasse 1 Explosive StoffeUnterklasse 1 3 Stoffe und Gegenstande die eine Feuergefahr besitzen aber nicht massenexplosionsfahig sindAlle Feuerwerkskorper enthalten Explosivstoffe und unterliegen im Transport als Gefahrgut dem ADR Strasse bzw RID Schiene Sie sind in der Klasse 1 Explosive Stoffe eingruppiert und je nach Gesamtsatzgewicht fallen sie in eine der Unterklassen 1 bis 4 je nach Art des Effekts in eine der Vertraglichkeitsgruppen G oder S Normal erhaltliche Feuerwerkskorper der Klasse 1 4G fallen wegen der minderen Gefahrdung aber unter eine fur den Endkunden ausreichende mengenmassige Freigrenze Grossfeuerwerkseffekte sind aber als Klasse 1 3G fur Grosskaliber bis 1 1G nur unter den strengen rechtlichen Voraussetzungen des ADR zu transportieren Deutschland Bearbeiten In Deutschland werden gemass dem Sprengstoffrecht Sprengstoffgesetz SprengG und 6 Abs 6 der 1 Verordnung zum Sprengstoffgesetz 1 SprengV pyrotechnische Gegenstande entsprechend den Anforderungen des Artikels 3 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 2007 23 EG nach ihrer Gefahrlichkeit oder ihrem Verwendungszweck in folgende Kategorien eingeteilt 4 5 Feuerwerkskorper Bearbeiten Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Unter diese Art fallen die typischen Feuerwerkskorper die zu Silvester oder bei Grossfeuerwerken abgebrannt werden Kategorie F1 Feuerwerk mit sehr geringer Gefahr auch teilweise in geschlossenen Raumen verwendbar ganzjahrig verkauf und benutzbar Erwerb auch von Jugendlichen moglich Mindestalter 12 Jahre fruher Klasse I Die Interessenvertretung erfolgt durch den Verband der pyrotechnischen Industrie VPI 6 maximale NEM 7 Bengalfeuer 20 gBengalholzer 3 gBlitztabletten 2 gFontanen 7 5 gTischfeuerwerk 2 0 g Nitrocellulose mit einem Massenanteil von nicht mehr als 12 6 Wunderkerzen 7 5 gBengalfackeln 7 5 gKnallerbsen 2 5 mg SilberfulminatKnallziehbander 16 mg Knallsatz oder 1 6 mg SilberfulminatKnatterartikel 3 gPartyknaller 16 mgBodenfeuerwirbel 5 gz B Knallerbsen Wunderkerzen Tischbomben Blitzknatterballe Mini Vulkane Fontanen BlitztablettenKategorie F2 Feuerwerkskorper mit geringer Gefahr nur im Freien verwendbar Abgabe und Verwendung nur zu Silvester bzw auch unterhalb des Jahres an jedermann bei Vorlage einer durch die ortlich zustandige Behorde erteilten Ausnahmegenehmigung fur besondere Ereignisse z B Geburtstag Hochzeitstag u A oder generell an Personen die im Besitz einer Erlaubnis nach 7 oder 27 SprengG oder im Besitz eines Befahigungsscheines nach 20 SprengG sind im Folgenden kurz Pyrotechniker Mindestalter 18 Jahre fruher Klasse II maximale NEM 7 Batterien oder Kombinationen ohne Fontanen 500 gBengalfackeln 50 gKnallfrosche 10 g nur Schwarzpulver zulassig Batterien oder Kombinationen mit Fontanen 600 g davon max 500 g Nicht Fontanten BauteileKnallkorper 6 g SchwarzpulverBengalfeuer 250 gKnatterartikel 15 gBaby Raketen Mini Raketen 1 5 g max 0 13 g KnallsatzPyrodrifter 25 g pro pyrotechn Bauteil max 3 g kein Knallsatz zulassig Rader Feuerrader 100 g jeder enthaltene Heuler Pfeifsatz max 5 gRaketen 75 g enthaltener Knallsatz oder Zerlegerladung max 10 g Schwarzpulver oder 4 g Nitrat Metallknallsatz oder 2 g Perchlorat MetallknallsatzRomische Lichter 50 g je pyrotechn Bauteil max 10 g max 5 Bauteile mit Knallsatz je Teil max 10 g Schwarzpulver oder 4 g Nitrat Metallknallsatz oder 2 g Perchlorat Metallknallsatz Blitzknallkorper 1 g Nitrat Metallknallsatz oder 0 5 g Perchlorat MetallknallsatzBlitztablette 30 gBodenfeuerwirbel 25 g pro pyrotechn Bauteil max 8 gDoppelschlage 10 g SchwarzpulverFeuertopfe 50 g max 5 Bauteile mit Knallsatz je Teil max 5 g Schwarzpulver oder 2 g Nitrat Metallknallsatz oder 1 g Perchlorat Metallknallsatz Feuertopfe mit nicht pyrotechnischen Elementen 8 g Nitrocellulose mit einem Massenanteil von nicht mehr als 12 6 Feuerwerksrohre 25 g enthaltener Knallsatz oder Zerlegerladung max 10 g Schwarzpulver oder 4 g Nitrat Metallknallsatz oder 2 g Perchlorat MetallknallsatzFontanen 250 g jeder enthaltene Pfeifsatz max 5 gSprungrader 25 g pro pyrotechn Bauteil max 5 gsteigende Wirbel 30 gWunderkerzen 50 gEinzelartikel mit Pfeifsatz insbesondere Luftheuler sind in Deutschland seit 2007 verboten Kategorie F3 Feuerwerkskorper die eine mittelgrosse Gefahr darstellen nur im Freien verwendbar Abgabe nur an Pyrotechniker erlaubt fruher Klasse III maximale NEM 7 Batterien oder Kombinationen ohne Fontanen 1000 g enthaltene Knallkorper max 1000 g Gesamt NEM enthaltene Blitzknallkorper max 250 g Gesamt NEMBatterien oder Kombinationen mit Fontanen 3000 g davon max 1000 g Nicht Fontanen Bauteile enthaltene Knallkorper max 1000 g Gesamt NEM enthaltene Blitzknallkorper max 250 g Gesamt NEMKnallkorper 10 g SchwarzpulverBengalfeuer 1000 gRader Feuerrader 900 g jedes einzelne Bauteil max 150 g jeder enthaltene Heuler Pfeifsatz max 20 gRaketen 200 g enthaltener Knallsatz oder Zerlegerladung max 50 g Schwarzpulver oder 20 g Nitrat Metallknallsatz oder 10 g Perchlorat MetallknallsatzRomische Lichter 250 g je pyrotechn Bauteil max 50 g max 10 Bauteile mit Knallsatz je Teil max 20 g Schwarzpulver oder 8 g Nitrat Metallknallsatz oder 4 g Perchlorat Metallknallsatz Blitzknallkorper 10 g Nitrat Metallknallsatz oder 5 g Perchlorat MetallknallsatzFeuertopfe 200 g max 25 Bauteile mit Knallsatz je Teil max 5 g Schwarzpulver oder 2 g Nitrat Metallknallsatz oder 1 g Perchlorat Metallknallsatz Feuerwerksrohre 40 g enthaltener Knallsatz oder Zerlegerladung max 20 g Schwarzpulver oder 8 g Nitrat Metallknallsatz oder 4 g Perchlorat MetallknallsatzFontanen 1000 g jeder enthaltene Pfeifsatz max 20 gSteigende Kronen 160 g max 8 Bauteile mit je max 20 g Knallsatze 10 g Schwarzpulver oder 4 g Nitrat Metallknallsatz oder 2 g Perchlorat MetallknallsatzKategorie F4 Feuerwerkskorper die eine grosse Gefahr darstellen nur im Freien verwendbar Abgabe nur an Pyrotechniker erlaubt fruher Klasse IV Kugelbomben fur Hohenfeuerwerke Raketen fur GrossfeuerwerkePyrotechnische Gegenstande fur Buhne und Theater Bearbeiten Pyrotechnische Gegenstande die bei Shows oder sonstigen Auffuhrungen auf Buhnen abgebrannt werden Kategorie T1 Pyrotechnische Gegenstande fur Buhnen mit geringer Gefahrdung fruher Klasse T1 erhaltlich das ganze Jahr uber ab 18 Jahre Kategorie T2 Pyrotechnische Gegenstande fur Buhnen mit grosserer Gefahrdung fruher Klasse T2 und daher nur von Personen mit Fachkunde zu verwenden Beispiele Siehe Artikel BuhnenpyrotechnikSonstige Pyrotechnische Gegenstande Bearbeiten All diejenigen pyrotechnischen Gegenstande die nicht unter die Feuerwerkskorper oder Buhnenpyrotechnik fallen Kategorie P1 Pyrotechnische Gegenstande fur sonstige Zwecke mit geringer Gefahr fruher Klasse T1 erhaltlich das ganze Jahr uber ab 18 Jahren Kategorie P2 Pyrotechnische Gegenstande fur sonstige Zwecke mit grosserer Gefahrdung fruher Klasse T2 und daher nur von Personen mit Fachkunde zu verwenden Beispiele Treibsatze von Modellraketen Signalraketen Hagelraketen Bengalfackeln Treibsatz fur Rettungssystem von Ultraleichtflugzeugen Klasse T2 Airbags und GurtstrafferCE Kennzeichnung und BAM Kennzeichen Bearbeiten nbsp Ruinen nach der Explosion einer Feuerwerksfabrik in Seest einem Vorort von Kolding Danemark 2004 mit einem Toten und 85 Verletzten Bei dem ahnlichen Unfall 2000 in Enschede starben 23 Menschen Nach diesem Ereignis wurde die Sorgfaltspflicht im Umgang mit Pyrotechnik europaweit deutlich verscharft Alle pyrotechnischen Gegenstande unterliegen einem Konformitatsnachweisverfahren Ein pyrotechnischer Gegenstand darf nur in Verkehr gebracht werden wenn er dieses Verfahren besteht und ein CE Zeichen besitzt Fur bereits zugelassene Gegenstande ist nach 47 SprengG eine Ubergangsfrist bis 3 Juli 2017 vorhanden Bis dahin durfen zugelassene Gegenstande weiterhin hergestellt in Verkehr gebracht und verwendet werden Fur Gegenstande der Klasse IV gilt eine besondere Regelung Folgende Ausfuhrungen gelten fur das Verfahren das bis zum 30 September 2009 gultig war Pyrotechnische Gegenstande mussen von der Bundesanstalt fur Materialforschung und prufung BAM gepruft und zugelassen sein Die BAM veroffentlicht Listen uber die erteilten Zulassungen 8 Die Zulassung erkennt man an dem abgedruckten Zulassungszeichen Klasse Zulassungszeichen BeispielI BAM FI xxxx BAM FI 1079 Wunderkerze MiniII BAM FII xxxx BAM FII 2464 Feuerwerksbatterie mit 25 SchussIII BAM FIII xxxx BAM FIII 0349 Fontane in GoldIV siehe unten T1 BAM FT1 xxxx BAM FT1 0697 Raketenmotor fur Flugmodelle D7 3T2 BAM FT2 xxxx BAM FT2 0004 Handsignalrakete rotDie x werden durch eine fortlaufende Kennnummer ersetzt Osterreich Pyrotechnikgesetz Bearbeiten BasisdatenTitel Pyrotechnikgesetz 2010Langtitel Bundesgesetz mit dem polizeiliche Bestimmungen betreffend pyrotechnische Gegenstande und Satze sowie das Bollerschiessen erlassen werdenAbkurzung PyroTG 2010Typ BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie 41 04 Sprengmittel Waffen MunitionFundstelle BGBl I Nr 131 2009Inkrafttretensdatum 4 Janner 2010Letzte Anderung BGBl I Nr 20 2015Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Am 4 Janner 2010 wurde das seit 1974 in Osterreich geltende Pyrotechnikgesetz 1974 von einem neuen modernisierten Gesetz abgelost Neben der Harmonisierung der EU Rechtsnormen berucksichtigt es auch die geanderte Situation der Pyrotechnik in den letzten Jahrzehnten Die Einteilung der pyrotechnischen Gegenstande erfolgt nun in Kategorien fruher Klassen Dadurch werden die Gegenstande nicht mehr primar nach deren Satzgewicht sondern nach Einsatzgebiet Gefahrlichkeit und Larmentwicklung eingeteilt Feuerwerkskorper Bearbeiten Unter diesen Titel fallen Raketen Bomben Bombetten und Batterien die fur den Gebrauch in Feuerwerken bestimmt sind Kategorie F1 entspricht etwa der bisherigen Klasse I Gefahr lt PyroTG 2010 11 sehr gering Verwendung auch in geschlossenen Bereichen Larmpegel max 120 dB auf 1 m Klientel Personen ohne besondere Sachkenntnis Mindestalter 12 Jahre Auflagen keine Kategorie F2 entspricht etwa der bisherigen Klasse II Gefahr lt PyroTG 2010 11 gering Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien Verbot der Verwendung in geschlossenen Raumen gegebenenfalls unter Einhaltung von Sicherheitsabstand Larmpegel max 138 dB auf 1 m Klientel Personen ohne besondere Sachkenntnis Mindestalter 16 Jahre Auflagen Die Verwendung im Ortsgebiet gem StVO ist ganzjahrig verboten Kategorie F3 entspricht etwa der bisherigen Klasse III Gefahr lt PyroTG 2010 11 mittel Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien unter Einhaltung von Sicherheitsabstand Larmpegel max 144 dB auf 1 m Klientel Personen mit Sachkenntnis Mindestalter 18 Jahre Auflagen Nachweis von Sachkenntnis erforderlich Verwendung nur nach behordlicher Genehmigung Kategorie F4 entspricht etwa der bisherigen Klasse IV Gefahr lt PyroTG 2010 11 gross Verwendung keine Einschrankungen Larmpegel unbegrenzt Mindestalter 18 Jahre Klientel Personen mit Fachkenntnissen Auflagen Nur durch Personen mit Fachkenntnis unter Einhaltung von Sicherheitsabstand zu verwenden Pyrotechnische Gegenstande fur Buhne und Theater Bearbeiten Unter diesen Titel fallen Blitz Knall und Spruhsatze die fur den Gebrauch auf Buhnen und in Theatern bestimmt sind Kategorie T1 Pyrotechnische Gegenstande fur die Verwendung auf Buhnen und in Theatern die eine geringe Gefahr darstellen Kategorie T2 Pyrotechnische Gegenstande fur die Verwendung auf Buhnen und in Theatern die nur von Personen mit Fachkenntnissen verwendet werden durfen Sonstige pyrotechnische Gegenstande Bearbeiten Unter diesen Titel fallen Gegenstande die keiner der beiden vorigen Kategorien zugeordnet werden konnen Kategorie P1 Sonstige pyrotechnische Gegenstande die eine geringe Gefahr darstellen Kategorie P2 Sonstige pyrotechnische Gegenstande die zur Verwendung Personen mit Fachkenntnissen vorbehalten sind zum Beispiel Zundmittel Stoppine Hagelabwehrraketen Modellraketenmotoren Leuchtsterne und Vorerzeugnisse Pyrotechnische Satze Bearbeiten Unter diesen Titel fallen lose Satze und Stoffgemische Kategorie S1 Pyrotechnische Satze von denen nur geringe Gefahr ausgeht Kategorie S2 Pyrotechnische Satze die nur von Personen mit Fachkenntnis verwendet werden durfenBesitz und Verwendung Bearbeiten Kategorie F1 ab dem 12 Lebensjahr Kategorien F2 und S1 ab dem 16 Lebensjahr Kategorien T1 und P1 ab dem 18 Lebensjahr Kategorie F3 und P2 ab dem 18 Lebensjahr Nachweis von Sachkunde und behordliche Bewilligung Kategorien F4 T2 und S2 ab dem 18 Lebensjahr Nachweis von Fachkenntnis und behordliche BewilligungZu bemerken ist in diesem Zusammenhang die Unterscheidung von Sachkunde und Fachkenntnis hoherwertig Die jeweils notige Kenntnis kann nach dem vorliegenden Gesetz nur noch durch Ausbildungslehrgange in staatlichen bzw staatlich anerkannten Schulungseinrichtungen erlangt werden Nach der Ausbildung ist zusatzlich noch eine festgelegte Anzahl von Praxiseinsatzen notig siehe auch Pyrotechniker in Osterreich Schweiz Bearbeiten Zustandig fur die Zulassung ist die Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik ZSP im Bundesamt fur Polizei fedpol Massgebend ist hierbei das Sprengstoffgesetz SprstG und die Sprengstoffverordnung SprstV Die Kompetenzen fur den Handel und den Erwerb von Feuerwerk und Sprengmitteln liegen dagegen bei den Kantonen Kantonale Sprengstoffverordnung KSprstV Kategorie I umfasst Feuerwerkskorper mit sehr geringem Gefahrdungspotenzial Fur den Verkauf ist keine Verkaufsbewilligung des entsprechenden Kantons notwendig Die Herstellung und die Einfuhr untersteht jedoch der Bewilligungspflicht der Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik Kategorie II umfasst Feuerwerkskorper mit geringem Gefahrdungspotenzial zur Verwendung in kleinen offenen Bereichen im Freien Laut Bundesgesetz ist keine Altersbeschrankung vorgesehen Empfohlen fur die Abgabe wird ein Mindestalter von 12 Jahren Die Kantone konnen jedoch Einschrankungen machen Fur den Verkauf ist eine Verkaufsbewilligung des entsprechenden Kantons notwendig Kategorie III umfasst Feuerwerkskorper mit erhohtem Gefahrdungspotential zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien Der Verkauf ist nur an Personen uber 18 Jahren gestattet Fur den Verkauf ist eine Verkaufsbewilligung des entsprechenden Kantons notwendig Kategorie IV umfasst Feuerwerkskorper mit erheblichem Gefahrdungspotential die nicht in den Detailhandel gebracht werden durfen Es besteht Buchfuhrungspflicht Seit dem 1 Januar 2014 ist auch in der Schweiz ein Pyrotechnikerschein zum Abbrennen von Artikeln dieser Kategorie notwendig Kategorien G1 G2 G3 umfassen pyrotechnische Gegenstande zu gewerblichen Zwecken Fur den Verkauf ist eine Verkaufsbewilligung des entsprechenden Kantons notwendig ausser fur G3 Artikel Der Verkauf ist nur an Personen uber 18 Jahren gestattet Es besteht Buchfuhrungspflicht Militarische Gegenstande Bearbeiten Militarisch genutzte Produkte sind Brandwaffen Nebelmittel und Leuchtsatze Leuchtmunition Signalmunition Diese unterliegen auch im zivilen Einsatz entsprechenden Bestimmungen Siehe auch Bearbeiten nbsp Portal Pyrotechnik Ubersicht zu Wikipedia Inhalten zum Thema Pyrotechnik Propellants Explosives Pyrotechnics Fachmagazin Bengalisches Feuer Holland TestLiteratur BearbeitenSuzanne Boorsch Fireworks Four Centuries of Pyrotechnics in Prints amp Drawings The Metropolitan Museum of Art Bulletin Band 58 Nr 1 New York 2000 Download als PDF August Eschenbacher Die Feuerwerkerei oder die Fabrikation der Feuerwerkskorper Eine Darstellung der gesamten Pyrotechnik 1920 Survival Press Radolfzell 2001 ISBN 3 8311 2743 3 Jochen Gartz Vom griechischen Feuer zum Dynamit Eine Kulturgeschichte der Explosivstoffe E S Mittler amp Sohn Hamburg 2007 ISBN 978 3 944064 23 9 Karl Gelingsheim Die moderne Kunstfeuerwerkerei Eine Anleitung fur Dilettanten Survival Press Radolfzell 2001 Reprint ISBN 3 8311 2946 0 Alexander P Hardt Pyrotechnics Pyrotechnica Publications 2001 ISBN 0 929388 06 2 Wolf Ingo Hummig Spezialeffekte im Theater Studio Verlag Hummig Effects Peissenberg 1997 ISBN 3 931360 45 8 Franz Sales Meyer Die Feuerwerkerei als Liebhaberkunst Leipzig 1898 Reprint Survival Press 2002 ISBN 3 8311 4012 X Michael S Russell The Chemistry of Fireworks Royal Society of Chemistry 2000 ISBN 0 85404 598 8 Takeo Shimizu Fireworks The Art Science and Technique 3 Auflage Pyrotechnica Publications 1996 ISBN 0 929388 05 4 George W Weingart Pyrotechnics Survival Press Radolfzell 2001 Reprint d Ausg 1943 ISBN 3 8311 3270 4 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Pyrotechnik Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wiktionary Pyrotechnik Bedeutungserklarungen Wortherkunft 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Sprengstoffgesetz Gesetze im Internet 1 Sprengstoffverordnung VPI Information abgerufen am 3 Januar 2023 a b c F3 Kat3 REcht Gesetze pdf In Roder Feuerwerk Roder Feuerwerk Handelsgesellschaft mbH abgerufen am 7 August 2022 Pyrotechnische Gegenstande Altzulassungen Abgerufen am 29 Oktober 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4047927 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pyrotechnik amp oldid 237893231